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Geheimer Zusatzvertrag

Brandlberg: Noch mehr Extrawürste für das Immobilien Zentrum

Eine plötzliche Mehrung an Wohnfläche in einem Baugebiet ist zunächst einmal gut für alle – das hilft einer Kommune, Bedarf zu decken und führt für den Investor zu mehr Rendite. Eine vergessene Kita auf einem Baugebiet ist schlecht für alle – es fehlen die dringend notwendigen Betreuungsplätze für Neubürger, man muss deshalb nachbessern und der Investor verdient etwas weniger. Gut ist es dann wiederum für den Investor, wenn er für diese entgangenen Gewinne von der Stadt sechsstellig entschädigt wird. So zuvorkommend hat die Stadt Regensburg das Immobilien Zentrum beim 17 Hektar großen Baugebiet am Brandlberg behandelt.

Spatenstich am Brandlberg im November 2016. Hier werden über 1.200 Menschen wohnen. Doch die Fläche für eine Kinderbetreuungseinrichtung wurde zunächst "vergessen". Für die notwendige Nachbesserung wird das Immobilien Zentrum Regensburg von der Stadt sechsstellig entschädigt. Foto: IZ

Spatenstich am Brandlberg im November 2016. Hier werden über 1.200 Menschen wohnen. Doch die Fläche für eine Kinderbetreuungseinrichtung wurde zunächst “vergessen”. Für die notwendige Nachbesserung wird das Immobilien Zentrum Regensburg von der Stadt sechsstellig entschädigt. Foto: IZ

Immerhin 17 Hektar – so groß ist das Gebiet am Brandlberg, für das der Stadtrat im Jahr 2016 einen Bebauungsplan abgesegnet hat. Die Stadtverwaltung rechnete damals mit etwa 1.200 Menschen, die dort nach Fertigstellung wohnen würden. Umso erstaunlicher ist es, dass in der damals beschlossenen Planung keine Fläche für Kinderbetreuung vorgesehen war. Auch im flankierenden Beschluss wird diese notwendige Infrastruktureinrichtung nirgendwo erwähnt – eigentlich Standard bei Bebauungsplänen ab einer entsprechenden Größe. Das zeigt ein Blick in die Bebauungspläne zum Areal der früheren Zuckerfabrik, der Nibelungenkaserne oder dem LERAG-Gelände. Das habe man damals „leider vergessen“, hört man als Ausflucht aus dem Umfeld der zuständigen Stellen der Stadtverwaltung, wenn man sich umhört.

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Aus 197 mach 563 Wohnungen

Wer etwas versäumt, muss nachbessern. Im September 2016 erkannte der Stadtrat in öffentlicher Sitzung den Bedarf an Betreuungsplätzen an. Nichtöffentlich dagegen wurde im Mai 2017 ein entsprechender Zusatzvertrag mit den Eigentümern der Fläche beschlossen – die millionenschwere Unternehmensgruppe des „Immobilien Zentrum Regensburg“ (IZ), gegen das die Staatsanwaltschaft seit eineinhalb Jahren in der Korruptionsaffäre ermittelt und dessen Geschäftsführer, Vorstand und Mitbegründer Thomas Dietlmeier am Montag wegen des dringenden Tatverdachts der Bestechung von Oberbürgermeister Wolbergs und Verdunkelungsgefahr verhaftet wurde.

In diesem Zusatzvertrag wird zum einen vereinbart, dass die ursprünglich geplante Bebauung drastisch verändert wird – 60 Einfamilienhäuser werden durch über 170 Geschosswohnungen ersetzt. Immerhin ein Plus von – niedrig geschätzt – 4.500 Quadratmetern Wohnfläche, die anschließend vermarktet werden kann.

Entlang der Osttangente dominiert Geschosswohnungsbau das Bild. Foto: as

Entlang der Osttangente dominiert Geschosswohnungsbau das Bild. Foto: as

Am Rande: Seit den ersten, im Stadtrat vorgelegten Planungen hat sich die Anzahl der Wohneinheiten damit seit 2013 fast verdreifacht – von 197 auf mindestens 563. Eine Entwicklung, die verschiedene Architekten laut einem Bericht der Mittelbayerischen Zeitung mit durchaus gemischten Gefühlen sehen.

Mehr Wohnungen plus ein bisschen Kita = sechsstellige Entschädigung

Doch zurück zu dem Zusatzvertrag vom Mai. Stadt und IZ einigen sich darin auch auf eine Fläche zum Bau der notwendigen Kindertagesstätte mit jenen 74 Betreuungsplätzen. Zusätzlich schlug Wirtschafts- und Finanzreferent Dieter Daminger den Stadträten in der nichtöffentlichen Sitzung vor, das Immobilien Zentrum für die entgangenen Gewinne, den der Bau dieser Kita mit sich bringe, mit über 200.000 Euro zu entschädigen.

Die Stadträte nickten den von Daminger unterzeichneten Vertrag anschließend mehrheitlich ab. Eine neuerliche Extrawurst für das Unternehmen, das bereits unter OB Hans Schaidinger zu erstaunlichen Erfolgen in Regensburg kam (zum Beispiel hier und hier) und das – dieser Eindruck drängt sich geradezu auf – auch aktuell und ungeachtet aller Ermittlungen von den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung regelrecht hofiert wird. 

Bei Sozialwohnungen wird nur die Pflicht erfüllt – nicht mehr

regensburg-digital hat bereits ausführlich über die bislang einmalige Sonderregelung berichtet, die dem IZ von den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung mit Billigung des Stadtrats kürzlich zugestanden wurde. Auf dem LERAG-Areal muss das Unternehmen nur einen Teil der eigentlich vorgeschriebenen „Sozialwohnungen“ (öffentlich geförderter Wohnungsbau) errichten. Den Rest darf das Unternehmen am Brandlberg ausgleichen, an einer Stelle, die ansonsten für Wohnungen ohnehin keine attraktive Vermarktungsmöglichkeit bieten würde und wo das dort errichtete “Quartierszentrum” ausweislich des Bebauungsplans als Lärmschutzriegel für die restliche Bebauung dient. 

Das "Quartierszentrum" mit den Seniorenwohnungen wird als "städtebauliche Dominante" umgesetzt. Wesentlicher Grund für die Vierstöckigkeit: Lärmschutz für die dahinter liegenden Wohngebäude. Foto: as

Das “Quartierszentrum” mit den Seniorenwohnungen wird als “städtebauliche Dominante” umgesetzt. Wesentlicher Grund für die Vierstöckigkeit: Lärmschutz für die dahinter liegenden Wohngebäude. Foto: as

Zum Spatenstich für den Supermarkt, auf den diese Seniorenwohnungen aufgestockt werden, umgab sich das Unternehmen dann werbewirksam mit dem Hautgout des Sozialen und erweckte den Eindruck, als würde hier freiwillig mehr für den geförderten Wohnungsbau getan, als man eigentlich müsste.

Der Vertrag vom Mai 2017 belegt nun: Dieser Eindruck ist falsch. Am Brandlberg errichtet das IZ exakt den öffentlich geförderten, günstigeren Wohnraum, der sich aus der verbindlichen “Sozialquote” und der Verschiebung der LERAG-Pflichten ergibt – keinen Quadratmeter mehr.

Die Kita gehört dem Immobilien Zentrum 

Beim Bau der Kindertagesstätte, mit der Daminger die sechsstellige Entschädigung für das Unternehmen in der nichtöffentlichen Stadtratsvorlage vom Mai rechtfertigte, zahlt das Unternehmen keineswegs drauf. Gebäude und Fläche bleiben Eigentum des IZ, das als Vermieter gegenüber dem Betreiber – den Johannitern – fungiert. Den Baukosten von 2,4 Millionen Euro für die Kita stehen gesetzliche Förderzuschüsse von gut 1,7 Millionen gegenüber, die etwa zur Hälfte von der Stadt getragen werden. An den Betriebskosten der Johanniter, von denen einen Gutteil die jährliche Pacht ausmachen wird, die 25 Jahre fließt, beteiligt sich die Stadt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls mit etwa 180.000 Euro jährlich. Das zeitgleich vereinbarte Mehr an Wohnungsbau bringt zudem eine einmalige Erhöhung der Folgekosten für Infrastruktur von 208.00 Euro zulasten der Stadt mit sich.

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Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte kommt Wirtschaftsreferent Daminger “im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung” zu dem Schluss, dass dem Immobilien Zentrum ein Erstattungsbetrag von 207.000 Euro zusteht. Die Vermietung einer Kindertagesstätte sei im Gegensatz zum Verkauf von zwölf potentiellen Geschosswohnungen, die auf der Fläche hätten entstehen können, „nicht vergleichbar rentabel“ heißt es dazu in der Sitzungsvorlage. Und weiter:

„Ebenso muss beachtet werden, dass der Investor nicht verpflichtet war, die Fläche für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen und den sicherlich auch abwicklungstechnisch einfacheren Weg der Bebauung mit Geschosswohnungen hätte wählen können.“

IZ: „Wir verzichten bewusst darauf, an dieser Stelle Wohnungen zu errichten und damit auch auf eine Gewinnmaximierung…”

Zur Erinnerung: Verpflichtet war das Immobilien Zentrum zum Bau dieser Kindertagesstätte deshalb nicht, weil eine entsprechende Planung im ursprünglichen Bebauungsplan „leider vergessen“ wurde. Ein Bebauungsplan, mit dem die Stadt für diese 17 Hektar große Fläche überhaupt erst Baurecht und damit die Möglichkeit zum rentablen Verkauf von Geschosswohnungen geschaffen hatte. Was in diesem Bebauungsplan und im flankierenden städtebaulichen Vertrag steht, ist nicht Gott gegeben, es ist Verhandlungssache.

"Das Wohl der Kinder und die Lebensqualität insbesondere für junge Familien sind uns extrem wichtig." Das Immobilien Zentrum über das Immobilien Zentrum.

“Das Wohl der Kinder und die Lebensqualität insbesondere für junge Familien sind uns extrem wichtig.” Das Immobilien Zentrum über das Immobilien Zentrum.

Ob die Stadt Regensburg in diesem Fall tatsächlich so gut verhandelt hat? Erst beim Bebauungsplan, in dem man eine Kita-Fläche in einem Gebiet für 1.200 Menschen einfach vergessen hat? Anschließend beim Nachtragsvertrag 2017, der deutlich mehr Wohnraum, damit aber auch ein Mehr an künftigen Bewohnern und ein Mehr an Rendite für das IZ bedeutet, das aber “im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung” für den Bau ihrer eigenen Kita auch noch entschädigt wird? 

Zumindest klingt es vor diesem Hintergrund etwas seltsam, wenn IZ-Vorstand Dr. Thomas Rosenkranz anlässlich der Verragsunterzeichnung mit den Johannitern zum Betrieb des “Kinderhauses” sein Unternehmen wieder einmal mit dem Hautgout des Sozialen umgibt und in einer flankierenden Pressemitteilung verkündet:

„Wir verzichten bewusst darauf, an dieser Stelle Wohnungen zu errichten und damit auch auf eine Gewinnmaximierung, da uns das Wohl der Kinder und die Lebensqualität insbesondere für junge Familien extrem wichtig sind.“

Die Stadt Regensburg wird in dieser Pressemitteilung übrigens mit keiner Silbe erwähnt.

Die Mittelbayerische Zeitung spekuliert in einem aktuellen Bericht darüber, wegen welcher Grundstücke die Staatsanwaltschaft den Geschäftsführer des Immobilien Zentrums der Bestechung beschuldigt. Ein Areal, das angesichts des zeitlichen Ablaufs und der konkreten Vorwürfe dafür infrage käme, ist auch das am Brandlberg.

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Kommentare (29)

  • Olaf

    |

    Das kann schon mal passieren das man was “leider vergessen” hat.
    Da beruhigt es schon, dass unsere Stadt ist nach wie vor handlungsfähig ist.

  • Juan Martin Koch

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    Danke für den informativen Artikel! Das Wort “Hautgout” (ohne e) ist in diesem Zusammenhang aber nicht wirklich treffend, steht es doch für strengen Geruch, im übertragenen Sinne also für Anrüchigkeit oder ein “Geschmäckle”. Es ist also negativ konnotiert und das IZ wäre schlecht beraten, sich freiwillig mit einem “Hautgout” zu umgeben. Dass die ganze Geschichte ein “Geschmäckle” hat, ist allerdings nicht abzustreiten…

  • Stefan Aigner

    |

    Danke für die Korrektur. Das „e“ war peinlich. Die Bedeutung schon ein bisschen so gemeint…

  • mkv

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    @ Olaf

    Zwei Sätze und vier Fehler. Meinen Sie nicht auch, dass eine halbwegs stimmige Form auch den Inhalt ziert und ein wenig Respekt vor dem Leser jedenfalls andeutet?

    Im Übrigen: Wer ist innerhalb der Verwaltung für diese behauptete “Vergesslichkeit” im jeweiligen Amt und in der Referenten-Besetzung zuständig und verantwortlich?

    Und gab es nicht ein Mitverschulden des IZ, welches wissen konnte und musste, dass es einer Kindertagesstätte bedurfte? Und war dieses Verschulden nicht so groß, dass es den Schadensersatzanspruch ggf. bis auf null reduziert haben sollte? Und saß da nicht eine Reihe von Juristen im Rat der Stadt, die bei gewissenhafter Anstrenungen ihres Geistes solche Fragen sich auch hätten stellen können?

    Abnickeritis ist seit 1996 ein Phänomen im Stadtrat, ein Mysterium, das parteiübergreifend “untersucht” gehört.

    Ein Link zu einem Senioren-Ratgeber, der die Gründe der Vergesslichkeit abhandelt
    https://www.senioren-ratgeber.de/Gesundheit/Vergesslichkeit-Nicht-immer-eine-Demenz-330301.html

  • Lothgaßler

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    Wie schwadronierte doch Wolbergs in seiner Videobotschaft? Irgendas im Sinne die Stadtverwaltung leiste sensationelle Arbeit.
    @mkv verweist völlig zu Recht darauf, dass dieses Vergessen wesentlicher Infrastrukturmerkmale nicht nur überforderten oder überlasteten Stadträten bzw. Ausschussmitgliedern anzulasten ist, sondern vielmehr auf mangelhafte Arbeit der mit dem Sachverhalt betrauten Stadt-Bediensteten zurück zu führen ist. Wofür bezahlen wir die dort sitzenden Juristen und Planungsfachleute? Das ist nicht der erste Fall, es wird Zeit dort die Strukturen zu verändern!
    Es ist schon ein starkes Stück, wenn der Bauträger sich mit fremd-bezahlten Federn schmückt. Hier wäre eine Pressemitteilung der Stadt schon angebracht.
    In diesem Baugebiet schlummert noch Potenzial für weitere Enthüllungen. Vielleicht platzt ja mal einem Stadt-Bediensteten der Kragen, und er wirft einen Umschlag bei regensburg-digital ein (ich kenn doch ein paar, trauts euch).

  • joey

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    @mkv
    das ist vielleicht auch kein Schadenersatz, sondern eine vertragliche Kostenerstattung.

    Der Bebauungsplan war ja versehentlich (?) genehmigt, auch die Träger öffentlicher Belange (Caritas, AWO) haben da nichts “entdeckt”. Da mußte dann die Stadt betteln gehen: bitte laßt ein Grundstück frei und baut uns da ein Kinderhaus…

    Übrigens gab es auch in Straubing so ein Versehen: sonst sind Spielhallen verboten, nur bei einem Bauträger, der sonst auch ein Denkmal abreißen durfte und ein Parkhaus wie auch eine Hauptstraße günstig bekam… ausgerechnet der konnte einen großen wertlosen Keller als Spielhölle vermieten.

    Diese Zufälle sind es eben, die die Wirkung höherer Mächte glaubhaft machen. Ja, Gott liebt diese Leute und gibt ihnen immer wieder Glück, auf daß sie auch spenden können und sich dadurch große Ehre und Anerkennung erwerben ob ihrer Sorge um das Gemeinwohl.

  • Interessierter Bürger

    |

    aufpassen mit den Begrifflichkeiten : Wohneinheit und Wohnfläche.
    Wie hoch ist die durchschnittliche Wohnfläche pro Wohneinheit??
    Angenommen: 60 EFH a 125 m2 Wfl. = 7500 m2 Wohnfläche
    170 WE a 45 m2 Wfl. = 7650 m2 Wohnfläche
    Bei diesem durchaus praxisnahen Beispiel ergäbe sich nur eine sehr geringe Erhöhung der Wohnfläche.
    Allerdings sind die Vermarktungsmöglichkeiten der kleineren Wohneinheiten wesentlich besser.

  • mkv

    |

    Zweierlei ist mir noch aufgefallen:

    Herr Aigner beginnt ganz oben mit “Geheimer Zusatzvertrag”. Die Frage, die sich fast von alleine stellt ist: Wie passt das mit dem unter Einschaltung von Transparency International eingeschlagenen Weg der Transparenz zusammen? Wo bitte bleibt die Unterrichtung der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung schützenswerter Rechte Dritter, nachdem es sich insoweit um einen 6-stelligen Euro-Betrag handelte? Eingedenk der Tatsache, wie rigoros und teilweise demütigend und außer Verhältnis man mit mikrigen Transfer-Bezügen zum Beispiel beim Jobcenter der Stadt umgeht: Wo bleibt also der rechte und eineintliche Maßstab städtischer Verwaltungstätigkeit?

    Dann sind ja die Bilder sozusagen “wegweisend” für den zukünftigen Ausbau der Osttangente zum “Vierspurer”, wie ja im Grundsatz schon angelegt. Man braucht sich bloß die prognostizierte Zunahme des Verkehrs hinzudenken und die Frage des Lärm- und Gesundheitsschutzes für JUNG + ALT als unmittelbare Anlieger liegt auf dem Tisch. Wird man dann á la Christa Meier einen zweiten Deckel über die Osttangente (Zweite Stadtautobahn?) zu legen haben? Während man beim Bau der “Stadtautobahn” (im Westen) seinerzeit die u.a. mit der Wiedervereinigung einhergehende Verkehrszunahme kaum einplanen konnte, wäre die künftige Notwendigkeit einer End-of-pipe-Technologie entlang der Osttangente für die kommenden Jahre eine weitere Stufe städtischer Planung von fragwürdiger Qualität. Die Neu-Brandlberger werden den “Früchten ihres Obstgartens” entgegen sehen müssen.

  • Stefan Aigner

    |

    @Interessierter Bürger

    Für die Berechnung der Flächen der 171 Wohnungen lag mir diese Zahl und die genaue GFZ aus dem Vertrag vor (knapp 15.000 qm). Das sind rund 90 qm GFZ pro Wohnung, ein Richtwert der Verwaltung ergibt dann 70 qm Wohnfläche und damit wäre man bei einer Gesamtwohnfläche von rund 12.000 qm. Als durchschnittliche Wohnfläche für ein Einfamilienhaus habe ich auf Basis dieser Werbung des IZ (http://www.immobilienzentrum.de/brandlberg-regensburg-patio/) einen Durchschnittswert von 125 qm Wohnfläche angenommen. Das ergibt bei 60 Häusern 7.500 qm und aus der Differenz zur gesicherten Fläche der Geschosswohungen und der geschätzten Fläche der Häuser komme ich zu der genannten Zahl von 4.500 qm.

  • Cogito ergo sum

    |

    Es ist schon interessant, was so alles “rein zufällig” vergessen werden kann…..

    Die Zufälle gehen aber noch weiter:

    Im Frühjahr 2016 nahm der OB Wolbergs bei der Volksbank einen Kredit auf, um hiervon 228.000 Euro sofort an seinen – vom Wahlkampf hochverschuldeten – Ortsverband Süd als Darlehen weiter zu reichen. Dieser Vorgang hatte ja die ganze Affäre im Juni 2016 überhaupt erst ins Rollen gebracht. Auf die Nachfrage, wie denn der OV Süd das Darlehen über 228.000 € bei Wohlbergs wieder hätte tilgen sollen (und er damit sukzessive gegenüber der Volksbank), erklärte der OB gegenüber der Presse, dass dies langfristig durch weitere Spendeneinnahmen erfolgen sollte.

    Zeitgleich bemerkt die Stadt plötzlich, bei der Planung Brandlberg eine KITA “vergessen” zu haben. Im September 2017 beschließt der Stadtrat daher eine Planabweichung zu Gunsten des IZ sowie die Einplanung der KITA. Im Frühjahr 2017 wird die hierfür fällige geldwerte Entschädigung (dabei hätte die günstigere Planabweichung ja eigentlich schon ausreichen müssen) erstaunlicher Weise auf etwas über 200 t€, und damit rein zufällig in etwa der gleichen Höhe wie der Darlehensbetrag zwischen OV Süd und Wolbergs resp. Volksbank und Wolbergs. Hier gibt es also eine rein zufällige Korrelation in zeitlicher wie auch summentechnischer Hinsicht….

    Abgesehen davon verwundert es irgendwie schon, dass die Volksbank ihr Kreditgeschäft mit Wolbergs offenkundig weiterhin nicht anders bewertet. Dabei dürfte vor dem Hintergrund der Affäre das kredittechnische Ausfallrisiko insgesamt gestiegen sein, zudem ist das monatliche Einkommen des OB durch die Suspendierung schon jetzt deutlich gemindert. Sonstige Sicherheiten wurden ja bekanntlich nicht gewährt….

    Eine Neubewertung könnte hingegen dann entfallen, wenn es – wie vielfach ja schon vermutet wurde – eben doch einen verdeckten Bürgen oder eine anderweitige Abrede zwischen allen Beteiligten gegeben hätte. Es wäre interessant zu wissen, wie das Engagement “Wolbergs” eigentlich bankintern gegenüber Kreditausschuss, Risikomanagement und Revision gerechtfertigt wird. Von Compliance-Aspekten mal ganz abgesehen……

  • Stefan Aigner

    |

    @Cogito ergo sum

    Der Kredit ist nach Informationen unserer Redaktion bereits bezahlt. Und von einer Gewährsperson liegt uns die Information vor, dass das nicht aus Spenden, sondern privaten Mitteln erfolgt ist, deren Herkunft die Kripo nachgegangen ist und demnach keine Beanstandung in diesem Punkt hatte.

  • Interessierter Bürger

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    @ Stefan Aigner

    mit den 15.000 qm ist wahrscheinlich die Bruttogrundfläche (BGF) gemeint.
    Die GFZ (Geschoßflächenzahl) gibt nur das Verhältnis der BGF (der Vollgeschoße – ohne Keller, TG , etc.) zur Grundstücksgröße an.

    Da mir eine durchschnittliche Wohnungsgröße von 70 qm relativ hoch vorkommt, könnte zu vermuten sein, dass die im Vertrag angegebenen 15.000 qm die Summe aller Geschoße ist, also auch inkl. Kellerräumen, Tiefgarage, etc. ???!!!

    Aber sei ´s drum….aus reiner Menschenfreundlichkeit und Gutherzigkeit sind die Anpassungen mit Sicherheit nicht gemacht worden.

    Vielen Dank für die Ihre engagierte Berichterstattung.

  • Cogito ergo sum

    |

    Ich halte es nicht für völlig abwegig, jedoch schon recht ungewöhnlich, wenn es ein kommunaler Wahlbeamter mit diesem bisherigen Lebenslauf schafft, binnen weniger Monate nur aus dem laufenden cash flow runde 200.000 € zu generieren. Aber gut. Zufälle gibt es ja bekanntlich….

  • Mr. T

    |

    Na ja, da wird sich schon ein wohlgesonnener Gönner oder Gönnerkreis gefunden haben, der der Bestechung vollkommen unverdächtig ist. Aus eigenen Kassen hat er es sicher nicht, denn das wäre schon verdächtig, sollte er solche Kassen haben. Hier sollte man vielleicht das Spekulieren sein lassen, gibt ja genug andere Themen in diesem Kreis, die viel weniger Spekulation erfordern.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Markus Frowein” – Eigentlich wollte ich mich nicht in diese Diskussion
    einklinken, aber wenn Sie ausgerechnet von einem Herrn Adler vermerken,
    daß er “nicht an Realitätsverlust” leide, dann kann ich nur erwidern: “Da
    lachen ja die Hühner!”

  • Markus Frowein

    |

    @ Mathilde Vietze

    Natürlich hat Herr Adler, so wie wir beide, nicht immer Recht und leidet, so wie wir beide
    und die meisten Menschen auch, häufig unter Realitätsverlust, doch in dieser Sache hat
    er eindeutig seine prophetische Gabe zur Schau gestellt. Er war leider seiner Zeit voraus.

  • Markus Frowein

    |

    @ Mathilde Vietze

    Herr Adler ist sozusagen das einäugige unter den blinden Hühnern, das auch mal ein Korn …

  • Markus Frowein

    |

    Kommentar gelöscht. Es geht hier nicht um Herrn Adler.

  • Lothgaßler

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    @joey, @mkv u.a.:
    Natürlich wurde die Kita nicht “vergessen” und es war auch kein “Versehen”. Die Damen und Herren in privaten wie städtischen Planungsbüros/-ämtern wissen was Sache ist. WENN sich die Wohneinheiten/ Bewohnerzahlen drastisch ERHÖHEN, DANN wird überprüft, ob die Infrastruktur ausreicht (Telekommunikation, Straßen, Strom, Wasser/Abwasser, Schulen und natürlich auch Einrichtungen zur Kinderbetreuung). Zumal dann, wenn wie bei der Kita ein Rechtsanspruch gesetzlich verankert wurde! Hier braucht es Hinweise/ Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange nicht mehr! Hier muss geklärt werden, wer in der Verwaltung wie gehandelt hat, und wer in welcher Form den Stadtrat/ einen Ausschuss dermaßen mangelhaft informiert/ vorbereitet hat, dass diese Beschlüsse zustande kamen. Der Stadtrat muss endlich mal hinterfragen, ob solche VERSEHEN nicht auch System haben.
    Ich bin kein Journalist und darf deshalb offen meine Meinung dazu formulieren: Das war eine klare Begünstigung ohne Gegenleistung (im wohlverstandenen Interesse) für die Stadtgesellschaft! Deshalb stellt sich mir die Frage: Wem nutzt es, außer dem IZ?

  • joey

    |

    @Lothgaßler
    Sie haben ohnehin fast immer meine Zustimmung, auch hier. Die gesamte Stadtspitze gehört durchsucht… es geht ja offenbar derzeit munter weiter.

    Wenn ich Versehen geschrieben habe, habe ich nur die “” vergessen.

  • R.G.

    |

    @
    Wie kann die Kritik der vielen Architekten, die bei Großaufträgen nicht zum Zug kommen, so sehr fehlen wie in Regensburg? Im Stilistischen und im Wirtschaftlichen?

    Kämpfen sich alle am Minimum ab, mit Häuslebauer-Plänen, und wagen es nicht, sich zu äußern?

    Der Stil der Bauten ist ja auch……… :(

  • hieronymus

    |

    Ein interessanter Artikel in der heutigen Ausgabe der SZ:
    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/wohnen-steigende-baulandpreise-sind-genauso-ein-problem-wie-der-klimawandel-1.3745258

    Ich habe mir sagen lassen, dass die Stadr Regensburg vor ca. 30 Jahren ähnlich argumentiert haben soll, als es um die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Burgweinting. Diese Maßnahme wurde von Schaidinger und Daminger exekutiert. Beide befreundete Volkswirte. Ein Schelm …..

  • Mr. T

    |

    Etwas zu “vergessen” oder etwas unnötiges vorsehen ist auch die übliche Vorgehensweise um etwa bei Ausschreibungen Vorteile für “Eingeweihte” zu schaffen.

  • günther Rieger

    |

    Ein Schlaglicht auf die Frage, wem nützt es? Wohl dem, der durch günstige Erschließungspläne, Bauleitpläne, Baugenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen und durch zufällige Vergesslichkeiten möglichst viele Quatratmeter Wohnfläche auf sein möglichst günstig erworbenes Baugrundstück pflastern kann. Haben die beiden OB jemals Pläne gezeichnet, die folgenden Ausnahmen genehmigt? Wohl kaum, auch wenn sie die politische Verantwortung tragen. Wissen das auch die spendablen Bauträger? Anscheinend nicht, wenn es stimmt, dass ihre “gemeinwohlstiftenden” Zuwendungen nur an die OB gerichtet waren.
    PS. Wo hat Oberstaatsanwalt Ziegler eigentlich überall geprüft? Welche Server hat er nach gelöschten Daten überprüft?

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