Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Kolumne

Morgen, Regensburg! Joachim Wolbergs gehört in keinen Aufsichtsrat

Die Entscheidung der neuen Rathaus-Koalition, Joachim Wolbergs in vier Aufsichtsräte städtischer Tochtergesellschaften zu entsenden, ist ein politischer Fehler. Nicht nur, weil es eine Steilvorlage für die AfD war.

Zwei Wochen nach der Verurteilung ihres Gründers und Vorsitzenden Joachim Wolbergs zu einer Haftstrafe hat sich der Wahlverein Brücke geäußert. Der Tenor:

Man ist „weiterhin von der Integrität des Rechtsstaats überzeugt“, aber…
Das Urteil sei sehr hart. Andere seien bei ähnlichen Fällen besser weggekommen – zum Beispiel der frühere Oberbürgermeister von Ingolstadt.
Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, deshalb gelte die Unschuldsvermutung.
Anlass zu Konsequenzen in Fraktion oder Verein sehe man nicht.

WERBUNG

Vorneweg: Ich wünsche Joachim Wolbergs nicht, dass er ins Gefängnis kommt. Man sieht ihm an, wie sehr die letzten zehn Jahre ihn mitgenommen haben. Insofern kann man ihm nur alles Gute wünschen – vor allem, dass er irgendwann mit alledem abschließen und seinen Frieden machen kann. Das ist die persönliche Ebene.

Es gibt aber auch noch die rechtsstaatliche und politische Ebene. Vor diesem Hintergrund muss man ein paar Dinge zur Erklärung der Brücke klarstellen.

Wolbergs ist bereits vorbestraft

Auch wenn zu dem Urteil von München – neun Fälle der Vorteilsannahme, zwei Jahre und sechs Monate Haft – noch die Revision läuft: Joachim Wolbergs ist abseits dessen bereits rechtskräftig verurteilt – wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme (2019) und wegen Bestechlichkeit (2021).

Vor diesem Hintergrund kann man sich nicht auf die Unschuldsvermutung berufen.

Es gibt keine Gleichheit im Unrecht

Dass andere bei ähnlichen Fällen ein (tatsächlich oder vermeintlich) milderes Urteil erhielten, ist kein Argument. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Der erwähnte frühere Oberbürgermeister von Ingolstadt wurde 2019 wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 380.000 Euro verurteilt. Im Gegensatz zu Wolbergs zeigte er Einsicht und legte ein Geständnis ab – wenn auch erst im Laufe des Prozesses.

Die Haftstrafe gegen Joachim Wolbergs mag hart erscheinen, ist aber angesichts seines Verhaltens nicht überraschend.

Wer keinerlei Einsicht zeigt und Staatsanwälten und Richtern vorwirft, sie hätten keine Ahnung, macht es einem Gericht schwer, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Zumindest ein bisschen Einsicht wäre gefragt

Bereits eine gewisse Einsicht, dass man etwas falsch gemacht haben könnte, kann ein wesentlicher Faktor bei der Strafzumessung und der Frage der Bewährung sein.

War es wirklich korrekt, sich von großen Bauträgern mit sechsstelligen Summen den Wahlkampf und ein Büro finanzieren zu lassen und dafür mehrfach persönlich vorstellig zu werden?

Es ist unstrittig, dass Wolbergs wusste, dass Volker Tretzel über mehrere Jahre verteilt für hohe Spenden sorgen würde.

Könnte da nicht der Eindruck entstehen, dass ein Oberbürgermeister durch diese Zahlungen bei seinen Entscheidungen beeinflusst wurde?

Als Angeklagter könnte man in einem Prozess diesen Gedanken nicht zumindest erwägen, anstatt die Justiz zu attackieren. Das wäre noch kein Geständnis, aber zumindest ein Signal, dass man das eigene Verhalten kritisch hinterfragt. Doch so etwas war von Joachim Wolbergs nicht zu vernehmen.

Verteidigungsstrategie war mitverantwortlich für harte Strafe

Um es überspitzt zu formulieren: Mit seiner Verteidigungsstrategie hat Joachim Wolbergs eine harte Strafe zumindest billigend in Kauf genommen. Und wenn sein Verteidiger Peter Witting nach dem Strafzweck fragt, kann man antworten: Generalprävention.

Der Rechtsstaat signalisiert: Ein bereits wegen Korruption vorbestrafter Amtsträger, der keinerlei Einsicht zeigt, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen.

Die Brücke kann machen wass sie will, die Koalition nicht

Dass die Brücke aus alledem keine Konsequenzen zieht, ist ihr gutes Recht. Es handelt sich um einen privaten Wahlverein, der eigenständig über sein Führungspersonal entscheidet. Wählerinnen und Wähler können ebenso entscheiden, ob sie diesem Verein ihre Stimme geben.

Fatal aus politischer Sicht ist es, wenn die Brücke als Teil der Koalition die Möglichkeit schafft, Joachim Wolbergs in die Aufsichtsräte mehrerer städtischer Tochtergesellschaften zu entsenden, insbesondere in den der Stadtbau.

Die AfD hat recht mit ihrer Kritik

Für die AfD ist diese Besetzung eine Steilvorlage.

„Dem rechtschaffenden Bürger ist es schlicht nicht mehr vermittelbar, dass eine einschlägig wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme im Amt verurteilte Person nun erneut mit Aufsichtsfunktionen über kommunale Unternehmen betraut wird, dann ausgerechnet noch bei der Stadtbau“, schreibt die Fraktion der Rechtsaußenpartei.

Und sie hat mit ihrer Kritik inhaltlich recht.

Wer im kommunalpolitischen Kontext wegen Korruption in Zusammenhang mit Immobilien und Bauen vorbestraft ist, ist als Aufsichtsrat der Stadtbau nicht tragbar, im Grunde auch nicht bei anderen Tochtergesellschaften.

Zumal dann, wenn er bekundet, nicht mehr an Staat und Rechtsstaat zu glauben.

Korruptionsskandal – war da was?

Das Signal an Justiz und Öffentlichkeit ist: Die Mehrheit im Stadtrat nimmt die Gerichtsentscheidungen nicht ernst. So wie man den gesamten Korruptionsskandal nicht ernst nimmt, in dessen Zuge ja längst nicht nur Wolbergs verurteilt wurde. Das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Annähernd 30 Personen wirkten im kriminellen Regensburger Spendensumpf als Verantwortliche und willfährige oder unbedarfte Gehilfen mit.

In dem Gesamtkomplex der Korruptionsaffäre gab es mindestens neun rechtskräftige Verurteilungen mit Freiheitsstrafen und teils erheblichen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro. Daneben gab es mindestens 13 Verfahrenseinstellungen nach § 153a StGB gegen teilweise hohe Geldauflagen bis zu 80.000 Euro.

Wer einen Beteiligten in diesem Komplex, dem womöglich sogar eine Haftstrafe droht, in einen Aufsichtsrat entsendet, kann sich Compliance-Regeln auch gleich sparen.

Eine Belastung für die Koalition

Es ist ein denkbar schlechter Start für die neue Koalition unter Oberbürgermeister Thomas Burger.

Der nächste große Auftritt der AfD kommt spätestens dann, wenn Joachim Wolbergs tatsächlich in Haft kommen sollte und die Aufsichtsräte wieder verlassen muss.

Wie schon eingangs erwähnt: Auf einer persönlichen Ebene kann man dem Gründer der Brücke nur alles Gute wünschen.

Auf einer politischen Ebene aber sind er und auch eine Brücke mit dieser Personalentscheidung eine Belastung, die die gesamte Koalition betrifft.

Trackback von deiner Website.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:

Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (3)

  • Solitär

    |

    Der Autor hat recht, in dem was er da schreibt. Allerdings wäre es, denke ich, den anderen Fraktionen gar nicht möglich gewesen, ein Bündnis mit der Brücke zu schmieden und zugleich Wolbergs so absägen zu wollen (auch zu recht absägen zu wollen, aus den oben genannten Gründen). Gerade die Gründungsmitglieder sind “Wolli-Jünger” und der Verein existiert wegen ihm. Da hätte es wohl gehießen, wenn er geht, geht die Brücke. Ob das jetzt moralisch integer oder klug ist etc. pp. ist sicher zu diskutieren. Aber das gehört zur Einordnung vielleicht auch dazu.

    (Und bezogen auf den Punkt “Dass die Brücke aus alledem keine Konsequenzen zieht…” musste ich an eine Textstelle von Hanna Arendt denken, wo sie schreibt:
    “Doch die Verwandlung von Tatsachen in Meinungen ist nicht allein auf die Kriegsfrage beschränkt; auf allen Gebieten gibt es unter dem Vorwand, daß jeder das Recht auf eine eigene Meinung habe, eine Art Gentlemen’s Agreement, dem zufolge jeder das Recht auf Unwissenheit besitzt und dahinter verbirgt sich die stillschweigende Annahme, daß es auf Meinungen nun wirklich nicht ankomme. Dies ist in der Tat ein ernstes Problem, nicht allein, weil Auseinandersetzungen dadurch oftmals so hoffnungslos werden (man schleppt ja normalerweise nicht immer Nachschlagewerke mit sich herum), sondern vor allem, weil der Durchschnittsdeutsche ganz ernsthaft glaubt, dieser allgemeine Wettstreit, dieser nihilistische Relativismus gegenüber Tatsachen sei das Wesen der Demokratie. Tatsächlich handelt es sich dabei natürlich um eine Hinterlassenschaft des Naziregimes.”

    8
    1
  • Edi Tor

    |

    Die verbleibenden 75 Prozent der demokratisch wählenden Bürger könnten den Eindruck gewinnen, dass Korruption in Regensburg politisch folgenlos bleibt. Selbst fehlende Unrechtseinsicht scheint dann kein Hindernis mehr für Aufsichtsfunktionen zu sein.

    0
    0
  • Samson

    |

    Ist alles richtig und bei einem Freispruch hätte er alles so bleiben können, wie es war.
    Da stand aber nicht im Raum!
    Die Brücke kann jetzt sagen, sie hätte auf einen Freispruch gesetzt.
    Joachim Wolbergs kann jetzt sagen, er steht selbstverständlich für das Amt nicht mehr zur Verführung.
    Ende der Diskussion.
    Der eine kriegt neben seinem Prozesskosten auch noch, die vor gerichtlichen Aufwendungen erstattet.
    Der andere geht in den Knast und verliert alles.
    irgendwie ist das Ganze schon komplett irrsinnig.
    Ein Bauträger, gesteht alles und hängt alles einem OB an.
    Eineinhalb Millionen Strafe. Das Verfahren wird gegen Auflage abgekürzt. Er fühlt sich aber so auf den Schlips getreten, dass er noch mal 8 Millionen in die Hand nimmt, um Anwälte zu bezahlen.
    Er ist immer noch vielfacher Millionär.
    Wolbergs ist ruiniert und wahrscheinlich 1,5 Millionen von der ersten Million entfernt.
    Fair? Nein
    Was bleibt:
    Vor der Haft kann er natürlich kein Amt antreten.
    Da hat die AfD recht.

    0
    0

Kommentieren

Ich bestätige, dass die hier von mir eingegebenen persönlichen Daten auf regensburg-digital.de bis auf Widerruf gespeichert werden dürfen.
drin