09 Apr.201319:26
Vergewaltiger vor Ausweisung
Letzte Hoffnung Großdeutschland
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern saß Norbert S. zwölf Jahre im Knast. Jetzt will er seine Abschiebung mit einer aus der Nazi-Annexion Österreichs abgeleiteten Staatsbürgerschaft verhindern. Unschuldig sei er sowieso.
Norbert S. sieht seine Existenz bedroht. Der über 60jährige, hagere Mann hat die letzten zwölf Jahre in Haft verbracht – verurteilt wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Jetzt kämpft er vor dem Regensburger Verwaltungsgericht gegen den Ausweisungsbescheid des Landratsamtes Neumarkt. Nicht etwa in den nahen Osten, noch nicht einmal nach Osteuropa soll S. abgeschoben werden – sondern nach Österreich.
Seit 1980 war er nicht mehr in seinem Heimatland, außer für ein paar Stunden, bei einem Kurzaufenthalt in den neunziger Jahren. Seine Familie, mitsamt seiner Kinder aus zwei Ehen, seiner zahlreichen Enkel, auch seine derzeitige Frau – sie alle leben in Deutschland. S. will eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik in seinem Pass eingetragen haben. Dass das nicht möglich ist, machen ihm die Richter in Regensburg gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich: Solche Aufenthaltstitel seien grundsätzlich nur für sogenannte „Drittausländer“ möglich, also solche, die nicht aus der EU stammen. Da Norbert S. aber EU-Bürger sei, genieße er ohnehin das Recht auf Freizügigkeit.
Norbert S. sieht seine Existenz bedroht. Der über 60jährige, hagere Mann hat die letzten zwölf Jahre in Haft verbracht – verurteilt wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Jetzt kämpft er vor dem Regensburger Verwaltungsgericht gegen den Ausweisungsbescheid des Landratsamtes Neumarkt. Nicht etwa in den nahen Osten, noch nicht einmal nach Osteuropa soll S. abgeschoben werden – sondern nach Österreich.
Seit 1980 war er nicht mehr in seinem Heimatland, außer für ein paar Stunden, bei einem Kurzaufenthalt in den neunziger Jahren. Seine Familie, mitsamt seiner Kinder aus zwei Ehen, seiner zahlreichen Enkel, auch seine derzeitige Frau – sie alle leben in Deutschland. S. will eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik in seinem Pass eingetragen haben. Dass das nicht möglich ist, machen ihm die Richter in Regensburg gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich: Solche Aufenthaltstitel seien grundsätzlich nur für sogenannte „Drittausländer“ möglich, also solche, die nicht aus der EU stammen. Da Norbert S. aber EU-Bürger sei, genieße er ohnehin das Recht auf Freizügigkeit.