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Wärmelieferungen der Fechter-Gruppe

Auffällig hohe Heizrechnungen: Weitere Überprüfung in Nittenauer Flüchtlingsunterkunft

Noch eine Überprüfung in Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft in Nittenau. Bereits seit einem halben Jahr prüft die Regierung die Heizkostenabrechnungen „der letzten Jahre“. Wärmelieferant: die Fechter-Unternehmensgruppe. Zahlen, die uns dazu vorliegen, werfen in mehrfacher Hinsicht Fragen auf. Auch, warum die nun zutage getretenen Ungereimtheiten fast sechs Jahre lang niemandem auffielen.

Gilt als Vorzeigeobjekt: die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau. Foto: as

Gilt als Vorzeigeobjekt: die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau. Foto: as

Leute, die zur Miete wohnen, kennen das Problem. Die Heizkostenabrechnung scheint jedes Jahr zu hoch zu sein, sie wird aber loyal beglichen. Dann sagt irgendwer, dass so hohe Kosten wirklich auffällig seien. Man fragt beim Wärmelieferanten nach. Bald stellt sich raus, dass die vorgeblich verbrauchte Wärmemenge nicht wie vereinbart mit einem richtig positionierten und geeichten Zähler erfasst wurde und die Abrechnung schon deshalb fraglich ist. Alle Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre müssen deshalb überprüft werden.

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So oder so ähnlich erging es der Regierung der Oberpfalz mit der Wärmelieferung für die Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Asylsuchende in Nittenau. Wir haben bereits über diese Unterkunft berichtet, die von der FeBau & ACM GmbH errichtet wurde, einem Unternehmen der Familie Fechter. Gesellschafter ist der schillernde Tierarzt Roland Fechter, der öffentlich erklärt hat, das barocke Wasserschloss Pürkelgut in Regensburg wieder zu neuem Leben erwecken zu wollen.

Nicht die einzige Überprüfung

Zuletzt hatte die Regierung der Oberpfalz Mitte März eine Überprüfung angeordnet in Zusammenhang mit Ungereimtheiten, die sich bei Dokumenten zu Brandschutztüren in der Flüchtlingsunterkunft ergeben haben. Das in Aussicht gestellte Gutachten zu diesen Türen nach einer „Begehung“, die am 6. April stattgefunden haben soll, liegt uns bis heute nicht vor.

Eine andere Überprüfung läuft schon deutlich länger. Bislang ohne Ergebnis. Es geht um Abrechnungen für die seit Ende 2016 laufenden Wärmelieferungen an die Unterkunft, für die ebenfalls die Fechter-Unternehmensgruppe verantwortlich zeichnet.

Im Sommer 2021 wurde das Gebäude zwar (mit einem kurz zuvor nochmal um fünf Jahre verlängerten Mietvertrag) für 6,5 Millionen Euro an einen Grünwalder Immobilienkonzern verkauft. Die Wärme wird allerdings weiter von der Fechter-Gruppe erzeugt und geliefert. Und auch hier scheinen sich gewisse Ungereimtheiten ergeben zu haben.

Anlass der Prüfung: „Ein hoher Energieverbrauch“ – und ein Tipp von außen?

Wie die Pressestelle der Regierung der Oberpfalz unserer Redaktion bestätigt hat, werden wegen auffällig hoher Kosten die Wärmelieferungen „der letzten Jahre“ überprüft. Das dauert mittlerweile schon ein gutes halbes Jahr. Zu den in Rechnung gestellten Wärmemengen liegen unserer Redaktion zum Teil Unterlagen vor, zum Teil wurden Zahlen von der Regierung der Oberpfalz mitgeteilt. Nachvollziehbar erscheinen uns diese Zahlen nicht – und offenbar auch nicht der Regierung, die dafür die letzten Jahre bezahlen musste. Mit öffentlichen Geldern.

Unmittelbar hinter der Flüchtlingsunterkunft befindet sich in diesem Gebäude das Blockheizkraftwerk der Fechter-Gruppe.

Wie kam es überhaupt zu der nun laufenden Überprüfung? Laut Regierung der Oberpfalz wurde im Spätherbst 2022 – also knapp sechs Jahre nach Eröffnung der Unterkunft und anderthalb Jahre nach deren Verkauf – „ein hoher Energieverbrauch“ in der Gemeinschaftsunterkunft festgestellt. Ein Hinweis von außen soll den Stein ins Rollen gebracht zu haben.

Nach sechs Jahren fällt auf: Es gibt keinen geeichten Wärmemengenzähler

Eine daraufhin anberaumte Kontrolle durch Regierung und Staatliches Bauamt im November 2022 ergab dann Überraschendes. Es fehlte ein – eigentlich verbindlich vorgeschriebener – geeichter Wärmemengenzähler auf der Verbraucherseite. „Dieser wurde daraufhin vom Betreiber des Biomasse-Heizkraftwerks umgehend nachgerüstet“, heißt es von der Regierung – der dieser Umstand zuvor sechs Jahre lang nicht auffiel. Trotz vereinbarter Heizkostenabrechnung gemäß der Betriebskostenverordnung, die einen solchen Zähler und eine genaue Abrechnung von Grund- und Arbeitskosten verbindlich vorschreibt.

Laut Auskunft der Regierung war vor der Nachrüstung „lediglich ein nicht geeichter Zähler vorhanden und dieser an einer Stelle, an welcher wir als Mieter keinen Zutritt hatten.“

Regierung hat keinen „belastbaren Referenzwert“ zu tatsächlichen Heizkosten

Dass die im November 2022 angeordnete Überprüfung so lange dauert, begründet die Regierung nun damit, dass man zunächst „einen belastbaren Referenzwert“ brauche, den man vom nun nachgerüsteten Wärmemengenzähler ablesen könne. Es müsse zunächst „ein gesamtes Jahr abgewartet werden, um sämtliche Heizperioden vergleichen zu können“.

Anders ausgedrückt: Die Regierung der Oberpfalz hat derzeit offenbar keinen belastbaren Anhaltspunkt, ob und inwieweit die Wärmeabrechnungen in der Vergangenheit mit der tatsächlich gelieferten Wärme in Einklang zu bringen sind.

Wie viel Wärme braucht diese Flüchtlingsunterkunft?

Von welchen Dimensionen reden wir?

Die Gemeinschaftsunterkunft in Nittenau hat gemäß dem noch bis 2030 laufenden Mietvertrag (liegt uns vor) eine Nutzfläche von 5.500 Quadratmetern und soll bis zu 150 Personen aufnehmen können. Weil das Gebäude über eine Biomasse-Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung mit Wärme versorgt wird, wurde es in die mit öffentlichen Geldern förderbare Effizienzklasse 55 eingestuft. Legt man Literaturangaben und standardisierte Schätzverfahren zugrunde, ist für die Heizung der Unterkunft und für die Warmwasserbereitung (bei Vollbelegung) eine Wärmemenge von zusammengenommen weniger als 400.000 kWh pro Jahr zu erwarten.

Seitliche Ansicht des Gebäudes mit dem Blockheizkraftwerk und der Holzgas-Erzeugung.

Abrechnungen von ähnlich großen Wohnanlagen (liegen unserer Redaktion vor) bestätigen diesen Schätzwert. Klar ist aber auch: Aufgrund anderer Gewohnheiten und Gegebenheiten kann die Verbrauchssituation in einer Gemeinschaftsunterkunft anders sein. Den tatsächlichen Verbrauch an Wärme in der Unterkunft hofft die Regierung laut Pressestelle im Herbst mit dem nachträglich eingebauten geeichten Wärmemengenzähler endlich ermitteln zu können.

Rechnungen liegen um das Vierfache über dem Schätzwert

Nach mehrfachen An- und Nachfragen hat die Pressestelle der Regierung der Oberpfalz unserer Redaktion auch konkrete Zahlen für die in Rechnung gestellten Wärmemengen übermittelt. Diese zeigen, dass in etwa das Vierfache der schätzungsgemäß zu erwartenden Wärmemenge abgerechnet und anstandslos bezahlt wurde.

Um ein Beispiel für die aktuellen finanziellen Dimensionen zu geben: Laut den Daten, die uns die Pressestelle zur Verfügung stellte, errechnen sich als Wärmekosten beispielsweise für das Jahr 2018 ein stolzer Betrag von über 130.000 Euro netto.

Wir haben die Geschäftsführung der Fechter-Unternehmensgruppe mit detaillierten Fragen konfrontiert und um Stellungnahmen gebeten. Die karge Antwort darauf kam vom Presseanwalt der Fechter-Gruppe. Sie enthielt keinerlei Details und verwies stattdessen auf die laufende Überprüfung.

Es liegt darüber hinaus nahe, dass man mit dem Biomasse-Kraftwerk, das die Flüchtlingsunterkunft versorgt, ein grundsätzliches Problem hat. Dazu bedarf es einiger Erläuterungen.

Strom- und Wärmeerzeugung mit Holzvergaser

Aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur geht hervor, dass in der Thanner Straße 26 in Nittenau, dem Standort der Unterkunft, eine Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Betrieb ist. Das Zentrum dieser Anlage besteht aus einem Blockheizkraftwerk, sprich aus einem Verbrennungsmotor und einen daran gekoppelten Generator zur Stromerzeugung. Die damit erzeugte elektrische Energie wird in das öffentliche Netz eingespeist.

Das für das Heizkraftwerk erforderliche Gas wird aus getrockneten Holzhackschnitzeln erzeugt und anschließend verfeuert. Fast 30 Prozent des eingesetzten Energieinhalts des Restholzes können in Strom umgewandelt werden. Die restliche Energie fällt als Nutz- oder Abwärme an.

Das Holzgas-Verfahren ist seit den 1920er Jahren im Einsatz und wurde die letzten Jahrzehnte optimiert. Es wird aber wegen gewisser Nachteile im Wohnungsbereich in der Regel nur eingesetzt, wenn es zusätzlich einen hohen Wärmebedarf gibt. Problematisch dabei sind dabei auch Umweltgifte wie Benzol, Formaldehyd, Stickoxide und Geruchsbelästigungen, die laut Studien des Bayerischen Landesamt für Umwelt im laufenden Betrieb entstehen können.

Entstehende Wärme darf nicht einfach vernichtet werden

Das Blockheizkraftwerk für die Nittenauer Unterkunft ist laut dem Marktstammdatenregister seit Mitte 2016 in Betrieb. Die damit erzeugte elektrische Energie wird gemäß dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) ins öffentliche Netz eingespeist und entsprechend vergütet (jährlicher Nettoertrag laut uns vorliegenden Unterlagen: ca. 70.000 Euro).

Die dabei anfallende Wärme wird an die Regierung der Oberpfalz als Betreiberin der Unterkunft abgegeben und hätte mit einem geeichten Zähler abgerechnet werden sollen.

Damit die elektrische Energie aus Biomasse, die in einer solchen Anlage erzeugt und ins Netz eingespeist wird, gemäß den Regularien des EEG vergütet werden kann, muss die Wärme aus dieser Anlage großenteils genutzt werden. Sie darf nicht gezielt vernichtet oder ungenutzt an die Umwelt abgegeben werden. Ein sehr detailliertes Umweltgutachten, das diese Wärmenutzung im Detail bestätigt und die Verluste genau ausweist und bilanziert, ist deshalb immer verpflichtend.

Holzgas-Anlagen sind für Wohnobjekte selten geeignet

Eine der möglichen Vergütungsvarianten gemäß EEG besagt, dass die in der Anlage anfallende Wärme zu mindestens 60 Prozent genutzt werden muss. Zur Ermittlung der tatsächlich genutzten Wärme bzw. der Verluste sind aber auch hierfür geeichte Wärmemengenzähler Pflicht. Sowohl auf der Erzeuger- als auch auf der Verbraucherseite.

Weil dieses 60-Prozent-Kriterium bei reinen Wohnanlangen in den heizungsfreien Sommermonaten kaum einzuhalten ist, werden solche Holzgas-Anlagen in diesem Bereich kaum verwendet. Allenfalls ab einer bestimmten Mindestgröße und in Verbindung mit einem Nahwärmenetz können sie ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden, so Herstellerangaben.

Technischer Hintergrund des Ganzen: Der Prozess zur Herstellung des Holzgases findet bei hohen Temperaturen statt und soll nur zur Reinigung und Revision unterbrochen werden. Die anfallende Wärme muss kontinuierlich abgeführt werden. Ein Teillastbetrieb oder Stop-and-Go-Verfahren sind laut Herstellerangaben nicht möglich.

Ideale Einsatzorte für Holzgas-Anlagen sind deshalb vor allem Industriebetriebe mit ganzjährig hohem Wärmebedarf oder Anlagen zur Trocknung für Klärschlamm, Scheitholz oder Hackschnitzeln. Auch richtig große Hotelanlagen mit ganzjährigen Saunen- und Bäderbetrieb oder kommunale Nahwärmenetze mit vielen Altbauten sind bewährte Anwendungsfelder. Für die über 10.000 Quadratmeter große, schlecht gedämmte Wohnanlage aus den 1920er Jahren in der Plato-Wild-Straße in Regensburg war ein solche Anlage geplant. Sie wurde aber nicht umgesetzt.

Diskrepanzen, die sich bislang kaum erklären lassen

Unserer Redaktion vorliegende Unterlagen belegen, dass das mit Holzgas befeuerte Blockheizkraftwerk der Fechter-Gruppe in Nittenau ganzjährig und mit nur mit wenig Unterbrechungen im Vollbetrieb gelaufen ist. Aus dieser Information und der vom Betreiber der Anlage im Register der Netzagentur veröffentlichten thermischen Nutzleistung von 90 Kilowatt kann mit einer einfachen Überschlagsrechnung die jährlich erzeugbare (maximale) Wärmemenge auf rund 788.00 Kilowattstunden taxiert werden.

Erstaunlich: In den Jahren 2018 und 2021 wurden laut Regierung der Oberpfalz 1,89 Millionen Kilowattstunden („1890 MW“) bzw. 1,57 Millionen Kilowattstunden („1570 MW“) in Rechnung gestellt. Ob die laufende Überprüfung diese Diskrepanz erklären kann, bleibt abzuwarten.

Weiteres Problem: Wohin mit der überschüssigen Wärme?

Ein weiteres Problem: Wenn das mit Holzgas betriebene Blockheizkraftwerk in der Thanner Straße auch in den heizfreien Sommermonaten durchgängig betrieben wird – auch in der Zeit also, in der die Wärme nur für Warmwasser benötigt wird – dürfte in diesen Monaten laut Aktenlage ein systemisches Problem auftreten: ein sommerlicher Wärmeüberschuss.

Anders ausgedrückt: Gemäß den von der Fechter-Gruppe im Marktstammregister veröffentlichten Leistungsangaben des Kraftwerks dürfte beim sommerlichen Vollbetrieb ein Vielfaches an Wärme anfallen, als für Warmwasser tatsächlich verbraucht wird – auch bei Vollbelegung der Unterkunft.

Wohin also mit der sommerlich-überschüssigen Wärme, die in einer als „umweltfreundlich“ geltenden Biomasse-Anlage erzeugt wird, die wiederum mittels EEG-Stromvergütung öffentlich gefördert wird?

Wurde im Frühjahr vor dem Gebäude aufgebaut: ein Rückkühler.

Mehrere Augenscheinnahmen vor Ort deuten darauf hin, dass die überschüssige Wärme in den heizfreien Monaten entgegen der Förderrichtlinien über einen sogenannten Rückkühler ungenutzt vernichtet wird. Ein solcher Rückkühler wurde jedenfalls in diesem Frühjahr neben dem Biomasse-Kraftwerk in der Thanner Straße aufgebaut. Die Anfrage unserer Redaktion an die Fechter-Gruppe, ob im Sommer die Wärme aus dem Block-Heizkraft-Werk ungenutzt an die Umwelt abgegeben oder gegebenenfalls anderweitig genutzt wird, blieb unbeantwortet.

Die Regierung der Oberpfalz hat laut Auskunft der Pressestelle keine Detailkenntnisse über den öffentlich geförderten Betrieb des Biomasse-Kraftwerks der Fechter-Gruppe. Doch auch in Sachen Wärmeerzeugung und möglicher Wärmevernichtung scheint die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Überprüfung zu bestehen.


Offenlegung: Wegen unserer zurückliegenden Berichterstattung befinden wir uns mit Herrn Fechter, der Fechter-Unternehmnnensgruppe und deren Geschäftsführerin in einem Rechtsstreit. Eine geforderte Gegendarstellung müssen wir nach einer ersten Entscheidung des Landgerichts Regensburg nicht veröffentlichen. Dagegen wurde Berufung eingelegt. Ein weiteres Verfahren um mehrere Unterlassungsforderungen (derzeit anhängig am Landgericht Hamburg) ist noch nicht entschieden. Mehr dazu hier und hier.


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Kommentare (12)

  • Mr. B.

    |

    Wieder ein hoch interessanter Beitrag!
    Bitte bleibt dran.
    Unverständlich: Die Regierung zahlt einfach total überhöht?
    Hoffentlich ist das nicht schon wieder ein Fall für die Wirtschaftsstaatsanwaltschaft?

    RD sollte dann über die Berichterstattung wirklich die Exklusivrechte erhalten, weil man die Wahrheit wissen will!

  • Hthik

    |

    Dieses Ziehen in meinem arthritischen Knie zeigt die Gefahr an, dass der verantwortliche Teil der Fechter-Unternehmnnensgruppe plötzlich insolvent werde könnte, bevor die öffentliche Hand ihre Forderungen erstattet erhalten kann. Das oder ein Unwetter. RD sollte sich dringend als weltanschauliche Vereinigung eintragen lassen, damit es endlich Staatsknete gibt, weil man “soviel Gutes tut” und der öffentlichen Hand soviele Ausgaben spart. Oh” Mein Fehler. Vergesst das. Das funktioniert ja nicht, wenns wirklich stimmt.

  • Spartacus

    |

    Na hier setzt vielleicht gerade der „Streisand- Effekt“ ein, fühlt sich gerecht an!
    Danke und Respekt vor dieser journalistischen Leistung und hineinstechen in den Honey Pot!

  • Korrektur

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    Bei 780.00 fehlt eine 0 nehm ich an?
    Ansonsten grandios, was da eventuell bald aufgedeckt wird. Die falschen Abrechnung (Sauerei 1) sollen eine noch größere Umweltsauerei verdecken.

    Da stürzt ein ganzes Fechterium in sich zusammen.

  • Stefan Aigner

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    @Korrektur

    Danke für den Hinweis. Ist korrigiert.

  • von Oedischbach

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    Oh, die Fechtersche Wärmeerzeugung und wunderbare Wärmevermehrung sind ja revolutionär!
    Ist das nicht der Weg zu einer wundersamen Energiewende und Geldvermehrung zugleich?

    Unfassbar toll: ein umweltfreundliches Holzvergaser-Kraftwerk, das im Jahr 2018 mit seinen 90 Kilowatt Heizleistung sage und schreibe 1.890 000 Kilowattstunden erzeugen kann, die man einer gutgläubigen Regierung mit hohem Gewinn andrehen kann,
    und im Sommer zugleich einen Wärmeüberschuss zu bieten hat, der zur Temperierung des nahegelegenen Oedischbach-Tales reicht und abgeblasen wird,
    und für den eingespeisten Strom noch dazu gut EEG-Kohle abwirft.

    Unglaublich wunderbar, das ist die Lösung. Da würde ich gerne mitverdienen.

  • Burgweintinger

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    Sehr gut, Herr Aigner. Eine kleine Anmerkung noch, es muss anstatt “(„1890 MW“)” (“1890 MWh”) heißen, ebenso bei den 1570…

  • Redaktion

    |

    @Burgweintinger. Ja, stimmt, so müsste es heißen!
    Nur, wir zitieren die falsche Einheit (“MW”) aber richtig! Genau so, wie sie uns von der Regierung übermittelt wurde.

  • Daniela

    |

    Die Frage, die sich mir stellt. Die erzeugte Energie, die eingespeist und vergütet wird, wird die noch vergütet, wenn eben geeichter Zähler nicht vorhanden ist, der beweisen soll, dass die anfallende Wärme auch sinnvoll für das Wohnen genutzt wird?

    Kann hier im Forum darauf eine Antwort geben?

    Oder anders gefragt, werden tatsächlich 60 Prozent der entstehenden Wärme genutzt, um die Erfordernisse für die EEG Umlage zu erreichen? Wäre dem nicht so, bestünde die Möglichkeit, dass die Vergütung des eingespeisten Strom nicht gegeben wäre?
    Ein wirklich interessantes Beispiel. Hoffe hier noch mehr zu erfahren, bedanke mich schon einmal im Voraus für Infos.

  • Heidi Hof

    |

    @Daniela, finde auch, dass sich u.a. diese Frage stellt.

    Bin keine Juristin, aber wenn die Vorraussetzungen für die EEG-Vergütung nicht gegeben sind, dann darf der Strom m.E. auch nicht nach EEG vergütet werden.
    Wenn ich den Text oben richtig verstehe, dann ist mit dem Fehlen eines geeigten Wärme-Zählers auf der GU-Seite wohl auch kein Beleg für den im EEG festgelegten Nachweis der Wärmenutzung möglich.

    Habe mal gehört, dass ein BHKW-Betreiber zu einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde, weil er bei der Stromerzeugung widerrechtlich EEG-vergütung kassiert hat, aber keinen EEG Energieträger, sondern Heizöl, benutzt hat. Einen Teil der widerrechtlichen Vergütung konnte in diesem Fall nicht zurrückgefordert werden, weil die Verjährung dies verunmöglichte.
    So wird es bei der Holzgas-Anlage in N. auch ausgehen, vermute ich.

  • Daniela

    |

    @Heidi Hof
    29. Mai 2023 um 11:29 | #

    Danke für die Info. So ähnlich würde ich es auch sehen. Auch das mit der Verjährung kann so aussehen. Ich bin wirklich gespannt, ob und was da noch raus kommt.

Kommentare sind deaktiviert

drin