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Diözese Regensburg contra Pressefreiheit: Auch Stefan Niggemeier soll schweigen

Die Diözese Regensburg hat nun auch Stefan Niggemeier abgemahnt. Sie geht also nicht mehr nur gegen Artikel über ihr Verhalten im Zusammenhang mit dem Kindesmissbrauch eines Pfarrers vor elf Jahren vor. Sie geht auch gegen Artikel vor, die darüber berichten, wie sie gegen diese Artikel vorgeht.

Natürlich dürfen wir aufgrund der Einstweiligen Verfügung, die die Diözese Regensburg gegen unsere Redaktion erwirkt hat, nicht darüber berichten, dass Stefan Niggemeier darüber berichtet hat, worüber wir berichtet haben (und was die Diözese Regensburg dazu sagt), worüber zuvor der Spiegel berichtet hat, worüber auch andere Medien berichtet haben und worüber bis heute Berichte, Kommentare, Meinungen etc. etc. im Internet abrufbar sind, deren Wahrheitsgehalt von der Diözese bestritten wird.

Deshalb können wir nur eindringlich davor warnen, sich über das Internet darüber zu informieren, was nun überhaupt berichtet wurde und welche Berichte darüber wiederum der Berichtigung bedürfen (in den Augen der Diözese Regensburg). Lesen Sie das nicht!!! Schweigen Sie!

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Kommentare (28)

  • Joachim Datko

    |

    Kirchenaustritte Regensburg April 2010
    Zahlen mit Quellenangabe und ohne Gewähr:

    Datenquelle: Stadtverwaltung Regensburg
    http://www.statistik.regensburg.de/informationen_u_zahlen/monatszahlen/
    am 03.05.2010
    Wählen Sie im Menü: Kirchenein- und Kirchenaustritte

    Im April 2010 gab es scheinbar 176 Austritte aus der r.-k. Kirche in Regensburg, über das Dreifache der vergangenen Jahre.

    April 2010: 176
    April 2009: 049
    April 2008: 034
    April 2007: 030
    Siehe:
    http://www.fair-news.de/news/Kirchenaustritte+Regensburg+April+2010+massiv/60623.html
    =====
    Die aus meiner Sicht schon 2009 erfreuliche Entwicklung hat sich 2010 noch massiv verbessert.

    Meiner Meinung nach machen die Eltern einen Fehler, wenn sie ihre Kinder zur Taufe bringen. Man sollte warten, bis die Kinder und Jugendlichen sich eventuell selbst für eine Kirchenzugehörigkeit entscheiden. Sie haben dann auch die Wahl zwischen verschiedenen Religionen.

    Nach meinen Informationen brauchen Eltern keine Angst davor haben, dass im Todesfall ungetaufte Kinder in die katholische Vorhölle kommen, damit haben die Priester den Eltern früher nur Angst gemacht. Die r.-k. Kirche hat es sich jetzt anders überlegt und gibt den Weg direkt in ihren Himmel frei.
    Siehe:
    http://www.focus.de/politik/ausland/theologie_aid_54188.html
    “Vatikan schafft die Vorhölle ab
    Nach jahrelangen Beratungen hat der Vatikan beschlossen, dass ungetaufte Kinder doch ins Paradies dürfen.”

    =====

    Joachim Datko – Ingenieur, Physiker
    Forum für eine faire, soziale Marktwirtschaft
    Portal: http://www.monopole.de
    Forum: http://www.monopole.de/forum

  • Rainer Hirthammer

    |

    Interessant zu dem Vorwurf, die Medien würden nur das Bild der Kirche in der Öffentlichkeit beschädigen wollen, und zu Bischof Müllers Meinung, der Atheismus sei Schuld am Nationalsozialismus:

    “Noch im Angesicht der Katastrophe entschied der katholische deutsche Kardinal Bertram, ein Requiem für Hitler feiern zu lassen. (…)
    Katholische und protestantische Kriegstheologie sind heute gleichermaßen gut überliefert; das Interesse in Wissenschaft und Publizistik ist jedoch auch 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gedämpft. Oft noch wird Geschichte als beliebige Verfügungsmasse gesehen und zweckentsprechend interpretiert. (…)
    Als der Regensburger Oberhirte im März die laufende Berichterstattung über Missbrauch in der katholischen Kirche mit der kirchenfeindlichen Haltung des NS-Regimes gleichsetzte, mied er bei seinem Vergleich nicht nur die Schuldfrage der Kirche. Müller ignorierte auch geflissentlich einige Jahrzehnte historischer Forschung. Er offenbarte damit stramme systemtreue Vergesslichkeit sowie gravierende staatsbürgerliche Defizite. Der Schuss zielte wohl in Richtung Medien und Öffentlichkeit – in Wahrheit ging er nach hinten los.”

    n. TELEPOLIS, “Requiem für Hitler”, http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32534/1.html

  • grace

    |

    Der Zustand des Waldes im Mittleren Osten und in Südostasien ist erschreckend;
    in dem wird ja bekanntermassen brutalstmöglicher Kahlschlag betrieben,
    jedes kleine Pflänzchen radikal ausgemerzt..

    Wenn dieser praepotente Furor vorankommt, dann wird sich auch der deutsche Wald weiter lichten…

  • Piratenweib

    |

    Unglaublich, dass die Kirche jetzt versucht, Blogger/innen Maulkörbe zu verpassen. Was ist das für ein Recht, das so etwas zulässt?
    Habe auch mal dazu etwas gebloggt: http://www.piratenweib.de/?p=1463
    Und ich hoffe, dass viele Blogger/innen sich das nicht gefallen lassen.

  • Werner Stern

    |

    Meine Meinung und ein Wunsch dazu: Bitte immer schön sachlich bleiben, auf den Seiten des Bistum Regensburg
    http://www.bistum-regensburg.de/borpage002700.asp

    steht recht weit zu Beginn:
    Zitat: “In Viechtach beging Peter K. am 31. März 1999, dem Vorabend von Gründonnerstag, einen sexuellen Missbrauch an einem Buben…”.

    Jetzt folgt die seitenlange Einschätzung des Bistums zum “rechten Verständnis des Vorgehens im Bischöflichen Ordinariat”.

    und am Ende der Ausführungen:
    Zitat: “Am Mittwoch, 30. August 2007, schließlich wird das Ordinariat von der Polizei informiert, dass Peter K. wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs an Kindern festgenommen wurde. Das Ordinariat reagiert sofort: Peter K. wird umgehend (Freitag) als Pfarradministrator für Riekofen-Schönach suspendiert.”

    Also: ein bisserl mehr Geduld mit der Kirche, so ungefähr acht Jahre, aber dann richtet die das schon “sofort”!

  • eivissa

    |

    @ werner stern: man sollte vielleicht auch das lesen was zwischen diesen zeilen steht. Und wenn ein langjähriger Psychater und eine Richterin sagen, es bestehen keine Bedenken gegen Jugendarbeit, wieso sollte die Kirche dies dann besser beurteilen können…

  • Veronika

    |

    Ehrlich, eigentlich wollte ich heute nur Lesen und mich irgendwie raushalten, aber diese neuerlichen Querschüsse der Diözese Regensburg geben erheblich zu denken und lassen keine Stille aufkommen.
    Geht’s noch, meine lieben Freunde im Ordinariat? Geht’s wirklich noch? Ich weiss ja mittlerweile aus sehr sicherer Quelle, dass Ihr dort in der Niedermünstergasse – natürlich nur soweit es sich um Geistliche handelt – schon jetzt damit spekuliert, dass einer von Euch Nachfolger auf dem Augsburger Bischofsstuhl wird. Entsprechende Info ist schon im Vatikan eingegangen.
    Ihr denkt aber sicher nicht, dass Ihr mit einer solchen öffentlichen Klagekampagne über eine profane Rechtsanwaltskanzlei jemals in den Genuss eines solchen Amtes kommen, bzw. ein solches länger als einen Monat behalten werdet! Wie wär’s: Diese ganzen profanen Klagesachen zurücknehmen, die kritische Welt kritisch sein lassen, und sich – wie es sich für Angehörige des Röm.-Kath. Klerus gehört – dem Beten und der Betrachtung widmen. Sonst fliegt wie anno dazumal in Bamberg wieder ein Vögelein nach Rom und zwitschert laut und hell.

  • Veronika

    |

    Noch etwas in Richtung BOR (Bischöfl. Ordinariat Regensburg) zur causa “Peter K.”:
    Die Sache war zu aller Anfang, da und dort hinreichend bekannt. Es wird doch niemand abstreiten, dass Mitbrüder so etwas nicht mitbekommen, oder? Nur sagen darf man halt nichts, weil man in der Kath. Kirche Deutschland immer nicht so ganz weiss, wann und wo das “Beichtgeheimnis” aufhört.
    Bitte zwingt niemanden die causa “Peter K.” aus kircheninterner Sicht darzustellen. Dies könnte fatal werden!

  • Werner Stern

    |

    @ eivissa:

    Ja, sie haben recht, zur Entlastung und Erklärung des Verhaltens, sowie zum weiteren beruflichen Werdegang des “Täters” wird hier viel beigetragen.

    Doch zur Beurteilung eines “Fehlverhaltens” darf natürlich die Sicht des “Opfers” nicht unterschlagen werden, sonst ist die Aufarbeitung sinnentleert. So hab ich mir Ihre Kritik darüber hinaus zu Herzen genommen und bin jetzt auch mal der Frage nachgegangen, was der Text nun hinsichtlich des “Opfers” zwischen den Zeilen hergibt, und da wird’s dann plötzlich eher mager!

    Treffer bei “Bube”: 1x “an einem Buben”
    Treffer bei “Opfer”: 1x “der Vater des Missbrauchsopfer…”
    Treffer bei “betroffen” (im Sinne von Opfer): 2x “mit den Eltern des betroffenen Kindes …”; 1x “bietet … einen Mittelsmann … zum Gespräch für … evtl. Betroffene an.”

    Jetzt kann man selbstverständlich alle möglichen Gründe anführen, es mit dem Schutz der Opferidentität genau zu nehmen. Gut so! Und im zitierten, “offiziellen” Text schien ja offensichtlich für die Sichtweise des Opfers nur mittelbar Platz zu sein.

    Aber was, wenn Betroffene nun von sich aus den Weg in die Öffentlichkeit suchen, um ihre psychische Situation zu verbessern? Was, wenn sie diesen Weg einem Gespräch mit der Kirche aus guten Gründen vorziehen? Hier hat weder Kirche noch sonst wer das Recht, diesen Weg zu blockieren. Auch nicht die Berichterstattung darüber! Soviel psychologisches Einfühlungsvermögen darf wohl auch ohne richterliches und psychologisches Gutachten vorausgesetzt werden, aber, so fürchte ich, die Kirche braucht’s wieder erst einmal amtlich! Und das kann ja bekanntermaßen dauern.

  • Barbara Junghans

    |

    @ eivissa

    Sie geben hier eine sehr vereinfachte Darstellung wieder: Es war lediglich so, dass Psychiater und Richterin keine ausdrückliche Warnung hinsichtlich des erneuten Kontaktes von Peter K. mit Kindern ausgesprochen haben. Sie haben jedoch kein Gutachten oder keine Stellungnahme zur Unbedenklichkeit bei der Jugendarbeit ausgestellt.
    Im Übrigen: Lesen bildet! Alle spektakulären Fälle der letzten Jahre von Kindesmißbrauch bis hin zum Kindermord wurden ausnahmslos von Wiederholungstätern begangen. Das konnte man in allen Zeitungen, auch den seriösen, nachlesen.

    In der MZ steht übrigens heute ein Artikel, in dem Prof. Dr. Michael Osterheider und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter zu Wort kommen. Hoffentlich lesen die Herren im Ordinariat diesen Artikel, damit sie nicht wieder sagen können, sie hätten von nichts eine Ahnung gehabt.

  • Mathilde Vietze

    |

    Liebe Frau Junghans, mit Freude in Interesse verfolge ich Ihre jeweiligen Kommentare und
    teile fast immer Ihre Meinung. Auch im Fall Peter K. hatte – angeblich – keiner was gewußt.
    Das hat bei den Reaktionären in der katholischen Kirche Methode. Und – schon der alte
    Tucholsky hat’s gesagt: Nicht derjenige, der die Sauereien begeht, ist der Schlimme, son-
    dern der, der sie aufdeckt. Und wer den Herren im Ordinariat die Maske vom Gesicht
    reißt, ist ein Kirchenfeind; andere Argumente haben die Herren nicht.
    Es ist ja auch bekannt, daß Ratzinger, als er noch Chef der Glaubenskongregation (der Volks-
    mund sagt “Inquisition”) war, ein Papier heraugab, worin er allen Bischöfen bei Androhung
    von kirchenrechtlichen Strafen verbot, Mißbrauchsfälle an die Öffentlichkeit zu bringen.
    Und jetzt spielt er den Betroffenen, der “von alledem nichts gewußt (!!!) haben will.
    Der Volksmund nennt so etwas Scheinheiligkeit.
    Frau Junghans, bleiben Sie bitte weiterhin “am Ball” – ich werde desgleichen tun und – nur
    gemeinsam sind wir stark.

    PS. Ich bin gläubige Katholikin, auch wenn mir so mancher Einfaltspinsel unterstellt, ich
    wäre eine Kirchenfeindin.

  • S. Michael Westerholz

    |

    Mit NS-Vergleichen sollten Bischof Müller und das Bischöfliche Ordinariat Regensburg sehr vorsichtig umgehen. Ich empfehle das Studium des Buches “DAS PERSONEN LEXIKON ZUM DRITTEN REICH Wer war was vor und nach 1945” von Ernst Klee (Edition Kramer, 2003), hier vor allem die Seiten 195 (“Graber, Rudolf, Theologe”) über den langjährigen Regensburger Bischof, und 416 (“Morgenschweis, Karl, Theologe”) über den einstigen Generalvikar der Diözese Regensburg. Da dreht es sogar gut informierten historisch Interessierten den Magen um.

  • Veronika

    |

    @S.Michael.Westerholz:

    Danke für die Information, auch wenn es die Leute im Ordinariat wohl nicht eher kapieren werden, als dass alles “den Bach hinunter gegangen” ist. Man glaubt hier wohl weniger an die Allmacht Gottes, denn die eigene Allmächtigkeit, sich über ausgeliehende Beziehungen der Römischen Zentrale alles erlauben zu dürfen.

    Kurzer Hinweis: Der frühere Generalvikar hiess nicht “Karl”, sondern Fritz Morgenschweis. Dies nur deshalb, weil sonst jemand sagen könnte, unter “R.-Digital” würde nicht genau berichtet werden. Wollen wir hier Herrn Aigner nach Kräften schützen! Sicher aber war es dann ein Verwandten des früheren Generalvikars, welchem so und so nicht allzuviel Gutes nachgesagt wird.

  • eduard buchinger

    |

    an @all und @Chef Redakteur ;-)

    …mmh, na sowas! Gegen einen Kollegen von Prof. Dr. Gerhard Ludwig Müller, – Bischof Walter Mixa wird jetzt auch wegen des
    Verdachtes des sexuellen Missbrauchs, durch sie StA Ingolstadt (da lebt ja der Seehofer) “vorermittelt!”

    “Schau..ma..mol” :-)

  • murks

    |

    Stefan Niggemeier und auch Regensburg Digital hätten direkt nach der ersten Abmahnung eine negative Feststellungsklage einreichen sollen. Vorteil: Man ist nicht in der Defensive und kann sich das Gericht selbst aussuchen. Da wärs mit der Hamburger Zensurkammer Essig gewesen.

  • Fundstücke 2 | Nics Bloghaus II

    |

    […] Meinungsfreiheit nach Lesart der Diözese Regensburg Diözese Regensburg ./. Niggemeier Diözese Regensburg contra Pressefreiheit Das Kreuz mit der Pressefreiheit Abmahnrepublik Deutschland (kirchen)kritische Blogger abmahnen als […]

  • Allright

    |

    Pressefreiheit lässt mal wieder grüßen…

    Ich habe gerade einen Beitrag im Fernsehen gesehen wo Regensburg-Digital.de gezeigt wurde! Ich kann es kaum glauben!
    Ich glaube es war NDR-die erhalten bestimmt auch eine Anzeige!

  • Bischöfliche Pressestelle

    |

    Was ist Wahrheit? (Johannes 18,38)

    Das Bistum Regensburg wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen unwahre Behauptungen, die seit vielen Jahren in einigen Medien immer wieder verbreitet werden. Diese Medien behaupten, unwahre Behauptungen zu veröffentlichen, sei eine Form der Aufklärung oder Kritik und müsse als freie Meinung hingenommen werden.

    Zum Hintergrund

    1. Vor ca. 10 Jahren streckte das Bistum Regensburg die Anwaltskosten der Familie eines minderjährigen Missbrauchsopfers für den Täter vor, weil der Täter kirchlicher Mitarbeiter war und über entsprechende Mittel nicht verfügte. Die Kosten zahlte der Täter später zurück.

    2. Die Familie des Opfers forderte das Bistum Regensburg mit juristischem Nachdruck auf, über die Straftat nicht öffentlich zu sprechen. Das Bistum beugte sich dieser Forderung. Die Vorgänge sind eindeutig, offiziell und schriftlich mit Briefen und anderen Schriftwechseln dokumentiert.

    3. Später entschied eine mit der Familie des Opfers bekannte Person, die Straftat den Behörden anzuzeigen. Ein öffentlicher Prozess fand gegen den Täter statt. In diesem wurde er angeklagt und verurteilt. Die Zeugenaussage der Familie wurde gehört. Der Täter verbüßte seine Strafe. Der Täter hatte bereits zuvor ein Schmerzensgeld als (unvollkommene) Wiedergutmachung seines Verbrechens gezahlt ohne irgendwelche damit verbundenen Auflagen.

    4. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bistums Regensburg verfolgten niemals die Absicht, die Familie des Opfers zu hindern, die Straftat gesetzlich verfolgen zu lassen. Das Gegenteil ist richtig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Regensburg arbeiten eng mit den Behörden zusammen.

    5. Dennoch konstruierten einige Medien, darunter der Spiegel, aus den aufgezeigten Fakten die unwahre Behauptung, „Schweigegeld“ sei gezahlt worden mit der Absicht, eine Straftat zu vertuschen. Wohlgemerkt: Die wahren Tatsachen lagen dem Spiegel vor, das Bistum hatte belegt mit Dokumenten, die die Behauptung des Magazins unbestreitbar widerlegen. Im Gegenzug belegten weder der Spiegel noch andere Medien auch nur ansatzweise einen Zusammenhang zwischen geleisteten Zahlungen und der behaupteten und falschen Vertuschungsabsicht. Dokumente wurden niemals aufgezeigt.

    6. Das Bistum begnügte sich zum damaligen Zeitpunkt damit, die behaupteten Unwahrheiten richtig zu stellen, ohne juristische Maßnahmen einzuleiten. Man wollte die Unwahrheit nicht unnötig publizistisch aufwerten.

    7. Diese belegte Unwahrheit wurde inzwischen aber ungezählte Male veröffentlicht. Ein Magazin bezieht sich auf das andere und Radio- und Fernsehsender zitieren sich gegenseitig. In den letzten Jahren beruft man sich auch auf die Bloggerszene, die wiederum die Unwahrheit mit der im Spiegel und anderen Quellen aufgebrachten Unwahrheit rechtfertigt. Man googelt sich eine Scheinplausibilität der Unwahrheit zusammen mithilfe eines gigantischen Zirkelschlusses.

    8. Gegen den Spiegel erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung. Sie untersagt dem Magazin, die unwahre Behauptung zu wiederholen.

    Warum geht die Diözese gegen die unwahre Behauptung juristisch vor?

    Die Unwahrheit in diesem Thema wird seit mehr als 5 Jahren über die Kirche und über kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter publiziert. Für die Tatsachen interessieren sich die verantwortlichen Journalisten nicht. Wies das Bistum auf Tatsachen hin, beriefen sich Journalisten auf andere Journalisten, die ja das Gleiche geschrieben hätten. Die Summe der Veröffentlichungen wuchs in den letzten beiden Jahren noch. Der Weg des Dialogs blieb völlig erfolglos. Also entschied das Bistum, den juristischen Weg zu gehen.

    Neben dem Spiegel, dem Handelsblatt und anderen Printmedien publizierte auch Herr Aigner in seinem Blog die belegte Unwahrheit. Er behauptet wie andere Medien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche hätten ein „Schweigegeld“ bezahlt, also Geld fließen lassen mit dem Ziel, eine Straftat zu vertuschen. Damit behauptet er, eine beabsichtigte und reale Handlung habe tatsächlich stattgefunden. Für diese behauptete Tatsache bot Aigner genauso wenig Belege oder Anhaltspunkte wie seine Komplizen anderer Medien. Kurz: Er verbreitet eine glatte und bösartige Unwahrheit und bricht damit Recht.

    Warum Abmahnung und einstweilige Verfügung?

    Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland müssen nicht hinnehmen, dass andere über sie bösartige Unwahrheiten verbreiten. Der Gesetzgeber sieht Wege vor, wie sich Bürgerinnen und Bürger rechtmäßig gegen Unwahrheiten wehren. Dazu zählt die einstweilige Verfügung. Sie untersagt gerichtlich, Behauptungen zu verbreiten, von denen das Gericht sich überzeugt hat, dass sie unwahr sind. Wer trotzdem die Unwahrheit weiter veröffentlicht, muss mit einer Strafe rechnen. Ihre Höhe setzt das Gericht fest innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Bandbreite zwischen 5 € und 250.000 €. Diesen Rechtsweg ging das Bistum, weil er genau für diesen Fall vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Wie das Bistum im Einzelnen vorgeht, zeigt das Beispiel Herrn Aigners: Das Bistum ließ Herrn Aigner vorgerichtlich auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu war Herr Aigner nicht bereit. Daraufhin musste das Bistum gerichtlich vorgehen.

    Warum sucht die Diözese nicht das Gespräch mit den Journalisten?

    Wie bereits geschrieben: Sehr viele Gespräche wurden geführt. Mehr als 5 Jahre lang. Ohne Ergebnis.
    Jeder Journalist, der dies will, kann die Tatsachen auf der Homepage des Bistums nachlesen. Wer Belege hinterfragen will, kann Kontakt aufnehmen mit der Pressestelle. Im Übrigen sind es die Journalisten, die verpflichtet sind, sorgfältig zu recherchieren. (Was auch die meisten sehr wohl tun, was viele Erfahrungen zum Beispiel mit den regionalen Zeitungen in Ostbayern belegen!) Der berichtende Journalist ist dafür verantwortlich, den Wahrheitsgehalt dessen zu überprüfen, worüber er berichtet oder kommentiert. Wer aber andere Menschen mit unwahren Behauptungen so nachhaltig bis in die Privatsphäre schädigt, wie dies Herr Aigner und andere mit ihren unwahren Behauptungen tun, der kann sich nicht ernsthaft wundern, wenn sich die von ihm Geschädigten im Rahmen des Gesetzes zur Wehr setzen.

    Dass die Unwahrheit weiter veröffentlicht wird trotz aller eindeutigen Belege, trotz vieler Gespräche und trotz des Verzichts auf den Rechtsweg, das zeigt die Erfahrung der letzten 5 Jahre überdeutlich. Herr Aigner zum Beispiel kämpft heute verbissen darum, seine Unwahrheit weiter zu verbreiten. Er dokumentiert damit seine Absicht, das Recht kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brechen zu wollen. Die Wahrheit interessiert ihn nicht. Wäre es ihm um sie gegangen, hätte er sie zuvor ohne Mühe recherchieren können und müssen.

    Unwahrheit kritisiert nicht, kommentiert nicht und klärt nicht auf.

    Journalisten, gegen deren unwahre Behauptungen sich das Bistum zur Wehr setzt, berufen sich auf die Presse- und Meinungsfreiheit, die angeblich die Rechtssprechung der Bundesrepublik in Frage stelle. Statt ihrem Rechtsbruch ins Auge zu blicken oder statt die notwendigen Belege zu erbringen, schelten diese Journalisten die Rechtssprechung und polemisieren gegen die Geschädigten ihrer unwahren Behauptungen. Besonders bedrückend, wie öffentlich rechtliche Medienmagazine, die angeblichen Qualitätsjournalisten, ihnen dafür unterwürfig und kritiklos eine Bühne bieten: Keine Frage nach Belegen. Keine Frage nach den Gründen der Richter. Kein Interesse an den Tatsachen.

    Der Spiegel, Herr Aigner und andere verteidigen natürlich die Meinungsfreiheit nicht und die Kirche bekämpft auch nicht lästige Kritiker, wenn sie sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor öffentlich verbreiteten Unwahrheiten schützt.

    Wer Unwahrheit öffentlich behauptet, der kritisiert nicht, er kommentiert nicht und er klärt auch nicht auf. Er erfindet ganz einfach oder übernimmt Erfundenes und verletzt das Recht anderer Menschen. Kritik, Kommentar oder Aufklärung beziehen sich immer auf Wirklichkeit. Aber auf genau die verweist ja gerade nicht, wer die Unwahrheit sagt. Ihm fehlt eine Wirklichkeit, die er kritisieren, kommentieren oder aufklären könnte. Er biegt sich statt dessen eine Scheinwirklichkeit zurecht mit welcher Absicht auch immer.

    Journalisten, die Unwahres behaupten, verteidigen die Meinungs- bzw. Pressefreiheit nicht. Sie missbrauchen sie vielmehr, um bösartige Unwahrheiten gegen andere Menschen – in diesem Falle kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zu verbreiten. Dazu haben sie kein Recht – auch dann nicht, wenn es nur gegen katholische Christen geht.

    Pressestelle des Bistums Regensburg

  • Im Netz der Eitelkeiten | Just my (2 Cent) | Dennis Knake

    |

    […] abmahnte. Das Bistum Regensburg, das einen prominenten Blogger abmahnte, als dieser über einen anderen Blogger berichtete, der vom Bistum abgemahnt wurde. Und last but not least, Wolfgang Grupp, der Chef des […]

  • Hermann

    |

    Allein die Tatsache, dass es Missbrauchsfälle innerhalb der doch äusserst merkwürdigen Kreise der katholischen Kirche gab, gibt und warscheinlich geben wird, widert mich an. Und die Tatsache, dass juristisch gegen Spiegel und co. vorgegangen wird, anstatt mal in den eigenen Reihen aufzuräumen und vorbeugende Massnahmen zu ergreifen, zeigt für mich eindeutig die Richtung, welche die Kirche einschlägt. Die Kirche geht den Weg der Vertuschung und legt sich mit ihren eigenen Mitgliedern an. Das widert mich an, mir laufen kalte Schauer über den Rücken wenn ich daran denke wie scheinheilig alle in die Kirchen rennen und den Predigten dieser alten, weltfremden frustrierten Männer lauschen. Auf unserer schönen flachen Erde werden keine Kinder Missbraucht oder sexuell belästigt, zumindest nicht von Pristern….

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