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Zweites Gericht urteilt gegen Porno-Pranger

Der Porno-Pranger liegt auf Eis. Am Freitag hat das Amtsgericht Regensburg eine weitere Einstweilige Verfügung gegen die Abmahn-Kanzlei U+C erlassen. Die Bayerische Landesaufsicht für Datenschutz hat die Veröffentlichung vorläufig untersagt.

Wenn man ihnen konkrete Fragen stellt sind die Profi-Abmahner der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) in aller Regel sehr wortkarg. Erst gestern musste die durch Porno-Pranger („Gegnerliste“), dubiose Praktiken und Zusammenarbeit mit berühmt-berüchtigten Abzockern bekannte Kanzlei eine herbe Schlappe einstecken: Wie berichtet hat das Landgericht Essen U+C per Einstweiliger Verfügung untersagt, den Namen einer mutmaßlichen Filesharerin zu veröffentlichen. Der Dortmunder Rechtsanwalt Hendrik Peters, der die Verfügung erwirkt hatte, sieht darin eine Musterentscheidung. „Unter Bezugnahme auf diese Entscheidung könnte nun jeder, der verhindern will, dass er aufgrund einer solchen Liste als Pornodownloader in Verruf gerät, die Kanzlei auffordern, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben“, schreibt Peters auf seinen Blog. Im Klartext: Nun könnten die Betroffenen – von 150.000 ist die Rede – die Profi-Abmahner selbst kostenpflichtig abmahnen.

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Zweite Einstweilige, Anordnung der Datenschutzbehörde

Und tatsächlich: Heute nun hat das auch Amtsgericht Regensburg eine Einstweilige Verfügung gegen U+C erlassen. Der Name eines weiteren Betroffenen darf nicht veröffentlicht werden. Das verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht, so das Gericht. Im Fall einer Zuwiderhandlung drohe der Kanzlei ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, so ein Sprecher des Amtsgerichts. Und ebenfalls am heutigen Freitag hat nun auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht reagiert und der Kanzlei die Veröffentlichung seiner Gegner-Liste per Anordnung untersagt. U+C hat dazu bereits eine recht knappe Presseerklärung herausgegeben und erklärt, den Porno-Pranger vorerst auf Eis zu legen. Auf sich beruhen lassen wolle man die Sache aber nicht. „U+C Rechtsanwälte wird sich diesem Druck nicht beugen und keine derartige Beschneidung von Grundrechten hinnehmen“, schreiben die Rechtsanwälte. Sofern U+C tatsächlich klagen sollte – mit solchen letztlich folgenlosen Erklärungen war die Kanzlei schon öfter bei der Hand – müssen nun die Gerichte klären, ob eine öffentliche Nötigung angeblicher illegaler Filesharer tatsächlich ein Grundrecht darstellt.

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