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Mögliche Befangenheit

Nach Brillen-Bericht: Verhandlung gegen Wochenblatt-Redakteur abgesagt

Der Prozess gegen Christian Eckl wegen übler Nachrede wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die zuständige Richterin hat angezeigt, möglicherweise befangen zu sein.

Wegen möglicher Befangenheit der Richterin wurde die Verhandlung gegen Christian Eckl (li. mit Oberbürgermeister Joachim Wolbergs) verschoben Foto: Archiv/ Staudinger

Wegen möglicher Befangenheit der Richterin wurde die Verhandlung gegen Christian Eckl (li. mit Oberbürgermeister Joachim Wolbergs) verschoben Foto: Archiv/ Staudinger

Ob nun absichtlich oder zufällig: Mit einem Artikel über die Brille von Richterin Ursula Schimke-Kinskofer hat Christian Eckl offenbar einen Aufschub seines öffentlichen Prozesses wegen übler Nachrede erreicht. Für die Verhandlung am heutigen Montag, wo sich Eckl wegen eines Kommentars über Stadträtin Tina Lorenz hätte verantworten müssen war Schimke-Kinskofer als vorsitzende Richterin vorgesehen. Kurzfristig hatte sich gegenüber dem Gericht allerdings angezeigt, dass sie möglicherweise befangen sei. Die Verhandlung wurde abgesagt.

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Bericht über Brillen-Prozess

Der Hintergrund: Im letzten Wochenblatt hatte Christian Eckl einen Artikel veröffentlicht, in dem ein Rechtsstreit zwischen Richterin Schimke-Kinskofer und dem Freistaat Bayern thematisiert wurde. Es ging um Beihilfe-Zahlungen für Schimke-Kinskofers Brille. Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg bekam die Richterin recht. In Eckls Berichterstattung scheint sie nun einen möglichen Befangenheitsgrund zu sehen.

Nun müssen sowohl Eckl als auch Schimke-Kinskofer zu der möglichen Befangenheit Stellung nehmen. Erst dann wird über einen neuen Termin entschieden und darüber, wer bei der Verhandlung den Vorsitz inne haben wird.

Eckl wehrt sich mit renommiertem Strafrechtler

Weil er Stadträtin Lorenz in einem Kommentar unterstellt hatte, eine Schnorrerin auf Steuerzahlers Kosten zu sein und das ganze mit objektiv falschen Tatsachenbehauptungen untermauert hatte, war Christian Eckl ein Strafbefehl über 3.200 Euro ins Haus geflattert. Der Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts akzeptierte diesen Strafbefehl nicht – nun muss ein Gericht entscheiden. An Eckls Seite steht der renommierte Strafrechtler Michael Haizmann.

Anlass von Eckls rufschädigendem Kommentar war der Austritt von Tina Lorenz aus der Koalition. Nach Bekanntwerden der Spendenaffäre sah die Piratin die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr als gegeben an.

Ohnehin fiel auf, dass Eckl in Zusammenhang mit der Affäre eine sehr einseitige Position zugunsten von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs eingenommen hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Zusammenhang auch wegen Bestechung gegen Eckl. Er soll Wolbergs im Gegenzug für vertrauliche Unterlagen wohlwollende Berichterstattung zugesagt haben.

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Kommentare (16)

  • Helga Mayer

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    Ich wußte gar nicht das unser Rechtsstaat so einfach lahm zu legen ist.

  • Ernst Seler

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    Danke für die Aufklärung, die Geschichte wird immer verwobener… .

  • Lothgaßler

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    Das hilft dem Dr.Eckl alles nix, denn Justizia trägt bekanntlich eine Augenbinde. Ja freilich ist diese Richterin befangen, wegen seiner investigativen und kritischen Berichterstattung um diese bezuschusste Sehilfe. Eine Richterin braucht doch zur Berufsausübung gar keine Brille nicht, die Augenbinde ist der Beweis. Und außerdem, da muss einer ran, der von Dr.Eckl gelobt worden ist.
    Bloß blöd, dass alle Richter Beihilfen zu Krankheitskosten einfordern können/ dürfen. Das riecht nach juristischer Verschwörung! Hoffentlich hat keiner der in Frage kommenden anderen Richter sein Wochenblatt-Geschreibsel gelesen, sonst sind die auch noch befangen!

  • Ernst Seler

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    Nach dem Lesen des Artikels von Christian Eckl.

    Natürlich gibt es den Verdacht auf Befangenheit. Denn ein „hartes“ Urteil könnte als Rache gewertet werden, wegen des Bildes: „Ich kann mir ohne Brille nicht mal die Zehnägel schneiden“. Ein gekonnter Schachzug von Dr. Eckl, den Artikel über „seine“ Richterin, zeitnah ein Interview mit dem Vizepräsidenten des Landgerichtes. „Befangenheit“ auf allen Fluren?!
    Da bleibt nur die Frage, warum hat das Amtsgericht nicht gleich den Grund für die Absage des Termins bekannt gegeben.

  • Peter Kern

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    Anderes Thema, jedoch:
    Richtig wäre, wenn Hartz4-Empfänger eine Beihilfe für die Anschaffung einer passenden Brille beantragen könnten, und nicht die Hochbezahlten im Lande.
    Zum Thema: lächerlich.

  • Mr. T

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    An die juristisch versierten: Was wäre denn, wenn der DrEckl alle in Frage kommenden Richter(innen) (so viele können das ja nicht sein) eine(n) nach dem/der anderen mit Hilfe seiner “publizistischen Macht” in so eine Befangenheitssituation bringen würde? Ginge das bis zu einem gewissen Grad?

  • Ernst Seler

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    Vielleicht macht die Richterin der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten den Vorschlag, wegen geringer Schuld das Verfahren einzustellen, bzw. angesichts eines anstehenden Verfahrens wegen der Ermittlungen im Falle Wolbergs/Eckl, einer zu erwartenden höheren Verurteilung, wird das Strafverfahren eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft die Klage zurückzieht. Es gibt also noch viele mögliche Varianten.
    Da Dr. Christian nun in höherer Mission unterwegs ist: “Ich würde gerne Holzkreuze aufstellen für die bei Terroranschlägen ums Leben gekommenen Menschen von Berlin, von Paris, von Brüssel.” könnte das Amtsgericht, Staatsanwaltschaft mit unterstützender Beratung durch den Vize-Präsidenten des Landgerichtes zu der Überzeugung gelangen, Jemand der Kreuze als Mahnmal auf öffentlichem Grund der Stadt Regensburg stellt, hat genug “Buß”e getan, bzw. erweist damit die Reinheit seines journalistischen Handelns?! Das Interview mit dem Vizepräsidenten… …es wird spannend, wie das Strafverfahren endet.

    http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Kreuze-fuer-Fluechtlinge-Wo-endet-das-Mitgefuehl-Vor-der-Haustuer-;art1172,464220

  • Ulrich perchermeier

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    @mr.t: das ist eine der Methoden der Reichsbürger. Es geht, weil sich die Justiz oft zu viel gefallen lässt.

  • Schwalbe

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    Der Rechtsstaat wird hier nicht lahm gelegt, er zeigt im Gegenteil sein Funktionieren: die Richterin erklärt sich für “befangen”, um das Verfahren und dessen Rechtssicherheit (ist das er korrekte Begriff?) nicht zu gefährden; jetzt nehmen beide Seiten Stellung, der Sachverhalt wird geklärt, dann kann verhandelt werden, vermutlich mit dieser Richterin und wenn nicht, dann eben mit einem anderen Richter. Auf wessen Niveau sich Herr Eckl mit diesen Spielchen begibt, wurde schon genannt. Interessieren würde mich, ob der erwähnte “renommierte Strafverteidiger” Eckl zu der Aktion geraten hat.
    Noch ein Wort zur “Beihilfe”: so heißt das halt, wenn Beamte Kosten für eine Krankenbehandlung, in diesem Fall eine Brille, zur Erstattung einreichen. Bei uns Nicht-Beamten rechnet eben der Arzt/ Optiker mit der Krankenkasse ab, der Versicherte hat damit – leider – nichts zu tun. Hier scheint der Dienstherr mit der Rechnung nicht einverstanden gewesen zu sein.

  • erich

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    “eine Schnorrerin auf Steuerzahlers Kosten zu sein ”

    da gibt es in Bayern aber ganz andere Schnorrer!
    kürzlich war zu lesen:
    Selbstbedienungs-Paradies Bayern: In allen Bundesländern bewilligen sich Politiker selbst viel Geld – „aber der Freistaat treibt es auf die Spitze“, urteilt Verwaltungsrechtler Hans-Herbert von Arnim. Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim prangert die Selbstbedienungsmentalität der bayerischen Politiker an: „Bayern ist Deutscher Meister im gezielten Verstecken verbotener selbstbewilligter Zuwendungen.“ Besonders großzügig ist das bayerische Recht bei den Mitgliedern der Regierung. Sie kassieren das Gehalt als Minister oder Staatssekretär plus einen Teil der Abgeordnetendiät plus einen Teil der steuerfreien Kostenpauschale. Andere Bundesländer verrechnen das viel radikaler: Da gibt’s dann gar keine oder eine stark gekürzte Abgeordnetendiät. Das führt dazu, dass in Bayern schon ein Staatssekretär mit 19.116 Euro im Monat deutlich mehr verdient als der Ministerpräsident von Hessen (16.628 Euro), Niedersachsen (15.660 Euro), Saarland (14.398 Euro) oder gar Schleswig-Holstein (12.558 Euro, jeweils verheiratet ohne Kinderzuschläge).

    und was sich alles einfallen gelassen wurde, damit sich Bürgermeister, Landräte, Bezirkstagspresidenten und all die anderen in diesem Zirkus bedienen können, füllt vermutlich ganze Bücher.

  • KK

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    (at)Lothgaßler et al.

    Sich informieren und einfach mal §22 Abs.2 BayBhV lesen!
    Dann wird schon klar, worum es wohl geht.

    Ich weiß nichts, kann aber alles erklären. Nicht wahr?

  • Thik

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    @ Mr. T, 28. August 2017 um 17:24
    Ob Befangenheit tatsächlich vorliegt, entscheidet ein anderer Richter, der dabei auch zu berücksichtigen haben wird, dass der gesetzliche Richter nicht dadurch umgangen werden darf, dass Befangenheit durch einen Beteiligten systematisch produziert wird.

  • Thik

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    @ Peter Kern 28. August 2017 um 14:12
    Hartz-IV Empfänger sind im Allgemeinen krankenversichert und beispielsweise für gesetzlich Versicherte gilt § 33 Abs. 2 SBG V
    “… Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie
    1. nach ICD 10-GM 2017 auf Grund ihrer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit bei bestmöglicher Brillenkorrektur auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 oder
    2. einen verordneten Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien bei Myopie oder Hyperopie oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus”
    http://www.buzer.de/s1.htm?a=33+SGB+V&g=

  • Wochenblatt-Redakteur steht am 30. Januar vor Gericht » Regensburg Digital

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    […] Eckl hatte wenige Tage zuvor einen Artikel veröffentlicht, in dem er einen Rechtsstreit zwischen der zuständigen Richterin Ursula Schimke-Kinskofer und dem Freistaat Bayern vor dem Verwaltungsgericht thematisiert hatte. Es ging um Beihilfezahlungen für deren Brille. Schimke-Kinskofer hatte daraufhin dem Gericht angezeigt, dass sie möglicherweise befangen sein kön… […]

  • Mr. B.

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    Liebe Menschen dieses Landes, es gefällt mir immer wieder, wie Personen, welche etwas öffentlich berichten, schreiben….usw. dürfen, andere Menschen in die Irre führen wollen.
    Wieso darf eine Richterin ihr Recht nicht auch in Anspruch nehmen, wenn sie ihrer Meinung nach, einen fehlerhaften Bescheid zu ihrem Nachteil, von der Beihilfe
    erhalten hat. Ich kenne diesen Fall nicht, doch wer es nicht weiß und sich vorher informiert, dem wird schnell klar, dass auch in diesem Fall für eine Brille die Beihilfestelle zuständig ist.
    Ich selbst wurde vor Jahren ein “Opfer” der Beihilfestelle, als mir Kosten, welche vorher bewilligt wurden, nach Abschluss der Behandlung einfach nicht bezahlt wurden, obwohl ich meinen Kopf für die Allgemeinheit hingehalten hatte und hierbei nicht unerheblich körperlich verletzt wurde. Ich musste dann, zusammen mit meinem Rechtsanwalt, 5 Jahre warten, bis es zum Termin in dieser Sache vor dem Verwaltungsgericht kam, denn die Beihilfestelle trieb es bis zum Letzten! Zum Termin waren dann ein hauptamtlicher Richter und zwei ehrenamtliche Richter zugegen. Nach kurzer Verhandlungsdauer ging die Sache mit 3:0 Richterstimmen für mich aus! Also liebe Menschen, schützt unser Recht im Staat und spielt nicht damit! Denn: “Gleiches Recht für alle sollte und müsste gelten.”

    ps: Bei meiner Verhandlung war damals kein Reporter oder Berichterstatter vor Ort!

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