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BayernLB: Verwaltungsräte und Vorstand sind haftbar

Hans Schaidinger und Georg Fahrenschon. Sehen sich beide bald vor Gericht wieder? Foto: Archiv/ Staudinger

Sauber! Laut einem 1.300 Seiten starken Gutachten der Anwaltskanzlei Flick Gocke Schaumburg können Vorstände und Verwaltungsräte der BayernLB in die (bislang stets bestrittene) Verantwortung genommen und für ihre milliardenteuren Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden. Das heißt: Schadenersatz! Im Fokus steht dabei neben Erwin Huber, Günther Beckstein und CSU-Fraktionschef Georg Schmid auch der Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Er sitzt nach wie vor im Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank. Eine zuvor von der BayernLB angeforderte Expertise war – Überraschung, Überraschung – just zum gegenteiligen Ergebnis gekommen. Der Landtag hatte das neue Gutachten in Auftrag gegeben, am Freitag wurden die Ergebnisse dem Vorstand der BayernLB-Kontrollkommission vorgestellt. Jetzt drängt die Zeit. Bis zum Ende des Jahres drohen eventuelle Schadenersatzansprüche zu verjähren. Man müsse das Gutachten erst „auswerten und mögliche Konsequenzen beraten“, so der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon in einer aktuell verbreiteten Meldung. Man darf gespannt sein, wie lange die Auswertung dauert, allerdings bekommt Fahrenschon bereits Druck von der Opposition und der FDP. Eine Klage sei unumgänglich, heißt es auch vom Koalitionspartner. „Ich habe stets betont, dass selbstverständlich umgehend Ansprüche geltend gemacht werden, sofern die Prüfungen zu diesem Ergebnis kommen sollten“, so Fahrenschon am Freitagnachmittag. Bei dem Gutachten ging es ausdrücklich nicht um den milliardenschweren Fehlkauf der maroden Hypo Group Alpe Adria (HGAA) in Österreich, sondern um 30 Milliarden Euro, welche die BayernLB in US-Wertpapiere angelegt hatte. Bisher ist dabei ein Schaden von 300 Millionen Euro entstanden.
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Kommentare (25)

  • Lothgassler

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    Nachdem die Österreicher schon lange nicht mehr für die Hypo Alpe Adria haften müssen, wäre es doch wirklich unfair, wenn jetzt ausgerechnet unsere CSU-Granden haften müssten.
    Da vergeht einem doch der Spaß am politischen Wirken! Wozu trägt man feinsten Loden, d.h. guten bayerischen Filz?

    Die CSU wird rechtliche Schritte 3 Monate hinauszögern und die “Verantwortungslosen” werden nur symbolisch bestraft werden, alles andere würde mich sehr überraschen.

    Was wäre denn eine gerechte Strafe?
    Gerecht wäre Schadensersatz bis zur Privatinsolvenz und Sicherheitsverwahrung.

    Der Skandal geht weiter!

  • Jochen Schweizer

    |

    In Österreich werden zumindest öffentliche staatsanwaltliche Ermittlungen durchgeführt und Verhaftungen vorgenommen. In Bayern hält noch der CSU-Filz alles unter der Decke, wie lange noch?

    Der OB von Regensburg, der sich aufgrund seiner paar Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft, gern als Mann der Wirtschaft bezeichnet hat hier versagt, indem er seinen Kontrollpflichten nicht nachkam, für dieses Verhalten hat er uns seine Kollegen die Verantwortung zu übernehmen, ansonsten wäre dies ein Hohn für jeden Bürger in Bayer, der jeden Tag seiner Arbeit nachgeht und für deren Ausführung die Verantwortung gegenüber seinem Arbeitgeber zu tragen hat.

  • Matthias Beth

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    Die Mitglider des Verfwaltungsrates der LB Bayern sind Teil dieser im Grunde kriminellen Verreinigung die, die naiven, braven, unbescholtenen Steuerzahler in Bayern geschaedigt haben.
    Oder hat schon jemals einer gehoert, dass ein Bankraeuber, Bankraeuber bleiben darf, um zur Aufklaerung eines Bankraubes beizutragen?

  • Reiner Tiroch

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    Nachdem sich alle Politiker für unschuldig erklärt haben, und dieses gutachten etwas anderes sagt, da kommt automatisch die imunität zum tragen. wenn die sauberen herren erwischt werden, dann reden sie von einem unverzeihlichen fehler, aber zahlen darf der bürger.

  • Helmut Matias

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    Hallo! Nur nicht die Anklagefrist versäumen, das Versäumen wünscht sich die CSU und die FDP. Schuldig sind : Vorstände, Aufsichtsräte, auch die nleitende Mitarbeiter, Minister, einschließlich Stoiber (der kommt ungeschoren heraus) und die Verwaltungsbeiräte. Etwa in dieser Reihenfolge. Alle Vergütungen und Abfindungen zurückfordern!! MfG

  • Alexander Holz

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    Man hat es kommen sehen.
    Schaidinger ist blamiert bis auf die Knochen. Alles, was er bislang zur causa Landesbank erzählte (“keine Steuergelder, geringer Betrag aus Portokasse etc.) war unwahr. Entweder er log oder er wußte es nicht besser. Bis Jahresende werden die damals zuständigen VerwRäte verklagt. 200 Mio Euro. Das ist sicher.
    Geklärt müßte werden, ob Sch. sein OB Amt ruhen lassen sollte. Denn ein wegen des Untreueverdachtes möglicherweise haftender und jetzt tätiger OB ist bis zum Ausgang des Zivilrechtsstreites nicht tragbar. Das Amt als Städtratsvorsitzender sollte er ebenso ruhen lassen.

    Für die hier häufiger auftretenden Juristen sollte sich die Frage der Innenhaftung stellen. Muss bei einer Verurteilung der betroffene VerwRat oder die Kommune zahlen? M. E. muß aufgrund der NebentätigkeitsVO die Stadt Regensburg zahlen. Und dann wird die BOS in 20 Jahren gebaut.

    Die kommenden Monate werden spannend.

  • Barbara Junghans

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    @ Lothgaßler

    Zum letzten Satz: muß man leider unterschreiben. Bei den anderen Eskapaden hat unser Stadöberster es ja immer wieder geschafft, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
    Ihre Vorwürfe hat die Wirtschaftsprüferin Linner ja auch zurückgezogen, ohne dass sie unter Druck gesetzt wurde (na, wer hätte denn auch an sowas Böses gedacht!)

    Ex-Ministerpäsident Stoiber ist lt. MZ-Artikel ja auch unschuldig wie ein Säugling. Mein Name ist Hase, Edmund Hase verkündet er. Entweder der Mann hat noch nie von irgendwas eine Ahnung gehabt und hat das nur erfolgreich bemänteln können, sodaß der Bürger es nicht gemerkt hat oder seine angeblichen staatsmännischen Fähigkeiten sind ihm in der Zwischenzeit abhanden gekommen. Seine Erfolge in Brüssel hinsichtlich der Eindämmung der Bürokratie in der EU sind ja auch nicht gerade herausragend und bemerkenswert.

    Ich fürchte nur, es wird mit der HGAA ausgehen wie (fast) immer: Die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen.

  • habemusmamam

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    @Beth
    Wie oft wollen Sie noch kriminelle Vereinigungen um den derzeitigen OB konstruieren? Das mit dem angeblichen bandenmäßigen Betrug war ja auch nix.
    Jetzt steht erst mal Gutachten gegen Gutachten, ob Schaidinger sich überhaupt verantworten muss, und da gehts derzeit ausschließlich ums Zivilrecht.

  • CSU-Mitglied

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    Ist dieses Gutachten irgendwo im http://www.net yu finden? Bestimmt interresant fuer die Mitgleider der CSU, um sich ein eigenes Bild von Ihren Vereinsvorstaenden zu machen.

  • habemusmamam

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    @Holz
    Bin zwar kein Jurist, halte es aber für unwahrscheinlich, dass das Stadtoberhaupt sich seinen Landgerichtspräsidenten raussuchen konnte.

  • Hermann Striedl,ödp

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    Das Gutachten einer privaten Rechtsanwaltskanzlei kommt zum Ergebnis, dass nach ihrer Auffassung sich die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der LBS, zu denen der Regensburger Oberbürgermeister gehört, schadensersatzpflichtig gemacht haben, weil sie bei einem Milliardenbörsengeschäft der LBS ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Bezeichnend für die Diskussion ist, dass bei dem selben Sachverhalt eine von der LBS erholte Expertise von anderen angeblichen Sachverständigen zu einem gegensätzlichen Ergebnis kommt.
    Die Frage ist doch hier, welche Anforderung die von den etablierten Parteien beherrschte Politik an die Auswahl von Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder stellt und welche Aufsicht überhaupt von ihnen verlangt wird. Die sogenannte Politik der etablierten Parteien ist auf einen Turbokapitalismus ausgerichtet, zu dem auch ein krimineller “Casinokapitalismus” gehört. Dies ist sicherlich auch der Grund, warum Herr Scheidinger, der sich als Wirtschaftsfachmann bezeichnen läßt, kein Unrechtsbewußtsein hat.
    Wie sehr sich die Politik, wie sehr sich Herr Scheidinger, vom normalen Rechtsverständnis entfernt hat, zeigt er in Regensburg als Oberbürgermeister. Regensburg ist (wie andere Kommunen auch) unglaublich verschuldet. Ich bin überzeugt, dass es keinen ernsthaften Fachmann gibt, der irgend einen Weg weiss, wie Regensburg, wie überhaupt der Staat, jemals aus dieser Verschuldung herauskommen sollte. Nimmt ein Bürger in einer solchen Situation einen Kredit auf, den er aller Voraussicht nach nicht zurückzahlen kann, ist dies glatter Betrug. Scheidinger schreckt aber nicht zurück, mit aller Macht die Durchsetzung von teuersten Prestigeobjekten (die sicherlich in diesem Umfang nicht zu den notwendigen Pflichtaufgaben der Stadt zählen) durchzusetzen und dadurch die städtische Verschuldung enorm zu erhöhen. Und was noch viel schlimmer ist, er verhindert auch mit aller Macht, dass Stadtratsmitglieder, Presse und Bürger kontrollieren können. Er sorgt vielmehr durch die Schaffung von städtischen GmbH`s, durch die Einschaltung von Investoren, durch die Verheimlichung von Verträgen und Abmachungen unter (m.E,) unrichtiger Berufung auf Geheimhaltungspflichten dafür, dass jegliche Transparenz verloren geht.

  • Veits M.

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    Zur “Leitkultur” und zum hiesigen “Kulturkreis”

    Man lese den Artikel von Frau Bruns über die “Ermattete Demokratie” unter
    http://www.zeit.de/meinung/2010-10/unsere-ermattete-demokratie

    und springe dann gedanklich zu den Schlussausführungen von H. Striedl: er führt dort aus, wie OB Schaidinger unter dem Mantel der kommunalen GmbHs Intransparenz walten lässt (siehe nur statt vieler: Stadtbau-GmbH, der erneut aktuell gewordenen Donaumarkt-Deal 2005=intransparente Verlängerung der öffentlichen Millionenbürgschaft in diesem Jahr).

    Es ist – eigentlich?! – Aufgabe des gewählten Stadtrats, die Verwaltung zu kontrollieren; dafür wurde jeder einzelne gewählt.

    Auch zur Kontrolle der städtischen GmbHs gibt es gesetzliche Handhabe. Siehe z.B Art 93 Abs. 2 Bay. Gemeindeordnung (Text nachfolgend). Doch der Rat der Stadt scheint zu “ermattet” zu sein, um auf diesem Wege zur demokratischen Kontrolle berichtspflichtige Personen u.a. in das Aufsichtsgremium der Stadtbau-GmbH zu entsenden. Diese hätten dann “die Gemeinde möglichst frühzeitig zu unterrichten und ihr auf Verlangen Auskunft zu erteilen”.

    P.S.

    Auszug Art. 93 GO

    (2) 1 Die Gemeinde soll bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung daraufhinwirken, daß ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in einen Aufsichtsrat oder ein entsprechendes Gremium zu entsenden, soweit das zur Sicherung eines angemessenen Einflusses notwendig ist. 2 Vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Vorschriften haben Personen, die von der Gemeinde entsandt oder auf ihre Veranlassung gewählt wurden, die Gemeinde über alle wichtigen Angelegenheiten möglichst frühzeitig zu unterrichten und ihr auf Verlangen Auskunft zu erteilen. 3 Soweit zulässig, soll sich die Gemeinde ihnen gegenüber Weisungsrechte im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung vorbehalten.

    P.P.S

    Nach Art. 92 Abs.1 Satz 2 war für den Ankauf der Donaumarkt-GmbH nicht der Aufsichtsrat (wie geschehen), sondern die Gesellschafterversammlung (der Stadtrat als Vertreter der haftenden Bürgerschaft) allein zuständig.

    Nach Art. 92 Abs. 2 GO wäre der Stadtrat verpflichtet gewesen, beim Ankauf der Donaumarkt-GmbH die allgemeinen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit anzuwenden, was offenbar nicht geschehen ist, denn statt maximal 900 Euro wurden seinerzeit 1879 EURO pro Quadratmeter bezahlt und dafür eine nach Feststellung der Regierung d. O. jederzeit unzulässige öffentliche Bürgschaft erteilt.

    Das, liebe Foristen, ist die praktizierte “Leitkultur” unseres lokalen “Kulturkreises”.

  • Steuerzahler

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    @ÖPNV-Nutzer
    in eigenen Angelegenheiten darf er natürlich nicht mitstimmen.
    Andere Fragen:
    Wenn die Verwaltungsräte jetzt beschließen, eine Klage gegen ihre Vorgänger einzureichen und sie verlieren diese Klage. Haften dann die Verwaltungsräte für die Anwalts- und Gerichtskosten?
    Was ist, wenn keine Klage erhoben wird. Haften die akuellen Verwaltungsräte dann selbst für den volle Schaden, weil die Klagen ja vielleicht erfolgreich gewesen wären?
    Was ist eigentlich mit den Gewinnen aus früheren ebenfalls spekulativen Geschäften der Landesbank, die bislang in den Haushalt geflossen sind? Muss die der Freistaat jetzt wieder rausrücken und gar an die Verwaltungsräte ausbezahlen?
    Brauch ich morgen einen Regenschirm und wer haftet, wenn ich mich falsch entscheide?
    Fragen über Fragen. Hinterher ist man halt doch immer klüger…

  • kopfschuettel

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    ganz nett aus der mz abgeschrieben und mit einer persönlichen (abneigungs-) note versehen. genau wie die mz fehlt aber ein ganz entscheidender hinweis, den man z.b. über die online angebote der “zeit” oder des “handelsblatts” ohne probleme holen kann: die bilanzen die man vor dem kauf vorgelegt hatte, waren geschönt (um nicht zu sagen getürkt). man ist also auf falsche zahlen reingefallen. ich weiss allerdings nicht, ob das juristisch relevant ist. es wäre allerdings als randnote immerhin erwähnenswert gewesen. so ist der artikel wieder mal nur populistisch und schlecht (ab-)geschrieben.

  • ÖPNV-Nutzer

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    @ steuerzahler

    die Frage ist nicht ob richtig oder falsch entschieden wurde.

    Die Frage ist hatten die “Entscheider” die Befugnis zu entscheiden oder haben die Ihre Kompetenzen überschritten.
    Bei Kompetenzüberschreitung und/oder Verstoß gegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Landesbank sind sie drann und haften für den Schaden.

  • Stefan Aigner

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    @kopfschüttel

    Zum Abschreiben: Der Artikel ist vor dem erwähnten MZ-Artikel erschienen.

  • Alexander Holz

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    @ÖPNV-Nutzer:
    Richtig ist:
    Der Freistaat Bayern klagt auf Schadensersatz gegen den damaligen Gesamtvorstand.
    Der (jetzige) Gesamtvorstand klagt auf Schadensersatz gegen den damaligen Verwaltungsrat. Und damit auch gegen den Herrn DiplVw (Univ.) Schaidinger. Das ist aber nicht das Problem!
    Nur die lächerlichste Ausrede des Herrn DiplVw (Univ.) ist die: Ich bleibe Verwaltungsrat, um alles aufzuklären. Man muß bedenken, dass vor den damaligen Entscheidungen dieser heißen Kredite (USA!!! Nicht HypoAlpe) diese Aufklärung erforderlich gewesen wäre. Nicht jetzt, weil es jetzt um den Schaden von etwa 300 Mio Euro geht. Damals hätte Herr DiplVw (Univ.) aufklären müssen!
    Es stellt sich die Frage, wer hat alles noch bei den amerik. Lehmännern gezockt. Wer mit wieviel? Privatpersonen, Amtsträger, GmbH`s, BGBGesell.?? Haben die auch Forderungen an die Bay.LB? Wurden und welche wurden entschädigt? In welcher Höhe? Kann hier vielleicht der Herr DiplVw (Univ) aufklären oder mithelfen?

    Und zu guter Letzt: Die möglichen Schadensersatzforderungen iS HypoAlpeAdria kommen erst noch.

  • kopfschuettel

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    @Bernhard

    sorry, dann hab ich da was durcheinander gebracht und nehme das in bezug auf den artikel zurück vollkommen zurück. hatte auch den letzten absatz im artikel falsch verstanden (gelesen) und es darauf bezogen.

    @Stefan Aigner

    auf donau.de erschien der artikel am 15.10. mittags. darauf habe ich mich bezogen. ihr artikel ist im wesentlichen identisch bis eben auf die persönlichen anmerkungen (Sauber! – Überraschung, Überraschung). mich nervt das einfach. auf mich wirkt das immer so, als würden sie die artikel nur für eine bestimmte zielgruppe umschreiben, damit man sich gegenseitig bestärken kann, dass alle anderen idioten sind. sowas gibts zu oft im netz. schreiben sie halt neutraler und überlassen sie das kommentieren den leuten, die von journalismus keine ahnung haben. so können auch mal diskussionen entstehen. in letzter zeit gibt es hier keine anständigen diskussionen mehr, da die meinung durch den artikel schon vorab feststeht. find ich bisschen schade.

  • Matthias Beth

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    Hat H. OB Schaididnger etwas zum Stand der Ermittlungen in der Sache LB bayern ausgesagt beim Neujahrsempfang?

    Den es gibt ja die lächerliche Aussage des Herrn DiplVw (Univ.) :
    Ich bleibe Verwaltungsrat, um alles aufzuklären.
    Wie ist der Stand der Aufklärung des OB Schaidinger?

    Man sollte bedenken, dass vor den damaligen Entscheidungen dieser Kaneldeckelhypotheken zu kaufen diese Aufklärung notwendig gewesen wäre. Nicht jetzt, weil es jetzt um den Schaden von etwa 300 Mio Euro geht. Damals hätte Herr DiplVw (Univ.) nachfragen und klären müssen!

  • Jochen Schweizer

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    Ein sehr guter Bericht!
    Man gewinnt den Eindruck, dass die Vorstände und deren Mitglieder im Kontrollgremium, dem Verwaltungsrat, für die Führung der BayernLB ihre Ausbildung für Ihre Aufgaben in einem Spielkasino genossen haben. Zumindest scheint es mit dem Bewusstsein nicht weit her zu sein, dass hier nicht das Spielgeld von Monopoly, sondern dem Geld der Bürger verwendet wurde – und wird.
    Mal sehen was weiter geschieht!

  • Veits M.

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    BayernLB: Ergebnisse des U-Ausschusses

    Koalition und Opposition bauen auf getrennte Abschlussberichte.
    Beide werden in der Sitzung des Landtags am 29. März debattiert.

    Die Opposition wird ihre Bewertungen bei einer Pressekonferenz am Mittwoch, 23. März erläutern.

    Es bleibt abzuwarten, ob im Zusammenhang mit der Frage des (grob) fahrlässigen Handelns der Verantwortlichen auch erörtert wird, ob die selbst (!) geschaffene Privilegierung (Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit) überhaupt wirksam ist.

  • Helmut Matias

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    Ich glaube nicht, das St., Hu. und ihre Amigos verurteilt werden. Diese Leute werden 100 Juristen 1.Klasse mit Ihrer Entlastung beschäftigen, deren Kosten tragen selbstverständlich wir Steuerzahler. MfG

  • VonFernSeher

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    Mal eine Verständnisfrage:

    Die sollen ihre Aufsicht verletzt haben, weil die Bank bei US-Immobiliengeschäften aus 30 Milliarden 29,7 Milliarden (-1%) gemacht hat? Sollte ich das richtig verstanden haben, würde ich sagen: sehr glimpflich rausgekommen.

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drin