Nach der Ablehnung ihrer Verfassungsbeschwerde prüft die Familie des 2009 getöteten Tennessee Eisenberg derzeit mit ihren Anwälten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Erwägt den Gang nach Straßburg: Dr. Jan Bockemühl. Foto: Archiv
Als „sehr merkwürdig“ bezeichnet der Strafrechtler Dr. Jan Bockemühl das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts im Fall Tenessee Eisenberg. Wie gestern berichtet, werden sich die Polizeibeamten, die den 24jährigen Studenten am 30. April 2009 bei einem Einsatz erschossen haben, nicht vor Gericht verantworten müssen. Eine Beschwerde von Eisenbergs Familie gegen einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an.
Warum so lang? Warum mit Begründung?
„Normalerweise trifft das Verfassungsgericht eine solche Entscheidung innerhalb sehr kurzer Zeit. In diesem Fall brauchte es drei Jahre“, sagt Bockemühl, der die Familie vertritt. „Außerdem wird so etwas in der Regel auch nicht begründet.“ In diesem Fall allerdings gebe es eine neunseitige Begründung, die sich auch kurz mit dem Argumenten in der Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt.
Eisenberg war bei dem Polizeieinsatz von zwölf Kugeln getroffen worden. Zuvor soll er seinen Mitbewohner und anschließend die hinzu gerufenen Beamten mit einem Messer bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg sah seinerzeit keine Veranlassung, Anklage zu erheben. Gemäß dem Grundsatz „in dubio pro reo“ hätten die Beamten aus Notwehr bzw. Nothilfe gehandelt. Sämtliche Beschwerden der Familie dagegen wurden abgewiesen. Zuletzt scheiterte ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Nürnberg. Auch dort kam man zu dem Ergebnis, dass die Beamten mit hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt hätten. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ist der nationale Rechtsweg ausgeschöpft.
Zugang zum Rechtsweg verwehrt?
„Das Verfassungsgericht sagt nicht, dass der Nürnberger Beschluss richtig war. Es heißt lediglich, dass diese Entscheidung nicht unvertretbar gewesen sei“, sagt Bockemühl. Er sieht nun durchaus Anhaltspunkte dafür, dass mit dieser Nichtannahme der Beschwerde gegen europarechtliche Fragen verstoßen wurde. „Der formale Rechtsweg muss eine Überprüfung sein, die jedem Zweifel gerecht wird“, so der Rechtsanwalt. Im Fall Eisenberg hätten allerdings Polizei und Staatsanwaltschaft das Ergebnis vorweg genommen und seien von einer Notwehrsituation ausgegangen. Der Familie sei damit das Recht genommen worden, die Vorwürfe gegen die Polizeibeamten in einem Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang prüfen zu lassen. Möglicherweise werde man nun dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen, so Bockemühl. Derzeit berate man sich darüber mit der Familie. Im August wisse man mehr.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Eltern von Tennessee Eisenberg abgelehnt. Damit bestätigt es die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Nürnberg, die Polizeibeamten hätten bei der Erschießung des Studenten „mit hoher Wahrscheinlichkeit” in Notwehr gehandelt.
Am Dienstag entscheidet sich bei einer Anhörung vor dem Landgericht Landshut, ob die Regensburgerin Ilona Haslbauer weiter in der psychiatrischen Forensik bleiben muss. Dort sitzt sie seit sieben Jahren. Zu einer dort angemeldeten Kundgebung kommt auch Nina Hagen. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir einen etwas älteren Artikel über einen Besuch bei Frau Haslbauer.
Das Bild vom friedlichen Herrn Mollath bekommt Kratzer. Im Gegenzug mehren sich die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, das zu seiner Unterbringung führte. Zweiter Teil des sechsten Verhandlungstages in Regensburg.
Auch ein kleiner Plitschplatsch-Brunnen scheint so seine Tücken zu haben. Ein Projekt, mit dem Ex-OB Hans Schaidinger den Künstler Jakob Friedl vom Ernst-Reuter-Platz vertrieb, wird wohl nicht umgesetzt. Der Grund: Es ist viel zu teuer.
Hat eine Zahnärztin das Leben einer Frau verpfuscht? Das müsste ein Gericht klären. Doch dort lässt man sich Zeit. Das Verfahren verzögert sich bereits seit vier Jahren. So lange kann die schwerkranke Frau auch nicht vernünftig behandelt werden. Jetzt läuft eine Rüge.
Ein wichtiger Zeuge beschädigt ohne Not die eigene Glaubwürdigkeit. Ein Ärztin, die Mollath für psychisch krank erklärt hat, ohne ihn je gesehen zu haben, zieht sich ganz gut aus der Affäre. Vierter Tag im Mollath-Prozess.
Am Mittwoch hat Gustl Mollath sich entgegen seiner Ankündigung doch vor Gericht geäußert. Anlass waren die Schilderungen seines früheren Pflichtverteidigers. Der sprach von Angst vor Mollath und seinen Unterstützern.
Mittelbayerische Doppelmoral: Was für einen einflussreichen, weltweit aktiven und gesellschaftlich exponierten Unternehmer gilt, der Schutz seiner Persönlichkeitsrechte, muss für einen Oberpfälzer (Ex-)Provinzpolitiker noch lange nicht gelten. Ein Kommentar.
Das Wiederaufnahmeverfahren von Gustl Mollath beginnt mit einer handfesten Überraschung: So lange ein psychiatrischer Sachverständiger an dem Verfahren teilnimmt, wird er nicht aussagen. Einen Antrag, den Gutachter auszuschließen, lehnte das Gericht ab.
So freie Fahrt hatten Radfahrer in Regensburg noch nie: Ab sofort können sie durch die komplette Fußgängerzone radeln, ohne ein Knöllchen fürchten zu müssen. Legal ist das deshalb aber noch lange nicht.
Beim Landesparteitag der bayerischen Linken wurde der Regensburger Stadtrat Richard Spieß in den Vorstand gewählt. Er soll für eine stärkere Verankerung der Partei vor Ort sorgen.
Vor drei Wochen wurde bekannt, dass der geschasste Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst sich vorerst nach Regensburg zurückziehen wird. Er persönlich wird zwar erst im September erwartet. In Form von Streetart ist der „Protzbischof“ allerdings schon eingetroffen…
Seit vier Uhr morgens befinden sich die Fahrer der Regensburger Verkehrsbetriebe (RVB) in einem 24stündigem Warnstreik. Sie fordern von den kommunalen Arbeitgebern eine Erhöhung der unteren Lohngruppen um 120 Euro sowie eine weitere Steigerung um vier Prozent. Derzeit verkehren im Stadtgebiet nur die Linien 1, 6, 9 und 10 sowie die Schulbusse.
Ist das das Ende der Fahnenstange? Beim Haus der Musik gibt es eine neuerliche Kostensteigerung. Das Projekt wird nun alles in allem 17,5 Millionen Euro kosten. Ein Plus von 75 Prozent. Und es gibt Probleme mit dem Zeitplan.
Beißende Kritik an den Montagsdemos. Mit Jutta Ditfurth war am Dienstag eine linke Ikone in Regensburg zu Gast. Den Regensburger Demonstranten erging es bei der Diskussion schlecht.
Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat unserer Redaktion bestätigt, dass der städtische Josef-Engert-Preis in diesem Jahr nicht verliehen wird. Über eine Abschaffung oder Umwidmung wird der Stadtrat wohl nach der Sommerpause entscheiden. Angestoßen wurde dies durch Recherchen von Regensburg-Digital-Autor Robert Werner.
Einbildung attestierten Ärzte einer 52jährigen, die nach einer Zahnbehandlung über Schmerzen klagte. 19 Jahre später hat sie zahlreiche Zähne verloren und leidet unter mehreren chronischen Erkrankungen. Seit fast fünf Jahren wartet sie nun darauf, dass ihr Fall vor Gericht verhandelt wird.
Eine Ausstellung holt die vergessenen Nazi-Opfer von Messerschmitt zurück. Der Regensburger Antiquar Reinhard Hanausch wurde vor kurzem dafür ausgezeichnet.