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„Hitler-Missverständnis“ bald Thema im Stadtrat?

Er sorgt immer wieder für Missverständnisse: Adolf Hitler. Nun soll sich der Stadtrat mit dem Regensburger Ehrenbürger befassen. CSU-Fraktionschef Christian Schlegl hat einen entsprechenden Antrag vorgelegt und damit auf eine Pressemitteilung reagiert, die Oberbürgermeister Hans Schaidinger am Montag verschicken ließ. Wie berichtet, hatte Schaidinger erklärt, dass es wegen Wikipedia-Einträgen zum Ehrenbürger Hitler „immer wieder zu Missverständnissen“ komme. Tatsächlich war die Immer-Noch-Ehrenbürgerschaft Hitlers in Regensburg in den letzten Jahren immer wieder mal kritisiert worden. Vielleicht am öffentlichkeitswirksamsten im Theaterstück „Keine Chance Regensburg“, das Christoph Schlingensief anlässlich der Kulturhauptstadtbewerbung auf die Berliner Volksbühne brachte. Reagiert hat die Stadtspitze auf derlei Kritik in der Vergangenheit entweder gar nicht oder mit dem Argument: „Die Ehrenbürgerschaft erlischt mit dem Tod.“

Formalistische Pseudoargumente

Am Montag aber preschte der Oberbürgermeister mit einer Argumentation vor, die neu ist: „Wir haben bereits vor Jahrzehnten ein eindeutiges Bekenntnis abgelegt, dass sowohl Adolf Hitler als auch der ehemalige Gauleiter Adolf Wagner als Ehrenbürger in unserer Stadt unerwünscht sind und haben beide aus dieser Liste gestrichen“, so Schaidinger. In der Aufstellung der Regensburger Ehrenbürger würden beide „zumindest seit 1966 – soweit konnte die öffentliche Auflistung kurzfristig zurückverfolgt werden – nicht mehr geführt“. Aberkennen könne man Hitler die Ehrenbürgerwürde nicht, so der OB, weil das „formal“ und „nach herrschender Meinung“ nicht gehe. Zusammengefasst: Man hat also alles richtig gemacht. Und zwar schon immer. Was eher der Kategorie Verschweigen, Vergessen, Verdrängen zuzuordnen ist, wird in Schaidingers Lesart zu einem „klaren Bekenntnis“, zur Distanzierung. Was bei vielen Städten und Kommunen gängige Praxis ist – man distanziert sich tatsächlich und erkennt Hitler die Ehrenbürgerwürde posthum ab – scheitert in Regensburg aus formaljuristischen Gründen.

Schlegls Ei des Columbus

CSU-Fraktionschef Christian Schlegl glaubt nun das Ei des Columbus gefunden zu haben. Sein Antrag im Wortlaut: „Die bisherige seit Jahrzehnten geübte Verwaltungspraxis der Stadt Regensburg, die offenbar auf einer früheren, internen Verwaltungsentscheidung beruht, Adolf Hitler aus der Liste der Ehrenbürger zu entfernen und nirgends zu führen, wird durch den Stadtrat der Stadt Regensburg ausdrücklich begrüßt und bestätigt. Analoges gilt für den NSDAP-Gauleiter Adolf Wagner.“ Damit schlägt Schlegl zwei Fliegen mit einer Klappe: Der Stadtrat legt ein öffentliches Bekenntnis gegen Hitlers Ehrenbürgerschaft ab und vermeidet es gleichzeitig, Schaidinger zu brüskieren, indem er dessen Pseudoargumentation übernimmt.

Traditionelle Geschichtsvergessenheit

Man fragt sich, wo eigentlich das Problem liegt. Sicher: Wenn man Adolf Hitler heute die Ehrenbürgerwürde symbolisch aberkennt, macht man sie deshalb nicht ungeschehen. Schon gar nicht formaljuristisch. Aber diese Ehrenbürgerwürde einfach zu streichen und totzuschweigen und das im Nachhinein als „klares Bekenntnis“ verkaufen zu wollen, tut dies erst recht nicht. So etwas steht eher in der Tradition praktizierter Geschichtsvergessenheit, wie sie etwa beim KZ-Außenlager Colosseum, bei der Neupfarrplatzgruppe oder den tausenden Zwangsarbeitern in den Regensburger Messerschmidt-Werken bis heute praktiziert wird. Und so etwas kann für weit mehr Missverständnisse sorgen als irgendwelche Wikipedia-Einträge.
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Kommentare (11)

  • Neuromancerr

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    Guter Artikel!!!

  • Leopold von B.

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    Und die “Verbrechen-der-Wehrmacht-Ausstellung” ist auf Betreiben des OB in Regensburg zu sehen gewesen, ganz zu schweigen von seinem Antrag, die Florian-Seidl-Straße umzubenennen.

  • Johannes Mühlbauer

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    Selten habe ich so einen schwachsinnigen Antrag gesehen. Weder Fleisch noch Fisch.

    Wenn aber das bisherige Verwaltungshandeln (also das reine “unter-den-Tisch-kehren-und-sich-nicht-drum-scheren”) nur “ausdrücklich begüßt” werden sollte, so kommt in mir schon die Frage auf, welchen Blödsinn Teile des Stadtrats für richitg halten. Denn letztlich würde der Stadtrat damit bisheriges Fehlverhalten der Stadt billigen. Ob das so im Sinne der Bürger sein kann? Wohl kaum.

  • DirkRgb

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    Immer wieder erschreckend, dass man in Deutschland nur bis zur Extase verkrampft mit der jüngsten Geschichte umzugehen weiß – kein Wunder, wenn immer wieder “Sarrazins” wie Zombies auferstehen. Sowas nervt.

  • RuhigBlut

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    Der OB vertritt bekanntlich die mithin umstrittene Auffassung, eine Aberkennung der Ehrenbürgerschaft sei aus formalen Gründen nicht möglich.
    Fraglich ist aber, ob sein bisheriges Verhalten bzw. das der Stadtverwaltung auch unter seinen Amtsvorgängern formell beanstandungslos ist. Auch wenn es hier um die (Un)Person Hitlers gehen mag, kann es doch nicht in die Alleinverantwortung der Stadtverwaltung fallen, selbst zu entscheiden, wer nun als Ehrenbürger in den offiziellen Listen der Stadt geführt wird und wer eben nicht. Denn solch eine selbstständige Entscheidung der Verwaltung wäre dann ja auch bei jedem anderen, und hier eben unbescholtenen Ehrenbürger post mortem möglich. Insofern ist die bisherige Verwaltungspraxis ebenfalls mehr als fragwürdig. Erschreckend, dass der OB auf diesem Auge wieder mal blind ist, aber was will man hier noch groß erwarten….

    Sofern man i.Ü. formale Hindernisgründe erkennen mag, würde ein “Aberkennungsbeschluß” durch den Stadtrat i.Z. dennoch Bestand behalten. Denn wie heißt es so schön im Volksmund, “wo kein Kläger, da kein Richter”.

  • Ernst Restelmann

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    Franz Josef Strauß ist Ehrenbürger der Stadt Regensburg.
    Er hat somit seine Ehrenbürgerschaft quasi “vor Ort” beendet.
    Ich fand das schon damals ungemein zuvorkommend.
    Der Mann hatte eben Manieren!

  • Rudi Tabernakel

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    Guter Artikel!

    Formaljuristisch ist es natürlich richtig, dass Ehrentitel (genauso wie alle anderen Grade, Titel, Ämter und Mandate) nach dem Tod nicht mehr aberkannt werden können: Wäre Herr Guttenberg 2010 gestorben, hätte er seinen Dr. behalten und die Uni Bayreuth hätte ihm den Grad nicht mehr aberkennen können. Strauss bleibt Bayerischer Ministerpräsident und Dr. h.c., egal wie viel Schweinerein ihm posthum nachgewiesen werden und Herr Hitler bleibt der letzte Reichskanzler. Solche historischen Fehler lassen sich nicht ex post reparieren.

    Das ist eine Binsenweisheit und darum geht es ja auch gar nicht. Dieser Umstand wird ja nur vorgeschoben, um am status quo nichts zu ändern und eine Diskussion abzuwürgen.

    Denn es geht ja vielmehr darum, wie eine Institution mit verstorbenen Personen tatsächlich (nicht rechtlich) umgeht, die noch in der Gegenwart aufgrund ihrer Titel, Grade, Ämter und Mandate besonders geehrt werden. Das kann eine “Ahnengalerie” in einem Ministerium sein, das kann ein Nachruf sein (man denke an den Streit um die Nachrufe auf NS-Diplomaten im Auswärtigen Amt), das kann der Name einer Straße, Schule oder Kaserne sein oder eben eine offizielle Liste der (ehemaligen) Ehrenbürger der Stadt Regensburg.

    Insofern ist der (sprachlich absurd gestelzte) Antrag von Herrn Schlegl – formaljuristisch – korrekt: Die Verwaltung wird vom Stadtradt aufgefordert, eine Praxis beizubehalten, nach der sämtliche Ehrenbezeugungen für den ehemaligen Ehrenbürger Hitler wie auch schon in der Vergangenheit zu unterbleiben haben. Ja, kann man machen.

    Genauso könnte der Stadtrat aber auch eine symbolischen Beschluss fassen, in dem er erklärt, dass es ein Fehler war, Herrn Hitler zum Ehrenbürger zu ernennen, dass dieser Fehler nicht rückgängig gemacht werden kann und dass dieser Umstand eine Verpflichtung für die Stadt ist, das Gedenken an die NS-Zeit aufrecht zu erhalten und gegen alle rechtsextremen Tendenzen konsequent vorzugehen.

    Dann könnte Herr Hitler sogar in den Ehrenbürgerlisten verbleiben (eine kommentarlose Streichung könnte auch zu recht als “unter den Teppich kehren” aufgefasst werden) – mit der Anmerkung, dass damit die nachfolgenden Generationen, der Stadtrat und die Verwaltung gemahnt werden, nie wieder irgendwelche Verbrecher zu Ehrenbürgern zu ernennen.

  • CSU-Mitglied

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    Das Vorhaben der CSU-Fraktion ist kein Antrag, sondern bestenfalls ein Filserbrief oder ein Posse des Karl Valentin, ähnlich dem Telefongespärch mit dem Buchbinder Wanninger.

    Ist Herr Hilter nun noch Ehrenbürger der Stadt Regen JA oder NEIN?
    Wenn JA, wie geht man damit zukünftig um?
    Das ist die Frage?

    Und nicht dieer Quatsch mit dem Tod erlischt die Ehrenbürgerwürde, dann ist H. Dr hc. Strauss auch kein Ehrenbürger mehr von Regensburg, oder die angebliche Rückverfolgung der Aufzeichnungen bis 1966!

  • frank

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    hitler is ehrenbürger von regensburg? ich brech ab, wenn er das wüsste, der alte adolf, das würd ihm sicher ein triumphales grinsen ins gesicht zaubern :D

  • Halal Grabb

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    “Adolf der Einfallsreiche” ist nicht Ehrenbürger, er WAR Ehrenbürger. Wenn ein Oberbürgermeister tot wäre, wäre er auch kein Oberbürgermeister mehr. Das gilt ebenso für Steuerberater, Zahnätze u.a.

    Man kann ihm nicht posthum die Zahnarztzulassung nehmen, weil er z.B. kein Examen hatte, einen Weltkrieg anzettelte oder unfasslich korrupt war.

    Das stinkt den Regensburgern, dass sie politisch mal wieder aufs falsche Pferd setzten, als sie im Februar 1945 Big Brutha zum Ehrenbürger machten.

    Der Stadtrat könnte aber trotzdem einfach mal aberkennen. Schliesslich wird sich der von diesem Akt beschwerte oder dessen Erben kaum ans Verwaltungsgericht wenden. Und man kann sich wohlfeilen Applaus für zivilcourage einheimsen, die lahmen Tacken, die zu Gröfaz` Zeiten sich keinen Mucks getraut hätten.

    Aber dass gerade Puten-Schlegl auf diese Idee kommt…muss er wohl noch etwas aus seiner Vergangenheit ins Reine bringen ? Hat ihm sein PR-Berater gesagt, neben einem so großen Namen kommt er ganz gross raus ?

  • Ostmann

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    Ob Ehrenbürgerschaft überhaupt mit unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat vereinbar ist, …?
    Sind es doch zweierlei Gegenstände, ob ein Bürger für eine Leistung geehrt oder ob er zum Ehrenbürger gemacht wird.

    Ehrenbürger werden (zumeist) in ihrer Zeit zu Ehrenbürgern ernannt, sie werden durch diese Ernennung zu Vorbildern erkoren. Vorbilder die in ihrer Zeit stimmig sein mögen. Es gibt jedoch triftige Gründe sich von solchen Ehrenbürger/Vorbildern ausdrücklich zu distanzieren (Aberkennung), die Gründe dafür mögen unterschiedlich sein. Bei Adolf Hitler und Adolf Wagner gibt es freilich nur ein Entweder-oder was die Aberkennung betrifft. Entweder man ist für Hitler und seine Ideologie – oder, man ist gegen diese Ideologie und unternimmt alles um diese Ehrenbürgerschaften mit einer öffentlichen Handlung abzuerkennen.

    Wenn man erfährt was in Regensburg in der gegenwärtigen Zeit alles möglich ist http://www.regensburg-intensiv.de , ist die Frage: „auf welche Vorbilder Behörden hierbei zurückgreifen“ – mehr denn berechtigt!

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drin