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Entscheidung fällt im August

Fall Eisenberg: Klage in Straßburg?

Nach der Ablehnung ihrer Verfassungsbeschwerde prüft die Familie des 2009 getöteten Tennessee Eisenberg derzeit mit ihren Anwälten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Erwägt den Gang nach Straßburg: Dr. Jan Bockemühl. Foto: Archiv

Erwägt den Gang nach Straßburg: Dr. Jan Bockemühl. Foto: Archiv

Als „sehr merkwürdig“ bezeichnet der Strafrechtler Dr. Jan Bockemühl das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts im Fall Tenessee Eisenberg. Wie gestern berichtet, werden sich die Polizeibeamten, die den 24jährigen Studenten am 30. April 2009 bei einem Einsatz erschossen haben, nicht vor Gericht verantworten müssen. Eine Beschwerde von Eisenbergs Familie gegen einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an.

Warum so lang? Warum mit Begründung?

„Normalerweise trifft das Verfassungsgericht eine solche Entscheidung innerhalb sehr kurzer Zeit. In diesem Fall brauchte es drei Jahre“, sagt Bockemühl, der die Familie vertritt. „Außerdem wird so etwas in der Regel auch nicht begründet.“ In diesem Fall allerdings gebe es eine neunseitige Begründung, die sich auch kurz mit dem Argumenten in der Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt.

Eisenberg war bei dem Polizeieinsatz von zwölf Kugeln getroffen worden. Zuvor soll er seinen Mitbewohner und anschließend die hinzu gerufenen Beamten mit einem Messer bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg sah seinerzeit keine Veranlassung, Anklage zu erheben. Gemäß dem Grundsatz „in dubio pro reo“ hätten die Beamten aus Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt. Sämtliche Beschwerden der Familie dagegen wurden abgewiesen. Zuletzt scheiterte ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Nürnberg. Auch dort kam man zu dem Ergebnis, dass die Beamten mit hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt hätten. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ist der nationale Rechtsweg ausgeschöpft.

Zugang zum Rechtsweg verwehrt?

„Das Verfassungsgericht sagt nicht, dass der Nürnberger Beschluss richtig war. Es heißt lediglich, dass diese Entscheidung nicht unvertretbar gewesen sei“, sagt Bockemühl. Er sieht nun durchaus Anhaltspunkte dafür, dass mit dieser Nichtannahme der Beschwerde gegen europarechtliche Fragen verstoßen wurde. „Der formale Rechtsweg muss eine Überprüfung sein, die jedem Zweifel gerecht wird“, so der Rechtsanwalt. Im Fall Eisenberg hätten allerdings Polizei und Staatsanwaltschaft das Ergebnis vorweg genommen und seien von einer Notwehrsituation ausgegangen. Der Familie sei damit das Recht genommen worden, die Vorwürfe gegen die Polizeibeamten in einem Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang prüfen zu lassen. Möglicherweise werde man nun dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen, so Bockemühl. Derzeit berate man sich darüber mit der Familie. Im August wisse man mehr.

Alle Berichte zu dem Fall.

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