Vor Gericht wegen 6,40 Euro
Ein 20-Jähriger ist dreimal beim Schwarzfahren erwischt worden – nun drohte ihm Gefängnis. Denn der junge Mann war zum Zeitpunkt einer der Fahrten noch auf Bewährung.

Dreimal ohne Fahrkarte gefahren und dann ins Gefängnis? Ein 20-Jähriger hatte heute vor dem Amtsgericht Regensburg Glück. Symbolfoto: ld.
Mirko K. (Name geändert) zeigt sich reuig. Was er getan habe, tue ihm leid. Er wisse, dass es falsch war. Er werde es ganz bestimmt nie wieder tun. „Ich hoffe, dass Sie mir noch einmal eine Chance geben“, bittet er Richter Christian Ehrl in seinem letzten Wort.
K. sitzt als Angeklagter vor dem Jugendschöffengericht. Neben ihm hat eine Pflichtverteidigerin platzgenommen – es scheint also einiges auf dem Spiel zu stehen. Der Grund für die Verhandlung: Mirko K. ist schwarzgefahren. Nicht nur ein-, auch nicht zwei-, sondern sogar dreimal. Dabei habe er einen „Gesamtschaden in Höhe von 6,40 Euro“ verursacht, liest die Staatsanwältin aus der Anklageschrift vor. Zwei von K.s Schwarzfahrten fielen nämlich noch unter einen älteren, günstigeren Tarif des RVVs, als die Einzelfahrt noch 2,10 statt 2,20 Euro kostete. Wegen des „besonderen öffentlichen Interesses“ halte man das „Einschreiten von Amts wegen für geboten.“