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Regensburger NS-Geschichte

Hans Herrmann – ein Bürgermeister für jedes System

Hans Herrmann um 1949. Foto: Staatliche Bibliotheken/ Stadt Regensburg

Hans Herrmann war in den Zeiten der Entnazifizierungsverfahren ein vielgefragter Mann. Von der amerikanischen Militärregierung als Nazi-Bürgermeister aus dem Amt entfernt, stellte er dutzendweise sogenannte Persilscheine für ehemalige Parteigenossen, Freunde und SS-Mitglieder aus: Idealisten, innerlich Emigrierte, keine Aktivisten, eigentlich Nazi-Gegner usw. seien sie gewesen. Immerzu eidesstattlich versicherte das NSDAP-Mitglied Herrmann anderen Nazis wohlfeile Entlastungsmomente.

Der Nachlass Herrmanns, der im Regensburger Stadtarchiv liegt, zeigt dies eindrücklich. Im Juni 1948 wollte er jedoch zu einem bestimmten Verfahren „aus grundsätzlichen Erwägungen“ schriftliche oder mündliche Aussagen vermeiden. Dadurch sei den Interessen des von der Spruchkammer Angeklagten, dessen Ehefrau bei Herrmann um einen Persilschein anfragte, „mehr gedient“. Denn anlässlich nicht voraussehbarer Fragen und „durch deren wahrheitsgetreue Beantwortung“, könnte, so Herrmann, „der Betroffene eher belastet als entlastet“ werden. Herrmann wusste genau wovon er sprach, diesmal ging es um ein größeres Nazi-Kaliber: den Regensburger NSDAP-Kreisleiter Wolfgang Weigert. Als Herrmann Monate später, im September 1948, vom Ankläger der Internierten-Spruchkammer in der Sache Weigert trotzdem als Zeugen vorgeladen wurde, zog der dienstenthobene Bürgermeister es stattdessen vor, einen Erholungsurlaub anzutreten. Offenbar wollte Herrmann Kreisleiter Weigert decken.

Am 20. August vor 53 Jahren ist Hans Herrmann als Amtsträger gestorbenen. Sein Weg durch vier politische Systeme soll nun erstmals nachgezeichnet werden.

Leben für das Amt

Hans Herrmann wurde am 26. Januar 1889 in die einfachen Verhältnisse einer katholischen Regensburger Familie hineingeboren. Er galt als sehr fleißig, wurde früh Waise und absolvierte die Gymnasien in Metten (Benediktinerabtei) und Regensburg. Als Mitglied der katholischen Studentenverbindung Albertia studierte er seit 1910 in Regensburg zwei Jahre an der Philosophisch-Theologische Hochschule, später in München und Würzburg Jura und Volkswirtschaft, um daraufhin 1915 die Staatsprüfung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst abzulegen. Nach diversen Einsatzstellen kam Herrmann 1918 zurück nach Regensburg, wo er in der Stadtverwaltung rasch vom juristischen Hilfsarbeiter, über einen Posten als Rechtsassessor zum Stadtsyndikus aufstieg. Seine Karriere war aber noch lange nicht zu Ende: 1922 berufsmäßiger Stadtrat, Ende 1924 Zweiter Bürgermeister. Im Jahre 1929 schließlich wurde ihm dieses Amt auf Lebenszeit vertraglich zugesichert. Für diese unwiderrufliche Anstellung verzichtete er sogar auf einen Teil seiner Bezüge.

Seine politische Heimat fand Herrmann anfangs in der Bayerischen Volkspartei (BVP), die 1918 in Regensburg gegründet wurde und einen konservativen, zum Teil antirepublikanischen Katholizismus vertrat. Herrmann wollte gestalten und übernahm früh auch auf der Kreis- und Landesebene politische Ämter für die BVP. Bei der Wahl vom 5. März 1933 wurde er für den Wahlkreis Niederbayern/Oberpfalz in den Deutschen Reichstag gewählt.

Von der „Schutzhaft“ in die NSDAP

Wie in anderen bayrischen Städten auch, wehte in Regensburg am 9. März 1933 die Hakenkreuzfahne aus dem Rathaus. Ein Symbol der kommunalen Machtergreifung. Die Proteste des amtierenden Oberbürgermeisters Otto Hipp – unter anderem beim eingangs erwähnten NSDAP-Kreisleiter Wolfgang Weigert, der die Fahne zusammen mit SA-Männern aus dem Fenster hängte – blieben fruchtlos. Drei Wochen später wurden OB Hipp und mehrere Referenten gezwungen, ihre Rücktrittserklärungen zu unterschreiben. Kreisleiter Weigert schlug Otto Schottenheim zum kommissarischen Bürgermeister vor und forderte, ohne sich hierbei durchsetzen zu können, Herrmanns Rücktritt. Noch im März wurden 148 Straßennamen geändert und nach NS-Gestalten benannt. Die Mitglieder der KPD und SPD waren seinerzeit bereits kriminalisiert und dutzende von ihnen in „Schutzhaft“ genommen worden.

Hans Herrmann dagegen musste nicht zurücktreten, er befand sich Ende März im Berliner Reichstag, wo er für das „Ermächtigungsgesetz“ Adolf Hitlers und die Ausschaltung des Reichstags bzw. die Aufhebung der Weimarer Verfassung stimmte. Die Nazi-Diktatur wurde somit, unter anderem von der teils monarchistisch eingestellten BVP, juristisch korrekt auf den Weg gebracht.

Zurück in Regensburg festigte Herrmann seine Position, er wollte sich unabkömmlich machen. Als am 29. Mai Schottenheim vom Stadtrat einstimmig zum ordentlichen Bürgermeister gewählt wurde, erneuerte man auch Herrmanns Vollmacht, die Stadt in Grundstücksgeschäften zu vertreten. Wohlgemerkt, all dies geschah einstimmig: auch die fünf Vertreter der SPD, die zwölf der BVP und Herrmann selbst wählten den SS-Funktionär Schottenheim ins Amt. Wenige Monate später ordnete dieser an, Herrmann sei „als stellvertretender Amtsvorstand von den einzelnen Referenten über alle wichtigeren und bedeutenderen Angelegenheiten“ zu informieren. Als Nutznießer der Aufsichtsratstantiemen des örtlichen Energiekonzerns (hier der „Oberpfalzwerke – Aktiengesellschaft für Elektrizitätsversorgung“, ein Vorläufer der OBAG) wurde er, wie die Jahre zuvor, privilegiert behandelt.

Als Mitte Juni die SPD reichsweit verboten wurde, folgte eine Verhaftungswelle, die neben den SPD-Mitgliedern auch alle Abgeordneten und Räte der BVP traf. So auch Hans Herrmann, der allerdings nicht wie seine Parteifreunde in der Augustenburg inhaftiert, sondern bis zum 5. Juli im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder festgehalten wurde. Dass sich seine Partei, die BVP, am 4. Juli selbst aufgelöst hatte, hinderte Herrmann nicht daran, seine Dienstgeschäfte wieder aufzunehmen und diesen wie gehabt, arbeitsam und korrekt, nachzugehen.

Die Landshuter Straße 16: das frühere Wohnhaus von Hans Herrmann. Foto: Werner

Herrmanns Position in der gleichgeschalteten Stadtpolitik war längst nicht mehr in Gefahr, als die „Deutsche Gemeinde Ordnung“ (DGO) von 1935 einen Bürgermeister oder „Ersten Beigeordneten“ verlangte, der die Befähigung zum Richteramt oder höheren Staatsdienst erworben hatte. Da Schottenheim diese Qualifikation nicht aufweisen konnte, war er auf Herrmann gewissermaßen angewiesen. Man arbeitete mittlerweile bestens zusammen. Mit Herrmanns Parteieintritt zum 1. Mai 1935 (Mitgliedsnummer 3613732), den er mit den restlichen, noch nicht zur NSDAP gehörenden städtischen Spitzenbeamten vollzog, wie es die DGO verlangte, schloss er seinen Gang ins NS-Regime ordnungsgemäß ab. Als es nach dem Krieg um seine Entnazifizierung ging, gab Herrmann vor, nur auf Druck und aus Tarnungsgründen in die Partei eingetreten zu sein. Dazu später, zunächst zur Kriegszeit.

Hans Herrmann: Bei kriegswichtigen Aufgaben von besonderem Wert

Nachdem Herrmann sich zum unabkömmlichen Rechtsbürgermeister entwickelt hatte, war er Mitte der 1930er Jahre wie zuvor zuständig für Wirtschaft, Verkehr und Grundstückswesen. So gehörten beispielsweise im Frühjahr 1937 die aufwendigen Grundstücksgeschäfte für die Niederlassung der Bayerischen Flugzeugwerke Regensburg GmbH, später Messerschmitt, zu seinen Aufgaben. Hans Herrmann machte sich für den Rüstungskonzern stark und kettete das Wohl der Stadt auf Gedeih und Verderb an den zweitgrößten Luftfahrts-Konzern im Nazireich. Die für das NS-Regime typischen rassistischen Gesetze, wie jenes zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ oder das „Zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, wurden von der Regensburger Verwaltung – wie anderswo auch – ohne weitere Auffälligkeiten vollzogen.

Im Verlauf des Entrechtungsprozesses und der Vertreibung der Regensburger Juden war Herrmann – mittlerweile „Fördermitglied der SS“ – mit Notverkäufen und der sogenannten „Arisierung“ von jüdischem Eigentum befasst. Zu seinen dienstlichen Aufgaben gehörte es etwa, die Verhandlungen anlässlich des Zwangsverkaufs des Grundstücks der im November 1938 in Brand gesteckten Synagoge abzuwickeln. Laut Helmut Halters Standardwerk, „Regensburg unterm Hakenkreuz“ (1994) nützte Herrmann als „abgebrühter Grundstückshändler“ dabei die Notlage des jüdischen Gemeindevorstands aus und drückte deren Preisvorstellungen. Kurze Zeit nach dem ‚erfolgreichen‘ Erwerb verkaufte Herrmann das Grundstück wieder weiter – mit Gewinn an die Regensburger Volksbank.

Ende Dezember 1938 überreichte Schottenheim Herrmann unter ausdrücklicher Bestätigung seines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit eine Ernennungsurkunde als „rechtkundiger 2. Bürgermeister“. Darin wird er an seine Dienstpflichten erinnert und ihm von Schottenheim versichert, dass er sich „des besonderen Schutzes des Führers und Reichkanzlers sicher sein“ könne. So ausgestattet leitet Herrmann zu Kriegsbeginn, als Schottenheim nach einer Wehrübung am Angriffskrieg gegen Polen teilnimmt, die Stadtverwaltung kommissarisch alleine. Seine Aufgaben wachsen im weiteren Kriegsverlauf an: Beschaffung von kriegswichtigem Raumbedarf und die Leitung des Kriegsschäden-Amts. Bereits 1942 bekam er das „Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse“ verliehen – unterzeichnet mit „DER FÜHRER“. Schottenheim verfasste hierfür eine treffliche Empfehlung: Herrmann betätige sich aktiv in der Partei und „seine aufopfernde, nie erlahmende Arbeitskraft“ sei „gerade bei der Erledigung der kriegswichtigen Aufgaben der Stadt von besonderem Wert“.

Otto Schottenheim bei der Vorstellung des Modells der “Schottenheim-Siedlung”. (links von Reichskanzler Adolf Hitler stehend). Quelle: Wikipedia

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Zuständig für Zwangsarbeiter

Mit der Zunahme der Luftangriffe übertrug der SS-General Schottenheim neben der städtischen Wehrmachtsstelle die gesamte Koordinierung der Maßnahmen nach den Bombardierungen auf seinen 2. Bürgermeister. Damit waren Herrmanns Zuständigkeiten noch nicht erschöpft. Er war darüber hinaus verantwortlich für die Auffang- und Notlager von Zwangsarbeitern, „Fremdarbeitern“ und Kriegsgefangenen, in denen katastrophale Zustände herrschten. Herrmann verwaltete den Krieg mit all seinen Grausamkeiten und der Ausbeutung von etwa 14.000 Zwangsarbeitern, wovon mindestens 1.000 starben. Herrmann gelang es bis kurz vor Kriegsende mit großem Geschick, die städtische Infrastruktur aufrechtzuerhalten – „zum Nutzen der Bevölkerung, aber auch im Dienst der Wehrmacht und Rüstungsindustrie“, so das Resümee von Helmut Halter.

Welche Rolle Herrmann in den ersten Friedenswochen bzw. in letzten Kriegstagen spielte, ist gerade bezüglich der derzeitigen Debatte um das Buch von Peter Eiser und Günter Schießl, Kriegsende in Regensburg (2012), besonders von Interesse.

Hans Herrmanns Rolle und Bericht zum Kriegsende

Es gibt mehrere eidesstattliche Erklärungen von Herrmann, in denen er über den letzten Kriegstag berichtet. Einmal beteuert er im September 1945 die Lebensgefahr des Generalmajor a.D. Hermann Leythaeuser, als dieser als Parlamentär die unbedingte Kapitulation bei den US-Streitkräften vortrug. Herrmann wollte dem internierten General a.D. aus der Haft helfen. Wie es zu dem Auftritt eines Parlamentärs kam, wiederholte er fast wortgleich im Januar 1947.

Herrmann schrieb damals Otto Schottenheim in einem „Persilschein“ anlässlich dessen Entnazifizierungsprozesses (22. Mai 1947) eine aktive Rolle bei der Kapitulation zu. Demnach habe Schottenheim, in größter Sorge um die Stadt und ihre Menschen, die Verteidigung der Stadt für sinnlos erachtet. Nachdem Schottenheim am 27. April um 3 Uhr in die Wehrmachtskommandantur im Thurn&Taxis-Schloss gebeten worden sei, habe dieser dem sofort Folge geleistet und dort erstmals erfahren, dass die Wehrmachtseinheiten und der Kreisleiter die Stadt verlassen hätten.

Von wem der Anruf aus dem Schloss damals kam, erwähnt Herrmann nicht. Nach den heutzutage bekannten Aussagen muss es Major Othmar Matzke gewesen sein. Schottenheim habe, so Herrmann weiter, die restlichen uniformierten Einheiten unter seine Gewalt gestellt und die Kapitulation mit dem erwähnten Parlamentär Leythaeuser eingeleitet. Herrmann bezeugt, „dass die Regensburger Bevölkerung wohl einmütig ihrer dankbaren Freude und Befriedigung über das mutige und entschlossene Verhalten des Herrn Dr. Schottenheim Ausdruck gegeben hat“. Ein klassischer „Persilschein“, der im Wesentlichen Schottenheims späterer Verteidigungslinie entspricht und auch wegen seinen Fehlstellen interessant ist. Denn von einer Gefahr für Schottenheim, die der SS-General für sich später reklamierte, oder von einer aktiven Unterstützung für den Auszug der Wehrmachtseinheiten (wie Robert Bürger es in seiner egozentrisch-manipulativen Darstellung von 1983 für Schottenheim behauptete), davon wusste Herrmann nichts zu berichten. Wäre in dieser Hinsicht etwas zu vermelden gewesen, Herrmann hätte es sicherlich getan.

Er selbst habe sich auftragsgemäß mit Schottenheim und anderen städtischen Beamten seit der Nacht vom 22. auf den 23. April im Keller des Alten Rathaus aufgehalten und: abgewartet! Würde man seinen Angaben in dem Fragebogen zur Entnazifizierung Glauben schenken, hätte er am 26. April, seine Mitgliedschaft bei der NSDAP aufgekündigt. Herrmann bereitete sich offenbar für den anstehenden Systemwechsel vor.

Kurzzeitig wurde Hans Herrmann von den Amerikanern als Leiter der Stadtverwaltung eingesetzt. Foto: Archiv Werner

Nachdem die US-Streitkräfte die Kapitulation am 27. April entgegengenommen und die Stadt übernommen hatten, wurde Schottenheim am 30. April interniert und Herrmann tags darauf als kommissarischer Verwaltungsleiter eingesetzt. Die Hintergründe bleiben dubios, da ihm als Parteimitglied und SS-Förderer dies eigentlich verwehrt geblieben wäre. Glaubte er, seine Beteiligung am NS-Regime vertuschen zu können? Oder wähnte er sich noch und/oder bereits wieder im Lager der unbelasteten NS-Gegner?

Vom Kommissarischer Leiter der Stadtverwaltung zur Suspendierung

Am 27. April war der Krieg in Regensburg beendet, die Zwangsarbeiter und Inhaftierten endlich befreit. Die Stadt zog Displaced Persons, Soldaten und Flüchtlinge aller Art an, das öffentliche Leben, die Energieversorgung usw. galt es wieder zu organisieren. Herrmann nahm seine Dienstgeschäfte gemäß der Bestellung und in gewohnter Manier wieder auf. Die amerikanische Militärregierung ordnete zudem rasch an, die sichtbaren Nazi-Symbole zu entfernen und alle Straßen, die den Namen von NS-Gestalten trugen, wieder umzubenennen. Herrmann gab die Anweisung weiter.

Namensvorschläge sollten über den „fürstlichen Oberarchivrat Dr. Freytag“ vorgelegt werden, was eine groteske Kontinuität darstellt. Derselbe Herr Oberarchivrat Rudolf Freytag schlug nämlich bereits schon für die Nazis Straßennamen vor. Dies und die bezeichnende Anekdote, dass OB Schottenheim Freytag zu dessen 60. Geburtstag 1939 und für die bereits damals geleistete „sachverständige Beratung der Stadtverwaltung bei der Neubenennung von Straßen und Plätzen“ dankte, dürfte Herrmann sicherlich und der Militärregierung sicher nicht bekannt gewesen sein. Als Oberbürgermeister verlieh Herrmann im Jahre 1955 seinem Freund Freytag für seine „wertvolle(n) Hinweise und Ratschläge bei der Benennung neuer Straßen und Plätze“ die „Albertus-Magnus-Medaille“.

Anweisung an den Straßenbennener für alle Fälle: Hans Herrmann beauftragt Rudolf Freytag mit der Umbenennung von NS-Straßennamen. Freytag hatte zuvor für die Nazis Straßennamen ausgewählt. Foto: Stadtplanungsamt Regensburg

Mitte Juni 1945 setzte die Militärregierung den ehemaligen Polizeipräsidenten von Königsberg, Gerhard Tietze, als kommissarischen Oberbürgermeister anstelle von Herrmann ein. Das SPD-Mitglied Tietze war im Laufe der Kriegsereignisse in Bayern gestrandet und zufällig in Regensburg anwesend.

Den Bischof als Fürsprecher

Herrmanns Verstrickungen im NS-Regime mussten jedoch, wie nicht anders zu erwarten war, auffliegen. Am 2. August suspendierte ihn die Militärregierung mit sofortiger Wirkung vom Dienst, da seine Mitgliedschaft in NS-Organisationen bekannt geworden war. Dies quittierte er vier Tage später mit einem Antrag auf Wiedereinstellung beim Stadtrat. Als Leumund dafür, dass er „kein gesinnungsmäßiger Nationalsozialist“ gewesen sei, sondern nur reine Parteimitgliedschaft vorgelegen habe, nannte unter anderem Bischof Buchberger und Weihbischof Höcht. Dies war der erste „Persilschein“ Regensburgs. Als es noch gar keine „Entnazifizierung“ gab, nahm Herrmann sowohl seine Verteidigungsargumentation als auch die bezeichnende Verantwortungsverweigerung vor der Spruchkammer vorweg. Ein Nachruf des Historischen Vereins auf Herrmann behaupte 1959, dass „Entstellungen und Verdrehungen, aber auch bewußte und geschickt gesteuerte Verleumdungen“ zu der Suspendierung geführt haben sollen. Hans Herrmann, das Opfer einer Verschwörung?

Wichtiger Fürsprecher Herrmanns: Erzbischof Michael Buchberger (hier um 1928). Foto: Wikipedia

Mitte August setzte sich sogar Oberbürgermeister Tietze bei der Militärregierung für Herrmanns Wiederaufnahme als rechtskundiger Bürgermeister ein: „als Katholik, der seine Gesinnung stets offen und unerschrocken bekannte“, sei Herrmann „ein überzeugter Gegner der nationalsozialistischen Ideen und Methoden geblieben“. Kein Erfolg für Tietze, die Amerikaner gingen auf diese Schutzbehauptungen nicht ein. Einen Tag später, am 18. August, musste Tietze seinerseits die dienstrechtliche Suspendierung Herrmanns anordnen und dessen Bezüge sperren lassen; dubioserweise erst für den 20. August.

Nun, als das NS-Regime endlich zerschlagen war, hätte Herrmann, folgt man kurz seiner Schutzbehauptung, er habe Schlimmeres im Nazireich verhindern wollen, in Ruhe von seinen antinazistischen Handlungen berichten können. Fehlanzeige. Die Verhandlung vor der Spruchkammer ließ im Übrigen auf sich warten, da die Infrastruktur dafür erst im Laufe des Jahres 1946 errichtet wurde.

Herrmann vor der Spruchkammer

Formaljuristisch musste er als Parteigenosse und Funktionsträger zwar als „Belasteter“ gelten, jedoch beantragte die erste Anklageschrift vom Juni 1946 aufgrund der allgemeinen Beliebtheit und günstigen Sozialprognose Herrmanns nur eine Einstufung als „Mitläufer“. Doch es kam anders. In einer zweiten Klageschrift vom August 1946 wird ihm die Höchststufe als „Hauptbelasteter“ angedroht. Herrmann hatte in den einschlägigen Fragebögen unter anderem seine Mitgliedschaft als „Förderer der SS“ (Eintritt am 27.10.1935), seine Tätigkeit im NSDAP-Kreisstab (seit 1937) und gewisse Vermögenswerte verschwiegen. Des Weiteren erfuhren die Ankläger von einer im „Regensburger Anzeiger“ veröffentlichten Lobeshymne, die Herrmann 1934 zum ersten Jahrestag der kommunalen Machtergreifung auf den SS-Offizier Schottenheim vorgetragen hatte.

Herrmann hingegen hat zu seiner Verteidigung über 15 Zeugen und „Persilscheine“ aufgeboten. Seine Rechtfertigungsstrategie lautete: Er sei kein Gesinnungs-Nazi sondern nur ein einfacher Parteigenosse. Auf Druck und Zwang hin habe er der Partei beitreten müssen, insbesondere weil er sonst als Beamter Nachteile hinnehmen hätte müssen. Auf Wunsch der nichtnationalsozialistisch gesinnten Bevölkerung sei er im Amt geblieben, um in das NS-Regime mildernd eingreifen zu können. Zwar habe er keiner „organisierten“, wohl aber einer „faktischen Widerstandbewegung“ angehört. Grundsätzlich wehre er sich gegen das ganze Verfahren und dagegen, das erste Mal im Leben an seiner „Ehre getroffen und diffamiert zu werden“. Herrmann plädierte auf einen glatten Freispruch: auf „Entlastet“.

Die Spruchkammer stufte ihn jedoch mit Urteil vom 27. August 1946 als „Belasteten“ ein. Als wahr wurde angenommen, dass Herrmann sozial eingestellt sei, vor März 1933 gegen die Nazis gekämpft und sich nicht persönlich bereichert habe. Widerstand, aus dem Nachteile erwachsen wären, konnte jedoch bei ihm nicht erkannt werden. Sein Amtshandeln als Nazibürgermeister könne nicht ohne gewisse Zustimmung zum Nazisystem verstanden werden, es habe viel Unrecht für Verfolgte und Kriegsgefangene bedeutet, was ihm auch bewusst gewesen sei.

Was Herrmann als Widerstand bezeichnet, entspricht nicht der gültigen Gesetzesauslegung. Derzufolge wird zudem ein Fördermitglied der allgemeinen SS als normales SS-Mitglied einstuft. Eine innere Ablehnung des NS-Systems hätte ohnehin zum Austritt aus der Partei führen müssen. Von den vielen Zeugen, die Herrmann zu seiner Entlastung nannte, habe ein großer Teil versucht, sich mit ihren Aussagen selber zu decken.

Ehrendes Andenken: Das Grab von Hans Herrmann auf dem unteren katholischen Friedhof. Foto: Werner

Im Einzelnen wurde Herrmann unter anderem verurteilt zu: einem halben Jahr Zwangsarbeit; dem Einzug von 20 Prozent des Vermögens; der „Untauglichkeit für ein öffentliches Amt (auf Dauer)“; dem Verlust eines Pensionsanspruchs aus öffentlichen Mitteln; dem Verlust der aktiven und passiven Wahlrechte inklusive dem Verbot der weiteren politischen Betätigung; Berufsverbot über fünf Jahre für Freie Berufe, d.h. er kann nur gewöhnlichen, weisungsgebundenen Arbeiten nachgehen; den üblichen Wohn- und Aufenthaltsbeschränkungen; dem Verbot, einen Kraftwagen zu halten.

Das allgemeine Entsetzen über das völlig unerwartete Urteil war groß. Lebenszeit-Bürgermeister Herrmann in „gewöhnlicher Arbeit“ und nie mehr im Amt. Unvorstellbar! Er legte Berufung ein.

Der lange Weg zum Kassationshof

Die Regensburger Berufungskammer kam daraufhin bereits am 4. Februar 1947 zu dem tendenziösen Ergebnis, dass er als „Mitläufer“ zu gelten habe. Die SS-Fördermitgliedschaft stehe nicht mit Sicherheit fest, Herrmann habe nur „aus Tarnungsgründen an [sic] Nationalsozialismus teilgenommen“. Diese geschönte Einstufung wurde allerdings von der Militärregierung aufgehoben (Non-Concurrence-Bescheid), da sie offensichtlich von der üblichen Rechtspraxis abwich.

Herrmann wandte sich daraufhin an den Kassationshof in München. Kontakte zum amtierenden Justizminister Josef Müller, genannt „Ochsensepp“, und dem Landtagsabgeordneten und Geistlichen Rat Wolfgang Prechtl, beide ehemalige BVP-Kollegen und seinerzeit bei der CSU, wurden aktiviert. Dutzende von Bitt- und Protestbriefe wurden versandt. Unter anderem erneut von Bischof Bucherberger, der Herrmann zwischenzeitlich im bischöflichen Ordinariat als „juristische Hilfskraft“ beschäftigten ließ.

Die Sache war heikel, da eine zu baldige Anrufung des Kassationshofes unter Umständen als verfrüht und damit negativ hätte gewertet werden können. Andererseits war die Schlange der Wartenden vor dem Kassationshof ohne geneigte Intervention viel zu lang. Am 17. Januar 1948 erging dann die Anweisung des „Bayerischen Staatsministers für Sonderaufgaben“, Dr. Ludwig Hagenauer, an den Präsidenten beim Kassationshof: „Betrifft: Verfahren gegen Bürgermeister [sic!] Hans Herrmann, Regensburg. Die vordringliche Behandlung der Sache wird angeordnet“.

Der Rest war nur noch schnelle Formsache. Am 23. Februar 1948 wurde das Berufungsurteil vollumfänglich bestätigt, Hans Herrmann als „Mitläufer“ entnazifiziert und gegen 500 Reichsmark Sühne in die Welt der Politik und Verwaltung zurückentlassen. Mitte Juli desselben Jahres beantragte Herrmann beim Stadtrat, ihn nach einer Wiedereinstellung zeitgleich in den Ruhestand zu versetzen. Sein Anliegen, es ging selbstverständlich auch um die Pensionsansprüche, wurde umstandslos erfüllt.

Herrmann als Oberbürgermeister und die Rehabilitation von Parteigenossen

Als Pensionär blieb Herrmann politisch nicht inaktiv. Schon 1948 war er als ehrenamtliches Mitglied wieder im Stadtrat präsent. Von 1950 bis 1955 amtierte er als Vorsitzender des Bezirksverbandes der CSU Oberpfalz und als Mitglied des Landesvorstandes der CSU. Von 1954 bis 1958 gehörte er dem Bayerischen Landtag als Abgeordneter an.

Im Jahr 1952 wurde Herrmann schließlich zum Oberbürgermeister von Regensburg gewählt. Helmut Halter zufolge hat er sich in dieser Zeit ungewöhnlich stark für „einige der ehemals führenden Nationalsozialisten der Stadt“ engagiert. So setzte sich Herrmann zum Beispiel sowohl für den SS-Brigadegeneral a.D. Schottenheim als auch für den eingangs erwähnten Kreisleiter Weigert ein, damit diese eine städtische Pension erhielten. Erst nach mehreren Anläufen konnte sich der OB, übrigens mit Hilfe des bayerischen Innenministeriums, gegen den Stadtrat durchsetzen. Mit diesen lebenslangen Pensionen war den vormals führenden Nazigestalten der Stadt sehr gedient.

Im Jahre 1958 feierte die Stadtverwaltung ein kurioses Jubiläum: 40 Jahre Dienstzeit, da Hans Herrmann 1918 als Praktikant bei der Stadt Regensburg angefangen hatte. Die damalige Lobeshymne des 2. Bürgermeisters auf Herrmann ist erhalten. Die auf den ersten Blick stimmige Berechnung lässt, bei Lichte besehen, tiefe Abgründe aus Lebenslügen und Geschichtsklitterung erkennen. Nicht nur dienstrechtliche Fakten, dass Herrmann bereits 1945 suspendiert und 1948 ganz offiziell in Ruhestand versetzt wurde, trüben die feierliche Berechnung zudem stark. Dass der Jubilar 1946 zu Arbeitslager und einem dauerhaften Verbot, ein öffentliches Amt auszuüben, verurteilt wurde, stört die eigentümliche Arithmetik zudem ganz erheblich. Doch vielleicht feierte man gerade deshalb: um die rechtmäßige Verurteilung für sein Engagement in der Nazizeit mit einer angenehmen Erinnerung überdecken zu können.

Doch es ging nicht nur um Dienstjubiläen. Auch die symbolische Ebene wollte bearbeitet und eine bezugsfähige Vergangenheitspolitik wohl inszeniert sein. Als die Vorstandschaft der Konradsiedlung e.V. und die „Festleitung der Siedlervereine“ auf die Idee, kam im Jahre 1959 „25 Jahre Konradsiedlung“ zu feiern, traten sie an OB Herrmann heran und luden ihn zusammen mit Otto Schottenheim als Ehrengäste ein. Eine Gedenktafel sollte angebracht werden, die 25 Erstgeborenen der Siedlung wurden aufgeboten, Herrmann und Schottenheim für die Gründung der Siedlung zu danken.

Die 1959 in der Konradsiedlung angebrachte Tafel für Herrmann und Schottenheim im Depot des Historischen Museums. Foto: privat

Die Angelegenheit wird kaum weniger absonderlich, wenn man bedenkt, dass zu dieser Zeit die Mehrheit der sogenannten Siedler ihr Viertel bereits wieder nach Schottenheim benennen wollten. Die Regensburger Jüdische Gemeinde hingegen fand es „unverständlich, dass ein solcher Herr jetzt noch besonders geehrt werden soll“. Für sie war Schottenheim ein „Synagogen-Brandstifter“ und ein Juden misshandelnder SS-Offizier. Man bat OB Herrmann in einem freundlichen Schreiben um eine Stellungnahme. Ebenso trat der „Zentralrat der Juden in Deutschland“ im Juli 1959 mit der Bitte um eine Stellungnahme an den OB heran. All dies half nichts, die Tafel wurde im Rahmen eines Siedlerfestes im August 1959 an die Außenmauer des Gemeinschafthauses angebracht. Derzeit liegt sie frisch renoviert im Depot des Historischen Museums.

Verfehlte Erinnerungskultur in weißer Weste

Die Tafel wäre ein veritables zeitgeschichtliches Dokument für eine einschlägige Abteilung im Historischen Museum zur Geschichte Regensburgs im Nationalsozialismus. Für eine dafür notwendige Auseinandersetzung und Dokumentation gibt es bislang in Regensburg aber keinen politischen Willen. Denn dafür müsste man unter anderem von vielen Lebenslügen Abstand nehmen, die großen Ziele und die spärlichen Ergebnisse der sogenannten Entnazifizierungsverfahren thematisieren. Hans Herrmanns Lebenslauf würde sich dafür vorzüglich anbieten.

Stattdessen hat man kurz nach dem Tod Herrmanns 1959 einer Regensburger Schule seinen Namen gegeben. Dieser Benennung ist allerdings jegliche politisch-moralische Legitimation abzusprechen. Sie ist Ausdruck eines erbärmlichen Stands der politisch-bürgerschaftlichen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit, die in den Lügen und Schutzbehauptungen der im Grunde zumeist gescheiterten „Entnazifizierung“ verhaftet blieb.

Hans Herrmann amtierte als Bürgermeister diverser Parteien in vier politischen Systemen. So einzigartig diese Ämterreihung ist, so ausgeprägt war das Anpassungsvermögen des ehemaligen Regensburger Bürgermeisters, der sogar in Amt und Würden starb. Rechtskundiger BVP-Bürgermeister und früher Gegner der aufkommenden Hakenkreuzler in der Weimarer Republik, Bürgermeister auf Lebenszeit und NSDAP-Mitglied in der Nazi-Zeit, kommissarischer parteiloser Bürgermeister unter der amerikanischen Militärregierung und CSU-Bürgermeister bis zu seinem Tode. Ein Amtsleben sondergleichen, als Vorbild taugt Herrmann jedoch nicht.

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Kommentare (25)

  • Matthias Beth

    |

    Da hat die Regensburger CSU einen zweifelhaftes Ehrenmitglied, wundert aber nicht bei der Partei, die hart und entschlossen gegen “Rechte Umtriebe” vorgeht, siehe das Dossier verfasst vom Hr. Fraktionsvorsitzenden der CSU im Regensburger Stadtrat.

  • Egon Seidel

    |

    Ja, da hat Diplom-Historiker Dr. Dr. Werner wieder einmal eine Waaahnsinns spannende und “brandneue” Geschichte ausgegraben! Das schlimme ist, diese Sachen sind längstens bekannt. Aber in Regensburg geht niemand auf die Barrikaden und jagt die Verantwortlichen aus dem Rathaus und aus der Verwaltung.

  • Veronika

    |

    Na, na, tröstet Euch! Nicht nur in Regensburg, auch in Schwandorf, Maxhütte-Haidhof , und man könnte wohl noch zig Orte im schönen Freistaat Bayern nennen, “geht niemand auf die Strasse”. Da sollen sogar ganze Gemeindearchive seit 1900 noch nicht geprüft worden sein, weil man sonst noch jemanden “erwischen” könnte.
    ———————————–
    Es scheint als ob vor allem der Kath. Kirche daran gelegen ist, dass hier Nichts, aber auch rein gar Nichts vorwärts geht, und in Bayern – seitdem es einen bayerischen Papst gibt (Ähm, müsste ich hier bayerisch gross schreiben?) ;-) – darf sich wohl auch Nichts tun. Man sieht es an der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle, die ja gar nicht mehr existiert.

  • Robert Werner

    |

    @Egon Seidel
    Werter Herr Seidel, ich möchte Sie dafür beglückwünschen, dass ihnen „diese Sachen längstens bekannt“ waren.
    Wo sind sie denn publiziert? Mir war die Causa Herrmann im Detail nicht geläufig, deshalb habe ich tagelang Akten und Literatur gesichtet und die Ergebnisse zusammen getragen.

    Kann es sein, dass sie irgendein Neid-Problem mit „Diplom-Historiker Dr. Dr.“ oder mit Intelektuellen haben?
    Ihren verbalradikalsten Hinweis auf die fehlenden Barrikaden und das Nichtverjagen der Verantwortlichen finde ich richtig toll. Geben sie doch bitte Bescheid, wenn´s dann soweit ist.

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