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Lesung: Der Fall Gustl Mollath

„Ein multiples Versagen des Rechtsstaats“

Sachlich, ohne Eifer und ohne Verschwörungstheorien zu schüren stellten die SZ-Journalisten Uwe Ritzer und Olaf Przybilla ihr Buch zum Fall Gustl Mollath in Regensburg vor. „Wir stellen nicht die Unabhängigkeit der Justiz infrage, aber auch dort muss man in der Lage sein, objektive Fakten zur Kenntnis zu nehmen.“
Gehörten zu den ersten Journalisten, die den Fall Mollath aufgegriffen haben: Olaf Przybilla und Uwe Ritzer. Foto: as

Gehörten zu den ersten Journalisten, die den Fall Mollath aufgegriffen haben: Olaf Przybilla (re.) und Uwe Ritzer. Foto: as

„Seit Februar, März hat das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahmeanträge. Dass man bis jetzt nicht in der Lage war, darüber zu entscheiden, regt mich richtig auf.“ Am Ende wird er doch noch etwas lauter. Und es ist nicht der SZ-Journalist, der da aus Uwe Ritzer spricht, sondern der empörte Staatsbürger. Über zwei Stunden haben er und sein Kollege Olaf Przybilla am Dienstag ihr Buch zum „Fall“ Gustl Mollath vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert. Trotz Biergartenwetter und schweißtreibender Temperaturen ist der Bibliothekssaal des Thon-Dittmer-Palais fast bis auf den letzten Platz besetzt. Das Thema bewegt, sorgt für viel Diskussion. Warum? „Es ist die Angst, dass es jeden treffen könnte“, meint Przybilla.

Höchst unterschiedliche Ergebnisse im Untersuchungsausschuss

Er kommt gerade aus dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags. Dort war Mollath, der mittlerweile seit sieben Jahren in der geschlossenen Psychiatrie sitzt, erst vor kurzem eingeladen und stand den Abgeordneten über zwei Stunden Rede und Antwort. „Es war das erste Mal, dass eine staatliche Institution ihn wirklich angehört hat“, konstatiert Przybilla. Und die Ergebnisse, zu denen die Fraktionen kommen, könnten unterschiedlicher nicht sein. Während CSU und FDP der Ansicht sind, dass es in dem Fall kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Behörden und Justiz gegeben habe, zieht die Opposition auf 136 Seiten ein vernichtendes Fazit: Vertuschung durch das Justizministerium, einseitige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und haarsträubende Fehler des Landgerichts Nürnberg-Fürth, das Mollaths Unterbringung angeordnet hatte, sind nur einige Punkte. „Der Bericht strotzt vor Substanz“, so Przybilla. Der Fall Mollath solle, so lautet ein Fazit, künftig in die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten einfließen, „damit man weiß wie man es nicht macht“.

Lange Zweifel an Mollaths Geschichte

Dabei hatten er und Ritzer selbst lange Zweifel, ob sie sich für die Süddeutsche Zeitung ernsthaft mit dem Fall beschäftigen sollten, als sie zum ersten Mal von dem heute 56jährigen hörten. „Vermutlich glaubt jeder zweite, der in der Forensik einsitzt, dass er dort zu Unrecht sei.“ Und gerade bei Mollath gab es zunächst nichts, was für ihn sprach: Ein rechtskräftiges Urteil gegen einen Mann, der seine Frau geschlagen und Autoreifen zerstochen haben soll. Der als gemeingefährlich und wahnhaft eingestuft wurde. Eine Bestätigung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof. Schwarzgeld-Vorwürfe gegen die Ex-Frau, die abgesehen von Mollaths Aussagen durch nichts zu belegen waren.

Wirtschaftsanwalt bestätigt: Es ging um ein bekanntes Schwarzgeld-System

Erst als ein interner Revisionsbericht der Hypovereinsbank auf Ritzers und Przybillas Schreibtisch landete, wurden sie hellhörig und begannen zu recherchieren. Alle nachprüfbaren Behauptungen Mollaths hätten sich als zutreffend erwiesen, heißt es darin unter anderem. Er habe Insider-Wissen. Ein Liechtensteiner Wirtschaftsanwalt, dem Ritzer Dokumente von Mollath vorgelegt hat, bestätigte ihm, dass hier das Muster eines Schwarzgeld-Systems erkennbar sei, wie man es mittlerweile aus den 90ern kenne. Der Revisionsbericht verschwand zunächst. Stillschweigend trennte man sich von den betroffenen Mitarbeitern – darunter Mollaths Ex-Frau. Er fuhr in die Psychiatrie ein – unter anderem wegen seines vermeintlichen Schwarzgeld-Wahns. Mittlerweile sind die Berichte (nicht nur) in der Süddeutschen Zeitung zahllos. In ihrem Buch fassen Ritzer und Przybilla die bisherigen Ergebnisse ihrer Recherchen zusammen. Sachlich. Ohne sich als Eiferer zu gebärden und ohne Verschwörungstheorien zu spinnen. Und – allein das spricht für sich – bislang gab es keinen Versuch, juristisch mit Gegendarstellungen oder Unterlassungen gegen Buch und Berichte vorzugehen. Przybilla spricht von einem „multiplen Versagen des Rechtsstaats“. Mollath sei „auf perfide Weise unter die Räder eines Apparats gekommen, der nicht einmal weiß, dass er ein Apparat ist“.

Ein Ärztin urteilt, ohne Mollath überhaupt zu kennen

Am Anfang stand die Stellungnahme einer Erlanger Ärztin, die Mollath – ohne ihn je gesehen zu haben – auf Basis der Schilderungen seiner Ex-Frau für psychisch krank erklärte. Ein eklatanter Verstoß gegen die Richtlinien am Klinikum. Die Frau ist mittlerweile Oberärztin in Erlangen. Es folgte ein Prozess vor dem Nürnberger Landgericht unter dem Vorsitz von Richter Otto Brixner, der nach einhelliger Schilderung mehrerer Zeugen wenig Rechtsstaatliches an sich hatte. Ein brüllender Richter, der die Verteidigungsschrift nicht gelesen hatte. Der der Handball-Trainer des Liebhabers und mittlerweile neuen Mannes von Mollaths Ex-Frau ist, den er beim Prozess sogar mit Handschlag begrüßt haben soll.

Ein Urteil mit bizarren Geschichten

Mollath Buch-CoverIm Buch finden sich Auszüge aus dem Urteil, die mit den Tatsachen nichts zu tun haben – unter anderem ein falsches Datum und die detaillierte Beschreibung einer bizarr anmutenden Festnahme Mollaths, die nie stattgefunden hat. Im Gegenteil: Er hatte sich selbst der Polizei gestellt. Doch all dies schien gleichgültig zu sein. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof nicht beanstandet. Seitdem sitzt Mollath in der Forensik in Bayreuth. Mittlerweile ist klar: Für das angeblich perfide Reifenstechen Mollaths gibt es keinen forensischen Beweis. Die Aussagen der Ex-Frau, die Mollath vorwarf, sie geschlagen und gewürgt zu haben, werden im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft als extrem unglaubwürdig beurteilt. Stellenweise für verhaltenes Gelächter sorgen die Auszüge, die Przybilla aus den Visiteberichten der Forensik in Bayreuth, wo Mollath einsitzt, vorliest. Mal ist Mollath „merkwürdig wohlgelaunt“, mal ist er auffällig „sarkastisch“, mal ist seine „Stimmung grenzwertig gehoben“. Dass er sich aufs Grundgesetz berufe sei „paralogisch“ und dass er gegenüber Mitinsassen recht offen sei, verdächtig. „Es liest sich tatsächlich witzig, wenn es nicht so ernst wäre“, kommentiert Ritzer.

Richter Brixners „terroristische Potenz“

Als er zum ersten Mal mit Richter Brixner telefoniert habe, sei er kaum zu Wort gekommen, erzählt Przybilla. Eine geradezu „terroristische Potenz“ sei ihm da entgegengeschlagen. „Mittlerweile ist er etwas ruhiger geworden.“ Doch immerhin: Brixner hatte sich überhaupt bereit erklärt mit den beiden zu sprechen. Von der Staatsanwaltschaft, die sich geweigert hatte Mollaths Schwarzgeld-Vorwürfe weiterzuverfolgen, tat dies niemand. „Kindisch-patzige Briefe“ habe man stattdessen erhalten. Der mit Richter Brixner bekannte neue Mann von Mollaths Ex-Frau habe gar versucht, sich per Unterlassungserklärung weitere Fragen zu verbitten.

Ex-Frau verweigerte jedes Gespräch

Und auch Mollaths Ex-Frau selbst verweigerte jedes Gespräch – trotz weit über 15 Anfragen. Von ihr gibt es lediglich ein durchweg unkritisches und unkommentiertes Interview im Nordbayerischen Kurier (Bayreuth), dessen Chefredakteur Joachim Braun sich in seinem Blog zuletzt mit recht harten Vorwürfen gegen die SZ hervortat, die man nach diesem Abend nur als hanebüchen bezeichnen kann. Wirklich aufregen können sich Ritzer und Przybilla darüber nicht. „Wir stützen uns bei unseren Recherchen nie auf Hörensagen“, sagt Ritzer. Sie haben Dokumente und Gutachten gewälzt. Mit allen Beteiligten – sofern sie dazu bereit waren – immer wieder gesprochen und sie mit Fragen konfrontiert. Und sie stellen auch klar: „Hier gab es keine große Verschwörung, bei der jemand die Fäden zog, um Herrn Mollath wegsperren zulassen.“ Allerdings sei er vielen Leuten im Weg gewesen.

„Webfehler“ im Justizsystem

Darüber hinaus dränge sich der Verdacht auf, dass es „Webfehler“ im Justizsystem gebe. Darüber müsse man weiter diskutieren, auch wenn der Fall Mollath irgendwann abgeschlossen sei. „Wir stellen nicht die Unabhängigkeit der Justiz infrage, aber auch dort muss man in der Lage sein, objektive Fakten zur Kenntnis zu nehmen“, so Ritzer. Es gehe nicht darum, Mollath sofort auf freien Fuß zu setzen, sondern ihm endlich ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewähren. Und vielleicht gebe es sogar einen positiven Grund, dass das Landgericht Regensburg, so lange brauche, um über die Wiederaufnahme zu entscheiden. Przybilla: „Es ist möglich, dass die Richterin ihre Entscheidung absolut wasserdicht machen will.“ Nicht dass irgendwann ein wirklich gefährlicher Straftäter sich aufgrund eines Formfehlers – wie sie bei Mollath zuhauf vorgekommen sind – aus der Forensik entlassen werden müsse. „Das kann nämlich auch niemand wollen.“ Sollte Mollath irgendwann entlassen werden, steht er zunächst vor dem Nichts. Seine Habe ist nicht mehr auffindbar und wurde vermutlich bereits vernichtet.
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Kommentare (28)

  • Steffi

    |

    Die Anträge liegen erst seit mai vor. Da ist herr ritzer fehlinformiert

  • Stefan Aigner

    |

    @steffi

    Herr Ritzer hat auf die Frage nach dieser Begründung des Gerichts in etwa so geantwortet:

    “Wenn die Süddeutsche Zetung die Anträge hatte, waren sie auch dem Gericht zugänglich. Seit Jahresbeginn wusste das Gericht darüber hinaus, dass es Wiederaufnahmeanträge geben wird. Insofern hätte man sich mit dem Fall beschäftigen können. Diese neue Begründung glaubt das Gericht nicht einmal selbst ernsthaft.”

  • Veronika

    |

    Es wird eben noch dauern. Leider! Ich denke schon, dass sich die Justiz in Regensburg hier alle erdenkliche Mühe gibt. Viel zu schnell ist sonst ein Wiederaufnahmeverfahren in den Korb getreten.

  • Gondrino

    |

    Dieser “Webfehler der Justiz” produzierte sicherlich nicht nur den Fall Mollath. Die unbefristete, zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie mit Gutachtern, die lieber auf Nummer Sicher gehen, lässt den Betroffenen kaum eine Chance, ob sie nun schuldig sind oder nicht. Hier fehlen funktionierende Kontrollsysteme und wohl auch der Blick für die Verhältnismäßigkeit der Zwangsmaßnahmen.

  • kb

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    Was haben Sie denn nur so eine panische Angst vor “Verschwörungstheorien”, Herr Aigner ? Verbreitet denn jemand “Verschwörungstheorien” ? Etwa Dr. Wilhelm Schlötterer (CSU), der davon spricht, daß von einem Versagen keine Rede sein kann, da vorsätzlich gehandelt wurde ?

  • wahon

    |

    Die Fakten, die die SZ-Journalisten recherchiert und in ihrem Buch veröffentlicht haben, geben den diversen Verschwörungstheorien mehr Raum als es den Journalisten lieb ist. Jeder, der sich näher mit dem Fall Mollath beschäftigt, kommt zu dem Schluss, dass die von der CSU ausgewählten Staatsanwälte und Richter, die beauftragten psychiatrischen Gutachter, einige Journalisten und Privatpersonen ein extremes Interesse daran haben, Gustl Mollath weiterhin in der Gefängnispsychiatrie zu belassen. Als Grund für den “Belastungseifer”, der Gustl Mollath seit 10 Jahren zum Psychiatrieopfer macht, kann man natürlich – wie die SZ-Journalisten – den “Korpsgeist”, die Arroganz und Ignoranz der beteiligten Juristen und Psychiater oder auch die “Webfehler” im Justizsystem betrachten. Ich habe aber, wie viele andere Zuhörer auch, den Eindruck gewonnen, dass aus der Verschwörungstheorie zunehmend eine tatsächliche Verschwörung wird.

  • Gerd PA

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    Für mich ergibt sich eindeutig der Vorsatz Gustl Mollath solange als möglich unter Verschluss zu halten bis die Verjährungsfristen vorüber sind und dann niemand mehr belangt werden kann! Inwieweit hier noch die Vereitelung von Straftaten greifen in fast allen Fällen kann ich nicht beurteilen!!! Fakt ist dass immer noch eine schwere Freiheitsberaubung täglich fortgesetzt wird durch die Justiz, Ärzteschaft in Bayreuth und der Politik bzw der Regierungspartei CSU/CDU/FDP!!!
    Aus meiner Sicht wurden seitens der Justiz, der Ärzteschaft und der derzeitigen Regierung vor allem aus der CSU vorsätzlich Straftaten begangen um schlimmeres zu verhindern und unter der Decke zu halten, womöglich würde es eine Staatskrise gegeben haben bzw würde noch eine solche entstehen, so sehe ich das,nachdem was alles so bekannt geworden ist!!! Auch Richter Brixner ist stark verbandelt mit der CSU durch seinen Sohn der mit Söder bekannt ist und auch M.Maske hat enge Kontakte zur Elite der CSU/HVB uvm!!!

  • Gerd PA

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    Im Übrigen habe ich gelesen dass Frau Maske alias Mollath das Eigentum Gustl Mollaths inkl Papiere aufbewahrt haben soll laut ihrer Aussage gegenüber einer Regionalzeitung vor einigen Tagen!!!

  • Gerd PA

    |

    Gustl Mollath ist mit Hilfe einer vorgetäuschten Begründung und eines simulierten Prozessgeschehens in die Psychiatrie gesteckt worden, weil er einflussreichen politischen und wirtschaftlichen Kreisen gefährlich geworden war.

    Der Sonder-Revisionsbericht der HypoVereinsbank vom 17. März 2003 ist nicht erst im Dezember 2011 in den Dunstkreis der bayerischen Justiz eingetreten; dieser Bericht lag schon Ihrem Vorgänger, Alexander Herrn Dr. Manfred Weiß, vor, ja man kann sogar sagen, die Prüfungsergebnisse waren der Justiz schon bekannt, bevor der Bericht überhaupt abgefasst worden ist.

    Es ist zu der Zeit der Entstehung des Berichts bereits zwischen der Bank und der Justiz ausgehandelt worden, dass keinesfalls etwas in die Öffentlichkeit dringen darf, weil der Schaden sowohl für die Bank als auch für die CSU riesig sein würde.

    Der ehemalige Innenminister und ehemalige Ministerpräsident und immer noch im Landtag als Abgeordneter aus Nürnberg sitzende Dr. Günther Beckstein hatte sich aus dem Kreis von Verwandten und Freundinnen und Freunden ein Netzwerk aufgebaut, mit dem er überall das in Bayern und darüber hinaus beherrscht hat, was ihm so wichtig war, dass er den Drang hatte, es zu beherrschen.

    Zu diesem Kreis der Netzwerk-Personen gehörte auch Frau Petra Mollath. Und Herr Beckstein brauchte sie in seinem Netzwerk, weil es einem Politiker, der den bürgerlichen Mittelstand für den Schwerpunkt seines Wählerpotentials hält, aus seiner politischen Perspektive gut ansteht, wenn er seinem Fan-Club eine Schiene zur Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung bieten kann.

    Über Petra Mollath stand einem Personenkreis mit Vermögen, welcher der CSU und ihrem Bezirksvorsitzenden Beckstein nahesteht, und bei dessen Mitgliedern das Bedürfnis auftauchen konnte, Steuern zu hinterziehen und Schwarzgeld in die Schweiz zu verschieben, eine dafür geeignete Struktur zur Verfügung. Und diese Struktur war sehr geeignet, das arbeitet der Revisionsbericht deutlich heraus. Und sie war effizient. Sie warsogar so effizient, dass Frau Mollath diesen Service auch im Freundeskreis angeboten hat wie gegenüber dem Zahnarzt Braun. Einen Zahnarzt ohne Steuerhinterziehung ab 100.000 Mark konnte sich Frau Mollath gar nicht vorstellen.
    Über das Netzwerk konnte man Schwarzgeld zu Bankhäusern mit schönen Namen in die Schweiz schaffen lassen, und man konnte die Schwarzgeldkonten von Nürnberg aus bedienen, indem man Order-Papiere mitgab, die so klangvolle Decknamen wie Klavier hatten. Klar, dass so etwas provisionspflichtig ist, und im Bankbericht wird die illegale Provisionszahlung auch deutlich gerügt, und schließlich wird sie mit fristloser Kündigung geahndet.
    Vermutlich musste auch in den Wahlkampf-Fond des Herrn Beckstein ein bisschen was provisionsartiges entrichtet werden, bevor man zum Verschiebe- und Verschwindenlassen-System zugelassen worden ist. Ich habe von Personen, die anderweitig zu solchen kriminellen Subsystemen des Herrn Beckstein zugelassen worden sind, davon gehört, dass das alles provisionspflichtig ist in Richtung auf die immer teurer werdenden Wahlkämpfe, die er finanzieren muss.

    Im Zusammenfassenden Ergebnis spricht der Revisionsbericht von der Gefahr, dass Herr Mollath in die Öffentlichkeit gehen und sein Wissen verkaufen könnte, sprich, dass er die Bank erpressen könnte.

    Als Herr Mollath tatsächlich zur Gefahr wurde, waren Sie seit dem 14. Oktober 2003 Justizministerin und mussten in die Vereinbarung eintreten, die schon vor Ihrer Zeit getroffen worden ist. Herr Beckstein war gegenüber dem Kreis der ihm nahe stehenden Menschen, denen er die Schwarzgeldverschiebung als todsicheren Tipp angepriesen hatte aber auch gegenüber der Bank verpflichtet.
    Für die aber hatte Herr Beckstein ein gutes Wort eingelegt, man konnte sie daher von den obersten Chefs auf ihren Posten halten, so lange die Öffentlichkeit nichts davon erfuhr. Und dann bestand da noch das eigene Interesse des Herrn Beckstein und das Interesse der CSU, es zu vermeiden, mit einem der größten Skandale in der Geschichte der Parteiendemokratie aufzufallen.

    Sie Frau Merk haben von Ihrem Vorgänger ein kriminelles Underground-Justiz-System übernommen, das Sie in Ihrer Amtszeit fortgeführt und perfektioniert haben.

    Geben Sie gegenüber der Öffentlichkeit und dem Bayerischen Landtag, die Sie belogen haben, zu, dass das Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen Herrn Mollath beim Kollegen Brixner ein vom Anfang bis zum Ende manipuliertes Verfahren gewesen ist, so wie in den Räumen dieses Nürnberger Gerichts im Nationalsozialismus die Verfahren gegen Juden manipuliert worden sind, die man unbedingt ins KZ bringen wollte, weil sie politisch unerwünscht waren oder weil lüsterne Parteigenossen gierig nach dem Besitz solcher Opfer schielten.
    Es ist dem Laienrichter Westenrieder, der sich auf die Erfahrung von ca. 60 Prozessen stützt, auch aufgefallen, dass der Kollege Brixner als der prozessleitende Vorsitzende herumgeschrien hat wie seinerzeit in der dunkelsten Epoche der deutschen Geschichte Roland Freisler am Volksgerichtshof. Der Laienrichter Westenrieder, der dieses Urteil über Gustl Mollath als Fehlurteil bezeichnet, hat etwas Derartiges in keinem Verfahren vorher und keinem Verfahren nachher erlebt.

  • Gerd PA

    |

    Dringend – bitte anschauen:

    http://de.cchr.org/about-us/what-is-cchr.html


    Rechtsanwältin Claudia Grether spricht über die Zwangspsychiatrierung. Diesen Film bis zum Ende ansehen.

    Was wir alle nicht ahnten: Jeden kann es treffen. Ein Nachbar ruft einfach bei der Polizei, dem Kreisverwaltungsreferat oder beim Bürgermeister an und die Maschinerie … der Psychitatrierung…. beginnt… Querulanten …. d. h. Meinungsfreiheit wird eingeschränkt…

    Nicht nur Mollath kann es treffen: Sonder jeden!

  • Gerd PA

    |

    Offener Brief des Richter i.R. Heindl an Beate Merk zum Fall Mollath

    Rudolf Heindl
    Richter i. R.
    PFINZINGSTRASSE 4
    91239 HENFENFELD
    16.11.2012

    Frau
    Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
    Dr. Beate Merk
    persönlich –
    Prielmayerstr. 07
    80335 München

    „Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des Zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechts dauernd zu sichern, gibt sich das bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, nachstehende demokratische Verfassung.“ PRÄAMBEL DER BAYERISCHEN VERFASSUNG

    Sehr geehrte Frau Staatsministerin der Justiz Dr. Merk,

    in der Anpassung des Textes der Präambel der Bayerischen Verfassung an die Zustände, die Sie zu verantworten haben, sage ich Ihnen:

    Angesichts des Trümmerfeldes, das durch Ihre Amtsführung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen, im Rechtsstaat, insbesondere in Nürnberg, der selbsternannten Stadt der Menschenrechte, entstanden ist, müssen Sie zurücktreten und gegenüber dem Bayerischen Landtag und dem Bayerischen Volk die Verantwortung für die Strukturen der Staatskriminalität übernehmen, die unter Ihrer Führung den Rechtsstaat zerstört und die Menschen geschädigt haben.

    Dabei fordere ich Sie auf, als Ihre letzte Amtshandlung die Herren Generalstaatsanwälte Nerlich in Nürnberg und Lückemann in Bamberg gem. §§ 146 und 147 Nr.2 des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuweisen, die unverzügliche Freilassung der beiden Männer herbeizuführen, die lebenslänglich ebenso schuldlos wie grundlos in Bayreuth festgehalten werden:

    des Gustl Mollath in der Psychiatrie (§ 67e StGB) und
    des Matthias Frey im Gefängnis (§ 360 Abs. 2 StPO).
    Da nunmehr der Sonder-Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17. März 2003 vorliegt, ist klar ersichtlich, dass richtig ist, was ich gegenüber dem Bayerischen Landtag im Jahre 2011 erklärt habe. Ich wiederhole es mit den Worten, die der Fränkische Tag am 15.11.2012 in dem Artikel Wer ist hier eigentlich verrückt verwendet hat:

    Gustl Mollath ist mit Hilfe einer vorgetäuschten Begründung und eines simulierten Prozessgeschehens in die Psychiatrie gesteckt worden, weil er einflussreichen politischen und wirtschaftlichen Kreisen gefährlich geworden war.

    Der Sonder-Revisionsbericht der HypoVereinsbank vom 17. März 2003 ist nicht erst im Dezember 2011 in den Dunstkreis der bayerischen Justiz eingetreten; dieser Bericht lag schon Ihrem Vorgänger, Alexander Herrn Dr. Manfred Weiß, vor, ja man kann sogar sagen, die Prüfungsergebnisse waren der Justiz schon bekannt, bevor der Bericht überhaupt abgefasst worden ist.

    Es ist zu der Zeit der Entstehung des Berichts bereits zwischen der Bank und der Justiz ausgehandelt worden, dass keinesfalls etwas in die Öffentlichkeit dringen darf, weil der Schaden sowohl für die Bank als auch für die CSU riesig sein würde.

    Der ehemalige Innenminister und ehemalige Ministerpräsident und immer noch im Landtag als Abgeordneter aus Nürnberg sitzende Dr. Günther Beckstein hatte sich aus dem Kreis von Verwandten und Freundinnen und Freunden ein Netzwerk aufgebaut, mit dem er überall das in Bayern und darüber hinaus beherrscht hat, was ihm so wichtig war, dass er den Drang hatte, es zu beherrschen.

    Zu diesem Kreis der Netzwerk-Personen gehörte auch Frau Petra Mollath. Und Herr Beckstein brauchte sie in seinem Netzwerk, weil es einem Politiker, der den bürgerlichen Mittelstand für den Schwerpunkt seines Wählerpotentials hält, aus seiner politischen Perspektive gut ansteht, wenn er seinem Fan-Club eine Schiene zur Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung bieten kann.

    Über Petra Mollath stand einem Personenkreis mit Vermögen, welcher der CSU und ihrem Bezirksvorsitzenden Beckstein nahesteht, und bei dessen Mitgliedern das Bedürfnis auftauchen konnte, Steuern zu hinterziehen und Schwarzgeld in die Schweiz zu verschieben, eine dafür geeignete Struktur zur Verfügung. Und diese Struktur war sehr geeignet, das arbeitet der Revisionsbericht deutlich heraus. Und sie war effizient. Sie warsogar so effizient, dass Frau Mollath diesen Service auch im Freundeskreis angeboten hat wie gegenüber dem Zahnarzt Braun. Einen Zahnarzt ohne Steuerhinterziehung ab 100.000 Mark konnte sich Frau Mollath gar nicht vorstellen.

    Über das Netzwerk konnte man Schwarzgeld zu Bankhäusern mit schönen Namen in die Schweiz schaffen lassen, und man konnte die Schwarzgeldkonten von Nürnberg aus bedienen, indem man Order-Papiere mitgab, die so klangvolle Decknamen wie Klavier hatten. Klar, dass so etwas provisionspflichtig ist, und im Bankbericht wird die illegale Provisionszahlung auch deutlich gerügt, und schließlich wird sie mit fristloser Kündigung geahndet.

    Vermutlich musste auch in den Wahlkampf-Fond des Herrn Beckstein ein bisschen was provisionsartiges entrichtet werden, bevor man zum Verschiebe- und Verschwindenlassen-System zugelassen worden ist. Ich habe von Personen, die anderweitig zu solchen kriminellen Subsystemen des Herrn Beckstein zugelassen worden sind, davon gehört, dass das alles provisionspflichtig ist in Richtung auf die immer teurer werdenden Wahlkämpfe, die er finanzieren muss.

    Im Zusammenfassenden Ergebnis spricht der Revisionsbericht von der Gefahr, dass Herr Mollath in die Öffentlichkeit gehen und sein Wissen verkaufen könnte, sprich, dass er die Bank erpressen könnte.

    Als Herr Mollath tatsächlich zur Gefahr wurde, waren Sie seit dem 14. Oktober 2003 Justizministerin und mussten in die Vereinbarung eintreten, die schon vor Ihrer Zeit getroffen worden ist. Herr Beckstein war gegenüber dem Kreis der ihm nahe stehenden Menschen, denen er die Schwarzgeldverschiebung als todsicheren Tipp angepriesen hatte aber auch gegenüber der Bank verpflichtet.

    Normalerweise müssen, wenn eine derartige Eiterbeule in einem Betrieb zum Platzen gebracht wird, nicht nur die unmittelbar Tätigen, sondern auch die örtlich Verantwortlichen den Hut nehmen, denn ein solches System kann nicht florieren, wenn seine Vernetzung mit den örtlichen Strukturen nicht von den Chefs zumindest toleriert wird. 3(3)

    Für die aber hatte Herr Beckstein ein gutes Wort eingelegt, man konnte sie daher von den obersten Chefs auf ihren Posten halten, so lange die Öffentlichkeit nichts davon erfuhr. Und dann bestand da noch das eigene Interesse des Herrn Beckstein und das Interesse der CSU, es zu vermeiden, mit einem der größten Skandale in der Geschichte der Parteiendemokratie aufzufallen.

    Sie Frau Merk haben von Ihrem Vorgänger ein kriminelles Underground-Justiz-System übernommen, das Sie in Ihrer Amtszeit fortgeführt und perfektioniert haben.

    Geben Sie gegenüber der Öffentlichkeit und dem Bayerischen Landtag, die Sie belogen haben, zu, dass das Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen Herrn Mollath beim Kollegen Brixner ein vom Anfang bis zum Ende manipuliertes Verfahren gewesen ist, so wie in den Räumen dieses Nürnberger Gerichts im Nationalsozialismus die Verfahren gegen Juden manipuliert worden sind, die man unbedingt ins KZ bringen wollte, weil sie politisch unerwünscht waren oder weil lüsterne Parteigenossen gierig nach dem Besitz solcher Opfer schielten.

    Es ist dem Laienrichter Westenrieder, der sich auf die Erfahrung von ca. 60 Prozessen stützt, auch aufgefallen, dass der Kollege Brixner als der prozessleitende Vorsitzende herumgeschrien hat wie seinerzeit in der dunkelsten Epoche der deutschen Geschichte Roland Freisler am Volksgerichtshof. Der Laienrichter Westenrieder, der dieses Urteil über Gustl Mollath als Fehlurteil bezeichnet, hat etwas Derartiges in keinem Verfahren vorher und keinem Verfahren nachher erlebt.

    Durch meinen Einsatz für Gustl Mollath sind viele Menschen mit der Bitte um Hilfe zu mir gekommen, die entweder selbst durch das kriminelle Justiz-System in Not geraten sind oder die einen Angehörigen in dem System stecken haben, wie die Eltern von Matthias Frey. Er ist der Traurigste aller dieser Notfälle, bei dem zuerst geholfen werden muss. Alle weiteren Fälle werde ich mit Ihrem Nachfolger auf dem wiedererlangten Boden des Rechtsstaats zu verhandeln haben.

    Matthias Frey ist lebenslänglich eingesperrt, weil er zwei junge Menschen umgebracht haben soll & er aber gar nicht der Täter ist, und er gar nicht der Täter sein kann, wie der anerkannte Gerichtsmediziner Professor Eisenmenger in einer gutachterlichen Stellungnahme festgestellt hat.

    In diesem Fall geht es darum, dass man für Mord und Totschlag im Drogen- und Waffenschmuggelmilieu, in das CSU-Bonzen von regionaler Bedeutung in Bamberg und Umgebung bis hin nach Würzburg verstrickt sind, einen Ersatz-Täter gebraucht hat, um die wahren Mörder zu verschonen.

    Aber eben auch Waffenschmuggel spielt da mit hinein wie die Beschaffung der Ceska mit Schalldämpfer, die dann wahrscheinlich in der NSU-Mordserie zehnfach im Einsatz gewesen ist. Es geht immer darum, dass etwas in die Schweiz geschafft oder aus der Schweiz geholt werden muss, und dass man einen Täter oder einen Wahnsinnigen braucht, wenn etwas schief läuft und es darum geht, diese Ströme von Waffen und Geld zu vertuschen.

    Hochachtungsvoll

    Rudolf Heindl
    Richter i.R.

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  • Gerd PA

    |

    HIER DIE RECHTE UND PFLICHTEN DIE GUSTL MOLLATH VERWEIGERT U.VERWEHRT WERDEN!!!

    DIE ERKLÄRUNG DER PATIENTENRECHTE IM PSYCHIATRISCHEN SYSTEM
    Herausgegeben von der Citizens Commission on Human Rights

    Alle großen Organisationen haben Kodizes niedergelegt, an denen sie ihre Ziele und Aktivitäten ausrichten. Die Erklärung der Patientenrechte im psychiatrischen System artikuliert die führenden Prinzipien der CCHR und ihre Standards, nach denen sie Menschenrechtsverletzungen der Psychiatrie beharrlich untersucht und aufdeckt.

    A. Das Recht des Patienten auf Einwilligung nach vollständiger ärztlicher Aufklärung. Die umfasst:

    1. Eine wissenschaftliche/medizinische Untersuchung, die jegliche behauptete Diagnose einer psychiatrischen Störung bestätigt, und das Recht, jegliche psychiatrische Diagnose einer psychischen „Krankheit“ anzufechten, die medizinisch nicht belegt werden kann.

    2.Vollständige Offenlegung aller dokumentierter Risiken der empfohlenen Psychopharmaka oder „Behandlung“ .

    3. Das Recht, über alle verfügbaren medizinischen Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt zu werden, die keine Verabreichung von Psychopharmaka und keine psychiatrische Behandlung umfassen.

    4. Das Recht, jegliche Behandlung zu verweigern, die der Patient als schädlich erachtet.

    B. Niemand darf gegen seinen Willen psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelt werden.

    C. Niemandem – keinem Mann, keiner Frau und keinem Kind – darf seine persönliche Freiheit aufgrund sogenannter psychischer Krankheit ohne eine faire Gerichtsverhandlung und ohne einen Rechtsbeistand verweigert werden.

    D. Niemand darf aufgrund seiner religiösen, politischen oder kulturellen Überzeugungen oder Praktiken in eine psychiatrische Anstalt oder ein Krankenhaus eingewiesen oder dort festgehalten werden.

    E. Jeder Patient hat:

    1. Das Recht, unter Wahrung seiner Menschenwürde behandelt zu werden.

    2. Das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung im Krankenhaus mit allen zu Gebote stehenden Annehmlichkeiten ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische Überzeugung, soziale Herkunft oder Status aufgrund von Geburt oder Eigentum.

    3. Das Recht auf eine gründliche medizinische Untersuchung durch einen kompetenten zugelassenen Arzt für Allgemeinmedizin seiner Wahl, um sicherzustellen, dass der geistige Zustand nicht durch eine unentdeckte und unbehandelte körperliche Krankheit oder Verletzung verursacht ist, sowie das Recht, einen zweiten Arzt seiner Wahl zu Rate zu ziehen.

    4. Das Recht auf vollständig ausgestattete medizinische Einrichtungen und ordnungsgemäß ausgebildetes medizinisches Personal, damit kompetente ärztliche körperliche Untersuchungen durchgeführt werden können.

    5. Das Recht, die Art der Behandlung zu wählen und das Recht, diese mit einem Allgemeinarzt, einem Heilpraktiker oder einem Geistlichen seiner Wahl zu erörtern.

    6. Das Recht auf eine verständliche schriftliche Darlegung in seiner Muttersprache, die alle Nebenwirkungen einer vorgeschlagenen Behandlung aufführt.

    7. Das Recht, Behandlungen zu akzeptieren oder abzulehnen, und insbesondere das Recht, Sterilisation, Elektroschocks, Insulinschocks, Lobotomie (oder jeden anderen psychochirurgischen Eingriff), Aversionstherapie, Narkotherapie, Tiefschlaftherapie und Medikamente mit unerwünschten Nebenwirkungen abzulehnen.

    8. Das Recht, ohne Repressalien fürchten zu müssen, offizielle Beschwerden bei einem unabhängigen Gremium, das aus nicht-psychiatrischem Personal, Anwälten und Laien besteht, einreichen zu dürfen. Die Beschwerden können sich auf alle gewaltsamen, grausamen, inhumanen oder erniedrigenden Behandlungen und Bestrafungen beziehen, denen jemand während der Zeit in psychiatrischer Obhut ausgesetzt war.

    9. Das Recht, sich mit einem Anwalt zu beraten und rechtliche Schritte zu unternehmen.

    10. Das uneingeschränkte Recht, jederzeit auf eigenen Wunsch entlassen zu werden, sofern keine Straftat vorliegt.

    11. Das Recht, allein oder mit Hilfe eines Rechtsberaters sein Eigentum zu verwalten und seine Angelegenheiten zu regeln; oder, falls ein Gericht auf Geschäftsunfähigkeit entschieden hat, das Recht auf einen vom Staat bestellten Verwalter, der diese Angelegenheit regelt, bis auf Geschäftsfähigkeit entschieden ist. Der Verwalter ist den nächsten Verwandten, dem Rechtsberater oder dem Vormund des Patienten rechenschaftspflichtig.

    12. Das Recht, seine Krankenakten einzusehen und in Besitz zu nehmen sowie rechtliche Schritte gegen alle darin enthaltenen Falschinformationen zu unternehmen, die dem Ansehen der Person schaden könnten.

    13. Das Recht, mit Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden strafrechtliche Schritte gegen jeden Psychiater, Psychologen oder Krankenhausmitarbeiter wegen unrechtmäßiger Einweisung, Körperverletzung, sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung oder jeder anderen Gesetzesübertretung einzuleiten. Und das Recht auf ein Gesetz, das die Strafen für kriminelle, missbräuchliche oder fahrlässige Behandlung von Patienten durch Psychiater, Psychologen oder Krankenhausmitarbeiter nicht aufhebt oder einschränkt.

    14. Das Recht, Psychiater, ihre Berufsverbände und Lehrstätten, die psychiatrische Einrichtung oder deren Mitarbeiter wegen unrechtmäßiger Einweisung, falscher Berichte/Gutachten oder durch Behandlung verursachter Schäden zu verklagen.

    15. Das Recht auf Arbeit oder darauf, Arbeit abzulehnen, sowie auf angemessene Bezahlung für jede während des Krankenhausaufenthaltes ausgeübte Tätigkeit. Die Bezahlung muss an den üblichen Tarifsätzen für vergleichbare Tätigkeiten ausgerichtet sein.

    16. Das Recht auf Bildung oder Ausbildung, welche die Möglichkeiten verbessert, nach der Entlassung seinen Lebensunterhalt zu verdienen, sowie das Recht auf freie Wahl der Bildung oder Ausbildung.

    17. Das Recht, Besucher und einen Geistlichen der eigenen Glaubensgemeinschaft zu empfangen.

    18. Das Recht, Telefongespräche zu führen, und das Recht auf Wahrung des Brief- und Postgeheimnisses hinsichtlich aller ein- und ausgehenden Korrespondenz.

    19. Das Recht auf freien Umgang mit jeder Gruppe oder Person in einer psychiatrischen Anstalt, Klinik oder Einrichtung, oder sich von jeder Gruppe oder Person darin fernzuhalten.

    20. Das Recht auf eine sichere Umgebung ohne Straftäter, die aufgrund krimineller Handlungen eingewiesen wurden.

    21. Das Recht auf Umgang mit Gleichaltrigen.

    22. Das Recht auf eigene Kleidung und persönlichen Besitz sowie auf einen sicheren Ort zur Aufbewahrung.

    23. Das Recht auf tägliche sportliche Betätigung im Freien.

    24. Das Recht auf angemessene und ausreichende Ernährung und drei Mahlzeiten pro Tag.

    25. Das Recht auf hygienische Zustände, nicht überbelegte Einrichtungen und auf ausreichend ungestörte Freizeit und Ruhe.

  • Gerd PA

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    Die USA kennen, wie das Frankenland, machtvolle – gelegentlich auch machttrunkene – Richter. Und Politiker. Und Unternehmer. (Hierarchisch aufwärts sortiert)
    Mächtiger als die fränkische ist die US-Filmindustrie. Dort produziert man immer wieder Filme, in denen zu Unrecht drangsalierte Bürger Rache schwören und nehmen. (chronologisch sortiert)

    Ist das der Weg, den Frankens Wegsperr und Willkürjustiz zu gehen gewillt ist???

  • Gerd PA

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    Nun habe ich mir dieses Betreuungsrecht einmal angesehen und die damit mögliche Unterbringung in einer Psychiatrischen Klinik. Mollath wurde ja der Wahn unterstellt. Wie wir wissen – hatte er keinen Wahn. Alles ist tatsächlich geschehen.

    Jeder Bürger kann – wenn ein böser Nachbar oder Bürger es will, mit diesem Verfahren, der erzwungenen psychiatrischen Begutachtung, in eine Psychiatrie verbracht werden, wenn die Psychiater ein falsches Gutachten erstellen. Und das kommt immer wieder vor. Es gibt ja auch die “Ferngutachten”, die sogar vor Gericht zugelassen sind, wie wir am Fall Mollath sehen.

    § 1906
    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung

    http://dejure.org/gesetze/BGB/1906.html


    http://www.youtube.com/watch?v=aI-fZs4RtiE


    Damit ist unser Rechtsstaat ausgehebelt und die Bürgerrechte keinen Pfifferling wert. Mittels dieses Gesetzes kann jeder “Querulant”, der seine politische Meinung offen sagt, der sich über kriminelle Machenschaften beschwert, verräumt werden.

    Mollath blieb ruhig. Aber würden wir bei einer ungerechten Behandlung, so wie sie Gustl Mollath erfahren hat, ruhig bleiben?

    Tja, was sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit dem neuen Betreuungrecht – welches erst dieses Jahr 18.02.2013 (BGBl. I S. 266) m.W.v. 26.02.2013 so umgesetzt wurde, einfallen ließ, lässt tief blicken. Offensichtlich will man hier Leute gezielt verschwinden lassen.

    Ein Blick auf diese Webseite zeigt, was sich abspielt:

    http://de.cchr.org/about-us/what-is-cchr.html


    Es ist ein Riesengeschäft: 8.000 Euro pro Monat für einen Psychiatriepatienten…. da verdienen die Kliniken und die Pharmakonzerne…

  • Gerd PA

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    BVerfG 2 BvR 442/12 (2. Kammer des Zweiten Senats) – Beschluss vom 4. Oktober 2012 (OLG Bamberg / LG Bayreuth)

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus); Fortdauer der Unterbringung (Aussetzung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Gefahrprognose: Konkretisierung, Begründungstiefe, Beziehungstat).

    Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB
    Leitsätze des Bearbeiters
    1. Bei der Vollstreckung einer Maßregel ist das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem Erfordernis des Schutzes der Allgemeinheit vor zu erwartenden Rechtsgutverletzungen abzuwägen. Die Freiheit der Person darf dabei nur beschränkt werden, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist.

    2. Bei der erforderlichen Abwägung der Sicherungsbelange der Allgemeinheit mit dem Freiheitsanspruch des Untergebrachten darf nur auf die Gefahr solcher Taten abgestellt werden, die geeignet sind, die Maßregel zu tragen. Die Gefahr ist daher im Hinblick auf Art und Gewicht der zu erwartenden Taten sowie Wahrscheinlichkeit, Häufigkeit und Frequenz ihrer künftigen Begehung einzelfallbezogen zu konkretisieren. Dabei sind auch das frühere Verhalten des Verurteilten sowie die für seine künftige Entwicklung bedeutsamen Umstände zu berücksichtigen.

    3. Je länger der Freiheitsentzug andauert, desto stärkeres Gewicht gewinnt das Freiheitsgrundrecht und umso strenger werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründungstiefe einer negativen Prognoseentscheidung. Im Rahmen der Abwägung ist auch auszuführen, inwieweit etwaigen Gefahren durch geeignete Auflagen begegnet werden kann. Einer besonderen Begründung bedarf es, wenn ein Gericht – auch nur in Einzelaspekten – von einem eingeholten Sachverständigengutachten abweichen will.

    4. Nach einer zwölf Jahre andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anlässlich eines singulären, als Beziehungstat einzustufenden Tötungsdelikts genügt die – zumal in ihrem Ausmaß nicht konkretisierte – Gefahr von Körperverletzungen im privaten Umfeld nicht, um die Fortdauer der Unterbringung zu begründen. Dies gilt insbesondere, wenn ausweislich eines Sachverständigengutachtens in Belastungssituationen wie vor der Ausgangstat eine rechtzeitige therapeutische Intervention möglich ist.
    Entscheidungstenor
    Die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth vom 30. November 2011 – StVK 1083/09 – und des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10. Januar 2012 – 1 Ws 726/11 – verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Die genannten Entscheidungen werden aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Bayreuth zurückverwiesen.

    Der Freistaat Bayern hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.
    Gründe
    1
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

    I.
    2
    Gegen die ansonsten strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getretene 66-jährige Beschwerdeführerin, die im August 1997 ihren Ehemann getötet hatte, wurde durch Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Januar 1999 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, die seit Juli 1999 vollstreckt wird.

    3
    1. Zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann hatte es jahrelang erhebliche Spannungen gegeben, weil die ansonsten ruhige Beschwerdeführerin infolge eines sich zunehmend verschlimmernden “Vermüllungssyndroms” beziehungsweise “Sammelwahns” Unrat in erheblichen Mengen zuhause gelagert hatte und dabei gelegentlich “geradezu zur Furie” geworden war. Sie hatte ihren Ehemann des Öfteren betäubt und ihn schon früher mehrfach angebunden, weil sie sich von seiner ständigen Gegenwart bei der Verwertung des Mülls behindert gefühlt hatte. Im August 1997 betäubte die Beschwerdeführerin ihren Ehemann sodann erneut und band ihn fest. Nachdem er aufgewacht war und sich von der Fesselung befreit hatte, schlug sie ihm mehrmals mit einer vollen Mineralwasserflasche auf den Hinterkopf, wodurch er verstarb. Den Leichnam zerteilte die Beschwerdeführerin mit einem Küchenmesser sowie einem Küchenbeil und entsorgte die Leichenteile. Nach den Feststellungen des Landgerichts war die Einsichtsfähigkeit der Beschwerdeführerin zur Tatzeit krankheitsbedingt aufgehoben.

    4
    2. Im März 2011 kam eine Begutachtung durch eine psychiatrische Sachverständige zu dem Ergebnis, dass negative prognostische Faktoren noch überwögen. Sollten sich erneut Straftaten manifestieren, so sei mit Taten wie zum Beispiel Körperverletzungen zu rechnen, die sich auf Personen aus dem privaten Umfeld der Beschwerdeführerin beziehen würden. Hinsichtlich des Sammelverhaltens blieben Belastungssituationen abzuwarten, doch sei nicht mit raptusartigem Auftreten von aggressiven Durchbrüchen zu rechnen, sondern es bestehe – bei einer engmaschigen sozialen Kontrolle – die Möglichkeit rechtzeitiger therapeutischer Intervention.

    5
    3. Mit angegriffenem Beschluss vom 30. November 2011 ordnete die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth erneut die Fortdauer der Unterbringung an, da nicht zu erwarten sei, dass die Beschwerdeführerin keine rechtswidrigen Taten mehr begehen werde. Wesentliche therapeutische Ziele hätten nach dem zutreffenden Gutachten der Sachverständigen noch nicht erreicht werden können. Auch wenn die Beschwerdeführerin nicht beabsichtige, eine neue Partnerschaft aufzunehmen, sei darauf hinzuweisen, dass sie gegenüber der Sachverständigen erklärt habe, sie wolle mit einem pflegebedürftigen Menschen zusammenziehen und jenem helfen. Weitere Ausführungen dazu erübrigten sich.

    6
    4. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde verwarf das Oberlandesgericht Bamberg mit der ebenfalls angegriffenen Entscheidung vom 10. Januar 2012. Auch das Oberlandesgericht ging davon aus, dass weitere rechtswidrige Taten zu erwarten seien. Nach dem Sachverständigengutachten, dem sich der Senat anschließe, drohten außerhalb des beschützenden Settings “der Anlasstat vergleichbare” Taten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei auch unter Berücksichtigung der Dauer der Unterbringung weiterhin gewahrt. Zur Begründung nahm der Senat Bezug auf eine frühere Entscheidung, in der er ausgeführt hatte, bei Aussetzung der Maßregel sei mit erheblichen rechtswidrigen Taten zu rechnen, die – wie das Anlassdelikt zeige – die weitere Unterbringung zum Schutz der Allgemeinheit rechtfertigten.

    II.
    7
    Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin vor allem eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Während der Unterbringung sei die Beschwerdeführerin nie gewalttätig geworden. Da es sich außerdem um eine Beziehungstat gehandelt habe, bestehe entgegen der Einschätzung der Sachverständigen kein Risiko erneuter Taten. Wegen der zunehmenden Dauer des Freiheitsentzugs stiegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründungstiefe der Entscheidung. Im Übrigen könne einer etwaigen Gefahr durch geeignete Auflagen begegnet werden.

    III.
    8
    Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zu der Verfassungsbeschwerde Stellung genommen. Diese sei unbegründet. Das Oberlandesgericht habe angenommen, dass ein erneuter Mord begangen werden könne. Eine Aussetzung einer Maßregel dürfe nicht zu einem erneuten Kapitaldelikt führen. Sowohl die Anlasstat als auch die Therapiefortschritte, die Entlassungssituation und die drohenden Straftaten seien umfassend abgewogen worden. Eine nicht hinreichende Berücksichtigung des Freiheitsgrundrechts der Beschwerdeführerin sei nicht ersichtlich. Da als Anlasstat ein Mord zugrunde liege, bestünden auch angesichts der Dauer des Maßregelvollzugs von 13 Jahren keine Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der Fortdauer.

    9
    Die Akte des Ausgangsverfahrens hat dem Bundesverfassungsgericht vorgelegen.

    IV.
    10
    Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung nach § 93c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 93a Abs. 2 BVerfGG sind erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen – insbesondere die anzulegenden Maßstäbe bei der Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 70, 297 ff.). Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG). Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit offensichtlich begründet (§93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    11
    Die angegriffenen Beschlüsse verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 2Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG. Landgericht und Oberlandesgericht haben die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Prüfung der Fortdauer der Maßregel verkannt.

    12
    1. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann “die Freiheit der Person” und nimmt einen hohen Rang unter den Grundrechten ein. Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als “unverletzlich” bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuiert (vgl. BVerfGE 35, 185; 109, 133 ; 128, 326 ).

    13
    Die Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 29, 312 ; 35, 185 ; 45, 187 ; stRspr). Kollidiert der Freiheitsanspruch der Person mit der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs oder dem Erfordernis, die Allgemeinheit vor zu erwartenden Rechtsgutverletzungen zu schützen, sind beide Belange gegeneinander abzuwägen (vgl.BVerfGE 90, 145 ; 109, 133 ; 128, 326 ). Dabei gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die Freiheit der Person nur beschränkt werden darf, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist. Die verfassungsrechtlich gerechtfertigten Eingriffstatbestände haben insoweit auch eine freiheitsgewährleistende Funktion, da sie nicht nur den Eingriff in ein grundrechtlich geschütztes Interesse erlauben, sondern zugleich die äußersten Grenzen zulässiger Grundrechtseinschränkungen bestimmen (vgl. BVerfGE 70, 297; 75, 329 ; 126, 170 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. März 2012 – 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 56).

    14
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das sich daraus ergebende Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des betroffenen Einzelnen und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutverletzungen verlangt nach gerechtem und vertretbarem Ausgleich. Dieser lässt sich für die Entscheidungen über die Aussetzung der Maßregelvollstreckung nur dadurch bewirken, dass Sicherungsbelange und der Freiheitsanspruch des Untergebrachten als wechselseitiges Korrektiv gesehen und im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden (vgl. BVerfGE 70, 297). Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist daher in die Prüfung der sogenannten Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen (integrative Betrachtung). Die dem Richter auferlegte Prognose erfordert eine wertende Entscheidung. Die darauf aufbauende Gesamtwürdigung hat die von dem Täter ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs ins Verhältnis zu setzen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    15
    Es ist auf die Gefahr solcher rechtswidriger Taten abzustellen, die ihrer Art und ihrem Gewicht nach ausreichen, auch die Anordnung der Maßregel zu tragen; diese müssen mithin “erheblich” im Sinne des § 63 StGB sein. Die Beurteilung hat sich demnach darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt. Dabei ist die von dem Untergebrachten ausgehende Gefahr hinreichend zu konkretisieren; der Grad der Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten ist zu bestimmen; deren bloße Möglichkeit vermag die weitere Maßregelvollstreckung nicht zu rechtfertigen. Bei allem ist auf die Besonderheiten des Falles einzugehen. Zu erwägen sind das frühere Verhalten des Untergebrachten und von ihm bislang begangene Taten. Abzuheben ist vor allem aber auf die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände, die für die künftige Entwicklung bestimmend sind. Dazu gehören nicht nur der Zustand des Untergebrachten, sondern auch die zu erwartenden Lebensumstände. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit kann es auf die voraussichtlichen Wirkungen der im Falle der Aussetzung der Maßregelvollstreckung zur Bewährung kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht (§67d Abs. 2 Satz 2 StGB) und der damit verbindbaren weiteren Maßnahme der Aufsicht und Hilfe ankommen (vgl. §§ 68a, 68b StGB), insbesondere also die Tätigkeit eines Bewährungshelfers und die Möglichkeit bestimmter Weisungen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    16
    Da es sich bei der Gesamtwürdigung der für die Frage der Aussetzung (§ 67d Abs. 2 StGB) maßgeblichen Umstände um eine wertende Entscheidung unter Prognosegesichtspunkten handelt, kann das Bundesverfassungsgericht sie nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen, insbesondere Inhalt und Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht verkennen. Je länger aber die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs sein. Das Freiheitsgrundrecht gewinnt wegen des sich verschärfenden Eingriffs immer stärkeres Gewicht für die Wertungsentscheidung des Strafvollstreckungsrichters. Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    17
    Das zunehmende Gewicht des Freiheitsanspruchs bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung wirkt sich bei langdauernden Unterbringungen in einem Psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) auch auf die an die Begründung einer Entscheidung nach § 67d Abs. 2 StGB zu stellenden Anforderungen aus. In diesen Fällen engt sich der Bewertungsrahmen des Strafvollstreckungsrichters ein; mit dem immer stärker werdenden Freiheitseingriff wächst die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte. Dem lässt sich dadurch Rechnung tragen, dass der Richter seine Würdigung eingehender abfasst, sich also nicht etwa mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt, sondern seine Bewertung anhand der dargestellten einfachrechtlichen Kriterien substantiiert offenlegt. Erst dadurch wird es möglich, im Rahmen verfassungsgerichtlicher Kontrolle nachzuvollziehen, ob die von dem Täter ausgehende Gefahr seinen Freiheitsanspruch gleichsam aufzuwiegen vermag. Zu verlangen ist mithin vor allem die Konkretisierung der Wahrscheinlichkeit weiterer rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, und deren Deliktstypus. Bleibt das Bemühen des Richters um Zuverlässigkeit der Prognose trotz Ausschöpfung der zu Gebote stehenden Erkenntnismittel mit großen Unsicherheiten behaftet, so hat auch dies Eingang in seine Bewertung zu finden (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2010, – 2 BvR 660/09 -, FamRZ 2010, S. 532 f.).

    18
    Genügen die Gründe einer Entscheidung über die Fortdauer einer bereits außergewöhnlich lange währenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63, § 67d Abs. 2 StGB) diesen Maßstäben nicht, so führt das dazu, dass die Freiheit der Person des Untergebrachten auf solcher Grundlage nicht rechtmäßig eingeschränkt werden kann; sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ist verletzt, weil es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage für die Unterbringung fehlt (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    19
    2. Die angegriffenen Entscheidungen tragen den von Verfassungs wegen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu stellenden Anforderungen nicht hinreichend Rechnung. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung dauerte der Maßregelvollzug bereits über 12 Jahre. Die Anordnung der Fortdauer hätte daher angesichts des zunehmenden Gewichts des Freiheitsanspruchs der Beschwerdeführerin unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sorgfältiger Begründung bedurft. Daran fehlt es.

    20
    Das Landgericht hat zur Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der Unterbringung überhaupt keine Erwägungen angestellt, was besorgen lässt, dass eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht vorgenommen wurde.

    21
    Das Oberlandesgericht geht bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung von falschen Voraussetzungen aus. Soweit dort ausgeführt wird, die Verhältnismäßigkeit sei nach wie vor gewahrt, weil “der Anlasstat vergleichbare rechtswidrige Taten” drohten, was die weitere Unterbringung zum Schutz der Allgemeinheit rechtfertige, lässt sich dies nicht auf das Ergebnis des Sachverständigengutachtens stützen.

    22
    Nach Einschätzung der Sachverständigen ist allenfalls mit Taten wie zum Beispiel Körperverletzungen zu rechnen, die sich auf Personen aus dem privaten Umfeld der Beschwerdeführerin beziehen. Aus dem Gutachten ergibt sich nicht, dass die Gefahr eines weiteren Tötungsdelikts oder einer Körperverletzungshandlung besteht, die – etwa aufgrund besonderer Intensität – unbeabsichtigte tödliche Folgen haben könnte. Auch in Belastungssituationen im Zusammenhang mit dem Sammelverhalten der Beschwerdeführerin – welches der Auslöser für die Ausgangstat war – ist nach den Angaben der Sachverständigen nicht mit raptusartigem Auftreten von aggressiven Durchbrüchen zu rechnen, sondern besteht die Möglichkeit rechtzeitiger therapeutischer Intervention.

    23
    Wenn das Oberlandesgericht hinsichtlich der drohenden Taten vom Sachverständigengutachten hätte abweichen wollen, hätte dies angesichts der ausführlichen Herleitung des Ergebnisses des Gutachtens sorgfältiger Begründung bedurft. Da sich das Oberlandesgericht jedoch dem nach seinen eigenen Feststellungen “umfangreichen, wissenschaftlich fundierten schriftlichen Gutachten” sogar anschließt, ist nicht nachvollziehbar, woraus es die Gefahr zukünftiger einem Tötungsdelikt vergleichbarer Delikte ableitet. Bereits wegen der nicht näher begründeten Annahme dieser Gefahr genügt die angegriffene Entscheidung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Fortdauer des Maßregelvollzugs nicht.

    24
    Ferner hätte das Oberlandesgericht darlegen müssen, wie hoch die Gefahr der Begehung der – laut Gutachten lediglich zu befürchtenden – Körperverletzungshandlungen ist. Nicht jede Negativprognose kann schematisch in gleicher Weise Berücksichtigung finden. Vorliegend ist nach dem Gutachten vielmehr von einem Grenzfall auszugehen, welcher die Gutachterin gerade noch zu einer negativen Prognose führte. Im Historical, Clinical, Risk Management-20 (HCR 20) ergab sich ein niedriger Punktewert, wonach gerade kein erhöhtes Risiko für zukünftige Gewalttaten der Beschwerdeführerin besteht. Wenn die Sachverständige sodann trotz positiver Basisraten, positiver prädeliktischer und postdeliktischer Faktoren, des Charakters des Deliktes als Beziehungstat und trotz weiterer günstiger Umstände vorsichtig feststellt, es finde sich “noch” ein Überwiegen negativer Faktoren, mag dies nicht unvertretbar sein. Gleichwohl hätte das Gericht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung das Maß der Gefährdung und das Gewicht der bedrohten Rechtsgüter konkretisieren und auf dieser Grundlage eine Abwägung mit dem Freiheitsanspruch der Beschwerdeführerin vornehmen müssen.

    25
    Schließlich fehlt auch eine Auseinandersetzung damit, inwieweit etwaigen Gefahren durch geeignete Auflagen entgegengewirkt werden könnte.

    26
    3. Die Entscheidung über die Aufhebung und Zurückverweisung beruht auf § 95 Abs. 2 BVerfGG.

    27
    4. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG.

    HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 1002

    Bearbeiter: Holger Mann

    http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Heindl.pdf

    HIER ZUR WEITEREN INFO VON RICHTER a.D.Heindl ÜBER DIE STAATSKRIMINALITÄT IM BAYERISCHEN STAATSAPPARAT!!!

    http://www.bund-fuer-das-recht.de/pdf/Heindl.pdf

    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php

    

    http://www.woidpresse.de/Aktuelles_Themen–die-die-Welt-bewegen_992_Psychiatrie–Zwischen-Ermessen-und-Wissenschaft.aspx

    http://www.youtube.com/watch?v=du85qeZrAt4

    Wir werden Zeugen einer “sterbenden Demokratie” (Albrecht Müller) und die Frage verdichtet sich: Was kommt nach dem Rechtsstaat? Faschismus?

    Es ist die Stunde der Bürger. Kommen Sie zuhauf zur

    Großdemo in Nürnberg am 27.07.2013
    ab 14 Uhr in der Straße der Menschenrechte.

    http://aktionboss.de/sterbende-demokratie

    http://aktionboss.de/grosskundgebung-in-nuernberg

    http://muschelschloss.blogspot.de/2013/06/mollath-protest-photos.html

    Herr Dr. Strate hat neue Schriftsätze 17.7.2013 online gestellt!

    -Die dem obigen Artikel zugrundeliegende Entscheidung des OLG Bamberg:
    http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-Beschluss-2013-07-16.pdf

    -Die Ablehnung des Befangenheitsgesuchs:
    http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Regensburg-Beschluss-2013-07-15.pdf

    -Und die daraufhin eingereichte Beschwerde beim LG Regensburg:
    http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-16.pdf

    Drei Neue Dokumente von RA Strate zum Fall Gustl Mollath (15.07. und 16.07.2013)
    http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

    http://de.cchr.org/about-us/mental-health-declaration-of-human-rights.html
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-korrektur-einer-farce-1.1723093?commentspage=all:4:#comments

    Nun habe ich mir dieses Betreuungsrecht einmal angesehen und die damit mögliche Unterbringung in einer Psychiatrischen Klinik. Mollath wurde ja der Wahn unterstellt. Wie wir wissen – hatte er keinen Wahn. Alles ist tatsächlich geschehen.

    Jeder Bürger kann – wenn ein böser Nachbar oder Bürger es will, mit diesem Verfahren, der erzwungenen psychiatrischen Begutachtung, in eine Psychiatrie verbracht werden, wenn die Psychiater ein falsches Gutachten erstellen. Und das kommt immer wieder vor. Es gibt ja auch die “Ferngutachten”, die sogar vor Gericht zugelassen sind, wie wir am Fall Mollath sehen.

    § 1906
    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung

    http://dejure.org/gesetze/BGB/1906.html


    http://www.youtube.com/watch?v=aI-fZs4RtiE


    Damit ist unser Rechtsstaat ausgehebelt und die Bürgerrechte keinen Pfifferling wert. Mittels dieses Gesetzes kann jeder “Querulant”, der seine politische Meinung offen sagt, der sich über kriminelle Machenschaften beschwert, verräumt werden.

    Mollath blieb ruhig. Aber würden wir bei einer ungerechten Behandlung, so wie sie Gustl Mollath erfahren hat, ruhig bleiben?

    Tja, was sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit dem neuen Betreuungrecht – welches erst dieses Jahr 18.02.2013 (BGBl. I S. 266) m.W.v. 26.02.2013 so umgesetzt wurde, einfallen ließ, lässt tief blicken. Offensichtlich will man hier Leute gezielt verschwinden lassen.

    Ein Blick auf diese Webseite zeigt, was sich abspielt:
    http://www.patverfue.de/handbuch/betreuungsrecht

    http://de.cchr.org/about-us/what-is-cchr.html

    http://www.youtube.com/watch?v=aI-fZs4RtiE

    http://dejure.org/gesetze/BGB/1906.html

    Es ist ein Riesengeschäft: 8.000 Euro pro Monat für einen Psychiatriepatienten…. da verdienen die Kliniken und die Pharmakonzerne…

  • Gerd PA

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    betont: „Wir sind unabhängig“<<Dwight D. Eisenhower
    und Area 51 » Offener Brief an Dr. Günther Beckstein – aus
    aktuellem Anlaß ! 27. Mai 2013 von beim Honigmann zu lesen Brief
    Anfang: Rudolf Heindl Richter i. R. PFINZINGSTRASSE 4 91239
    HENFENFELD 13.05.2013 Herrn Abgeordneten des Bayerischen Landtages
    und Alt-Ministerpräsidenten Eilt sehr! Dr. Günther Beckstein über
    Herrn Pfarrer Dr. Peter Baumann durch persönliche Übergabe im
    Pfarrhaus Evangelische Kirchengemeinde und Diakonieverein
    Henfenfeld Kirchenstr. 3 91239 Henfenfeld DIE ZEHN GEBOTE Neuntes
    Gebot: DU SOLLST NICHT BEGEHREN DEINES NÄCHSTEN HAUS Sehr geehrter
    Herr Abgeordneter und Alt-Ministerpräsident Dr. Beckstein, lieber
    Günther, als sei es erst gestern gewesen, erinnere ich mich, wie
    wir im Repititorium beim alten Amtsgerichtsrat Patschke im
    Nebenzimmer der Gaststätte “Deutsches Haus“ in Erlangen vor 47
    Jahren uns auf das Erste Juristische Staatsexamen vorbereitet
    haben. Wir saßen dicht gedrängt an den zusammen geschobenen
    Wirtshaustischen und hatten den Bierkrug unter dem Stuhl stehen, da
    wir oben die Tischfläche zum Schreiben und für die aufgeschlagenen
    Gesetzbücher brauchten, in denen wir uns darin übten, die richtigen
    Paragraphen zu finden. Da haben wir beide das gleiche Recht
    gelernt. Im Berufsleben dann sind unser Rechtsverständnis und
    unsere Rechtsanwendung sehr weit auseinander gegangen. Wenn ich
    jetzt auf der einen Seite erlebe, wie Menschen zu mir kommen und
    mich um Hilfe gegen eine von Dir installierte Gewalt- und
    Willkürherrschaft (§ 92 Abs. 2 Nr. 6 StGB) bitten, die bei uns
    mittlerweile alle Bereiche des Lebens zersetzt hat, ja zuweilen
    förmlich um Schutz anflehen, weil es um ihre Existenz, ihre
    Freiheit und ihr Leben geht, und wenn ich auf der anderen Seite
    Dein Interview “Es ging, darum, ein Exempel zu statuieren“ zur
    Ausweisung des türkischen Jungen Mehmet vor 15 Jahren lese (siehe
    Süddeutsche Zeitung – online – vom 24. 04.2013), erkenne ich die
    Notwendigkeit, dass sich unser beiderseitiges Rechtsverständnis
    wieder annähern muss … und zwar dort bei dem Recht, das uns der
    alte Amtsgerichtsrat Patschke beigebracht hat. Du hast ein Buch
    geschrieben: “Die Zehn Gebote“, und in einer Besprechung Deines
    Buches mit dem Redakteur Henning Röhl von BibelTV am 25.10.2011
    hast Du gesagt: „Ich wollte (mit dem Buch) bewusst machen, dass
    alle Entscheidungen sich an den Zehn Geboten messen lassen müssen.“
    Und weiter: „Niemand sollte sich allzu sehr den Heiligenschein
    aufsetzen!“ Lieber Günther, der Heiligenschein, den Du Dir
    aufgesetzt hast, fällt Dir gerade vom Kopf. Ich will zwei
    Koordinaten der Absturz-Parabel Deines Heiligenscheines in diesem
    Brief kurz festhalten. I. Du hast den Liedermacher und Sänger Hans
    Söllner angezeigt, weil er in einem seiner Lieder Dich in dem Lied
    “Mei Angst“ mit Hitler und Himmler verglichen habe. Der Text
    lautet: „Früher hams Hitler ghoaßn oder Himmler, wisst´s es no,
    heit hoaßns Beckstein und Haider, früher warn´s de Juden, heit de
    Türken, des kimmt echt aufs selbe raus. Ihr schürt´s den Hass von
    Millionen Und suachts für eure Fehler Leut, die ma verhoazn ko wia
    damals und koana merkt`s, was ihr da treibts.“ Der Liedermacher
    Hans Söllner hat jetzt, da er zum vierten Male wegen dieses
    Liedtextes vor Gericht stand, von seinem Anwalt Jürgen Arnold die
    Aussage des Rechtsanwalts Alexander Eberth über das Schicksal des
    türkischen Jungen Mehmet, dessen Heimat München ist, in den Prozess
    einführen lassen (mittlerweile ist Mehmet ein junger Mann, der Name
    ist verändert, der Fall ist unter diesem Namen durch alle Medien
    gegangen). Rechtsanwalt Alexander Eberth, ein ehemaliges Mitglied
    des Bayerischen Senats, war der Anwalt des türkischen Jungen
    Mehmet, der als 14jähriger vor 15 Jahren von Dir als Innenminister
    in die Türkei ausgewiesen worden ist. Er berichtet, dass Du ihm am
    04.07.1998 bei einem Empfang des Landtagspräsidenten folgendes
    anvertraut hast: Im Frühjahr 1998 vor den Landtagswahlen hast Du
    einen Staatsanwalt in das Kreisverwaltungsreferat geschickt, um
    einen minderjährigen, straffällig gewordenen, in München
    aufgewachsenen Türken zu suchen. Dabei hast Du zu Rechtsanwalt
    Eberth gesagt: „Wir mussten erst den Richtigen suchen und die
    Chancen der Abschiebung prüfen. Wer ist am geeignetsten? Aus einer
    größeren Anzahl von Jugendlichen ist vom Oberstaatsanwalt Mehmed
    ausgesucht worden. Es gab schlimmere, aber es musste ein Türke
    sein, in München geboren.“ Aus den Prozessen, die (zur Tarnung der
    Gewalt und Willkür) vorausgingen, bis der vierzehnjährige Mehmet
    abgeschoben worden ist, berichtet Rechtsanwalt Eberth, dass ein
    Richter zu ihm gesagt hat: „Sie können sich gar nicht vorstellen,
    welchen Druck der Minister (Beckstein) persönlich gemacht hat.“ Ich
    habe davon gelesen, dass die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag
    Dich und Justizministerin Merk aufgefordert hat, im Landtag zu
    diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Ich gebe Dir einiges Material,
    um Dein Gedächtnis zu stärken. Ich füge dieses Schreiben an Dich
    dem Brief bei, den ich an Deine Fraktionsvorsitzende, Frau
    Abgeordnete Christa Stewens, und weitere Empfänger richte. Du hast
    der Süddeutschen Zeitung (online) am 24.04.2013 dazu ein Interview
    unter dem Titel gegeben: „Es ging darum ein Exempel zu statuieren.“
    In diesem Interview stellst Du nicht nur Deinen Standpunkt zur
    Abschiebung von Mehmet dar, sondern machst Aussagen, die – im
    Zusammenhang mit weiteren Fakten gesehen – Schlüsse auf Dein
    politisches Handeln zulassen. Eine der Fragen an Dich lautete:
    „1998 gab es dieses Plakat von den Grünen, auf dem stand:
    “Beckstein würde sogar Jesus abschieben“. Wie ging es Ihnen damit?“
    Deine Antwort: „Das Plakat halte ich heute noch für eine ganz große
    menschliche Gemeinheit. Es ist die Aufgabe eines Innenministers,
    Recht und Gesetz durchzusetzen, denn wenn das unterbleibt,
    verlieren die Gesetze ihre Wirkung. Ich wollte Spitze in der
    Sicherheit werden, auch mit harten Maßnahmen.“ Lieber Günther, Du
    hast sicher dieses Ziel gehabt, Du hast aber weder die
    intellektuellen noch die moralischen Voraussetzungen, um dieses
    Ziel je erreichen zu können. Deshalb hast Du Dich wie ein Streber
    in der Schule verhalten, der versucht durch Abschreiben der
    Klassenbeste zu sein. Und was Du durch Leistung niemals erreichen
    konntest, hast Du versucht, durch Täuschung – durch manipulierte
    Fälle – zu erreichen. Du hast den Polizei- und Justizapparat
    gezwungen, Verfahren vorzutäuschen, in denen Du den Täter ermittelt
    hast und gnadenlos verfolgst. In Wirklichkeit waren das
    Unschuldige, wie der Schwachsinnige Ulvi Kulac, dem Du von Deinem
    Dir hörigen Polizeiapparat den Mord an Peggy hast anhängen lassen.
    Du bist Spitze in der Staatskriminalität geworden, die in einem
    demokratischen Rechtsstaat der transatlantischen Wertegemeinschaft
    ein Innenminister aus dem Amt heraus je begangen hat und Deine
    „harten Maßnahmen“ sind nichts weiter als eine Palette der
    schlimmsten Verbrechen. Ich erinnere Dich an Deine Kampagne aus dem
    Frühjahr 2005, wo Du mit der Behauptung, Du hättest die
    “Terror-Moslems“ in der Moschee in der Hessestraße in Nürnberg
    enttarnt, an die Öffentlichkeit getreten bist. Ich füge den Artikel
    aus der Bild-Zeitung (Nürnberger Ausgabe) vom 13. Mai 2005 hier in
    den Text des Briefes ein: „In dieser Moschee sammeln Islamisten für
    den Terror – von Innenminister Beckstein enttarnt“ …………… Nichts in
    diesem Artikel ist wahr! Es gibt keine Moschee mit Terror-Moslems
    in Nürnberg. Und es gibt erst recht keine Moschee in Nürnberg,
    hinter deren biederen Fassade Islamisten für den Terror gesammelt
    hätten. Es gab und es gibt kein Geld in einer Moschee in Nürnberg,
    das für Terroristen-Camps im Sudan bestimmt wäre. Es flog keine
    Verschwörung in der Fatih-Moschee in Nürnberg auf. Es gab keine
    Sondereinsatzkommandos, die das vierstöckige Haus in der Nähe des
    Plärrers gestürmt hätten. Es sind in keiner Moschee in Nürnberg
    Computer, Cassetten und CDs mit Haßbriefen und Geld beschlagnahmt
    worden. Die Fahnder des Ministers waren bei dem Ausländerbeirat
    Hassan A. nicht erfolgreich. Nur zwei kurze Anmerkungen zu Deinem
    Lügengebäude: Du hast von Deiner Spionin, die Du aus dem
    bayerischen Verfassungsschutz in den Vorstand der Moschee
    eingeschleust hattest, tatsächlich Belege stehlen lassen, aus denen
    hervorging, dass in der Moschee gesammelt worden ist: aber für die
    Opfer des Oder-Hochwassers und nicht für Terroristen-Camps im
    Sudan. Die Menschen wollten gerade zeigen, dass sie in Deutschland
    als ihrer neuen Heimat angekommen sind und sich bei deutschen
    Opfern solidarisch zeigen, und das hat Dir nicht in das politische
    Konzept gepasst. Du hast von Deiner Spionin weiter Belege stehlen
    lassen, die sich auf die Pilgerreisen von Muslimen nach Mekka
    bezogen, die sollten vom Verfassungsschutz und der spurenkundlichen
    Abteilung des Landeskriminalamts dahin umgefälscht werden, dass sie
    belegen, dass die Reisen von jungen Männern in Ausbildungscamps des
    Terrorismus finanziert werden. Du lässt Dich als Innenminister und
    oberster Polizeichef für eine Großtat beweihräuchern, die überhaupt
    nicht stattgefunden hat! Das ist für sich gesehen schon ein
    schreckliches Ereignis, das in einem demokratischen Rechtsstaat
    nicht hingenommen werden kann. Wie sehr aber dieser Rechtsstaat
    zerstört ist, können wir erst dann erkennen, wenn wir den Spuren
    Deiner Propaganda-Lügen nachgehen und dabei feststellen müssen,
    dass gemordet worden ist, um die Propaganda-Lügen mit einem
    Anschein von Wahrheit zu versehen. Ich werde in dem Teil III “Die
    Hintermänner der Mörder“ in meiner Post an Frau
    Fraktionsvorsitzende Stewens und Andere (siehe S. 5 im Teil I “Am
    Sonntag ist Muttertag und am Mittwoch wird die Mutter abgemurkst“)
    dazu Ausführungen machen. II. Zusammen mit Deinen politischen
    Freunden, die im Kreistag Nürnberger Land in der CSU-Fraktion das
    Sagen hatten, hast Du von klein auf und seit dem Beginn Deiner
    politischen Karriere denjenigen kriminellen Apparat aufgebaut, dem
    jetzt Frau Monika Brandl am Mittwoch zum Opfer fallen soll, indem
    sie durch Zwangsräumung aus dem Haus geworfen wird, das ihr gehört,
    und dessen Finanzierung durch die Sparkasse Nürnberg sie schon
    längst zurückbezahlt hat. Deshalb habe ich Dir das Neunte Gebot als
    Titel über diesen Brief geschrieben: Sorge dafür, dass das Neunte
    Gebot bei Frau Monika Brandl nicht verletzt wird. Schütze die Frau
    so wie es Deine Christenpflicht ist! In der Sparkasse (ursprünglich
    “Sparkasse Hersbruck“, dann setzt sich das durch Fusionen fort in
    “Kreissparkasse Nürnberg“ und nunmehr “Sparkasse Nürnberg“) habt
    Ihr einen kriminellen Apparat installiert, der so ähnlich
    funktioniert, wie dies von Rechtsanwalt Eberth und einem Richter
    aus den Verfahren gegen Mehmet beschrieben wird: Es wird ein Opfer
    ausgesucht, und dieses Opfer hat dann keine Chance mehr. Es wird in
    pseudojuristischen Verfahren, in denen Du auf die Richter
    unglaublichen Druck ausübst, entrechtet, bis es reif ist,
    abgemurkst zu werden! Mittlerweile hat sich der kriminelle Apparat
    in der Justiz so gut entwickelt, dass Du persönlich gar keinen
    Druck mehr auszuüben brauchst (dies auch nicht mehr kannst, da Du
    dafür kein Amt mehr inne hast), da dies die Spitzenfunktionäre des
    Rechtsstaats, die von Dir protegiert worden sind und deshalb häufig
    aus Hersbruck kommen, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich
    selbst erledigen. Im Falle von Frau Brandl lief das so: Ihr Mann
    betrieb eine Dental-Firma (Lieferung von Praxiseinrichtungen und
    den Betriebsmaterialien für Zahnarztpraxen) und geriet mit dieser
    in Insolvenz. Inwieweit er in die Insolvenz getrieben worden ist,
    will ich an dieser Stelle dahingestellt sein lassen. Der Anwalt,
    Rechtsanwalt Pemsel, „rät“ den Familienmitgliedern – also Frau und
    Sohn – sozusagen aus Solidarität in der Familie in die Haftung mit
    einzusteigen, damit Herr Brandl saniert werden kann. Er stellt das
    als reine Formsache hin. Dadurch hat beispielweise der Sohn, der
    damals Bundeswehrsoldat ohne nennenswertes Einkommen gewesen ist,
    eine selbstschuldnerische Bürgschaft für den Vater übernommen. In
    Wirklichkeit war es nicht “Rat“ sondern “Parteiverrat“. Es sind mir
    durch die Berufstätigkeit als Richter in Hersbruck und dadurch,
    dass die Menschen hilfesuchend zu mir gekommen sind, weitere Fälle
    bekannt geworden, in die Rechtsanwalt Pemsel verwickelt gewesen ist
    und wo der Verdacht des Parteiverrats besteht. Einen dieser Fälle
    habe ich in den Einzelheiten untersucht. Das ist der Fall der Witwe
    Hirschmann. Dadurch konnte ich das in allen Fällen wirksame
    kriminelle System erkennen. Rechtsanwalt Pemsel war Verwaltungsrat
    der Sparkasse und hat ihr seine Mandanten als Opfer ausgeliefert.
    Es geht in allen Fällen darum, erst eine Überschuldung
    herbeizuführen und dann im Wege der Zwangsvollstreckung billig an
    den Immobilienbesitz der Opfer heranzukommen. Frau Brandl hat
    Unsummen bezahlt (im Ganzen ca. 600.000 Euro), aber das ist immer
    woanders angerechnet und verrechnet worden. Jetzt ist ein schönes
    Einfamilienhaus für 65.000 Euro verschleudert. Bei der Finanzierung
    der Immobilie selbst besteht eine angebliche Restschuld von
    17.383,92 Euro. Frau Brandl und ihre Anwältin hatten keine Chance,
    die Manipulationen auf dem Rechtsweg auch nur zur Sprache zu
    bringen. Die rechtliche Verkleidung eines Räumungstermines soll
    vertuschen, dass es sich in Wahrheit um die Begehung der Verbrechen
    des Verfassungshochverrats §§ 81,82 StGB der Bildung einer
    terroristischen Vereinigung § 129a und des erpresserischen
    Menschenraubes § 239a handelt. Lieber Günther, Du wolltest vor
    einigen Tagen bei uns hier in Henfenfeld im Dorfwirtshaus eine
    Lesung aus Deinem Buch “Die Zehn Gebote“ veranstalten. Herr Pfarrer
    Dr. Baumann hat die organisatorischen Arbeiten für Dich übernommen.
    Frau Brandl wollte zu der Lesung kommen und Dich um Hilfe bitten.
    Sie hatte Unterlagen dafür zusammengestellt. Du hast im letzten
    Augenblick aus Gründen, die mir nicht bekannt sind, die Lesung
    abgesagt. Da hat Frau Brandl die Unterlagen Herrn Pfarrer Dr.
    Baumann übergeben und der hat ihr zugesagt, die Unterlagen Dir zu
    übergeben. Herr Pfarrer Dr. Baumann ist unser Gemeindepfarrer und
    der Vorsitzende unseres Diakonievereins, er ist sehr zuverlässig
    und sozial sehr engagiert. Er hat das sicher schon getan, und Du
    hast Dich nicht gerührt! Lieber Günther, die Menschen hier auf dem
    Land in Franken, die nicht wissen können, was Du wirklich treibst,
    glauben Dir und an Deine Worte, wenn Du von den zehn Geboten
    sprichst. Sie meinen, Du wirst Sie vor den Staatsverbrechen
    schützen und sie können dabei nicht erkennen, dass Du aus der
    ersten Reihe der Staatsverbrecher stammst. Sei ein Christ, erfülle
    die Pflicht aus Psalm 82,3 und hilf den Verfolgten zu ihrem Recht!
    Sei Dir bewusst, in nächster Zeit wird die ganze Welt auf Dich und
    Dein Treiben bei Polizei und Justiz im Falle des Ulivi Kulac, des
    Matthias Frey und der Opfer der Zwickauer Terrorzelle schauen. Ich
    sende Dir diesen Brief über Herrn Pfarrer Dr. Baumann zu. Ich lege
    Erinnerung nach § 766 ZPO beim Amtsgericht Hersbruck ein, so dass
    Du eine Plattform hast, zu handeln. Ich füge eine Ablichtung dieser
    Erinnerung bei. Ich füge eine Vollmacht von Frau Brandl bei. Mit
    freundlichen Grüßen Dein Kommilitone

  • Gerd PA

    |

    “Durch die aufmerksame Lesetätigkeit des Verteidigers von
    Mollath, Rechtsanwalt Dr. Strate, kam heute ans Tageslicht, dass im
    jüngsten Schreiben des Generalstaatsanwalts Hasso Nerlich an die
    Staatsanwaltschaft Regensburg verblüffende, geradezu völlige
    Übereinstimmungen in Wortwahl und –folge mit einer vorherigen
    Meldungen Lapps in seinem Blatt „Nordbayerischer Kurier“
    festzustellen sind.” http://opablog.net/
    http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-14.pdf

  • Blick von Rechts aufs Recht

    |

    @ Gerd PA 15.07.2013, 11:49h – 18.07.2013, 13:47h

    Wenn das, was Sie hier so von sich geben, einschließlich Verlinkungen, auch nur ansatzweise wahr sein sollte: au Backe; na dann Gute Nacht ihr Sonntags-und Parteitagsredenwerte vom christlich-okzidentalen Wertekanon et cetera pp.!
    Bemerkenswert für den hiesigen Redaktionsgeist ist auch die noch-nicht-Löschung Ihres Links auf “derhonigmannsagt.wordpress.com”, was hier ansonsten geradezu reflexartig erfolgte.
    Ohne präjudizieren zu wollen, der von Ihnen hier dezent angesprochene ehemalige bayer. Staatsminister, der mir in seiner damaligen Stellung durchaus hinsichtlich bestimmter Anordnungen und – natürlich nicht ernstzunehmender, weil für das gläubige Fußvolk seiner Partei bestimmter – Äußerungen nicht unsympathisch war, hätte ohne weiteres von seiner Persönlichkeit her das Zeug gehabt, in ähnlicher Stellung in zwei vergangenen deutschen staatlichen Organisationsformen jeweils sachadäquat verwaltungsjuristisch wirken zu können.
    Aber, das trifft ihn nicht allein, auch ein Herr Schily z. B. hatte bemerkenswerte Wandlungen vollzogen.

  • Gerd PA

    |

    von kranich05 “opablog” wurde von gut unterrichteter Seite
    das folgende Dokument zugespielt: “Bayerischer Oberster
    Rechnungshof vertreten durch den Präsidenten Dr. Heinz
    Fischer-Heidlberger Kaulbachstr. 9 80539 München Streng
    vertraulich! Bitte per Dienstwagen! Bayerisches Staatsministerium
    15. Juli 2013 der Justiz und für Verbraucherschutz Prielmayerstraße
    7 (Justizpalast) 80335 München Sehr geehrte Frau Staatsministerin
    Dr. Merk, aufgrund von Presseberichten ist bekannt geworden, dass
    der Nürnberger Generalstaatsanwalt, Herr Hasso Nerlich, mit
    Verfügung vom 11.7.2013 veranlasst hat, ein angebliches Attest an
    die Staatsanwaltschaft Regensburg zu übersenden. Die Verfügung
    weist den ausdrücklichen Vermerk auf: Per Dienstwagen. Der
    Bayerische Oberste Rechnungshof hat keinen Anlass zu Zweifeln, dass
    das Papier tatsächlich per Dienstwagen von Nürnberg,
    Bärenschanzstr. 70, nach Regensburg, Kumpfmühler Straße
    4,transportiert worden ist. Wie die von Nasso Herlich, hier
    vorübergehend eingesetztem Jurastudenten im Praktikum – 1.
    Semester, erstellte gutachterliche Stellungnahme ergibt, hat das
    übersandte Papier keinerlei Bedeutung im Hinblick auf das vom
    Landgericht Nürnberg am 8.8.2006 bewertete Attest, und – wenn
    überhaupt -, nur Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der damals
    vernommenen Zeugin M. Die Übersendung des Papiers war auch nicht
    eilbedürftig, zumal der von der Verteidigung angebrachte
    Ablehnungsantrag wegen Befangenheit vom Landgericht nicht
    abschließend entschieden ist, eine Sachentscheidung somit erst
    danach erfolgen kann. Damit steht fest, dass es keinerlei
    Notwendigkeit gab, das Papier wegen gebotener Eilbedürftigkeit mit
    Dienstwagen von Nürnberg nach Regensburg transportieren zu lassen.
    Die einfache Übersendung per Post hätte völlig ausgereicht. Sie
    werden hiermit aufgefordert, dem Bayerischen Obersten Rechnungshof
    bis zum 31.Juli 2013 detailliert alle Kosten aufzuschlüsseln, die
    durch den Transport veranlasst waren. Hierzu gehören die
    Materialkosten (Treibstoff, Öl, Verschleiß) sowie die
    Personalkosten (Chauffeur), ferner anteilig Versicherungs- und
    Steuerbeiträge. Ich erlaube mir den ausdrücklichen Hinweis darauf,
    dass erst nach Vorliegen dieser Daten geprüft werden kann, ob und
    inwieweit dieser Dienstwageneinsatz und der dabei veranlasste
    CO2-Ausstoß Auswirkungen auf den Emissionsrechtehandel hat, an dem
    der Freistaat Bayern in mannigfaltiger Weise beteiligt ist. Der
    Bayerische Oberste Rechnungshof beabsichtigt – das werden Sie
    sicher bemerkt haben – diese Kosten bei dem veranlassenden
    Generalstaatsanwalt persönlich anzufordern. Nicht vertretbar ist
    es, diese Kosten dem bayerischen Steuerzahler aufzubürden. Mit
    vorzüglicher Hochachtung Unterschrift” (unleserlich, kann jedoch –
    ohne Gewähr – als “Bode”, “brodeln” oder auch (eher
    unwahrscheinlich) als “brutal” gedeutet werden)

  • Gerd PA

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    FALL MOLLATH! PSYCHATRIEPROFRSSOR VERKLAGT B.MERK Der
    Psychiater hatte schon im Februar 2012, also lange vor dem jetzt
    geplanten Wiederaufnahmeverfahren, die psychiatrischen
    Amtsgutachten angezweifelt, die Gustl Mollath in die Psychiatrie
    gebracht haben. Die CSU-Ministerin hatte Dieckhöfers achtseitige
    gutachterliche Äußerung zum Fall Mollath in einer Ausschusssitzung
    des Landtages als „unwissenschaftlich“ zurückgewiesen. Dadurch
    fühlt sich der erfahrene Psychiater, der seit Jahrzehnten
    forensisch-psychiatrische Gutachten erstellt, in seiner Berufsehre
    verletzt. Der Bonner Psychiatrie-Professor hatte in seiner Analyse
    das Gutachten von Dr. Klaus Leipziger, das 2006 zur
    Zwangseinweisung Mollaths in die Psychiatrie geführt hatte,
    seinerseits als „unwissenschaftlich“ bezeichnet. Gegenüber der tz
    meinte Dieckhöfer: „Dr. Leipziger hat die Schwarzgeld-Behauptung
    nicht recherchiert, sondern einfach als paranoides Gedankensystem
    abgetan. Auch das Gutachten von Prof. Friedemann Pfäfflin nimmt
    nicht belegte Annahmen als Basis seiner Diagnose. Ich habe noch nie
    solche absurden Gutachten gesehen!“ Dieckhöfer engagiert sich
    deshalb so für Mollath, weil er im Vorstand der Gesellschaft für
    Ethik in der Psychiatrie ist. Sie wurde 1977 unter anderem in
    Hinblick auf die Praktiken in der Sowjetunion gegründet, wo
    politisch Missliebige in die Psychiatrie weggesperrt wurden. „Von
    den Roten und von den Braunen ist die Psychiatrie politisch
    missbraucht worden“, so Dieckhöfer. Umso empörter ist der
    Psychiater darüber, dass nun auch in Bayern, in der Demokratie, so
    etwas wieder passiert. Wobei der Psychiatrie-Professor betont:
    „Solche fragwürdigen Gutachten wie im Fall Mollath rücken die
    gesamte Psychiatrie in ein bedenkliches Licht. Aber die ganz
    überwiegende Mehrzahl der psychiatrischen Gutachten in Deutschland
    wird ordentlich gemacht. Mollath ist ein absoluter Einzelfall.“
    Nicht nur die fragwürdigen Gutachten seien einzigartig, auch die
    Behandlung: „Herr Mollath wurde bei seinen jährlichen Anhörungen
    vor dem zuständigen Richter an Händen und Füßen gefesselt
    vorgeführt – ich habe so etwas nicht einmal bei psychisch kranken
    Schwerverbrechern je gesehen.“ Besonders ärgert Dieckhöfer, wie
    „von oben herab“ das Justizministerium seine Kritik an den
    skandalösen Vorgängen vom Tisch wischte. Im Antwortbrief eines
    Ministerialrats heißt es lapidar: „Abschließend möchte ich betonen,
    dass Herrn Mollath mit Blick auf seine Zukunft am besten gedient
    wäre, wenn er Krankheitseinsicht zeigen und sich behandeln lassen
    würde.“ Dieckhöfer dazu: „Es ist doch verständlich, dass Mollath
    nach diesen Falsch- und Fehlgutachten von neuen Amtsgutachtern
    neues Unrecht fürchtet!“ Laut Dieckhöfers Anwalt Wolf Steinweg wird
    das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München erst im Herbst
    stattfinden – wohl erst nach der Landtagswahl, was der
    CSU-Ministerin eine weitere peinliche Auseinandersetzung mit dem
    Fall Mollath im Wahlkampf erspart. Wegen des laufenden Verfahrens
    wollte das Justizministerium nichts zu den Vorwürfen sagen. Klaus
    Rimpel

  • Mollath schweigt | Regensburg Digital

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    […] Zeugen wurden geladen, um zu klären, ob die Vorwürfe zutreffen, deretwegen der heute 57jährige 2006 in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft Mollath gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und […]

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