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Hoffentlich privat versichert …

patientenNicht als Streik – als „Fortbildungs- und Informationstag“ wollten die Fachärzte in Bayern den vergangenen Dienstag verstanden wissen. Das Ergebnis war das gleiche: Die Praxen der meisten Orthopäden, HNO-, Augen- oder Hautärzte blieben an diesem Tag geschlossen. So auch in Regensburg. Die am 1. Januar in Kraft getretene Honorarreform steht im Fokus der Kritik der Mediziner. Seit den 80ern sei die Vergütung pro Patient um rund 60 Prozent gesunken, beklagt Dr. Joachim Stryz, Beauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in der Oberpfalz. Durch die Reform, in deren Zug feste Beträge pro (gesetzlich versichertem) Patient und Quartal eingeführt wurden, werde das Einkommen der Fachärzte weiter sinken. „Die Reform bedroht die flächendeckende Versorgung der Patienten“, so Stryz. Deshalb sei man am Dienstag auf die Straße gegangen. „Die Fachärzteschaft kämpft für die Patienten.“ Stryz selbst war an diesem Tag bei den Protesten in München dabei und spricht von großer Solidarität seitens der Passanten. Das hört sich positiv an. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass am Mittwoch Dienste eingerichtet wurden, um die Versorgung im Notfall sicher zu stellen. Was es bedeutet, kein Notfall und kein Privatpatient zu sein, musste Hubertus Wiendl erfahren. Der 48jährige litt just am „Fortbildungs- und Informationstag“ unter starken Ohrenschmerzen. Ein Anruf in der HNO-Praxis, bei der er sich deswegen bereits in Behandlung befunden hatte, lässt tief blicken. „Sind Sie Privatpatient?“, war die erste Frage, die ihm am Telefon gestellt wurde. Er verneinte. Es wurde noch kurz darüber diskutiert, ob nun eine akute Gehörgangsentzündung ein Notfall sei oder nicht. Schließlich wurde Wiendl auf den nächsten Tag verwiesen, andernfalls solle er das Uniklinikum aufsuchen. Dort wurde Wiendl – nach zwei Stunden Wartezeit – denn auch behandelt. Wäre es ihm als – ungleich lukrativerem – Privatpatienten anders gegangen? „Eine Gehörgangsentzündung ist zwar unangenehm, aber kein Notfall“, so ein Arzt aus der fraglichen Praxis. Die Frage, ob nun jemand privat oder gesetzlich versichert sei, stelle man generell. Aus Abrechnungsgründen. Ob er als Privatpatient nun behandelt worden wäre oder nicht, lässt sich nicht in Erfahrung bringen. Auf Nachfrage teilt der Arzt aber doch mit: „Man muss schon festhalten, dass die Diskussion um die Honorarreform gesetzlich Versicherte betrifft.“ Ähnlich argumentiert auch KVB-Beauftragter Stryz. Die Praxis habe sich „völlig korrekt“ verhalten. Wiendl sei kein Notfall. „Es gibt keinen Grund, dem Kollegen einen Vorwurf zu machen.“ Nur die Behandlung von Notfällen – Lebensbedrohliches und die Gefahr von bleibenden Schäden – müsse sichergestellt sein. Wenngleich dies nur für Kassenpatienten zu gelten scheint. Denn auch Stryz merkt am Rande an: „Am Dienstag ging es um die gesetzlich Versicherten.“ Vom Weg in die Zwei-Klassen-Medizin, will Stryz schon gar nicht mehr sprechen. „Diese Zwei-Klassen-Medizin gibt es zum Teil doch schon.“ Längere Wartezeiten für Kassenpatienten sind seit längerem belegt. Wenn das Budget überschritten ist, könnten Kassenpatienten, im Gegensatz zu privat Versicherten, auch nur noch mit dem medizinisch zwingend notwendigem rechnen, so Stryz. „Welcher Handwerker repariert schon etwas, wenn er dafür nicht bezahlt wird.“ Foto: (c) Gerd Altmann, pixelio.de
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Kommentare (4)

  • sankafahrer

    |

    ich sags immer wieder: am schönste hat es der patient, solange er bei uns im RTW oder KTW liegt. dem rettungsdienst ist es scheißegal, ob jemand privat, gesetzlich oder gar nicht versichert ist… jeder bekommt die gleiche behandlung

  • rentner

    |

    Diese Säcke!!
    Jahrzehntelang haben Sie sich ihre Säcke voll
    gemacht, jetzt wo die Politik total versagt,
    schlagen diese Säcke auf die Kleinen, die nichts
    dafür können.
    Schämt Euch – meine besonders die, die diese
    Tafel anbringen haben lassen.

  • Kassenpatient

    |

    Wenn ein Facharzt denkt, die Vergütung, die er für einen Kassenpatient bekommt ist zu niedrig, kann er doch eine Kassenzulassung zurückgeben. Er kann doch selbst entscheiden, nur privat Versicherte zu behandeln. Somit wären doch alle seine finanzellen Probleme erledigt.

  • besorgter bürger

    |

    an den sehr geehrten herrn stryz,
    wenn sie bereit sind für einen handwerkerlohn zu arbeiten, dann dürfen sie auch so auf den putz hauen.
    ein automechaniker verdient in bayern ca. 1190 euro netto.
    ich nehme an dafür würden sie nicht mal ein golfspiel unterbrechen.
    mit freundlichen grüßen
    ein besorgter bürger

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drin