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Verwaltungsgericht

Absehbare Schlappe: Stadt unterliegt im Prozess um Schmack-Berg

Im Streit um den Schmack-Berg im Gleisdreieck hat das Verwaltungsgericht eine Beseitigungsanordnung der Stadt Regensburg gekippt. Zuvor waren zweistündige Vergleichsgespräche gescheitert.

Blick auf den Berg im Gleisdreieck. Die Erdaufschüttung darf fürs erste bleiben. Foto: Schmack GmbH

Zwei Stunden hat die 8. Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg verhandelt. Zur Urteilsfindung brauchen die Richterinnen und Richter unter Vorsitz von Martin Kiesl gerade einmal fünf Minuten. Denn dass die Stadt Regensburg in dem Verfahren – Streitwert 4,6 Millionen Euro – unterliegen würde, hat Kiesl bereits zu Beginn des Verfahrens durchblicken lassen.

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Gleisdreieck: Stillstand seit acht Jahren

Es geht um den Erdwall im Gleisdreieck, nahe dem Candis-Viertel im Stadtosten von Regensburg. 230.000 Kubikmeter Aushubmaterial, etwa 400.000 Tonnen. Als Lärmschutz für das Quartier „Dreibrücken“, dass das Bauträgerunternehmen Schmack dort plant, soll der Berg irgendwann einmal dienen. Und als Ausgleichsfläche für bebautes Gebiet im Dörnberg-Viertel, zu deren Herstellung sich Schmack verpflichtet hat – 16.560 Quadratmeter.

Im Jahr 2014 hatte der Regensburger Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan gefasst – inklusive des besagten Berges, einer „Geländemodellierung“ mit einer Höhe zwischen elf und 25 Metern. „Dabei soll Aushubmaterial von verschiedenen Baumaßnahmen im Stadtgebiet ortsnah abgelagert und sinnvoll verwendet werden“, heißt es in dem Beschluss wörtlich.

Der damalige Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zwischen Martin und Ferdinand Schmack bei der Vorstellung des Projejts Dreibrücken im Jahr 2014. Foto: Archiv/pm

Für zwei Jahre hatte die Stadt zunächst die Zwischenlagerung von Aushub, größtenteils von den Candis-Baustellen, auf den Fläche genehmigt, wohl in der Hoffnung, dass der Bebauungsplan bis dahin fertig und der Berg dann anderweitig legalisiert sein würde. Doch daraus wurde nichts – seit acht Jahren blockieren sich Schmack und die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung im Streit und schieben einander die Verantwortung zu (unser Bericht von 2019).

Gericht: Berg ist kein Abfall

Die Stadt sieht den Berg mittlerweile als „illegale Abfallablagerung“ und ordnete dessen Beseitigung an – bei Androhung eines Rekordzwangsgeldes von einer Million Euro. Schmack zog dagegen vor Gericht – und bekam am Montag in vollem Umfang recht.

Bereits zu Beginn der Verhandlung macht Richter Kiesl klar, warum seine Kammer den Berg nicht als Abfall ansieht. Von Abfall könne man qua Gesetz nur in drei Fällen sprechen: Wenn jemand die „Sachherrschaft“ über etwas aufgegeben habe – es also wegwirft. Wenn etwas beseitigt werden muss – etwa weil es giftig ist. Oder wenn etwas seinen ursprünglichen Zweck verloren hat und sich kein neuer Zweck anschließt.

All dies sei beim Schmack-Berg im Gleisdreieck nicht der Fall. Bisherige Untersuchungen hätten keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, dass sich in der Erdaufschüttung giftiges oder gefährliches Material befindet, so Kiesl. Und auch der künftige Zweck des Erdaushubs – eben als Geländemodellierung mit Material von nahegelegenen Baustellen sei klar – und sogar im vom Stadtrat beschlossenem Aufstellungsbeschluss festgehalten.

Auch wenn das Bebauungsplan bislang noch nicht abgeschlossen ist, sei der Berg vor diesem Hintergrund „nach objektiver Verkehrsanschauung tolerierbar“, so Kiesl. „Es macht aus Sicht der Kammer wenig Sinn, etwas wegzufahren, was man anschließend wieder hinfahren muss.“

Pragmatischer Vergleichsvorschlag

Der Vergleich, den die Kammer, die im Zuge des Verfahrens auch zu einer Ortsbegehung im Gleisdreieck war, vorschlägt, klingt einfach und pragmatisch:

Durch weitere Untersuchungen von Erdaushub und Untergrund sollen Umweltgefahren endgültig ausgeschlossen werden. Sollte giftiges Material gefunden werden, muss es entfernt werden. Dafür vereinbaren Schmack und die Stadt ein gemeinsames Konzept.

Dann darf der Berg bleiben – bis das Bebauungsplanverfahren irgendwann einmal abgeschlossen ist und er entweder zum Lärmschutzwall wird oder, falls das Verfahren scheitert und nicht in dieser Form gebaut werden kann, tatsächlich entfernt werden muss. Die strittige Beseitigungsanordnung der Stadt mit Zwangsgelddrohung wäre damit vom Tisch. „Die Parteien haben sich ineinander verkeilt“, fasst Richter Kiesl den acht Jahre währenden Stillstand bei dem Bauvorhaben zusammen. Die Kammer biete gerne ihre Kompetenz an, um hier Bewegung in die Sache zu bringen.

Auch die Verwaltung ist sich uneins

Während Ferdinand Schmack und sein Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl sich nach anfänglichen Einwänden und Forderungen vergleichsbereit zeigen, wollen sich die insgesamt sieben Sitzungsvertreter der Stadt in den zweistündigen Vergleichsgesprächen am Ende nicht darauf einlassen. Dabei wird allerdings mehrfach deutlich, dass die Fronten quer durch die Stadtverwaltung verlaufen.

Dominic Meyer, Oberverwaltungsrat vom Direktorat der Oberbürgermeisterin, etwa nickt mehrfach zustimmend. Gelegentlich wirkt es, als würde er die städtische Rechtsauffassung eher widerwillig vortragen. Dr. Regina Elsner, Abteilungsleiterin im Umweltamt, verdreht hingegen immer wieder die Augen und schüttelt den Kopf. Lothar Backhaus, Abteilungsleiter im Planungsamt, betont zwar einerseits, dass man dem Projekt sehr positiv gegenüberstehe, dass man „weiterhin an einer konstruktiven Lösung orientiert“ sei, aber dass Schmack doch die erforderlichen Proben schon lange hätte vornehmen können.

„Wir wissen nicht, was in dem Berg noch drin ist“, heißt es. Auch mit dem Untergrund gebe es Unklarheiten und mit der Statik. Möglicherweise gingen von dem Berg Gefahren für Mensch und Umwelt aus. Nein, zur Sicherheit brauche man schon eine rechtskräftige Beseitigungsanordnung – auch im Falle eines Vergleichs – um sie im Bedarfsfall ziehen zu können.

Der lange Schatten des Ehrenbürgers

Irgendwann wird es Richter Martin Kiesl zu bunt. „Warum hat die Stadt binnen acht Jahren keine Proben angeordnet?“, fragt er. Und: Wenn die Stadt die Befürchtung habe, dass von dem Berg Gefahr ausgehen könne, warum werde eine Beseitigungsanordnung nicht auf dieser Basis erstellt, sondern mit einer nicht tragfähigen abfallrechtlichen Begründung?

Eine wirkliche Antwort bleiben die städtischen Vertreter schuldig. „Jeder weiß, was früher mal war“, sagt schließlich Dominic Meyer, wohl Bezug nehmend auf die allseits bekannte Feindschaft zwischen den Schmacks und dem früheren Oberbürgermeister Hans Schaidinger, dem nachgesagt wurde, den beiden Bauträger-Brüdern wann immer es ging, Knüppel zwischen die Beine werfen zu lassen. Doch heute, da rede man miteinander – und er sei auf jeden Fall gesprächsbereit, so Meyer, der erst seit zwei Jahren bei der Regensburger Stadtverwaltung arbeitet.

An der Beseitigungsanordnung in Form eines entsprechenden Bescheids will (oder muss) er aber weiterhin festhalten. Da hilft auch weiteres Zureden von Richter Kiesl nichts.

Sehenden Auges in die Niederlage

Der weist noch mehrfach darauf hin, dass der von der Stadt erlassene Bescheid weder bestandskräftig noch vollziehbar sei. Die Stadt fordere eine „Vorratsbeseitigungsanordnung“, die bei einem Vergleich zum einen nicht üblich sei, zum anderen eine extrem unsichere Rechtsposition für Schmack berge. „Das würde ich auch nicht machen.“ Wenn die Stadt nicht von dieser Position abrücke, dann müsse die Kammer eben ein Urteil fällen.

Nach Sitzungsunterbrechung, Beratung und nochmaligen Vergleichsgesprächen erklärt der bis dahin schweigend im Hintergrund sitzende Rechtsreferent Dr. Walter Boeckh schließlich: „Dann eben ein Urteil.“ Fünf Minuten später setzt es dann die vorhersehbare Gerichtsschlappe, die mit etwa 50.000 Euro ins städtische Kontor schlagen dürfte.

Gericht: Erdablagerung entspricht Zweck des Stadtratsbeschlusses

Die Stadt habe nicht dargelegt, warum es sich bei dem Berg um Abfall handeln solle, heißt es in der kurzen mündlichen Begründung. Eine Gefahr sei nicht nachgewiesen, es gebe einen unmittelbar neuen Zweck für das Aushubmaterial. Schmack habe etwas gemacht, über das jahrelang geredet worden sei. Sein Handeln sei „vernünftig und stimmig“, wenngleich „vielleicht etwas voreilig“. Es entspreche dem Sinn und Zweck des 2014 gefassten Stadtratsbeschlusses, den Erdwall mit Material von nahegelegenen Baustellen zu formen.

„Wir haben den Versuch unternommen, eine Einigung herbeizuführen“, schließt Vorsitzender Kiesl. „Das hat leider nicht geklappt.“ Doch die beiden Parteien seien ja nicht daran gehindert, es dennoch weiter zu versuchen.

Nach dem Urteil: Vergleich doch noch umsetzen?

Nach dem Urteil stehen Ferdinand Schmack und Meyer bereits wieder zusammen. Man sei beiderseits an einer Lösung interessiert, heißt es. Man werde sich nun bemühen, den Vergleichsvorschlag des Gerichts doch noch umzusetzen.

Brauchte es vor diesem Hintergrund diesen Rechtsstreit und das Beharren auf ein Urteil? Manchmal müsse man eben die Gerichtsbarkeit bemühen, um klare Worte zu bekommen, so Meyer. Wird man gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgehen? Das werde man prüfen – und wohl auch, welches der beteiligten offenkundig uneinigen Ämter und Referate sich am Ende durchsetzen kann.

Sieg vor Gericht, aber kein Fortschritt für sein Bauvorhaben im Gleisdreieck: Bauträger Ferdinand Schmack. Foto: as

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Kommentare (19)

  • Jan

    |

    Regensburger Verwaltung in a nutshell

  • Mr. B.

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    Immer wieder der Wahnsinn auf Bürgerkosten in dieser Stadt!
    Und immer mittendrin erwähnt: Schaidinger und Wolbergs!!! Damals offenbar beste Freunde?
    Ich bin begeistert!!!

  • Hartl Norbert

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    Zum Artikel vom 24.5 2022 Schmack Berg vor Gericht habe ich in einem Kommentar die Meinung des Stadtrats beim Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Berg dargestellt und gehofft, dass das Verwaltungsgericht dem Unfug der Stadt, dass der Berg beseitigt werden muss, ein Ende setzt. Nach diesem Artikel frage ich mich, warum eine Frau Dr. Elsner als Abteilungsleiterin des Umweltamtes mit Ihrer irrigen Meinung sich offenbar verwaltungsintern durchsetzen konnte und ein Urteil zu Lasten der Stadt herbeizuführen, statt den Vergleichsvorschlag des Gerichts anzunehmen und mit Schmack das Gleisdreieck zügig zu entwickeln. Das Gleisdreieck ist für Wohnbebauung bestens geeignet, da dort ein Lärmschutz auf alle Fälle besser möglich ist, als an der Bahn im Dörnbergareal. Statt jahrelang den Grundstücksbesitzer des Gleisdreiecks hinzuhalten, sollte der Stadtrat sich gegen die streitende Verwaltung endlich durchsetzen und eine Wohnbebauung, die wir dringend brauchen, zügig realisieren.

  • Spartacus

    |

    Hat das nun wenigsten personelle Folgen oder ist da jetzt einfach so sehnenden Auges Steuergeld verbrannt worden und die Schaffung dringend notwendigen Wohnraums verzögert worden?

  • Auch a Regensburger

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    Juhuuu….

    Jetzt zügig weitermachen.
    Gerade der Osten braucht und hat die geplante Entwicklung endlich verdient.

    Hoffentlich verlässt die Stadt die Blockadehaltung und arbeitet konstruktiv an einer zügigen Umsetzung.

    Ebenfalls gehört das Containerterminal nicht da hin. Rangierende Züge Mitten druchs Stadtgebbiet um die Container für Franken bis nach Passau zu waschen.

  • Luck

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    Es freut mich, dass sich Richter Kiesl gründlich in die Materie hineingearbetet hat.
    Bei der Stadt scheint dies dann doch nicht hinreichend der Fall gewesen zu sein.
    Der Versuch, mit fehlender Sicherheit zu argumentieren, kann angesichts der Vorgeschichte nur als amateurhaft bezeichnet werden, um ein Wort wie Stümper vermeiden zu können.

    Anscheinend sieht die Stadt rechtliche Probleme auf sich zukommen, falls der Fall xy eintreten sollte. Die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte aber wohl dennoch nicht gerade hoch sein, aber zur Sicherheit dafür ging man dann auf ganz sicher.

    Ob sich eine Stadt mit Boomcharakter so perspektivisch hinreichend gestalten lässt, ziehe ich durchaus ernsthaft in Zweifel.
    Es gibt da so ein Zitat von Gorbatschow, der sich wieder auf Lenin zur Untermauerung seiner Aussage bezogen hat, und das Honecker gar nicht so gern gehört haben soll.

    Trifft dieses auch auf Regensburg zu?

  • Wuzzi

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    Wie immer ein Theaterstück der fähigste und kompetentesten aller bayrischen Stadtverwaltungen. Und deren Chefs von Schaidinger über Wolbergs bis zur Malz-Schwarzfischer, welche das Eigenleben der Verwaltung einfach nicht in den Griff bekommen.

  • aw

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    Ich habe ein paar Fragen an alle Kommentator*innen hier, unabhängig von der Verwaltungs- bzw. Gerichtsposse:

    Findet Ihr das Gleisdreieck geeignet für Wohnen? Könnt Ihr euch vorstellen auf einer Insel, komplett umschlossen von Bahn und Bundesstraße, zu wohnen? Ist das eine zeitgemäße Stadtentwicklung? Kann hier ein funktionierendes Stadtquartier entstehen?

  • Mr. T.

    |

    Ich könnte mir schon vorstellen, dass das Gleisdreieck eine schöne Stadt in der Stadt oder ein Kiez werden könnte – wenn es gut gemacht wird. Es ist zwar schwierig, aber das traue ich den Schmacks noch eher zu als den anderen üblichen Verdächtigen hierzustadts.

    Gibt es eigentlich keine machbare Möglichkeit, der Verwaltung Herrin zu werden, als alle soweit zu befördern, dass sie nichts mehr anstellen können?

  • Rumpelstilzchen

    |

    Mr. T die von Herrn Hartl kritisierte Abteilungsleiterin ist nahezu am Ende möglicher Beförderungen angekommen. Die nächste Stufe wäre Leiterin des Umweltamtes, wofür sie sich befähigt sieht. Glauben Sie, dass Ihre Haltung eine andere wäre?

  • Mr. T.

    |

    Rumpelstilzschen, dann muss man Stellen schaffen, die sehr gut bezahlt sind, aber ohne jegliche Verantwortung sind. So eine Art goldenes Abstellgleis. Das kommt die Stadt auf Dauer billiger als diese Verwaltung.

  • Auch a Regensburger

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    aw:
    Ja.
    A) Auch wenn Gleisdreieck herrscht dort wesentlich weniger Bahnverkehr wie zum Beispiel am Dörnberg.
    B) Der Berg schützt auf der einen Seite. Zu den anderen Gleisen ist im Konzept der Bebauung ein besserer Lärmschutz angedacht, als beim Dörnberg.
    C) Kann mir sogar vorstellen, dass es ganz attraktiv wird. Lärmschutz gegeben. Dann nur Anwohnerverkehr, da ja niemand durch fahren muss. Direkt Parkanlage (Berg) vor der Tür. Direkte Verbindung ins Hohe Kreuz, Guericke (neue Schwimmbad und städtische Sportanlage) und Candis. Kürzeste Wege zu den großen Arbeitgebern im Osten.

    P.s. es geht ja nicht nur ums Gleisdreieck. Candis 2 hat nun auch mehr als 10 Jahre gedauert. Auf Seiten Hohes Kreuz ist auch vieles geplant und nuchts geht vorwärts.
    Zum Glück gibts keine Wohnungsnot in Regensburg und Mieten sind alle im komoden Rahmen :-)

  • Rumpelstilzchen

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte werden Sie nicht persönlich und beleidigend.

  • Spartacus

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    @aw

    Es gibt in dieser Stadt Menschen die sind teilweise seit über einem Jahr auf der Suche nach ner Wohnung, für viele die keine 5000 € Netto Einkommen haben stellt sich die Frage „wo“ schon seit Jahren nicht mehr. Leider werden auch diese Wohnungen für diese Menschen natürlich preislich nicht zur Verfügung stehen, aber jedes freie Zimmer entspannt den „Markt“ zumindest einen Hauch.
    Wenn’s ums „wo“ statt ums „ob“ geht, dann „Check your privilege“.

  • Gonzo

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    @spartacus
    Ich glaube der letzte Absatz war Sarkasmus.
    @aw bitte solchen markieren 😋

  • aw

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    @ Gonzo

    Was heißt Sarkasmus. Ich habe meine Meinung, ja, sehe keine Brücken in die anderen Quartiere wie viele hier (woher kommt das eigentlich?) und finde das schon gebaute Candis Quartier städtebaulich wie auch architektonisch absolut nicht gelungen.

    Aber Meinungen sind ja verschieden und deshalb habe ich die Frage gestellt!

  • schlauchkatze

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    @Mr. T und @ Rumpelstilzchen
    zu dem Kommentar “dann muss man Stellen schaffen, die sehr gut bezahlt sind, aber ohne jegliche Verantwortung sind. So eine Art goldenes Abstellgleis. Das kommt die Stadt auf Dauer billiger als diese Verwaltung.”:
    Die gibt es zuhauf. Die SVR ist gefühlt Weltmeister in der Schaffung dieser Stellen. Da gibt es schon so einige. Meistens sind das dann sog. Stabsstellen, welche direkt den DBen unterstellt sind.

  • Scharfe Verwaltungskritik aus der Koalition nach Schmack-Urteil » Regensburg Digital

    |

    […] Wie berichtet, hatte der Bauträger Ferdinand Schmack erfolgreich gegen eine Beseitigungsanordnung der Stadt Regensburg gegen den von seiner Firma errichteten Erdwall im Gleisdreieck geklagt. Auf einen Vergleich wollte sich die Stadt nach zweistündigen Vermittlungsversuchen des Gerichts nicht einlassen. Sie sah den Berg bislang als Abfall und nicht genehmigte Deponie und ordnete dessen Beseitigung an. Der Rechtsstreit ist nur die Spitze eines Eisbergs aus Auseinandersetzungen zwischen dem Unternehmen und Teilen der Stadtverwaltung, die dafür sorgen, dass in dem Bebauungsplanverfahren für das Gleisdreieck seit acht Jahren nichts voran geht (ein Hintergrundbericht von 2019). […]

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