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Asyl für Iraner

Protestierende Flüchtlinge: Mal Zuckerbrot, mal Peitsche

Nicht einmal eine halbe Stunde dauerte es: Dann hatte das Verwaltungsgericht Regensburg einem Iraner den Flüchtlingsstatus zugesprochen. Vergleicht man dieses Verfahren mit einem ähnlich gelagertem Fall im August 2012, wirkt die Rechtsprechung völlig willkürlich.
Erhält Asyl: Houmer Hedayatzadeh (mit Rechtsanwalt und Dolmetscher). Foto: as

Erhält Asyl: Houmer Hedayatzadeh (mit Rechtsanwalt und Dolmetscher). Foto: as

Sie sind nicht selten – kurze Verhandlungen in Sachen Asyl am Regensburger Verwaltungsgericht. Wenn etwa allwöchentlich Roma nach Osteuropa abgeschoben werden, dann gehen an einem Vormittag schon mal fünf oder sechs Termine über die Bühne, meist ohne die Betroffenen selbst, die mangels Geld, Rechtsanwalt und – das vor allem – Erfolgsaussichten gar nicht erst vor Gericht erscheinen. Schnell ging es auch bei der Verhandlung am Dienstag – allerdings mit anderem Ergebnis.

70 Zuhörer und der Staatsschutz

Unter den Augen von rund 70 Zuhörern, eingerahmt durch mehrere Staatsschutzbeamte, gab die Vorsitzende Richterin der Klage des Iraners Houmer Hedayatzadeh nach nicht einmal einer halben Stunde recht. Das Bundesamt für Migration – von dessen Seite kein Vertreter zur Verhandlung erschienen war – wurde dazu verurteilt, den jungen Mann als Flüchtling anzuerkennen und ihm eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung zu gewähren. Hedayatzadeh ist kein Unbekannter. Er hat unter anderem das Protest-Camp in Regensburg und den Flüchtlingsmarsch nach Berlin mitorganisiert, gab im Zuge dessen zahlreiche Interviews für regionale und überregionale Medien und war am Sturm auf die iranische Botschaft in Berlin beteiligt.

Verfolgung droht „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“

Bereits zu Beginn der Verhandlung ließ das Gericht durchblicken, dass die breite Berichterstattung und Hedayatzadehs exponierte Stellung bei den Protesten ausreichend seien, um seinen Flüchtlingsstatus zu begründen. Entsprechend müsse man sich mit den Gründen für seine Flucht aus dem Iran auch nicht mehr beschäftigen. Es sei „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen, dass Hedayatzadeh bei einer Rückkehr in den Iran Verfolgung drohe. Das Gericht – verhandelt wurde vor einer Einzelrichterin – bezog sich dabei nicht nur auf Medienberichte, die von Hedayatzadeh selbst vorgelegt wurden, sondern hatte sogar eigene Recherchen angestellt, um schließlich zu diesem Urteil zu kommen. Eine allgemeine Schlussfolgerung für andere Fälle könne man daraus allerdings nicht ziehen, so die Richterin. „Er hat mehr mediales Aufsehen erregt als andere.“

Im August: Ähnlicher Fall, anderes Urteil

Tatsächlich erscheint dieser Zusatz notwendig, um den Richtern am Verwaltungsgericht irgendwie die Möglichkeit zu geben, sich nicht dem Vorwurf der Willkür auszusetzen. Beim ähnlich gelagerten Fall von Mohammad Kalali, der im vergangenen August ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Regensburg verhandelt wurde, bot die Kammer nämlich ein diametral anderes Bild. Auch Kalali war zu diesem Zeitpunkt kein Unbekannter. Er protestierte damals bereits seit sechs Monaten gegen die deutsche Asylpolitik und die Zustände im Iran. Fotos, auf denen er sich die Lippen zugenäht hatte, erschienen bundesweit in den Medien. Auch seine Reise gegen die Residenzpflicht sorgte für Schlagzeilen. Während sich aber das Gericht im Fall von Hedayatzadeh vornehmlich mit den Nachflucht-Gründen, also seiner herausragenden Stellung bei den Protesten, beschäftigte, spielte dies bei Kalali so gut wie keine Rolle. Im Gegenteil. Die mit drei Richtern besetzte Kammer und (ein damals anwesender) Vertreter des Bundesamts für Migration waren stattdessen drei Stunden lang damit beschäftigt, Kalalis Fluchtgeschichte auf vermeintliche Widersprüche abzuklopfen. Die Medienberichte über Kalali erachtete die Kammer seinerzeit als nicht ausreichend. Eigene Recherchen hatte das Gericht nicht angestellt. Nicht einmal zur aktuellen Situation im Iran. Das Urteil damals: Kein Flüchtlingsstatus für Kalali. Aufforderung zur Ausreise.

Juristisch fundiert begründet und doch willkürlich

Tatsächlich – das ist kein Geheimnis, sondern zahlreichen Medienberichten zu entnehmen – spielen Hedayatzadeh und Kalali im Verbund mit einigen anderen seit längerem eine herausragende Rolle bei den Protesten – zuletzt zu beobachten bei einem bundesweitem Flüchtlingskongress in München. Wer vor diesem Hintergrund beide Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Regensburg verfolgt hat, wird sich des Eindrucks nicht erwehren können, dass beide Urteile genau so gut anders hätten ausfallen können. Stets juristisch fundiert begründet natürlich, letztlich aber doch willkürlich.
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Kommentare (2)

  • ExRA

    |

    Die beiden letzten Sätze des Artikels (“…beide Urteile hätten genau so gut anders ausfallen können. Stets juristisch fundiert begründet natürlich, letztlich aber doch willkürlich…”) zeigen deutlich, dass selbst ein mittlerweile in “Justiz-Sachen” nicht mehr unbedarfter Journalist wie der geschätzte Herr Aigner sich schwer damit tut, zu verstehen, wie die juristische Entscheidungsfindung im Kern funktioniert. Schon in der Ausbildung kriegst du eingebläut, dass du jede Examensklausur selbst bei einem fundamental falschen Ergebnis bestanden hast, wenn die Entscheidung schlüssig und nachvollziehbar begründet ist. Das lässt dich ein ganzes Juristen-Leben nicht los und führt in der Regel dazu, dass man, zu einem “Skandal-Urteil” nach seiner Meinung gefragt, normalerweise antwortet, dass man, ohne die Akten und insbesondere die Urteilsbegründung gelesen zu haben, nichts dazu sagen könne. Es gibt aber auch Juristen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht daran halten. Die kannst du dann aber fast ausnahmslos in der Pfeife rauchen.

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drin