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Sechsstelliger Schaden?

„Rechtsfehlerhafte“ Beschäftigung an der Uni

Die Universität Regensburg hat mindestens 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „rechtsfehlerhaft“ befristet beschäftigt. Das hat kürzlich Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle in einem Schreiben Anfang Januar klargestellt. Alle davon betroffenen Beschäftigungsverhältnisse gelten damit als unbefristet. Jetzt muss das Geld dafür – es geht jährlich um einen hohen sechsstelligen Betrag – irgendwoher kommen. Müssen jetzt die Fakultäten an anderer Stelle dafür bluten, dass der Kanzler sehenden Auges zu einer fragwürdigen Praxis gegriffen hat?

UPDATE: In einer früheren Version des Artikels war von bis zu 40 Betroffenen die Rede. Die Universität hat zwischenzeitlich die Auskunft gegeben, dass 14 Studiengangskoordinatorinnen von der Angelegenheit betroffen sind. Möglicherweise gibt es aber unabhängig davon noch Betroffene in anderen Bereichen.

Neuer Ärger an der Universität: Hat der Kanzler bewusst

Neuer Ärger an der Universität: Hat der Kanzler bewusst “rechtsfehlerhafte” Beschäftigungsverhältnisse geschlossen? Foto: Archiv

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WissZeitVG – hinter dieser etwas sperrigen Abkürzung verbirgt sich das „Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“. Damit können die Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches oder künstlerisches Personal an Hochschulen und Universitäten auf maximal zwölf Jahre befristet werden. Der Grundgedanke dabei war unter anderem: Der Gesetzgeber trägt den Gegebenheiten an einer Universität – der Dauer einer Promotion oder Habilitation – Rechnung und ermöglicht eine längere Befristung anstelle des sofortigen Übergangs zu einer unbefristeten Stelle oder der früheren Kündigung.

Ein Koordinator als wissenschaftlicher Mitarbeiter?

Dieses Gesetz gilt wohlgemerkt nur für wissenschaftliches Personal, also den „Arbeitnehmer, der wissenschaftliche Dienstleistungen erbringt“. So steht es am 9. Januar 2014 in einem Schreiben von Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle an Prof. Dr. Susanne Modrow. Die Frauenbeauftragte der Universität Regensburg hatte sich an das Ministerium gewandt und um Klärung gebeten, da in Regensburg „etliche Studiengangkoordinatorinnen in der Verwaltung der Fakultäten befristet als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen“ eingestellt worden seien.

Die Aufgabe eines Studiengangskoordinators beschreibt die Universität selbst in ihrem Blog 2010 vergleichsweise eindeutig: Es handelt sich um beratende, organisatorische und, wie der Name schon sagt, koordinierende Tätigkeiten. Von Forschung, Lehre oder irgendwie gearteten wissenschaftlichen Tätigkeiten ist darin keine Rede.

Ein Auszug:

„Ihnen allen gemein ist aber, dass sie die Umstellung von alten Diplom- und Magisterstudiengängen in das neue Bachelor- und Mastersystem koordinieren und erleichtern. Für Studierende gibt es also endlich konkrete Ansprechpartner, an die sie sich mit Fragen und Problemen wenden können. Dabei wird im Vordergrund nicht nur jedes ‘Individuum’ beraten, sondern im Hintergrund das ‘Kollektiv’ betreut – durch Informationsaufbereitung und -bereitstellung, so umfassend und komplett wie möglich.“

Ein klarer Fall sollte man also meinen: Eine Beschäftigung nach dem WissZeitVG ist damit nicht möglich. Das ergibt auch eine informelle Anfrage bei der „Gewerkschaft Erziehung Wissenschaften“ (GEW). Auch ist die Diskussion um die befristete Beschäftigung nicht neu: Bereits im August 2012 wurde diese Praxis von der Studierendenvertretung der Universität als nicht gesetzeskonform kritisiert.

Minister Spaenle: „Beschäftigungspraxis ist rechtsfehlerhaft“

Dennoch wurden, unter Verantwortung von Kanzler Dr. Christian Blomeyer, sämtliche Studiengangskoordinatorinnen auf Basis dieses Gesetzes befristet eingestellt. 14 Personen sind nach Auskunft der Universität von dieser Praxis betroffen. Wissenschaftsminister Spaenle bezeichnet diese Praxis als „rechtsfehlerhaft“. „Die Beschäftigten (haben) Anspruch auf unbefristete Beschäftigung.“

Die bislang befristet beschäftigten Studiengangskoordinatoren haben damit – nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern – mit sofortiger Wirkung eine unbefristete Stelle. Diese Stellen bzw. das Geld dafür müssen nun irgendwoher kommen. Und nun bleibt die Frage, wer das bezahlen soll.

Unbefristete Stellen müssen nämlich vom Finanzministerium bewilligt werden. Im Gegensatz zu befristeten Stellen, die die Universität in Eigenverantwortung schaffen kann und anderweitig finanzieren muss, zum Beispiel aus Drittmitteln. Dass nun das Geld für 14 unbefristete Stellen so ohne weiteres vom Ministerium bewilligt werden wird, ist zumindest zweifelhaft.

Die Kosten für eine Stelle vom Kaliber einer Studiengangskoordinatorin belaufen sich auf jährlich rund 60.000 Euro. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass sämtliche Studienkoordinatoren in Vollzeit beschäftigt sind, bleibt in jedem Fall ein hoher sechsstelliger Betrag.

Unileitung: „Das Schreiben ist uns nicht bekannt.“

Auf eine Anfrage unserer Redaktion reagiert die Universitätsleitung etwas seltsam. Als wir uns wegen der Stellungnahme von Ludwig Spaenle an die Pressestelle wenden und dazu mehrere Fragen stellen, bekommen wir lediglich zur Antwort: „Ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums ist uns nicht bekannt.“

Nicht bewusst oder blauäugig gehandelt? Kanzler Dr. Christian Blomeyer. Foto: Archiv

Nicht bewusst oder blauäugig gehandelt? Kanzler Dr. Christian Blomeyer. Foto: Archiv

Das ist etwas erstaunlich. In Spaenles Schreiben wird nämlich ausdrücklich erwähnt, dass die Universitätsleitung über die „Rechtsauffassung des Staatsministeriums informiert“ wurde, Stellung genommen und schließlich erklärt hat, Abstimmungen zu treffen, um die „notwendigen Dauerstellen“ zu schaffen.

„Nicht bewusst oder blauäugig gehandelt“

Erst als wir der Universitätsleitung das „nicht bekannte“ Schreiben per Fax zukommen lassen, werden unsere Fragen teilweise beantwortet. Es handle sich um eine „diffizile Rechtslage“, lässt man über Pressesprecher Alexander Schlaak mitteilen. Auf keinen Fall habe man sich „bewusst oder blauäugig“ in diese Situation gebracht. Zur Frage, um wie viel Geld es dabei geht, woher es kommen soll und ob dadurch möglicherweise Regressansprüche entstanden sind, äußert sich Kanzler Blomeyer nicht. Und bis geklärt sei, wie man nun in dieser Angelegenheit verfahren wolle, könnten wohl noch einige Wochen vergehen.

Dem Ministerium hat man, so heißt es in Spaenles Schreiben, die Auskunft gegeben, dass man „zur Schaffung der (…) notwendigen Dauerstellen (…) derzeit mit universitätsinternen Abstimmungen befasst“ sei.

Kündigung? Druck auf Fakultäten? Schadenersatz von der Unileitung?

Was kann das konkret heißen?

Die Universität könnte, das deutet Pressesprecher Schlaak an, das Stellenprofil für Studiengangskoordinatoren neu definieren und diese verstärkt mit wissenschaftlichen Tätigkeiten betrauen. Das entspräche allerdings zum Einen weder den bislang geforderten Aufgaben und zum Anderen würde das nur künftige Einstellungen betreffen.

Man könnte den Studiengangskoordinatoren betriebsbedingt kündigen. Das ist allerdings unwahrscheinlich, wo man doch diese Stellen über Jahre für wichtig und notwendig erachtet hat. Und in jedem Fall würde der Kündigungsschutz für die Betroffenen greifen.

Man könnte die Fakultäten unter Druck setzen, andernorts Stellen einzusparen. Dass dies dort klaglos hingenommen werden wird, steht indes nicht zu erwarten.

Natürlich könnte das Ministerium sich auch bereit erklären, diese Stellen ohne Ausgleich zu finanzieren? Doch was wäre die Konsequenz einer solchen Praxis? Könnte dann nicht die Universitätsleitung künftig häufiger sehenden Auges Stellen „rechtsfehlerhaft“ befristen, die dann nach Klärung der Rechtslage umgewandelt und vom Ministerium bezahlt werden? Unwahrscheinlich.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob nicht das Ministerium selbst auf die Idee kommen könnte, den Kanzler für die Kosten der nun unverhofft entstandenen unbefristeten Stellen in Regress zu nehmen.

Kanzler und Präsident: Zerrüttetes Verhältnis

So oder so dürften diese Vorgänge nicht dazu angetan sein, das Verhältnis zwischen Kanzler Blomeyer und Präsident Professor Udo Hebel wesentlich zu entspannen. Im Zuge der Affären um den Leiter der Personalabteilung, Mahmoud Al-Khatib, auf der einen und den geschäftstüchtigen Immobilienwirtschaftler Professor Wolfgang Schäfers auf der anderen Seite ist es zum Bruch zwischen den beiden gekommen. Das bestätigen uns verschiedene Quellen an der Universität.

Wegen einer anonymen Strafanzeige zu den zweifelhaften Nebentätigkeitsgenehmigungen und Beurlaubungen für Schäfers ermittelt die Staatsanwaltschaft bereits seit mehreren Monaten, auch gegen den Kanzler.

Am 30. Januar tagt der Hochschulrat der Universität. Ein Tagesordnungspunkt: die Anhörung zur Bestellung eines Vertreters des Kanzlers. Spekulationen in einem Medium, denen zufolge dies darauf hindeuten könnte, das Blomeyers Stuhl wackelt, bezeichnet Pressesprecher Schlaak als „absolut haltlos“. Die Bestellung eines Stellvertreters sei ein „ganz normaler Vorgang“. Umso erstaunlicher ist es, dass diese Stelle des Vizekanzlers seit 2009 nicht besetzt war.

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Kommentare (19)

  • Katharina Brunner

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    Der Wissenschaftsminister ist nicht der einzige, an den sich Kanzler Blomeyer nicht mehr erinnern kann.

    Sprachdozenten, die sich in diesem Semester über ihre Arbeitsbedingungen beschwert haben, bekommen auch keine Antwort von Blomeyer: »Ich kann mich an ei­nen sol­chen Brief nicht er­in­nern. Es kann al­ler­dings sein, dass wir den Brief so auf­ge­fasst ha­ben, dass es eine Fest­stel­lung ist, zu der man nichts wei­ter sa­gen muss.«

    In der Studierendenzeitschrift Lautschrift habe ich über Kürzungen bei den Sprachkursen geschrieben:

    »Zwei Wo­chen vor Se­mes­ter­be­ginn fiel mehr als je­der fünfte Sprach­kurs feh­len­den Fi­nan­zen zum Op­fer. Nicht nur für Stu­den­ten wurde es eng in den ver­blei­ben­den Kur­sen, auch Do­zen­ten muss­ten um ih­ren Platz fürch­ten. Jetzt be­geh­ren die Lehr­be­auf­trag­ten auf, die sich mit ih­rem Job nicht über Was­ser hal­ten können.«

    http://www.lautschrift.org/pegelstand-bis-zum-hals/

  • Studentin

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    Stichwort: klammheimliche Freude! Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Für die Betroffenen freue ich mich natürlich ganz offen:-))

  • Joachim Datko

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    Zu Katharina Brunner 27.01.14 20:23 “[…] fiel mehr als je­der fünfte Sprach­kurs feh­len­den Fi­nan­zen zum Op­fer. Nicht nur für Stu­den­ten wurde es eng in den ver­blei­ben­den Kur­sen, […]”

    Man sollte sich mehr selbst erarbeiten und sich nicht zu sehr berieseln lassen. Die Hochschulen sind zum Teil verkalkt, sie leiden an uralten Konzepten.

  • Martin Fürst

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    Mir schuldet die Univerwaltung noch 360€ aus einer nWHK Tätigkeit. Vielleicht sparen sie sichs ja jetzt darüber herein

  • Wächter

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    Es ist interessant wieviel sich Spitzenbeamte leisten können, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Gegen jeden einfachen Beamten wäre schön längst ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden und man hätte ihn woanders hin versetzt wo er keinen Schaden anrichten kann. Da hat wohl jemand einige “Schutzengel” in der richtigen Partei. Einzige richtige Entscheidung in diesem Fall wäre die Betroffenen unbefristet zu beschäftigen und vom Verantwortlichen bezahlen zu lassen. Aber dazu müsste es das Ministerium oder wer auch immer dafür verantwortlich ist im Kreuz haben diesen Weg zu gehen. Können die eigentlich nicht dafür belangt werden, wenn sie nichts tun ? Das sind immerhin meine Steuergelder!!!

  • Andreas Schneuer

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    Die Sache ist natürlich umso verrückter, da, was ich so über Umwege mitbekomme, jeden in der Personalabteilung seit langer Zeit völlig klar war, dass diese Studiengangskoordinatoren rechtsfehlerhaft befristet sind. Man hat ganz bewusst falsch nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (und nicht nach dem TzBfG) befristet, um die Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum beschäftigen zu können.
    Herr Dr. Blomeier hat dies sehenden Auges entschieden. Konsequenzen wird er aber wieder mal sicherlich keine tragen müssen (kennt man ja inzwischen).

  • Christina

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    Jetzt erscheint die Versetzung des Personalchefs Al-Khatib in einem ganz anderen Licht. Er hat vermutlich bei diesen Machenschaften nicht mehr mitspielen wollen.

  • Der Philosoph

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    Was sagt uns das ? Mut zahlt sich aus! Großes Lob an Prof. Modrow, die sich für die Betroffenen erfolgreich eingesetzt hat. Jetzt bleibt zu hoffen, dass sich auch andere Benachteiligte aus der Deckung trauen. Ich bin sicher, dass es nur die Spitze des Eisbergs war. Was sagt eigentlich der Präsident dazu ? Wie positioniert sich der Personalrat ? Gibt es eine Stellungnahme des Ministeriums ? Bitte weiter dran bleiben, Herr Aigner!

  • Schnurpel

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    Es ist zwar eine erfreuliche Nachricht für die Studiengangskoordinatoren, aber wie schon im Artikel angedeutet wurde, werden sicherlich nicht unzählige unbefristete Stellen vom Ministerium so ohne Weiteres zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass eine ganze Reihe befristete Mitarbeiter gehen müssen.

  • Anders Denken

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    Ohne einen Blick in die bildungspolitische Vergangenheit, ist der Vorwurf der „rechtsfehlerhaften“ Verfahrensweise kaum angemessen zu beurteilen.
    Als die Studiengebühren in Bayern zum Sommersemester 2007 eingeführt wurden, bedeutete das für die Universitäten nicht nur Finanzhilfe, sondern auch – aufgrund der Unberechenbarkeit der Zuteilungssummen und der damit verbundenen Zweckbestimmungen – die Belastung einer komplizierten doppelten Haushaltsführung. Denen, die die Gebühren zur Verbesserung der Ausbildungsqualität einsetzen sollten, wurden Semester für Semester vor die Aufgabe gestellt, begründete Kostenvoranschläge bei der Studienbeitragskommission einzureichen, vom Fakultätsrat genehmigen zu lassen und über die Effizienz der Ausgaben Rechenschaft abzulegen. Die Übertragung der Finanzhoheit auf die Institute und Fakultäten führte nicht nur – wie naheliegend, wenn Geld zur Verteilung steht – zu kollegialen Grabenkämpfen und trug erheblich zur Verschlechterung des Betriebsklimas bei.
    Die damit verbundene Aufgabe, die jeweils kurzfristig und begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel zur Qualitätsverbesserung in der Ausbildung einzusetzen, stellte die Institute vor allem, wo es um Personalrekrutierung ging, vor eine eigentlich unlösbare Aufgabe. Das ausschließlich erlaubte Stellenprofil sollte durch die Kombination eines hohen Lehrdeputats mit Kurzzeitverträgen hocheffizient sein, war aber in puncto Fairness gegenüber dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein Dilemma. Die von den Ländern vorgegebenen Einstellungsbedingungen definierten eine Art wissenschaftliches Proletariat, das durch die Überlastungssituation und auch durch die kurzen Verträge niemals das leisten könnte, was es sollte: die Qualität der Ausbildung steigern. Die Einführung dieses Arbeitstyps hätte der Einführung eines angemessenen, d.h. rechtfehlerfreien Stellenprofils bedurft, stattdessen wurde ebenfalls im Sommer 2007 vom Ministerium selbst – für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geworben, weil es angewendet werden kann, solange den jungen Wissenschaftler(inne)n Arbeitszeit zur eigenen Qualifikation übrig bleibt, weil es familienfreundliche Perspektiven der Längerbeschäftigung eröffnet u.a. (http://www.bmbf.de/press/3056.php).
    Da es sich bei allen aus Studiengebühren finanzierten Personalmaßnahmen um wissenschaftliche Nachwuchskräfte handelt, denen man außer über die abgezählten Qualifikationsstellen Arbeitsmöglichkeiten bieten konnte, waren sich eigentlich alle Beteiligten einig, dass damit die Vorgabe der Befristung unter leidlicher Wahrung der Chancengleichheit und leidlicher Qualitätskontinuität Genüge getan wurde. Es schien die relativ beste (aller schlechten) Lösungen des Problems.
    Die Nachwuchswissenschaftler wurden je nach Einsatzgebiet mit Lehrveranstaltungstypen vom Sprachkurs bis zum Seminar, aber auch mit Studienberatungs und -evaluationsaufgaben betraut. Diejenigen, die an der Universität Regensburg für die Studiengangskoordination eingesetzt wurden, konnten immerhin systematisch Weiterbildungszertifikate auf dem Gebiet des wissenschaftlichen Qualitätsmanagements erwerben und damit eigentlich umstandslos nach Ablauf der 5-Jahresfrist an andere Bildungseinrichtungen übernommen werden.
    Mit dem Wegfall der Studiengebühren und vor der Drohkulisse des trotz politischer Zusagen weiter abnehmenden Finanzausgleichs für die Studiengebühren wandelte sich die Rechtsauffassung sehr rasch. Die betroffenen Stelleninhaber machen zu Recht auf ihre Benachteiligung aufmerksam; die Universitäten können aber nicht unbegrenzt Qualifikationsstellen umwandeln, wenn sie ihr Innovationspotential nicht verlieren wollen; die Länder, die auf längere Sicht Kompensationsmittel für den Ausfall der Studienbeiträge versprochen hatten, suchen vielleicht jetzt nach Möglichkeiten, die Kosten in Frage zu stellen und zu verringern.
    Aus dieser vor allem in menschlicher Hinsicht katastrophalen Lage heraus kommt man sicher nicht, wenn man der Ellenbogenmentalität der Studienbeitragspolitik der vergangenen Jahre folgt und einen Sündenbock deklariert. Eine Annäherung an eine alle Aspekte berücksichtigende Lösung wäre die Aufgabe. Sie erfordert den Mut, Fehler zuzugeben, den Willen, die Schäden auszugleichen sowie viel Verhandlungsbereitschaft und –geschick. Diffamierungen sind nicht gefragt.

  • Georg Mende

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    Der Kommentar von “Anders Denken” ist zwar sehr umfangreich, geht aber am Kern der Sache vorbei. Er betont konsequent, dass es sich um “Nachwuchswissenschaftler” handelt und die ja auch Zertifikate im “wissenschaftlichen Qualitätsmanagement” erwerben hätten können.
    Es ist aber schlicht nicht richtig, dass es sich in irgendeiner Form mehr oder weniger um Wissenschaftler handelt.
    Die Studiengangskoordinatoren an der Uni Regensburg (zumindest die, die ich kenne) haben ausschließlich Verwaltungsaufgaben und üben keinerlei wissenschaftliche Tätigkeit aus (man braucht sich ja nur mit denen zu unterhalten). Ich bin deshalb schon klar der Meinung, wie auch im Artikel geschrieben, dass die rechtliche Unhaltbarkeit dieser Befristungspraxis evident ist.

  • Christina

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    Anders Denken will uns damit sagen, dass die jahrlange miserable Hochschulpolitik der Länder und des Bundes die katastrophale Lage an der UR herbeigeführt hat. Stimmt sicherlich zum Teil ! Andererseits ist es Aufgabe der Universitätsleitung die Situation und Probleme an der UR unbefangen beim Wissenschaftsministerium vorzutragen.
    Seine Argumente können deswegen keinesfalls eine Rechtfertiung für den katastrophalen Umgang mit dem Personalchef Al-Khatib und vielleicht auch anderen Betroffenen an der UR sein.

  • Bälgenflicker

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    Ich entnehme dem für den flüchtigen Leser natürlich sehr langen und eindeutig zu differenzierten Beitrag von Anders Denken, dass die inkriminierte waghalsige Stellengestaltung in den Fällen der Studiengangskoordinatoren an unserer skandalgebeutelten Uni einen Problemlösungsversuch im Paradigma der Quadratur des Kreises darstellt. Bekundeter Bedarf an und Nichtvorhandensein von solchen Stellen angesichts ungesicherter Einkünfte. Lediglich aufgrund der wunderbaren Ressourcenvermehrung durch allerdings ständig umstrittene Studienbeiträge überhaupt andenkbar. Die Empfehlung, man müsse sich halt in einem solchen Fall unbefangen ans Ministerium wenden (Christina), wirkt angesichts des permanenten politischen Wendemanöver-Kurses rührend. Unterm Strich handelte es sich also um ein Entgegenkommen (= SchliFaZ). Man kann sich nur wundern ;-), wie Menschen von heute auf morgen ein super Gespür für “Rechtsfehlerhaftigkeit” generieren, wenn es in Polemik “passt”. Andererseits darf man den aufrechten Beckmessern sicher nicht unterstellen, dass sie grundsätzlich gegen diese Stellen sind bzw. waren, was man durchaus folgern könnte. Oder etwa für zementierte Studiengebühren? Wieviele Fliegen werden hier mit einer Klappe angezielt?

    Übrigens: Muss die Funktion des Studiengangskoordinators, der Studiengangskoordinatorin wirklich hauptberuflich wahrgenommen werden? Wer will in dem Job schon grauwerden? An der Uni versauern? Darauf hoffen müssen, dass die Studien-Situation möglichst immer so unübersichtlich und koodinierungsbedürftig bleiben möge? Außerdem: Unbefristete Stellen müssen ja in Zukunft ausgeschrieben werden! Also keine sichere Bank für verdiente Studentische Hilfskräfte! Wieviel an dereinst bestimmt innbrünstig beklagter Bürokratie mit dem entsprechenden Eigenleben wird hier grundgelegt? Vielleicht werden die Studentinnen und Studenten ja auch mal wieder erwachsen und fähig, ihre Interessen selbst durchzusetzen. Zur Zeit kommen sie zur Einschreibung oft in Begleitung ihrer Eltern. Eine weitere Utopie: Der Engel Aloysius berät das bayerische Wissenschaftsministerium. Und das von ihm verantwortete Dauer-Chaos weicht einer rational-kreativen und befriedigenden Arbeitsatmosphäre im Interesse aller Beteiligten. (SchliFaZ = schlimmster Fehler aller Zeiten)

  • Student

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    Dafür würde ich mich aber gerne öffentlich bashen lassen!
    Versteh die Aufregung echt nicht.

  • Fabian Herbert

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    http://www.idowa.de/home/artikel/2014/02/05/leitung-der-uni-regensburg-soll-nach-personalskandalen-neu-aufgestellt-werden.html

    Artikel vom 05. Februar 2014

    Leitung der Uni Regensburg soll nach Personalskandalen neu aufgestellt werden

    Präsident Udo Hebel spricht von “schwierigen Tagen”

    Präsident Udo Hebel will angeblich die Vizepräsidenten stärken und eine Vertretung von Kanzler Christian Blomeyer ermöglichen. Laut Informationen aus Kreisen der Universität wird auf Betreiben von Präsident Professor Udo Hebel hin eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans der Hochschulleitung diskutiert, in dem die Zuständigkeiten des Präsidenten, der drei Vizepräsidenten und des Kanzlers (Dr. Christian Blomeyer) geregelt sind. Die Vizepräsidenten sollen ins operative Geschäft einbezogen werden. Außerdem soll die seit 2009 vakante Stelle eines Vizekanzlers neu besetzt werden, der den Kanzler entscheidungsbefugt vertreten könnte. “Strukturen und Abläufe stehen auf dem Prüfstand”, heißt es aus verschiedenen Quellen. In den vergangenen sechs Monaten erschütterten gleich drei Personalskandale die Universität.

  • „…dann wäre auch ein Hausmeister Wissenschaftler“ | Regensburg Digital

    |

    […] herbe Schlappe hinnehmen. Erneut ging es um fragwürdige befristete Beschäftigungsverhältnisse. Wie berichtet, musste die Universität Anfang des Jahres 14 Studiengangskoordinatoren festanstellen. Deren Befristung nach dem „Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“ […]

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