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Kolumne

Morgen, Regensburg! Geschäftsleute im Pech, Bauherren im Glück

Wenn man die Thundorfer- und Keplerstraße für neun Monate für den Verkehr sperren kann, ohne dass das große Chaos ausbricht, warum geht das eigentlich nicht dauerhaft? Warum wurden die Fairteiler im April geschlossen und öffnen die überhaupt wieder? Und wie ist das mit brutto und netto?

1. „Der Fischmarkt gehört nicht zu Regensburg.“

Bis Anfang der 2000er Jahre waren die Thundorfer- und Keplerstraße mit dem Fischmarkt im Zentrum eine beliebte Ausgehmeile in der Regensburger Altstadt. Das ist heute deutlich anders. Die Veränderung zeigt sich an der regelmäßigen Fluktuation, besonders bei Gastrobetrieben am Fischmarkt.

„Anscheinend hat man uns vergessen“, sagte mir kürzlich der Inhaber eines Imbisses zu mir. „Der Fischmarkt gehört nicht zur Regensburger Altstadt.“

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Der Grund für die aktuelle Frustration der Gewerbetreibenden rund um den Fischmarkt: Seit Ende Februar ist die Donauparallele wegen einer Baustelle beim Weinmarkt für den Bus- und Pkw-Verkehr gesperrt. Auch Fahrräder werden umgeleitet. Ursprünglich sollte die Straße ab Mitte Juni zumindest teilweise wieder geöffnet werden.

Die Zufahrt zur Keplerstraße bleibt noch bis November dicht. Foto: as

Doch letzte Woche informierte die Stadt die Geschäftsleute und Anwohner: Eine teilweise Öffnung ist „aus Sicherheitsgründen“ nicht möglich. Die Sperre bleibt „voraussichtlich bis Mitte November“ bestehen – ein weiteres halbes Jahr.

Der Inhaber eines Gastrobetriebs berichtet von Umsatzeinbußen von bis zu 30 Prozent. Er ist nicht der Einzige. Während wir uns unterhalten, kommen immer mehr Leute dazu.

Vor allem die ausbleibenden Busse, die für ein gewisses Grundrauschen sorgten, fehlen. Die übliche Fluktuation zu Dultzeiten bleibt aus. Die kostenlosen Busse fahren woanders.

Trotz Verkehrsfreiheit wirkt der Fischmarkt nicht attraktiv. Straßenrand und Bushaltestelle stehen voller parkender Autos. Niemand greift ein.

Bei den Glascontainern am Weinmarkt dachte jemand bei der Stadt offenbar, dass ein Absperrband reicht, um darauf hinzuweisen, dass ein Abholung derzeit nicht möglich ist und die Container nicht verwendet werden können. Entsprechend sieht es aktuell aus.

Ein Absperrband hat nicht gereicht. So sieht es aktuell beim Glascontainer am Weinmarkt aus. Foto: as

Die Betroffenen der Situation, meist Geschäftsleute mit Migrationshintergrund, sind wenig informiert und kennen keine Ansprechpartner bei der Stadt oder den mit Fördergeld ausgestatteten Verein „Faszination Altstadt“, der die Interessen der Geschäftsleute in der Altstadt vertreten soll.

Man könnte die Verkehrssperrung als Chance nutzen. Mehr Freisitze für die Dönerläden, Lokale und Imbisse, Konzerte oder ein kleines Fest rund um den Fischmarkt, ein paar Pflanzkübel statt wilder Parkplätze. Transparente könnten auf die Betriebe hinweisen, statt Schilder, die selbst Fahrradfahrern signalisieren: Haltet euch fern.

Mehrere Betroffene wollen sich nach meinem Hinweis nun an den Altstadtkümmerer wenden.

Abgesehen von parkenden Autos verwaist: der Fischmarkt. Foto: as

Ich frage mich, ob man die Donauparallele nicht dauerhaft für den Verkehr sperren könnte – abgesehen von Altstadtbussen – und daraus eine attraktive Fußgängerzone machen könnte.

Die Hauptverkehrsachse, die dort entlangläuft, macht die Gegend unattraktiv und ist nachts bei Gastrobetrieb und Rasern, die eine Altstadtrunde drehen wollen, manchmal lebensgefährlich.

Wenn es möglich ist, diese Straße neun Monate zu sperren, ohne dass in Regensburg das große Verkehrschaos ausbricht, dann ist das auch dauerhaft möglich. Die Gewerbetreibenden dort, mit denen ich gesprochen habe, hätten nichts dagegen, und die Politik muss das Geschrei einer lauten Minderheit, die meint, ihr Geschäft gehe unter, wenn man nicht direkt mit dem Auto davor parken kann, endlich aushalten. Kuschel-Koalition übernehmen Sie.

2. Urteil verschoben

Am morgigen Donnerstag hätte im Schadenersatzprozess von Ex-Domspatz Matthias Podszus gegen das Bistum Regensburg eine Entscheidung verkündet werden sollen. Es geht um Schadenersatz von bis zu einer Million Euro.

Nun wurde der Termin auf den 11. Juni verschoben. Hintergrund sind offenbar Recherchen des SWR wegen möglicher Befangenheit der Richterin.

Tatsächlich ist Richterin Adda Trautsch Vorsitzende des Elternbeirats bei den Regensburger Domspatzen. Das hatte sie bereits zu Beginn des Prozesses offengelegt. Matthias Podszus und sein Rechtsanwalt hatten deshalb keine Bedenken.

Matthias Podszus und sein Rechtsanwalt Sven Markuske. Foto: as

Was die Richterin nicht erwähnte, waren Stpendien, die zwei ihrer Söhne erhielten. Sie habe das nicht für erwähnenswert gehalten. Denn tatsächlich werden diese Stipendien von einer unabhängigen Institution vergeben. Matthias Podszus wurde von der Terminverschiebung völlig überrascht. Die Journalisten des SWR hatten mit ihm oder seinem Rechtsbeistand keinerlei Kontakt aufgenommen. Das hätten sie vielleicht besser tun sollen.

In einem Schreiben seine Rechtsanwalts Sven Markuske an das Landgericht Regensburg heißt es als Reaktion:

„Das Vorgehen der Presse (wird) von Seiten des Klägers hier aufs Schärfste verurteilt. Aus hiesiger Sicht ist diese Vorgehensweise völlig unakzeptabel.“

Die Richterin halten Matthias Podszus und sein Anwalt nach wie vor für nicht befangen. Die Stpendien hätten nichts mit dem Rechtsstreit zu tun und stammten weder von der Kirche noch den Domspatzen.

Dem SWR schrieb Markuske ins Stammbuch:

„Wir sind erschüttert, dass der Entscheidungsfindungstermin verschoben wurde, weil der Kläger noch länger Ungewissheit hat.“

Wie das Verfahren und das Verhalten des Bistums Regensburg einzuordnen sind, habe ich kürzlich in einem Video bei „Hey Regensburg“ erklärt, das ich hier einbinde.

 
 
 
 
 
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3. Der erste Bauturbo ist da

Am 7. Mai wurde im Gestaltungsbeirat das erste Projekt im Rahmen des Bauturbos vorgestellt.

Zur Erinnerung: Mit dem Bauturbo ermöglicht der Gesetzgeber Kommunen, Verfahren zum Wohnungsbau zu erleichtern und zu beschleunigen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt den Kommunen überlassen.

In Regensburg sorgte der Beschluss vor der Kommunalwahl für viel Kritik. Die Grünen, damals noch nicht in einer Koalition mit der SPD, sprachen von einem „Kniefall vor den Bauträgern“.

Der Beschlussvorschlag von Planungsreferent Florian Plajer wurde damals von CSU, SPD, Brücke, FDP und Freien Wählern gekippt. Es wurden deutlich großzügigere Grenzen für Bauturbo-Projekte beschlossen, die Bauherren von gewissen Kosten für soziale Infrastruktur und der Verpflichtung zum Bau von Sozialwohnungen befreien.

Besonders auffällig: Als Obergrenze für Bauturbo-Projekte wurden 7.000 Quadratmeter Geschossfläche netto festgelegt (anstatt wie vom Planungsreferenten vorgeschlagen: 2.500 Quadratmeter Geschossfläche brutto).

Der Begriff Nettogeschossfläche ist in Verwaltungsvorlagen zu Bauvorhaben oder Bauleitplanverfahren nicht üblich. Weder in Regensburg noch anderswo. In einer so frühen Planungsphase ist er nicht gebräuchlich. Es ist eine schwammige Grenze. Die Bruttogeschossfläche liegt 15 bis 30 Prozent über der Nettogeschossfläche. Anpassungsfähig. Aus 7.000 Quadratmetern netto können schnell 8.000 bis 9.000 Quadratmeter brutto werden. Vor diesem Hintergrund ist der Begriff Nettogeschossfläche verschleiernd und intransparent. Damals im März schrieb ich:

„Der von der CSU erarbeitete und von SPD, Brücke, FDP, Freien Wählern und CSB unterstützte Änderungsantrag zum Bauturbo liest sich, als hätte ihn ein Bauträger diktiert.“

Und dabei bleibe ich angesichts der aktuellen Entwicklungen auch.

Die großzügige annähernde Vervierfachung der Obergrenze war insbesondere eine Reaktion auf den Brandbrief von mehr als zehn Bauträger-Unternehmen im November 2025. Sie hatten die bisherigen Vorgaben kritisiert und der Regensburger Stadtverwaltung kaum verhohlen Inkompetenz unterstellt.

Koordinator des Schreibens war Dr. Thomas Rosenkranz, früher beim Immobilien Zentrum Regensburg, nun seit geraumer Zeit mit einem eigenen Unternehmen aktiv: R&E Immobilien.
Die R&E Immobilien ist es auch, die nun das erste Bauturbo-Projekt verwirklicht.

Dort, wo heute das Avia-Hotel an der Frankenstraße steht, sollen 110 Wohnungen entstehen, davon 35 als betreutes Wohnen für Senioren. Der Rest geht in den Verkauf.

Das Avia-Hotel wird abgerissen. Hier entsteht Wohnbebauung.

Ein Vorteil des Bauturbo ist sicherlich, dass eine solche Wohnbebauung an dieser Stelle ursprünglich nicht möglich gewesen wäre. Dann wäre eine Genehmigung nach §34 Baugesetzbuch nötig gewesen, der sogenannte Lückenschlussparagraph.

Rosenkranzs Neubau hätte sich an der Umgebung orientieren müssen und wäre dann in dieser Dimension nicht genehmigungsfähig gewesen. Nun entsteht eine größere Bebauung, mehr Wohnraum, die sich durch die Beratung des Gestaltungsbeirats auch in die Umgebung einfügt.

Der Vorteil ist also: Mehr Wohnraum, der architektonisch auch nach etwas aussieht. Das sagen jedenfalls Gestaltungsbeirat und Planungsreferent.

Dass das Projekt von Rosenkranz aber überhaupt unter den Bauturbo fällt, ist der großzügigen Erweiterung auf 7.000 Quadratmeter Geschossfläche netto zu verdanken. Die geplante Bebauung hat zwar rund 8.000 Quadratmeter – aber zum Glück brutto.

4. Fairteiler sollen bald wieder öffnen

Mitte April sorgte die Schließung der Lebensmittelschränke von Foodsharing, Fairteiler genannt, für Aufregung. Die Schließung erfolgte „haftungsbedingt“. Es sei zwar nichts passiert, aber neue Informationen und rechtliche Unsicherheiten hätten zu diesem Schritt geführt, ließen die Lebensmittelretter verlauten.

„Als Privatpersonen könnten wir juristisch belangt werden“, hieß es. Und: „So leid es uns tut: Es wird bis auf Weiteres keine Fairteiler mehr geben. “

Schnell schossen Gerüchte ins Kraut: Foodsharing Regensburg stehe vor dem Aus, hieß es. Das als überfürsorglich bekannte Rechtsreferat der Stadt Regensburg habe den Lebensmittelrettern Angst gemacht – und das in der Foodsharing-Stadt Regensburg.

Die geschlossenen Fairteiler sollen bald wieder geöffnet werden. Foto: Foodsharing Regensburg

Doch am Ende wird wohl nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Von einem Aus für die Fairteiler oder gar Foodsharing kann keine Rede sein.

Das ergibt zumindest ein Gespräch mit Verantwortlichen der Regensburger Regionalgruppe. Die Fairteiler werden voraussichtlich in ein paar Wochen wieder geöffnet.

Im Vorfeld der geplanten Vereinsgründung von Foodsharing habe man sich mit Haftungsfragen beschäftigt. Dabei sei man „vielleicht etwas übervorsichtig“ gewesen.

Falls sich jemand an Lebensmitteln aus dem Fairteiler den Magen verdirbt, haften zwar tatsächlich die Betreiber. Allerdings, so das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es gilt das sogenannte Ehrenamtsprivileg.

Es dürfte also in Kürze eine positive Nachricht und wieder offene Fairteiler geben. Abseits der Lebensmittelschränke macht Foodsharing ohnehin die ganze Zeit weiter.

Entspannte Restwoche!

 

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