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„Kirche ist kein rechtsfreier Raum“

Unterliegt in dreijährigem Rechtsstreit: Gerhard Ludwig Müller.
Der drei Jahre währende Rechtsstreit zwischen dem Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller und dem Buchautor Michael Schmidt-Salomon ist vorbei. Mit Beschluss vom 18. August hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig festgestellt, dass „ die religiöse Äußerungsfreiheit, auch soweit es um eine Predigt geht, keinen absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes“ geniest und die Beschwerde des Regensburger Bischofs gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes abgewiesen.

Falsch zitiert

Auslöser des Rechtsstreits war eine Predigt, die Müller im Mai 2008 in Tirschenreuth gehalten hatte. Darin hatte Müller gegen die Religionskritiker Richard Dawkins und Michael Schmidt-Salomon als Vertreter eines „aggressiven Atheismus“ gewettert und unter anderem die Behauptung aufgestellt, Schmidt-Salomon würde Kindstötungen beim Menschen legitimieren, da dies bei Berggorillas eine natürliche Verhaltensweise sei. Tatsächlich jedoch hatte Schmidt-Salomon in seinem Buch „Manifest des evolutionären Humanismus“ genau das Gegenteil geschrieben: Anhand des Beispiel des Infantizids bei Berggorillas hatte der Philosoph begründet, dass ethische Normen nicht unreflektiert aus der Natur abgeleitet werden dürfen.

In Regensburg bekam Müller recht

Nachdem der Inhalt der Predigt medial und insbesondere auf der Internetseite des Bistums verbreitet wurde, ließ Schmidt-Salomon dem Regensburger Bischof eine Unterlassungserklärung zukommen. Müller stellte daraufhin eine veränderte Version seiner Predigt ins Internet, weigerte sich aber, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Schmidt-Salomon klagte und holte sich zunächst beim Verwaltungsgericht Regensburg eine Abfuhr: Es bestehe keine Wiederholungsgefahr, damit sei auch keine Unterlassungserklärung notwendig, so die Regensburger Richter. Schmidt-Salomon musste sämtliche Kosten tragen.

„Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit“

Erst im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München musste Müller eine Niederlage einstecken. Im Urteil vom 24. Februar 2011 hieß es, dass die Behauptungen des Bischofs im Widerspruch zu Schmidt-Salomons tatsächlichen Veröffentlichungen standen und geeignet waren, dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden. Da der Bischof seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ habe, sei der Philosoph in seinem „Persönlichkeitsrecht verletzt“ worden. Daher verurteilte das Gericht das Bistum Regensburg dazu, die Schmidt-Salomon entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Die Beschwerde von Müllers Rechtsanwälten gegen diese Nichtzulassung hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Beschluss vom 18. August nun abgewiesen. Schmidt-Salomon bezeichnet dieses Ergebnis als „wichtiges Signal für den Rechtsstaat“. Nun sei endlich ist juristisch geklärt, „dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist“. Das Bistum Regensburg bezeichnete die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einer ersten Reaktion als „erheblichen Eingriff in die Meinungsfreiheit“. Die Zurückweisung von Müllers Beschwerde werde „derzeit geprüft“.
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Kommentare (21)

  • Veits Manfred

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    Wünschenswert erschiene m.E. , Bischof GLM legte Verfassungsbeschwerde ein – damit das Spanungsfeld zwischen den beiden Grundrechten von höchster Stelle endgültig abgeklärt würde. Im Übrigen ist in jedem Einzelfall ein Abwägungsprozess zwischen beiden Bürgerrechten unverzichtbar.

    Nachdem jedoch GLM nach den bindenden Feststellungen des BayVGH seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ hat, ist meiner Meinung nach das Recht des Klägers Michael Schmidt-Salomon schützenswert, denn: Auch die Meinungsfreiheit eines Kirchenvertreters hat sich u.a. im Rahmen der “Wahrheit” zu bewegen.

    So viel Wahrhaftigkeit muss ein.
    mkv

  • fh

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    wahrheit in anführungszeichen

    das philosophische problem ist, dass hier ein gericht “wahrheit” definiert hat. schmidt-salomon nennt sich selbst zwar philosoph, weicht dem notwendigen theologisch-ethischen diskurs jedoch auf dem rechtsweg aus. GLM hat bei der in frage stehenden predigt ja nicht einfach nur eine unbedarfte Meinung abgegeben, sondern eine geisteswissenschaftliche schlussfolgerung aus schmidt-salomons thesen populär verständlich formuliert.

    schmidt-salomon, der beispielsweise auf dem darwinistenkongress 2008 seinen “evolutionären humanistismus” vorgestellt hat, macht keinen hehl daraus, dass er für eugenik offen ist. mal ganz abgesehen vom atheistisch vordergründig legitimierten hass auf andersgläubige, den er mit dem ferkelchen schürt… nur wie sollte ein bischof die mehr als komplexe thematik so aufbereiten, dass es jeder versteht? so jedenfalls nicht, meint das gericht, und greift in einen, nein DEN philosophischen diskurs der gegenwart ein.

    freilich, man kann von juristen nicht erwarten, dass sie sich in solchen sachen bilden und noch weniger vom medienkonsumenten, aber dass die urteile schmidt-salomons anhängern suggerieren, dieser hätte inhaltlich recht behalten, muss den richtern vorgehalten werden.

  • Altgediente Katholikin

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    Ich freue mich, daß GLM, der aus jeder Mücke einen Elefanten macht, mal ordentlich eins
    auf die Mütze bekommen hat.

  • Joachim Datko

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    r.-k. Kirche bald ein priesterfreier Raum?

    Wenn die Zahlen aus verschiedenen Internetquellen stimmen, geht es massiv bergab mit der r.-k. Kirche in Deutschland.
    Siehe: http://www.monopole.de/weltreligionen/statistiken-zu-religionen-und-atheismus/

    Die Kirchgänger nehmen stark ab. Die Mitglieder gehen kaum mehr in die Kirche: 2003 15,2%; 2005 14,3%; 2007 13,7%; 2009 13,0%; 2010 12,6%. Da ist es fast egal, was da erzählt wird.

    Auch die Erzähler gehen aus:
    2009: 10.182 Geistliche im aktiven Gemeinde-Dienst in Deutschland
    2010: 9.857

    Die Neupriester der r.-k. Kirche in Deutschland kann man schon auf der hunderter Tafel abzählen:
    2009 – 99
    2010 – 79 Priesterweihen für Dienste in den deutschen Bistümern!

    Wer stellt sich in Zukunft noch wöchentlich hin und erzählt ständig die selben Geschichten von einem wundertätigen Wanderprediger, die nicht einmal authentisch sind, da niemand mitgeschrieben hat.

  • Thomas H., Trier

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    Hiermit wurde klar und deutlich bewiesen, dass gerade und insbesondere die Kirche und seine Führung eindeutig und klar in den Rechtsstaat integriert ist. Damit ist der rechtsfreie Raum der Kirche aufgehoben. DIe Kirchenfürsten sind damit Menschen der gleichen Art und Güte wie wir alle.

  • Mathilde Vietze

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    Von unserem “Hirten” ist bekannt,
    er betracfhtet jede Mücke als Elefant.
    Sofort zieht vor den Kadi er dann,
    denn er ist ein unfehlbarer Mann.
    Deshalb hat er auch immer recht,
    der Rest der Welt ist grottenschlecht.
    Doch dieses Mal hat er sich verhoben,
    das Hohe Gericht ist sehr zu loben.
    Er hat den Prozeß verloren,
    vor Zorn bekam er rote Ohren.
    Schon möglich, daß er weiter ficht,
    seine nächste Instanz ist das Jüngste Gericht.

  • Luna Schneck

    |

    Hallo Herr Ludwig Müller,
    wer zahlt denn nun die “Streitzeche”? Müller selbst oder seine “Schäfchen”?
    Es wurde mal von Kirchenseite geschrieben, da Herr Müller ja immer Rechte bekomme, würden keine Anwalts- und Gerichtskosten anfallen, diese müssten immer von der Gegenpartei beglichen werden.
    Was nun??? Werden nun die Klingebeutel in der Kirche geplündert??

  • Gelmir

    |

    GLM hat bei der in frage stehenden predigt ja nicht einfach nur eine unbedarfte Meinung abgegeben, sondern eine geisteswissenschaftliche schlussfolgerung aus schmidt-salomons thesen populär verständlich formuliert.

    Also, mit Deinen Worten, ein Pfaffe darf abscheuliche Lügen über Andersdenkende verbreiten, da er damit ja nur “eine geisteswissenschaftliche schlussfolgerung” formuliert.

    In den Worten Normaldenkender würde das dann so klingen: Pfaffen dürfen anscheinend jederzeit ungestraft das Blaue vom Himmel herunterlügen.

    Gut, das solchem Treiben jetzt mehr und mehr ein Riegel vorgeschoben wird.
    Auch dieser Depp Müller wird das lernen müssen.

  • Veronika

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    Gott sei Dank! Wir leben also wirklich noch in einem demokratisch verfassten, zumindest auf Bundesebene immer wieder deutlich erkennbaren säkularen Staatswesen!
    Dass aber der liebe Regensburger Bischof hier nun die ganze Römisch-Kath. Kirche derart der Lächerlichkeit preisgegeben hat, das dürfte hoffentlich klar geworden sein.
    Wenn jetzt noch Wahrheit werden sollte, was die Gazetten neuerdings schreiben und auch in Rom die Runde macht, nämlich GLM Präfekt der Glaubenskongregation werden – letztendlich also diplomatisch agieren können sollte – dann müssen wir R.-K. Christen uns wohl bald eine andere Kirche suchen, denn so etwas wie mit Dr. Schmidt-Salomon vom Vatikan aus produziert, würde der R.-K. innerhalb kürzester Zeit weltweit schaden.

  • Veronika

    |

    Zusatz: Kann ein Bischof eigentlich auch (noch) vergeben, Falsches zugeben, verzeihen, und …

    Wenn ich mir – wie gerade eben – die Bistumshomepage betrachte, und von einem “Bischof befürwortet Lebensrecht” lese, dann wird mir schon etwas schwummrig zumute. Wir alle befürworten das Lebensrecht (auch ungeborenen Lebens). Eine solche Verkürzung zur Entscheidung des BVerwG anzubringen, finde ich dermassen fragwürdig. Es stimmt also vielleicht doch: Sie fordern es von anderen, sind aber nicht bereit sich vor dem Höchsten der eigenen Fehlbarkeit bewusst zu sein!

  • hanbav

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    Es gibt noch Hoffnung :-)

    @Mathilde: gutes Gedicht.

    Schade, dass erst ein ausserbayerisches Gericht uns auf den Weg der Tugend führen musste.

    @fh: “hass auf andersgläubige, den er mit dem ferkelchen schürt”: Wo das Ferkelchen Hass schürt, sehe ich nicht. Es zeigt schlechtestenfalls lächerliches Verhalten der einen Andersgläubigen gegenüber den anderen Andersgläubigen.

    Erstaunlich ist, wie sehr manche Gläubige sich im doch recht übersichtlichen Ferkel-Buch verlesen können. Die sehen da Dinge, die nicht drin stehen. Aber im Annehmen von Dingen, die es nicht gibt, haben sie ja Übung.

  • Rudi Tabernakel

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    Es war in der Entwicklung der modernen Staaten ein epochaler Schritt, als im 19. Jahrhundert das Primat der Religion vom Primat des Rechtsstaats abgelöst wurde.

    Kirchliche Würdenträger in Regensburg versuchen immer wieder das Rad der Geschichte zurückzudrehen, indem sie vor Ort erfolgreich Einfluss auf Behörden und Justiz nehmen. Daraus resultiert die wahnhafte Vorstellung, mit Hilfe der Gerichte religiöse Dogmen durchsetzen können. Diese Hybris von Würdenträgern, die die Wahrheit von Gottes Gnaden gepachtet haben, kann die Grenzen menschlicher Erkenntnisfähigkeit nicht akzeptieren. Der die Chuzpe, vor Gericht absurde Rechtsmeinungen in Anspruch zu nehmen, nach denen Beleidigungen, Lügen, Verleumdungen, Geheimnisverrat usw. in einer Predigt immer zulässig wären. Immunität und Indemnität für Bischöfe, Rechte, die sie ihren Untergebenen nie und nimmer zugestehen würden.

    Das musste scheitern und es ist gut, dass es gescheitert ist.

  • W.Müller

    |

    Verehrter Herr Bischof Müller
    Anscheinend haben Sie noch immer nicht begriffen, dass die Diözese Regensburg Teil eines demokratischen Staates ist. Immer mehr Menschen, die jahrhunderte lang von der katholischen Kirche in ihren Grundrechten massivst unterdrückt wurden, lassen sich dies nicht weiterhin gefallen. Sie versuchen mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, vor Allem mit ungeheueren Summen Geldes, das die katholische Kirche jahrhundertelang der Allgemeinheit durch systematische Volksverdummung und Gewalt gestohlen hat, unsere demokratische Lebensform mit Gerichtsentscheiden durch alle Instanzen, dies zu unterbinden. Höhere Gerichtsinstanzen, auf die Sie keinen Einfluss ausüben können, haben ihre undemokratischen Machtansprüche jetzt abgewiesen.
    Wenn sie die Beiträge dieses Forums, die wirkliche Volksmeinung wiedergeben, gelesen haben, wird Ihnen dann nicht Angst und Bange um ihr weiteres verderbliches Wirken. Ihr Wahlspruch: Die Herde wird kleiner. (Es gibt nun mal genügend Dumme, die ihren Versprechungen über Himmel und Drohungen mit Fegefeuer und Hölle noch Glauben schenken.
    Zu den vorigen Ausführungen über den Wanderprediger Jesus, auf den Sie ihre Macht begründen, ist noch hinzu zu fügen. Er hat sich seit 2000 Jahren ununterbrochen geirrt mit seinen Vorhersagen, in der Bibel aufgeführt, das jüngste Gericht steht kurz bevor. Die katholische Kirche verbreitet diese Lüge ununterbrochen weiter und die dummen Schafe werden weiterhin in Angst versetzt und zahlen und zahlen, das Einzige, das die katholische Kirche jemals interessiert hat. Damit hat sich die katholische Kirche mit ihrer wichtigsten Grundlage, der Bibel, selbst widerlegt. Immer mehr Menschen glauben diesen Lügen nicht mehr und flüchten aus ihrer undemokratischen Terror-Organisation.
    Jeder Monat ist Austrittsmonat, der wichtigste steht kurz bevor, sonst müssen sie noch 1 Jahr zahlen.
    Der wahre Sumpf dieser Organisation wird täglich durch die Aufdeckung der Kinderficker, als Pfarrer getarnt immer mehr aufgedeckt, da diese Aufdeckung immer mehr zunimmt und durch das Internet verbreitet wird, geht die Anzahl der Pädophilen, die den Pfarrerberuf ergriffen haben, massiv zurück und damit ist die geringe Zahl der neuen Pfarrer am Besten erklärbar. Da hilft auch kein Dauerbeten in Passau.

    W.Müller

  • Shorty

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    @Gelmir.

    Nein das darf ein Pfarrer nicht. Aber Du nimmst Dir das Recht heraus, Pfarrer als Pfaffen zu beschimpfen.
    Dir fehlt dieses Recht genau so wie ein Pfarrer, nicht lügen sollte.

  • Veronika

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    Lieber W. Müller,

    man muss Ihnen ja in gewisser Weise zustimmen, aber Sie “verpacken” das ganze leider zu sehr in “massive Begriffe”, die man dann wieder der kritischen Allgemeinheit vorhalten kann und wird.
    Sagen wir doch einfach, dass jede Religion deren Existenzberechtigung hat, aber keine sich in einem Staatswesen über die andere, und schon gar nicht über den Staat selbst stellen darf!
    Das Minimum der Zukunft ist also ein “säkularer”, wenn einige unverbesserliche Konservative aber so weitermachen, wohl ein “laiizistisch” geprägter Staat. Den wird uns dann die EU letztlich auch für Deutschland vorgeben (müssen), sonst werden in Europa wieder Kreuzzüge veranstaltet, und darauf können wir alle verzichten.

  • Veronika

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    Veranstaltungsempfehlung: 29.09.2011 im Kloster Waldsassen/ Basilika in Waldsassen:
    Da predigt S.E. Abtprimas Henrik van der Linde (OCist.) [Bei Interesse einfach googeln!). Das wird eine Predigt werden, so richtig mit christlich-abendländischen Grundwerten. Da kann man sicher sein!

  • W.Müller

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    Verehrte Veronika
    Auch ich muss ihen im Allgemeinen ein wenig recht geben. Nur nicht in diesem speziellen Fall. Der Herr Bischof Müller glaubt offensichtlich, wenn er sich hinter dem Wanderprediger versteckt,kann er sich Alles erlauben und sich über unsere demokratische Grundordnung beliebig hinwegsetzen. Mit dem Wanderprediger im Schilde beansprucht er die absolute Wahrheit für sich, wie er sich ausdrücklich äusserte. Zum Glück ist die Zeit des Mittelalters, in der ein deutscher Kaiser zu Fuß nach Rom pilgern musste und 2 Tage im Regen stehen musste, um seine vom Papst ausgesprochene Exkommunikation los zu werden, endgültig vorbei und kommt auch nie wieder. Heute verlassen Millionen ehemals Gläubige die katholische Kirche und führen ein wunderbares Leben ohne Angst und Schrecken.
    Bei diesem Herren Bischof L.Müller gilt es einen groben Keil auf einen groben Klotz zu verwenden.
    Man muss ja nicht gleich ganz so grob werden wie die Volkesstimme des Gelmir. (Vox populi vox dei).
    Nochmals vielen Dank für Ihr Statement. Sollten sie Zweifel haben, googeln sie ” Glaube ist heilbar”
    Ihr W.Müller

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drin