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Amtsgericht: Neun Monate für zweifelhafte Annäherungsversuche

Vom Frauenschreck zum Klosterbruder

Es ist nicht leicht für die Männerwelt, sich dem anderen Geschlecht auf eine Weise anzunähern, ohne dass man sich blamiert, lächerlich macht oder – und das ist manchmal der beste Fall – ignoriert wird. Flirtratgeber, Single-Börsen, Anbandel-Partys und Pick-up-Maschen versprechen unfehlbare Erfolgsstrategien für jedermann. Über deren Sinnhaftigkeit lässt sich streiten, aber immerhin dürfte man(n) mit diesen Tipps straffrei ausgehen. Ganz im Gegensatz zu einem 32-jährigen Regensburger, der wegen fehlgeleiteter Annäherungsversuche neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen hat – und damit noch glimpflich davon gekommen ist. Es ist schon eine ganze Weile her, dass sich Markus M. (Name von der Redaktion geändert) in den Anblick einer schönen Frau verliebt hatte. Im Herbst 2009 hat ihn seine Freundin verlassen. Markus M. fühlte sich einsam und streifte allein durch die Straßen seines Wohnviertels im Stadtwesten. Laut eigener Aussage begann er irgendwann damit, durch Fenster in die Wohnungen zu blicken. Irgendwann erblickte er eine attraktive Frau, nennen wir sie Sandra. Er war fasziniert von ihrem Äußeren und blieb an drei verschiedenen Abenden vor dem Fenster ihrer Erdgeschosswohnung stehen, um sich an ihrer Schönheit zu erfreuen.

Ermutigender Blickkontakt durchs Fenster

Auch Sandra blickte hin und wieder durchs Fenster, möglicherweise sah sie dabei den Angeklagten – oder auch nicht; wir wissen es nicht, denn Sandra war bei der Verhandlung am Amtsgericht nicht anwesend. Es gab schon mehrere Versuche, Markus M. dazu zu bewegen, ins Gericht zu kommen und sich dem Prozess zu stellen, doch nicht einmal die sonst so findige Regensburger Polizei wurde seiner habhaft. Angeblich war er arbeiten, als sie ihn um 7 Uhr morgens mitnehmen wollten. Sandra war bei den geplatzten Terminen anwesend, die Richterin wollte es ihr ersparen, ein drittes Mal antreten zu müssen. Sandras Blicke durch ihr Fenster interpretierte der Angeklagte als Interessensbeweis, als Aufforderung. Also klingelte er eines Abends bei ihr. Schon da machte die Angebetete ihm klar, dass sie kein Interesse an ihm hätte. Doch lässt sich ein echter Casanova davon abhalten? Manchmal muss man die Damen eben mit der Nase auf ihr Glück stoßen, ihre Vorstellungskraft anregen, damit sie wissen, was sie wollen. Oder?

Liebesbrief FSK 18

Also kann es ja nichts schaden, mal ein bisschen deutlicher zu werden. Am folgenden Abend kam Markus M. wieder an Sandras Wohnung vorbei und legte ihr unmissverständlich seine Absichten dar: Er sei geil und wolle „ficken“, so der Anwalt des Angeklagten, der die Anklageschrift insofern richtigstellte, als man dort Markus M. unterstellte, er habe Sandra aufgefordert, ihren Rock hochzuschieben. So detailliert sei es nicht gewesen. Ein banales „Ficken“ empfand er als ausreichend; zielführend war es jedoch nicht. Die nächste Abfuhr folgte. Ob die Dame vielleicht mehr auf feinsinnige Kreative steht? Es war ihm einen Versuch wert. Markus M. griff zu einer altmodischen Sitte und schrieb ihr einen Brief. Bei den Damen ist es doch noch immer angekommen, die eigenen Gefühle treffsicher in Worte zu fassen, und etwas Einfühlungsvermögen in die Gedanken und Bedürfnisse der Holden sind auch nie verkehrt. Das hört sich dann ungefähr so an: Der Angeklagte teilte seinem Objekt der Begierde mit, dass er dachte, sie sei „heiß und geil“, aber da habe er sich wohl getäuscht. Listig versuchte er, sie auf den richtigen Pfad zu führen und stellte Mutmaßungen über ihre eigentlichen Wünsche und Bedürfnisse an: Er hätte Lust, sie mal so richtig schön „durchzuficken“, aber dazu sei sie anscheinend „zu feige“. Dabei möchte sie doch mal wieder „einen richtig schönen dicken Schwanz zwischen den Lippen haben“, wenn sie ehrlich ist. Außerdem schrieb er, er „würde sie gern lecken“ und „ihre Muschi und ihren Körper verwöhnen“ (alle direkten Zitate: Anklageschrift). Doch auch von diesen wohl gewählten Worten ließ sich die Angeklagte nicht beeindrucken. Ihr Herz (und andere Körperteile) blieben verschlossen. Aber aller guten Dinge sind drei: Tags drauf klopfte er gegen ihr Fenster und teilte ihr mit, dass er Sex mit ihr wolle und schon „ganz wild auf sie“ sei (Zitat Anklageschrift). Sein Ansinnen blieb erfolglos. Sandra erstattete Anzeige.

Doppelte Erleichterung auf DEZ-Toilette

Neun Monate später verspürte Markus M. erneut den Drang, fremde Menschen an seinen höchstpersönlichen Bedürfnissen teilhaben zu lassen. Dieses Mal überkam es ihn unvermittelt. Als er im Donaueinkaufszentrum auf einer Kundentoilette war, um zu urinieren, überlegte er sich spontan, doch gleich auch noch eine andere Flüssigkeit aus demselben Körperteil ins Pissoir hinterherzuschicken. Hatte er Gefallen an der Putzkraft Frau T. gefunden? Diese hatte jedenfalls freie Sicht auf das Treiben des Angeklagten. Am folgenden Tag hielt er dieses Vorgehen immer noch für eine gute Idee, um sich bei der Damenwelt anheischig zu machen. Also suchte er erneut die Kundentoilette im DEZ auf. Bei dieser Gelegenheit schmiedete er einen raffinierteren Plan: Er begab sich in eine WC-Kabine, die soeben von der Reinigungskraft gesäubert worden war, um (Zitat Anklageschrift) „an seinem erigierten Glied zu manipulieren“. Die Putzkraft hatte keinen direkten Blick auf den Angeklagten, konnte dessen „Show“ jedoch in der Spiegelung der Emaille-Innenwand beobachten. Die Verantwortlichen des Donaueinkaufszentrums stellten Strafantrag.

Nicht an die Angst des Opferes gedacht

Seither hat sich der Angeklagte unauffällig verhalten. Auf mehrfache Nachfrage seitens der Richterin und der Staatsanwältin, wieso er zu solch ungewöhnlichen Maßnahmen griff, hatte Markus M. keine nachvollziehbare Erklärung parat. Es sei „aus Einsamkeit heraus“ passiert, schließlich habe die Freundin vorher Schluss gemacht. Dass sein Opfer Sandra Angst haben könnte, wenn er tagelang in der Dunkelheit vor ihrer Haustür rumlungert und ihr sexuelle Phantasien vorträgt, sei ihm nicht bewusst gewesen. Die Putzfrau habe das „etwas lockerer weggesteckt“ und einfach weitergeputzt, doch Sandra leidet seither an Schlafstörungen und Angstzuständen. Ob er der Richterin Glauben schenkt, wenn diese ihm mitteilt, dass es sich dabei um eine „nicht so erfolgversprechende Art, sich attraktiven Frauen zu nähern“ handelt? Oder der Staatsanwältin, die ihm attestierte: „Ein normales Verhalten ist das nicht!“? Vielleicht folgt er dem Ratschlag der Richterin, die anregte, andere „Ventile zu finden, die normalen sexuellen Bedürfnisse zu kanalisieren“.

Rettung vor dem Knast durch unerklärliches Abtauchen

Für seine fragwürdigen Avancen hielt die Richterin neun Monate mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren wegen Beleidigung, exhibitionistischen Handlungen und Hausfriedensbruch für angemessen. Damit blieb sie einen Monat unter der Forderung der Staatsanwältin. Diese hatte angegeben, sie wäre geneigt gewesen, den Angeklagten wegzusperren, wenn die Verhandlung früher stattgefunden hätte. Doch durch sein längeres Abtauchen habe er schon in einer Art „natürlichen Bewährung“ bewiesen, dass er sich auch angemessen verhalten könne. Immerhin habe es seither keine neuen Anzeigen gegen ihn gegeben, was bei einem Vorstrafenregister mit neun Eintragungen seit 1996 fast schon erstaunlich ist. In der Bewährungsfrist ist Markus M.  nun verpflichtet, sich mindestens ein Jahr von einem Bewährungshelfer am Händchen halten zu lassen. Das erschien insofern notwendig, als der Angeklagte nicht genau wusste, ob er die letzten 20 Euro der Geldstrafe aus seinem letzten Prozess im Jahr 2010 schon bezahlt hatte, ob er nun 5.000 oder 10.000 Euro Schulden bei verschiedenen Gläubigern hatte oder wie lange er genau im Gefängnis saß (es waren neuen Tage wegen seines nachhaltigen Fernbleibens von den Verhandlungsterminen, wie die Richterin aufklärte).

Neuer Plan: die „vollkommene Liebe“ im Kloster finden

Immerhin ist die Richterin trotz seiner Arbeitslosigkeit optimistisch, was die Sozialprognose von Markus M. angeht. Aktuell plant er, in ein Kloster einzutreten. Er habe bereits Kontakt zu einem Benediktiner-Mönch aufgenommen und einen Probeaufenthalt von einer Woche vereinbart. Den musste er jedoch schon zweimal absagen – einmal, weil er erst noch vier Babykatzen verschenken musste, das andere Mal, weil er kurz vor Weihnachten neun Tage in der JVA zubringen musste. Im Kloster hoffe er darauf, die „vollkommene Liebe“ zu finden, die „die Furcht vertreibt“, wie er in einem Buch der Benediktiner gelesen habe. Außerdem wollte er „schon lange einen Meister haben“. Das klingt doch vielversprechend. Furchtlos und im Besitz der vollkommenen Liebe dürfte er wohl auch für die Damenwelt kein Problem mehr sein.
Nach Expertenrunde im Rathaus

Wohnungsmarkt: Die Sozialquote wird erhöht

„Konstruktive Gespräche“ seien es gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt zum Treffen von Politikern und Fachleuten in Sachen Wohnungsbau am Montag. Und tatsächlich scheint eine Sozialquote von 20 Prozent in Neubaugebieten nun in Kürze beschlossen zu werden. Dennoch gibt es innerhalb der Koalition noch einige Diskussionen. Die Basis macht das unruhig. Ein SPD-Ortsverein hat die Fraktion zwischenzeitlich gar aufgefordert, die Koalition mit der CSU „zu überdenken“.

Neujahrsempfang: Schaidinger kürt Schlegl zum Wunsch-Nachfolger

Kronprinz ohne Gefolge?

Jetzt ist es raus: Christian Schlegl soll Oberbürgermeister werden. Zumindest, wenn es nach dem amtierenden OB Hans Schaidinger geht. Auf dem Neujahrsempfang der CSU-Verbände im Stadtsüden empfahl Schaidinger den Fraktionsvorsitzenden Schlegl offiziell als OB-Kandidaten und appellierte an die „Vernunft“ der Regensburger CSU. Ein gewagtes Unterfangen, dem der Kronprinz Schlegl gelassen entgegensieht.

Ehemalige Domspatzen sagen Unterstützung zu

Kriminologe pfeift auf katholische Klagedrohung

Das geplatzte Forschungsprojekt zum sexuellen Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche ist für einige Opfer kein Grund zur Trauer. Beim „Unabhängigen Archiv ehemaliger Regensburger Domspatzen“ hat man vom Anfang an an dessen Sinn gezweifelt. Nun wollen die dort zusammengeschlossenen Missbrauchsopfer dem Kriminologen Dr. Christian Pfeiffer ihre Zahlen zur Verfügung stellen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat unterdessen angekündigt, Pfeiffer zu verklagen. Der sieht einer solchen Auseinandersetzung „mit Freuden“ entgegen.

Forschungsprojekt zu Missbrauch gescheitert

„Ein Vertrag mit der Kirche ist nichts wert“

Das Forschungsprojekt zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche ist gescheitert. Der von der Deutschen Bischofskonferenz beauftragte Kriminologe erhebt schwere Vorwürfe. Offenbar wird dabei ein wesentliches Dilemma der Bischofskonferenz: Sie kann solche Forschungsaufträge nicht ernsthaft vergeben. Es steht jedem Bischof frei, sich zu verweigern. Und das Beispiel Regensburg macht deutlich: Hier wurde bislang nicht aufgeklärt, sondern Aufklärung verhindert. Ohne Rücksicht auf Verluste. Und ohne Konsequenzen.

„Moderne Wegelagerei“

123 Prozent Mieterhöhung: Stadtrat soll Stadtbau bremsen

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OLG Nürnberg verurteilt MZ zu Gegendarstellung

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Nicht verfassungsfeindlich, nicht frauenfeindlich, nicht im Kampf für einen katholischen Gottesstaat und auch nicht die Spur antisemitisch: Glaubt man einer Gegendarstellung, die von der erzkatholischen Piusbruderschaft erstritten wurde, unterscheiden sich die überzeugten Gotteskrieger kaum von den liberalen Weicheiern, die sie sonst so gern kritisieren. Versuch einer Ehrenrettung.

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In eigener Sache: Redaktions-Urlaub

Liebe Leserinnen und Leser, Sie haben es vielleicht schon geahnt: Die Redaktion geht bis Anfang Januar in ihren wohlverdienten Jahresurlaub. Bis zum 24. Dezember werden noch sämtliche Türchen in unserem Adventskalender geöffnet, damit Sie ihre Stadträtinnen und Stadträte auch komplett kennenlernen. Ansonsten werden wir uns allenfalls sporadisch zu Wort melden. Wir bedanken uns bei allen […]

FilmRISS: Kritik zu „Oh Boy“

Nur eine Tasse Kaffee

Im Großstadt-Film „Oh Boy” wandelt ein grandioser Tom Schilling durch die schwarz-weiß-grauen Straßen Berlins. Ein sympathischer Streifen, in dem es dankenswerterweise einmal nicht um Leben und Tod geht, sondern lediglich um eine Tasse Kaffee.

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