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Schuld liegt meist woanders

Die Mär vom rücksichtslosen Radler

Der ADFC hat sich die Unfallzahlen für Regensburg genauer angeschaut. Ergebnis: Radler sind meist unschuldig.

hunnenplatzFür kurzes mediales Bohei sorgte Ende März die Vorstellung der polizeilichen Unfallstatistik 2013 in Regensburg. Der Tenor der Berichterstattung: Auch Radfahrer müssten sich an Gesetze halten, denn „immerhin kam es im vergangenen Jahr allein im Stadtgebiet zu 273 Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrern“. Dass der damit erweckte Eindruck von den rücksichtslosen Radlern so nicht stimmt hat jetzt der ADFC (Allgemeine Deutsche Fachrradclub) Regensburg nachgewiesen.

Unfälle: Nur bei fünf Prozent sind Radler beteiligt

Gemeinsam mit der Polizei haben sich Vertreter des ADFC die Statistik genauer angesehen (Pressemitteilung als PDF) und siehe da: Bei den 5.164 Unfällen, die sich 2013 im Stadtgebiet (ohne Bundesautobahn) ereignet haben, waren nur in fünf Prozent der Fälle Radfahrer beteiligt. Derselbe Anteil wie schon 2012.

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75 Prozent: Schuld beim Autofahrer

Bei Unfällen zwischen Radlern und Kraftfahrzeugen lag die Verantwortung in 75 Prozent der Fälle beim Kfz-Lenker. Hauptunfallursache dabei war meist Unachtsamkeit beim Abbiegen.

Ähnlich sieht das Bild bei Unfällen zwischen Radlern und Fußgängern aus. Insgesamt 16 gab es im Jahr 2013. In 63 Prozent der Fälle lag die Schuld beim Fußgänger. „Das Vorurteil vom rücksichtslosen Radfahrer wird also auch heuer erneut widerlegt“, sagt ADFC-Sprecherin Evi Pschorr-Schoberer.

Warnung vorm Geisterradeln

Ebenso wie die Polizei warnt aber auch der ADFC davor, als sogenannter „Geisterradler“ unterwegs zu sein, also Radwege entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. In 56 Prozent der Fälle sei dies die Ursache bei Unfällen zwischen Radfahrern gewesen. Kommt es zu einem Unfall zwischen Geisterradler und Pkw – etwa beim Abbiegen – trifft den Radfahrer übrigens nur eine Teilschuld, die Hauptschuld liegt beim Autofahrer.

„Auch städtische Behörden müssen sich an Gesetze halten.“

Auf eines weist Pschorr-Schoberer allerdings auch hin: „Verkehrswege für Radfahrer sollten so gestaltet sein, dass diese nicht durch unsinnige und teils unzumutbare Verkehrsführung zum Benützen der falschen Seite verleitet werden.“ Und hier sei auch das Ordnungsamt der Stadt Regensburg gefordert: „Es kommt oft genug vor, dass Hinweis- und Baustellenschilder mitten auf dem Fahrradweg stehen. Doch nicht nur Radfahrer, auch städtische Behörden müssen sich an Gesetze halten.“

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Kommentare (31)

  • Kerstin Lange

    |

    Komische Statistik: 16 Unfälle mit Fußgängern, davon lag die Schuld in 63 % beim Fußgänger. Warum sagt man nicht gleich, dass in 10 von 16 Fällen der Fußgänger schuld war, weil er nicht schnell genug zur Seite gesprungen ist oder den Kampfradler vielleicht gar nicht gehört hat?
    Rücksichtlose Radrüpel sind an der Tagesordnung. Nicht nur in Regensburg. Wir Fußgänger haben uns angepasst und verhalten uns defensiv, sonst würde viel mehr passieren.

  • Horst Recht

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    Und: Wir brauchen endlich einen gescheiten Radweg vom Dachauplatz Richtung Uni.

    Fahrradfahrer sind bisher dort den Bussen und den Autos hilflos ausgeliefert, auf der D.Martin Luther-Straße muss sich der Radfahrer mit den Bussen und Taxis die Spur teilen, Linksabbiegen von der Landshuter Straße in die D.Martin Luther-Straße ist gar unmöglich (zumindest hab ich nicht verstanden, wie das gehen soll ohne mitten zwischen den Autos zu stehen).

    An der Kreuzung zur Friedenstraße werden die Radfahrer reihenweise von blinden linksabbiegenden Autofahrern rasiert.

    Zwischen Posthof und Alter Mälzerei ist die Situation auch bescheiden, dort wird man als Radfahrer auf der aufgepinselten Spur am Berg von Autofahrern geschnitten, da der Radweg plötzlich aufhört. Die Busse und Autos, die dann zwischen den Radfahrern am Berg anfahren sind auch sehr bedrohlich und nicht gerade angenehm, wenn man dahinter steht.

    Vielleicht herrscht in diesen Bereichen Platzmangel, aber eine Stadt, die dem Drittligisten Jahn für 15 Millionen ein Stadion schenkt, sollte zumindest die von Studenten meistfrequentiere Radstrecke anständig als Radweg ausbauen können.

  • blauäugig

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    “Kommt es zu einem Unfall zwischen Geisterradler und Pkw – etwa beim Abbiegen – trifft den Radfahrer übrigens nur eine Teilschuld, die Hauptschuld liegt beim Autofahrer.”
    So ist es nicht verwunderlich, wenn meist der Autofahrer schuld ist.
    Da ich selber je nach Situation als Radler, Fußgänger, Autofahrer unterwegs bin, habe ich sehr wenig Verständnis für Geisterradler. Halte aber auch nichts von Pauschalvorwürfen Richtung Autofahrer, Radler, Fußgänger – es gibt in jeder dieser Gruppen Rüpel.

  • Jürgen

    |

    Ich fahre täglich seit Jahren mit dem Rad quer durch die Stadt und sehe daher sehr vieles.
    1. Fußgänger die in 5-er Reihen Rad- und Fußweg benutzen ist nicht selten. Häufig wissen Fußgänger gar nicht wo ein Radweg anfängt bzw. aufhört. Dies ist warscheinlich auf mangelndes Interesse zurück zu führen.
    2. Radweg als Parkplatz. Bei einem absoluten Halteverbot (ist das blaue runde Schild, rot umrandet mit einem roten Kreuz) parken Autos gerne halb auf den Fuß- bzw. Radwegen. Ich wäre dafür, dass man hier diese Parksünder mit mehreren Strafzetteln gleichzeitig “beglückt” dürfte, was bei aktueller Rechtslage leider nicht geht.
    3. Radfahrer und das liebe Licht. Sehr oft sieht man die ohnehin schon sehr unauffälligen Radfahrer ohne Licht bei Dämmerung, Regen, Schneefall oder in der Nacht fahren. Wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern ist dies verkehrsgefährdent.
    3b. Radfahrer und Stirn- bzw. Helmlampen. Ganz zu schweigen dass diese nicht erlaubt sind, sind sie auch noch für den Radfahrer lebensgefährlich. Blickt der Radfahrer z.B. nach links oder rechts wird er von einem entgegenkommenden Fahrzeug übersehen. Ich habe letztes Jahr eben eine solche Situation beobachten können. Zum Glück ist niemanden etwas passiert.
    3c. Radfahrer und irgend welches Lichtspielzeug. Blinkende Lampen, kaum sichtbare, viel zu dunkele Leuchten ect. Der Radfahrer lässt sich viel einfallen um übersehen zu werden.
    4. Fahrradraudis. Mit oder ohne Rad, die gibts immer. Besonders in der Fußgängerzone, wo jeder! Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit (7km/h) nicht überschreiten darf, ist es sehr gefährlich. Das heißt im Klartext, ein Fußgänger der im normalen Schritttempo geht kann weder jemanden behindern noch kann er überholt werden. Da aber weder Radfahrer noch PKW’s sich daran halten, sehe ich das auch nicht als Alleinstellungsmerkmals für Radfahrer an.

  • nero

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    Glaube keiner Statistik die du nicht selber gefälscht hast!!!
    was die Unfälle zw.Radlern und Fussgängern angeht,kann ich mich nur Kerstin Lange anschließen,wie rücksichtslos die Radler in der Fußgängerzone fahren,ist unglaublich.Beim abbiegen kann es tatsächlich sein,das die Autofahrer nicht nochmal umschauen,aber wenn die Radfahrer mit ihren Hig Tech.Rädern vielleicht auch ein wenig Rücksicht nehmen würden und sich an Geschwindigkeitsregeln halten würden,könnten sie bestimmt den einen oder anderen Unfall vermeiden.Das selbe gilt für Einbahnstraßen,es ist eben nicht generell erlaubt,gegen die Einbahnstraße zu fahren,auch wenn viel Radfahrer das glauben.

  • Barbara Junghans

    |

    Zustimmung @Kerstin Lange

    Zur Illustration empfehle ich dem Autor des Artikels einen Spaziergang über den Neupfarrplatz und durch die Gesandtenstraße. Ich war nach Hüft-OPs ziemlich lange auf Krücken unterwegs und war immer froh, wenn ich mich irgendwohin flüchten konnte, wo mich kein selbsternannter Rennradler zu einem munteren Hüpfer gezwungen hat, weil der mich sonst über den Haufen gefahren hätte. Und ich kenne etliche Leute, die sich lieber wieder ins Auto setzen, weil sie Angst vor ihren “Kollegen” haben.

    Wenn ich bei Dunkelheit unterwegs bin, dann passierte es immer wieder, dass dunkel gekleidete Radfahrer auf unbeleuchteten Rädern unterwegs sind und dann noch bei Rot über die Kreuzung fahren. Manchmal sogar mit Kinderanhänger.

    Ich verkneife mir die Auflistung der verschiedenen Variationen von Verkehrsverstößen durch Radfahrer, denn ich ärgere mich genauso über rücksichtslose Autofahrer. Aber wenn ich korrekt warte, um Radfahrer den Weg freizugeben und diese biegen dann ohne Handzeichen in irgendeine Richtung ab, dann finde ich das nicht lustig. Genauso fehlt mir der Humor, wenn ich mich auf den Radweg konzentriere, auf dem ich Radfahrer erwarten muss und so ein Spaßvogel kommt mir als Geisterfahrer entgegen.

    Dabei liefe mit gegenseitiger Rücksichtnahme alles reibungsloser und mit weit weniger Stress. Aber das lässt sich anscheinend nicht in die Tat umsetzen.

  • Bernhard Segerer

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    Kerstin Lange, “Schuld” verstehe ich genauso wie es dasteht: als Schuld. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand schuldig wird, weil er nicht schnell genug zur Seite springt – selbst wenn der Fussgänger mitten auf dem Radweg steht (soll schon mal vorgekommen sein) würde ihn keinesfalls die alleinige Schuld treffen, denn auch wenn es “sein” Radweg ist, darf ein Radfahrer natürlich niemanden über den Haufen fahren. Es muss sich also um 10 Fälle handeln, in denen die Schuld eindeutig ist und eben nicht beim Radler liegt.
    Das hat also nichts mit “Kampfradlern” und “rücksichtslosen Radrüpeln” (die es sicher auch gibt) zu tun sondern eben mit mit Fussgängern, die sich falsch verhalten haben. Bitte nicht einfach die Aussage umkehren.

  • Freie Fahrt dem Rad

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    @ Barbara Junghans 10.04.2014, 17:39h

    Kommentar gelöscht. Keine fünf oder sechs Pseudonyme. Reicht eines nicht?

  • Torsten Maar

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    Und nicht vergessen die Kampfbusse des RVV in der Altstadt und den 30-Zonen.

  • Andreas

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    @Kerstin Lange: Das ist schon eine merkwürdige Interpretation, die Sie da ausbreiten. Unfälle mit Radlern, an denen Fußgänger die Alleinschuld tragen, kommen in allererster Linie dadurch zustande, dass Fußgänger völlig unachtsam plötzlich in die Fahrspur von Radfahrern eintreten, da sie nur den Autoverkehr wahrnehmen.

    Es gibt natürlich Radfahrer, die sich wie Rowdies benehmen. Aber es gibt eben auch Fußgänger, die plötzlich zwischen parkenden Autos hervortreten oder mit Stöpseln im Ohr träumend auf den Radweg laufen.

    Im Übrigen gibt es in Regensburg viel zu viele Radwege, die einfach plötzlich im Nichts enden. Da ist es meist ungefährlicher die Straße zu benutzen.

  • Harald Klimenta

    |

    Vielen Dank für die Objektivierung. Den Zahlen nach kann man zwei Schlüsse ziehen: Autofahrer sind die wahren Rowdies. – Nein, nicht alle, aber wesentlich mehr als Radler. Und Radler müssen immer für die Fußgänger und Autofahrer mitdenken und sind in die völlig defensive Position gezwungen, mangels Knautschzone und höherer Geschwindigkeiten als Fußgänger. Ich bin nunmal Extrem-vielradler und eigentlich alle 30 Stadtkilometer einmal halbtot, würde ich nicht auch bei grünen Ampeln die Unachtsamkeit der Autofahrer GENERELL mit einkalkulieren. Unfallfrei zügig radeln zu können hieße: generell Tempo 30 für alle in der Stadt, generell weg mit der Radwegpflicht. Das ist ein Machtverhältnis und hat nix mit “Vernunft” oder “Unfallprävention” zu tun. Ab 25 km/h sind Radwege unbenutzbar, unter 20 km/h sollen sie von mir aus Pflicht bleiben. Aber die gegenwärtige Verkehrspolitik schafft nur eins: Radeln zu einem Freizeitsport zu deklassifizieren und die radfahrenden Randgruppen an den Straßenrand zu quetschen.

  • jetzt reicht´s

    |

    Dass der ADFC zu diesem Ergebnis kommt ist ja eine Meilenstein der statistischen Erfassung! *Gähn*

  • wollwirker

    |

    Für Radfahrer ist die Teilnahme am öffentlichen Verkehr wie ein Überlebenskampf im Dschungel.
    Würde ich (10.000km Jahreskilometer) mich auf die von der StVO zugestanden Rechte
    verlassen oder würde ich immer die Pflichten einhalten, so läge ich jedes Jahr mal im Krankenhaus.
    Dabei sehe ich das Problem nicht nur beim Gesetzgeber sondern vor allem in einer irrsinnig autogeilen Gesellschaft,
    in der nur durch die motorisierte Teilnahme am Verkehr, die kollektiven Werte von Stärke und Freiheit erlebt werden können.

  • Thomas

    |

    Hauptsache der Fußgänger basht die Radler und Autofahrer, der Radler basht die Fußgänger und Autofahrer, der Autofahrer basht die Radler und Fußgänger. Das ist sowas von bescheuert. Es gibt bei allen Verkehrsteilnehmern Idioten. Also hört auf, ständig irgendwelche dummen Schubladen aufzumachen. Das läuft hier ab wie beim dümmsten Lokalpatriotismus nur dass es diesmal nicht um Bundesländer oder Städte geht, nein dieses Mal sind es Verkehrsmittel. So ein Schwachsinn.

  • H. Müller

    |

    @nero

    Wenn die eigenen Vorurteile widerlegt werden, ist halt die Statistik gefälscht. In diesem Fall dann eben sogar von der Polizei, die ja bekanntermaßen als Speerspitze der Fahrrad-Lobby fungiert.

    Geschwindigkeitsübertretungen durch Radfahrer als Ursache für Unfälle mit abbiegenden Autos (ab und zu ein wenig umschauen vergessen), auch mal eine neue Theorie…

    Als Fußgänger, Rad- und Autofahrer habe ich die besten Erfahrungen gemacht, wenn man rücksichtsvoll, ruhig und freundlich unterwegs ist.

    Meine schlechtesten Erfahrungen im Strassenverkehr mache ich leider immer wieder mit rücksichtslosen Autofahrern, die sich des Gefahrenpotentials ihrer Fahrzeuge nicht bewusst sind.

    Wie viele Tote und verletzte gab es in Regensburg im letzten Jahr durch Autoverkehr?
    Dagegen 16 Unfälle von Radfahrer und Fußgänger, wobei da noch nichts über Verletzungen dabeisteht, und das obwohl überall böse Radfahrer sich an nichts halten und man als Fußgänger trotz überstandener Hüftoperation ständig beiseite springen muss?

    Ja, und es gibt übrigens auch Fußgänger-Rowdies. Z.B. die, die mit Habichtsblick dem Radfahrer absichtlich den Weg versperren oder eng machen, weil der…, weil der halt Radfahrer ist und da eh jetzt gerade überhaupt nicht sein darf.

  • Lothgaßler

    |

    Als Autofahrer (beruflich), Radler und Fußgänger widerspreche ich der gegenseitigen Schuldzuweisung entschieden.
    Tagtäglich entstehen Situationen, die Rücksicht und Flexibilität bei der Teilnahme am Verkehr erfordern. Wer immer eisern auf sein “Recht” pocht, der ist der wahre “Rüpel”.
    Tatsächlich finden sich viele Benachteiligungen für Radfahrer und Fußgänger.
    Unter den Radlern sind viele Kinder und Jugendliche, deren Erfahrungsschatz und Fähigkeiten Situationen abzuschätzen noch nicht ausreichend entwickelt sind. Das mag manchmal rüpelhaft rüberkommen. Wenn sich Erwachsene dämlich verhalten, muss das keiner mehr entschuldigen.

  • Luchs

    |

    Die Verkehrssituation für Radler in Regensburg fordert Fehlverhalten nahezu heraus. Fehlende und mangelhafte Radwege, sinnlose Ampelschaltungen, der RVV, Autos mit Dreibuchstabennummernschild und Studenten mit Rechts- Linksschwäche bilden ein überaus gefährliches Konglomerat. Die Stadt sollte schnellstens ein vernünftiges Radwegnetz planen und dabei vom daV (dümmster anzunehmender Verkehrsteilnehmer; siehe Landkreisbewohner, Pädagogik- Student) ausgehen.

  • victor lustig

    |

    regensburg ist für radfahrer die vorhölle:

    versuchen sie mal von der thunddorferstrasse legal in die ostengasse zu kommen.

    das geht nur unter lebensgefahr und missachtung von x regeln.

    es ist ein wunder, dass nur so wenig passiert…

  • Joachim Datko

    |

    Das Verkehrsproblem hatte schon Karl Valentin, als Verkehrsexperte, im Auftrag des Münchner Stadtrats, gelöst: Frei nach Valentin:

    Von 7 Uhr bis 8 Uhr die Fußgänger, von 8 Uhr bis 9 Uhr die Radfahrer, von 9 Uhr bis 10 Uhr die Autos, …
    oder besser:
    Am Montag die Fußgänger, am Dienstag die Radfahrer, am Mittwoch die Autos, …
    oder noch besser:
    Im Januar die Fußgänger, …

  • neonorange

    |

    Zählen sie mal die Radfahrer die auf den Behelfsstegen der steinernen Brücke ihr Rad schieben und wie viele verbotenerweise die Fußgänger fahrend gefährden.

  • Klaus Wörle

    |

    Bei der ganzen Diskussion sollte man schon die Kirche im Dorf lassen. Bei jeder Verkehrsart gibt es typische Regelübertretungen und Verstöße. Bei Autofahrern sind das Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtung der Vorfahrt, Fehler beim Abbiegen und Parkverstöße. Bei Radfahrern falsche Straßenbenutzung, Rotlichtverstöße und Mängel bei der vorgeschriebenen Beleuchtung. Bei Fußgängern Rotlichtverstöße und Fehler beim Queren von Fahrbahnen. Für das Unfallgeschehen kommt als wesentliche Komponente die Betriebsgefahr des Fahrzeugs hinzu: Bei Kraftfahrzeugen ist dies aufgrund der großen Masse und der gefahrenen Geschwindigkeiten eine erhebliche Gefahr, beim Fahrrad eine wesentlich geringe. Dies ist der Grund, dass Fehlverhalten von Autofahrern in der Regel weitaus schwerwiegendere Folgen im Fall eines Unfalls mit einem “schwächeren” Verkehrsteilnehmer hat als bei Radfahrern.

    Der auch hier diskutierte “Konflikt” zwischen Fußgängern und Radfahrern beruht meines Erachtens auf unterschiedlicher Wahrnehmung. Jeder Radfahrer ist logischerweise darauf bedacht, Unfälle mit anderen zu vermeiden, denn auch bei einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger kommt meistens der Radfahrer selbst zu Sturz und verletzt sich z.T. erheblich. Es zeigt sich auch in den Unfallzahlen: Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern sind selten, wenige Einzelfälle pro Jahr. Das Problem liegt jedoch darin, dass ein Teil der Radfahrer auf gemeinsamen Verkehrsflächen mit unangemessen hoher Geschwindigkeit zu nah an Fußgängern vorbeifahren, so dass sich diese bedrängt und gefährdet fühlen. Ein Radfahrer nimmt das nur als einen Augenblick des Vorbeifahrens wahr, doch ein Fußgänger registriert das oft als unvermitteltes Erschrecken, das sehr viel länger mit einem negativen und belastenden Gefühl nachwirkt.

    Im Übrigen beruht viel des Konfliktpotenzials im städtischen Straßenverkehr darauf, dass dem (zumindest abschnittsweise von Ampel zu Ampel) schnell fließenden Autoverkehr oberste Priorität eingeräumt wird. Erst dadurch entsteht die vermeintliche Notwendigkeit, die Verkehrsarten voneinander zu trennen, was wiederum an Kreuzungen und Einmündungen zu einer beträchtlichen Unfallgefahr (und auch zu einer Art Hackordnung auf der Straße mit entsprechenden Revierkämpfen) führt. Das Prinzip der Trennung mag im Netz der Hauptverkehrsstraßen sinnvoll sein, aber ansonsten sollte Verkehrsraum möglichst für ein verträgliches Miteinander auf einem stadtverträglichen Geschwindigkeitsniveau gestaltet werden. Dies käme der Verkehrssicherheit aller, aber auch der Wohn- und Aufenthaltsqualität zugute – zumal in der Stadt die Flächen knapp sind und der öffentliche Raum noch diverse weitere wichtige Funktionen erfüllen sollte.

    Schließlich muss man auch feststellen: Radfahren ist nicht gefährlich. In der Summe sind die gesundheitsfördernden Effekte des Radfahrens wesentlich größer als die damit verbundene Unfallgefahr. Und: Je mehr Menschen mit dem Rad fahren, umso sicherer ist es, weil die Präsenz und Wahrnehmung der Radfahrer verbessert wird und entsprechend weniger Autos unterwegs sind.

  • Bernhard Segerer

    |

    victor lustig sagte am 11. April 2014 um 17:07 Uhr :
    versuchen sie mal von der thunddorferstrasse legal in die ostengasse zu kommen.

    Legal dürfte es so gehen:
    Unter dem Kolpinghaus durch, auf Höhe der Bertoldstr. den Schwanenplatz überqueren, zurück zur Ostengasse.
    Ist aber wahrscheinlich auch gleichzeitig die gefährlichste und langwierigste Variante.

  • Klaus Wörle

    |

    Bis zur Bertoldstraße muss man nicht fahren. Dort darf man ohnehin nicht abbiegen, sondern müsste die Straße schiebend überqueren.
    Auf dem Foto über diesem Artikel sieht man ja sogar die Situation: Der Radfahrer dort könnte einfach vom St.-Georgen-Platz kommend am Eck der Römermauer nach rechts abbiegen, unter dem Kolpinghaus durchfahren, sich in die linke Fahrspur einordnen und gleich hinter dem Kolpinghaus links bei den Stellplätzen abbiegen, dann in die Kalmünzergasse und schließlich in die Ostengasse einbiegen. So groß ist der Umweg auch nicht. Aber jetzt ändert sich sowieso alles in dem Bereich …

  • Bernhard Segerer

    |

    Darf ich also ín diesem Fall die Autospur benutzen, obwohl ein Radweg vorhanden ist?
    Und wieso dürfte ich bei der Bertoldstr. nicht queren? Da ist doch kein durchgängiger Strich?
    Zeigt mal wieder wie “verfahren” die Situation ist.

  • Klaus Wörle

    |

    Ein Radweg muss nur benutzt werden, wenn 1. ein blaues Verkehrszeichen dies anordnet UND 2. der Radweg benutzbar ist UND 3. der Radweg zumutbar ist UND 4. der Radweg dahin führt, wohin man fahren möchte. In diesem Fall ist 1. und 4. sowieso nicht gegeben und 2. und 3. meistens auch nicht. Und wieso sollte das eine “Autospur” sein? Dort sind zwei Fahrspuren, die von allen Fahrzeugen benutzt werden können. Und die linke dient ja gerade zum Abbiegen in Kalmünzer-/Ostengasse. Auch die Stellplätze innerhalb dieser Wendekurve sind nur über den linken Fahrstreifen der Kolping-Straße zu erreichen.

    Aber das gilt ja nur für den bisherigen/früheren Normalzustand. Aktuell schaut’s dort wohl schon anders aus. Das habe ich mir selber noch nicht angeschaut. Und wegen des Abbiegens/Wendens bei der Bertoldstraße dachte ich, dort wäre ein durchgehender Markierungsstrich. Kann mich aber irren, vielleicht darf man da auch abbiegen.

  • MHH

    |

    Die Presseerklärungen sowohl der Polizei als auch des ADFC zeigen wieder mal, welch verfälschende Schlüsse aus solchen Statistiken gezogen werden können.
    Wenn “nur” 5 % der Radfahrer an den Unfällen im gesamten Stadtgebiet von Regensburg beteiligt sind, bedeutet dies real bezogen auf den Gesamtverkehr im gesamten Stadtgebiet (also Anzahl x gefahrene Kilometer in der Stadt im Jahr von Fahrrad, Auto, Fußgänger usw.) einen deutlich überproportionalen Anteil der Radfahrer an Unfällen.

    Für noch bedenklicher (weil verharmlosend) halte ich aber die Feststellung in der PE des ADFC, dass “nur” 29% aller Verletzten Radfahrer sind! Diese Zahl ist alarmierend und ruft nach neuen Verkehrskonzepten. Dies bedeutet nämlich in Wirklichkeit, dass 2 von 3 Radfahrern, die in einen Unfall verwickelt waren, dabei verletzt wurden. Radfahrer (wie auch ich gelegentlich) haben nun einmal keine andere”Knautschzone” als ihren eigenen Körper und sollten sich dies immer vor Augen führen. Recht (im Sinne des Verkehrsrechts) hilft da übrigens nicht weiter!

  • Klaus Wörle

    |

    @ MHH:

    Die Unfallbeteiligung wird auf den Verkehrsanteil bezogen. Radverkehr hat bei der Regensburger Bevölkerung einen Anteil von 19% (bei der Landkreis-Bevölkerung 6%) am Gesamtverkehr. Verglichen damit ist die Unfallbeteiligung von Radfahrern niedriger.

    Ferner ist in der Öffentlichkeit die Ansicht weit verbreitet, dass Autoinsassen in der Stadt kaum etwas zustoßen kann, weil die Geschwindigkeiten – vermeintlich – niedrig sind und diverse Sicherheitseinrichtungen im Auto schützen. Bei Unfällen in der Stadt kommen also – so die Meinung vieler – allenfalls Fußgänger und Radfahrer zu Schaden. Dieses Fehlurteil soll durch die Aussage “nur 29% der Verletzten sind Radfahrer” korrigiert werden: Auch Autoinsassen werden sehr wohl und gar nicht so selten auch verletzt bei Unfällen in der Stadt.

    Und natürlich ist es so, dass Fußgänger und Radfahrer bei einem Unfall mit recht hoher Wahrscheinlichkeit auch verletzt werden – meistens zum Glück nicht schwer. Und es gäbe auch ein wirksames, kostengünstiges Mittel, um die Sicherheit für ALLE Verkehrsteilnehmer dramatisch zu erhöhen: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts.

  • Zaungast

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    Es wäre schon ein großer Erfolg wenn die PKWs und auch die RVB-Busse in der 30er Zone nicht schneller fahren würden.

  • MHH

    |

    @Klaus Wörle: Sie bestätigen leider meine Vermutung.
    Denn: Der “Verkehrsanteil” beruht (so wie Sie das beschreiben) nicht auf der tatsächlichen Betrachtung gefahrene km je Verkehrsmittel auf den Regensburger Straßen. Sie schreiben ja selbst: soviel % beträgt der Verkehrsanteil der Regensburger Bevölkerung mit dem Rad (bezogen auf den eigenen Anteil). Nur ist der Verkehr in Regensburg (Oberzentrum und Touristenort) zu weit mehr als der Hälfte von Auswärtigen bestimmt. Außerdem ist unklar, ob dieser “Verkehrsanteil” die Zeit, die Häufigkeit oder die zurückgelegten km beschreibt.
    Bei der Statistik ist auch eines zu beachten: dies sind nur die erfaßten Unfälle! Nicht aber die “Stürze” usw. ohne rechtliche Folgen.
    Ich kann mir alles “schönreden”. Erforderlich wäre stattdessen: jeder Unfall (egal mit welchem “Verkehrsmittel”) ist einer zuviel. Dazu müssen Wege gesucht werden, wie diesem Ziel nahegekommen werden kann. Von Interessensvertretungen erwarte ich mir hier Aufschreie über jede(n) Verletzte(n) und keine verharmlosenden Vergleiche nach dem Motto “wir sind gar nicht so schlimm”.
    Weder die unnötige Diskussion von “Schuldfragen”, in welcher Gruppe gibt es mehr Rowdies führt hier weiter noch statistische Rechenspiele.
    Rücksichtslose Verkehrsrowdies und unachtsame Verkehrteilnehmer gibt es leider überall. Ihnen gilt es gemeinsam “beizukommen”. Eine bessere Verkehrsregelung kann dabei sicher helfen.

  • Klaus Wörle

    |

    Hier soll weder “schöngeredet” noch “verharmlost” werden. Allerdings muss dem Eindruck widersprochen werden, Radfahren wäre besonders gefährlich. Genau dieser Eindruck wird aber oft bei der Publikation und Interpretation von Unfallstatistiken erweckt und schreckt tendenziell einen Teil der Bevölkerung vom Radfahren ab, was absolut kontraproduktiv ist.
    Ein Bezug des Unfallgeschehens auf die Verkehrsleistung ist nicht sinnvoll. Ein Weg darf ja nicht deswegen höher gewichtet werden, nur weil er länger ist. Ein Weg ist ein Weg und zwar einer, der zu einem bestimmten Zweck zurückgelegt wird. Das kann mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln und auf unterschiedlichen Strecken erfolgen. Jede dieser Möglichkeiten ist mit unterschiedlichen Risiken behaftet. Eine Bewertung nach Länge oder Dauer und insbesondere Ressourcenverbrauch ist zwar aus ökologischer Sicht sinnvoll und nötig, aber bei der Risikobewertung nicht hilfreich.
    Ein Beispiel: Den Weg zur Arbeit kann ich zu Fuß (800 m, 10 min), mit dem Rad (1,5 km, 8 min), mit dem Auto (2 km, 12 min brutto) oder mit dem Bus (5 km, 30 min brutto) zurücklegen. Jede Möglichkeit birgt spezifische Risiken, aber es wäre unsinnig, die Parameter dieser Möglichkeiten (Länge, Zeit o.ä.) in eine Unfallbetrachtung einzubeziehen, denn es sind nur unterschiedliche Optionen EINES Weges, nämlich des Weges, um zum Arbeitsplatz zu kommen.
    Da wäre es schon sinnhafter, man stellt das Unfallrisiko eines Weges mit dem gesundheitlichen Nutzen dieses Weges in Relation. Dann geht das Gesamtrisiko bei Fußgängern und Radfahrern sogar dramatisch runter, weil der gesundheitsfördernde Effekt so groß ist (tatsächlich übersteigt in der Summe die positive Wirkung auf die Gesundheit die Unfallgefahr um ein Vielfaches). Und bei Autofahrten steigt das Risiko erheblich, weil der gesundheitliche Schaden durch Schadstoffanreicherung im Fahrzeug und durch Bewegungsmangel noch dazu kommt.
    Unabhängig davon ist es natürlich selbstverständlich, dass die Möglichkeiten zur Vermeidung von Unfällen auch genutzt werden sollten. Das Instrumentarium dazu wäre bekannt, nur der (politische) Wille zur Umsetzung ist schwach.

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