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Entscheidung unanfechtbar

„Rechtswidrig und komplett widersinnig“: Stadt Regensburg blitzt im Berg-Streit mit Schmack auch beim VGH ab

Mit deutlichen Worten hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Antrag der Stadt Regensburg abgewiesen. Es ging um den Erdwall der Schmack GmbH im Gleisdreieck. OB und Rechtsreferent glauben dennoch: Man hat alles richtig gemacht.

Der Wall im Gleisdreieck ist kein Abfall. Das ist nun klar. Wie es weitergeht, nicht. Foto: Herbert Stolz

186.250 Euro – diese Kosten sind der Stadt Regensburg laut eigenen Angaben insgesamt im Zuge der Rechtsstreitigkeiten mit der Schmack GmbH um den Erdwall im Gleisdreieck entstanden. Nach einer ersten Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg im Sommer letzten Jahres, die laut städtischer Pressestelle den Großteil der Kosten verursacht haben soll, folgte nun die Schlappe in zweiter Instanz – vor dem Verwaltungsgerichtshof in München.

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Mit Beschluss vom 13. September hat der 12. Senat des VGH den Antrag der Stadt auf Zulassung der Berufung abgelehnt und das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Demnach stellt der Berg aus Aushubmaterial keinen Abfall dar. Im Übrigen sei der Bescheid der Stadt Regensburg „ermessensfehlerhaft und unverhältnismäßig“. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof ist nicht anfechtbar und damit endgültig.

Berg beseitigen: Stadt drohte mit Rekordzwangsgeld

Der Erdwall im Gleisdreieck, nahe dem Candis-Viertel im Stadtosten von Regensburg misst rund 230.000 Kubikmeter und wiegt etwa 400.000 Tonnen. Er soll als Lärmschutz für das Quartier „Dreibrücken“ dienen, dass das Bauträgerunternehmen Schmack dort plant.

Doch seit der Regensburger Stadtrat im Jahr 2014 den Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan gefasst hat – inklusive des besagten Berges – ging nichts mehr voran. 2016 lief die Genehmigung für die Zwischenlagerung des Aushubmaterials aus. Seitdem lief ein Streit zwischen den Bauträgerbrüdern und verschiedenen Ämtern der Stadt, der schließlich im Oktober 2019 in einen Bescheid mündete, mit dem die Stadt die Beseitigung des Bergs anordnete – bei Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von mehr als einer Million Euro.

VGH sieht keine Umweltgefährdung durch Berg

Dieser Bescheid ist mit dem Beschluss des VGH nun endgültig vom Tisch. Der Erdaushub erfülle nicht den objektiven Abfallbegriff, insbesondere nicht „in Form einer Umweltgefährdung, die gemeinwohlverträglich beseitigt werden müsste“. Die Stadt lege hierfür keinerlei Nachweis vor, so der VGH.

Auf der anderen Seite gebe es ein von Schmack beauftragtes Sachverständigengutachten, das eine Gefahr für die Umwelt verneine. „Andernfalls wäre auch nicht erklärbar, warum über 8 Jahre hinweg bei einem konkreten Verdacht der Umweltgefährdung keine wirksamen Vorgaben seitens der Beklagten (der Stadt Regensburg, Anm. d. Red.) gemacht wurden“, heißt es in dem Beschluss.

Unproblematisch sei auch, dass Aushubmaterial aus verschiedenen Bauprojekten im Gleisdreieck lagere, da der Bebauungsplanbeschluss aus dem Jahr 2014 gerade zum Inhalt gehabt habe, „dass Material aus verschiedenen Baumaßnahmen für die Geländemodellierung verwendet wird“.

„Unsachgemäß, unverhältnismäßig, rechtswidrig“

Abgesehen davon beurteilt der VGH den städtischen Bescheid als solchen „wegen unsachgemäßer Ermessensausübung und wegen Unverhältnismäßigkeit“ als „rechtswidrig“. Die Stadt habe die Planung des Erdwalls zunächst jahrelang begrüßt und unterstützt. „Es fehlt an jeder nachvollziehbaren Begründung, warum die Beklagte nunmehr ihre Haltung um 180 Grad ändert und den gemeinsam geplanten Erdwall als Abfall qualifizieren möchte.“

Mildere Mittel als die Beseitigung habe die Stadt nicht in Betracht gezogen – deshalb sei der Bescheid unverhältnismäßig. Die Richter bezeichnen es zudem als „komplett widersinnig, 230.000 Kubikmeter Erdaushub (mit 14.790 LKW-Fuhren) abzutransportieren und sodann wieder zur Geländemodellierung zurück zu verbringen“ (der komplette Beschluss hier als PDF-Download).

OB und Rechtsreferent: „Das war der richtige Weg.“

Trotz der neuerlichen Schlappe und der deutlichen Worte, mit der der Senat diese begründet, sprechen Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Rechtsreferent Walter Boeckh in einer städtischen Pressemitteilung davon, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung „der richtige Weg“ gewesen sei. Der Gang zum VGH „basierte auf einer fundierten Stellungnahme einer auf Abfallrecht spezialisierten Anwaltskanzlei zu den gegebenen Erfolgsaussichten, die so auch Grundlage einer städtischen Gremienentscheidung zur Anbringung des Antrages gewesen ist“, lässt sich die OB zitieren.

Ungeachtet der Feststellung des VGH, derzufolge der Rechtsstreit keinerlei grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine besonderen rechtliche Schwierigkeiten aufweist, vertreten der Rechtsreferent und OB die Auffassung, dass es „dringend angezeigt“ gewesen sei, die Rechtslage zu klären. Insbesondere „mit Blick auf die divergierenden Einschätzungen der Gerichte, Fachstellen und Träger öffentlicher Belange zur Einordnung des Materials“.

Stadt freut sich über rechtliche Klärung…

Walter Boeckh verteidigt den Antrag auf Zulassung der Berufung zudem damit, dass diese Entscheidung „auf einer rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtabwägung“ beruht habe, „an der sämtliche beteiligte Fachämter der Stadt mitwirkten“. Man habe eine abschließende Klärung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof herbeiführen müssen.

Doch nun sei „erfreulicherweise (…) geklärt, dass der Hügel im Gleisdreieck nicht nach Abfallrecht zu behandeln ist“. Nun wolle man sich mit dem Investor darüber abstimmen, wie es weitergehe. Bereits im Mai hatte der Stadtrat mehrere Beschlüsse gefasst, um die Entwicklung im Gleisdreieck in Bewegung zu bringen. Erfolg – ungewiss.

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Kommentare (19)

  • xy

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    Man fragt sich immer wieder, zu welchem Behufe die Stadt sich einen Rechtsreferenten hält. Und eine passende “Stellungnahme einer auf Abfallrecht spezialisierten Anwaltskanzlei” bekommt jeder, der dafür genügend zahlt.

  • Andrea Mink

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    Es ist sicher grundehrlich die eigene private Hilflosigkeit zu zugeben. Jedoch, wenn das eine Stadtverwaltung macht, ist das schon etwas seltsam.

    Wieso ich das hierhin schreibe?

    Die Entscheidung in Sachen Luxus-Klo und dem Abschrauben der Bank, sowie das Fordern der Rechtssicherheit durch ein Gericht, das die Regensburger Stadtverwaltung im Grunde mit dem Gerichtsurteil gerügt hat, zeigt diese Hilflosigkeit, die mit einem guten verwaltungstechnischen Knowhow nicht sein müßte.
    Das rügende Urteil dann noch als Erfolg für sich zu werten, ist schon sehr viel modernes Advertisement und nicht das Eingestehen eines Fehlers. In einer Zeit in der die AfD alles umdreht, verkehrt und umwertet, bräuchten wir sachlichere Aussagen.
    Nichts zugeben, immer recht haben, das hat für mich den Ruch einer fast magischen Haltung. Populistisch ist schon die AfD genug, die unbedingt gestoppt werden muß. Sonst können wir schlimmeres als diese provinziell anmutende Posse erleben.
    Herrn Schmacks Nervenkostüm mußte in der ganzen Zeit sehr rustikal sein, um nicht zu früh aufzugeben…

  • Wilfried Süß

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    Da kann man nur hoffen, dass sich die Stadt Regensburg, die Stadtbau und der Bauträger Ring juristisch besser beraten auf den Rechtsstreit um die Wasserleitung am Unteren Wöhrd vorbereiten (rd: Wende im Rechtsstreit um “Lebensader” für das Regensburger Trinkwasser?)

  • Burgweintinger

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    STÜMPER, DILETTANTEN, AHNUNGSLOSE, IGNORANTEN, NICHTSKÖNNER

  • Hthik

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    @Burgweintinger 25. September 2023 um 15:06
    “STÜMPER, DILETTANTEN, AHNUNGSLOSE, IGNORANTEN, NICHTSKÖNNER”

    Na, na, na, na!

    Da ist völlig unangemessen. Das sowas freigegeben wird! Da äh … das äh … also dazu muss man schon sagen … äh … also echt jetzt ähm … das hätte man auch klein schreiben können.

    Wie auch immer.

    Gibt es irgendwo dazu was, was die “divergierenden Einschätzungen der Gerichte” war, auf die sich die Pressemitteilung stützt? Immerhin meint der BayVGH “insbesondere weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von keiner der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte ab”.

    Das soll uns aber nicht vom Hauptskandal ablenken. Völlig korrekt bezeichnet die Pressemitteilung der Stadt das Gericht des ersten Instanzenzugs als Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg. Und was müssen wir hier lesen: Verwaltungsgericht Regensburg! Einfach so!!! Ist das jetzt die neue journalistische Sorgfalt oder was soll uns damit suggeriert werden!!!!!? Wie soll der Leser hier überhaupt erkennen, dass nicht das Verwaltungsgericht Regensburg in Hamburg oder NRW gemeint ist?

    Aigner, ich schähm mich für dein Vadder.

  • Jonas Wiehr

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    Burgweintingers typografisches Brüllen kann man schon nachvollziehen und verstehen, ob so viel Dilettantismus. In der frein Wirtschaft sind solche Führungskräfte aber ganz schnell ihren Job los. Und was ist das für eine “auf Abfallrecht spezialisierten Anwaltskanzlei”? Die hat sicher auch nicht für lau für die Stadt gearbeitet.

  • Realist

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    Also die Stelle von der Frau Schimpfermann ist ausgeschrieben worden. Sollte der Rechtsreferent nicht schon früher (vor Ablauf der Vertragsdauer) entlassen werden können, so gehe ich davon aus, dass dessen Vertrag nicht mehr verlängert wird.

    Was eine a.o. Kündigung betrifft, dürfte diese wohl schwierig sein. Ich gehe mal davon aus, dass hier der Rechtsreferent selbst das Gutachten schreiben und er der OB vorlegen wird. Denke er wird zu dem Ergebnis kommen, dass er nicht kündbar ist, den ein Fall Ring, ein Fall Schmack und ein Fall Entlassung Vorstand REWAG…naja sowas kann schon mal passieren…
    Ironie beiseite, ich denke die Stadt hat jetzt die Pflicht eine a.o. Kündigung extern durch einen Arbeitsrechtler prüfen zu lassen.

    Der Vorstand der REWAG hat sich nach Ansicht des Aufsichtsrates einmal verkalkuliert und sollte entlassen werden…der Herr Dr. Boeckh nach meiner Ansicht bereits drei mal…

    Hier ist eine Person in meinen Augen entweder komplett überfordert oder er besitzt die Arroganz Fehler nicht eingestehen zu wollen. Wieviel Schaden für die Stadt darf er noch anrichten bis gehandelt wird.

  • corazondemelon

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    “auf einer rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtabwägung an der sämtliche beteiligte Fachämter der Stadt mitwirkten”
    Die von sämtlichen OB`s der letzten Jahre so viel grühmte Verwaltung der Stadt Regensburg versemmelt also sehenden Auges 186.250 Euro plus die Gehälter aller an diesem Streich beteiligten Amtspersonen.
    Leider muss ich aus eigener leidlicher Erfahrung bestätigen, dass eigensinniges, von dumpfem Beharren getragenes Vorgehen der Verwaltung, schon seit vielen Jahren eher die Regel als die Ausnahme ist.
    Da kann die OB nur hilflos vor sich hin leiden, bevor nicht endlich mal Köpfe rollen bleibt alles so wie es ist.

  • Hartl Norbert

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    Jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand kommt zum gleichen Urteil wie das Gericht.
    Es ist unverhältnismäßig, den ganzen Berg wegzufahren und dann als Lärmschutz wieder zurückzubringen. Schmack hatte angeboten, Meter für Meter abzutragen und beprobt an die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Stelle als Lärmschutz, Grünfläche und Schlittenberg wieder einzubauen. So war es der Plan zu meiner Zeit im Stadtrat. Was macht die Stadt und die Mehrheit im Stadtrat. Sie verzögern eine Lösung für das gesamte Gleisdreieck um nun fast 10 Jahre, statt beschleunigt sich um den dringen benötigten Wohnungsbedarf zu kümmern, der im Gleisdreieck realisierbar wäre. Von den Kosten für diese Rechthaberei möchte ich gar nicht sprechen, aber die bezahlen ja wir Steuerzahler.
    Ich hoffe nur, dass jetzt die beiden Bebauungspläne im Gleisdreieck ohne weitere Verzögerungen realisiert werden. Regensburg braucht dort den Lärmschutz, die Grünflächen, aber auch die möglichen Wohnungen.

    Norbert Hartl

  • Schwarzmeertanker

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    @Realist:
    Der Rechtsreferent wird irgendwann gegen den amtierenden Rechtsreferenten der Stadt Amberg ausgetauscht, wenn die CSU eine Mehrheit unter einer vielleicht künftigen OB Freudenstein dafür findet. Das ist ja schließlich schon seit vielen Jahren dessen heimlicher Traum und man kennt sich schließlich bestens unter Parteifreunden.
    Der Herr Dr. Boeckh unterliegt in seiner Funktion als Rechtsreferent übrigens Beamtenrecht. Ein Arbeitsrechtler ohne fundiertes Wissen in Beamten- und Verwaltungsrecht wäre in diesem Fall nur eingeschränkt qualifiziert…

  • Realist

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    Kommentar gelöscht. Bitte nicht persönlich werden.

  • Klaus Wörle

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    Ist nicht das erste Mal, dass der BayVGH (bisweilen gar das BVerwG) in sehr deutlichen Worten die Rechtsauffassung der Stadt Regensburg zerlegt.

  • Regensburg1

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    …und wenn die Verwaltung noch so viel Unsinn erzählt, die OB glaubt es….
    Zeigt sich auch deutlich bei anderen Projekten:
    Keplerareal, Bürgerbüro Nord, diverse Bauträgerthemen, Stadtbahn…
    ..wird alles ohne Details zu prüfen für gut befunden….

  • Burgweintinger

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    Schwarzmeertanker, Ihr Ernst? Sie träumen von einer OB Freudenstein?

    Die Busenfreundin vom Scheuer Andi, der Milliarden (Mautfiasko) versenkt hat?

    Dann wird es noch schlimmer in Regensburg, die weiss ja nicht mal, was Ihre Ressort so macht…, siehe Artikel “Bank-Abbau von Regensburgs Luxusklo…

  • Gscheidhaferl

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    Jeder macht mal einen Fehler. Ist nur dumm, wenn immer wieder gleichartige Fehler passieren. Und unerträglich wird’s dann, wenn jedesmal wieder – wenn einer dieser gleichartigen Fehler passiert – behauptet wird, dass gar jein Fehler passiert wäre. Als ob es das Gericht nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht hätte: Das war eine von vorne bis hinten völlig bescheuerte Aktion, die nichts außer Kosten zur Folge hatte. Aber Frau Maltz-Schwarzfischer wird bestimmt auch diesesmal wieder ‘der Verwaltung für die hervorragende Vorarbeit’ danken. Wetten?

  • Sehrnachdenkern

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    Kommentar gelöscht. Bitte sachlich.

  • Auch a Regensburger

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    Hoffentlich geht es jetzt zügig weiter. Ein Jahrzehnt verloren.

  • Noch ein Regensburger

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    Herr Hartl, sie wissen aber schon, wer die treibende Kraft war. Die Dame und ihr Ehemann, mit dem Sie manches ausheckten

    Herr Hartl, sie wissen aber schon, wer die treibende Kraft in der Angelegenheit war. Die Dame, deren Ehemann auch der zuständige Referent war, hat mit Vehemenz argumentiert, dass es sich um Abfall handle, der ordnungsgemäß beseitigt werden müsse. Eine andere Auffassung wurde von beiden diskreditiert. Zu beiden hatten Sie während Ihrer Zeit als Stadtrat einen guten Rat, sagt man.

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drin