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Ladendieb-Hatz ausgesetzt

Die Ladendieb-Suche per Internet-Video ist fürs Erste abgeblasen. Das Regensburger Geschäft „Corvus Wohnitäten“ hat seine auf Facebook veröffentlichten Überwachungsvideos vom Netz genommen. Datenschützer üben Kritik am Vorgehen des Geschäftsinhabers.

Hinweisschild bei Corvus Wohnitäten. Auf die Aufnahme werden die Kunden hingewiesen, auf die eventuelle Veröffentlichung im Internet nicht. Foto: aa

„Corvus Wohnitäten“ hat seine umstrittene Aktion vorerst ausgesetzt. Wie gestern berichtet, hatte das Geschäft in der Regensburger Goliathstraße Videos seiner Überwachungskameras ins Internet gestellt, um so unter der Überschrift „KLAU-TV“ einen Ladendieb dingsfest zu machen oder zumindest an den Pranger zu stellen. Auf der Facebook-Seite des Ladens für Wohnaccessoires hatte diese Maßnahme eine rege Debatte über Datenschutz und Persönlichkeitsrechte ausgelöst. Immerhin waren auf dem Video auch mehrere Unbeteiligte klar zu identifizieren. Zwischenzeitlich haben auch der Bayerische Rundfunk und die Mittelbayerische Zeitung über diese fragwürdige Maßnahme im Kampf gegen Ladendiebe berichtet.

Erst Unbeteiligte unkenntlich machen

Während Inhaber Frank Schilling sein Vorgehen am Mittwoch noch verteidigte („Ich weiß, dass es Leute gibt, die damit Probleme haben, aber mein Masochismus hat Grenzen.“) und das Ganze als „anwaltlich abgeklärt“ bezeichnete, heißt es nun seit Donnerstagvormittag auf dem Facebook-Auftritt des Geschäfts:
„ZU KLAU TV: Wir sind von dem was wir tun überzeugt, werden in Zukunft aber die Unbeteiligten unkenntlich machen. Im Moment haben wir nicht die Möglichkeiten einen Film zu Pixeln. Das ist bei bewegten Bildern aufwendiger als Manche meinen! Deswegen wird der Film bis auf weiteres aus dem Netz genommen.“  

Datenschützer: „Veröffentlichung unzulässig“

Eine Rückfrage beim Landesamt für Datenschutz zeigt, dass Schilling sich mit „KLAU-TV“ durchaus auf dünnem Eis bewegt. „Eine Veröffentlichung dieser Videos ist ohne Zustimmung der Betroffenen unzulässig“, so ein Sprecher. „Schließlich handelt es sich um personenbezogene Daten.“ Juristische Folgen dürfte das Ganze allerdings erst dann haben, wenn einer dieser Betroffenen tatsächlich Anzeige erstattet oder zivilrechtlich dagegen vorgeht. Ob und was dann dabei herauskomme, hängt laut Auskunft der Regensburger Staatsanwaltschaft dann vom Einzelfall ab.
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Kommentare (26)

  • Alfred

    |

    An die Datenschützer: Ladendiebstahl ist auch unzulässig!

  • frage

    |

    ich bin oft im gericht und habe noch bei keiner verhandlung (auch nicht bei einer öffentlichen) erlebt, dass videobeweismaterial verpixelt gewesen wäre. gleiches recht für alle??? nö – in deutschland nicht. schon gar nicht, wenn man der geschädigte ist.

  • Peter

    |

    An den Alfred.

    Dann hoffe ich doch mal, dass das nächste Mal Dein Gesicht zu sehen ist, wenn Du am Kiosk einen schnellen Seitenblick auf die Herrenmagazine wirfst.

    Was Dein präinfantiler Einwurf damit zu tun haben soll, dass Unbeteiligte auf einem Video gezeigt wurden, ohne dass ihre Einveständniserklärung vorlag, kannst Du sicher auch nicht erklären.
    Macht aber nichts. Will ich gar ncht wissen.

  • Peter

    |

    Eine Frage an die “frage”.

    Es ist aber schon klar, dass hier ein Unterschied zu einer Gerichtsverhandlung besteht, oder?
    Wenn nicht, kurz Bescheid geben, ich mal Dir dann ein paar Bilder.

    Mir kommt bei Kommentatoren wie Dir immer in den Sinn, dass es in D wohl noch genug Menschen gibt, die Rechtssprechung und Strafdurchsetzung gerne mal in die eigenen Hände nähmen. V.a., wenn es um Sachbeschädigung oder Diebstahl geht.

    Wär super, oder? Das Gesocks endlich selber fertig machen zu können. Ohne langwierigen Prozess und so. Am Ende haben Täter auch noch Rechte. Ne – da hast Du Recht. Das geht zu weit.

  • Oje...

    |

    An Alfred: Ach so, und weil das so ist, führen wir jetzt fröhlich die Selbstjustiz wieder ein und stellen dazu größtenteils Unbeteiligte an den Pranger? Ein interessantes Verhältnis zum Rechtsstaat haben Sie.

  • norbert e. wirner

    |

    @ oje:

    ja, aber bitte:

    unbeteiligte stehen nicht am pranger, keiner will das und im konkreten fall wrd den kiddies auch kaum am leumund gekratzt werden. war nicht in ordnung und muss man beim ersten mal einer massnahem dieser art auch verzeihen können.

    korrekterweise muss man zukünftig darauf achten, dass man eben unbeteiligte nicht erkennen kann.

    eine softwarelösung. sicher machbar und anwendbar.

    aber ansonsten ist das doch genial für läden.

    ich habe auch cams im büro, die auf einem externen server abspeichern…

  • Lena

    |

    Es ist nicht korrrekt, die anderen Kunden unverpixelt zu veröffentlichen.
    Der Dieb hat allerdings auch öffentlich geklaut.

    Jede Tankstelle ist videoüberwacht, fast jeder Laden, jede Bank. Kundenprofil lässt sich mit all den Kundenkarten erschreckend genau erstellen, Handy zeichnet den exakten Bewegungsprofil auf.

    Ich selber habe keine Kundenkarte, zahle ausschließlich bar, möchte auch nicht im Netz zu erkennen sein – es geht einfach keinen was an.

    Für den besagten Ladenbesitzer habe ich allerdings Verständnis, auch wenn es besser wäre die anderen Personen unkenntlich zu machen (es geht sicher). Vieleicht kann er ein Foto machen und die Unbeteiligten unkenntlich machen?
    Mit Selbstjustiz hat es sicher nichts zu tun.

  • frage

    |

    @Peter

    das ist genau die argumentation derer, die noch nie geschädigt wurden. aber lassen wir das.

    ich habe aus interesse nachgefragt und es ist tatsächlich so: bei einer öffentlichen verhandlung müssten aus datenschutzgründen personen verpixelt werden, wenn die zuschauer das videobild einsehen könnten.

    das ganze könnte man sogar noch weiterspinnen: eine videoüberwachung in einem laden in dem das videobild für jedermann einsehbar ist, ist grundsätzlich auch nicht datenschutzkonform.

    ich find die aktion auch grenzwertig. verpixeln ist tatsächlich heute nicht mehr so schwer wie es das unternehmen glauben machen möchte. dennoch stehe ich eher auf der seite des unternehmens. diebstahl ist eine straftat. die kann (und sollte man) sich nicht schönreden.

  • Oje...

    |

    Liebe Lena,
    Sie schreiben “Mit Selbstjustiz hat es sicher nichts zu tun.”

    Oh doch. Wenn der Ladenbesitzer mutmaßliche (wohlgemerkt: mutmaßliche, nicht überführte) Diebe öffentlich zur Schau stellt, dann ist das Selbstjustiz. Und damit zum Glück strafbar.

    Es wäre übrigens selbst dann Selbstjustiz, wenn die Diebe bereits überführt wären. Derlei ist in zivilisierten Staaten aus gutem Grund verboten.

    Schon klar, dass es manch armer Knilch super findet, selbst mal Hilfssheriff spielen zu können (wie Peter ja bereits wunderbar ausgeführt hat).

  • frage

    |

    @Oje

    hier der auszug aus den datenschutzbestimmungen:

    “[…]Dokumentationspflicht, Vorabkontrolle und betriebliche
    Datenschutzbeauftragte

    Vor Beginn der Videoüberwachung ist der Zweck der Überwachung schriftlich festzulegen. Dies muss spätestens im Rahmen der Vorabkontrolle durch die verantwortliche Stelle erfolgen. Die Vorabkontrolle ist regelmäßig erforderlich, weil die Videoüberwachung meist mit besonderen Gefahren für das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verbunden ist. Die Vorabkontrolle ist von einer oder einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten durchzuführen und zu dokumentieren.

    Die Unterrichtungspflicht

    Entstehen durch die Videoüberwachung Bilder, die einer bestimmten Person zugeordnet werden, so ist diese Person darüber zu unterrichten,

    • welche Bilder über sie vorhanden sind,
    • zu welchem Zweck sie gespeichert sind,
    • wie sie genutzt werden und
    • wer für die Videoüberwachung verantwortlich ist.

    Die Notwendigkeit der Benachrichtigung besteht erst bei einer tatsächlichen Zuordnung, allein die Möglichkeit dazu macht eine Benachrichtigung noch nicht erforderlich. Eine Benachrichtigung hat bei der erstmaligen Zuordnung zu erfolgen.[…] ”

    die bewertung “selbstjustiz” wäre also in diesem falle nach der kenntlichmachung am eingang zu bewerten. durch den hinweis mit dem “klau-tv” zusätzlich mit dem hinweis “videoüberwachung” entsteht ein übergeordnetes recht, dass dem kunden klar zu verstehen gibt “hier wird überwacht und evtl. das video auch ins internet gestellt zur nachverfolgung.” interessant wäre jetzt, ob auf dem aushang am ladeneingang die anderen personen unkenntlich gemacht wurden. war dem nämlich nicht so, hätte man als kunde erkennen können, dass man dadurch selbst evtl. im internet auftauchen könnte. ich finds persönlich schwachsinn weil sich das niemand ansieht, für die juristen ist dies aber schon von bedeutung. von daher ist die aussage “es wurde mit unseren anwälten abgeklärt” (so oder so ähnlich) anders zu bewerten. selbstjustiz ist das aber nicht bzw. wäre es nur dann, wenn man den dieb nach identifizierung selbst zur rechenschaft zieht, ohne den juristischen weg zu wählen.

  • Dubh

    |

    norbert e. wirner: “unbeteiligte stehen nicht am pranger, keiner will das und im konkreten fall wrd den kiddies auch kaum am leumund gekratzt werden”

    Na wenn Sie das so sehen, dann können Sie es doch sicher auch verzeihen, wenn jemand (ihre?) Kiddies mal eben so im Vorbeigehen fotografiert oder auf Video aufnimmt und das auf Kinderpornoseiten stellt?

    Das ist von den Bildern her ja vollkommen harmlos und den Kiddies macht’s doch nichts, zumal sie ja nichts davon wissen, wenn sich da nun vorm PC irgendwelche Leute einen abwichsen.

    Sie können selbstverständlich auf Ihre Persönlichkeitsrechte verzichten, und ebenso auf die ihrer nicht volljährigen Kinder – das steht Ihnen allerdings vollkommen frei!
    Sie müssen sowas nicht anzeigen.
    Wo kein Kläger, da kein Richter wie auch im vorliegenden Fall.

    Es ist zu putzig, einerseits erhebt sich bei jedem Pipi ein Shitstorm, dass auf der Stelle alles gesetzlich verboten werden muss – am liebsten noch das Atmen an nicht extra dafür ausgewiesenen Stellen – und auf der anderen Seite verzichten die gleichen Leute mal eben locker auf ihre verfassungsrechtlich fixierten Grundrechte, und auf die ihrer Kinder gleich noch mit.

    Da muss man sich nicht wundern, wenn Kiddies alle Informationen über sich bereitwilligst ins Internet stellen, denn SOLCHE Eltern bringen Ihnen die Unterschiede zwischen diesem und jenem bestimmt nicht bei.

  • Oje...

    |

    Liebe Frage,
    der Begriff “Selbstjustiz” ist juristisch nicht definiert. Nichtsdestotrotz wird vom Ladenbetreiber gegen geltendes Recht verstoßen, um einen Bestrafungsversuch zu unternehmen. Der gesunde Menschenverstand nennt dies schlicht Selbstjustiz.

    Übrigens: Wenn der Ladenbetreiber seine Kunden “per Aushang” darüber unterrichtet, dass er illegale Aktivitäten durchführt, werden diese Aktivitäten dann legal? Na?

    Noch ganz was anderes: Es wäre interessant zu erfahren, ob der Ladenbetreiber auch sonst seinen umfangreichen Pflichten nachgekommen ist (wie Sie ja sehr schön aufzählen: Dokumentationspflicht? Vorabkontrolle? Betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingesetzt?)

  • norbert e. wirner

    |

    @ Dubh:

    ja, da sprechen sie natürlich einen aspekt an, der schon brisant ist. aber

    ich habe keine kinder und fahre vielleicht daher nicht so emotional an wie manche eltern es (berechtigt) tun, wenn es um das thema geht.

    aber die corvus-aufzeichnung ist ja nun meilenweit davon entfernt, um hier irgendeinen poronographischen zusammenhang knüpfen zu können.

    das finde ich, sollte dann auch nicht weiter formuliert werden, weil “im vorbeigehen kinderfotos schiessen” und diese dann für eine straftat zu verwenden einfach mit dem vorliegenden fall nichts zu tun hat.

    ich bleibe dabei:

    unbeteiligte unkenntlich machen und die richtigen täter ruhig im www veröffentlichen.

    ein weiteres, hohes risiko trägt der verantwortliche dann freilich noch:

    erweist es sich als täuschung, stellt sich heraus, dass wie auch immer ein unschuldiger öffentlich diffarmiert wurde, und dieser dann zivil- und strafrechtlich loslegt, dann wird es natürlich äusserst eng und teuer für den ladeninhaber.

  • Oje...

    |

    Lieber Herr Wirner,
    es ist hochinteressant, wie Sie zwischen “guten” Straftaten (stören mich nicht) und “bösen” Straftaten (stören mich) differenzieren. Da bin ich ganz froh, dass vor dem Gesetz alle gleich sind und nicht in höchstem Maße befangene Leute wie Sie Recht sprechen dürfen.

  • norbert e. wirner

    |

    hallo, oje…!

    also, ich habe nicht ganz verstanden, wie sie es genau meinen.

    straftat ist straftat. es gibt eigentlich keinen spielraum für gut und böse – interpretationen. das ist durch unsere gesetze definiert, was straftat ist und was nicht.

    empörung empfinden wir alle, wenn wir ein urteil gefühlmäßig für zu milde oder zu hart befinden. da bin ich aber wirklich nicht alleine und bin abgesehen davon genau wie sie froh, dass ich nicht recht sprechen muss. dem würde ich mich nicht gewachsen fühlen.

    richter müssen das ohne emotionen behandeln. sollten sie zumindest und tun sie auch in der mehrzahl der fälle.

    wenn ich jetzt beklaut werde, mache zum glück ein bild vom täter bei der tat und zeige es dann allen mit der frage, ob den wer kennt und wenn ja, ab zur polizei, die dann eine echte chance hat, den zu ermitteln und DANN wird justiz geübt. und zwar von der justiz – und nicht selber…

    …bin da jetzt befangen? wo genau bin ich denn befangen?

    vielleicht fehlen mir die kenntnisse, aber ist der begriff sebstjsutiz schon anzuwenden, wenn jemand selber ermittelt? wenn ja, dann habe ich mich geirrt.

    beim ermitteln muss ich natürlich die rechte dritter beachten. das ist bei corvus im eifer des gefechtes wohl übergangen worden oder war nicht bekannt.

    was nichts daran ändert, dass die kinder da verpixelt hätten werden müssen.

  • Oje...

    |

    Lieber Herr Wirner,
    Sie scheinen wirklich nicht zu merken, dass Sie Straftat A (Verstoß gegen diverse Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte; öffentliche Verleumdung etc.) gutheißen, Straftat B (Kinderfotos schiessen und für illegale Zwecke verwenden) jedoch nicht. Es wundert mich etwas, dass ich Ihnen das jetzt auch noch en detail erläutern muss.

    Und wie bereits erwähnt: “Selbstjustiz” ist kein juristischer Fachterminus. Sie liegt auch nicht vor, wenn man “ermittelt” (sprich: Kameras im Laden installiert und im eigenen Hinterzimmer die Bilder prüft). Selbstjustiz im allgemeinverständlichen Sinn ist es jedoch sehr wohl, wenn man anschließend in eigenregie (sprich: ohne Mitwirkung der staatlichen Organe) Menschen im Internet als Täter brandmarkt.

    Menschen, für die zudem die Unschuldsvermutung gilt, bis Sie rechtskräftig verurteilt sind.

  • norbert e. wirner

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    dann habe ich da tatsächlich ein verständnisproblem.

    gut, muss ich darüber nachdenken.

  • norbert e. wirner

    |

    jedenfalls verstehe ich jetzt, was sie meinten.

  • Oje...

    |

    Um etwas Schärfe herauszunehmen, lieber Herr Wirner:

    Auch wenn mich so einige Bestimmungen und Gesetze hierzulande tierisch nerven (neue Medien-Zwangsabgabe ab 2013, diverse Asylregelungen, weite Teile des Steuerrechts, oftmals viel höhere Strafen für Finanzdelikte als für schwere Körperverletzungen etc., …) – ich käme jedoch nie auf die Idee, deswegen zu propagieren, man dürfe/solle derlei Gesetze und Bestimmungen einfach übertreten – wie Sie’s in punkto Persönlichkeitsrechten von Ladendieben tun.

    Nein, man sollte sich schon an die Gesetze des Landes halten, in dem man lebt. Oder wie stellen Sie sich das vor? Jeder hält sich nur an das, was er persönlich für sich gutheißt – und pfeift auf den Rest? Ergäbe bestimmt eine recht lustige Anarcho-Gesellschaft, in der Sie, lieber Herr Wirner, ganz bestimmt nicht leben möchten.

  • Oje...

    |

    Man kann’s auch kürzer sagen: ALLE Gesetze gelten für ALLE. Das ist der Minimalkonsens, dem wir uns als Staatsbürger ab Geburt bzw. ab Strafmündigkeit unterwerfen.

  • Klauer

    |

    also klauen ist nicht schlimm.
    Muss man sich halt gut versichern, was is das Problem?
    Die hälfte von Lebensmitteln wird eh weggeschmissen.

    also was regt ihr euch auf?????

  • norbert e. wirner

    |

    ich habe nachgedacht.

    ja, da ändere ich meine meinung.

    wenn es usus wird, so zu verfahren, dann ist die logische konsequenz, dass es zu ausuferungen kommen wird.

    im nu entstehen kommerzielle portale, die den voyeurismus und einige andere ungute charaktereigenschaften der menschen nutzen werden.

    vor dem schlafen noch schnell bei (fiktiv) http://www.finde-den-dieb.de reingegeuckt und das gesichtserkennungprogramm outet meinen nachbarn vielleicht als kleinen ladendieb. obs stimmt oder nicht, der ruf ist erstmal dahin. und wenn der nachbar pech hat, dann wird er zum gespött für millionen.

    der phantasie sind keine grenzen gesetzt, was alles möglich wird, je nachdem wer das initiiert, wie es der zufall will und unter welchen regeln einer (nicht-) selbstbeschränkung das dann praktiziert wird.

    am ende haben wir dann unmengen mutmasslicher täter für irgendwas, die beim fröhlichen volks-ermittlen im netz am pranger stehen. dann nur noch eine schiefe nase oder sonst ein youtube-effekt und der shitstorm wird zum tsunami, der schlimmstenfalls zum suizid betroffener führen kann.

    das www wird nicht unterscheiden, obs ein jugendlicher fehltreter oder eine organisierte bande ist.

    also: meinung korrigiert: aktion nicht gut!

  • Immanuel K. Anti

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    @Norbert Wirner

    Das ist lustig! Entweder haben Sie erst seit kurzem Internet, oder Sie haben eine Jugendschutz-Filtersoftware installiert. Verwenden Sie englische Suchbegriffe und googeln Sie!

    Spaß beiseite, auch mit Printmedien gab es sehr hässliche Vorfälle, ich erinnere mich daran, als englische Boulevardblätter mit Namensnennung Kindervergewaltiger “outeten” (und Namen und Bilder verwechselten). Da wurde ein Hobbykeller zum Folterkeller umfunktioniert, das Opfer wurde von der Polizei gerettet und ein Kinderarzt kam nur knapp davon. Paediatrician auf dem Klingelschild reichte aus, weil es muss ja das gleiche sein wie ein “paedophile”.
    Dass ich jetzt Äpfel mit Birnen vergleiche, ist mir klar. Aber: das Netz vergisst nichts, darum geht es. Und darum ist ein privater Pranger auf keinen Fall gutzuheissen.

  • norbert e. wirner

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    @Immanuel K. Anti :

    bin ich jetzt völlig ihrer meinung.

    äh…und doch, ich habe schon bissl länger internet^^

    aber da drin gibts ja so vieles…

  • mmontespan

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    Da hat sich der Geschäftsmann gedacht, er ist ein wirklich schlaues Bürschchen.

    Solchen Leuten gehört eine Bremse gesetzt, ich hoffe sehr, dass er bundesweit für seine Selbstjustiz als das belächelt wird was er ist.

  • „Wegen Diebstahl“: XXXLutz stellt Kinder an den Pranger » Regensburg Digital

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    […] Ladendiebstahl ist für viele Geschäfte ein Problem. Die Aufklärungsquote ist eher niedrig. Vor einigen Jahren machte ein Geschäft in der Regensburger Altstadt damit Schlagzeilen, Ladendiebe an den Pranger zu stellen. „Neues von KLAU-TV!!! Wer kennt diese reizenden Leute?“, stand damals groß am Schaufenster des Ladens, der so die Videos von Ladendieben im Internet anpries. „Anzeige erstatten bringt nichts“, sagte der Inhaber damals. Zudem sei das Vorgehen „anwaltlich abgeklärt“. Datenschützer kritisierten das Vorgehen damals als unzulässig. Der Ladenbesitzer blies die Aktion ab. […]

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