Pachterlass wegen Corona: Stadt legt juristische Kehrtwende hin
Bislang hatte es die Stadt pauschal abgelehnt, Mieten und Pachten für Betriebe in ihren Liegenschaften zu erlassen oder zumindest zu mindern. Das sei rechtlich nicht möglich, hieß es. Doch tatsächlich scheint man nicht alle Möglichkeiten geprüft zu haben. Seit Dienstag ist das anders.

Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Rechtsreferent Walter Boeckh begründen am Dienstag wortreich, warum nun geht, was bisher nicht ging. Foto: Peter Ferstl/ Stadt Regensburg
Die Stadt Dachau hat es getan, ebenso die oberbayerischen Gemeinden Feldafing und Brunnthal. Für Gaststätten, teils auch für andere betroffene Betriebe in Liegenschaften der Kommune wurde die Pacht teils gemindert, teils komplett erlassen, wenn diese im Zuge der Corona-Beschränkungen geschlossen bleiben mussten. Entsprechende Beschlüsse in den Stadt- und Gemeinderäten stammen von Ende März bzw. Anfang April. Die Stadt Regensburg und deren Tochtergesellschaften hatten solchen pauschalen Regelungen in der Vergangenheit eine Absage erteilt. Ein Erlass sei rechtlich nicht möglich, hieß es mehrfach bei Sitzungen des Stadtrats und auch als Auskunft an Gewerbe- und Gastronomiebetriebe. Bislang gab es lediglich, auf Antrag, die Möglichkeit, Miete und Pacht zu stunden und den Betroffenen anschließend eine zinslose Ratenzahlung einzuräumen. Ein Erlass sei nicht möglich, weil die Stadt nicht auf solche Einnahmen verzichten dürfe, hieß es zur Auskunft auf entsprechende Anfragen.