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Fleißiger Schlosser oder übler Serieneinbrecher?

War der Angeklagte nur auf dem Weg zur Arbeit? Im Mai vergangenen Jahres hielt eine innerhalb nur weniger Tage begangene Einbruchserie im Inneren Stadtosten von Regensburg die Polizei auf Trab. Seit dieser Woche sitzt ein 32jähriger Regensburger Schlosser auf der Anklagebank des Schöffengerichts – doch er streitet trotz erdrückender Beweise ab, die Einbrüche begangen zu haben. Die Kripo, wie auch die Staatsanwaltschaft sind davon überzeugt, dass „der Richtige“ auf der Anklagebank sitzt und wirft ihm vor, innerhalb von gut einer Woche in sieben Fällen Fenster und Türen aufgehebelt und in drei weiteren Fällen, es versucht zu haben. Die Beute – meist Laptops und Digitalkameras – hatte einen beträchtlichen Wert. Auf die Spur des Angeklagten brachte die Ermittler ein aufmerksamer Hausbewohner, der nächtens gegen drei Uhr morgens verdächtige Geräusche wahrnahm und darauf hin die Polizei verständigte. Den herbei geeilten Zivilfahndern lief ein Mann in die Arme, der trotz der warmen Mainacht eine T-Shirt-Kapuze über den Kopf gezogen hatte und Arbeitshandschuhe trug. Im Ärmel seiner Jacke fanden sie überdies einen Schraubendreher und ein Stemmeisen. Nachdem der Mann erkennungsdienstlich behandelt und seine Arbeitsschuhe fotografiert worden waren, wurde er in dieser Nacht wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine Wohnungsdurchsuchung am darauf folgenden Tag brachte nicht ein Stück Diebesgut an Tageslicht – und der Mann bleibt auch vor Richter Norbert Brem dabei: „Ich hab dazu nichts zu sagen, ich war’s nicht“. Bei solch einer Hartnäckigkeit war selbst der – im Umgang mit widerspenstigen Angeklagten sehr erfahrene – Gerichtsvorsitzende mit seinem Latein am Ende. Ob die sichergestellten Spuren tatsächlich so eindeutig sind, wie es die Staatsanwaltschaft darstellt, muss sich an einem weiteren, noch stattzufindenen Verhandlungstag herausstellen, zu dem fünf weitere Zeugen geladen werden. Dann wird es vor allem auf den Sachverständigen des Landeskriminalamtes ankommen, der aufgrund des sichergestellten Werkzeuges und der Spuren an den Tatorten bereits im Vorfeld zu dem Ergebnis gekommen war, dass Beides zusammen passt. Bis dahin bleibt es bei der Behauptung des Angeklagten, „er sei auf den Weg in die Arbeit (morgens um drei Uhr – Anm. d. Red.) gewesen“. Einen Rückzieher musste die Anklagevertreterin schon am ersten Verhandlungstag machen: Zwar war nach den Feststellungen des Landeskriminalamtes das Profil der Arbeitsschuhe identisch mit den vorgefundenen Fußspuren an drei Tatorten, doch kam ein Gutachter hier lediglich zu dem Schluss „sie könnten passen, jedoch sind sie nicht eindeutig zuzuordnen“. Auf Anraten des Gerichtsvorsitzenden wurden daraufhin drei der zehn Straftaten „aus prozessökonomischen Gründen“ einstweilen eingestellt.

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