Klage des Bund Naturschutz gegen Stadt Regensburg: Gericht kommt zum Ortstermin zu den Schlämmteichen
Der Bebauungsplan für zwei zusätzliche Industriehallen wurde bis zu einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs außer Vollzug gesetzt.

Die beiden Industriehallen in Irl. Zwei weitere möchte Ferdinand Schmack dort bauen. Foto: Herbert Stolz
Schützenswertes Vogelparadies oder Industriegebiet? Um diese Frage zu klären hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun für den 28. März einen Ortstermin bei den Schlämmteichen der ehemaligen Zuckerfabrik festgesetzt. Bis dahin wurde der Bebauungsplan „Südlich der Kremser Straße“, auf dessen Basis zwei weitere Industriehallen auf dem Areal entstehen sollen, außer Kraft gesetzt.
Das vermeldet der Bund Naturschutz Regensburg in einer aktuellen Mitteilung. Der Verband hatte im Sommer Klage gegen den Bebauungsplan eingereicht, der vom Stadtrat beschlossen wurde und seit dem 5. Mai rechtskräftig ist.
Planungen seit 14 Jahren
Gegenstimmen kamen damals von Grünen, ÖDP, Jakob Friedl (Ribisl), Irmgard Freihoffer (BSW) und Ingo Frank (Die Partei). Zuvor hatte der BN knapp 4.000 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt.
Die Bebauung der Schlämmteiche und der Streit darum läuft seit 2011. Die LAGO A3 GmbH des Unternehmers Ferdinand Schmack hatte die Flächen 2008 zusammen mit der früheren Zuckerfabrik – heute das Candis-Viertel – erworben.
Eine erste Industriehalle wurde unter Oberbürgermeister Hans Schaidinger genehmigt, die zweite unter Joachim Wolbergs – beide ohne Bebauungsplan. Der nun beklagte Bebauungsplan soll den Weg für zwei weitere Hallen freimachen – mit einer Fläche von jeweils 3,5 Hektar.
„Damit ist keine Entscheidung vorweggenommen.“
Für den Bund Naturschutz stellt das Vorhaben die Zerstörung eines „Vogel- und Amphibienparadieses ersten Ranges“ dar. Ferdinand Schmack verweist hingegen darauf, dass er im Gegenzug „eine der geilsten privaten Ausgleichsflächen, die es gibt“ erstellt habe: eine Flutmulde am Donauufer entlang der Äußeren Wiener Straße, in die Schmack nach eigenen Angaben vier Millionen Euro gesteckt hat.
Äußerlich gibt sich der Unternehmer unbeeindruckt von der Entscheidung des VGH. „Damit ist keine Entscheidung vorweggenommen.“ Man habe ohnehin zugesagt, vor einer Entscheidung des Gerichts keine Maßnahmen auf dem Gebiet zu ergreifen.
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