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LOStA Ruckdäschel wird Präsident des Landgerichts

Intern haben es die Spatzen schon von den Dächern gepfiffen, nun ist es offiziell: der leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel wird neuer Präsident des Regensburger Landgerichts. Just am 30. April erhielt der 61jährige seine Ernennungsurkunde. Der gebürtige Weidener war knapp fünf Jahre als leitender Oberstaatsanwalt tätig, davon zweieinhalb Jahre in Regensburg. Mit scharfer Kritik sah sich Ruckdäschel bei seinem letzten Fall konfrontiert: den Ermittlungen zum Tod von Tennessee Eisenberg am 30. April 2009. Ruckdäschel, damals noch leitender Oberstaatsanwalt und Pressesprecher in Personalunion, sprach bereits kurz nach dem tödlich verlaufenen Polizeieinsatz davon, dass alles für Notwehr bzw. Nothilfe spreche – just das Ergebnis, dass schließlich die monatelangen Ermittlungen in den Augen der Staatsanwaltschaft ergeben haben. Nicht nur die Rechtsanwälte der Familie Eisenberg sprechen deshalb von „ergebnisorientierten Ermittlungen”. Zuletzt hatte die Regensburger Landtagsabgeordnete Margit Wild (SPD) erklärt: „Die frühe Festlegung auf Notwehr beziehungsweise Nothilfe durch den leitenden Oberstaatsanwalt und den Innenminister hat es möglicherweise schwer gemacht, davon wieder abzurücken.”
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Kommentare (21)

  • otto reicher

    |

    o je!

  • Lang

    |

    Belohnt nun der Innenminister einen Staatsanwalt fürs „Mitspielen“ nach unsäglicher Vor-Freisprechung für „seine“ beschuldigten Polizisten?

    Diese schamlose CSU-Regierung ist eine Schande für Bayern.

    Und das „liberale“ Regierungsanhängsel ohne Leutheusser-Schnarrenberger googelt noch nach “Libertas Bavariae”.

  • grace

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    honi soit…

  • Veits M.

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    Es war in der Vergangenheit regelmäßig Praxis, dass ein PRÄSIDENT von “auswärts” kam. So zuletzt der Landgerichtspräsident a.D. Küspert, der wieder gen München zieht und Teilnehmer der Veranstaltung im Presseclub ( diesen Donnerstag) ist.

    Seit der strafrechtlichen Nichtahndung – verantwortlich: LOStA Ruckdäschel – des Millionendeals am Donaumarkt (2005) hat der designierte Präsident des LG Regensburg Ruckdäschel für mich jegliche Glaubwürdigkeit und Legitimation verloren, noch irgendein öffentlches Amt auszuüben, geschweige denn dem Landgericht Regensburg vorzustehen.

    Wie kann er anderen (Richtern – Bürgern) noch ein überzeugendes Beispiel geben im Sinne von
    “EQUAL JUSTICE UNDER LAW” (1803) ?

  • domiNo

    |

    @Veits
    Es ist nunmal so, dass Juristen oft dieselben Normen unterschiedlich auslegen.
    Als LOStA wollen Sie den Herrn R. nicht mehr wegen Donaumarkt, andere wegen Eisenberg, wieder andere, weil sie den OB wegen nicht vollständig gezahlter Mandatsträgerbeiträge hinter Gitter sehen wollten. Ist R. so untragbar in diesem Amt oder ist speziell das Amt ein undankbares?
    Ein Anwalt hat übrigens die OB-Stichwahl erfolglos angefochten, viele andere Juristen wollten diesem Begehren nicht folgen.

  • Wolfgang B

    |

    *Ein Anwalt hat übrigens die OB-Stichwahl erfolglos angefochten, viele andere Juristen wollten diesem Begehren nicht folgen.*

    Wer war denn dieser erfolglos gebliebene Anwalt?

  • Veits M.

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    @ domiNo

    Leider verstecken auch Sie sich hinter Ihrer “Tarnkappe”. Sie wissen offensichtlich mehr als ich, der ich vor zwei Jahren die OB-Stchwahl (tragendes Argument: Fehlende Wählbarkeit des OB) angefochten habe. Laut einem gestrigen Anruf aus dem VG wurde zwischenzeitlich ein – noch vor dem selben Gericht anfechtbarer -Gerichtsbescheid erlassen, der mir bis heute noch nicht vorliegt. Die zuständige “Präsidenten-Kammer” scheute offenbar die Öffentlichkeit, als sie erstmals ohne mündliche Verhandlung entschied. (Jeder Gerichtspräsident ist grundsätzlich in einer Art “Zwitterposition”: eimmal ist er unabhängiger Richter und nur Recht und Gesetz verpflichtet; zum anderen ist er als Verwaltungschef Weisungsempfänger der Bayerischen Justizministerin.)

    Wer sind Sie also domiNO, da sie offensichtlch in der Lage sind, Quellen des VG Regensburg anzuzapfen?

    Im Übrigen hat meine Anfechtungsklage, die erst am Anfang steht, nichts mit dem Thema dieses Artikels zu tun. Welcher Gesinnung ist also Ihr Beitrag geschuldet, dominNO?

  • Wolfgang B

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    *Ein Anwalt hat übrigens die OB-Stichwahl erfolglos angefochten, viele andere Juristen wollten diesem Begehren nicht folgen.*

    Man kennt das ja: Zwei Juristen, drei Meinungen.

    Bei Anwälten ist das noch a bisserl krasser. Die vertreten die Meinung ihrer Mandanten, denn; Wer zahlt schafft an

  • Aktenzeichen XY

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    „Wer zahlt schafft an“ gilt für unsere StaatsAnwälte leider insbesondere.
    Merk + Herrmann bestimmten die Karriere der StaatsAnwälte und durch heimliche direkte Weisung (Merk) auch das, was solche Anwälte für Recht erklären mussten. Die Unabhängigkeit der Justiz wird vorgegaukelt.

    Mandanten dagegen können ihre Anwälte nicht anweisen und verheimlichen auch nicht die anwaltliche Vertretung privater Interessen.

    Von oben erschwert wird die Polizeiarbeit durch Vereinfacher und Beratungsresistente. Änderungen könnte (außer Ministerwechsel) nur unabhängigere Justiz initiieren. Für Fest- und Wahlkampfreden gut sind Bürgerrechte und Gewaltenteilung („check and balances“).

    Wie frei können Nürnberger Richter über die Ungereimtheiten der Einstellungsverfügung im Fall „Todesschüsse auf verwirrten Musikschüler“ entscheiden? Lockt Herr Herrmann auch sie mit Karriere?

  • Wolfgang B

    |

    Staatsanwälte sind verbeamtet. Sie haben ihren Arbeitsplatz sicher und müssen deshalb nicht fürchten, wegen ihrer Entscheidungen entlassen zu werden. Richter sind sogar gänzlich unabhängig. So, das ist das Eine.
    Das andere ist, daß es viel zu viele Antwälte gibt und jeder nach Mandanten buhlt. Die reden dem mandanten natürlich nach dem Mund.

    Wer meinen möchte, daß Anwälte “frei” sind und Beamte oder Richter “unfrei”, darf das natürlich weiterhin meinen.

  • Roland

    |

    @WolfgangB:
    Zunächst einmal: Staatsanwälte sind nicht frei, sie sind weisungsgebunden dem Justizministerium unterstellt.
    Richter sind zumindest formal frei. Dass Richter deshalb IMMER neutral ihre Urteile fällen gilt leider trotzdem nicht, denn auch Richter sind Menschen, haben Sympathien, Antipathien, “Freunde” etc. – natürlich versucht man einen Richter nicht über Fälle urteilen zu lassen, in denen er auf irgendeine Weise befangen ist, aber gänzlich lässt sich das auch nicht immer ausschließen. Und manche Richter sind bei aller “Unabhängigkeit” einfach Ar********* – siehe “Richter Gnadenlos” Ronald Schill.

    Interessant aber in diesem Zusammenhang die Ansicht – des VÖLLIG unabhängigen (und verbeamteten) Strafrechtsprofessors Dr. Müller, der mit den Anwälten der Familie rein gar nichts zu tun hat und trotzdem sehr deutlich das Vorgehen der Staatsanwaltschaft kritisiert und den Standpunkt vertritt, dass hier aus juristischer Sicht (und ER wird’s als Strafrechtsprofessor wohl wissen!) Anklage hätte erhoben werden müssen und seitens der Staatsanwaltschaft eine ausgesprochene Einseitigkeit wahrzunehmen ist. Auch DAS ist eine Tatsache – und die finde ich sehr bedenklich und ich habe noch kein einziges gutes Argument gehört, weshalb einem angesichts dieser Tatsache NICHT die Haare zu Berge stehen sollten und weshalb man sich NICHT Sorgen um unseren Rechtsstaat machen bräuchte!

  • domiNo

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    @veits
    Meine Quelle war die Onlineausgabe der örtlichen Tagesprintpresse, aus der nicht hervorging, dass Sie der dort genannte Anwalt waren; ich habe die OB-Stichwahl als Beispiel für die Uneinigkeit der Juristen zum selben Tatbestand angefügt, nicht zum Zwecke des persönlichen Angriffs.
    Das wäre vielleicht deutlicher gewesen, wenn ich den Satz an den Anfang gestellt hätte.
    Um auch Ihre Frage nach meiner Gesinnung halbwegs zu beantworten, ich kenne den Verein zur Förderung der materialistischen Weltanschauung.

  • Wolfgang B

    |

    *Zunächst einmal: Staatsanwälte sind nicht frei, sie sind weisungsgebunden dem Justizministerium unterstellt.*

    Staatsanwälte sind verbeamtet und können, ohne Angst vor einer Entlassung haben zu müssen, ihre Arbeit tun.

    Wahr ist, daß sie, wie Arbeitnehmer in vielen anderen Bereichen auch, in eine Hierarchie eingebunden sind.

    *Richter sind zumindest formal frei. *

    So ist es

  • Roland

    |

    @WolfgangB: Schade, dass auch Sie nur mantraartig ihr Unabhängigkeitscredo wiederholen, ohne auch nur im Ansatz inhaltlich auf meine Argumente (z.B. Standpunkt von Prof. Dr. Müller) einzugehen.
    Wie gesagt: ich habe bislang kein überzeugendes Argument gehört, wieso man sich in diesem Fall NICHT Sorgen um den den Rechtsstaat machen sollte – und von Ihnen ist offenbar auch keines zu erwarten.

  • Wolfgang B

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    *Schade, dass auch Sie nur mantraartig ihr Unabhängigkeitscredo wiederholen,*

    Nun, ich halte es für angebracht, zunächst Tatsachen anzuführen, als da wären:

    Wenn diese Tatsachen bestritten werden, dann lohnt sich ein weiterer Dialog ohnehin nicht.

  • Wolfgang B

    |

    *Schade, dass auch Sie nur mantraartig ihr Unabhängigkeitscredo wiederholen,*
    Nun, ich halte es für angebracht, zunächst Tatsachen anzuführen, als da wären:

    >Staatsanwälte sind verbeamtet und können, ohne Angst vor einer Entlassung haben zu müssen, ihre Arbeit tun.>

    Wenn diese Tatsachen bestritten werden, dann lohnt sich ein weiterer Dialog ohnehin nicht.

  • domiNo

    |

    @Roland
    Weshalb ist der Strafrechtsprofessor in deinen Augen “VÖLLIG unabhängig” und Staatsanwälte so viel abhängiger? Die Weisungsbefugnis der Vorgesetzten des Staatsanwalts haben ihre Grenzen (z.B. Strafvereitelung im Amt, Remonstrationsrecht), daneben kann der Staatsanwaltschaft ja mit dem Klageerzwingungsverfahren auf die Füße getreten werden, was momentan doch geschieht.
    Gerade wegen dieser Instrumente mache zumindest ich mir keine allzu großen Sorgen um useren Rechtsstaat.
    Auch der Strafrechtsprofessor hat Disziplinar- und andere Vorgesetzte. Nur weil er eine dir angenehmere Meinung vertritt, ist er keine einsame Lichtgestalt, welche alles richtig einschätzt und neben deren Einschätzung keine andere gültig sein kann.
    Im übrigen halte ich es für unwahrscheinlich, dass – wie hier vom “Aktenzeichen XY” unterstellt, der Innenminister Beamte des Justizressorts mit einer Karriere lockt.

  • gifthaferl

    |

    “Auch der Strafrechtsprofessor hat Disziplinar- und andere Vorgesetzte.”

    Eigentlich nicht.
    Hochschulrektoren schreiben ordentlichen Professoren nicht vor, was die forschen oder lehren müssen, Bildungsminister auch nicht.

    Und eine Stechuhr gibt es auch noch nicht – für die Profs jedenfalls.

    Freiheit von Forschung und Lehre, Art. 5 GG und so

    Da aber Deutschland das Land der Oberlehrer geworden ist – Bologna etc. – Dichter und Denker ist bald ganz vergessen – haben wir vermutlich demnächst nur noch solche …………………

  • domiNo

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    @gifthaferl
    ok der Satz war irreführend, ich habe die Zielvereinbarungen etwas überstrapaziert. Als Wiedergutmachung spende ich morgen was, damit Regensburg-Digital auch die nächste Instanz in Hamburg oder sonstwo schafft. Ist hoffe ich auch dir wichtiger als hier das letzte Wort zu haben.

  • Samson

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    … qui mal y pense. Armes Deutschland!

  • Veits M.

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    Fragen bleiben – auch um ein Verdrängen einer immer noch aktuellen, haftungsbegründenden Vergangenheit bei der Stadtbau – GmbH vorzugbeuen:

    Was verbindet die beiden letzten Leitenden Oberstaatsanwälte?
    Was bedeuten diese “Verbindungen” für die Glaubwürdigkeit der Regensburger Justiz?
    Was für die Demokratie in R. ?

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drin