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"Gefahrenabwehr"

Wegen Spielzeuggewehr: Polizei stürmt Rentner-Wohnung

Wegen eines Fehlalarms stürmte ein Einsatzkommando der Polizei die Wohnung eines 80-jährigen Rentners und seines Enkels, der unter Panikattacken leidet. Zurück bleiben Chaos und eine kaputte Tür. Eine Nachsorge zu dem Einsatz oder Kommunikation mit den Betroffenen hält man beim Polizeipräsidium offenbar für unnötig.

Diesen Zettel zur Beschlagnahme des Spielzeuggewehrs fand Josef Reber nach dem Polizeieinsatz in seinem Briefkasten. Foto: as

Josef Reber schläft nicht mehr gut. Seit am 30. Januar, früher Nachmittag, ein gutes Dutzend bewaffnete Polizeibeamte seine Wohnung gestürmt, Chaos, Dreck und eine kaputte Tür hinterlassen haben und ohne ein Wort der Entschuldigung wieder abgezogen sind, fühlt sich der 80-Jährige in seinem Zuhause nicht mehr sicher. Ähnlich geht es Rebers Enkel, der seit geraumer Zeit bei seinem Großvater lebt – und den wir hier anonymisieren und Bernd nennen.

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Zuschulden kommen lassen haben sich an jenem Tag beide nichts – auch wenn insbesondere die Behandlung durch die Polizei im Nachgang zu dem Einsatz so wirkt. Ein Fehlverhalten allerdings vermag man beim Polizeipräsidium Oberpfalz nicht zu erkennen. Doch von Anfang an.

Rettungsdienst wegen Panikattacke gerufen

Seit drei Jahren lebt Bernd Reber bei seinem Großvater. Der 21-Jährige ist Vollwaise, verbrachte mehrere Jahre im Heim. Wegen psychischer Probleme – unter anderem leidet er unter Angstzuständen und Panikattacken – muss der junge Mann starke Medikamente nehmen. An jenem 30. Januar war die Angst mal wieder so schlimm, dass Reber einen Rettungsdienst verständigte, der auch rasch bei dem Haus in einem eher ländlichen Stadtteil von Regensburg eintraf.

Ein Sanitäter sei zu ihm ins Zimmer gekommen, wo er mit einem Freund schon gewartet habe, erzählt Bernd Reber. Der habe ihn auch untersucht und ihm sei ein Spielzeuggewehr aufgefallen, das dort am Schrank lehnte. „Das habe ich vor ungefähr zehn Jahren als Kind mal geschenkt bekommen“, erzählt der 21-Jährige. Man habe auf den ersten Blick gesehen, dass das keine echte Waffe sei und als der Sanitäter ihm darauf angesprochen habe, habe er diesem auch versichert, dass es sich nur um ein Spielzeug handle.

Wegen Spielzeuggewehr: Sanitäter alarmiert Polizei

Doch der Mann vom Rettungsdienst war offenbar nicht überzeugt. Er verließ die Wohnung unter einem Vorwand und rief die Polizei, die gut 20 Minuten später mit etwa 15 Einsatzkräften vor dem Haus von Josef Reber eintraf. Doch weder er noch sein Enkel ahnten bis zu diesem Zeitpunkt etwas davon, dass die Beamten von einer möglichen Gefahrensituation ausgingen. Die beiden warteten auf Rückmeldung des Sanitäters, der versprochen hatte, noch irgendwelche Untersuchungsergebnisse nachzuliefern

Bernd Reber wurde von unter dem Vorwand, er solle doch nach unten zum Rettungswagen kommen aus dem Haus gelockt. Als er und sein Freund vor das Haus kamen, wurden beide festgenommen und mit Handschellen gefesselt.

Von der vermeintlichen Waffe existieren keine Bilder. Allerdings gibt es noch „Munition“ im Haus: kleine, gelbe, hohle Kügelchen aus weichem Plastik.

„Die Polizeikräfte betraten die Wohnung sodann schlagartig und erklärten Herrn Josef Reber, dass in der Wohnung eine Waffe gesehen wurde, welche nun in Augenschein genommen werden sollte“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion. „Ich wurde in meinem Wohnzimmer festgehalten“, erzählt der 80-Jährige. Wirklich erklärt worden sei ihm nichts. Es sei immer wieder von einer Waffe die Rede gewesen.

Nach dem Einsatz: Dreck, Chaos und eine kaputte Tür

Die hätten die Beamten nach vielleicht zehn Minuten dann auch im Zimmer von Bernd gefunden, erzählt dessen Großvater. „Die haben sofort gemerkt, dass das keine echte Waffe war und sind dann wieder gegangen.“ Ohne ein Wort der Erklärung oder Entschuldigung. Zurück ließen sie einen verdreckten Hausgang, den durchwühlten Hobbyraum von Josef Reber, eine zerstörte Zimmertür, die sich seitdem nicht mehr richtig schließen lässt – und den völlig fassungslosen Rentner.

Er könne ja vieles verstehen, sagt Reber. Und den Einsatz selbst könne er halbwegs nachvollziehen. Wenn die Polizei höre, dass da eine Waffe sei, dann müsse sie vielleicht so vorgehen. Da ärgere er sich vor allem über den Sanitäter. „Dass das kein echtes Gewehr war, sondern ein Spielzeug, hat man doch auf den ersten Blick gesehen.“

Aber dass man dann ohne ein Wort der Entschuldigung oder Erklärung gegangen sei und dass sich auch im Nachhinein niemand mehr bei ihm gemeldet habe, das mache ihm richtig Angst. „Anscheinend kann sich die Polizei alles erlauben und braucht sie für nichts zu rechtfertigen. Einen Rechtsstaat stelle ich mir anders vor.“ Am Ende werde man dann noch so hingestellt, als habe man selbst etwas verkehrt gemacht.

„Waffe“ wird beschlagnahmt und vernichtet

Tatsächlich sei das besagte Spielzeuggewehr von den Polizeibeamten beschlagnahmt, „zur Gefahrenabwehr nach Art. 25 PAG (Polizeiaufgabengesetz, Anm. d. Red.)“ sichergestellt worden, heiß es in der polizeilichen Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion.

Bernd Reber habe sich „augenscheinlich in einer psychischen Ausnahmesituation“ befunden. Die „Softair-Waffe“ sei „nicht auf den ersten Blick“ als solche zu erkennen gewesen. „Es bestand (…) die Gefahr, dass er sich mit der Softair-Waffe in die Öffentlichkeit begeben könnte. Das Führen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit ist verboten, ein Verstoß gegen das Waffengesetz wäre die Folge.“

Es habe auch schon früher einmal einen Verstoß von Bernd Reber gegen das Waffengesetz gegeben, heißt es weiter. Offenbar wurde bei einem anderen Einsatz ein Messer bei ihm gefunden. Er sei allerdings nie wegen irgendwelcher Gewaltdelikte oder der Verwendung von Waffen in Kontakt mit der Polizei geraten, beteuern sowohl der junge Mann wie auch sein Großvater.

Daher habe man „die Waffe“ nicht nur beschlagnahmt, sondern werde sie auch „der Vernichtung zuführen“, angeblich mit dem Einverständnis von Bernd Reber. Der bestreitet das allerdings.

Fehlverhalten bei Polizeibeamten „nicht zu erkennen“

„An dem Tag wollte ich, dass mir jemand wegen einer Panikattacke hilft. Stattdessen kommt das SEK.“ Geholfen worden sei ihm nicht und dass sein Spielzeuggewehr beschlagnahmt und vernichtet werde, das habe man ihm einfach mitgeteilt. „Gefragt wurde ich da nicht.“

Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums resümiert hingegen, dass ein Fehlverhalten bei den eingesetzten Polizeibeamten „nicht zu erkennen“ sei. Und wenn es da Schäden gegeben habe, solle Reber das eben melden. Dann werde „selbstverständlich eine Prüfung erfolgen“.

Eine Grund zur Nachsorgen bei einem solchen Einsatz sieht man trotz der Verfassung der beiden Betroffenen – ein 80-jähriger Rentner und einen junger Mann, bei dem unter anderem eine posttraumatische Belastungsstörung besteht, offenbar nicht.

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Kommentare (43)

  • Gastschreiber

    |

    Wer schützt uns vor der Polizei?

  • xy

    |

    Der Rettungssanitäter hat sich wg. Verstoßes gegen die ärztliche Verschwiegenheitspflicht schuldig gemacht (§ 203 Abs. 1 StGB), was gem. § 205 StGB allerdings nur bestraft wird, wenn Bernd binnen 3 Monaten gem. § 77 StGB einen Strafantrag stellt.

  • Zapfnmandl

    |

    Geht man mal davon aus, das alles so war wie im Artikel beschrieben: warum im alles in der Welt ist die Regensburger Polizei nicht in der Lage, wenigstens danach mal kurz eine Streife vorbeizuschicken, die das Ganze mit den beiden nochmal durchspricht und eventuelle Beanstandungen aufnimmt.
    Klar, es war kein Fehlverhalten von der Polizei, die konnte nicht anders als von einer Waffe auszugehen, wenn sie es so gemeldet bekommen hat, aber wenn man irgendwo mit aller Macht rein rummpelt und dann feststellt, da war nichts, dann würde es halt wenigstens der Anstand gebieten, daß man das im Nachhinein nochmal mit den Betroffenen bespricht.

    Schön langsam frag ich mich echt, wer in Regensburg eigentlich eine Gefahr darstellt *seufz*

  • MaSlos

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    Klingt für mich fast nach einem ‘Übungseinsatz’ für die Ausbildung junger Kräfte. In einem überschaubaren und so gut wie gefahrlosen aber doch realen ‘Szenario’ den wirklichen Ernstfall (ein)üben.

  • Meier mit „ei“

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    Danke für den Bericht!
    Die Aktion war ja am gleichen Tag wie der Polizeieinsatz im Ankerzentrum. Im Ort hat es ja jeder mitbekommen und sich gewundert. Im Qualitätsblatt MZ stand ja darüber garnichts! Beide Seiten des Ortes waren mit Polizisten und Maschinenpistolen abgesperrt. Busse wurden umgeleitet.
    Jetzt sollte aber jeder in seinen Keller schauen, ob dort noch ein Indianerkostüm mit Pfeil und Bogen oder Cowboykostüm mit einem Colt rumliegt!
    Was ich aber nicht verstehe: Der kleine Waffenschein z.B. regelt das tragen von bestimmten Waffen in der Öffentlichkeit. Für den Kauf und Besitz (Waffen, die unter den kleinen Waffenschein fallen) ist (noch) keine Genehmigung nötig! Oder liege ich da jetzt falsch? Also dürfte es doch niemanden was angehen, was an legalen Waffen zu Hause rumliegt?
    Ob die anstehende Waffenrechtsreform mehr Sicherheit bringt, wird von vielen (auch von den Schützenvereinen) stark bezweifelt.
    Die größte Gefahr ist meiner Meinung nach importiert. Manche Personen, die in unser Land reisen, haben in ihrem Heimatland einen anderen Umgang mit Waffen gelernt und legen diese Gewohnheiten ja nicht an der Landesgrenze ab!
    Und der messerstechende Mörder aus Würzburg hatte seine Waffe kurz vorher in einem Haushaltswarengeschäft gekauft.

  • Mr. B.

    |

    Ich vermute, dass der Sanitäter genau das Richtige gemacht hat.
    Softairwaffen sind nicht ungefährlich.
    Jeden Tag passiert etwas mit Waffen. Man erfährt dann immer gleich zu Beginn der Berichterstattung, der Täter sei aber in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen.

  • Horst

    |

    Wer da von der Polizei eine Entschuldigung erwartet der kennt unser Rechtssystem nicht. Wenn sich die Beamten hier entschudligen, dann würden sie bestätigen, dass sie einen Fehler gemacht hätten. Folge wären disziplinarische Konsequenzen für die Bamten und evtl. Schadensersatz/Schmerzensgeldansprüche für die Opfer. Schmerzensgeld für die Opfer vom Staat fällt dann doppelt negativ auf die Beamten zurück, die das verbockt haben.

    Wer hören will, dass ein Polizist oder generell ein Beamter einen Fehler gemacht hat, der hört das allerhöchstens, vom Richter, in dem unwahrscheinlichen Fall, dass er nach einer Klage vor Gericht recht bekommt. Er hört es niemals vom Bamten, Polizist oder anderer, selbst.

  • joey

    |

    vorige Woche war ja “Hanau”. Ein psychischer Kranker hat Waffe zu Hause. Zudem ist hier ein alter weißer Mann in der Wohnung, vielleicht ein Reichsbürger oder gar ein Prinz?

    Sanitäter und Polizei haben sich wohl kurz überlegt, was denn wäre, wenn die Leute in der Wohnung nicht die Wahrheit sagen (kommt der Polizei sicher öfters unter) und es ist ein Sturmgewehr. Dann ist wieder jeder schuld, kommt in die Zeitungen und Putschversuch…, Faeser reist an…

  • Burgweintinger

    |

    @ Horst

    ich glaube keiner erwartet hier eine Entschuldigung von der Polizei, selbst der Rentner nicht, wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, schließlich hat die Polizei nur ausgeführt, was sie tun mussten.
    Aber es geht darum, ob es denn zuviel verlangt ist, den Betroffenen zu sagen, wohin sie sich wenden sollen, damit sie den Schaden, der angerichtet wurde, aufgenommen werden kann und gegebenfalls erstattet wird. Sicherlich muss die Polizei das auch nicht tun, aber als “Freund und Helfer” wäre das schon OK gewesen und alles wäre gut.

  • Aus Zucker

    |

    Manchmal bricht sie aus dem joey eben einfach heraus, die rechte Polemik und Glechmacherei. Dabei kann er sich bis zur eingehenden Gegenrede doch auch differenziert äußern. Aber Provokation macht halt einfach mehr Spaß und die Emotionen müssen halt manchmal einfach raus.

  • Daniela

    |

    Erst einmal ist es ja gut, dass über derartige Vorfälle berichtet wird.

    Zum anderen ist es halt so, dass ein achtsamer Sanitäter der Polizei eine zufällige Beobachtung meldete. Ob er dabei gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat, kann ja noch im Nachgang geklärt werden.

    Irgendwie ist doch immer ein Haar in der Suppe.

    Man nehme an: Sanitäter bemerkt eine Waffe, die er nicht als echt oder unecht zuordnen kann, fährt nach seinem Einsatz wieder und im Anschluss eskaliert der Patient geht auf die Straße und läuft Amok.
    Was würde es dann heißen? Warum hat der die Polizei nicht gerufen.

    Warum die Polizei stürmen musste, das konnte ich dem Text jetzt so auch nicht entnehmen. Jedenfalls kann ich den Rentner verstehen, dass sein Weltbild aus den Angeln gehoben wurde.

    Aber man könnte schon seitens der Polizei eine gewisse Nachsorge üben, vielleicht auch verständlich erklären, warum die Beschlagnahme und die Vernichtung der “Waffe” erforderlich ist.

    Ich denke, dies würde auch für den Rentner wieder ein gewisses Sicherheitsgefühl bedeuten. Auch hinsichtlich des entstandenen Schaden ( kaputte Tür) könnte sich die Polizei ggü. dem Rentner befleißigen und ihn unterstützen bei Anträgen oder Formularen.

    Natürlich könnte jetzt der Einwand kommen, die Polizei habe besseres zu tun, aber auf eine positive Außenwirkung sollte man auch bei der Polizei , Deinem Freund und Helfer’ Wert legen.

    ‘Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums resümiert hingegen, dass ein Fehlverhalten bei den eingesetzten Polizeibeamten „nicht zu erkennen“ sei.’

    Ja klar haben die Beamten Dienst nach Vorschrift gemacht, aber ist das das Ziel in diesem Fall? Alles abblocken?!

  • R.G.

    |

    Für mich ist das ein Beispiel schlechter Schulung.
    Wenn wirklich eine gefährliche Waffe im Haus vermutet worden wäre, hätte man den jungen Mann in die Ambulanz mitnehmen können und den Opa als Begleitperson mit.
    Die Polizei hätte dann ohne Beschädigungen in Ruhe die vermeintliche Waffe rausholen können.

    Wie peinlich für die Polizei dieser Stadt.

  • auch_ein_regensburger

    |

    Und immer noch gibt es Leute, die den Spruch vom “Freund und Helfer” glauben …

  • Hiesiger

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    Ich bleibe dabei: nacab !

  • Mr. B.

    |

    Zu auch_ein_regensburger
    1. März 2023 um 11:13 | #

    Da kann man davon ausgehen, dass Sie niemals Polizei oder Sanitätsdienst brauchen!
    Ich hoffe, dass Sie Ihre Angelegenheiten bei Bedarf dann selbst lösen!
    Das wäre dann nämlich konsequent!

  • KW

    |

    ICH lese im Artikel, dass ein Sanitäter die Polizei gerufen hat, da er im “Kinderzimmer” eines scheinbar psychisch labilen jungen Mannes ein Gewehr gesehen hat. ICH habe keine Ahnung, wie das Teil aussah, aber der Sanitäter hielt es für echt und die Poliziei ist daraufhin, wohl entsprechend solch einer Lage, vorgegangen.
    Über Details im Nachgang der Aktion kann man möglicherweise diskutieren, aber ein allgemeines Polizei-Bashing erscheint mir nicht angebracht.
    Spiegelt aber nur meine bescheidene Meinung dar, als jemand der nicht dabei geweisen ist.

  • frage

    |

    jetzt halten wir mal die fakten fest: der rettungsdienst wird zu jemandem gerufen, der sich in einer psychischen ausnahmesituation befindet. um was es sich genau handelt, steht nicht im artikel, sondern nur, dass er u.a. starke medikamente nimmt und früher unter angst- und panikattaken litt. die rettungskräfte betreten das zimmer, sehen die waffe und der sanitäter spricht den jungen mann noch auf die vermeintliche waffe an. derjenige, der in der ausnahmesituation ist, behauptet, dies ist nur eine spielzeugwaffe. kann man das glauben oder handelt es sich eventuell um eine echte waffe, die der patient sich aufgrund seiner krankheit besorgt hat? besteht gefahr für die sanitäter? worum sollen sie sich zuerst kümmern? um die waffe oder den patienten? hat man als sanitäter einen blick dafür, was echt ist und was nicht?

    hilfe darf nicht verwehrt werden, aber hier hätte ich schon eine situation, wo ich mir aus selbstschutz überlege, ob derjenige die wahrheit sagt. softair waffen, vorallem die für über 18 jährige, sehen schon verdammt echt aus. aber nun gut.

    der sanitäter macht pflichtbewusst eine meldung bei der polizei. sicher ist sicher. diese wird die personen- und meldedaten überprüft haben und stellt fest, es gab schon mal einen verstoß gegen das waffengesetz.

    was macht man jetzt? die meldung ignorieren? schickt man eine streife oder sichert man die situation mit mehreren beamten? kann eine gefahr für die allgemeinheit bestehen und die situation eskalieren? was könnte geschehen, wenn der patient nicht die wahrheit spricht und es sich um eine echte waffe handelt?

    zur erinnerung: die schlagwörter des einsatzen lauten: psychische ausnahmesituation, mögliche waffe, bereits verstoß gegen das waffengesetz.

    würde da ersthaft jemand hinfahren sich möglicherweise in lebensgefahr bringen oder würde man schon allein aus selbstschutz die situation mit mehreren, geschulten und erfahrenen beamten, schnell unter kontrolle bringen wollen?

    ganz ehrlich: auf welchem planeten leben manche kommentatoren hier!

    die sache ist nicht schön, aber bei aller freundschaft: aber ich sehe kein fehlverhalten von seiten der beamten, sondern ein riesen fehlverhalten von der person, die zur presse gegangen ist. es sind nicht immer die anderen schuld!

    zur wiederholung: psychische ausnahmesituation, mögliche waffe, bereits verstoß gegen das waffengesetz

    ich würde sagen, der einsatz ist mit einer kaputten sache mehr als gut für die person ausgegangen.

  • Stephan

    |

    #frage
    1. März 2023 um 14:01

    Bravo. Da gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen
    Wäre die Meldung des Sanitäters ignoriert worden, oder beim Einsatz mit einem “kleineren” Aufgebot etwas passiert, gingen die Vorwürfe in die andere Richtung.

  • Bert

    |

    @frager und @stephan

    Eben. Ganz genau. Wer an einer psychischen Erkrankung leidet oder jemanden mit einer psychischen Erkrankung beherbergt, der hat es hinzunehmen, wenn mal die Polizei kurz die Bude auseinandernimmt, ein bisschen was verdreckt und kaputt macht und dann ohne Entschuldigung und Entschädigung wieder abzieht. Man muss sogar sagen: Glück gehabt. Das ist für psychisch Erkrankte auch schon schlechter ausgegangen in Regensburg…schöne Grüße von Heinrich Mann, in “Der Untertan” sind gerade zwei Plätze frei geworden…

  • frage

    |

    @Bert

    nein! und mit verlaub: das ist mehr als polemisch was sie schreiben!

  • Mr. T

    |

    Ja, Glück gehabt! Sonst hätten wir hier nicht nur einen Scherbenhaufen, sondern einen zweiten Eisenberg.

    Man stelle sich vor beim nächsten Mal vermutet ein Sanitäter wieder eine gefährliche Waffe, ein Messer zum Beispiel, in der Küche zum Beispiel …

  • auch_ein_regensburger

    |

    @ Mr. B.
    Sie meinen, die Polizei müsste sich so verhalten, wie sie es tut? Ich meine das nicht. Offensichtlich trauen Sie den Polizeibeamten kein annähernd normales Sozialverhalten zu. Ich schon.

    Noch Fragen?

  • Mr. B.

    |

    Zu auch_ein_regensburger
    1. März 2023 um 15:22 | #

    Keine Fragen!
    Aber eine Antwort: Die Polizei ist bei mir eine Institution, welche noch großes Ansehen genießt, im Gegensatz zu anderen Menschen, welche nur an sich selbst denken und alles andere in den Schmutz ziehen wollen.
    Der Fall Eisenberg z. B. ist hier schon angesprochen.
    Werde mich jetzt nicht mehr äußern.

  • Zapfnmandl

    |

    @frage: es geht doch gar nicht um das “Ob”, sondern wie sich danach verhalten wurde. Wenn ein Polizeitrupp feststellt, daß gar nichts ist, dann könnte man doch zumindest den Bewohnern mal in aller Ruhe erklären, warum man hier eben mit einem massiven Aufgebot reingerumpelt ist. Und ned einfach nur den Zettel mit der Bestätigung der Beschlagnahmung in den Briefkasten zu werfen – das find ich nämlich auch ziemlich daneben: entweder ich geb’s der Person persönlich in die Hand und laß sie das gegenzeichnen oder ich beschlag nahme nichts.
    Mal abgesehen davon: ich frage jemanden, den ich gerade in Handschellen gelegt habe, hey, bist du mit der Vernichtung deines Spielzeugs einverstanden? Ja was wird der wohl antworten?! *kopfschüttel*
    Du must Dir mal über eins im Klaren sein: der Junge hat hier gegen kein einziges Gesetz verstoßen, es war nur aufgrund der vermuteten Gefahrenabwehr möglich, ihm das Ding wegzunehmen. Mich hat das jetzt echt erschreckt, was mit dem Artikel 25 im PAG theoretisch alles möglich wäre. Da hoff ich doch echt, daß Gerichte dem einmal einen gepflegten Riegel vorschieben.

  • Spartacus

    |

    In Bayern ist das Reinheitsgebot, die Regierungspartei, der Ministerpräsident und die Polizei unfehlbar und wer das anzweifelt ist eindeutig ein Extremist und aufjedenfall kein Bayer, das lernt man bei uns schon als Kind.

  • frage

    |

    @Zapfnmandl

    doch darum geht es. darum geht es sogar gleich im ersten satz im artikel. ich erkenne da nicht, dass in irgend einer weise verständnis aufgebracht wird für die handlung, geschweige denn eine einsicht, dass man für das verhalten der beamten eine mitschuld trägt. ich zitiere vorichtshalber mal:

    “Josef Reber schläft nicht mehr gut. Seit am 30. Januar, früher Nachmittag, ein gutes Dutzend bewaffnete Polizeibeamte seine Wohnung gestürmt, Chaos, Dreck und eine kaputte Tür hinterlassen haben und ohne ein Wort der Entschuldigung wieder abgezogen sind, fühlt sich der 80-Jährige in seinem Zuhause nicht mehr sicher. Ähnlich geht es Rebers Enkel, der seit geraumer Zeit bei seinem Großvater lebt – und den wir hier anonymisieren und Bernd nennen.”

    sie halten sich in ihrem kommentar nicht an fakten. ist denn der erste ansprechpartner, ob man den schaden ersetzt bekommt, die presse oder die polizei? der enkel sagt zudem, dass er diese softair waffe vor 10 jahren geschenkt bekommen hat. da war er dann elf. ich hab mir mal die mühe gemacht, weil ich keine ahnung von waffen habe, und “softair waffe” gegoogelt. die harmlose variante, die einer echten schon verblüffend ähnlich sieht, sind erst ab 14 jahren freigegeben. wenn es eine erwachsenen softair ist, dann erkennen sie nicht auf den ersten, zweiten oder dritten blick ob das teil echt ist oder nicht. noch dazu, wenn sie einen patienten zu versorgen haben. der artikel zielt klar darauf ab, ob der einsatz gerechtfertigt war oder nicht. tendenz des artikels geht eher zu letzterem. ist auch ok, man will und braucht klicks. die kommentatoren werden sich schon in den haaren liegen und fleissig in die tasten hauen. dennoch sind die fakten aufgeführt und diese sind letztlich das, was zählt. zu einer recherche hätte meiner meinung nach dazu gehört, dass man sich erkundigt, was es denn genau für eine waffe war und möglicherweise auch in bild dazu. ob die story dann aber noch so dramatisch wirkt, bleibt dahin gestellt.

    es ist leider in unserer gesellschaft mittlerweile standard, dass man sich gerne die regeln selber macht und dann laut aufschreit, wenn es einem nicht passt. dann wird die schuld bei anderen gesucht. die polizei ist da gern und schnell ein beliebtes opfer. da mache ich aber nicht mit, weil wenn die nicht mehr da wären und das recht des stärkeren wieder eingeführt wird, dann würden sich einige böse ansehen.

    noch ein hinweis zu art25 pag. hab ich gerade mal gegoogelt. lesen sie mal 3b und dann lesen sie, was eine softair waffe anrichten kann. noch dazu, wenn diese in falsche hände gerät.

  • Stefan Aigner

    |

    @frage

    Es gibt kein Foto von der “Soft Air Waffe”, eine Bezeichnung durch die Polizei, bzw. dem Spielzeuggewehr, so nennen es der Großvater und sein Enkel.

    Die Familie hat kein Foto und das Ding wurde beschlagnahmt und vernichtet. Es gibt keine Markenbezeichnung.

    Es gibt auch keine rechtsverbindliche Definition von “Softair Waffe”.

    Nimmt man die Munition, die ich in Augenschein nehmen konnte, handelt es sich jedenfalls um nichts Gefährliches – das ist gelbes Weichplastik. Das deckt sich mit den Angaben des Großvaters, der sagt, dass dieses Ding bei Toys’R’Us gekauft wurde. Damit dürfte es sich um eine “Softair Waffe” handeln mit einer Geschossenergie von unter 0,5 Joule – also frei verkäufliches Kinderspielzeug ohne Altersbegrenzung.

    Mehr dazu z.B. hier: https://www.mdrjump.de/thema/quicktipp/softair-waffe-oder-spielzeug-100.html

    Trotzdem kann ein Sanitäter, der sich unsicher ist, die Polizei informieren. Und dann muss die Polizei entsprechend auf eine solche Meldung reagieren. Ob es so sein musste oder auch anders gegangen wäre, will ich gar nicht beurteilen. Zum Glück ist nichts Schlimmeres passiert. Schäden und Chaos können bei so etwas entstehen.

    Das Einzige, worüber sich Großvater und Enkel im Übrigen beschweren – auch hier in diesem Text – ist die fehlende Nachsorge nach so einem Einsatz. Und diese Beschwerde ist in vollem Umfang berechtigt. Weder Großvater noch Enkel haben gegen irgendein Gesetz verstoßen.

    Nur weil da mal irgenwann irgendwas war, rechtfertigt das nicht keine solche Behandlung, die einer Kriminalisierung gleichkommt. Man beschädigt Eigentum, zieht ab ohne ein Wort und beschlagnahmt noch irgendwas, um den Eindruck der Rechtmäßigkeit zu erwecken.

    Reagieren müsste die Behörde im Nachhinein auch von selbst – nicht erst auf Nachfrage. Vielleicht muss man das nicht von den Beamten im Einsatz erwarten, aber dass sich da ansonsten niemand bei der Polizei dazu berufen fühlt, bei einem 80-Jährigen, der auch eine etwas schlechtere physische und psychische Grundkonstitution haben könnte als der Durchschnittsbürger, noch einmal nachzufragen, ist ein Armutszeugnis.

    Niemand muss sich wegen eines Missverständnisses die Tür eintreten lassen und hat das dann hinzunehmen.

  • frage

    |

    @Stefan Eigner
    danke für die nachträgliche information zur waffe. wird sich nicht mehr klären lassen, daher erübrigt sich die diskussion. bei der anderen sache bleibe ich dabei, dass der ansprechpartner die polizei und nicht die presse ist. zur not mit einem anwalt wenn man sich im recht fühlt.

  • Mr. T.

    |

    Das PAG und seine Möglichkeiten der “Gefahrenabwehr” erinnert mich immer an Southpark. Da hat Onkel Jimbo auch erklärt, wie man das Jagdgesetz umgehen kann. Man muss nur sagen “Es kommt direkt auf uns zu” und weil man von dem Tier bedroht ist, darf man es zur Gefahrenabwehr abknallen.

  • Daniela

    |

    @ Stefan Aigner

    Ihre Zusammenfassung kann ich gut teilen.
    ‘Niemand muss sich wegen eines Missverständnisses die Tür eintreten lassen und hat das dann hinzunehmen.’

    Vor allem, es ja auch bei richterlichen Entscheidungen immer um einen Schaden -/Opferausgleich geht. Dies völlig unabhängig davon, ob Vorsatz oder unbeabsichtigt der Schaden herbei geführt wurde.

    Die Sache hier ist, im Grunde genommen, eine Informationsverkettung, welche in ihrer Entstehung sprichwörtlich vom “Maus zum Elefant” mutierte. Am Ende gab es einen Schaden, den es nun zu entschädigen gilt. Der Verursacher steht fest.
    Ich dachte spontan, wäre es ein Unfall, dann würde man auch erwarten, dass der Unfallverursacher sich beim Geschädigten meldet und Verantwortung übernimmt und den Schaden reguliert. Mit anderen Worten, ramme ich beim rückwärts Ausparken ein anderes Fahrzeug wird von mir auch erwartet, dass ich den anderen Fahrzeughalter informiere und den Schaden reguliere oder regulieren lasse. Anderen Falls wäre es Fahrerflucht und strafbewährt. Und das ist auch unabhängig, wie der Schaden entstanden ist, ob ich nun von der Sonne geblendet war, oder mir mein Beifahrer beim Herauswinken falsches signalisiert habe. Ich bin der Schadenverursacher.

  • Daniela

    |

    @frage
    1. März 2023 um 17:41 | #

    Gegenfrage: Warum nicht die Presse? Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, ist seit dem Vorfall 1 Monat ins Land gegangen und bislang hat sich wohl bei dem Rentner niemand gemeldet, der die Absicht bekundete, den Schaden zu regulieren.

    Inhaber der Wohnung ist der Rentner, ob es sein Eigentum ist, keine Ahnung. Gut möglich also, dass die Tür das Eigentum eines Anderen ist. Der Rentner aber dafür unter Umständen aufkommen muss. Es könnte also durchaus eine Dreier – Konstellation geben. Dem Eigentümer gehört die Tür. Zum Zeitpunkt des Schadens stand diese jedoch im Besitz des Rentner. Der Eigentümer verlangt die Reparatur.

    Der Hinweis, man sollte sich einen Anwalt nehmen, wenn man sich im Recht fühlt.
    Wieder eine Frage? Hat der Rentner die Tür beschädigt, nein! Es war die Polizei. Warum also sollte der Rentner ( bei dieser Konstellation Mieter) einen Anwalt nehmen? Und an dieser Stelle ein Hinweis: Nicht bei jedem regnet es Geld für Anwälte oder Rechtschutzversicherung vom Himmel.

    Ich kann den Rentner durchaus verstehen, dass er sich an die Presse wendet, es bewegt sich ja anscheinend nichts, er ist aber an der ganzen Sache am allerwenigsten Schuld. Dass er sich hilflos fühlt, mehr als verständlich, dass er es öffentlich macht in seiner Situation, auch nachvollziehbar.

    Und da beziehe ich noch nicht einmal ein, was die Nachbarn so zu reden haben.

  • R.G.

    |

    Ich möchte mich bei der Sache versuchsweise auf die Seite der Sanitäter und Polizisten stellen.

    Der Sanitäter ist beim Patienten und sieht die Waffe etwas weiter weg. Er wurde nicht bedroht, der Patient eskalierte nicht. Statt sich mit dem Patienten aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, geht er weg, lässt
    den vermeintlichen Täter alleine und ihm damit Zeit, sich mit der Soft Air Gun zu bewaffnen oder mit einem gefährlich zahnlosen Buttermesser.
    Statt De-Eskalation Beförderung von Eskalation. Am Ende könnte sich der Patient mit einem Plastik-Honiglöffel bewaffnen.

    Die gleiche Dynamik zeigen die Polizisten.
    Statt dem Sanitäter zu empfehlen, die Wohnung mit dem Patienten zu verlassen, treten sie die Tür ein und schaffen damit Grund, dass sich ein tatsächlicher Waffenbesitzer zur Waffe begäbe und sie nützte, um sich zu schützen.
    Statt freundlich plaudernd den Abstand zwischen dem Patienten und der Polizei zu vergrößern.
    Das nenne ich ein Verheizen der jungen Polizeikräfte, wenn ihnen anscheinend nur eine Brachialkonfrontation beigebracht wird, und nicht eine Fülle von de-eskalierenden Maßnahmen, unter denen zu wählen sei, bevor man zur rüden Polizeigealt wechselt.

    Ich bin übrigens Besitzer von sechs Buttermessern.

  • Ehemals Student

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    Ärgerlich finde ich vor allem die Behauptung der Polizei, es habe aufgrund des psychischen Ausnahmezustands die Gefahr bestanden, dass eine Straftat begangen werde: nämlich mit der Spielzeugwaffe die Wohnung zu verlassen. Zum einen wird deutlich, dass eben zunächst überhaupt keine Straftat vorlag. Aber bei drohender Straftat greift ja wohl das PAG, also muss eine solche krampfhaft konstruiert werden. “Psychischer Ausnahmezustand” soll hier wohl für den psychiatrischen Laien implizieren: ja, da kann doch alles mögliche passieren! Wenn man jedoch etwas als ziemlich abwegig bezeichnen kann, dann die Vorstellung, dass jemand, der wegen einer Panikattacke den Notruf wählt, sich als nächstes mit seinem Kinderspielzeug auf die Straße begeben wird. Diese konstruierte Befürchtung einer drohenden Straftat ist durch nichts annähernd überzeugend belegt! Mit der gleichen Begründung könnte mich die Polizei beim Zwiebeln schneiden verhaften und in Gewahrsam nehmen, nachdem kurz zuvor mein geliebter Hund verstorben ist: da ist man schließlich auch im psychischen Ausnahmezustand und kann auf weiß Gott was für Gedanken kommen mit dem Messer in der Hand – zum Beispiel in den Kindergarten in der Straße nebenan laufen und auf unschuldige Kleinkinder einstechen. Da wird sicher auch jeder Verständnis haben, dass man dieses Risiko nicht eingehen kann… ach was, nicht nur zwiebelschneidende Hundebetrauerer sondern am besten vielleicht jeden, dessen Eltern gerade einen schweren Unfall hatten, vorsorglich festnehmen – in so einem psychischen Ausnahmezustand geschehen bekanntlich ja die schlimmsten Dinge!
    …was die Polizei mit dem schwammigen Begriff des “psychischen Ausnahmezustands” nicht so alles rechtfertigen zu können glaubt…! Ob auch Gerichte dieser “Gefahreneinschätzung” folgen würden möchte ich dann doch bezweifeln…

  • R.G.

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    @ Ehemals Student
    “…was die Polizei mit dem schwammigen Begriff des “psychischen Ausnahmezustands” nicht so alles rechtfertigen zu können glaubt…!”

    Es gab meines Wissens nur einen Fall in den letzten Jahren, dass aus dem psychiatrischen Bezirksklinikum ein Täter kam, ein einziger Fall, einer nur; der die Idee der größeren allgemeinen Gefährlichkeit stützen könnte, das war aber kein Patient, sondern ein Pfleger,der Mörder Maria Baumers.

    Die Helden der Sache waren sture Polizisten, die immer noch weiter ermittelten,auch wenn man ihnen von oben Steine in den Weg legte, und die psychisch kranke Heroin, selbst ein Opfer dieses Täters ; durch ihre besonnenen und menschlich beeindruckenden Aussagen vor Gericht konnte der Mörder überführt werden.
    Der Richter lobte ihren Zeugenauftritt extra.

  • Julian86

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    „Ich rate, lieber mehr zu können als man macht, als mehr zu machen als man kann.“
    ―Bertolt Brecht
    https://gutezitate.com/autor/bertolt-brecht/5

    Die SZ berichtete vor wenigen Tagen, dass bundesweit über 130 Mitbürger durch Polizeikugeln zu Tode gebracht wurden. Immer stellte sich im Nachhinein die Frage, ob das Handeln der Polizei verhältnismäßig war.

    Der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt immer. Bei Eingriffen der Exekutive, beim Erlass von Gesetzen, bei deren Auslegung oder Anwendung.

    Daher stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit auch in diesem Fall: Waren die Maßnahmen
    geeignet,
    erforderlich und
    verhältnismäßig (im Rahmen der Zweck-Mittel-Relatio)?

    So die gängige juristische Definition.

    Objektiv waren die polizeilichen Maßnahmen nicht einmal “geeignet”, einer Gefahr zu begegnen, da von dem Kinderspielzeug, wie es Aigner zuletzt beschrieb, keine solche ausgehen konnte.

    “Erforderlich” meint die Frage und Prüfung, ob es nicht ein milderes Mittel gegeben habe, die zusammengesponnene Lage durch gezieltere Erkenntnisse zu entkräften, die Faktenlage aufzuklären.

    Diese Fragen muss sich auch die Einsatzleitung in Regensburg stellen. Dabei ist es misslich, dass das Spielzeug zerstört wurde. Warum nur? Es stellt(e) ein Beweismittel dar. Im Übrigen sollten die psychischen Folgen einer solcher Stürmung einer Wohnung stets in die Abwägung der “erforderlichen” Maßnahmen als Eingriff in die körperliche Unversehrheit der Bewohner einfließen.

    Was gar nicht geht: Sich dieser Diskussion und Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu entziehen. Auch ist der materielle und ggf. immaterielle Schaden durch den Freistaat zu begleichen. Dann jede unverhältnismäßige Maßnahme macht diese rechtswidrig. Auch eine persönliche Vorsprache der Verantwortungsträger bei Senior und Junior mag dazu beitragen, die psychische Ausnahmesituation der beiden besser – ohne bleibenden Schaden – zu verarbeiten.

    Es ist also jetzt vermittelndes, zugewandtes und materiellen Schaden behebendes Handeln geboten! Zu einem solchen würde mMn ein bayerische Polizei-Beauftragter eine entsprechende Weisung erteilen. Man hätte ihn denn! (Im Jahr der Landtagswahl: Ein Initiativthema der Opposition?)

    Aktuell gibt es auf Bundesebene die Initiatve, ähnlich dem Bundeswehrbeauftragten, einen solchen Ombudsmann für die Bundespolizei zu installieren, unabhängig, mit klaren Kontrollrechten.

    Ausführlich dazu
    https://www.sueddeutsche.de/politik/beauftragter-polizei-bundestag-1.5759360

    Ein Oberpfälzer ist hierfür bereits in engerer Auswahl. Für die Länder gilt:

    “Bereits acht Bundesländer haben für ihre Landespolizeien ähnliche Beauftragte bei den Landtagen eingeführt. In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein arbeiten sie bereits – unabhängig und weisungsfrei.”

    Bayern ist (noch) nicht dabei.

  • frage

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    @Julian86

    “dem Kinderspielzeug, wie es Aigner zuletzt beschrieb”

    herr aigner hat mir in seiner ausführlichen antwort einen link mitgegeben. klicken sie bitte mal darauf und lesen sie diesen durch. da wird zum einen das mit der joule erklärt, zum anderen finden sie da aber noch jede menge anderer informationen zu softair waffen. diese informationen haben es durchaus in sich und es wird im verlinkten artikel auch deutlich, dass es sich bei softair waffen eben nicht um “kinderspielzeug” handelt. damit habe ich alles gesagt. manche leben anscheinend tatsächlich mittlerweile in ihrer eigenen realität.

  • Lukas_T

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    @frage: softairs stellen keine reale gefahr dar. sie dürfen bis zu 7,5 joule mündungsenergie haben, was sie aber normalerweise nicht erreichen. üblich ist was um 2-3 joule. das ist gefährlich wenn man es ins auge bekommt aber nicht als waffe tauglich. damit entsteht bestenfalls ein blauer fleck auf nackter haut und wenn sie einen dicken pulover oder eine jacke anhaben kann es sein, dass sie nach 4 metern schon gar nicht mehr spüren, dass sie getroffen wurden. ich weiß das, weil ich leute kenne die sich damit softair gruppen-duelle geliefert haben und da war es schwierig nicht zu “cheaten” wenn man getroffen wurde, weil man im eifer des gefächtes einfach nicht bemerkt hat, dass man aus dem spiel ist. ich selber hätte an solchen spiele ja nie teilgenommen, aber was man nicht alles hört…

    on topic:
    sie müssen die gefahr die von etwas, was sie als waffe sehen immer im vergleich zu anderen gegenständen sehen die alltäglich und gleich bei der hand sind. wenn jemand einen teller oder eine dose bohnen wirft ist da bei weitem mehr energie und impuls dahinter als bei einer softair. oder wenn jemand mit einem schrubber oder hammer zuschlägt. eine dose bohnen oder ein besen kann eine hirnblutung auslösen. eine softair nicht. außer man wirft sie und sie ist nicht nur aus plastik sondern hat masse dahinter.

    ich halte nichts von der tendenz bei allem was eine gefahr darstellen könnte – aber realistisch betrachtet eher harmlos ist – sofort maximal alarm zu schlagen. das ist praktisch der fehler 2.art/die falsch positiven der sicherheitspolitik mit denen immer strengere eingriffe und freiheitsbeschränkungen gerechtfertigt werden, was letztlich dazu führt, dass wir alle netto weniger sicherheit haben als vorher, weil jetzt der staat durch seine eingriffe die gefahr wird.

    was ich aber sinnvoll finden würde, wäre dass softairs und schreckschuss-waffen z.b. durch einen orangen lauf gekennzeichnet werden müssten, damit es keine verwechslunggefahr mit echten waffen gibt. ich stelle es mir für die polizei nämlich problematisch vor, wenn jemand in der öffentlichkeit mit so einem ding wedelt, zu erkennen, dass keine gefahr droht. aus den usa hört man immer wieder, dass leute mit spielzeugwaffen von der polizei erschossen wurden, weil die dachten da bedroht sie jemand mit einer scharfen waffe. ich weiss nicht, wie häufig das bei uns vor kommt, nur der arme polizist der so einen fall erlebt tut mir jetzt schon leid. eine optische kennzeichnung von freien waffen würde auch solche fälle wie den des sanitäters der nicht weiss, ob gefahr droht behandeln.

    am besten wäre gewesen, wenn die polizei einfach mit einem oder zwei wagen vorbei geschaut und die lage durch ein gespräch und besichtigung der “waffe” geklärt hätte. ein sek kann man immer noch schicken. in den meisten fällen ist aber reden der bessere weg. wenn man sich ansieht wie wenig fälle echter waffengewalt es in deutschland gibt und wie viele fehlalarme ist das auch statistisch gesehen sinnvoller. wir sind nicht in den usa wo jedes wochende 3 irre massaker anrichten und alles mit der schusswaffe geklärt wird. bei uns ist es wahrscheinlicher, dass so ein anruf ein fehlalarm ist.

  • KW

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    @Lukas_T
    “Kennzeichnung durch orangen Lauf”
    Mit Verlaub, aber das ist doch Blödsinn. Dann kennzeichnet der nächste seine echten Sturmgewehre mit einem orangen Lauf und schon kann er damit “in der Öffentlichkeit rumwedeln” und die Polizei sagt sich, ach ist ja nur ne Softair, lass den mal machen? Schmarrn.

  • Mrs. Buttle

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    Kommentar gelöscht. Kein Getrolle.

  • Mr. B.

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    Heute in den österreichischen Nachrichten:
    Kärnten: Sanitäter stellen bei Notfalleinsatz Waffen in Wohnung fest und verständigen die Polizei.
    Es konnten scharfe Waffen und viel Munition festgestellt werden.
    Es lag keine Erlaubnis vor.

  • Mr. T.

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    Die Lächerlichkeit der “Gefahrenabwehr” haben ja Ehemelas Student und andere hier schon mehrmals demonstriert.
    Eine zentrale Frage wurde aber bislang kaum thematisiert: Wie war der Kommunikationsfluss zwischen Sanitäter und Polizei?
    Hat der Sanitäter der Polizei einen durchgeknallten Irren, der bis an die Zähne bewaffnet ist, skizziert oder diesen mit auf den Weg gegeben, dass die Lage eigentlich problemlos sei, er sich nun nur nicht sicher, ob das auch wirklich eine Spielzeugwaffe ist. Dann hätte es durchaus genügt, wenn zwei Polzisten den Sanitäter zurück in die Wohnung begleitet und sich von der “Waffe” überzeugt hätten.
    Vielleicht ist der Kommunikationsfehler schon im Telefonat gewesen, ab dem man den Sanitäter aus der Schusslinie genommen und die ganze Maschinerie gestartet hat.
    Dass der nachträgliche Umgang mit dem Fall von Seiten der Behörden unterirdisch ist, darüber sind sich eh alle einig. Kein Wunder wenn viele Menschen Vorbehalte gegenüber der Polizei hegen.

  • Tobias

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    Also diese kleinen Kügelchen “verschießen” (eher “schnipsen”) wirklich nur Spielzeugpistolen. Das mal vorneweg, da reicht ein Besuch beim Müller oder Woolworth und deren Spielwarenabteilungen.

    Zum Anderen muss ich auch sagen, dass die Regensburger Polizei echt übel ist. Ich meine nicht einmal bei Drogeneinsätzen, nein, auch bei meinem Kellereinbruch und Ruhestörungen gehen die höchst unprofessionell vor, sind ätzend langsam und absolut arrogant.

    Kellereinbruch: Lustlos mit Billig-Kamera zwei ar Fotos vom Verschlag und Treppenhaus gemacht. Das war’s. Innerhalb von drei Tagen “Einstellung des Verfahrens”. Mit Postweg und Eintippen hat man also einen (!) Tag “ermittelt”.

    Ruhestörung: Nach dreimaliger Ruhestörung wegen assi-Ferienwohnung über mir kommen nach über 70 Minuten drei Polizisten, die mich blöd anreden, dass “nun ja nichts zu hören sei???”. Ja, nach 1:10h räume ich eine ganze Gartenparty mit DJ ab und bin dann fein raus, was? Ob die Übermieter die Tür öffnen. “Für mich nicht” – da wird augengerollt. “Im Gegensatz zu Ihnen habe ich keine Uniform” und “Ich habe Videoaufnahmen vom Lärm, also lassen Sie Ihre unterschwelligen Bemerkungen” hat die drei Beamten dann aber von ihrem Power-Trip um 23:30 Uhr in meinem Flur zurückgebracht.

    Beim Anzeigeaufgeben war gerade “Schichtwechsel” und in der PI Nord habe ich dann 45 Minuten gewartet – ohne Heizung und nach 20:00. Keine Toilette. Mit allem hin- und her habe ich fast zwei Stunden gebraucht, einen Identitätsdiebstahl (SCHUFA hatte Datenpanne) zu melden.

    Ich glaube, die Polizei hat sich daran gewöhnt, arrogant und asozial rüberzukommen. Was soll man auch machen? Jede Widerrede ist ja gleich “Beamten-wassweisich”. Als im Bahnhof – vor der Installation der Rolltore – die Rolltreppe nicht funktionierte und ich nichtsahnend draufstieg, ist so eine Bundespolizisten übelst aggro auf mich geworden.

    Ich werde nie wieder die Polizei rufen, es ist sinnlos: Zu langsam, zu schlampig, zu frech.

  • Harlekin

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    Von (ausnahmsweise) Pseudonym zu Pseudonym(Frage):
    Sie trollen doch gerne, oder?
    Das meinen Sie doch nicht ernst, oder?

    Ich gehe davon aus, dass Stefan wie ich es von Ihm erwarte und aus eigener Erfahrung weiß, Familie Reber den Artikel vor Veröffentlichung zum lesen zugänglich gemacht hat bzw. den Artikel mit dennen besprochen hat. Herr Reber kritisiert halt eben nicht den Einsatz, zumindest nicht so wie teilweise unterstellt, sondern stehen jetzt mit dem entstandenen Schaden da, psychisch wie auch materiell. Er und sein Enkel haben jedes Recht sich an die Presse (RD) zu wenden und halte das auch gerade in der Form für mehr als angebracht. Würde es um Klickbait gehen, bräuchte Stefan (und sein Team) sich nicht die Mühe machen so einen Artikel zu schreiben bzw. zu recherchieren (hier Interview) – dann würde RD aber anders ausschauen.

    Etwa so: Überschrift: Hat diese “Waffe” einen Polizeieinsatz ausgelöst?
    Bild einfügen:
    https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1009520840
    Bildunterschrift: Pistole nicht mehr auffindbar, dargestellte Waffe verschießt aber laut Fam. Reber diese (oder ähnliche) Kugeln. Stichwort: Symbolbild ;-)
    Im Text selbst: Zitatfragmente, “ähnliche” Fälle darstellen, Objektivität heucheln und so weiter
    Ergebnis:
    Alles sehr gefährlich und täuschend echt. Rettungsdienst und Polizei, alles Trottel ;-)

    Stattdessen ein abwägender Artikel, Kritik an der Polizei:

    So geht das, vorallem im Nachgang, nicht. Tür eingetretten, Chaos – in welchem Maß auch immer verursacht und ein (übermäßiger?) Polizeieinsatz gegen Menschen die sich nichts zu Schulden kommen haben lassen. -> Keine Entschuldigung, Erklärung oder gar Wiedergutmachung.

    @Aigner und Team

    Danke für diesen Artikel, gerade weil er nicht populistisch daherkommt.

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drin