Der Amokfahrer muss in die geschlossene Psychiatrie. Dieses Urteil ist wenig überraschend. In seiner Urteilsbegründung räumte der Vorsitzende Richter aber auch mit diversen Schuldzuweisungen auf.
Der Richter nimmt sich Zeit. Eineinhalb Stunden braucht Werner Ebner am Dienstag für seine Urteilsbegründung. Dass für den Mann, gegen den heute zum letzten Mal verhandelt wird, am Ende die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie stehen wird, ist im Grunde allen Beteiligten klar. Aber Richter Ebner ist es wichtig, nochmal alle während der Verhandlung zutage gebrachten Details der Amokfahrt zu erläutern, an deren Ende der 46jährige mit seinem silbernen Cabriolet in den Eingangsbereich eines Waschsalons raste und so ein fünfjähriges Mädchen tötete.
Keinen Schuldigen, nur einen Verantwortlichen
Eine „Katastrophe“, eine „menschliche Tragödie“, wie Ebner sagt, für die es aber „keinen Schuldigen“ gebe, sondern nur „einen Verantwortlichen im Sinne einer Kausalkette“. Der Beschuldigte sei „sowohl Handelnder als auch Opfer seiner psychischen Krankheit“. Denn dass der Mann psychisch krank ist, darüber bestand nach Abschluss der Beweisaufnahme und Anhörung von Gutachtern keinerlei Zweifel. Er leidet nach wie vor an Schizophrenie, hielt sich in der Vergangenheit abwechseln für einen glühenden Kometen, einen Engel oder auch einen Auserwählten.
Deutlich wandte sich Ebner auch gegen Schuldzuweisung in Richtung Polizei und Klinikum. Dort hatte sich der Beschuldigte in der offenen Psychiatrie in Behandlung befunden, war aber am Abend vor der tödlichen Fahrt nicht mehr zurückgekehrt. Diese sei, so Ebner, ein „schicksalhaftes und unabwendbares Ereignis“ gewesen, „das keinen Platz für Schuldzuweisungen zulässt“.
„Wir sperren niemanden ein, der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gesund ist.“
Unmissverständlich machte Ebner klar, dass es bei der nun angeordneten Unterbringung nicht darum gehe, den 46jährigen zu bestrafen. Dieser sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen, aufgrund seiner Krankheit, der mangelnden Krankheitseinsicht und der Weigerung, regelmäßig seine Medikamente zu nehmen, aber nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit. „Wenn er an einer organischen psychischen Störung gelitten hätte und die Symptome heute weg wären, müsste er entlassen werden. Wir sperren niemanden ein, der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung gesund ist“, so Ebner. „Das mag so mancher Laie nicht verstehen, aber so ist unser Rechtssystem.“
Ein Richter weigert sich über einen Antrag zu entscheiden, ein anderer ordnet versehentlich Zwangsunterbringung an und ein Gutachter macht sich die Welt wie sie ihm gefällt. Schlampereien am Rande eines Mietprozesses.
Der Prozess gegen den Amokfahrer von Regensburg neigt sich dem Ende zu. Gestern wurde das psychiatrische Gutachten des Mannes vor Gericht verlesen. Auch wenn die Sache juristisch eindeutig ist: Einige Unklarheiten bleiben.
Seit Montag muss sich der Amokfahrer von Regensburg vor dem Landgericht verantworten. Der Angeklagte schweigt, während anhand von Zeugenaussagen seine etwa einstündige Fahrt durch die Stadt rekonstruiert wird, an deren Ende der Tod eines fünfjährigen Mädchens stand.
Am Donnerstag musste sich ein 45-Jähriger vor dem Regensburger Amtsgericht wegen einer Hanfplantage in seiner Wohnung verantworten. Die Verhandlung geriet zu einem erstaunlich zwanglosen Plausch über Homegrowing und Outdoor-Plantagen.
Ansammlung oder Versammlung, politisch oder nicht und was genießt höhere Privilegien? Die Verhandlung über einen Bußgeldbescheid vor dem Amtsgericht Regensburg in dieser Sache glich phasenweise selbst einer politischen Kundgebung.
Es sieht nicht gut aus, für den „Porno-Pranger“-Anwalt. Am Freitag unterlagen die Kanzlei U+C und der mit ihr verklagte Internetabzocker Frank Drescher in einem Zivilverfahren vor dem Regensburger Amtsgericht, das als Musterprozess gelten darf. Die Abmahnpraxis sei „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig“. Das Urteil dürfte auch strafrechtlich von Bedeutung sein.
Gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord durch Unterlassen: Gegen das Schläger-Trio, das einen transsexuellen Mann quer durch Siegenburg geprügelt hatte, verhängte das Landgericht Regensburg am Freitag hohe Haftstrafen.
Es ist schwer zu begreifen: Der 22jährige Mann – nennen wir ihn Markus M., den ein Schläger-Trio 2012 durch Siegenburg geprügelt und anschließend der Kälte einer Februar-Nacht überlassen haben soll, muss weiter neben der Großmutter von zweien seiner Peiniger wohnen. Als ALG II-Empfänger und in seiner momentanen Verfassung ist es ihm derzeit kaum möglich, eine neue Wohnung zu finden. Weil die Miete zu hoch ist, wird sie zudem vom Amt nicht in voller Höhe übernommen.
Weil sie ihn für schwul hielten sollen drei junge Männer einen vierten verprügelt, getreten und unter Beschimpfungen durch den Ort getrieben und ihn schwer verletzt in der Kälte zurückgelassen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen versuchten Mord durch Unterlassen vor. Beim Prozessauftakt am Freitag gab es viele Versionen der Wahrheit. Selbst das Opfer wirkte nicht glaubwürdig.
Haben ein zwielichtiger Geschäftsmann und ein bekannter Regensburger Rechtsanwalt sich zusammengetan, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen? Am Freitag fand deswegen ein erstes Zivilverfahren gegen einen Anwalt der „Porno-Pranger“-Kanzlei Urmann und Collegen statt.
Der ehemalige Regensburger Stadtrat und Berufsbetreuer Reinhold F. wurde auch im Berufungsverfahren zu drei Jahren Haft verurteilt. Da halfen selbst Tränen und offene Worte nichts.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern saß Norbert S. zwölf Jahre im Knast. Jetzt will er seine Abschiebung mit einer aus der Nazi-Annexion Österreichs abgeleiteten Staatsbürgerschaft verhindern. Unschuldig sei er sowieso.
Eine „unechte“ Urkunde, Schlampereien im Gerichtsurteil und eine unglaubwürdige Belastungszeugin: Auf 152 Seiten begründet die Regensburger Staatsanwaltschaft ihren Wiederaufnahmeantrag im Fall Gustl Mollath. Mittlerweile wurde das Dokument vollständig im Internet veröffentlicht.
Es ist nicht leicht für die Männerwelt, sich dem anderen Geschlecht auf eine Weise anzunähern, ohne dass man sich blamiert, lächerlich macht oder – und das ist manchmal der beste Fall – ignoriert wird. Flirtratgeber, Single-Börsen, Anbandel-Partys und Pick-up-Maschen versprechen unfehlbare Erfolgsstrategien für jedermann. Über deren Sinnhaftigkeit lässt sich streiten, aber immerhin dürfte man(n) mit diesen Tipps straffrei ausgehen. Ganz im Gegensatz zu einem 32-jährigen Regensburger, der wegen fehlgeleiteter Annäherungsversuche neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen hat – und damit noch glimpflich davon gekommen ist.
„Von mir ist nie ein kriminelles Potential ausgegangen. Ich habe Waffen einfach nur gemocht. Schon als Kind.“ Am Donnerstag begann die juristische Aufarbeitung einer schlagzeilenträchtigen Waffenrazzia. Verantworten musste sich ein 46jähriger, bei dem die Ermittler ein beträchtliches Arsenal sichergestellt hatten.
Vor Gericht stand am Dienstag ein gebrochener Mann. Wegen Untreue in über 40 Fällen wurde der Ex-Stadtrat Reinhold F. zu drei Jahren Haft verurteilt. Damit sind nicht nur sein Ansehen und sein Ruf dahin, er verliert auch all seine Pensionsansprüche. Vom jähen Absturz eines Vorzeige-Bürgers.
Generationen von Kindern lieben ihn, ein Elternpaar hat sogar hoch offiziell seinen Sohn nach ihm benannt. Und jetzt soll „Pumuckl“ plötzlich eine Beleidigung sein? Offenbar, zumindest dann, wenn es ein angetrunkener Fußballfan zu einer Polizistin sagt.