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Verstoß gegen Residenzpflicht: 250 Euro Strafe

„Das Problem ist, dass das Gesetz so ist“

„Die Residenzpflicht ist mir scheißegal.“ Mit diesem Satz kündigte Mohammad Kalali im Juli 2012 an, sich nicht an dieses deutsche Sondergesetz zu halten, das dem Iraner verbietet, die Oberpfalz zu verlassen. In Begleitung des Journalisten Stefan Aigner reiste Kalali quer durch die Republik und besuchte andere protestierende Flüchtlinge. Das Amtsgericht in Cham verurteilte ihn am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 250 Euro wegen mehrere Verstöße gegen die Residenzpflicht. Er hat dagegen Berufung eingelegt.

Von Emil Mosebach

Protestiert seit fast zwei Jahren und reist dafür auch mal quer durch die Republik: Der Iraner Mohammad Kalali. Foto: Archiv/as

Protestiert seit fast zwei Jahren und reist dafür auch mal quer durch die Republik: Der Iraner Mohammad Kalali. Foto: Archiv/as

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„Wie ist ihr Familienstand?“, fragt der Richter den Angeklagten. „Meine Familie wo ist“, antwortet Mohammad Kalali. Der Richter stutzt. „Ihr Anwalt hat mir nicht mitgeteilt, dass Sie einen Dolmetscher brauchen.“ Auch aus den Akten sei dies nicht hervorgegangen. „Ich verstehe nicht. Ich schon zwei Jahre hier, aber bekomme keine Deutschkurs“, erwidert Kalali. Und so steht bereits nach vier Minuten eine Unterbrechung der Verhandlung am Amtsgericht Cham an. Zum Glück findet sich im Publikum eine Dolmetscherin. Und so kann die Aufnahme von Kalalis Personalien fortgesetzt werden.

Sachbearbeiter sperrt sich gegen Arbeitserlaubnis

Auf die Frage des Richters nach Kalalis Beruf, verweist dieser auf die Tatsache, dass es ihm verboten ist, in Deutschland zu arbeiten. Dabei weist er mit einer Geste auf einen der Zuhörenden: seinen Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde Cham, der die Verhandlung interessiert verfolgt. Später – nach der Verhandlung – wird Kalali erklären, dass er kürzlich einen Aufenthaltsstatus mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis erhalten hat, dieser Sachbearbeiter jedoch weiterhin auf stur schaltet und ihm das Recht, zu arbeiten verweigert.

Nur vier Verstöße werden verhandelt

Dann ergreift der Staatsanwalt das Wort. Obwohl Mohammad nach eigener Aussage mehr als 25 Mal bei Verstößen gegen die Residenzpflicht von der Polizei kontrolliert wurde, kommen in der Anklage nur vier Fälle zur Sprache – vom Juni, Juli und August 2012 in Nürnberg und Würzburg. Auch der Verstoß während seiner öffentlichen Reise gegen die Residenzpflicht wird nicht aufgeführt, obwohl er im selben Zeitraum stattfand.

Kalali gibt offen zu, an den besagten Tagen nicht in der Oberpfalz gewesen zu sein – der Richter wird ihm das später positiv anrechnen: als „Geständnis“. Kalali, der als politischer Flüchtling aus dem Iran nach Deutschland kam, betont indes, dass er sich nicht an Gesetze halten werde, die elementare Bereiche seines Lebens beeinflussen und ihm keine eigene Entscheidungsmöglichkeit lassen.

Dass sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt Kalali ausführlich erklären, dass dieser sich – wie Gericht und die Staatsanwaltschaft auch – an die bestehenden Gesetze gebunden seien, ändert daran nichts. „Das Problem ist, dass das Gesetz so ist“, konstatiert der Richter. Kalali erwidert darauf, dass dieses Gesetz eben nicht von jenen Menschen gemacht wurde, die davon betroffen seien.

Das Problem mit dem Gesetz…

Am Ende wird er schließlich zu 50 Tagessätzen zu je fünf Euro verurteilt. Damit hat er gerechnet, seine Anwältin wird Berufung einlegen. Die nächste Instanz wird dann das Landgericht Regensburg sein. Vor den Augen von Journalisten, Polizisten und dem Sachbearbeiter der Chamer Ausländerbehörde stellt sich Kalali im Anschluss an die Verhandlung mit einigen Unterstützern vor das Amtsgericht, um weiter für die Abschaffung der Residenzpflicht zu demonstrieren.

kalali protestDie Residenzpflicht wurde im Jahr 1982 im Rahmen des Asylverfahrensgesetz eingeführt. In Bayern und Sachsen bedeutet dies, dass Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge den ihnen zugewiesen Regierungsbezirk nicht verlassen dürfen. In allen anderen Bundesländern wurde die Residenzpflicht bereits auf das Bundesland ausgeweitet. „Dieses Gesetz ist Teil der 1982 begonnen Abschreckungsdoktrin, die 1993 durch die de facto Abschaffung des Grundrechts auf Asyl vollendet wurde“, so eine Unterstützerin aus Regensburg nach der Verhandlung. „Und es ist nicht nur die Residenzpflicht, die sofort abgeschafft werden muss.“

Rindermarkt-Aktivist in Regensburg anerkannt

Zeitgleich zu der Verhandlung in Cham wurde vor dem Verwaltungsgericht Regensburg der Asylantrag eines des Iraners Mehdi Mahdawizadehs verhandelt. Er gehört zu den Aktivisten, die vor etwa einem Monat an dem Durststreik am Münchner Rindermarkt teilgenommen hatten. 90 Minuten dauert die Befragung durch das Gericht und einen Vertreter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, in deren Zuge Mahdawizadehs letztlich beweisen musste, dass er nicht lügt. Am Ende wurde er vom Gericht als politisch Verfolgter anerkannt.

Am kommenden Samstag findet um 20 Uhr in den Räumen des L.E.D.E.R.E.R. e.V. (Lederergasse 25, Regensburg) ein Vortrag zum Hungerstreik am Münchner Rindermarkt statt.

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Kommentare (19)

  • Franz Hinterholzer

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    “Residenzpflicht” – allein das Wort ist ja schon eine faustdicke Lüge. Es ist auf dem Mist irgendeines hinterhältigen Juristen gewachsen, der mal das englische Wort “residence” aufgeschnappt hat, das einfach “Wohnsitz” bedeutet. Darunter fällt jede Baracke, jedes Gartenhäuschen, alles, was keine nackte Obdachlosigkeit ist. “Residence permit” bedeutet “Aufenthaltsgenehmigung” – “residence” ist also Behördensprache und meint nichts anderes, als daß ein Mensch amtlich registriert sich an einem Ort aufhält, wo er keinen Regenschirm aufspannen muß, wenn es regnet.
    Im Deutschen klingt “Residenzpflicht” ein bißchen anders. Es schwingt rein zufällig das ewige Ressentiment der Rechten mit, Flüchtlinge (die natürlich auch nicht so heißen dürfen, sondern “Asylbewerber” oder gleich “Asylanten” geschimpft werden) würden “hier bei uns” in teuren Wohnungen oder gar Villen “residieren” – der Phantasie und den Halluzinationen der rechten Stammtischhetzer sind da bekanntlich keine Grenzen gesetzt, obwohl jeder, der die Augen aufmacht oder die Zeitung aufschlägt, sieht, daß es erbarmungswürdige Behausungen sind, in denen Flüchtlinge in Bayern zwangsweise einquartiert werden. Denn oberstes Ziel bayerischer Asylpolitik war es bekanntlich bis vor ein paar Tagen, bei den Flüchtlingen “die Bereitschaft zur Rückkehr zu fördern”. Jetzt hat man den Satz gnädigerweise gestrichen, wegen dem “Verhetzungspotenzial”, das er darstellt, wie Sozialministerin Haderthauer zu sagen beliebte. Gar zu böswillig sei er von der Opposition immer wieder interpretiert worden, dieser arglose Satz, gar in der Richtung, daß es die Maxime der Ausländerbehörden sei, Flüchtlingen das Leben so schwer wie möglich zu machen, damit sie freiwillig wieder abhauen* – wo der Satz doch ganz, ganz anders gemeint war! Aber deshalb streiche man ihn nun, damit endlich eine Ruh ist.
    Nein, im Ernst: das perfide Wort “Residenzpflicht” hat gehöriges “Verhetzungspotenzial”. Das Wort “Verhetzungspotenzial” wiederum – nun ja, es ist kein Zufall, daß die Haderthauer dieses Wort erfunden hat. Die Frau weiß, was in ihr steckt. Daß sie den Spieß einfach dreist umdreht und ihren eigenen Wesenszug der Opposition andichtet, zeugt von wahrhaft christsozialer Heuchelei und unbedingtem Ehrgeiz. Ilse Aigner und Markus Söder müssen sich ranhalten!
    * Daß das eine ganz fiese Unterstellung ist, sieht man an dem Sachbearbeiter der Chamer Ausländerbehörde, der sich so um seine Klienten kümmert, daß er sogar zu deren Gerichtsterminen geht! Der wird bestimmt bald befördert!

  • Sinn und Zweck?

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    Die Strafverfahren können ja aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage derzeit nur mit einer Verurteilung enden, das werden Sie bzw der Betroffene der Justiz ja auch kaum vorwerfen (können); was ist also im Ergebnis das Ziel? Eine Verfassungsbeschwerde?

  • Franz Hinterholzer

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    Wieso Verfassungsbeschwerde? Warum immer gleich alles so hoch hängen? Wenn genügend Leute am 15. September ihr Kreuz nicht bei der CSU machen (und natürlich auch nicht bei der FDP), der Ministerpräsident im Oktober dementsprechend Christian Ude heißt und der Innenminister sagen wir mal Franz Schindler – dann ist die “Residenzpflicht”, die in Wahrheit ein Barackenzwang ist, Geschichte. Einfach eine neue Regierung wählen, das ist “im Ergebnis das Ziel”! Da muß man die armen Juristen noch nicht mal behelligen!

  • Herr Hansen

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    Herr Hinteholzer, das Problem lässt sich – anders als viele andere – nicht durch CSU-Abwahl lösen. Die Residenzpflicht bleibt Bundesgesetz und kann in Bayern dann höchstens auf landesweit erweitert werden. Dass die anderen Länder es so handhaben, hat übrigens keine humanitären Gründe sondern nimmt den Staat aus der Pflicht, in jedem Regierungsbezirk – ursprünglich ja sogar in jedem Landkreis – Infrastrukturen zur Flüchtlingsverwaltung vorzuhalten. Und auch auf das Bundesland erweitert, ist die Residenzpflicht Schikane. Beispiel Norddeutschland: Der urbane Raum Hamburg ist größer, als das Bundesland. Hamburgs Stadtränder befinden sich in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Flüchtlinge, die dort untergebracht sind, dürfen bis zur Klärung ihres Status’, also in der Regel jahrelang, nicht in die Innenstadt fahren. Wie bescheuert ist das denn bitte?

  • Student

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    Bei aller Ablehnung der Residenzpflicht: solange das Gesetz besteht, hat der Richter nun einmal keine Wahl. Und das ist gut so, denn das zeichnet den Rechtsstaat aus – dass Richter dem Gesetz verpflichtet sind und es nicht selbst schreiben. Das ist der Grundsatz der Gewaltenteilung, und dass der eingehalten wird, das ist mir schon sehr Recht (zumal mir das nicht einmal in Deutschland immer ganz der Fall zu sein scheint).
    Die Abschaffung der Residenzpflicht hat auf politischem Wege und über das Parlament bzw. das Volk zu erfolgen. Sich zu erhoffen, dass ein Richter das Recht nach seinem Gutdünken in die eigene Hand nimmt und einfach so entscheidet, wie er’s für gerecht hält, wäre sicher keine wünschenswerte Lösung. Ein solcher Schuss könnte sehr nach hinten losgehen.

  • Franz Hinterholzer

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    Stimmt, die “Residenzpflicht” beruht auf einem Bundesgesetz, aber das Nähere legt das Land fest, und Bayern ist hier bekanntlich besonders kleinlich und läßt die Flüchtlinge nicht aus ihrem Regierungsbezirk raus, ohne daß sie die freundlichen Damen und Herren von der Ausländerbehörde untertänigst um Erlaubnis gefragt haben. Solche Schikane gibts sonst nur noch in Sachsen. Und die Oppositionsparteien im bayerischen Landtag, SPD, Grüne und Freie Wähler, fordern seit langem von der CSU-FDP-Regierung die Lockerung der “Residenzpflicht”, sprich: daß sie auf das Land ausgeweitet wird (was von CSU-Innenminister Herrmann umgehend abgelehnt wurde). Kurzum: Man muß eben doch sein Kreuzchen am 15. September bei SPD, Grünen oder Freien Wählern machen, damit die kindische Drangsalierung endlich ein Ende hat und ein Flüchtling aus Regensburg wenigstens nach Nürnberg oder München fahren kann, ohne bei den Behörden des CSU-Staats erst einen Antrag gestellt (und nebenbei dafür geblecht) zu haben.

  • wahon

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    @student
    Um Ihrem positivistischen Rechtsverständnis etwas aufzuhelfen: Kein Richter ist verpflichtet, sich an einen Gesetzesparagraphen zu halten, der mit einem Grundrecht kollidiert. Die “Residenzpflicht” (§ 56 des Asylverfahrensgesetzes) ist umstritten, weil sie sowohl mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit als auch mit der UN-Flüchtlingskonvention kollidiert. Die “Residenzpflicht” gibt es nur in Deutschland, die verschärfte Form nur in Bayern und Sachsen.
    Ein Richter kann zwar den Gesetzesparagraphen nicht ändern, er kann aber – unter Berufung auf höhergewichtige Rechte (z.B. Grundgesetz oder UN-Konventionen) – das Verfahren aussetzen und die Entscheidung einem höheren Gericht überlassen. Sogar ein Freispruch wäre möglich; denn die “richterliche Unabhängigkeit” gilt selbstverständlich auch dann, wenn sie zugunsten eines Angeklagten in Anspruch genommen wird.

  • Sinn und Zweck?

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    @wahon

    Ein Freispruch wäre *nicht* möglich, weil es für den Richter eine *Pflicht* zur Vorlage des Verfahrens beim zuständigen Verfassungsgericht gibt, wenn er ein Gesetz für verfassungswidrig hält, auf das es bei seiner Entscheidung ankommen würde, siehe Art. 100 GG.

    Das bedeutet, er müßte das Strafverfahren aussetzen und das Verfassungsgericht um Entscheidung der Vorfrage (hier nämlich nach Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, die die Residenzpflicht anordnet) bitten; je nach Ergebnis wäre danach freizusprechen oder zu verurteilen. Ein vorheriges Ermessen dahingehend, gleich freizusprechen, hat der Richter nicht, weil er sich damit über geltendes Recht (Residenzpflicht) hinwegsetzen würde.

    Daß hier sogleich verurteilt wurde, impliziert also, daß der Richter die Residenzpflicht für verfassungsmäßig gehalten hat.

  • Anna

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    @Sinn und Zweck:
    Gute Idee – allerdings hoffe ich nicht auf SPD oder gar Grüne, sondern auf eine Partei bzw. starke Opposition, die nicht nur die Residenzpflicht erhält, sondern bei Vergehen und natürlich bei Verbrechen sowieso die Möglichkeit der Ausweisung des “Asylbewerbers” ausweitet und durchsetzt.

    @all: Übrigens interessanter juristischer bzw. politischer Diskurs. Nur dass mit akademischer Distanz die Probleme nicht gelöst werden. Auch nicht, wenn Menschen, die anderer Meinung sind durchweg als “braune Gesinnungsgenossen” o. ä. tituliert werden. Das zeugt im Grunde nur von Hilflosigkeit. Oder etwa Ahnungslosigkeit?

  • wahon

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    @Anna

    Niemand kommt auf die Idee, jemanden als “braune Gesinnungsgenossin” zu bezeichnen, der auf die Verschärfung der Residenzpflicht für Flüchtlinge und ihre sofortige Abschiebung hofft …

  • Franz Hinterholzer

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    Jaja, die volksverbundene Anna, die mit beiden Beinen auf dem Boden steht und die Lebenswirklichkeit kennt, im Gegensatz zur akademischen Distanz der linksliberalen Luftikusse! Und die auf “eine Partei bzw. starke Opposition” hofft, die die ganzen volksfremden Elemente endlich ausweist! Ja, was für eine Partei könnte das denn sein? Wenn ich so auf die Wahlplakate schau, würde ich mal auf die NPD tippen! Aber unsere Anna verwahrt sich schon mal vorsorglich dagegen, daß “Menschen, die anderer Meinung sind, durchweg als ‘braune Gesinnungsgenossen’ o.ä. tituliert werden” – was man halt so lernt beim NPD-Kaderlehrgang. Woran erkennt man einen Neonazi? An seinem Verfolgungswahn (“Das wird man doch wohl noch sagen dürfen”, “Oder werde ich damit jetzt schon wieder in die rechte Ecke abgeschoben” usw. usf., die ewige Jammerei).
    Aber es ist nun mal sehr durchsichtig: die “Lebenswirklichkeit”, von der unsere Anna schwadroniert, ist eine arische. Die Lebenswirklichkeit der Flüchtlinge, um die es in der Diskussion hier ja eigentlich geht, interessiert sie nur insofern, als diese gefälligst außerhalb Deutschlands stattzufinden hat. Was jetzt natürlich wieder eine ganz, ganz böse Unterstellung ist, denn sie will ja nur die kriminellen Ausländer ausweisen, gell. Und daß es sich bei ihr rein zufällig so anhört, als ob “Asylbewerber” und “Krimineller” fast das gleiche wär – also, da kann unsere Anna jetzt echt nichts dafür! Wie das halt so klingt, wenn ein Neonazi Kreide gefressen hat. Denn das ist das zweite Erkennungszeichen eines Neonazis: die Feigheit.

  • Rega

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    Kommentar gelöscht. Kein Rassismus. Keine Beleidigungen.

  • Student

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    Vielleicht wäre das ja eine Idee für einen menschenwürdigeren Umgang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern: Jeder, der sich bislang leider hauptsächlich mit Worten gegen die bisherigen, unbefriedigenden “Lösungen” ausgesprochen hat, “adoptiert” eine Person oder Familie aus dem Kreis, sorgt für deren Dasein und soziale Integration auf gleichberechtigter Basis (Sprache lernen etc). Nähe führt nachgewiesenermaßen zu einem realistischeren Umgang mit Problemen. Und zahlenmäßig müsste das gut zu schaffen sein.

  • Franz Hinterholzer

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    Mit dieser Idee zeigen Sie nur, wie weit S i e von der Realität entfernt sind, denn Ihr Vorschlag wird seit Jahrzehnten ohne großes Aufsehen praktiziert. Anscheinend haben S i e noch nie eine Flüchtlingsunterkunft von innen gesehen. Ich für meinen Teil bin mit meiner sozialen Ader sicher kein Weltmeister, aber selbst ich hab schon vor 25 Jahren Flüchtlingskindern Deutsch beigebracht (umsonst, versteht sich, stellvertretend für den Staat, der sich zu gut dafür war und immer noch ist). Es ist bei solchen Diskussionen in aller Regel genau andersherum, als Sie es hier wieder mal unterstellen: Die Rechten, die Ausländerhasser, die Hetzer haben von der Realität keine Ahnung. Sie kennen nur volksverhetzende Reportagen aus der Bildzeitung oder aus dem Fernsehen, in denen man dunkle Gestalten sieht, die Deutschland unsicher machen. Diejenigen dagegen, die sich dem Haß entgegenstellen, kennen die erbärmliche, schäbige Wirklichkeit der bayerischen Asylpolitik aus eigener Anschauung.

  • Studentin

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    @Franz Hinterholzer
    Irgendwie kann ich nicht glauben, dass die Interessen von Flüchtlingen bei Ihnen gut aufgehoben sind! Müssen Sie so um sich schlagen? Hass macht hässlich!

  • wahon

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    @student

    Sie haben offenbar noch nie mit Flüchtlingen und ihren Problemen zu tun gehabt, sonst wüßten Sie, dass Ihre “Vorschläge” allesamt von den Behörden abgelehnt würden. Sie geben sich doch sonst immer so “gesetzestreu” – Warum wissen Sie dann nicht, was die Gesetze bestimmen?

  • Student

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    @wahon
    Ich merke gerade, dass es wohl verschiedene Blogger “Student” gibt. Also zielen die verschiedenen Philippiken eigentlich nur zufällig auf mich. Trotzdem: Ich bin zwar im wesentlichen gesetzestreu, aber es gibt auch so etwas wie zivilen Ungehorsam.

  • Student

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    Ist es eigentlich wirklich weltfremd und unmöglich, Asylbewerber außerstaatlich materiell und sozial zu betreuen? Auch ohne, dass man wie Mollath (probates Totschlagversuchsargument der jüngeren Zeit) in die Psychiatrie entsorgt wird. Bei entsprechend massenhaftem Einsatz der Wohlmeinenden würde es dort ohnehin schnell sehr eng! Ich habe für Regierungen allerdings auch soviel Verständnis, als das Flüchtlingsproblem nicht sooo einfach zu lösen ist, wie verbal oft gefordert! Das sieht man doch allerorten. Solange wir nicht alle einheimischen Menschen mit entsprechenden Ängsten oder Vorurteilen, manchmal auch Erfahrungen!!!! (braunes Gesindel eben, wie hier gerne pauschal in einen Topf geworfen wird) wirklich “rausschmeissen” (wohin eigentlich? vielleicht ja auch “ausmerzen”, oder “eliminieren”? Menschenverachtende Sprache kann keine positiven Wirkungen zeitigen!) können. In anderen Ländern wehrt man sich schon gegen Luxusimmigranten, die lediglich Grundstückspreise ansteigen lassen und eventuell die Natur verschandeln oder die dort herrschende öffentliche Moral “untergraben”?
    Ich hoffe auf einen guten Weg, z.B. über den Flüchlingsrat und sonstige politische Bemühungen. Ich bin sicher, dass wirklich niemand von dem Schicksal von Flüchtlingen unberührt ist!

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