Das Landgericht Regensburg sieht die Anträge zur Wiederaufnahme des Falls Gustl Mollath als unzulässig an.Nach den Diskussionen der vergangenen Wochen und Monate hatten wohl nur die wenigsten eine solche Entscheidung erwartet: Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath abgelehnt. Weder im Antrag der Regensburger Staatsanwaltschaft noch in dem von Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate finde sich ein zulässiger Wiederaufnahmegrund, so das Gericht (das komplette Urteil als PDF).
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte im August 2006 Mollaths Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Es attestierte Mollath hingegen, gewalttätig zu sein, unter wahnhaften Vorstellungen zu zu leiden und damit eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darzustellen. Der 56jährige soll seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben.
Der damalige Prozess unter Vorsitz von Richter Otto Brixner wird von mehreren Zeugen als höchst zweifelhaft beschrieben. Das Landgericht Regensburg sieht allerdings keine wesentlichen Verfahrensfehler.
Glaubwürdigkeit der Ex-Frau wird nicht bezweifelt
Die Feststellungen in diesem Urteil enthielten zwar Sorgfaltsmängel, „für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergeben sich aber keinerlei Anhaltspunkte“, so nun das Landgericht Regensburg.
Die Glaubwürdigkeit von Mollaths Ex-Frau, auf deren Aussagen sich das Gericht bei seinem Urteil von 2006 gestützt hatte, sei auch durch einen neuen Zeugen nicht zu erschüttern gewesen.
Der gemeinsame Bekannte der Mollaths hatte – belegt durch Aufzeichnungen in seinem Terminkalender – in der Vernehmung durch die Regensburger Staatsanwaltschaft erklärt, am Tag der angeblichen Misshandlungen mit Mollaths Ex-Frau telefoniert zu haben.
Dabei habe sie ihm gegenüber geäußert:
„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst Du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch schon wie. Wenn der Gustl seine Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten, das ist mein letztes Wort.“
Das Landgericht Regensburg sieht darin keinen stichhaltigen Grund für eine Wiederaufnahme
„Mit der Motivlage der ehemaligen Ehefrau des Untergebrachten – und nur in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Zeugen B. überhaupt von Bedeutung – hat sich bereits das damals erkennende Gericht auseinandergesetzt. Die Aussage steht damit nicht im Widerspruch zur Beweiswürdigung des Ausgangsgerichts.“
Bericht der Hypovereinsbank „nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern“
Ebensowenig sei der Revisionsbericht der Hypovereinsbank von Belang, in dem es zu Mollaths Schwarzgeldvorwürfen, die ihm 2006 noch als Wahn ausgelegt wurden, heißt „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.“
Dieser Bericht, so hält das Landgericht Regensburg fest, sei „nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern, da es im Urteil bei der Überprüfung der Schuldfähigkeit von Herrn Mollath explizit für möglich gehalten wird, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat“.
Es bleibt noch die Beschwerde vor dem OLG Nürnberg
Dass Mollath mit dieser Entscheidung weiter in der Psychiatrie bleibt ist indessen nicht sicher. Bei der Entscheidung in Regensburg sei es nicht darum gegangen, ob die Unterbringung Mollaths noch verhältnismäßig sei, noch habe man seine vermeintliche Gemeingefährlichkeit geprüft. Hierfür sei das Landgericht Bayreuth zuständig.
„Vor dem Landgericht Regensburg ging es ausschließlich um die Frage, ob das Verfahren gegen Herrn Mollath, das durch Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen ist“, so der Pressesprecher des Landgerichts, Johann Piendl.
Gegen die Entscheidung kann nun noch Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Nürnberg eingereicht werden. Sowohl Mollaths Verteidiger Gerhard Strate wie auch Bayerns Justizministerin Beate Merk haben dies bereits angekündigt.
Die SPD will, dass die Stadtbau sämtliche Mieterhöhungen über 15 Prozent zurücknimmt. Es dürfte um mehr als 400 Wohneinheiten gehen. Die CSU hält den Vorschlag für „juristisch fragwürdig“. Der Antrag wird am Mittwoch in nichtöffentlicher Sitzung diskutiert und birgt – angesichts einer aktuellen Studie – reichlich Zündstoff.
Angela Merkel und Claus Günther, Joschka Fischer und Dieter Zetsche, Guido Westerwelle und Andreas Heeschen – sie alle sind Täter. In seinem neuen Buch „Schwarzbuch Waffenhandel“ präsentiert Jürgen Grässlin akribische Recherchen und deutliche Worte. Gegen die Waffenschmiede Heckler & Koch hat er sogar Strafanzeige erstattet. Am Dienstag war er in Regensburg.
Wie viele hunderttausend Euro verschenkt die Stadt Regensburg an den Klett-Konzern? Die Stadträte kennen die Summe nicht. Allerdings haben sie dem Wirtschaftsreferenten einen weitreichenden Freibrief erteilt, der in die Millionen gehen dürfte. Die Vollmacht für die Verwaltung: Vermietet irgendeine Fläche für irgendeinen Preis. Auch null Euro.
Es ist keine Überraschung: Christian Schlegl ist OB-Kandidat der Regensburger CSU. Und trotz Gegenfeuer mutet der plötzliche Wandel der ehemals hasserfüllten Chaostruppe fast bizarr an. Es gibt bereits den ersten Wahlwerbespot mit Ministerpräsident Horst Seehofer.
Sachlich, ohne Eifer und ohne Verschwörungstheorien zu schüren stellten die SZ-Journalisten Uwe Ritzer und Olaf Przybilla ihr Buch zum Fall Gustl Mollath in Regensburg vor. „Wir stellen nicht die Unabhängigkeit der Justiz infrage, aber auch dort muss man in der Lage sein, objektive Fakten zur Kenntnis zu nehmen.“
Scheitert ein Vorzeige-Projekt am Bürokratismus in städtischen Ämtern? Die Halle H5 – ein lang ersehnter und mit viel Eigenengagement renovierter Ort für Konzerte – steht vor dem Aus.
Es sieht nicht gut aus, für den „Porno-Pranger“-Anwalt. Am Freitag unterlagen die Kanzlei U+C und der mit ihr verklagte Internetabzocker Frank Drescher in einem Zivilverfahren vor dem Regensburger Amtsgericht, das als Musterprozess gelten darf. Die Abmahnpraxis sei „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig“. Das Urteil dürfte auch strafrechtlich von Bedeutung sein.
Eine Brücke? Oder ein Steg? Wer ist dafür? Wer ist dagegen? Und wer war schon immer dafür oder dagegen oder nicht? Wie SPD und CSU sich ihre eigenen Leistungen schönreden.
Weil die „Swiss International School“ (SIS) sich langfristig an Regenstauf gebunden hatte, will die Stadt offenbar bei der Pacht für die nach Regensburg umgezogene Privatschule ein Auge zudrücken. Die Stadt bestätigt laufende Verhandlungen. Die SIS-Geschäftsführerin laviert und hülllt sich schließlich in Schweigen. Ist ein Millionen-Betrag für einen Bildungskonzern gerechtfertigt?
Für Häme und Befriedigung bei manchem CSUler sorgen umetikettierte Rieger-Plakate entlang der Frankenstraße. Tatsächlich waren es aber keine Parteifreunde, die dafür verantwortlich sind. Es gibt ein anonymes Bekennerschreiben.