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Prozess gegen Sitzblockierer vertagt

PM von SJD/ Die Falken

Prozess gegen Sitzblockierer vertagt

REGENSBURG. Im Prozess vor dem Regensburger Amtsgericht gegen einen jungen Antifaschisten, der im Sommer 2013 die NPD in Regensburg blockiert haben soll, konnte am vergangenen Montag kein Urteil gesprochen werden. Der Prozess wurde auf den 6. Mai vertagt.

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„In vorderster Front gekämpft“ habe der Angeklagte, er gehöre zu „den Linken“ und nicht zu „den Normalen“, so einige Aussagen des ersten Zeugen, Kriminalhauptkomissar Wöhrl, in einem Prozess gegen ein Mitglied der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken. Dem Angeklagten wird vorgeworfen bei einer Blockade der NPD-Wahlkampftour am 5. September 2013 Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben. Die Verhandlung im voll besetzten Gerichtssaal eröffnete er mit einer längeren Erklärung in der er unter anderem die Frage „Wie soll ich bei den Falken auf der einen Seite Kinder und Jugendliche zu kritischen, selbstständigen Menschen erziehen, wenn ich es auf der anderen Seite unterlasse, das Selbstverständlichste, nämlich sich Nazis in den Weg zu stellen, unterlasse?“ aufwarf. Die Vernehmung des Zeugen Wöhrl, zog sich unerwartet in die Länge. Rechtsanwältin Anna Busl beharrte auf einer detaillierten Darstellung der Räumung der Sitzblockade, die bereits zweimal Thema einer Anfrage im Bayerischen Landtag war. Im Laufe der Befragung konnte sich Wöhrl dann kurzzeitig selbst nicht mehr erinnern, ob er den Angeklagten nun vor Ort oder nur auf Videoaufnahmen gesehen habe, nur um sich kurz darauf wieder ganz genau zu erinneren ihn in mehrmals beobachtet zu habe, wie er sich gegen Polizeibeamten gestemmt habe. Weitere Fakten ließen die Aussagen des Polizisten unglaubwürdig erscheinen: So merkte die Verteidigung unter anderem an, dass der schriftliche Bericht des Polizeibeamten erst auf Januar 2014, also ein halbes Jahr nach der Blockade der NPD, datiert ist. Er habe den Bericht direkt nach dem Einsatz geschrieben. Warum ein anderes Datum auf dem Bericht stehe, wisse er nicht, so Wöhrl. Nach mehreren Stunden Prozess entschied sich die Richterin Dr. Blankenhorn die beiden weiteren Polizeibeamten, die als Zeugen geladen waren, nicht mehr zu vernehmen, sondern den Prozess auf den 6. Mai zu vertagen. Ein kurzes Abhandeln des Prozesses scheint in diesem Verfahren nicht möglich zu sein. Noch immer ist unklar, ob die Sitzblockade überhaupt als Versammlung gewertet werden kann und wenn ja, ob sie von der Polizei dann überhaupt mit unmittelbarem Zwang hätte aufgelöst werden dürfen.

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