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Kein Witz

Die Mietpreisbremse schützt – das Jobcenter

Die Mietpreisbremse war dazu gedacht, Gering- und Durchschnittsverdiener vor rasant steigenden Mieten zu schützen. Während diese Wirkung des Gesetzes zunehmend bezweifelt wird, zeitigt es an anderer Stelle kafkaeske Auswüchse. Das Jobcenter verweigert unter Berufung auf die Mietpreisbremse die Übernahme marktüblicher Mieten. Das zeigt ein aktueller Fall in Regensburg.

Jobcenter

Es war ein Grund zur Freude. Endlich hatte Hartmut R. die lange gesuchte Wohnung in Regensburg gefunden. Single-Apartment, 22 Quadratmeter für 330 Euro Warmmiete. Mangels Wohnungen im unteren Preissegment sind solche Mieten in Regensburg durchaus üblich: Schon R.s Vormieter hatten mit 315 Euro lediglich geringfügig weniger gezahlt. R. ist derzeit noch auf Hartz IV angewiesen. Seinen Umzug nach Regensburg hat das Jobcenter Stadt Regensburg bereits als notwendig anerkannt. Und eine Miete von 330 Euro bewegt sich auch im Rahmen dessen, was das Jobcenter üblicherweise zahlt. Fehlte also nur noch die Genehmigung des Umzugs in die endlich gefundene Wohnung, die R. vor Unterschrift unter den Mietvertrag pflichtgemäß beim Jobcenter beantragte.

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Doch zu früh gefreut: Die Behörde lehnte den Umzug in das Apartment ab. Begründung:

„Nachdem der uns nachgewiesene Mietpreis von 330 Euro inklusive Heizung und Nebenkosten gegen die seit 01.08.2015 gültige Mietpreisbremse verstößt, wird dem Umzug in diese Wohnung nicht zugestimmt.“

“Kafkaeskes Vorgehen”

Rechtsanwalt Otmar Spirk , der R. vertritt, bezeichnet das Vorgehen des Jobcenters als „kafkaesk“. „Der Wohnungssuchende muss auf eine Mietpreisbremse achten, von der er nicht mal weiß, dass ihm ein Strick daraus gedreht werden kann.“ Er selbst habe bisher nicht gewusst, dass Wohnungssuchende beim Jobcenter auf die Mietpreisbremse achten müssten, so Spirk. „Im Gesetz steht das nicht.“ Doch selbst wenn man davon wisse, müssten Betroffene „erstmal zum Spezialisten für die ortsübliche Vergleichsmiete werden, um nicht umsonst eine Wohnung gefunden zu haben“.

Tatsächlich hatte die große Koalition in Berlin das Instrument Mietpreisbremse vor zwei Jahren eingeführt. Bestandsmieten sollen – so sieht es § 556 d BGB seitdem vor – bei einem Mieterwechsel nur maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete steigen dürfen. Das Gesetz begegne „zwei drängenden Problemen auf dem derzeitigen Mietwohnungsmarkt“, schrieb die Bundesregierung damals als Begründung: „Zum einen steigen in prosperierenden Städten die Mieten bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen derzeit stark an und liegen teilweise in erheblichem Maß über der ortsüblichen Vergleichsmiete.“ Dies führe dazu, „dass vor allem einkommensschwächere Haushalte, aber inzwischen auch Durchschnittsverdiener zunehmend größere Schwierigkeiten haben, in den betroffenen Gebieten eine für sie noch bezahlbare Wohnung zu finden“. Diese Entwicklung solle mit dem Gesetz gebremst werden.

Schutz für die Staatskasse, nicht den Mieter

Doch während die Wirksamkeit des Instruments „Mietpreisbremse“ mittlerweile zunehmend bezweifelt wird, zeigt sich im Fall von Hartmut R. sogar, dass sie – durch die Interpretation des Jobcenters – sogar dazu führt, dass Einkommensschwachen die notwendige Unterstützung verweigert wird. Kürzer ausgedrückt: Die Mietpreisbremse schützt nicht den Mieter, sondern die Staatskasse.

Doch wie hoch wäre sie nun gewesen – diese ortsübliche Vergleichsmiete? Der aktuell gültige Mietspiegel der Stadt Regensburg gibt für eine Wohnung von 22 Quadratmetern – unabhängig von Lage und sonstigen Merkmalen – eine Netto-Basismiete von 11,44 Euro aus, ohne Heizung und Nebenkosten. Ein Näherungswert für Heiz- und Nebenkosten lässt sich aus dem Betriebskostenspiegel des Mieterbunds errechnen. Demnach werden für das Jahr 2014 pro Quadratmeter Wohnfläche in Regensburg durchschnittlich 2,79 Euro fällig. Macht insgesamt 14,23 Euro pro Quadratmeter – ohne Berücksichtigung gestiegener Betriebskosten seit 2014 und ohne anfallende Zuschläge in punkto Lage etc. (Abschläge weist der Mietspiegel nur in sehr wenigen Fällen aus). Zur Erinnerung: Hartmut R.s Wohnung kostet 15 Euro pro Quadratmeter – liegt also absolut im ortsüblichen Regensburger Preisgefüge.

Landessozialgericht gab Mietern recht

Das Jobcenter selbst liefert abseits von seiner pauschalen Ablehnung per Standardformular keinerlei Berechnungen oder Begründungen. Von der neuen Miete werden lediglich 215 Euro übernommen – die Kosten von R.s früherer Miete auf dem Land. Zusätzlich verweigert das Jobcenter das ansonsten übliche Darlehen für die Mietkaution und eine Übernahme der Umzugskosten.

330 Euro - zu hoch befindet das Jobcenter. Begründung: Mietpreisbremse.

330 Euro – zu hoch befindet das Jobcenter. Begründung: Mietpreisbremse.

Der junge Mann unterschreibt den Mietvertrag trotzdem – er muss aus seiner alten Wohnung raus. Er hat das große Glück, dass er jemanden gefunden hat, der ihm bis zu einer gerichtlichen Klärung das Geld für den nicht vom Jobcenter übernommenen Mietanteil und die Kaution leiht. Für Rechtsanwalt Spirk ist die Rechtslage eindeutig. „Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat hier bereits mehrmals entschieden und den Klägern gegen das Jobcenter durchweg recht gegeben.“ Begründung: Die Mietpreisbremse lasse keinen Rückschluss auf die tatsächlichen Gegebenheiten am Wohnungsmarkt zu.

In Regensburg fehlen Wohnungen zur “ortsüblichen Vergleichsmiete”

Das lässt sich in Regensburg recht deutlich beobachten. Obwohl auch hier seit August 2015 die Mietpreisbremse gilt, ist auf dem Wohnungsmarkt kaum eine Dämpfung des Mietniveaus zu beobachten – im Gegenteil. Der aktuelle Immobilienreport der Sparkasse Regensburg weist bei den Bestandsmieten seit 2010 eine Steigerung um 34 Prozent aus. Wie viele Menschen vergeblich auf der Suche nach erschwinglichen Wohnungen sind, lässt sich auch daran ablesen, dass allein bei der städtischen Tochter Stadtbau GmbH rund 1.800 als bedürftig anerkannte Menschen als wohnungssuchend registriert sind. Die Vermittlungsquote liegt bei etwa zehn Prozent im Jahr.

Für Erstvermietungen und nach einer Wohnungsmodernisierung gilt die Mietpreisbremse ohnehin nicht. Und sofern sie greift, muss der neue Mieter einwenden, dass die Miete um mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Doch welcher Mieter kennt nun die „ortsübliche Vergleichsmiete“ im Detail? Und vor allem: Wer legt sich gleich von vornherein mit seinem neuen Vermieter an und geht vor Gericht – mit ungewissem Ausgang?

„Dass das Jobcenter ein Instrument, das Wohnungssuchenden helfen sollte, nun dazu benutzt, um diese zu gängeln und dem Staat Geld zu sparen, ist geradezu zynisch“, kritisiert Rechtsanwalt Spirk. Er geht davon aus, den Rechtsstreit zu gewinnen.

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Kommentare (41)

  • Ernst Seler

    |

    Es hängt dann wieder vom Sozialgericht ab, wie der Fall endet?! Aber vielleicht sind die Richter so überlastet, sie werden dann immer öfters einfach achselzuckend, freundlich sagen: “shit happens”?!

    Der Bürger sieht sich vermehrt einer Sozialbürokratie gegenüber, da schon lange “Waffengleichheit” nicht mehr existiert. Die Angestellten, Mitarbeiter tun nur ihre Pflicht?! Es ist traurig, aber wahr, nur aufgrund solcher Arbeitsweisen der Bürokratie konnten all die Verbrechen des Dritten Reiches “rechtsstaatlich” funktionieren. Verantwortlich sind vor allem die Vorgesetzten in den Behörden, welche den Unsinn des Gesetzgebers umsetzen. Ich habe es inzwischen aufgegeben, gerichtlich klären zu lassen, ob die Rente in Höhe der Grundsicherung vor dem Zugriff des Jobcenters geschützt ist, obwohl das Bundessozialgericht in einem Schreiben die Rechtsfrage gegenüber meiner Ehefrau aufgriff. – Die Zustände in den Altenheimen, Berichte hierzu auf dieser website: es entsteht der berechtigt-nachhaltige Eindruck, die führenden Politiker, egal von welcher Partei, interessieren sich nicht für die nachgewiesenen Nöte der Bürger, sie interessieren sich nur für ihre hochdotierten Ämter?! Es bedarf einer R-Evolution der Aufgeklärten. Dank des Internets wachen die Menschen immer mehr auf, hoffentlich…. .

  • Bertl

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    Wo bleibt hier ein zu erwartender Aufschrei von 13% AfD Waehlerschaft? Hier waere doch mal wirklich Platz und Gelegenheit genug, um fuer die Rechte des “kleinen Mannes” einzutreten. Eine gute realpolitische Diskussionsgrundlage uebrigens, um tatsaechlich etwas zu bewirken! ……… Das Verhalten des Dienstleisters JOBCENTER ist jedenfalls (in meinen Augen) beschaemend! Erinnert an den Kardiologen, der um 17 Uhr Feierabend macht und den Infarkt mal laessig auf Morgen verschiebt. Hoffentlich muss ich niemals in meinem Leben auf dieses Amt… :-(

  • erich

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    @Bertl – so ist es!
    in diesem Zusammenhang ist die die manipulierte und schöngerechnete Arbeitslosenstatistik nichts anderes als eine Argumentations- und Rechtfertigungshilfe für die Politik bzw. dem System, um ein krankes, korruptes, das Millionen keine reguläre auskömmliche Teilhabe am Arbeitsmarkt mehr bietet (aufgrund sinkenden Arbeitsvolumens, durch z.B. massenhafte Verlagerung von Arbeitsplätzen und weite Teile der Wertschöpfungskette in andere Länder, Rationalisierung, Automatisierung u.a.), nur noch einer Minderheit, einschließlich den Politiker selbst, dienendes Politik und Wirtschaftssystem am Leben zu erhalten. Um die Ursache für Altagsarmut und Altersarmut die unweigerlich auf, nicht ein Paar Tausend, sondern mehrere Millionen Bürger konfrontiert und zu kommen wird zu rechtfertigen, nach dem Motto, sieh her die Arbeitslosenzahl ist und war niedrig also muss der Umstand das du arm bist, wirtschaftlich und sozial ausgegrenzt und am Abgrund lebst an dir selber liegen.
    Viele Deutsche erhalten überhaupt keine Unterstützung mehr, denn die Mittelschicht muss erst zur Unterschicht werden, dh. ihr kleines Vermögen aufbrauchen, um überhaupt vom Staat Hilfe zu erhalten.
    außerdem kürzlich war zu lesen:
    „Das ganze System Hartz IV ist darauf ausgelegt, es den Menschen möglichst schwer zu machen, Geld vom Staat zu bekommen“, sagt Steidl. „Man nennt das ,vertreibende Hilfe’. Das bedeutet, die Hürde, die man überwinden muss, um Unterstützung zu bekommen, ist so hoch, dass viele Leute es gar nicht erst versuchen.“
    Laut einer Meldung (basierend auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung) verzichten 3,1 – 4,9 Millionen Antragsberechtigte auf Hartz IV und leben so in verdeckter Armut.

    kürzlich war zu lesen:
    „Ein Fünftel der Bevölkerung in Deutschland – und damit rund 16,1 Millionen Menschen – waren einer Statistik zufolge im vergangenen Jahr von Armut oder sozialer Ausgrenzung konfrontiert.“

  • Tobias

    |

    @Bertl:
    Wenn Sie das Programm der AfD kennen würden, was Sie natürlich nie auch nur tun wollen, weil das eh “zu schmuddelig” ist, wüssten Sie, dass die AfD da wohl eher in die FPD-Kerbe schlägt und damit überhaupt kein Problem hat.

    Außerdem ist auch hier wieder die Ambivalenz zu spüren: Erst sind es ja “nur” 13% “Nazis”, jetzt sollen diese 13% auf einmal die Fehler der GroKo und Murksel auslöffeln? Ist es nicht “Gerechtigkeits”-Martins Fall? :-)

    Die Miete ist zwar schon hoch, aber die Berechnung ist plausibel. Ich habe 300 EUR für 30,67 m² bezahlt, in Reinhausen. Heizung bei 22m², was ist das? Ich hatte damals 25 EUR / Monat bezahlt für Heizung UND Warmwasser.

    Herr Spirk, bitte walten Sie erfolgreich Ihres Amtes und erstreiten Sie die Übernahme. Das JobCenter in Regensburg fällt mir zunehmend negativ auf, auch im mittelbaren Umfeld (etwa während langer psychischer Krankheit und geltender Krankschreibung ätzende, aufspielende Anrufe zu Hause, warum nicht arbeiten gehe und man solle halt schneller gesund werden…?!).

  • erik

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    der Mietspiegel ist kein Naturgesetz, sondern ein von der Politik, Verbänden und verschiedenen Interessensgruppen geschaffenes künstliches Konstrukt! Hohe Mieten sind nicht immer und unbedingt ein Folge von Angebot und Nachfrage, sondern oft künstlich herbeigeführt, z.B. durch gezielten Leerstand u.a., um andere Ziele zu erreichen! Z.B. die Bevölkerungsstruktur einer Stadt zu steuern und umzuwälzen, alteingesessene Bewohner mit beschränkten finanziellen Mitteln zu deplazieren um Platz für Neue zu schaffen, die z.B. die Sozial- und Einkommensstruktur aufwerten, indirekt zukünftige Wahlergebnisse durch Konzentration und Deplazierung von Gesellschaftsmilieus beeinflussen, potentienlles Protestpotential vertreiben. Denn merke, Mietspiegel wurde ursprünglich eingeführt um Mietwucher zu unterbinden. Mittlerweile dient er Immobilienbesitzern als Garant für stetige Mietzuwächse.

    kürzlich war zu lesen:
    Mieterbund: Zwei Millionen Sozialwohnungen fehlen, jedes Jahr gehen zwischen 60.000 und 80.000 Sozialwohnungen verloren. Aus den Antworten des Bundesbauministeriums auf parlamentarische Anfragen geht hervor.
    In Deutschland fehlen nach Berechnungen des Deutschen Mieterbunds (DMB) mindestens zwei Millionen Sozialwohnungen. „Um genug Wohnraum für einkommensschwache Haushalte, aber auch für Durchschnittsverdiener zu haben, brauchen wir 3,5 bis vier Millionen Wohnungen“, sagte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Derzeit gebe es aber nur 1,5 Millionen Wohnungen, Tendenz sinkend. „Jedes Jahr gehen zwischen 60.000 und 80.000 Wohnungen verloren“, kritisierte Ropertz. Schuld seien die Länder, die nicht genügend in den Neubau investierten. Tatsächlich ist trotz des Mangels an bezahlbaren Wohnungen besonders in den Ballungszentren die Zahl der öffentlich geförderten Sozialwohnungen in Deutschland auf einen Tiefststand gesunken – im Jahr 2013 um 63.500 Wohnungen auf 1,48 Millionen, das ist ein Rückgang um vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Verglichen mit dem Jahr 2011 sind es sogar 11,2 Prozent weniger.
    Und wer dafür sorgt, das immer mehr Menschen auf günstigen Wohnraum angewiesen sind, aber gleichzeitig dafür sorgt, dass immer weniger günstiger Wohnraum zur Verfügung steht, der schafft absichtlich und gewollt Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Somit nur ein weiterer Baustein im Projekt der Prekarisierung von Teilen der Bevölkerung.

  • auch_ein_regensburger

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    @Bertl
    Sie erwarten allen Ernstes von AfD-Sympathisanten so etwas wie Empathiefähigkeit? Wenn ich da so an die Kandidaten denke, die sich hier in diesem Forum tummeln, erwarte ich eher einen Kommentar à la „Selbst schuld, zwingt ihn ja keiner, arbeitslos zu sein.“

  • Steuerzahler

    |

    Ich halte es für ein völlig legitimes, um nicht zu sagen zwingendes, Anliegen der Behörde, das Geld des Steuerzahlers möglichst zusammen zu halten. Für die Klärung von Zweifelsfragen sind die Gerichte zuständig. Pressekampagnen und Litigation-PR bestimmter Influencer sind zwar sicher zulässig, aber angesichts unseres Rechts- und Sozialstaats nicht immer zu rechtfertigen, bzw. systemrichtig.

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    |

    @Steuerzahler:Sie schauen nicht hin.Der Kreislauf ist wie folgt:Der Staat überlässt den Wohnungsbau dem freien Spiel der Habgier/Die Stadt -SPD+CSU fährt den Sozialwohnungsbau drastisch runter/Wegen Wohnungsmangel können viele Vermieter das Maximum an Miete verlangen, dass das Jobcenter zahlt, egal ob die Wohnung nun 25 qm hat oder die maximal 50 qm/Jobcenter sagt, Staatskasse wird so von den Vermietern geplündert, darum bekommen:die Wohnungssuchenden (!) die Miete nicht von uns ,unter Berufung auf Mietpreisbremse.
    Zynisch:Statt gegen die habgierigen Vermieter vorzugehen , wird der Wohnungsmangel auf die Menschen mit wenig Geld abgewälzt.

  • Steuerzahler

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    Wenn die verlangte Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt, können Sie von der Behörde nicht erwarten, Gesetzesverstöße zu unterstützen. Sie als Anwalt/Betreuer sollten den Vermieter dann auf seinen Gesetzesverstoß hinweisen und für Ihren Kunden die aus dem Gesetz folgenden Rechte wahrnehmen und nicht immer einfach auf die Behörde einprügeln. Dass Ihr Kunde übrigens auch in Maßen hinzuverdienen kann, wenn er bereizt ist, zu arbeiten, muss ich Ihnen nicht sagen.

  • Bertl

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    @ Tobias…. Denken Sie hierbei an das 73 Seiten starke Pamphlet, was Hinz und Kunz als DAS Loesungsbonbon unserer Zeit angepriesen wurde? Es ist den meisten Menschen eigentlich bekannt, dass wir hier von einer braun lackierten FDP sprechen. Der werbetechnische Gag lag aber darin, diese Bande als Partei des kleinen Mannes zu verkaufen, was in grossen Bereichen auch super funktioniert hat. Daher auch meine ironische Frage nach dem Aufschrei der Kollegen! Diese Art des “Galgen”humors ist aber offensichtlich nicht Ihr Ding. ;-) Von diesen Tatsachen aber einmal abgesehen wuerde ich behaupten, das diese 13% in diesem (wie auch in vielen anderen) Faellen leider nicht mit Loeffeln umzugehen verstehen. (In Bezug auf Suppe ausloeffeln! :-) ) Bsp. gibt es in 10 Laenderparlamenten zur Genuege, was Ihnen allerdings aufgrund Ihres Wissens bezgl. der tollen Regierungsarbeit einer AfD sicherlich bekannt ist.
    Was nun die eigentliche Thematik angeht bleibt zu befuerchten, dass ein “Jobcenter” einfach den laengeren Atem haben wird.
    @ Steuerzahler… Bis auf wenige Ausnahmen denke ich mal, ist kein EINZIGER Mensch darauf erpicht sich derart erniedrigen zu lassen! Gesetzesverstoss weil eine Miete zu teuer ist? Sich der Mandant von Herrn Spirk traut eine Wohnung zu mieten? Wir reden hier von einem Wohnklo Herr Steuerzahler. Kein 180m2 Penthouse. Ein min. an Dach ueber dem Kopf und eine wesentlich hoeere Wahrscheinlichkeit einen Job zu finden. Klar gibt es auch schwarze Schafe aber anhand des Berichtes, der zur Verfuegung stehenden Infos, sehe ich das Jobcenter in der Pflicht! Das ist der EIGENTLICHE JOB dieser Einrichtung! Menschen ins Berufsleben zurueckfuehren… Chancen erhoehen durch Weiterbildung … etc.etc. In diesem Fall bekommt man den Eindruck, als wuerden laestige Fixkosten einfach mal minimiert. Unwilligen unter Einhaltung der Gesetze Konsequenzen aufzeigen ist absolut legitim….. Stur und nach Schablone Gottkoenig spielen steht auf einem anderen Blatt. Ich kann dieses Verhalten, mit meinem Verstaendnis fuer den Existenzgrund eines solchen Amtes, jedenfalls nicht nachvollziehen!

  • joey

    |

    “habgierig” ist jeder Mensch: wer würde eine Erhöhung seines Gehalts ablehnen?

  • Giesinger

    |

    @Joachim Datko

    Herr Datko, sie scheinen es mit Statistiken zu haben.
    Könnten Sie vielleicht noch den Anteil der wahlberechtigten Studenten bei den letzten Wahlen herausfinden?
    Insbesondere die Wahl, welche Euch da unten in Regensburg das Disaster Wolbergs beschert hat, würde mich interessieren.
    Es grüßt, da Giesinger!

  • Lothgaßler

    |

    @Steuerzahler: (das sind viele von uns)
    Ja und nein, denn das Jobzenter zahlt eh nur wenn der Umzug der Erwerbstätigkeit dient, ist schließlich nicht das Sozialamt! Kleine Wohnungen sind Mangelware, deshalb sind die Quadratmeter-Mieten dafür idR. “erhöht”. Die oben thematisierte Kleinwohnung ist keine Luxusbleibe. Für die vom Jobcenter bewillligten 215 Euro gibts bestenfalls ein Zimmer in einer WG. Natürlich ist es wahr, dass 330 Euro für diese Kleinwohnung gesalzen sind, wofür der Wohnungssuchende nichts kann. Interessant ist die Argumentation des Jobcenters, das offensichtlich den “Verstoß gegen die Mietpreisbremse” schon in ihr Formular aufgenommen hat. Folglich scheints kein Einzelfall zu sein, was nun wieder bedeuten würde, dass hier ein nicht funktionierendes Gesetz erlassen wurde. Auch darf angenommen werden, dass Behörden angewiesen wurden auf genau diesen “Verstoß” (des Vermieters) besonderes Augenmerk zu legen, zu Lasten des Jobcenter-“Kunden”. Letztlich gehört die “Gelbe Karte” dem Vermieter unter die Nase gehalten, was aber scheinbar nicht geschieht, weil sich niemand zuständig fühlt (?).
    Davon abgesehen geht es hier um geradezu lächerliche Summen. Sobald der Jobcenter-Kunde eine auskömmliche Arbeit gefunden hat, bezieht er keine Leistungen des Jobcenters mehr und zahlt in die Sozialkassen wieder ein. Damit wäre uns allen deutlich mehr geholfen. Natürlich auch mit funktionierenden Gesetzen, z.B. bei der Mietpreisbremse.

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

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    @Joey:
    Ich kenne viele Menschen, die nicht habgierig sind, z.B. meine Vermieter.Gandhi formulierte dazu treffend:
    Es gibt genug für die Bedürfnisse von allen, aber nicht genug für die Habgier von Jedermann.
    @,Steuerzahler:
    Der Jurist antwortet Ihnen: Die Parteien eines Mietvertrags sind Mieter und Vermieter, die Mietpreisbremse ist ein Schutzrecht zugunsten des Mieters, der Staat ist hier nicht genannt.Lesen Sie nach.
    Der Bürger antwortet Ihnen: Der Staat und die Staatskasse hat den Bürgern zu dienen, nicht umgekehrt.Nach dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes sind die sozial Schwachen besonders zu schützen. Ein Staat, der das nicht tut, verfehlt seinen Zweck.

  • Steuerzahler

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    Wenn die “Mietpreisbremse ist ein Schutzrecht zugunsten des Mieters” ist, wie Sie richtig sagen, dann walten Sie bitteschön doch einfach Ihres Amtes als “Jurist” und schützen Ihren Mandanten mit diesem “Schutzrecht” vor dem Vermieter. Dafür sind Sie da! Und kämpfen Sie nicht an der völlig falschen Front!

  • R.G.

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    @Steuerzahler
    Sie schrieben:
    “Ich halte es für ein völlig legitimes, um nicht zu sagen zwingendes, Anliegen der Behörde, das Geld des Steuerzahlers möglichst zusammen zu halten.”

    Das halte ich für die treffendste Meldung seit langem! Wenn man sie konsequent durchdächte.

    Weil unsere Europäischen Staaten kein Geld mehr verschwenden sollten, wäre es nötig, die dauernde Gängelung und Bestrafung von arbeitslosen Bürgern da zu beenden, wo die Kosten der Bespitzelei, Einschränkerei und Streicherei (Arbeitszeit, Lohnkosten, Briefporto, Gerichts- und Anwaltskosten hiefür) höher ausfallen, als der Gewinn unterm Strich.

    In vielen Artikeln las ich Klagen von Arbeitgebern, Arbeitsämter in Deutschland und Österreich vermittelten nicht mehr wie weit früher passende Arbeitnehmer, weil sie zu beschäftigt seien ihren Klienten Verfehlungen nachzuweisen und Strafen (Leistungskürzungen) zu vollziehen.

    Ich arbeitete in einer Fremdenverkehrsgegend in den Alpen, wo die Gastgeber schlussendlich die Selbstinitiative ergriffen. Sie baten die fleißigen paar Ostdeutschen Angestellten, aus ihrer Heimat andere Arbeitswillige mitzubringen, gegen großzügige Erfolgsprämie für sie, versteht sich.
    Es klappte sehr gut. An jedem Wochenende fahren seither zwei private Busse die Freihabenden nach Leipzig und weiter.

    Die Arbeitsämter beider Länder hatten niemand vermitteln können.

    Ich selbst war mal rechtens freigestellt, der Staat hätte mich für eine vorübergehende Tätigkeit und Weiterbildung im humanen Bereich unterstützt.
    Allein die Termine zur Wahrnehmung des mir Zustehenden hatten in der Woche(!) mehr als 22 Stunden benötigt, was im Gegenzug heißt, mehr als 22 Stunden einer Arbeitskraft am Amt waren ebenfalls verbraucht worden.

    22 Stunden waren in meinem Beruf die Anwesenheitszeit für eine ganze Arbeitsstelle, der reichliche Rest wurde im Haus erarbeitet. Nach mehreren Wochen Amtsrennerei verzichtete ich also auf den Zuschuss, und damit auf Höherqualifikation, folglich auf ein höheres Gehalt.
    Als Mehrverdiener hätte ich mehr ins Staatssäckel einzahlen können.

    Das Wichtigste kommt noch.
    Ich erwischte immer die schwierigsten Chefs, vom Rumschreier bis zum Spinner. Es war oft nicht leicht, sich jeden Tag wieder in eine grundpositive Stimmung zu bringen. Trotzdem hatte ich das Gefühl, die Probleme seien noch gut ertragbar.

    Nach wenigen Wochen Arbeitsamt und Behördenwahn jedoch, fühlte ich mich richtig in meiner Würde gemindert.
    Hätte ich das nur Monate oder gar Jahre aushalten müssen, ich wäre vielleicht depressiv geworden.

  • Joachim Datko

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema.

  • DieVonNebenan

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    Kann mir jemand bitte folgendes erklären?

    “Seinen Umzug nach Regensburg hat das Jobcenter Stadt Regensburg bereits als notwendig anerkannt. ”

    Ich möchte gerne mehr dazu wissen. Wieso bekommt ein Hartzer einen Umzug von Land in die Stadt in den Allerwertesten geschoben? Er hat keine Arbeit und das selbstverständlich länger als 12 Monate nicht. Und auch nix in Aussicht- andernfalls würde das mehrmals deutlichst im Text zu lesen sein.
    Was tut so einer in der Stadt?! Wo ist die Notwendigkeit?? Bezüglich eines Autos und seiner Gesundheit steht im Artikel nichts – aber ich will wissen, wo die Notwendigkeit ist, einen weiteren Sozialfall mit offenen Armen zu empfangen und ihm seine Freizeit
    und seine Wohnung vollstens zu finanzieren und zu stützen!
    Ich musste aus gesundheitlichen in diese Stadt ziehen WEGEN einer Arbeit und hätte damals dringend Hilfe für ein Zimmerchen gebraucht weil ich gemeint habe, mit GdB 100 trotzdem umzuschulen und Vollzeit arbeiten zu gehen. Einen Scheiß bekam ich an Hilfe.
    Wieso hilft man nur den Menschen, die jeden nur belasten und nicht den Menschen, die dringend Hilfe brauchen eben weil sie arbeiten wollen und werden!?!?!
    Und ja, ich hatte bereits zum Zeitpunkt des Hilfeschreies eine Zusage zur Vollzeitstelle und an der entsprechenden Qualifikation dafür habe ich durch Vollzeitschule hart gearbeitet. Die Stelle hätte ich ohne Bleibe in R niemals antreten können. Aber Hilfe kam da nicht – stattdessen hat mir eine Stiftung geholfen, damit ich von Land nach R zum ARBEITEN ziehen kann.
    Soviel zum Wort Notwendigkeit eines Umzugs von so einem…
    Wegen Arbeitsbeginn und keiner Hilfe durfte ich in ein Drecksloch im besten Stadtteil Reinhausen ziehen, wo niemand ein Wort deutsch sprach und ständig die Polizei da war. Party und Musik täglich bis mindestens 5 Uhr morgens, wo ich mich aus der Matratze empor zur Arbeit schleppen musste.
    Versteht mich nicht falsch – ich weiß selber, dass ich den falschen Pass besitze, um ein menschenwürdiges Leben zu ertragen. Jedoch läuft hier alles schief und die Politik vergewaltigt das Wort Notwendigkeit zugunsten von Menschen, die das weder schreiben können noch jemals spüren mussten.

  • Tasso

    |

    *Die Angestellten, Mitarbeiter tun nur ihre Pflicht?! Es ist traurig, aber wahr, nur aufgrund solcher Arbeitsweisen der Bürokratie konnten all die Verbrechen des Dritten Reiches „rechtsstaatlich“ funktionieren. Verantwortlich sind vor allem die Vorgesetzten in den Behörden, welche den Unsinn des Gesetzgebers umsetzen.*

    Es wird doch wohl dahingehend Einvernehmen bestehen, dass es nicht in das Belieben von Behördenmitarbeitern gestellt ist, ob sie ein verfassungsgemäß zustande gekommenes Gesetz anwenden möchten oder nicht. Die Angestellten des Jobcenters haben, so wie im Gesetz geregelt, zu entscheiden. Dieses rechtsstaatliche Verfahrensweise mit den Praktiken im Hitler-Staat auf eine Ebene zu stellen ist nochgradig bösartig.

  • joey

    |

    @ RA OTMAR SPIRK
    Ja, Gandhi hat immer schöne Sätze, fehlen nur noch Obamas große Sprüche. Die Realität konnten beide nicht ändern. Als Philosophen gut, als Präsidenten wirkungslos.

    Man kann nun philosophisch drüber nachdenken, wie Behörden und sonstiger Staat an die eigenen Gesetze gebunden sind, wenn diese grober Mist sind (Natur- und Marktgesetze lassen sich nicht von Maas und Merkel bestimmen, die hier zuständige Instanz ist Gott).
    So hoffe und wünsche ich Ihrem Mandanten, daß Sie als Anwalt Wirkung haben.

  • Joachim Datko

    |

    Obgleich sehr viele Wohnungen in Regensburg über die letzten Jahre gebaut wurden, wird durch den dauerhaften massiven Zuzug die Wohnungssituation für Mieter immer ungünstiger.

    Von 2014 auf 2015 ist die Einwohnerzahl um über 3.100 Personen gestiegen, von 2015 auf 2016 um über 3.800.

  • Ernst Seler

    |

    @Tasso
    Als wir am Sozialgericht Regensburg an dem vom Richter verordneten Rechtsgespräch teilnahmen, konnte er die Handlungsweise des Jobcenters nicht erklären, er antwortete nur: “shit happens”. Rechtsstaatlich kann eine solche Aussage den Bürger nicht zufriedenstellen, der sich über Monate mit der Behörde herumschlägt. Als ich vor Jahren Widerspruch gegen den Bescheid derselben Behörde in einer Kindergeldangelegenheit einreichte, wurde das Vorgebrachte schlichtweg ignoriert. Nochmaliger Widerspruch auf den Anblehnungsbescheid, wurde wieder ignoriert. Ohne Anwalt wurde Klage am Finanzgericht Nürnberg eingereicht. Beklagter war am Ende das zuständige Ministerium in Berlin, das neue Gesetze erlassen hatte. Unsere Argumentation war, während einer Lehre, darf der Gesetzgeber die Voraussetzungen zum Erhalt des Kindergeldes nicht ändern, bzw. es muß eine Altfallregelung geben. Denn nur der Erhalt des Kindergeldes ermöglichte, am Wohnort der Lehre eine Wohnung zu mieten, nur deshalb war der Vertrag mit dem Lehrherrn entstanden. Nach einem Jahr erhielt ich ein Schreiben des Ministeriums, in welchem versichert wurde, das nicht ausgezahlte Kindergeld werde überwiesen, ebenso wurde versichert, in Zukunft werden wir das Kindergeld erhalten. Für uns war klar, die unteren Behörden setzen blind gegen jedes vorgebrachte nachvollziehbare stichhaltige Argument die Gesetze um. Es ist diese Mentalität des blinden Gesetzesgehorsams Grundvoraussetzung für das Entstehen der Missetaten des Dritten Reiches gewesen. Es ist aber natürlich davon auszugehen, es hat auch damals “Widerständler” in den Behörden gegeben.”Shit happens” genügt nicht, um die Tatsache zu erklären, warum so viele Klagen an Sozialgerichten wegen Hartz IV Erfolg haben. Es entsteht der berechtigte Eindruck, es werden vielfach bewußt falsche Entscheidungen gefällt, um Geld zu sparen. Wer geht schon klagen. Und dann noch im Jahre 2013:

    “Fast jede zweite Hartz-IV-Klage erfolgreich” https://www.welt.de/politik/deutschland/article116345738/Fast-jede-zweite-Hartz-IV-Klage-ist-erfolgreich.html

    Im Bürger entsteht das Bewußtsein, hier hat der Gesetzgeber für die Bürokratie verwirrende Gesetze erlassen, oder aber die “Behörde” handelt gezielt “bösartig”. Es verwundert dann, warum die Vorgesetzten bei der nachgewiesenen Fallzahl, nicht für eine ordentliche Arbeitsweise in ihrer Behörde Sorge tragen oder im Falle falscher Gesetze das Ministerium einschalten.
    Ich schrieb aus mehrmaliger Erfahrung mit Behörden und habe gerade im Vorfeld des Kruzifixbeschlusses erfahren, Behörden, Gerichte werden im Einzelfall blindlings umsetzen, was politisch/kirchlicher Wille ist. Vertreter vieler Berufsgruppen hatten an der wiederholten Verfolgung unserer Familie mitgewirkt. Wir haben das “Böse” hautnah miterlebt, da sogar Franz Joseph Strauß in die Wegnahme unserer Kinder eingewilligt hatte. Nur sein “zufälliger” Tod in Regensburg verhinderte dies. Das “Böse” maskieret sich sehr gut im Mantel der Gesetzgebung… …so begann das Dritte Reich mit seinem Unwesen. Voraussetzung ist immer eine funktionierende Bürokratie, eine funktionierende Gerichtsbarkeit. In unserem Falle “spielte” ein Verfassungsrichter nicht mehr mit, sonst säße ich abgespritzt in der Psychiatrie. Die Pfleger des Bezirkskrankenhauses Regensburgs hatten sich 1989 kollektiv geweigert, einem Befehl zur zwangsweisen Spritzung Folge zu leisten, wie mir ein Pfleger mitteilte. Ich bin dem “Bösen” begegnet. 1994 sollte ich aber erneut durch die Behörden und das Amtsgericht Schwandorf zwangsbehandelt werden.
    Sozialrichter Herr Teuschl hob hervor, er habe Texte von mir gelesen, sich gefreut, als er den Hinweis eines Dritten fand, “am Ende siegte der Rechtsstaat”. “Shit happens” reicht mir als Erklärung nicht aus, für das oftmals gedankenlose Verhalten der Bürokraten in den Ämtern. “Bösartig” war der Machtapparat in Bayern, von Behörden bis Gerichten. Erst ein Bundesgericht stoppte den bayerischen Wahnsinn… .

  • Steuerzahler

    |

    Ich wüßte nicht, was Ihre abstrusen Hitlervergleiche oder Ihre egomanen und ebenso abstrusen Schlachten gegen das Kruzifix in bayerischen Schulen mit der Mietpreisbremse zu tun hätten, außer dass alles Leid der Welt bekanntlich immer von Adam und Eva stammt und dem Verlust des Paradieses. Das gleiche gilt für Ihre sicher noch folgenden WKII-Kriegserlebnisse und die Storys aus den Schützengräben vor Verdun und Königgrätz.

  • Dieter Klein

    |

    Prozentrechnung
    5€ von 315€ sind also mehr als 10% von 315€. Tolll
    Der Versuch aus der vorhandenen Pauschalmiete eine mit Vorauszahlungen für Betriebskosten zu machen scheitert.
    Auch ist der Versuch den Leistungsberechtigten auf Mieten aus dem Zuständigkeitsbereich des anderen JC zu beschränken, bereits als unzulässig von den Gerichten abgeurteilt.
    Rechtsstaat mag halt nicht jeder.
    Warum hier zum SG auch noch ein LSG tätig werden musste??

  • Thik

    |

    @Steuerzahler
    Und wer bezahlt Hr. Spirk? Rechtsvertretung ist im Regelbedarf nicht vorgesehen, warum auch immer. Mit Kosten und Risiken eines Zivilprozesses will das JC nichts zu tun haben, aber bei einem Erfolg profitiert nur es? Die Selbstverantwortung liegt hier beim JC, denn um dessen Geld geht es.
    “Dieser Betrag wird insbesondere nicht dadurch begrenzt, dass die fragliche Vereinbarung der Staffelmiete möglicherweise zivilrechtlich unwirksam gewesen ist. … Vielmehr muss dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen der Rechtsstandpunkt des Grundsicherungsträgers und das von diesem befürwortete Vorgehen gegenüber dem Vermieter in einer Weise verdeutlicht werden, die ihn zur Durchsetzung seiner Rechte gegenüber dem Vermieter in die Lage versetzt. Bis zu den erforderlichen Erläuterungen durch das Informationsschreiben sind Maßnahmen der Kostensenkung für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen regelmäßig subjektiv unmöglich iS des § 22 Abs 1 Satz 3 SGB II, …”
    http://lexetius.com/2009,3674
    Hier entsprechend zu Energiekostenschulden
    “Dass der Antragsteller sich nicht gegen den Eilbeschluss des Amtsgerichts zur Stromsperre gewehrt hat, kann ihm in Anbetracht der Kürze des Zivilverfahrens ohne mündliche Verhandlung ebenfalls nicht zur Last gelegt werden. Konkrete Kenntnisse des Antragstellers über diese Selbsthilfemöglichkeit sind nach dem Aktenstand nicht erkennbar, eine Beratung und Unterstützung durch den Antragsgegner hat nicht stattgefunden. Versuche des Antragstellers, zu anderen Stromanbietern zu wechseln, sind gescheitert.”
    https://openjur.de/u/626775.html

  • Bürger

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    Ich schäme mich für diesen Staat in dem ich lebe, der sich so eine Verwaltung antut.
    Die Gewalt gegen die Bürger kommt inzwischen aus der Mitte, vom Gesetzgeber und deren Strukturen.
    Wie im Kommentar von Ernst Selber zu lesen “Die Angestellten, Mitarbeiter tun nur ihre Pflicht?! Es ist traurig, aber wahr, nur aufgrund solcher Arbeitsweisen der Bürokratie konnten all die Verbrechen des Dritten Reiches „rechtsstaatlich“ funktionieren. Verantwortlich sind vor allem die Vorgesetzten in den Behörden, welche den Unsinn des Gesetzgebers umsetzen.”
    Schon einmal waren furchtbare Bürokraten am Wer die nur ” Bahntransporte ” organisierten.
    Und in einem teil des wiedervereinigten Deutschlands wurden Millionen von menschen eingesperrt, ihrer Freiheit beraubt, wurde gemordet, entführt, verurteilt, Kinder ihren Eltern entzogen und ausgerechnet die, die das alles getan haben gingen in der Masse straffrei aus und beziehen heute Renten usb Pensionen, als sei nichts gewesen.
    Wie sagte doch dann auch noch der von allen gefürchtete Mielke ” Ich liebe euch doch alle”

    Wo ist dieser Staat noch sozial und ein Rechtsstaat, wenn die Justiz ungestraft Verfahren wegen eines Bürgerbegehrens seit 5 Jahren nicht terminiert?
    Einzug die zu uns ins Land kommenden Menschen( ob illegal, mit falschen papieren und falschen Angaben ( wegen einer Straftat, plötzlich Christ, ohne Begleitung um die Familie nachholen zu dürfen usw ) könne sich glücklich schätzen.
    Diesen wird mehr Aufmerksamkeit und Soziale Zuwendung gegeben wie den Bürgern die gearbeitet haben und in die Zwickmühle der Werkverträge, Zeitarbeitsterrors, Arbeitsplatzabbau “Lean Production” ; Synergieeffekte usw. geraten sind.

  • Piedro

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    Entgegen der hier geäußerten Annahme, Leistungsberechtigte bekämen irgendwas irgendwo rein geschoben, sind die Anforderungen für die Notwedigkeit eines Umzugs vom Gesetzgeber klar definiert, und die Hürden sind hoch. Selbst wenn ein Umzug notwendig ist muss die Miete angemessen sein, auch das ist ganz klar definiert. Die Mietpreisbremse ist kein Teil dieser Definition, als nicht der gesetzlichen Bestimmungen, nach denen das JC zu handeln hat. Trotzdem ist sie hier Teil eines Formblattes? Das ist doch ein Beleg dafür, dass die Rechtsbeugung hier von der Behörde organisiert wird. Den Sachbearbeitern wird ein rechtswidriges Ablehnungskriterium an die Hand gegeben, und es liegt nahe zu vermuten, dass diese intern angewiesen sind das auch zu nutzen.

    Ende 2014 hat ein zuständiges Geriht erkannt, dass die Stadt Regensburg die Kosten der Unterkunft nach einem rechtswidrigen, da nicht schlüssigen Konzept im Sinne des Gesetzes ermittelt hat. http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/2014/11/jobcenter-landkreis-regensburg-verfugt.html Deshalb wurde der Mietspielgel zur Grundlage der Berechnung. Keiner weiß wie viele Menschen durch die bis dahin gängige Praxis betrogen wurden. Nun wird ein anderes, rechtswidriges Instrument herangezogen und als Ablehnungsgrund installiert. Und keiner weiß, wie vielen Menschen der Leistungsanspruch auf diese Weise unterschlagen wird.

    Was man weiß: jeder Betroffene muß sich einzeln gegen diesen Betrug wehren, wer das nicht tut bleibt über. Und keiner wird für diesen Betrug zur Verantwortung gezogen. Die Kosten für dieses linke Spiel trägt die Allgemeinheit, Anwalts- und Gerichtskosten werden von der Staatskasse getragen. Was natürlich von einigen Personen beklagt wird, die “denen” oder “solchen” die Waffengleichheit vor Gericht nicht gönnen wollen. Wer darin das Problem sieht hat wirklich den Schuss nicht gehört.

    Unlängst las ich hier in einem Kommentar, das JC würde keine Obdachlosigkeit verursachen. Hier wäre das der Fall gewesen, hätte sich der Betroffene nicht über die rechtswidrige Ablehnung hinweg gesetzt und sein Recht im Nachhinein erstritten. Das Kalkül ist doch erkennbar.

    „Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
    a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
    b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
    c) unter Einflussnahme auf Politik, Massenmedien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft
    zusammenwirken. Der Begriff umfasst nicht Straftaten des Terrorismus.“

    (https://de.wikipedia.org/wiki/Organisierte_Kriminalit%C3%A4t)

    Nun ist es keine Straftat, Leistungsunterschlagung in einer Sozialbehörde mit Verfassungsauftrag zu organisieren, per Formblatt und interner Weisung zu installieren. Die “Verantwortung” trägt theoretisch der Landrat, der dafür zu sorgen hätte, dass die ihm unterstellte Behörde rechtskonform arbeitet. Der wird, wie zuvor bei dem rechtswidrigen, weil nicht schlüssigen Konzept zur Berechnung der angemessenen Unterkunftskosten, ganz genau gar nichts tun um dieser Rechtsbeugung Einhalt zu gebieten. Ihm kann ja nichts passieren und er kann seine Hand schützend über den Geschäftsführer dieser Behörde halten, damit das so lange wie möglich so weiter geht.

  • Aufgelesen und kommentiert 2017-10-16 – "Aufgelesen und kommentiert"

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    […] Die Mietpreisbremse schützt – das Jobcenter Während sich selbst in der Qualitätsjournaille herumspricht, dass die von der SPD durchlöcherte Mietpreisbremse überhaupt nichts bringt, benutzt das Sanktionscenter lachend dieses Gesetz für weitere menschenverachtende Unterdrückungen. […]

  • Habnix

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    Wieder ein Puzzlestein der passt.

  • Joachim Datko

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    Man kann scheinbar nicht beides sinnvoll gleichzeitig fordern:
    – Die Mietpreisbremse
    – Das Nicht-Einhalten der Mietpreisbremse

  • Mr. T

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    Wo wird das Nicht-Einhalten der Mietpreisbremse gefordert? Hier wird auf schäbige und wohl auch gesetzeswidrige Art und Weise die Mietpreisbremse vorgeschoben, um Leistungen zu verweigern. Das Vorgehen wäre, wenn überhaupt, nur dann in Ordnung, wenn der Antragsteller problemlos auch eine günstigere, vergleichbare Wohnung beziehen könnte. Wenn man die Mietpreisbremse als Instrument verwenden will, dann muss man erst einmal dafür sorgen, dass Sie gegen diejenigen funktioniert, gegen die sie gedacht ist, und nicht gegen diejenigen, die sie schützen soll.

  • EuroTanic

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    Die Betroffen müssen einfach nur einen qualifizierten Mietspiegel einfordern. Den haben die meisten Gemeinden nicht, aus Kostengründen. Damit sind die Mietgrenzen, auch die angeblichen Durchschnittsmieten, hinfällig. Keine Durchschnittsmieten = keine zumutbaren Mieten = keine Umzüge mehr. Thats it.

  • Joachim Datko

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    Zu 23. Oktober 2017 um 08:52

    Ich kann die Argumentationsweise der Behörde als richtig nachvollziehen, ohne es allerdings juristisch bewerten zu können.

    Zitat aus dem Artikel: “Rechtsanwalt Otmar Spirk , der R. vertritt, bezeichnet das Vorgehen des Jobcenters als „kafkaesk“. „Der Wohnungssuchende muss auf eine Mietpreisbremse achten, von der er nicht mal weiß, dass ihm ein Strick daraus gedreht werden kann.“”

    Ist es nicht üblich, dass Gesetze und Verordnungen auch dann für jemanden gelten, wenn er von deren Wirkung nichts weiß? Der Begriff “kafkaesk” ist für den Sachverhalt meiner Ansicht nach zu theatralisch und versucht lediglich von der sachlichen Ebene abzulenken.

  • R.G.

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    @Joachim Datko+In einer anderen Stadt erklärte ein Jurist ein vergleichbares Problem mit den Worten, es sei ein Gummiparagraph (im Regensburger Fall wäre das die Mietpreisbremse) geschaffen worden, den sozial Bedürftigen gegenüber stelle man ihn als Betonparagraphen vor, und man strafe sie seitens des Job Centers, indem man sich auf ihn felsenfest berufe, obwohl er seine den Markt regulieren sollende Funktion nie erfüllt hatte.

  • Mr. T

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    Richtig, Datko, dass Gesetze und Verordnungen auch gelten, wenn man sie nicht kennt. Hier handelt es sich jedoch um eine Arbeitsanweisung. Man wird nirgendwo einen Gesetztestext finden, in dem steht, dass ein Leistungsbezieher keine Zuschüsse für eine Wohnung beantragen darf, deren Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt.

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drin