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Was tun bei Unterrichtsausfall?

Pressemeldung Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt
Regensburg
Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht ausfallen zu lassen. Entscheidungen über witterungsbedingten Unterrichtsausfall müssen unter Einbeziehung der betroffenen Personengruppen meist kurzfristig und zügig getroffen werden. Weiterhin gilt es, die Öffentlichkeit, insbesondere die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte, rechtzeitig, nach Möglichkeit am Vortag, über die Entscheidung, ob Unterricht ausfällt, zu informieren. Die Entscheidung über einen großflächigen oder regional begrenzten Unterrichtsausfall trifft seit letztem Schuljahr eine sog. „Lokale Koordinierungsgruppe Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsverhältnissen“. In diese Koordinierungsgruppe sind Vertreter aller Schularten, sowie das Landratsamt und die Stadt Regensburg unter Federführung der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg eingebunden. Die lokale Koordinierungsgruppe Schulausfall entscheidet, ob die Witterungsbedingungen im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt einen geordneten Unterrichtsbetrieb nicht mehr zulassen und der Unterricht ausfällt. Die Entscheidung ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises bzw. Stadt Regensburg. Die Koordinierungsstelle informiert alle betroffenen Schulen, die Ministerialbeauftragten der weiterführenden Schulen, sowie über eine Online-Datenbank die Rundfunkanstalten, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und die Regierung der Oberpfalz. Eltern können sich darüber hinaus auch auf den Webseiten ihrer Schulen sowie auf den Webseiten des Landratsamtes (www.landkreis-regensburg.de) bzw. der Stadt Regensburg (www.regensburg.de) und des Staatlichen Schulamts (www.schulamt.regensburg.de) informieren. Eltern werden gebeten, bei entsprechenden Witterungsbedingungen die Radiomeldungen zu verfolgen (Radio Charivari, Antenne Bayern, Bayerischer Rundfunk) Für Schülerinnen und Schüler, welche die Mitteilung nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die dennoch im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung gewährleistet.

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