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Entlassungen vor dem Arbeitsgericht

MZ-Anwalt schießt gegen Gewerkschaft

MZ-Anwalt Weberling: „Beschäftigte wurden aus dogmatischen Gründen auf dem Altar von ver.di geopfert.“ Foto: as

MZ-Anwalt Weberling: „Beschäftigte wurden aus dogmatischen Gründen auf dem Altar von ver.di geopfert.“ Foto: as

Bei den ersten Güteterminen vor dem Arbeitsgericht wegen der Entlassungen im Mittelbayerischen Verlag ließ Rechtsanwalt Johannes Weberling seinem Ärger über ver.di freien Lauf. Zu einer Einigung kam es erwartungsgemäß nicht.

„Ich bringe es mal auf den Punkt“, sagt der Richter gleich zu Beginn des Gütetermins. „Ihnen waren die Kosten zu hoch.“ Deshalb habe sich der Mittelbayerische Verlag entschlossen, die Druckservice Regensburg GmbH (DSR) zum 1. September zu schließen. Es ist einer von mehreren Verhandlungsterminen am heutigen Dienstag. Als Erster sitzt einer der am längsten beschäftigten Mitarbeiter mit seinem Rechtsanwalt auf der Klägerbank – er ist 58 und war 42 Jahre beim MZ-Verlag. Ebenso wie seine zehn Kollegen hat er das Angebot, einer sogenannten „Beschäftigungsqualifizierungsgesellschaft“ (BQR), die auf ein Jahr angelegt wäre, sowie einer pauschalen Abfindung von 12.000 Euro brutto abgelehnt. Er klagt auf Wiedereinstellung.

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Mehr Öffentlichkeit als erwartet

Er könne verstehen, dass die Betroffenen das Vorgehen des Unternehmens nicht nachvollziehen könnten, erklärt der Richter. Erst im April 2014 sei die DSR vom Druckzentrum der Mittelbayerischen abgespalten worden. Damals habe es noch Schreiben gegeben, in denen es geheißen habe, die Ausgliederung geschehe, um die Beschäftigten zu motivieren und noch stärker an das Unternehmen zu binden sowie neue Mitarbeiter zu gewinnen. Nur eineinhalb Jahre später sei dann die Kündigung erfolgt. Eine neue MZ-Tochter, die M-Logistik, erledigt nun die Arbeit, die bisher die DSR übernommen hatte – zu niedrigeren Löhnen.

Die Frage, um die es nun vor Gericht gehe sei, ob ein Betriebsübergang stattgefunden habe – dann hätten die DSR-Mitarbeiter ein Recht auf Weiterbeschäftigung – oder eben nicht.

MZ-Anwalt Johannes Weberling bestreitet naturgemäß einen Betriebsübergang. An den Maschinen, wo zuvor die DSR gearbeitet habe, seien derzeit „vier verschiedene Firmen“ tätig. „Die Beschäftigung ist objektiv weggefallen.“

Recht viel mehr sagt Weberling zu dem Thema nicht. Er nutzt den Termin zu einer Abrechnung mit der Gewerkschaft ver.di, die in den letzten Wochen zusammen mit den DSR-Beschäftigten vielfältige Proteste initiiert hatte – anlässlich des BDZV-Kongresses in Regensburg, aber auch bei den Feierlichkeiten zum 70. Geburtstag der Mittelbayerischen Zeitung. Das war zum einen öffentlichkeitswirksam, zum anderen war es peinlich für Weberlings Auftraggeber, MZ-Herausgeber Peter Esser, dessen Vorgehen mittlerweile auch in Branchenmagazinen zum Thema geworden ist. Zeit, um zurückzuschlagen.

„…Mitarbeiter mit 58 Jahren findet mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent wieder einen Arbeitsplatz.“

In Weberlings Augen ist ausschließlich die Gewerkschaft für die Entlassungen verantwortlich. Die Beschäftigten seien „aus dogmatischen Gründen auf dem Altar von ver.di geopfert“ worden. Immerhin habe der Verlag für die Altbeschäftigten Bestandsschutz angeboten, lediglich für neue Mitarbeiter sollte der – um rund 20 Prozent niedrigere – Tarif des Verbands Druck und Papier gelten. „Das hat ver.di nicht gemacht.“ Also habe der Verlag gar nicht anders reagieren können. Und wer jetzt behaupte, dass die angebotene BQR die Arbeitslosigkeit lediglich verzögere, „der hat von der Materie keine Ahnung“, so Weberling weiter. „Auch ein Mitarbeiter mit 58 Jahren findet dadurch mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent wieder einen Arbeitsplatz.“

Das Druckzentrum der MZ. Die Entlassungen gehen nun vor Gericht. Foto: as

Das Druckzentrum der MZ. Die Entlassungen gehen nun vor Gericht. Foto: as

Erwartungsgemäß scheitert die Einigung bereits wenige Minuten später, das gilt auch für die nachfolgenden Termine. Die Hauptverhandlungen werden für den Februar und März 2016 angesetzt.

“Kündigungen von langer Hand geplant”

ver.di-Sekretär Pascal Attenkofer, den wir mit Weberlings Vorwürfen konfrontieren, bezeichnet dessen Aussagen als „erstunken und erlogen“. Zwar habe es das Angebot für Bestandsschutz gegeben. Die Gewerkschaft und der Betriebsrat hätten aber zusätzlich einen Lohnverzicht von rund 13 Prozent für neue Mitarbeiter angeboten. „Aber Herr Weberling wollte unbedingt in den Papier und Pappe-Tarif, der etwa 20 Prozent weniger bedeutet hätte. Es gibt meines Wissens nicht eine Zeitungsdruckerei, die diesen Tarifvertrag anwendet.“ Die Verhandlungen hätte schließlich nicht ver.di, sondern Weberling abgebrochen. „Wir wären weiter am Verhandlungstisch geblieben. Es entbehrt jeder Grundlage, was er da erzählt.“ Die Entlassungen seien von langer Hand vorbereitet und geplant gewesen.

Pascal Attenkofer: "Erstunken und erlogen."

Pascal Attenkofer: “Erstunken und erlogen.”

Nun müsse man abwarten, wie das Gericht am Ende entscheide, so Attenkofer. „Herr Weberling war mit seinem Vorgehen nicht immer erfolgreich. Bei ähnlichen Fällen in Köln und Berlin ist er gescheitert.“

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Kommentare (8)

  • Tobias

    |

    Die ganzen Zeitarbeiter 45 Jahre und aufwärts stehen ganz krass den “95 Prozent” gegenüber, die angeblich danach wieder eine Arbeit finden. Das wären ja 19 von 20 Leuten. Ich glaube, da hat jemand in der Tat “keine Ahnung von der Materie”.

    Dass man als gieriger Arbeitgeber(-anwalt) gegen den Mitarbeiterschutz meckert war klar. Ich bin froh und stolz, dass es die Gewerkschaft gibt und ich zahle auch jeden Monat meinen Beitrag, damit es solche Schweinereien nicht so leicht haben / verhindert werden können..

  • Vinzenz

    |

    “Immerhin habe der Verlag für die Altbeschäftigten Bestandsschutz angeboten, lediglich für neue Mitarbeiter sollte der – um rund 20 Prozent niedrigere – Tarif des Verbands Druck und Papier gelten. ”
    Und der Gewerkschaftsmann bestätigt das auch noch ?!? Bin ich doof aber Bestandsschutz bedeutet doch dass die noch alle angestellt sein könnten und der neue Tarif nur für Neue gelten soll ? Wenn das wirklich stimmt, kapiere ich nicht wie man sowas ablehnen kann

  • Hainer

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    Hallo Vinzenz.
    Bevor man einen Kommentar schreibt sollte man sich über die Umstände informieren, oder man lässt es bleiben.

  • Vinzenz

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    Hallo Hainer,
    Was sind denn die Umstände ? Es wurde über nen Haustarifvertrag verhandelt, das ist am Ende nicht zusammengegangen, dann kam Firmenende, Angebot Weiterbildungsgesellschaft, Klage , Gütetermin usw – richtig ?
    Wenn man dann liesst dass alle alten Arbeiter ihre Konditionen erhalten hätten und der verdi-Mann das auch noch bestätigt, dann gehts da doch tatsächlich um Gewerkschaftspolitik und ich verstehe nicht wie man das als Arbeitnehmer nicht annimmt, vor allem kurz vor der Rente ? Bestandschutz ist doch die einzige Möglichkeit wie man solche Veränderungen gemeinsam gewuppt bekommt

  • Hainer

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    Nochmal Vinzenz.
    Der im Artikel genannte Verband Druck und Papier bezüglich 20% niedriger Vergütung ist nicht richtig. Es ist der Verband Papier, Pappe, Kunststoff gemeint in den die Kollegen wechseln sollten, mit weniger Lohn, niedrigere oder gar keine Zuschläge mehr bei Nacht-,sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Auch wären Urlaubs-und Weihnachtsgeld betroffen.
    Zum Bestandsschutz was zum lesen:
    Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert ist bei Kündigungsschutzanträgen und Weiterbeschäftigungsanträgen gegen den alten und den neuen Arbeitgeber insgesamt auf vier durchschnittliche Bruttomonatsverdienste festzusetzen (ein Bruttovierteljahresverdienst für die Bestandsschutzanträge gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG und eine Bruttomonatsvergütung für den Weiterbeschäftigungsantrag gemäß § 48 Abs. 1 GKG iVm § 3 ZPO). Die Gegenstandswerte der Kündigungsschutzklagen gegen den alten und den neuen Arbeitgeber sind nicht zu addieren. – See more at: http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/streitwert-fuer-bestandsschutzantraege-gegen-alten-und-neuen-arbeitgeber-beim-betriebsuebergang-369559#sthash.uTokoEux.dpuf
    Das Angebot BQR, Dauer ein Jahr, 80% Lohn, die äußerst “großzugige” Abfindung von 12000 Euro brutto und das alles wird auch noch zum Großteil von der Bundesagentur für Arbeit getragen, von meinen und auch vielleicht auch Ihren Steuergeldern.
    Wenn Sie so etwas für in Ordnung finden, wünsche ich Ihnen für die Zukunft zwei Dinge:
    1. Dass Sie nie in solch eine Situation in ihrem Leben kommen werden.
    2. Dass Sie mal einen der Leute denen gekündigt wurde treffen und denen ihre Meinung kundtun. Das wäre dann mal schön “gewuppt”.
    Keinen Dialog mehr. Es reicht!

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