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Archiv für 7. April 2011

Der polizeiliche Sicherheitsbericht für die Oberpfalz fürs Jahr 2010 (hier als PDF abrufbar) liest sich nicht nur gut. Er liest sich hervorragend. Zehn-Jahres-Tief bei der Gesamtzahl der Straftaten (48.381), eine der niedrigsten Pro-Kopf-Fallzahlen in ganz Bayern, eine Aufklärungsquote von 67,3 Prozent, damit über dem bayerischen Durchschnitt konnte Polizeipräsident Rudolf Kraus am vergangenen Dienstag verkünden. Dasselbe Bild ergibt sich für Regensburg: Zweitniedrigster Stand bei der Kriminalität seit zehn Jahren, Rückgänge in allen Deliktsbereichen, höhere Aufklärungsquote. Alles in Butter also? Nicht ganz.

Körperverletzungen in Regensburg nehmen zu

Während die Zahl der Gewaltdelikte abgenommen hat – dazu zählen unter anderem Mord und Totschlag, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub und räuberische Erpressung, sowie gefährliche und schwere Körperverletzung, ist die Zahl der Körperverletzungsdelikte insgesamt gestiegen. Im gesamten Stadtgebiet um 3,6 Prozent auf 1.506 Delikte, rechnet man die Innenstadt heraus ergibt sich hier ein Anstieg um fünf Prozent; mit 545 Delikten wurde mehr als ein Drittel aller Körperverletzungen in der Innenstadt begangen. Angesichts der Tatsache, dass sich hier aber auch Kneipen, Discos und vor allem abends und an den Wochenenden einfach mehr Menschen tummeln, sind diese höheren Zahlen relativ leicht zu erklären. Dramatisieren will man diesen Anstieg von Körperverletzungen in der Regensburger Innenstadt bei der Polizei denn auch nicht. Es gehe hauptsächlich um einfache Körperverletzungen, hieß es bei der Pressekonferenz. Einfache Körperverletzung – die klassische Watschn. „Es fällt aber schon auf, dass es härter geworden ist“, sagt ein Polizeisprecher auf Nachfrage. So werde etwa häufiger nachgetreten, wenn jemand am Boden liege und generell früher zugeschlagen. „Das liegt vor allem am Alkohol.“

Alkohol und Gewaltbereitschaft…

Ansonsten ist die Zahl der Straftaten im Innenstadtbereich zum Teil stärker zurückgegangen als im restlichen Stadtgebiet, Gewaltdelikte insgesamt habe etwa um 16 Prozent abgenommen (Gesamtstadt: 1,6 Prozent). Auch und insbesondere in den Bereichen Vandalismus und Sachbeschädigung ist ein Rückgang zu verzeichnen. Ein Umstand, der den einen oder anderen, der von drohender Verslumung, mehr Vandalismus und mehr Sachbeschädigungen in der Altstadt spricht, verwundern mag. Das nur am Rande. Zurück zu Gewalt und Alkohol. Polizeipräsident Rudolf Kraus stellt bei der Pressekonferenz, nicht nur mit Blick auf Regensburg, immer wieder den „augenfälligen Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewaltbereitschaft“ heraus. Laut polizeilicher Statistik sticht in Regensburg auch hier die Innenstadt heraus. Im gesamten Stadtgebiet werden 47 Prozent aller Körperverletzungen unter Alkoholeinfluss begangen, in der Innenstadt sind es knapp 55 Prozent. Auch das ist kein signifikant höherer Wert, wenn man die Kneipen- und Besucherdichte in Alt- und Innenstadt bedenkt.

Alkoholverbote: Der Druck wird erhöht

Der Hintergrund, weshalb nicht nur in Regensburg dieser „augenfälligen Zusammenhang“ so betont wird, liegt auf der Hand: Bereits seit längerem fordern Polizei und zahlreiche Kommunen Möglichkeiten, um Alkoholverbote für bestimmte Bereiche in den Innenstädten durchzusetzen. Allerdings fehlen dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Entsprechende Vorstöße scheiterten. Zuletzt hatte die Stadt Freiburg ein solches Verbot für bestimmte Plätze eingeführt. Vom Landgericht Mannheim wurde es im Juli 2009 gekippt. Die Begründung: Nicht jeder, der Alkohol trinkt, ist gewaltbereit. Deshalb stelle ein generelles Alkoholverbot eine unzulässige Einschränkung der persönlichen Freiheit dar. Pläne für ein Alkoholverbot gab es damals auch in Regensburg. Nach dem Urteil wurden sie – vorläufig – zu den Akten gelegt. Doch nun werden neue Versuche unternommen, solche Verbote einzuführen. Entsprechend wird auch der politische Druck auf die Länder erhöht, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. In Hannover etwa will man das Mannheimer Urteil mit einer zeitlichen Begrenzung umgehen.

Was bedeutet Alkoholeinfluss?

Doch was sind eigentlich Taten unter Alkoholeinfluss? Der tatsächliche Alkoholgehalt im Blut spielt dabei keine Rolle. „Alkoholeinfluss bei Tatausführung liegt vor, wenn dadurch die Urteilskraft des Tatverdächtigen während der Tatausführung beeinträchtigt war“, heißt es im Sicherheitsbericht der Polizei. Maßgeblich sei „ein offensichtlicher oder nach den Ermittlungen wahrscheinlicher Alkoholeinfluss“.
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