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Besorgnis der Befangenheit

Neuer Richter für Christian Eckl

Will kein übler Nachreder sein: Christian Eckl. Foto: Archiv/ Staudinger

Will kein übler Nachreder sein: Christian Eckl. Foto: Archiv/ Staudinger

Im Verfahren gegen den Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts wegen übler Nachrede wurde die zuständige Richterin wegen Befangenheit ausgetauscht.

Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben: Für das Strafverfahren gegen Christian Eckl vom Regensburger Wochenblatt wird nun ein neuer Termin mit neuem Richter festgelegt. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Regensburg wegen übler Nachrede einen Strafbefehl über 3.200 Euro (40 Tagessätze) gegen des Redakteur des Anzeigenblatts erlassen.

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Objektiv falsche Tatsachen

Eckl hatte in einem Kommentar anlässlich des Ausscheidens von Stadträtin Tina Lorenz aus der bunten Koalition diese als „politische Meuchelmörderin“ bezeichnet und als Schnorrerin dargestellt, die ihr Stadtratsmandat nur ausübe, weil sie sonst ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren könne. Um diese Argumentation zu untermauern, hatte er unter anderem behauptet, sie würde für das Regensburger Stadttheater arbeiten und sich „mithin wiederum vom Steuerzahler über Wasser“ halten – das ist nachweislich falsch. Tatsächlich arbeitete Lorenz als Lehrerin an einer Schauspielschule.

Eckl habe Tina Lorenz mit seinem Kommentar öffentlich in ihrer Ehre herabgewürdigt, so das Gericht. Weil er objektiv falsche Tatsachen verwendet hatte, seien seine Äußerungen auch nicht von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.

Erster Termin platzte

Eckl hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und dazu den renommierten Strafverteidiger Michael Haizmann engagiert. Doch ein erster Verfahrenstermin, der für den 28. August angesetzt gewesen wäre, platzte. Der Grund: Eckl hatte im Vorfeld der Verhandlung einen Bericht über eine Klage der zuständigen Richterin Ursula Schimke-Kinskofer gegen den Freistaat veröffentlicht. Schimke-Kinskofer zeigte aufgrund dessen dem Gericht an, dass sie möglicherweise befangen sein könnte.

Amtsgerichtspräsident Dr. Clemens Prokop ist nun zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sorgen einer möglichen Befangenheit durchaus begründet ist. Schimke-Kinskofer wird durch einen anderen Richter ersetzt. Das bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts unserer Redaktion. Ein neuer Verhandlungstermin steht bislang noch nicht fest.

Ermittlungen wegen Bestechung

Abseits dieses Verfahrens ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft nach Eckls eigener Darstellung gegen ihn auch wegen des Verdachts der Bestechung in Zusammenhang mit der Regensburger Korruptionsaffäre. Eckl soll Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wohlwollende Berichterstattung im Gegenzug für vertrauliche Unterlagen zugesichert haben. In einem Telefonat zwischen den beiden soll Eckl dem Oberbürgermeister unter anderem zugesichert haben, für ihn „jeden Meineid (zu) schwören“.

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Kommentare (4)

  • RA Veits

    |

    Ja, es gab wohl schon mal einen Präsidenten (!) am hiesigen AG. Das war eine Art “Ausreißer” des Laufbahnwesens.

    Regelmäßig führen die Verwaltungschefs der Amtsgerichte den Titel: Amtsgerichtsdirektor.

  • Moltt

    |

    Gibt es denn eine Begründung für die positive erfolgte Richterablehnung?

  • RA Veits

    |

    Aus den von Herrn Aigner im fünften Absatz dargestellten Grund hat der Direktor des AG den nach
    https://dejure.org/gesetze/ZPO/48.html
    gestellten Antrag der Selbstablehnung der Richterin für begründet erachtet. Einzelheiten kann man nur diesem Gerichtsbeschluss entnehmen.

    Das Ablehnungsrecht der Parteien steht immer im Zusammenhang mit dem Gebot des gesetzlichen Richters im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 GG – https://dejure.org/gesetze/GG/101.html – ggf. führt dies später zu einer Aufhebung des Urteils, wenn der fragliche Richter mitgewirkt hat obwohl er befangen war und dies spätestens das Bundesverfassungsgericht feststellt. Es liegt dann ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor, die ergangene Entscheidung ist verfassungswidrig und wird vom BVerfG einkassiert.

    Dann muss das Verfahren nochmal von vorne beginnen. Derartiges wollte die Richterin in R. wohl vermeiden. Eine kluge Entscheidung.

    Regelmäßig erachten Richter einen von den Prozessparteien gestellten Ablehnungsantrag wegen “Besorgnis der Befangenheit” als “Majestätsbeleidung” und überschreiten sodann nicht selten die Grenzen der Verfassung.

    Ein Beispiel findet sich hier
    http://lexetius.com/2017,1388
    worin sehr schön der Bundesfinanzhof die Fachgerichte der unteren Instanz zurechtweist und das Urteil aufhebt, so dass die Sache erneut verhandelt werden muss.

    Dieser Link führt zu einer Bundestags-Petition, wo es bei
    “08.07.2010 – 21:48 von mindamino” u.a. heißt:
    “Das Recht der Parteien auf Richterablehnung bei Besorgnis der Befangenheit wird in der Rechtsprechung leider sehr restriktiv gehandhabt. Ein Ablehnungsantrag gegen den Richter (vielleicht sogar den Vorsitzenden!) gilt als Majestätsbeleidigung und wird gerne auch von Richtern als solcher behandelt. ….”
    Quelle:
    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_06/_12/Petition_12609/forum/Beitrag_89677.$$$.batchsize.10.tab.2.page.1.sort.erstelldatum_u.html

    Obwohl also z.B. das bairische Königreich schon seit geraumer Zeit abgeschafft ist, gibt es immer noch “Majestäten” hierzulande und anderswo.

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drin