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„Vorher bringt er sich um!“ Kurden droht Abschiebung

„Die Sache eilt“, sagt Marion Puhle vom Regensburger Flüchtlingsforum. Anfang 20 ist der irakische Flüchtling Khalaaf A., der nach dem Willen des Bundesamts für Migration nach Griechenland abgeschoben werden soll. Von dort droht ihm die Abschiebung in den Irak, wo schon sein Vater und sein Bruder auf offener Straße erschossen wurden. Khalaaf A. ist jesidischer Kurde. Ein Minderheit, die im Irak immer wieder Anschlägen ausgesetzt ist. Im vergangenen Jahr wurden Bombenanschläge auf vier jesidische Dörfer verübt, bei denen rund 500 Menschen ums Leben kamen. Nach den Morden an seinem Vater und dessen Bruder war Khalaaf A. Anfang des Jahres nach Griechenland geflohen und hatte dort Asyl beantragt. Von den dortigen Behörden wurde er ohne Angabe von Gründen drei Monate inhaftiert. Khalaaf A. spricht von einem „Kellerloch“, in das er gesteckt worden sei. Offensichtlich wurde er dort schwer misshandelt. Puhle: „Sein ganzer Körper war von Blutergüssen übersät. Er ist total abgemagert.“ Noch heute leide er unter starken Schmerzen. Nach seiner Entlassung aus dem griechischen „Vollzug“ und der Aufforderung, das Land sofort zu verlassen, schaffte der junge Mann es nach Deutschland und stellte hier erneut einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration hat daraufhin Griechenland um Übernahme des Asylverfahrens gebeten. Basis für diese Praxis ist das „Dublin II-Abkommen“. Kern des Abkommens: Der EU-Mitgliedsstaat ist für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, über das der Flüchtling eingereist ist. Schweigen der griechischen Behörden gilt als Zustimmung. Am Montag läuft die Frist ab. An diesem Tag entscheidet voraussichtlich auch das Verwaltungsgericht Regensburg über einen Eilantrag, mit dem die Abschiebung verhindert werden soll. Seit Juni befindet Khalaaf A. sich in Regensburg. Marion Puhle ist überzeugt: „Bevor er abgeschoben wird, bringt er sich um.“ Khalaaf A.s Bericht über die Haftbedingungen deckt sich mit der Einschätzung der Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“. „Die Berichte der über 100 von uns befragten Flüchtlinge gleichen sich in vielen Punkten. Nahezu alle schildern Misshandlungen durch die griechische Küstenwache und menschenverachtende Praktiken der Zurückweisung“, schreibt die Organisation in einem Bericht vergangenen Oktober. In mehreren Fällen, so Pro Asyl, seien Asylbewerber nach der Rücküberstellung nach Griechenland sofort inhaftiert worden. Dann drohe die Abschiebung zurück in den Verfolgerstaat. Erst im August hat Pro Asyl erneut ein umfassendes Dossier zu den Zuständen in Griechenland veröffentlicht. Das UN-Flüchtlingshilfswerk hat die übrigen EU-Staaten bereits Mitte April in einem Positionspapier dazu aufgefordert, keine Asylsuchenden mehr nach Griechenland abzuschieben. „Automatische Schubhaft, Mangel an Übersetzern, Asyl-Interviews in für den Betroffenen fremden Sprachen, ungenügende Information über den Verfahrensstand, unzureichende Verfahrensqualität, niedrige Anerkennungsraten sowie Mangel an Unterkünften, der den Asylsuchenden das Mitwirken am Asylverfahren oft unmöglich macht“ seien in Griechenland gängige Praxis, so das UNHCR. Unter anderem Schweden und Norwegen teilen diese Auffasung. Es finden keine Abschiebungen nach Griechenland statt. Nicht so in Deutschland. „Es kann (…) nicht angenommen werden, dass Griechenland keinen Schutz gewährleistet“, so Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in einem Schreiben an die Innenminister der Länder im Juni. Dazu sind folgende Zahlen erhellend: In Deutschland erhalten 65 Prozent der irakischen Flüchtlinge Asyl. In Griechenland sind es nicht einmal zwei Prozent. Marion Puhle: „Wir appellieren an die Behörden und die Politik, Abschiebungen nach Griechenland zu stoppen.“ Bislang habe es in Deutschland sieben Urteile gegeben, durch die eine Abschiebung nach Griechenland gestoppt wurde. Ob in Regensburg das achte fällt, entscheidet sich am Montag.
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