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Urteil im Amokfahrer-Prozess

„Kein Platz für Schuldzuweisungen“

Der Amokfahrer muss in die geschlossene Psychiatrie. Dieses Urteil ist wenig überraschend. In seiner Urteilsbegründung räumte der Vorsitzende Richter aber auch mit diversen Schuldzuweisungen auf.

gerichtDer Richter nimmt sich Zeit. Eineinhalb Stunden braucht Werner Ebner am Dienstag für seine Urteilsbegründung. Dass für den Mann, gegen den heute zum letzten Mal verhandelt wird, am Ende die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie stehen wird, ist im Grunde allen Beteiligten klar. Aber Richter Ebner ist es wichtig, nochmal alle während der Verhandlung zutage gebrachten Details der Amokfahrt zu erläutern, an deren Ende der 46jährige mit seinem silbernen Cabriolet in den Eingangsbereich eines Waschsalons raste und so ein fünfjähriges Mädchen tötete.

Keinen Schuldigen, nur einen Verantwortlichen

Eine „Katastrophe“, eine „menschliche Tragödie“, wie Ebner sagt, für die es aber „keinen Schuldigen“ gebe, sondern nur „einen Verantwortlichen im Sinne einer Kausalkette“. Der Beschuldigte sei „sowohl Handelnder als auch Opfer seiner psychischen Krankheit“. Denn dass der Mann psychisch krank ist, darüber bestand nach Abschluss der Beweisaufnahme und Anhörung von Gutachtern keinerlei Zweifel. Er leidet nach wie vor an Schizophrenie, hielt sich in der Vergangenheit abwechseln für einen glühenden Kometen, einen Engel oder auch einen Auserwählten.

Deutlich wandte sich Ebner auch gegen Schuldzuweisung in Richtung Polizei und Klinikum. Dort hatte sich der Beschuldigte in der offenen Psychiatrie in Behandlung befunden, war aber am Abend vor der tödlichen Fahrt nicht mehr zurückgekehrt. Diese sei, so Ebner, ein „schicksalhaftes und unabwendbares Ereignis“ gewesen, „das keinen Platz für Schuldzuweisungen zulässt“.

„Wir sperren niemanden ein, der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gesund ist.“

Unmissverständlich machte Ebner klar, dass es bei der nun angeordneten Unterbringung nicht darum gehe, den 46jährigen zu bestrafen. Dieser sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen, aufgrund seiner Krankheit, der mangelnden Krankheitseinsicht und der Weigerung, regelmäßig seine Medikamente zu nehmen, aber nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit. „Wenn er an einer organischen psychischen Störung gelitten hätte und die Symptome heute weg wären, müsste er entlassen werden. Wir sperren niemanden ein, der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gesund ist“, so Ebner. „Das mag so mancher Laie nicht verstehen, aber so ist unser Rechtssystem.“

Polizeieinsatz bei NPD-Aufmarsch

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