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In eigener Sache: Keine Revision zugelassen! Urteilsbegründung im Rechtsstreit mit Diözese Regensburg

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. Am 18. Oktober wurde hier der Berufungsklage von regensburg-digital.de in vollem Umfang stattgegeben.
Am 18. Oktober hat sich unsere Redaktion erfolgreich gegen einen Maulkorb der Diözese Regensburg verteidigt. Das Oberlandesgericht Hamburg gab unserer Berufungsklage in vollem Umfang recht und hob ein Unterlassungsurteil des Landgerichts Hamburg auf. Die Diözese Regensburg muss sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen. Seit letzter Woche liegt uns die schriftliche Begründung des Urteils vor (Az.: 7 U 38/11. ). Hier das Urteil als PDF-Dokument. Die Diözese hatte gegen einen Kommentar geklagt, den regensburg-digital.de am 7. März 2010 in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche im Allgemeinen und in der Diözese Regensburg im Speziellen veröffentlicht hatte. Darin haben wir auch den Fall des pädophilen Priesters Peter K. erwähnt, der 1999 in Viechtach einen elfjährigen Jungen missbraucht und auch dessen jüngeren Bruder sexuell attackiert hatte.
Karikatur: Jo Weller

Vereinbarung war Ursache des Stillschweigens

Die Diözese handelte mit der Familie eine Stillschweigevereinbarung aus. Es wurde Schmerzensgeld gezahlt und die Übernahme von Therapiekosten zugesichert. Bereits zwei Jahre darauf wurde K. erneut auf Kinder losgelassen. Die betroffene Gemeinde Riekofen war über die Vorgeschichte von K. nicht informiert worden. 2007 kam heraus, dass er dort erneut mindestens einen Ministranten in 23 Fällen sexuell missbraucht hatte. In diesem Zusammenhang schrieben wir, dass die Diözese „Schweigegeld“ gezahlt bzw. dass die geleistete Geldzahlung den „Beigeschmack einer Schweigegeldzahlung“ habe. Mit dem Urteil des OLG dürfen wir weiter diese Auffassung auch in Zukunft vertreten.

„im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit nicht angreifbar“

In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass alle, die 1999 geschlossene Stillschweigevereinbarung „aus Sicht der Beteiligten eine Ursache dafür (war), dass der Vorgang um die Misshandlung der Kinder nicht angezeigt werden oder sonst an die Öffentlichkeit dringen werde“. Die Einschätzung, dass die „Vermittlung einer Geldzahlung“ durch die Diözese an die Eltern eine Gegenleistung dafür gewesen sei, dass diese den Missbrauch nicht an die Öffentlichkeit tragen würden, sei „im Lichte der Meinungsäußerungsfreiheit“ (Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz) „nicht angreifbar“. Die dahinter stehende Ansicht, dass die Diözese „jedenfalls aus moralischen Gesichtspunkten heraus“ gehalten gewesen wäre, selbst Strafanzeige gegen Peter K. zu erstatten, „darf geäußert werden“, so das Gericht.

Revision nicht zugelassen

Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Hamburg nicht zugelassen. Die Diözese hat nun noch die Möglichkeit, dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.
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Kommentare (18)

  • Eduard Buchinger

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    an Alle ;-)

    Die Diözese wird und davon gehe ich aus – Beschwerde beim Bundesgerichtshof (fristgerecht) einlegen!

    Ein Mann wir Prof. Gerhard Ludwig Müller geht nach meinem Dafürhalten (auch hier) bis aufs Äußerste, er hat ja auch sehr viel zu verlieren. Wer so hoch pokert, und solches noch womöglich aus eigenen verletzten Gefühlen heraus, der kennt vielleicht kein Morgen mehr.

    Den “kleinen” aber couragierten Redakteur Stefan Aigner durch die Instanzen zu jagen, vor X-beliebige Richter zu schleifen, solches ist wohl die wahre Handschrift unseres Bischofs, oder net?

    Also Herr Professor Müller! Auf zum l(möglichen) letzten irdischen Gefecht, der liebe Gott wird es eh anders sehen wollen, denk ich?

    Mit besten Grüßen!

  • Harald Klimenta

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    Gratuliere! Weiter so!! (Ja, irgendwer muss ja den Mumm haben, vor Gericht zu ziehen. Weiter diesen Mut!!)

  • Veronika

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    Auch von mir “Herzlichen Glückwunsch”! Es gibt eben doch noch RichterInnen, die wissen dass die Röm.-Kath. Kirche in Deutschland vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg so viel Vertrauensvorschuss erhalten hat, wie sonst keine Institution, die das Ganze zumindest in Teilen mit gebilligt hatte.

    @Herr Buchinger: Glauben Sie wirklich, GLM geht nun bis zum BGH? Vielleicht wenn er sich weiterhin an dem orientiert, was ihm Opus Dei einflüstert. Dann aber wird er wohl Schiffbruch erleiden, denn die “Zeichen der Zeit” (Man denke hier nur einmal an den neuerlichen Skandal um “Weltbild”.) sehen anders aus. Wenn sich die Kath. Kirche in Deutschland – wie meiner Meinung nach an der “Weihnachtsmannfreien Zone” (www.weihnachtsmannfreie-zone.de), und den gestrigen Aktionen in München zu sehen war – sich weiter “radikalisiert”, könnte die Kath. Kirche in Deutschland die erste Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, die staatlicherseits gemieden werden muss. Es kann und darf nicht sein, dass man sich “in Vertretung” eines zumindest staatlich gar nicht relevanten “höheren Wesens”, dauerhaft und weiterhin in Dinge eines parlamentarisch verfassten Staatswesens einmischen will. Da hilft es auch nichts, dass man sich über die Jahrzehnte mittels nahestehender Personen überall in der Politik gut positioniert hat.

  • Bernd Henneberg

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    Da wird es doch langsam mal Zeit diesen Verein wegen Steuerverschwendung anzuzeigen. Dieser Bischof verschwendet doch offensichtlich Steuergelder! Er führt unsinnige Prozesse, verliert sie und muss dann die Kosten tragen. Von woher hat er denn das Geld für diesen Blödsinn. doch nur von Steuergeldern. Die heißen hier zwar Kirchensteuern, müssen aber trotzdem von den Bürgern aufgebracht werden, wie ganz normale Steuern. Also auf geht’s: Zahlt keine Kirchensteuern mehr. Und übrigens die Schweigegelder stammen auch aus den Kirchensteuern.

  • Buschheuer Michael

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    Freu mich für Dich. Hast du gut gemacht.
    Und immer weiter so.

  • Mathilde Vietze

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    Von unserem Hirten ist bekannt,
    er betrachtet jede Mücke als Elefant.
    Sofort zieht vor den Kadi er dann,
    denn er ist ein unfehlbarer Mann.
    Deshalb hat er auch immer recht
    und der Rest der Welt ist grottenschlecht.
    Doch dieses Mal hat er sich verhoben,
    das Hohe Gericht ist sehr zu loben.
    Er hat den Prozeß verloren,
    vor Zorn bekam er rote Ohren.
    Schön möglich, daß er weiter ficht,
    seine nächste Instanz ist das Jüngste Gericht.

  • hanbav

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    Das wäre einen neuen Feiertag wert :-)
    Glückwunsch!

  • frage

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    ich verfolge regensburg digital schon seit einiger zeit und äussere mich jetzt zum ersten mal zu dem thema rd – müller. herr aigner provoziert oft mit seinen beiträgen und möchte die leute wachrütteln oder zum nachdenken animieren. es ist eine mischung aus journalismus und persönlicher note. herr aigner teilt gerne aus, ABER – und das ist für mich das entscheidende – er stellt sich und kann auch einstecken. einen blog zu führen in dem man frei kommentieren kann und der nicht zensiert wird ist aller achtung wert. das macht rd aus und darum hat es auch seinen platz in regensburg gefunden.

    herr müller (das bischoff lasse ich weg weil er sich das meiner meinung nach nicht verdient hat) kann nur austeilen. er denkt nicht darüber nach und äussert sich, sondern es muss mit brachialer gewalt von statten gehen. kein anflug von gesprächsbereitschaft oder güte. herr müller hat sich und die kirche in dieser sache mehr als disqualifiziert, darum danke ich an dieser stelle herrn aigner für seinen mut und seine durchhaltekraft. ist was besonderes in der heutigen zeit dass jemand zivilcourage offen zeigt. man muss nicht immer einer meinung mit herrn aigner sein, aber es tut manchmal ganz gut eine andere sichtweise zu sehen. fördert den eigenen geist.

  • Rudolf Schmitzer

    |

    Auch von mir “Herzlichen Glückwunsch” Herr Aigner zu diesem Erfolg!
    Tatsachen die geschehen sind, muß man veröffentlichen können in einer Demokratie.

    Interessant ist die Tatsache, dass hier, der Herr Bischof Müller, das Geld der kirchensteuerzahlenden Bürger für einen aussichtslosen Kampf verschwendet. Die Vertreter der katholische Kirche haben falsch gehandelt, nur einsehen wollen Sie dies nicht.

  • Jakob S.

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    Frage: Warum ist hier nochmal das Gericht in Hamburg “zuständig“
    Unabhängig davon natürlich herzlichen Glückwunsch zum Urteil!

  • schorsch

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    … weil die kammer berühmt für ihre -sagen wir mal- “seltsamen” urteile ist
    der nachfolgende link führt auf eine seite die einer macht, der sich schon sehr lange mit eben dieser kammer und ihrer “rechtsprechung” beschäftigt
    (ohne herrn schälike wären einige sehr “interessante” urteile im allgemeinen rauschen untergegangen, und es ist sein verdienst, das einige konsensmedien wie spiegel, faz, sz, taz usw. über die krassesten sachen berichtet haben)

    als allererstes zeigt es aber das es latürnich auch herrn müller klar war, das er nur in hamburg eine chance hat, und nicht vor einem “normalen” gericht

    link:
    http://www.buskeismus.de/

  • Veronika

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    Genau dies, dass er glaubte in Hamburg genau auf diesen Richter zu treffen, ist das famos abgründig Schlechte, welches man keinem Bischof der Röm.-Kath. Kirche jemals hätte nachsagen dürfen!
    Da scheint echt ein gewisser “Macht-Wahn” Oberhand gewonnen zu haben, mit einem Papstbezug zu Regensburg oder gar einem “freundschaftlichen Verhältnis zum Papst” ist dies kaum mehr zu begründen. Jedenfalls hat dieser Bischof damit wohl in erheblicher Weise dem Ansehen der Kath. Kirche im deutschsprachigen Raum Schaden zugefügt. Aber nicht nur er, sondern alle anderen seiner Mitbrüder, welche hier zugesehen haben, dass so eine Klage überhaupt auf den Weg gebracht werden konnte.
    Wer erinnert an die OLG Nürnberg-Klage gegen jemanden, der vor einigen Jahren die tatsächlichen Kirchenaustrittszahlen im Bistums schriftlich geäussert hatte?
    So kommt ein Bischof nie im Vatikan zu höheren Ehren, mag er auch – was niemand bestreitet – ein glänzender Wissenschaftler sein. Jesus Christus aber hatte ja auch schon gewisse Probleme mit den religiösen Wissenschaftlern seiner Zeit. Aber sowohl ein Herodes, wie auch ein Pontius Pilatus sind in weiter Ferne!

  • Veronika

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    Es geht übrigens “noch besser”.
    Ich habe mir – durch die Berichterstattung in R-Digital inspiriert – seit einiger Zeit zur Aufgabe gemacht, diese Missbrauchsfälle und die Täter wo auch immer zumindest namentlich “unterzubringen”. Der von mir bereits einmal genannte Diözesan-Kirchenmusikdirektor Georg Friedrich Zimmermann sollte auch in die Wikipedia. Als ich den Eintrag von dessen Heimatort Eslarn durchsah, fiel mir auf dass hier schon zig Einträge Zimmermann betreffend grundlos gelöscht wurden. Dabei wurde gar nichts von Pädofile genannt. Nun habe ich mit einigen Bearbeitern eine herzhafte Diskussion geführt. Diese finden Interessierte hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Carol.Christiansen

    Ist doch interessant, wie jetzt auch schon die “deutsche Wikipedia” zensiert werden soll!

  • Veronika

    |

    Hier übrigens ein Bild mit Textinfo, welches mir ein Bekannter für die Erstellung des Artikels unter Wikipedia übersandt hat.

    http://img4web.com/g/M74

    Ich werde es aber wohl doch bleiben lassen. Der Ärger ist mir einfach zu viel.

  • Veronika

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    T’schuldigung! Hier natürlich auch noch der “Nachruf”, den ich mir aus dem Bistumsblatt des Jahres 1984 besorgt habe:

    http://img4web.com/view/TUJ7E8

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drin