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Kolumne

Morgen, Regensburg! Alien fordert Recht auf Vergessen

In den 18 Jahren, die Regensburg Digital existiert, hatten wir schon einige juristische Auseinandersetzungen. Mit einem Möbel- und einem Rüstungskonzern, einem großen Bauträger, einem Comedian, einem Tierarzt und der katholischen Kirche. Nun hat sich der „Führer der plejadischen Sternenflotte“ mit einem rechtlichen Anliegen an uns gewandt.

Vor fünf Jahren berichteten wir über die Verurteilung eines Sektenführers und Kindervergewaltigers. Das Landgericht Regensburg verurteilte den damals 65-Jährigen wegen 75-fachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren und vier Monaten Haft.

Der Täter nutzte seine Machtstellung manipulativ und planvoll aus, um jahrelang „verschiedene sexuelle Handlungen“ an der Tochter einer Anhängerin zu vollziehen. In der Strafe war auch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung enthalten – Schaden: 1,5 Millionen Euro.

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Gehirnwäsche-Seminare in Niederbayern

In einem niederbayerischen Weiler scharte der Mann, der Pornos, Porsche und Reichsflugscheiben liebte, seine Anhängerinnen um sich. Als „Führer der plejadischen Sternenflotte“ und „weltweit bedeutendster Mystiker“ versprach er göttliche Weisheit. Er war Fürst zu Sayn-Wittgenstein, nannte sich aber auch YAH, Arkon oder Augustus.

Seit den späten 1990er Jahren veranstaltete der plejadische Außerirdische in Süddeutschland und Österreich Gehirnwäsche-Seminare. Diese versprachen den Teilnehmern, Könige des Universums zu werden. Er häufte damit Reichtum an und ließ sich ein junges Mädchen zuführen, das er jahrelang regelmäßig vergewaltigte, auch unter Anwendung von Gewalt.

Wieder auf freiem Fuß

Ein psychiatrisches Gutachten und das Urteil attestierten ihm eine Neigung zur „dissozialen, narzisstisch motiviertenTriebbefriedigung“. „Er agiere mit hohem Planungsgrad, manipulativem Geschick und systematischer Desensibilisierung.“ 

Mittlerweile ist der gebürtige US-Amerikaner wieder auf freiem Fuß. Das wissen wir, weil uns eine AugsburgerAnwaltskanzlei in seinem Namen angeschrieben hat.

Anwaltskanzlei beruft sich auf Recht auf Vergessen

Wir sollen seinen abgekürzten Namen aus zwei Texten löschen, ebenso den Sitz seines Sektenhauses, in dem er viele seiner Taten verübte. Man beruft sich auf das Recht auf Vergessen, das – fünf Jahre nach seiner Verurteilung – für den (einstigen) Sektenführer gelte.

Inwiefern der selbsternannte Alien durch unsere Berichterstattung konkret beeinträchtig sein soll, teilt sein Anwalt nicht mit.

Öffentliches Interesse besteht weiter

Dieser ungewöhnlich irdischen Forderung des Führers der plejadischen Sternenflotte werden wir nach Beratung mit unserem Rechtsanwalt Nils Pütz nicht nachkommen.

Angesichts der Sektenführerschaft, in deren Zuge der Mann sich in die Öffentlichkeit begab, manipulierte, kassierte und vergewaltigte, halten wir unsere Berichte von 2021 weiterhin für von öffentlichem Interesse – genau so, wie sie vor fünf Jahren erschienen sind. Deshalb bleiben sie genau so auch weiterhin online.

Entspannte Restwoche!

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Kommentare (2)

  • Erdling

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    Auch der König des Universums ist nicht sicher vor dem Barbara-Streisand-Effekt!

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  • Gonzo

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    Danke dafür.

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