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Im Zweifel für den Polizeibeamten?

Soll Ermittlungen nach beiden Seiten anstellen: die Staatsanwaltschaft. Sind Polizisten vor dem Gesetz gleicher? Karikatur: Honore Daumier

„Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln.“ Dieser Grundsatz steht wörtlich in der Strafprozessordnung und das ist auch gut so. Weniger gut ist es, wenn man den Eindruck gewinnt, dass dieser Grundsatz nicht für jedermann in gleichem Maße gilt. Der Fall eines 25jährigen, dem kürzlich ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ins Haus geflattert ist, erweckt aber genau diesen Eindruck.

In dubio pro reo?

Vorneweg: Dass die Staatsanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen anstellen kann, um Entlastendes zutage zu fördern, zeigt ein sattsam bekannter Fall: der des vor eineinhalb Jahren bei einem Polizeieinsatz getöteten Studenten Tennessee Eisenberg. Die Staatsanwaltschaft Regensburg stellte das Verfahren gegen die beiden Polizeibeamten, die damals geschossen hatten, ein. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg bestätigte diese Entscheidung und schließlich bestätigte auch das Oberlandesgericht Nürnberg, dass die Staatsanwaltschaft korrekt gehandelt habe: Letztlich gelte nämlich der Grundsatz „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Beschuldigten. Nicht immer kommt der Grundsatz „in dubio pro reo“ bei staatsanwaltlichen Ermittlungen derart zum Tragen. Und nicht immer wird so umfangreich ermittelt, um auch Entlastendes zusammenzutragen. Etwa im Fall des 25jährigen Stefan S. (Name geändert). Im April 2010 hatte regensburg-digital.de erstmals darüber berichtet.

Wer verletzte wen?

Im Oktober 2009 soll Stefan S. einem Polizeibeamten in einem McDonald’s-Lokal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihn dabei an Stirn und Oberlippe verletzt haben. Allein: Überzeugend beweisen lässt sich dieser Vorwurf nicht. Weder durch Zeugen, noch durch ein Überwachungsvideo des besagten Lokals. Die Polizei war am 2. Oktober gegen 5.30 vom Schichtleiter des Lokals gerufen worden, weil zwei Männer – Stefan S. und ein zwei Jahre jüngerer Freund – dort randalieren würden. Ein Vorwurf, der sich im Nachhinein als falsch herausstellte und auch vom Schichtleiter relativiert wurde. Weder ist von Hausfriedensbruch, noch von Beleidigung die Rede. Er hatte die beiden Männer nach einem kurzen Wortwechsel an der Verkaufstheke aufgefordert, das Lokal zu verlassen. Als diese sich stattdessen an einen Tisch setzten und dort zu essen begannen, rief er die Polizei. Der Aufforderung der wenig später eintreffenden Beamten, das Lokal zu verlassen, leisteten die zwei jungen Männer binnen kürzester Zeit Folge. Das Video belegt: Es dauert nicht einmal eine Minute, ehe beide aufstehen, um zu gehen. An der Ausgangstür soll es schließlich zu dem Schlag gekommen sein, so der verletzte Polizeibeamte. Auf dem Video ist davon jedoch nichts zu sehen.

Keine Strafverfolgung „mangels Tatnachweis“

Die Aufnahmen lassen eher darauf schließen, dass der Polizeibeamte Stefan S. zunächst geschubst und als dieser sich umdrehte, an der Gurgel gepackt hat. S. erstatte deshalb seinerseits Anzeige wegen Körperverletzung. Doch dazu später. Mehrere Zeugen haben gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt, nichts von einem Schlag gesehen zu haben, darunter auch mehrere Polizeibeamte. Der einzige Zeuge, der dagegen die Aussagen des verletzten Polizisten bestätigt, ist ein Kollege, dem – das legen Aufnahmen aus dem Video wenigstens nahe – zum Zeitpunkt des vermeintlichen Angriffs die Sicht versperrt war. Der Rechtsanwalt von Stefan S., Tobias Richter, hegt zudem erhebliche Zweifel daran, dass die Verletzungen des Polizisten von einem einmaligen Schlag mit der flachen Hand herrühren können. Diese Sachlage überzeugte – zunächst – auch die Regensburger Staatsanwaltschaft. Das Verfahren gegen Stefan S. wurde im Mai 2010 eingestellt. Eine Strafverfolgung könne „mangels Tatnachweis“ nicht erfolgen, heißt es in dem entsprechenden Beschluss. Erledigt war der Fall damit allerdings nicht.

Keine neuen Beweise, trotzdem ein Strafbefehl

Erst Einstellung, dann Strafbefehl: Eine Beschwerde änderte zwar nicht die Beweiselage, aber die Meinung der Staatsanwaltschaft. Karikatur: Honore Daumier

Der Polizeibeamte legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg ein. Diese forderte die Staatsanwaltschaft Regensburg auf, den Fall erneut zu überprüfen. Die Konsequenz: Zwei Monate später flatterte Stefan S. ein Strafbefehl über 1.350 Euro ins Haus. Ein seltenes Ereignis. Laut Aussage des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Wolfhard Meindl wird Beschwerden bei der Oberstaatsanwaltschaft „allenfalls in fünf Prozent der Fälle“ stattgegeben. „Das ist marginal.“ Es müsste also triftige Gründe geben, weshalb sich die Staatsanwaltschaft nun umentschieden hat. Gibt es neue Zeugen, die den Schlag nun doch gesehen haben? Ein weiteres Video oder sonstige Beweise? „Nein“, sagt Rechtsanwalt Richter. „An der Sachlage hat sich nichts geändert. Es wurde auch nichts Neues ermittelt.“ Und auch auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft selbst ist nichts Erhellendes zu erfahren. „Wir sehen das anders“, sagt Wolfhard Meindl nur, als wir ihn mit Richters Einwänden konfrontieren.

Neue Ermittlungen? Fehlanzeige!

Dabei gäbe es Einiges, womit sich die Staatsanwaltschaft hätte beschäftigen können. Etwa die Zweifel, ob der Kollege des verletzten Polizeibeamten den Schlag überhaupt gesehen haben könnte. Aber: In der 350 Seiten umfassenden Akte findet sich dazu nicht eine einzige Stellungnahme oder Äußerung der Staatsanwaltschaft, so Rechtsanwalt Richter. „Es wurde auch nicht untersucht, ob eine Beule an der Stirn und eine blutende Unterlippe überhaupt durch einen Schlag mit der flachen Hand verursacht werden können.“ Richter hat mittlerweile Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Nun muss ein Verfahren vor dem Amtsgericht Regensburg Klärung bringen.

Verfahren wegen „falscher Verdächtigung“

Im Zweifel für den Angeklagten? Ermittlungen zur Entlastung des Beschuldigten? Fehlanzeige. Stattdessen ein Strafbefehl – und ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Stefan S.. Weil er den Polizeibeamten wegen Körperverletzung angezeigt hatte, erstatte dieser im Gegenzug Anzeige wegen „falscher Verdächtigungen“. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft erneut gegen Stefan S.. Vermutlich „nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände“ …

Epilog

„Das Verfahren ist von unserer Seite abgeschlossen. Auf Basis unserer Ermittlungsarbeit und entsprechend dem Grundsatz ‘in dubio pro reo’ gibt es bei dem Geschehensablauf, den die Staatsanwaltschaft ausführlich in ihrer Presseerklärung dargestellt hat, keinerlei Widersprüche.“
Der leitende Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl am 15. Juni 2010 zur Einstellung des Verfahrens gegen zwei Polizeibeamte im “Fall” Tennessee Eisenberg.
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Kommentare (16)

  • Ernst Restelmann

    |

    Unsere Regensburger Polizeibeamten sind nun mal sehr zart. Sie koennen es nur nicht so zeigen.

  • Nordmann

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    Hallo,

    das ist alles ganz einfach.
    Der Streitfall lautet Rechtsstaat gegen die Bürger.
    Polizisten haben immer recht, ist nichts neues.
    Sind Staatsanwälte Beamte, ich weis es nicht, Polizisten auf jeden Fall, Beamte halten zusammen, das ist wie bei den meisten Berufsgruppen, da hackt man sich nicht gegenseitig die Augen aus.
    Die Ableitung von Recht aus dem Begriff Gerechtigkeit ist schlichtweg falsch.
    Alles eine Standpunktfrage.
    Ist leider so, wird sich nicht ändern.

  • Thomas Bauernfeind

    |

    Bei er Polizei, gibt es einen Ehrenkodex Keiner sagt was gegen seinen Kollegen aus. Das war im 3. Reich so. Um einen .Polizisten zu belangen,brauchst der „normale Bürger ca 5 Zeugen, um vielleicht recht zu bekommen. Jaja mit den Recht und ist es so einen Sache . Wer das Geld hat dich macht Und wer die macht hat das recht. ( Geld )

  • Xenaro

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    Wer nicht selbst dabei war sollte auch nicht mitreden…
    Umgekehrt erlebe ich es allzu oft, dass viele Youngsters erst mal eine dicke Lippe reißen,
    wenn die Jungs in Uniform kommen und wundern sich dann, wenn es mal daneben geht. Es hat alles zwei Seiten…

  • Nordmann

    |

    Hallo,

    Ehrenkodex, da wird aber ein positiver Begriff massiv missbraucht.
    Ehre muss oder sollte man sich verdienen oder erarbeiten, nicht erlügen.
    Lüge oder neudeutsch Unwahrheit.
    Lügenkodex, Deckungskodex o. ä. währen deutlich treffendere Begriffe.

  • Britt

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    Was die Polizei hier getan hat oder nicht, ist zweitrangig.
    Fatal ist das Verhalten der staatsanwaltschaft. Gleiches Recht muss für alle gelten. Polizisten sind nicht gleicher (also weder besser noch schlechter). Wie kann es sein, dass die StA erst keinen tatnachweis führen kann und dann auf Stallorder von oben ihre Meinung ändert? Tolle Maßnahme zur Vertrauensbildung…

  • Bronzebogen

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    Danke, Xenaro, für den einzigen wirklich wahren Kommentar hier.

  • Dolittle

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    Ein sehr schöner Artikel!

    Das ist die Realität der “neutralsten Behörde der Welt”. Die StA schützt ihre Hilfsbeamten. Nicht das Recht.

  • Veits M.

    |

    Ergänzung

    Wie gefährlich eine Art “Bruderbund” wäre, hat Alt-Kanzler Schmidt gerade für die Bundeswehr erklärt. Er sprach von der potentiellen Gefahr für die Demokratie.

    Mehr unter
    http://www.zeit.de/2011/05/Soldat-Bundeswehr-Zukunft?page=3

    “Stabilität vor Menschenrechten”
    Muss man wirklich in diesen Tagen bis in den Maghreb blicken?

    Die Gleichheit aller vor dem Gesetz – Artikel 3 Grundgesetz:
    Die Fälle T.E. und der Donaumarkt-Millionen-Deal 2005 zeigen auf, wie “biegsam” das Gesetz doch erscheint.

    Wohl in den 80er Jahren gab es einen Vorstoß einiger Rechtsprofessoren, den Straftatbestand der “Rechtsbeugung” in “Rechtsbruch” umzubenennen. Allein schon aus Gründen der “Akustik” – sie konnten sich nicht durchsetzen.

  • Veits M.

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    Ergänzung 2

    Kleine Erinnerung: Die Erfahrung des StA Winfried Maier, heute OLG-Richter

    „Der einzelne Staatsanwalt ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen an die Entscheidung seiner Vorgesetzten gebunden und hat deren Vorgaben einzuhalten.“ Dass dabei Recht gebeugt oder unzulässig Druck ausgeübt wurde, weist die CSU als politisch motivierte Falschbehauptung zurück.
    Quelle: Der ewige Amigo
    http://www.zeit.de/politik/2010-01/prozess-schreiber?page=2

  • Hund und ich

    |

    All animals are equal

    but some are more equal than others

    (George Orwell “Animal Farm”)

    …. langsam wird mir diese Stadt unheimlich…..

  • Bürger

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    Da gibt’s doch sicher was von Ratiopharm:)

    wenn du meinst, es handle sich um eine Regensburg-spezifische Problematik, dann zieh doch weg………..

  • Bert

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    @Bürger

    regensburgspezifisch ist das sicher nicht; dann bringt wegziehen auch nix.

  • weggezogener

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    ich hör das in diesem forum mittlerweile häufiger “wenns dir nicht passt zieh doch weg”.
    ich möchte dazu – auch in bezug auf DIESES thema natürlich – sagen, dass man es sich damit schon ein wenig leicht macht.

    es gibt in regensburg, wie überall anderswo auch, menschen, die haben hier beispielsweise ihr umfeld, familie oder [setze deinen persönlichen bezug zu regensburg hier ein] ABER die haben trotzdem probleme mit einer altstadt, die mehr und mehr zum disneyland wird, der kulturellen verwahrlosung, den zahllosen sicherheitsdiensten oder [setze dein persönliches problem mit den lebensumständen in regensburg hier ein].

    denen einfach zu sagen “zieh doch weg” empfinde ich schlicht als unverschämtheit.

    es gibt eben menschen, die sich erstens ein anderes regensburg wünschen und zweitens anders leben wollen als schaidinger, wolbergs, unger oder hartl ohne ihr soziales umfeld oder andere liebgewonnene ortsgebundene gegebenheiten zurücklassen zu müssen. das können sie aber nicht. ich lebe nicht mehr in regensburg und aufgrund meiner persönlichen probleme mit gewissen unfreiheiten bin ich froh nicht mehr da zu sein, aber vermisse es trotzdem und würde zurückkehren. das werde ich aber erst tun wenn wir eine andere stadtregierung haben. ich bin in regensburg aufgewachsen. und das regensburg in dem ich kind und teenager war unterscheidet sich extrem von dem regensburg dass es seit ende der 90er geworden ist. und das meine ich ausschließlich im sinne einer verschlechterung.

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