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Verwaltungsgericht knöpft sich Flüchtling vor

Drei Stunden Kreuzverhör

Es ist kein schöner Termin für Oberregierungsrat Stahnke. Aber irgendwie ist es auch Alltag. Im Auftrag des Bundesamts für Migration (BAMF) soll er am Dienstag das Asylbegehren eines Flüchtlings abschmettern. In Regensburg läuft das normalerweise recht erfolgreich. Das hiesige Verwaltungsgericht ist für seine niedrigen Anerkennungsquoten bekannt. Eine Untersuchung bei iranischen Asylbewerbern hat ergeben, dass in Regensburg vor einigen Jahren nur vier Prozent von deren Klagen positiv entschieden wurden, während zur selben Zeit beim Verwaltungsgericht München ein Drittel und in Augsburg sogar fast 45 Prozent der Flüchtlinge erfolgreich geklagt hatten.

Für Flüchtlinge kein gutes Pflaster: Das Verwaltungsgericht Regensburg. Foto: as

Auch heute ist es ein Iraner, der gegen die ablehnende Entscheidung des BAMF klagt. Allerdings ist alles etwas anders als sonst.

Regensburg: Klagen haben hier kaum eine Chance

Normalerweise – in 95 Prozent der Fälle – entscheidet ein Einzelrichter über das Schicksal eines Flüchtlings. Dieses Mal scheint dieses Schicksal ebenso wichtig zu sein wie Streitigkeiten um zu hohe Gartenzäune, Baugenehmigungen oder Erschließungsbeiträge: Es tagt nämlich – ebenso wie bei solch wichtigen Streitigkeiten – eine Kammer, bestehend aus drei hauptamtlichen und zwei Laienrichtern. Normalerweise gibt es bei Asylverfahren kaum Prozessbeobachter, was auch daran liegen mag, dass die Pressestelle des Verwaltungsgerichts solche Termine nicht mitteilt. Dieses Mal sind knapp 40 Zuhörer da. Im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes stehen mehrere Polizeibeamte und Sicherheitsleute. Der Kläger ist kein Unbekannter. Mohammad Kalali protestiert seit fast sechs Monaten auf der Straße gegen die deutsche Asylpolitik und prangert das iranische Regime an. Als er in Würzburg in den Hungerstreik trat und sich dort die Lippen zunähte gingen sei Name und Foto bundesweit durch die Medien. Zuletzt sorgte Kalali mit einer Reise gegen die Residenzpflicht von Regensburg nach Düsseldorf für Aufsehen. Er gehört mit zu den exponiertesten Vertretern des Flüchtlingsprotests, nimmt man die mediale Wahrnehmung. Am Dienstag nun klagte Kalali auf seine Anerkennung als Flüchtling in Deutschland. Sein Asylantrag war vom BAMF im Februar abgelehnt worden. Begründung: „Es ergibt sich nicht, ob er im Iran überhaupt gesucht wird.“

Objektive Verhandlungsführung Fehlanzeige

„Ich habe den Iran verlassen, um mein Leben zu retten“, so Kalali. Er sei bekennender Atheist und habe mit dieser Haltung nie hinter dem Berg gehalten. Zusammen mit Freunden habe er entsprechende Literatur aus dem Internet ausgedruckt, kopiert und verteilt. Als 2008 seine Wohnung durchsucht wurde und dabei regimekritische Bücher, CDs und Fotos beschlagnahmt wurden, flüchtete Kalali über die Türkei nach Griechenland. 2011 kam er mit einem Lkw nach Deutschland und meldete sich bei den Behörden, die seinen Asylantrag – wie erwähnt – ablehnten. Im Verlauf der knapp dreistündigen Verhandlung wird Kalali regelrecht ins Kreuzverhör genommen. Sowohl der Vertreter des Bundesamts wie auch das Gericht sind bemüht, die Glaubwürdigkeit seiner Schilderungen zu erschüttern. „Wie viele Bücher haben Sie verteilt?“ „Mit wie vielen Personen haben Sie Bücher verteilt?“ „Wie hat die Sicherheitsüberprüfung der Personen ausgesehen, an die Sie Bücher verteilt haben?“ „Wo hatte Sie die Bücher her?“ Dreh- und Angelpunkt all dessen: Kalali hatte bei seiner ersten Vernehmung beim Bundesamt für Migration zwar von der Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung und der kurzzeitigen Festnahme seines Bruders berichtet, allerdings nicht erwähnt, dass er selbst religions- und regierungskritische Bücher verteilt hatte. „Ich habe damals Fragen beantwortet, die mir gestellt wurden“, so Kalali. Im Verlauf des eineinviertelstündigen Gesprächs habe aber die Vertreterin des Bundesamts immer wieder Druck gemacht. „Es war wie ein Verhör.“ Es habe immer wieder geheißen: „Mach schnell. Wir haben keine Zeit.“ Auch sei er damals – er war gerade in Deutschland angekommen – unter erheblichem psychischen Druck gestanden.

Groteskes Frage-Antwort-Spiel

Eine schriftliche Übersetzung seiner ersten Vernehmung hat Kalali übrigens nie erhalten. Ihm wurde mündlich rückübersetzt, was das BAMF auf Deutsch als seine Aussage festgehalten hatte. Anschließend musste er unterschreiben. Und es ist diese von ihm unterschriebene Aussage, die ihm am Dienstag en detail und in zum Teil absurden Frage-Antwort-Spielchen von Gericht und BAMF-Vertreter vorgehalten wird.

Drei Stunden Kreuzverhör durch Gericht und BAMF-Vertreter: Kalali mit seinem Rechtsanwalt Franz Auer. Foto: as

„Wo standen die Bücher?“ „Auf dem Regal in meinem Zimmer.“ „Warum haben Sie dann behauptet, Sie hätten die Bücher in Ihrem Zimmer versteckt?“ „Wo wurde Ihr Bruder festgenommen?“ „In der Wohnung.“ „Warum haben Sie dann beim BAMF gesagt, in Ihrem Zimmer?“ „Sie sagen, es wurden politische Bücher beschlagnahmt. Warum steht im Protokoll religiöse Bücher?“ „Das waren ‘Die Satanischen Verse’ von Salman Rushdie. Die würde im Iran niemand als religiöses Buch bezeichnen.“

Fehler? „Sorry!“

Als Kalali angesichts dessen und weiterer Widersprüche, die das Gericht da aufzudecken glaubt, mögliche (Übersetzungs)fehler in seinem Vernehmungsprotokoll vermutet, wird der beisitzende Richter grantig. „Sie behaupten also, das Protokoll ist eine Fälschung?“ „Nein. Ich spreche von Fehlern.“ „Nein. Sie sagen doch, dass es eine Fälschung ist.“ „Nein. Aber es gibt Fehler in dem Protokoll.“ „Sie haben dieses Protokoll unterschrieben.“ Dass es in dem Protokoll durchaus Fehler gibt, die zuvor so vehement bestritten werden, räumen kurz darauf aber alle Beteiligten ein. Etwa, als erwähnt wird, dass als Religionszugehörigkeit Kalalis „protestantischer Christ“ vermerkt wurde. Ein Umstand, den der bis dahin so detailversessene BAMF-Vertreter nur mit einem peinlich berührtem „Sorry“ kommentiert und mit dem sich das Gericht nicht weiter aufhält. Fehler passieren eben und sind ganz normal – solange man sie nicht als Falschaussagen des Flüchtlings interpretieren kann.

„Keine exponierte Person bei den Protesten“

Dass Kalali sich seit sechs Monaten aktiv und öffentlichkeitswirksam an Protesten in Deutschland beteiligt, sieht der BAMF-Vertreter nicht als Grund an, eine Gefährdung Kalalis im Iran zu befürchten. „Darauf könnte sich ja jeder berufen, der sich an irgendeinen Büchertisch stellt oder mal ein Transparent in die Höhe hält.“ Kalali sei keine exponierte Person bei den Protesten oder gar ein bekannter Regime-Gegner. Er habe im Fall einer Abschiebung nichts zu befürchten. Punktum.

Posieren für die Medien: Mohammad Kalali bei einer Pressekonferenz in Düsseldorf. Foto: as

WERBUNG
Eine Antrag von Kalalis Rechtsanwalt Franz Auer, eine Einschätzung dazu von Amnesty International, dem UN-Flüchtlingshilfswerk und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Bedrohungslage im Iran einzuholen, lehnt das Gericht nach halbstündiger Beratung ab. Im Vorfeld der Verhandlung hatte die Kammer noch selbst eine nahezu wortgleiche Anfrage an das Auswärtige Amt gestellt. Die Antwort zusammengefasst: Wir wissen es nicht. Am Dienstag kommt das Gericht aber nun auch ohne entsprechende Anfragen, geschweige denn Antworten, zu dem Ergebnis, dass eine Verfolgung Kalalis nicht „mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit“ anzunehmen sei. Eine Entscheidung wird am Ende zwar nicht verkündet – diese werde schriftlich zugestellt, so die Vorsitzende Richterin. Angesichts des Verhandlungsverlaufs scheint eine Abweisung von Kalalis Klage aber so gut wie sicher. Aber das ist am Verwaltungsgericht Regensburg ja ganz normaler Alltag.
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Kommentare (41)

  • Maß und Ziel

    |

    Lieber Artikelschreiber!

    Ich nenne mich bewusst “Maß und Ziel”, weil Sie beides ganz offensichtlich verloren haben. Man könnte den Eindruck gewinnen, Sie betrachteten das Verwaltungsgericht Regensburg als Judikativorgan eines Willkür- und Unrechtsstaates.

    Ich darf Sie höflich daran erinnern, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland leben. Ein bis in den letzten Winkel ausgebauter Rechtsstaat mit Grundrechten,Rechtsmitteln, Überprüfungs- und Kontrollinstanzen. Gerade wir Deutschen sollten dies – angesichts unserer Geschichte – zu schätzen wissen. Es erscheint mir daher irrsinnig und zugleich geschichtsverachtend, anlässlich des geschilderten Falles eine derart radikales Urteil über ein einzelnes Gericht zu fällen.

    Bitte befassen Sie sich lieber mit den rechtlichen (!) Details des vorliegenden Falles und bilden sich danach ein Urteil, so wie das auch ein Gericht in einem Rechtsstaat zu tun hat. Und zwar unter Ausblendung von Emotionen. Ja, das ist mühsam, Ihnen vermutlich zu mühsam…?

  • Andreas Schmal

    |

    “Furchtbare Juristen” haben in Deutschland Tradition.

  • MHH

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    @Maß und Ziel: und was ist nun konkret falsch an dem Artikel? Dies sind sie (außer nebulösen Vorhaltungen über den Artikel) schuldig geblieben! Maß und Ziel verloren?

  • Bernhard Segerer

    |

    Da braucht es kein Amnesty International und kein Flüchtlingswerk, um zu erkennen, dass hier jemand aufgrund von seiner Tätigkeit und Einstellung im Iran ganz sicher vor die Hunde gehen wird – spätestens jetzt. Ein bisschen Zeitung-Lesen reicht völlig aus. Aber es scheint wirklich so als ob das Gericht nicht darauf aus ist, den Sachverhalt zu klären, sondern von Anfang eine Agenda verfolgt und die lautet: Zuzug verhindern! Fast scheint es als wäre der Hilfesuchende ein Angeklagter! Unser Rechtsstaat versagt , indem er die Politik exekutiert,!welche 1992 das Menschenrecht auf Asyl ausgehöhlt und negiert hat.

  • Student

    |

    @Maß und Ziel:

    Gerade wir Deutschen sollten – angesichts unserer Geschichte – immer wieder das Verhalten von Staatsorganen in Frage stellen und nicht obrigkeitshörig alles hinnehmen und uns selbstgefällig als lupenreinen Rechtsstaat ansehen.

    Ein wenig kritisches Hinterfragen des Handelns des Staates sollte dem Bürger nicht nur gestattet sein, sondern es sollte – gerade aufgrund unserer Geschichte – bei uns ganz besonders stark gefördert werden.

    Und wer sich ein bißchen informiert, der wird sicherlich – im Gegensatz zu Ihnen – Deutschland kaum für einen perfekt funktionierenden Rechtsstaat halten können.

    Stichworte NSU, Tennesse Eisenberg, Rosenheimer Übergriffe – nur so als ganz kleine Auswahl jüngerer Ereignisse.

  • schorsch

    |

    @ maß und ziel
    heute steht ein schöner artikel auf telepolis bezüglich der einschränkung der klagemöglichkeiten wenn es um sozialgesetzbuch-2-fragen geht
    http://www.heise.de/tp/blogs/5/152635
    daraus der letzte absatz als zitat:
    Der Gesetzesentwurf zeigt erneut, dass die Politik krampfhaft an den ALG II-Regelungen festhält und weiterhin die Betroffenen für die daraus entstandenen Problematiken verantwortlich macht. Die Tatsache, dass ca. 50% aller Klagen positiv für den Kläger beschieden werden, hält die Politik nicht davon ab, weiter vom Missbrauch der Klagemöglichkeit und der Prozesskostenhilfe zu sprechen.
    zitat ende, und genau so sprechen viele hier von missbrauch des asylrechtes. wenn du dir die artikel und kommentare zu den auf dem neupfarrplatz campierenden flüchtlingen durchliest, findest du auch einen link auf die entscheidung des bundesverfassungsgerichtes, das die jetzige praxis der unterbringung in sammelunterkünften und die essenspackete als nicht verfassungskomform verurteilt.
    ändert sich deshalb etwas an diesen praktiken -bisher nicht. und die kommentare der bayrischen CSUler dazu sind auch schon wieder preisswürdig.
    also erklär mir bitte das nochmal ganz langsam (ich verstehe manchmal so komplizierte sachen nicht gleich), was du mit >” Ein bis in den letzten Winkel ausgebauter Rechtsstaat mit Grundrechten,Rechtsmitteln, Überprüfungs- und Kontrollinstanzen”< genau ausdrücken willst. Auch das momentan nicht vorhandene wahlrecht (das bvg hat nur den knappen zeitraum von 3 jahren erlaubt, das war aber für schwarz-gelb leider zu kurz) und x andere gesetze, die das bvg gekippt hat, illustrieren sehr schön, wie das ist, mit den kontrollinstanzen. die gibts zwar, aber helfen tuts nix.
    (vgl. ludwig thoma in "der vertrag":"Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand." )

  • antrax

    |

    @ schorsch, Student und Freunde

    eure Argumente wären noch viel gewichtiger, wenn Ihr oder die BI Asyl auch nur bei einem einzigen Fall mal zugeben könntent, dass jemand wegen Asylmissbrauchs zu recht wieder aus Deutschland abgeschoben wird.

    Ich konnte bisher nur die schwarz-weiss Malerei erkennen: alle Asylbewerber sind im Recht und der deutsche Staat und seine amtlichen Vertreter sind immer böse, menschenverachtend, unmenschlich …

  • Andreas Schmal

    |

    “eure Argumente wären noch viel gewichtiger, wenn Ihr oder die BI Asyl auch nur bei einem einzigen Fall mal zugeben könntent, dass jemand wegen Asylmissbrauchs zu recht wieder aus Deutschland abgeschoben wird.”

    Was ist denn Asylmissbrauch? Jeder Antrag auf Asyl in Deutschland welcher gegen deutsche Asylgesetze verstößt, bzw. nicht stattgegeben wird ist “Asylmissbrauch”. Durch eine extrem restriktive Flüchtlingspolitik werden damit Menschen als “Asylbetrüger” abgestempelt, die laut UN Standards trotzdem nicht abgeschoben werden dürfen. Deutsches Recht ist in der Flüchlings- und einwanderungspolitik nicht menschenfreundlich sondern im Kern rassistisch angelegt.

    Ab wann man Menschen kriminalisiert ist eine Frage der politischen Mehrheiten und der Stimmungslage in der Bevölkerung und da vertrete u.a. ich eine ganz andere Position als Gerichte oder die Bildzeitung.

    Ab wann soll man die Menschen abschieben?

    Bürgerkriegsflüchtlinge?
    Kinder von Bürgerkriegsflüchtlingen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind?
    Menschen, die sich ein besseres Leben mit z.B. sauberem Wasser suchen?
    Menschen, die Arbeit suchen um ihre Familien daheim zu ernähren?
    Regimegegner, die im Heimatland gefoltert wurden?
    Regimegegner, deren Angehörigen im Heimatland gefoltert wurden?
    Homosexuelle, die im Heimatland mit der Todesstrafe bedroht werden?

    Wo zieht man die Grenze? Die Gerichte machen das ganz klar. Alle vorgenannten Fälle gibt es, alle wurden als Asylmissbrauch eingestuft.

    Dem kann man folgen, ich finde das aber nicht anständig.

  • Student

    |

    @antrax

    Hab ich irgendwo bestritten, dass es Abschiebungen geben mag, die rechtens und sogar angebracht sein mögen??? Natürlich gibt es die. Das ist doch völlig banal, warum sollte man darüber debattieren? Diskussionswürdig sind doch lediglich die – leider aber eben viel zu oft vorkommenden – Fälle, in denen Menschen zu Unrecht und damit im Widerspruch zu unserer Verfassung abgeschoben werden.

    Wie von Mitkommentatoren schon erwähnt: seit kurzem ist es ja sogar amtlich, auch noch von höchster Stelle – nämlich dem Bundesverfassungsgericht – festgestellt worden: die Behandlung von Flüchtlingen durch die Regierenden hierzulande tritt unsere Verfassung eigentlich mit Füßen! Auch wenn es sich bei der konkreten Klage nicht um die Ablehnung von Asylanträgen sondern die unzureichende finanzielle Unterstützung von Flüchtlingen handelte – symptomatisch für den grundsätzlich Umgang mit Flüchtlingen ist dieses Urteil dennoch.

  • Maß und Ziel

    |

    Meine Beteiligung hier ist ab sofort beendet.

    Es ist nicht möglich Sachargumente auszutauschen, ohne dass die Rassismus-Keule ausgepackt wird (siehe Andreas Schmal; Zitat: “Deutsches Recht … ist im Kern rassistisch angelegt.”).

    Ich verabscheue Rassismus in jeglicher Ausprägung und lasse mich wegen meiner Meinung zur bundesdeutschen Rechtsstaatlichkeit auch indirekt nicht zum Rassisten erklären. Weder von Herrn Schmal noch von anderen Gesinnungs-Genossen.

    Schade, dass es hier keine vernünftige Diskussionskultur gibt.

  • ExRA

    |

    Der Auer Franz wird´s schon richten in II.Instanz. Pervers finde ich in diesem Zusammenhang die deutsche Rechtsordnung, die Asylsachen, in denen es oftmals um Leben und Tod geht, den “Verwaltungsgerichten” zuteilt. Naja, “Neger” waren vor nicht allzu langer Zeit ja auch noch keine Menschen im Sinne der Rechtsordnung, insofern sind gewisse Fortschritte zu erkennen.

  • Veronika

    |

    Da geht’s ja wieder prächtig zu, bei Euch in Regensburg!

    @Mass und Ziel:
    Ich kann Sie ja verstehen, aber Ihre Aussage:

    “Es erscheint mir daher irrsinnig und zugleich geschichtsverachtend, anlässlich des geschilderten Falles eine derart radikales Urteil über ein einzelnes Gericht zu fällen.”

    würde ich schon gerne relativieren. So
    “Ein bis in den letzten Winkel ausgebauter Rechtsstaat mit Grundrechten,Rechtsmitteln, Überprüfungs- und Kontrollinstanzen. ” ist unsere Bundesrepublik Deutschland nämlich längst nicht (mehr). Eigentlich war er das auch nie, sondern bei jedem Gerichtsverfahren spielen die von Ihnen in anderer Hinsicht genannten “Emotionen” mit. Hätten wir nämlich einen so perfekten Rechtsstaat, hätte so etwas – sorry, wenn ich hier etwas vom eigentlichen Thema abweiche – wie mit dieser Nazi-Gruppierung “NSU” gar nicht geschehen dürfen. Nicht weil Verfassungs- und Staatsschutz (auf die schimpft man ja neuerdings immer) nichts getan haben, sondern weil unsere Politiker je nach “Emotion” deren Präferenzen setzen, und je nach gerade an der Regierung befindlicher Politikergruppierung wird möglicherweise (Ich bin mir da ziemlich sicher!) auch bei den Gerichten entschieden. Es braucht schon sehr couragierte RichterInnen wie auch StaatsanwältInnen, um hier Paroli zu bieten.

  • MHH

    |

    @Maß und Ziel: wenn sie ihren ersten Beitrag als “Sachargument” bezeichnen wollen, erscheint mir ihr Blickwinkel schon äußerst merkwürdig zu sein. Sie haben doch keinerlei Fakt gebracht, was an dem Bericht falsch ist. Ihre Ausführungen stellen nur Allgemeinbehauptungen über das deutsche Rechtssystem dar ohne diese in der Praxis vor Ort zu belegen.

    Offensichtlich halten sie sich auch noch für so wichtig, das sie alle nachfolgenden Ausführungen auf sich persönlich beziehen. Daher ist es kein ‘Verlust, wenn sie ihre Ausführungen nun beenden. Trotzdem hätte mich interessiert, was denn an dem Bericht falsch sei, denn darauf haben sie keine Antwort gegeben.

  • bluesicks68

    |

    @mass und ziel …. diese impertinenz mit der sie von einer BRD als rechtsstaat sprechen, finde ich im zeitalter der NSU-Morde nachgerade faszinierend!

    ebenso ihre äusserungen: “Gerade wir Deutschen sollten dies – angesichts unserer Geschichte – zu schätzen wissen.”, sowie “Bitte befassen Sie sich lieber mit den rechtlichen (!) Details des vorliegenden Falles und bilden sich danach ein Urteil, so wie das auch ein Gericht in einem Rechtsstaat zu tun hat. Und zwar unter Ausblendung von Emotionen. Ja, das ist mühsam, Ihnen vermutlich zu mühsam…?

    gerade, weil ich mich mit der deutschen geschichte und die, der damit verbundenen, RECHTSgeschichte(im doppelten sinne) intensiv befasse, fällt mir zu ihrem beitrag nur der satz des maler max liebermann ein: “ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte”

    wie sie hier menschen, die nach gerechtigkeit und menschlichkeit handeln und agieren, diskreditieren, beweisst schon absolute freisslersche qualität, oder die der braunen nachfolgejustiz in deutschland. oder, soll ich noch seinen”zögling” dr. hans karl filbinger(cdu-nazi und marinerichter) zitieren: ” „Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!(10.05.1978)

    wie ich aus ihrer einlassung glaube entnehmen zu können, haben sie von der juristerei une petit peu ahnung und eine gewisse bildung. somit sollte ihnen auch der deutsche literat heinrich von kleist und sein dorfrichter adam bekannt sein. der sagt im “zerbrochenen krug”: “das recht hat eine wächserne nase”!!!! …….

    damit will ich sagen, die justiz ist immer gegen das volk nur für die herrschenden gemacht …. seid anbeginn. das die justiz auf der seite der lebenden ist, ist eine mär!!!

    die “justiz” wurde nur erfunden, um die ausübung der macht der herrschenden seit jahrtausenden zu sichern und abzusichern und nur “kleine zwistigkeiten” zwischen den “untergebenen” menschen zu lösen(um die reibungslose ausbeutung von oben zu sichern, da ja der staat auf uns “acht gibt” …. eine reine augenauswischerei also). sie glauben mir nicht, dann, bitte, lesen sie mal die stellen im codex hammurabi, oder in der bibel(z.b. im dekalog) nach .. oder, ist ihnen das zu mühsam?

    um auf ihr eingangsstatement “Ich nenne mich bewusst “Maß und Ziel”, weil Sie beides ganz offensichtlich verloren haben. Man könnte den Eindruck gewinnen, Sie betrachteten das Verwaltungsgericht Regensburg als Judikativorgan eines Willkür- und Unrechtsstaates.” zu antworten: ja, wir leben in einem unrechtsstaat!!!

    -wir haben immer noch keinen friedensvertrag!
    -die alten nazistrukturen sind nachwievor durch die enkelInnen in/m mad-/vs-/polizei-/justiz-/parteien-/beamtenapparat zu gange
    -es werden immer noch vehement antifaschistInnen antirassistInnen durch den oben genannten machtapparat verfolgt und, siehe die NSU/NPD/CSU/CDU, rechts liegengelassen

    ich gebe ihne einen tipp. nach der lektüre meiner replik trinken sie bitte eine maß und schiessen sie nicht wieder übers ziel hinaus …. sonst müsste ich glauben, …..

  • Der Barbier aus Sevilla

    |

    Ja und wenn man sich die vielen Worte immer so hindrehen kann, wie man will, dann kann man sich immer köstlich über alles aufregen! Wers braucht…

    [Mein eigentlicher Beitrag:]

    “Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Paß niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.”

    Bert Brecht: Flüchtlingsgespräche

  • Andreas Schmal

    |

    @Maß und Ziel.

    Wenn sie schon Zitate verstümmeln, dann seien Sie doch hinterher nicht beleidigt. Wenn Sie sich meinen Kommentar zurechtbiegen müssen um sich heulend aus dem Thread zu verabschieden ist das wohl Ihr Problem.

    Sie behaupten, ich hole mit der “Rassismus-Keule” aus indem ich “(siehe Andreas Schmal; Zitat: “Deutsches Recht … ist im Kern rassistisch angelegt.”) geschrieben hätte.

    Korrekterweise habe ich geschrieben: “Deutsches Recht ist in der Flüchlings- und einwanderungspolitik [sic] nicht menschenfreundlich sondern im Kern rassistisch angelegt.”

    Lügen Sie sich also meinen Kommentar nicht so hinterfotzig zurecht.

    Bis vor wenigen Jahren konnte nur Deutscher werden, wer im Blute und der Abstammung nach Deutscher war. Es war unvorstellbar im deutschen Recht, dass Schwarze oder Afrikaner oder Asiaten oder was auch immer “Deutscher” werden konnte. Wenn das nicht rassistisch ist, was dann?

    Heutzutage ist es zumindest für wohlhabendere Menschen und “gebrauchte” Experten weniger schwer “Deutscher” zu werden, das arme “Gesindel” aus der “Dritten Welt”, nun, das begeht Asylmissbrauch und wird abgeschoben.

  • Marion Puhle

    |

    Ich vermisse hier mehr Einfühlungsvermögen. Ich selbst habe schon etlichen Verhandlungen beigewohnt und mussste immer wieder feststellen, dass bei der Asylantragsstellung (Anhörung Bundesamt für Migration) viele Fakten nicht genannt oder nicht richtig wieder gegeben wurden.
    Warum ist das so: Wenn Flüchtlinge nach Deutschland kommen, geht es ihnen meist nicht gut. Sie verlassen ihr Herkunftsland nicht aus Jux u. Tollerei. Sie sind geflohen, weil in ihren Ländern Krieg, Folter, Verfolgung und andere Abschuelichkeiten an der Tagesordnung sind. Wir können uns das gar nicht vorstellen, was Menschen an Grausamkeiten erleben müssen. Der Fluchtweg übers Meer ist für viele der Fliehenden eine Todesfalle. Wenn es dennoch Menschen schaffen in das abgeschottete Europa zu gelangen, erwartet sie die Anhörung vor dem Bundesamt. Viele sind von ihrem beschwerlichen Fluchtweg und den Ereignissen in ihren Herkunftsländern einfach nicht in der Lage über alle Fakten dem Bundesamt gegenüber Auskunft zu geben. Sprachliche Schwierigkeiten, fremdes Land, wer sind die Leute, die etwas von ihnen wissen wollen und vieles Andere mehr.
    Natürlich kommt noch eine Portion Unsicherheit hinzu.
    Die Fragen, warum man diese Angaben nicht schon im Erstverfahren angegeben hat, erübrigt sich.
    Wenn ein wenig Zeit vergeht, dann ist das Erinnerungsverögen auch wieder da und ehrlich gesagt, verstehe ich das auch. Denn die Erlebnisse wiegen oft so schwer, dass es kaum vorstellbar ist, dies alles in einer Anhörung datailliert dar zu legen. Ich bitte die KommentorenInnen ein wenig hinter die Kulissen zu schauen und mehr Einfühlungsverögen zu zeigen.

    Marion Puhle

  • Maß und Ziel

    |

    Keine Angst, liebe Gemeinde, ich bleibe dabei: Kein Beitrag mehr zur Sache.

    Eine Bemerkung noch @blusicks68:

    Ihr Beitrag – insbesondere der Vergleich mit Freissler – ist absolut indiskutabel und geradezu beschämend.

    Dass Sie von der Justiz nicht viel halten, ist im Übrigen absolut einleuchtend…

  • bluesicks68

    |

    @mass und ziel …. meine anmerkung zu ihnen … das waren mehr als eine mass …. gebens ses zu! denn, anders kann ich mir ihren verbalen “appendix”(li/e(t)terale diarrhoe wollte ich aus anstandsgründen nicht schreiben) nicht erklären. erklären sie ihn mir bitte, sollten sie wieder nüchtern sein

    “Keine Angst, liebe Gemeinde, ich bleibe dabei: Kein Beitrag mehr zur Sache.*

    Eine Bemerkung noch @blusicks68:

    Ihr Beitrag – insbesondere der Vergleich mit Freissler – ist absolut indiskutabel und geradezu beschämend.*1

    Dass Sie von der Justiz nicht viel halten, ist im Übrigen absolut einleuchtend… “*2

    *zu ihrem ersten satz ihres statements: das ist ein widerspruch in sich!: “denn, wenn ich nix möijana soch, soch i nix möijaner”(altoberpfälzischer rechtsgrundsatz!) …. sollten sie bei mir vor gericht stehen ich würde ihnen ihren widerspruch bis zu ihrer ausweisung um ihre löffel watschen!!! ….. und der oberministerialrat stahnke erst …. sind sie froh, dass sie dort, oder, bei diesen RECHTSBESTALLERINNEN nie auftauchen müssen …… wegen nichts ….. ausser ihrem leben!!!! …. bei mir müssten sie nur im archiv ständig nach nazis und deren RECHTSsprechung in analogie zu heute suchen

    *1 mein statement zu ihrer dortigen einlassung mit einer frage beantwortet: “bellen da eventuell getretene hunde/hündinnen< ( den geschlechterproporz möchte ich gerne gewahrt wissen, da ich ich nicht weiss, ob sich eine frau, oder ein mann hinter diesem nick verbirgt)?

    *2 woher kommen sie zu dieser erleuchtung … …. ich habe gedacht, die regensburger rechtssprechung wird seit der weglobung dieses müllers nicht mehr im dom gemacht … ach, so … das hängt damit zusammen … mit der "lieben gemeinde" (mangelnde aufarbeitung auch dort? siehe*1)

    mein name ist bluesicks68 im übrigen … wer lesen kann, hat mehr vom leben :-D

  • RatedR

    |

    @Maß und Ziel

    es ist ja schön wenn sie der “lieben Gemeinde” erhalten bleiben. Allerdings wäre es dann doch ganz schön wenn sie einmal auf die Nachfrage von MHH eingehen und uns sagen wo die Fehler in dem Artikel liegen.
    Mich würde das ebenfalls interssieren.

    Ich war selbst beim Prozess da ich nach dem öffentlichen Aufruf doch ganz interessiert war was dort passiert und wie diese Anhörung verläuft.
    Ich habe diese “Anhörung”, die mehr einem “in die zange nehmen” entsprach genaus wahrgemommen wie der Artikelschreiber. Der Wortlaut wurde auch genauso wiedergegeben wie in der Anhörung.
    Was genau finden sie also an dem Artikel sachlich falsch? Sie scheinen ja ebenfalls bei der Anhörung dabei gewesen zu sein, ansonsten würden sie nicht behaupten der Artikel wäre vonn Emotionen geprägt und würde die Sitzungssituation nicht richtig widerspiegeln.

    Ich finde der Artikelschreiber hat für das was in diesem Gerichtssaal passiert ist noch eher milde Worte gefunden.
    Die Ignoranz und der offene Rassismus der dem Kläger hier entgegengeschlagen ist, war wirklich unfassbar.
    Ebenso wie die völlige Unkenntnis des Gerichts über die Situation im Iran oder über einfachste politische Zusammenhänge in diesem Land. Über diese Unkenntinis war ich wirklich entsetzt.

    Auch wenn sie sich zum Thema nicht mehr äußern wollten wäre ich wirklich interessiert an ihrer Wahrnehmung von den Vorgängen in diesem Gerichtsaal.
    denn bei diesen Vorgängen noch von einem rechtsstaat zu sprechen, halte ich für mehr als zynisch

  • Nichtdeutcher

    |

    Deutsch ist nicht meine Muttersprache, also kann leider mit den differenzierten Aussagen der hiesigen Diskutierenden nicht mithalten. Kann “maß und ziel” recht geben. Ich finde, die Artikel hier tendenziös, die Diskutierenden scheinen tatsächlich jeden, der nicht gegen den Staat ist, als Faschisten zu difammieren.
    Ich selber war im Asylbewerberheim in der Siemensstraße bei der Kinderbetreuung tätig, half bei der Hausaufgabenbetruung, zu christlichen Feiertagene gehen manche hin und bringen den Menschen dort Obst und Süßes, vielleicht eine kleine Geste, die aber persönlich ist. War öfters dabei.
    Auf keinen Fall bin ich Rassist, doch so werde ich hier wohl bezeichnet werden, nur weil ich mit “maß und ziel” einverstanden bin.

  • ksie

    |

    @Andreas Schmal
    “Bis vor wenigen Jahren konnte nur Deutscher werden, wer im Blute und der Abstammung nach Deutscher war. Es war unvorstellbar im deutschen Recht, dass Schwarze oder Afrikaner oder Asiaten oder was auch immer “Deutscher” werden konnte.”
    Wo haben Sie denn diesen Stuss her? Diese Behauptung ist schlichtweg falsch!

  • norbert e. wirner

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    immer mehr menschen ist die motivation abhandengekommen, kompromisse zu suchen und mittelwege zu finden, auf denen alle -oder zumidest die mehrheit- wandeln kann.

    daraus resultiert dann dieser diskussionsstil…

  • @Nichtdeucher

    |

    Ja, per Definition bist du ein struktureller Rassist, eine strukturelle Rassistin.

    Du wirst es verkraften.

  • Andreas Schmal

    |

    @ksie, da muss ich Ihnen Recht geben.

    Es gab natürlich auch vorher schon Einbürgerungen und ich habe das übertrieben und inhaltlich falsch verfasst.

    Nochmal zum “im Kern rassistisch angelegt”. Wer deutsche Vorfahren belegen konnte wurde, unabhängig davon wie wenig man noch Bezug zu Deutschland hatte, eingebürgert. Was ich auch in Ordnung finde!

    In Deutschland lebende Ausländer – auch der dritten, vierten Generation – oder in Deutschland geborene und aufgewachsene Flüchtlingskinder haben es da erheblich schwerer, bzw. es ist ihnen unmöglich.

    Diese Unterscheidung findet nicht anhand verständlicher, individueller Kriterien statt sondern anhand “deutscher bzw. nichtdeutscher Abstammung”. Und wenn die Abstammung/das Blut/die Rasse/Hautfarbe entscheidet, dann ist das rassistisch.

    Dass “nützliche” Einwanderer gesucht werden und unausgebildete abgeschoben, das ist in meinen Augen Chauvinismus pur.

    Dass gejammert wird, dass “die Deutschen” aussterben, man aber Einwanderung verhindern will, man also davon ausgeht, dass man “richtiger” Deutscher ist und nicht werden kann, auch das ist in meinen Augen Rassismus.

    Aber sorry nochmal für die unkorrekte Übertreibung die mich selbst ärgert, da ich es eigentlich besser weiß :-)

  • M.H.

    |

    Ich verstehe die Einwände von “Maß und Ziel”, dass der Artikel nicht ganz sachlich und gefühlsneutral geschrieben wurde.
    Aber jeder, der sich näher mit diesem Thema befasst, würde ihn so schreiben.

    Auf den Inhalt des Artikels würde ich nur gerne kurz eingehen. Es geht hier um einen Menschen, der sein Land verändern wollte, weil er zutiefst unzufrieden mit der Situation dort war. Das ist sein gutes Recht. Hier in Deutschland und Europa haben wir viel Spaß dabei zu Demonstrieren. Für jeden Blödsinn gehen wir auf die Straße. Und wir fühlen uns gut dabei.
    Und jetzt kritisieren wir Mohammad und die anderen Iraner dafür??? Sie haben das Recht nicht!
    Ich weis, dass Thema Drittes Reich wurde schon ziemlich ausgelutscht, aber das ist der beste Vergleich. Warum ist das ganze damals zu Stande gekommen?? Weil den Menschen verboten wurde sich gegen das damalige Regime auszusprechen und die Leute sich gefügt haben.
    Und jetzt wollen wir, dass die Iraner das gleiche machen!! Diese Menschen kämpfen für ihre Freiheit!!
    Jeder einzelne Jurist, Richter,… die behaupten, dass Mohammad im Iran nichts zu erwarten hätte, sollte aus seinem Amt entlassen werden. Jemand, der sich gegen das Regime wendet, und seies auch nur in Kleinigkeiten, hat ein Problem.
    Ich habe viele iranische Freunde, die im Iran im Gefängnis waren, gefoltet , in der Öffentlichkeit ausgepeitscht,…. wurden. Und die Behörden wollen mir erzählen Mohammad sei sicher?

    Bei diesem Thema spielen Emotionen eine große Rolle. Und jeder, der die Situation im Iran kennt und viel mit diesen Menschen zu tun hat, wird nicht ohne diese einen Artikel schreiben können.
    Unsere Politik ist eine Abschreckungspolitik. Wenn man einem Richter einen Fehler vorwirft, dann wird dieser aggressiv und geht in Abwehrhaltung. Verständlich. Machen wir doch alle mal.
    Aber hier geht es um Menschenleben! Es geht um Leben und Tot. Das ist kein Spiel, in das man sein Ego miteinfließen lassen kann.
    Das sind Menschen, die Angst haben.
    Viele meiner Freunde wollten ihre Heimt und ihre Familien nicht verlassen. Ich kenne Männer, die depressiv werden, weil sie ihre Frauen und Kinder, Eltern und Geschwister vermissen.
    Sie gehen nicht mal eben aus ihrem Land weg, weil ihnen so langweilig ist. Sie gehen, weil sie Todesangst haben.

  • ksie

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    @Andreas Schmal

    Zur Klarstellung: es gibt zwei grundsätzliche Prinzipien für den Erwerb der Staatsangehörigkeit. Das Abstammungsprinzip (Jus sanguinis) und das Territorialprinzip (Jus soli). Im Gegensatz zum angelsächsichen Raum (Jus soli) ist im deutschen Recht weitgehend das Abstammungsprinzip verankert. Sollte man Ihrer Meinung nach alle Nationen, die sich auch zu letzterem bekannt haben, als rassistisch bezeichnen? Wohl kaum. Es ist eben ein Prinzip.

    Zum andern besteht für Kinder ausländischer Eltern die Möglichkeit des Geburtserwerbs bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz. Ob und ggf. wann diese Voraussetzungen (insbesondere achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht) geändert werden, bleibt dem Gesetzgeber überlassen. So funktioniert eben Gewaltenteilung.

  • Andreas Schmal

    |

    “Sollte man Ihrer Meinung nach alle Nationen, die sich auch zu letzterem bekannt haben, als rassistisch bezeichnen? Wohl kaum. Es ist eben ein Prinzip.”

    Ein Prinzip, welches ich grundfalsch finde und das entsprechend kommentiere. Die Argumente habe ich ja schon geschrieben. Ich habe auch nicht Deutschland als rassistisch bezeichnet, sondern das Einwanderungsrecht als im Kern rassistisch, was es m.E. auch ist (siehe Vorposting). Und das egal bei welcher Nation.

    “Zum andern besteht für Kinder ausländischer Eltern die Möglichkeit des Geburtserwerbs bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz. Ob und ggf. wann diese Voraussetzungen (insbesondere achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht) geändert werden, bleibt dem Gesetzgeber überlassen. So funktioniert eben Gewaltenteilung.”

    Durch ständige Kurzbefristungen wird es vielen Jugendlichen unmöglich gemacht, die Staatsangehörigkeit zu erwerben, obwohl ihre Eltern faktisch nicht zur Ausreise gezwungen werden können. Und wenn es dann soweit ist, wie derzeit bei den Kindern von jugoslawischen Bürgerkriegsflüchtlingen, werden diese abgeschoben obwohl sie in Deutschland geboren, aufgewachsen und integriert sind. Das finde ich falsch und werde es als falsch bezeichnen, egal was der Gesetzgeber dazu sagt. Diesem bleibt es auch nicht alle überlassen, da genügend öffentlicher Druck ihn auch dazu bewegen kann, Gesetze anders abzufassen.

    Und Gesetze, die es ermöglichen, politisch aktive Menschen in den Iran abzuschieben sind falsch.

  • Marion Puhle

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    Es ist nur ein Beispiel von vielen Verhandlungen, die jährlich am Verwaltungsgericht stattfinden.
    Aber es ist auch immer die gleiche Strategie, die angewendet wird.
    Als Beispiel möchte ich anführen: Eine Klägerin hatte im Asylverfahren angegeben, einer Oppositionspartei angezuhören. Hier fragte das Gericht dann nach:
    Sie besaßen ja sicherlich einen Mitgliedsausweis. Ja, meinte die Klägerin”.
    Auf die Frage des Gerichts, welche Farbe denn dieser Mitgliedsausweis hatte, meinte die Klägerin, sie sei unsicher, aber sie glaubt blau.
    Daraufhin meinte das Gericht, wie haben Nachforschungen angestellt, der Mitgliedsausweis ist nicht blau sondern GRÜN.

    Somit war für das Gericht klar, dass der Klägerin nicht zu glauben ist.
    Die Glaubwürdigkeit einer Klägerin deshalb in Frage zu stellen, obwohl sich am Sachvortrag nichts geändert hat, ist schier Unglaublich.

    So kann jeder Antrag abgelehnt werden,

    Dieses Verfahren habe ich selbst begleitet und war hinterher einigermaßen erschlagen, wie hier versucht wird,
    Menschen zu verunsichern und ihre Glaubwürdigkeit an den Pranger zu stellen.

    So etwas darf es einfach nicht geben.

    Marion Puhle

  • ksie

    |

    @Andreas Schmal

    Es gibt gute Gründe für und wider das eine und das andere Prinzip. Je nachdem, welche Gründe einem mehr zusagen, wird man das korrespondierende Prinzip präferieren. Auch hier gilt: es gibt keine Wahrheit. Man kann die Dinge erklären, wie man selbst sie versteht. Das Gegenüber kann dann sagen, ob er/sie das nachvollziehen kann oder nicht.

    Zu Ihrer zweiten Kommentierung möchte ich anführen, dass es in einer repräsentativen Demokratie durchaus unstrittig und legitim ist, auf den Gesetzgeber Einfluss zu nehmen. Es bleibt aber dem Parlament überlassen, Gesetze zu ändern.

    Im Übrigen sollten wir in dieser Diskussion die Trennung von Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeitsrecht nicht vernachlässigen. In ersterm besteht beispielsweise durch Übergangsregelungen und Beschlüsse die Möglichkeit, Personen, die durch die juristische Ausgestaltung des Aufenthaltsgesetzes ungewöhnliche Härten erfahren würden, ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen. Freilich bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.

  • Sophie

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    “Der erste, der ein Stück Land mit einem Zaun umgab und auf den Gedanken kam zu sagen ‘Dies gehört mir’ und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der eigentliche Begründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wieviel Elend und Schrecken wäre dem Menschengeschlecht erspart geblieben, wenn jemand die Pfähle ausgerissen und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: ‘Hütet euch, dem Betrüger Glauben zu schenken; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass zwar die Früchte allen, aber die Erde niemandem gehört'” (Rousseau)

  • Wahrscheinlich bösartig | Regensburg Digital

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    […] Wie berichtet, hatte Kalali auf seine Anerkennung als Flüchtling geklagt und war bei der Verhandlung am Dienstag drei Stunden lang ins Kreuzverhör genommen worden. Die offenkundige Zielsetzung: Kalali sollten Widersprüche zwischen seiner ersten Vernehmung beim Bundesamt für Migration und späteren, unter anderem vor Gericht gemachten Aussagen nachgewiesen werden. […]

  • ksie

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    Und? Was wollen Sie uns damit vermitteln? Dass bereits die Aufklärer bisweilen sozialromantisch veranlagt waren?

  • Dubh

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    @ Sophie

    Ganz meine Meinung – nur Sie widersprechen sich zum anderen Strang – merken das aber nicht?

    Man hätte dann nämlich nicht nur die Viehzucht, sondern insbesondere den Ackerbau nicht erfinden oder anwenden dürfen, nicht wahr?

    Mit Herden kann man noch herumziehen, beim Anbau von Pflanzen deutlich weniger, und man hat es wohl nicht gerne wenn Wild- oder Nutztiere oder andere Menschen einem das wegfressen was man mühsam gesät hat – das mag zu Zäunen führen……………….

    Jedenfalls führt der Ackerbau mit Sicherheit zum Anspruch auf ganz bestimmtes Land – zu Herrschaft einiger über andere – bis dann später zu Staatsterritorien und Pässen – und übrigens auch zu ersten Bevölkerungsexplosionen, was ja die gesamte vorherige nichtsesshafte Homogeschichte so 2 Millionen Jahre nicht der Fall war

    Blöd jetzt in punkto vegane Lebensweise, oder?

    Mit dieser löst sich das Problem hier nicht, wie auch kein anderes, denn die industrialisierte Landwirtschaft ist an sich ein Umweltzerstörer ersten Ranges und beruht ja gerade auf Herrschaft und institutionalisierter Macht.

  • Ungleich per Gesetz | Regensburg Digital

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    […] einem „Was willst Du überhaupt hier? Was hast Du hier verloren?“ begegnet wird und denen – notfalls auch im Rahmen fragwürdiger Gerichtsprozesse – zu verstehen gegeben wird: Geh von selbst, sonst schieben wir Dich […]

  • Der Schmerz der Nichtbürger | Regensburg Digital

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    […] politische motivierte Asylprozesse verlaufen, konnte man anlässlich des Verfahrens des Iraners Mohammad Kalali vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erleben. Er war von Anfang an einer der Wortführer des Protests in Würzburg, Mitorganisator des Camps in […]

  • Das Leben von Menschen oder ein paar Stücke Papier? | Regensburg Digital

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    […] die zu dieser Zeit Protestzelte von Asylsuchenden in Bamberg, Aub, Würzburg und Düsseldorf. Im August 2012 wurde sein Asylantrag vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg abgeschmettert. Begründung: Er sei keine exponierte Person bei den Protesten und habe bei einer Abschiebung in […]

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