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Offener Brief

Streit um Abtreibungsparagrafen: Abgeordnete kontert Generalvikar

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner wendet sich in einem Offenen Brief gegen Aussagen des Regensburger Generalvikars Dr. Roland Batz. Der hatte Pläne der Ampelkoalition kritisiert, die die medizinische Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche künftig erleichtern sollen.

Carolin Wagner ist seit 2019 Vorsitzende des Bezirksverbands Oberpfalz und Beisitzerin im Landesvorstand der SPD. Über die Landesliste zog sie nun in den Bundestag ein. Foto: bm

Acht Zeilen. Mehr braucht der insgesamt 177 Seiten dicke Koalitionsvertrag der Ampelparteien nicht, um im Bistum Regensburg die Alarmglocken schallen zu lassen. Unter der Überschrift „Reproduktive Selbstbestimmung“ sprechen sich FDP, Grüne und SPD für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen aus. Das allein hätte den Anfang September neu ins Amt getretenen Generalvikar Roland Batz (hier ein Kommentar zu seinem Vorgänger) womöglich nicht dazu veranlasst, Anfang dieser Woche mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit zu treten.

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Generell stoßen die Pläne der neuen Regierung in christlich-konservativen Kreisen eher auf wenig Gegenliebe. Laut der rechtskatholischen Würzburger Tagespost werden mit einer „Fortschrittslüge“ schon die Grundfesten der Gesellschaft in Frage gestellt und ein fragwürdiges Gesellschaftsmodell propagiert. Ähnlich sieht es Batz, der in den 177 Seiten auf Erschreckendes gestoßen ist: Die Abschaffung des § 219a des Strafgesetzbuches.

§ 219a: Der Stein des Anstoßes

Dieser behandelt die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Was eher nach einer unternehmerischen Frage klingt, hat in der Praxis massive Auswirkungen. De facto verbietet der Paragraf Ärztinnen und Ärzten, öffentlich über Abtreibungen aufzuklären. Seit einer Reform 2019 darf auf Internetseiten von Arztpraxen darauf hingewiesen werden, dass Abbrüche vorgenommen werden. Mit welcher Methode und weitere wichtige Informationen sind bislang aber untersagt. Bis zu zwei Jahre Haft können bei einer Verurteilung drohen.

Während Batz die Abschaffung als Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte ansieht – die Ampel schließe „eine ganze Menschengruppe (…) aus der Rechtsgemeinschaft” aus – hält die neue SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner die Abschaffung für längst überfällig.

„Ein Mantel des Schweigens”

In einem Offenen Brief reagierte die zweifache Mutter am Mittwoch auf die Aussagen des Generalvikars. Seit mehreren Jahren schon arbeite sie zum Thema Schwangerschaftsabbruch, unter anderem auch in der parteiinternen Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), erklärt sie am Telefon. Die Koalitionsverhandlungen hat sie auch in diesem Themenbereich sehr genau verfolgt und zeigt sich über die Beschlüsse grundsätzlich zufrieden.

Bislang seien wichtige Informationen für betroffene Frauen nur schwer zugänglich. Das derzeitige Gesetz folge stattdessen dem Prinzip, „einen Mantel des Schweigens über eine drängende Frage zu werfen und zu meinen, damit würde ungeborenes Leben geschützt“. Anstatt ungewollt Schwangeren „den Weg zu einem wohl überlegten Abbruch“ zu ermöglichen, würden durchführende Ärzte kriminalisiert.

Für eine „ortsnahe beste Versorgung“

Schon 2020 auf einer Kundgebung anlässlich des Safe Abortion Day  forderte Wagner die Streichung des § 219a. Frauen müssten nicht nur selbstständig und eigenverantwortlich über die Fortsetzung oder den Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden können, „sondern auch frei von Strafandrohung und staatlicher Einflussnahme“. Die Familienplanung als Teil der Lebensgestaltung von Frauen und Paaren sei „von öffentlicher Kontrolle freizuhalten“, so Wagner. Stattdessen müsse man „in einem medizinisch fortschrittlichen Land wie Deutschland erwarten“, dass es „eine ortsnahe beste Versorgung“ für Frauen „in einer Notsituation“ gebe.

Darauf weist sie auch in ihrem aktuellen Brief hin. Ein Schwangerschaftsabbruch sei „kein Eingriff, den betroffene Frauen mit einem Achselzucken leichtwillig in Kauf nehmen“. Länder wie Kanada würden zeigen: „Die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen führt zu einer geringeren Abbruchquote.“

„Die Kirche im Dorf lassen“

Bestenfalls komme es gar nicht erst zu ungewollten Schwangerschaften, erklärt Wagner. Die Ampelparteien wollen deshalb Verhütungsmittel als Satzungsleistung bald von den Krankenkassen erstatten lassen. Geringverdienende sollen darauf kostenlos Zugriff erhalten – in Regensburg ist das bereits jetzt möglich. Außerdem sieht der Koalitionsvertrag Gelder für die Forschung an Verhütungsmittel für alle Geschlechter vor.

An die Adresse des Bistums sagt die 39-Jährige am Telefon, man müsse „die Kirche auch mal im Dorf lassen“. Schließlich gehe es nicht darum, „bald zwei Abbrüche für einen anzubieten“ oder „an jeder Ecke auf Plakaten für die schnelle Abtreibung zwischendurch“ zu werben. Es gehe schlicht um eine vernünftige Informationspolitik und um eine bessere medizinische Nahversorgung. Beides zähle zum Recht auf sexuelle Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben wie es in der UN-Frauenrechtskonvention festgeschrieben ist.

Klare Regelungen für einen Abbruch

Roland Batz wirft den Regierungsparteien hingegen Verharmlosung und Vertuschung vor. Durch einen Abbruch werde „einem Menschen sein Leben geraubt“. Ab wann genau aus einer befruchteten Eizelle ein zu schützendes Leben wird, ist immer wieder Gegenstand von Debatten. Grundsätzlich stellt der Gesetzgeber Abbrüche unter Strafe, hat in den §§ 218 und 218a StGB aber klare Beschränkungen gesetzt, die solche Eingriffe dennoch ermöglichen.

Bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der vergangenen Monatsblutung ist die Abtreibung mit Medikamenten möglich. Wenn seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind, dürfen Frauen in Deutschland operativ ihre Schwangerschaft beenden lassen. In beiden Fällen muss zuvor eine professionelle Beratung stattgefunden haben. Nur dann ist eine Abtreibung strafbefreit. Einen Umstand, den nicht nur Wagner ebenfalls gerne ändern und das Thema generell aus dem Strafgesetz holen will.

Belästigung als „beste demokratische Tradition“

Für Generalvikar Batz hingegen stellt schon die Abschaffung des § 219a einen Angriff auf das ungeborene Leben dar. Auch dass der Koalitionsvertrag Maßnahmen gegen „sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern“ vorsieht, kritisiert er. „Wenn stiller, friedlicher Protest in bester demokratischer Tradition, der sich gegen das Töten ungeborener Kinder richtet, der deutsches Verfassungsrecht verteidigt, als ,Gehsteigsbelästigung‘ verboten wird, dann kriminalisiert die Regelung ihre politischen Gegner und stellt die politische Auseinandersetzung schlechthin in Frage.“

Tatsächlich handelt es sich dabei meist um Protestaktionen vor Beratungsstellen, Krankenhäusern oder Arztpraxen. Immer wieder werden Vorfälle geschildert, bei denen Frauen mit abschreckenden Bildern oder Puppen von Föten an Kreuzen bedrängt, beschimpft und eingeschüchtert werden. „Diese Art des Protestes als ‘in bester demokratischer Tradition stehend’ zu bezeichnen, kritisiere ich hiermit scharf“, schreibt Wagner.

Justizminister spricht von „Verschwörungstheorien“

Und der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) machte vergange Woche deutlich:

„Wir leben in einem Zeitalter, in dem jeder jede denkbare Verschwörungstheorie im Internet verbreiten kann, auch über Schwangerschaftsabbrüche. Ausgerechnet diejenigen, die dafür aus­gebildet sind, einen Schwangerschaftsabbruch sicher anbieten zu können, müssen aber die Sorge haben, Besuch vom Staatsanwalt zu bekommen, wenn sie über ihre Arbeit aufklären.“

Über die wissenschaftlichen Erkenntnisse rund um Schwangerschaftsabbrüche hat vor kurzem die bekannte Wissenschaftsinfluencerin Mai Thi Nguyen-Kim in ihrer Show May-Think-X ausführlich aufgeklärt und mit einigen Vorurteilen aufgeräumt (hier zudem unser Interview mit pro familia).

Szenetreff Regensburg

2020 klebten Unbekannte in Regensburg Plakate mit Bezug zu Thurn und Taxis’ Abtreibungsgegnerschaft. Foto: privat

Regensburg ist seit Jahren Bühne erzkonservativer Ansichten. Die hiesige Vorzeigeadelige und Afrikaexpertin Gloria von Thurn und Taxis spielt in den Kreisen der Abtreibungsgegner ebenso eine Rolle wie Bischof Rudolf Voderholzer. 2008 sammelte die Fürstin bei einer Charity Aktion Geld für die „Stiftung Ja zum Leben” und ein Jahr später für die „Juristenvereinigung Lebensrecht” (JVL), ein männerdominierter Club juristisch bewanderter Abtreibungsgegner.

2018 ließ sie es sich dann nicht nehmen und erschien, ebenso wie der AfD-Politiker Benjamin Nolte, beim „Bus für Meinungsfreiheit“. Der machte damals auf seiner Deutschland-Tour gegen eine Sexualpädagogik der Vielfalt und die Akzeptanz von homo- und transsexueller Identität an Schulen in Regensburg Station. Ihre Durchlaucht bezeichnete diesen (in ihren Augen nicht adäquaten) Sexualkundeunterricht damals als „Form von Kindesmissbrauch”.

Die Bustour wurde maßgeblich aus dem Umfeld der Abtreibungsgegner heraus organisiert, wie Hedwig von Beverfoerde, Vorsitzende des Vereins „Ehe-Familie-Leben“ und Organisatoren der so genannten „Demo für alle“.

Ebenfalls einen wichtigen Bezugspunkt der Abtreibungsgegner stellt der jährlich in Berlin stattfindende Marsch für das Leben dar. Auch aus dem Bistum fuhren die letzten Jahre Busse dorthin. Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, ebenso wie der Passauer Bischof Stefan Oster, nimmt als wichtiger Akteur der Szene selbst jedes Jahr daran teil.

2014 bezeichnete Voderholzer am Rande des in Regensburg abgehaltenen Katholikentages Schwangerschaftsabbrüche als ein „Massaker im Mutterleib“. Als Bischof könne er es „nicht verantworten, dass Frauen eine Lösung annehmen, die keine Lösung ist.“

Mahnende Worte des Bischofs

Ebenfalls beim damaligen Katholikentag anwesend war Christa Meves, Star der katholischen Rechten, mit klar homophober Einstellung. Meves zufolge verstößt der Mensch durch Homosexualität und durch das Recht auf Selbstbestimmung der Frau gegen die Naturordnung. „Wer der Natur nicht gehorcht, kann und wird von ihr zerstört werden.“

Dass der „Schutz des ungeborenen Lebens“ vor dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen stehe, das findet sich im Regensburger Bistum nicht nur im Schreiben des Generalvikars wieder. Seit Jahren werden auch sogenannte Vigile abgehalten. Dabei ziehen Abtreibungsgegner im Rahmen einer Prozession von der Stiftskirche St. Johann zum Castra Regina Center, unweit des Hauptbahnhofs, eine von zwei Stellen, die in der Stadt Abbrüche vornimmt. Mit Schockbildern wird auch hier versucht, das vermeintliche Unrecht solcher Eingriffe aufzuzeigen.

Mit „Mahnenden Worten zum Beginn der Adventszeit“ wandte sich am ersten Advent der Regensburger Bischof an seine Schäfchen: „Gott hat jeden Menschen gewoben im Schoß seiner Mutter und deshalb kommt auch dem ungeborenen Kind das Lebensrecht einer menschlichen Person zu“, sprach er mit Verweis auf die Pläne der Ampelregierung. Nun legte sein Generalvikar nach.

Schwangerschaftsabbrüche werden Teil der medizinischen Ausbildung

Für Wagner ist all das nicht mehr zeitgemäß und nicht die Art, „wie mit Frauen in dieser Gesellschaft umgegangen wird“. Es sei längst überfällig, dass Schwangerschaftsabbrüche wie nun vorgesehen verpflichtender Teil der medizinischen Ausbildung werden. Denn aktuell gibt es kaum noch praktizierende Ärzte. Das politische Umdenken sorgt auch beim Berufsverband der Frauenärzte für viel Zustimmung. Immer wieder hätten Ärzte in der Vergangenheit Sorge darüber geäußert, dass das Handwerk nicht mehr richtig weitergegeben werde, auch wegen der Tabuisierung, so Verbandspräsident Christian Albring gegenüber der dpa.

Und auch die bundesweit bekannte Gießener Ärztin Kristina Hänel zeigt sich „sehr erleichtert, dass ich mich künftig wieder mehr meiner inhaltlichen Arbeit als Allgemeinärztin widmen kann“. 2019 erlangte sie überregionale Bekanntheit als sie aufgrund des § 219a angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Derzeit läuft in diesem Fall eine Verfassungsbeschwerde.

Hoffnung auf bessere Zeiten

Auch ihre Klage gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen verschaffte ihr mediale Aufmerksamkeit. Annen hatte sie mit Tätern des Holocaust verglichen und als „entartet“ bezeichnet. Derlei Vergleiche sind keine Ausnahme. Im oberpfälzerischen Pösing verglich der bekennende Abtreibungsgegner Franz Graf vor einiger Zeit Abtreibungen mit Auschwitz und baute vor Jahren eine Kapelle für die „Millionen von Opfern”.

Kristina Hänel gewann vergangenes Jahr eine Unterlassungsklage gegen Annen. Sie hofft auf eine bald bessere Versorgung von Frauen. Und dass von Strafverfolgung Betroffene wie sie künftig „nicht mehr so massiv den irrigen und verletzenden Webseiten der sogenannten Abtreibungsgegner ausgesetzt“ seien.

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Kommentare (11)

  • Mr. T.

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    Warum muss man sich eigentlich noch mit irgendwelchen Vertretern solcher irrationalen Weltanschauungsgemeinschaften auseinandersetzen? Voderholzer beginnt seine Argumentation auf der Basis der Existenz eines Gottes. Das ist doch durchgeknallt. Wenn er dessen Existenz nicht im Ansatz belegen kann, kann er doch gleich die Klappe halten. Da ist es seriöser wenn Covidioten argumentieren würden, dass es keine Massnahmen braucht, weil Miraculix einen Zaubertrank brauen wird.

    Kann man solche ernsten Themen nicht auf dem Boden der Realität diskutieren und über sämtliche Schwurbler den Mantel der Ignoranz breiten?

    Speziell in Regensburg scheint nicht nur ein Teil der Architektur noch mittelalterlich zu sein.

  • Tröster

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    An Aufklärung, worüber auch immer, war die katholische Kirche doch noch nie interessiert.
    So gesehen bleibt sie ihrer Linie treu.

  • Madame

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    In welchen Jahrhundert leben wir eigentlich? 1. Die kirchen christlichem glaubens brauchen gläubige schäfchen für ihren fortbestand. 2. Der staat braucht brave st
    euerzahler um notwendige und unnötige aufgaben zu meistern.Im falle eines krieges dient die junge bevölkerung männlein wie weiblein als kanonenfutter. Solange frauen trotz Pille ua immer noch schwanger werden und nicht nicht verhütet haben, müssen vermehrt anlaufstellen für in notgekommen frauen geschaffen werden. Der protest der massen , Kirchen und andre institutionen gegen abtreibungen ist ziemlich zweifelhaft. Auf der anderen seite sterben so viele geborene kinder an hungersnot, vertreibungungen der 3, welt
    zivilsationskrankheiten . Es ist wahr,daß leben bei der zeugung sofort entsteht. Das leben der ungeborenen kinder muss natürlich auch geschützt sein. Frauen leiden auch nach der abtreibung und geburt Es ist bis heute eine schwierige frage..

  • PaulchenPanther

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    Wie kann man durch Homosexualität gegen die “Regeln” der Natur verstoßen, wenn Homosexualität angeboren ist? Das passt doch nicht. Und wieso sollte die Natur die vernichten, die nicht ihren Regeln gehorchen? Die Natur ist keine Person, die uns für etwas bestraft, was ihr nicht gefällt. Untergehen wird die Menschheit nur, wenn sie ihre Lebensgrundlage vernichtet. Dazu kommt es aber eher bei einer ungezügelten Fortpflanzung – wie sie die katholische Kirche fordert – die zu einer Überbevölkerung führt, als durch Verhütung, Abtreibung und nicht heterosexuelles Verhalten.

  • Hutzelwutzel

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    Die Ultrakonservativen sind wieder aufgewacht? ;-) Interessant, denn während der Diskussionen um eine vollständige Aufklärung der Mißbrauchsfälle waren die ja wirklich sehr still. Man hatte schon vermutet, dass die ausgestorben wären.

  • Hthik

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    @Madame 9. Dezember 2021 um 19:42

    “Es ist wahr,daß leben bei der zeugung sofort entsteht.”

    Das ist erfolgreiche Propaganda.

    Nach der Definition bei Wikipedia, ist die Eizelle schon Leben. Es gibt keinen klaren Unterschied zwischen lebenden und nicht lebenden Systemen, der unabhängig von gesetzten Definitionen ist. Der Unterschied wurde gemacht, bevor man das heutige wissenschaftliche Wissen hatte.

    Das wird übrigens auch mit “menschliches Leben” nicht besser.

    Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen in seiner ersten § 218-Entscheidung einen Trick angewandt und behauptet, die SPD hätte ihre Ansicht geändert, weil sie nicht ein zweites Mal widersprochen habe.

    “Das Plenum des Parlamentarischen Rates stimmte dem Art. 2 BVerfGE 39, 1 (39)BVerfGE 39, 1 (40)Abs. 2 GG am 6. Mai 1949 in zweiter Lesung bei 2 Gegenstimmen zu. Bei der dritten Lesung am 8. Mai 1949 brachten sowohl der Abgeordnete Dr. Seebohm als auch die Abgeordnete Dr. Weber zum Ausdruck, daß nach ihrer Auffassung Art. 2 Abs. 2 GG auch das keimende Leben in den Schutz dieses Grundrechts einbeziehe (Verhandlungen des Parlamentarischen Rates, StenBer. S. 218, 223). Beide Redner blieben mit ihren Ausführungen ohne Widerspruch.” 1 BvF 1/74

  • Hthik

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    @Mr. T. 9. Dezember 2021 um 14:39

    Das hat nichts mit irgendeinen Gott zu tun, den sich die Kirche vorstellt, sondern mit der Seele, die sich die Kirche vorstellt. Erst ab dem Beseelunggszeitpunkt gilt, was immer da wächst als Mensch. Früher waren dass 40 oder 80 Tage, weil Augustinus meinte, dass Frauen später beseelt werden. Wie viele andere Peinlichkeiten hat man das schnell ersetzt, hier durch einen glaubwürdiger erscheinenden Zeitpunkt, den Befruchtungszeitpunkt. Einen solchen Zeitpunkt gibt es nicht, es ist ein Zeitraum. Das muss man wissen, um zu verstehen, warum die was gegen die Pille haben. Die gewöhnliche Pille wirkt auch nidationshemmend, das heißt manchmal wird die Befruchtung nicht verhindert, aber die Weiterentwicklung gestört. Das ist demnach Frühabtreibung.

    Das Bundesverfassungsgericht hat, um sich den Anstrich von Wissenschaftlichkeit zu geben und die unerwünschte Folge, die Pille verbieten zu müssen, zu vermeiden, das Menschsein auf den Zeitpunkt nach der Nidation verschoben. Das erspart auch die merkwürdige Konsequenz, dass eineiige Zwillinge ein Mensch wären.

    Wissenschaft ist hier seit jeher nur das Feigenblatt, eine politische Entscheidung, für die das Bundesverfassungsgericht kein Mandat hat, zu kaschieren.

  • Hthik

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    @PaulchenPanther 10. Dezember 2021 um 10:07

    “Wie kann man durch Homosexualität gegen die “Regeln” der Natur verstoßen, wenn Homosexualität angeboren ist?”

    Indem man das glaubt. Die haben etwas, das sich Naturrecht nennt und angeblich unabhängig von menschlicher Rechtsbildung schon immer gilt.

    Eine Zeit lang war es sehr in Mode, darauf hinzuweisen, dass man die Verletzung der natürlichen Ordnung durch Abtreibung daran sehen könne, dass Frauen die abtreiben sich danach elend fühlen und unter Umständen langwierige psychologische Probleme haben. Das ist durch die hormonelle Umstellung des Schwangerschaftsendes bedingt und passiert auch nach der Geburt. Die volkstümlich Bezeichnung dafür lautet Heultage.

  • Gizmo

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    Katholische Bischöfe: Alte Männer in Frauenkleidern z.T. mit Penetrationshintergrund … Was kann man da schon erwarten?

  • Daniela Camin-Heckl

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    Ich halte es für das Recht der Frau über ihren Körper selbst zu bestimmen. Dazu gehören rein physiologisch eben auch die Organe die der menschlichen Fortpflanzung dienen.

    Da, ich mir ziemlich sicher bin, ob nun belegt oder nicht, dass auch christliche Männer hier und da, in langer Vergangenheit, Abtreibungen von Frauen verlangten, um gesellschaftlich nicht in Misskredit zu geraten, denke ich, dass bei diesem Thema, aber gerade die katholische Kirche sich zurück halten sollte.

  • Jürgen

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    Endlich wird sich diesem Thema wieder angenommen.
    Auch als Mann sollte man die Seite der Frau verstehen.
    So wie es die kath. Kirche darstellt und Frau Dr. Wagner treffend formuliert hat, ist es keine leichte Entscheidung, die eine Frau treffen muss. Eine Abtreibung ToGo gibt es nur in den Augen religiöser Männergesellschaften, die Frauen immernoch als minderwertige Menschen ansehen, die Führung benötigen, um ihr Leben zu bestreiten.

    Gut gebrüllt Frau Dr. Wagner.

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drin