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Gustl Mollath bleibt in der Psychiatrie

Paukenschlag im Fall Mollath: Gericht lehnt Wiederaufnahme ab

Das Landgericht Regensburg sieht die Anträge zur Wiederaufnahme des Falls Gustl Mollath als unzulässig an. Mollath Buch-CoverNach den Diskussionen der vergangenen Wochen und Monate hatten wohl nur die wenigsten eine solche Entscheidung erwartet: Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath abgelehnt. Weder im Antrag der Regensburger Staatsanwaltschaft noch in dem von Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate finde sich ein zulässiger Wiederaufnahmegrund, so das Gericht (das komplette Urteil als PDF). Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte im August 2006 Mollaths Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Es attestierte Mollath hingegen, gewalttätig zu sein, unter wahnhaften Vorstellungen zu zu leiden und damit eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darzustellen. Der 56jährige soll seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben. Der damalige Prozess unter Vorsitz von Richter Otto Brixner wird von mehreren Zeugen als höchst zweifelhaft beschrieben. Das Landgericht Regensburg sieht allerdings keine wesentlichen Verfahrensfehler.

 Glaubwürdigkeit der Ex-Frau wird nicht bezweifelt

Die Feststellungen in diesem Urteil enthielten zwar Sorgfaltsmängel, „für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergeben sich aber keinerlei Anhaltspunkte“, so nun das Landgericht Regensburg. Die Glaubwürdigkeit von Mollaths Ex-Frau, auf deren Aussagen sich das Gericht bei seinem Urteil von 2006 gestützt hatte, sei auch durch einen neuen Zeugen nicht zu erschüttern gewesen. Der gemeinsame Bekannte der Mollaths hatte – belegt durch Aufzeichnungen in seinem Terminkalender – in der Vernehmung durch die Regensburger Staatsanwaltschaft erklärt, am Tag der angeblichen Misshandlungen mit Mollaths Ex-Frau telefoniert zu haben. Dabei habe sie ihm gegenüber geäußert:
„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst Du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch schon wie. Wenn der Gustl seine Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten, das ist mein letztes Wort.“
Das Landgericht Regensburg sieht darin keinen stichhaltigen Grund für eine Wiederaufnahme
„Mit der Motivlage der ehemaligen Ehefrau des Untergebrachten – und nur in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Zeugen B. überhaupt von Bedeutung – hat sich bereits das damals erkennende Gericht auseinandergesetzt. Die Aussage steht damit nicht im Widerspruch zur Beweiswürdigung des Ausgangsgerichts.“  

Bericht der Hypovereinsbank „nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern“

Ebensowenig sei der Revisionsbericht der Hypovereinsbank von Belang, in dem es zu Mollaths Schwarzgeldvorwürfen, die ihm 2006 noch als Wahn ausgelegt wurden, heißt „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.“ Dieser Bericht, so hält das Landgericht Regensburg fest, sei „nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern, da es im Urteil bei der Überprüfung der Schuldfähigkeit von Herrn Mollath explizit für möglich gehalten wird, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat“.

Es bleibt noch die Beschwerde vor dem OLG Nürnberg

Dass Mollath mit dieser Entscheidung weiter in der Psychiatrie bleibt ist indessen nicht sicher. Bei der Entscheidung in Regensburg sei es nicht darum gegangen, ob die Unterbringung Mollaths noch verhältnismäßig sei, noch habe man seine vermeintliche Gemeingefährlichkeit geprüft. Hierfür sei das Landgericht Bayreuth zuständig. „Vor dem Landgericht Regensburg ging es ausschließlich um die Frage, ob das Verfahren gegen Herrn Mollath, das durch Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen ist“, so der Pressesprecher des Landgerichts, Johann Piendl. Gegen die Entscheidung kann nun noch Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Nürnberg eingereicht werden. Sowohl Mollaths Verteidiger Gerhard Strate wie auch Bayerns Justizministerin Beate Merk haben dies bereits angekündigt.
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