Seit 2016 hat die Stadt das Recht, potentielle Mieter für eine erschwingliche Sozialbauwohnung zu benennen. Klingt gut, doch in der Praxis haben gerade Betroffene mit höchster Dringlichkeit – insbesondere Menschen, die in den städtischen Notwohnungen leben – nichts davon.
Blick aus der Notunterkunft in der Aussiger Straße. Foto: Archiv
Aufgrund der Wohnungsnot in Regensburg hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass es ab dem 1. Januar 2016 in der Verfügungsmacht der Kommune liegt, wer eine Sozialbauwohnung bekommt und wer nicht. Welchen Hintergrund hat diese Regelung?
Unter der Überschrift „CSU-Fraktion fordert Beendigung der Benachteiligung Obdachloser in Regensburg“ tritt man – ganz neu – für die Belange Obdachloser ein.
Eine Mieterbefragung der Stadtbau stellt der städtischen Tochter in einigen Bereichen ein recht gutes oder zumindest akzeptables Zeugnis aus. Ein genauerer Blick aber zeigt eine deutlich überdurchschnittliche Belastung des Haushaltseinkommens durch die Miete. Der Geschäftsführer hingegen warnt davor, das Ergebnis „überzuinterpretieren“.
Die Stadt reagiert auf die Anregungen verschiedener Initiativen und bietet probeweise ein Kälteschutzprojekt an. Damit kommen Investitionen und Spenden für Flüchtlinge nun auch obdachlosen Menschen in Regensburg zugute.
Das Immobilien Zentrum verkauft den Bau von Seniorenwohnungen am Brandlberg als freiwillige soziale Wohltat. Tatsächlich erfüllt das Unternehmen dort im Wesentlichen nur vorgeschriebene Verpflichtungen und gleicht so die Extrawurst aus, die ihm von Verwaltung und Stadtrat für das LERAG-Areal bewilligt wurde. Die Seniorenwohnungen entstehen in der schlechtestmöglichen Lage auf dem gesamten Gebiet.
Als Mittel, um die Mieten in Zaum zu halten, erweist sich die Mietpreisbremse zunehmend als wirkungslos. Dafür wird sie nun zur Schikane für wohnungssuchende Hartz IV-Empfänger – auf Weisung der Stadt Regensburg.
Nach mehreren Klagen und Widersprüchen verzichtet das Jobcenter im Landkreis Regensburg darauf, Darlehen für die Mietkaution vom Existenzminimum abzuziehen. Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile, die diese Praxis als rechtswidrig ansehen. In der Kritik steht insbesondere auch der Gesetzgeber.
Man hat nicht viel zu erwarten, wenn man hierzulande abstürzt. Aber immerhin: Jeder deutsche Staatsbürger und jeder Ausländer mit Bleiberecht hat das Recht auf ein Dach über dem Kopf, eine Notunterkunft. Eigentlich. Rechtsanwalt Otmar Spirk berichtet über seine Erfahrungen mit dem Thema in verschiedenen Landkreisgemeinden.
Nach unserer Berichterstattung zu den Notunterkünften hat die Stadt teilweise eingelenkt, teilweise dürfte es bald neuerliche Auseinandersetzungen vor Gericht geben.
„Fair wohnen“ heißt ein Projekt, das die Stadtverwaltung als Bestandteil der „Wohnraumoffensive“ nennt. Doch realisiert werden soll es weder von der Stadt noch von der Stadtbau, sondern exklusiv von einem privaten Bauträger, mit dem die Stadt eine „konstruktive Zusammenarbeit“ pflegt.
Die Stadt hatte 2016 mehrere leerstehende Stadtbau-Wohnungen angemietet, um darüber Obdachlose wieder in ein reguläres Mietverhältnis zu vermitteln. Nach etwas mehr als einem Jahr ist das Projekt beendet. Die Hälfte der Betroffenen musste wieder zurück in die städtischen Notunterkünfte und ob es eine Fortsetzung gibt, steht noch in den Sternen.
Schimmel, unangemeldete Kontrollbesuche und immer wieder die Drohung mit Rauswurf. In den städtischen Notwohnungen wird auf fragwürdige Weise mit Bewohnerinnen umgegangen. Begründet wird das Ganze mit einer rechtswidrigen Satzung. Echte Hilfe können die Betroffenen nicht erkennen.
Der „Fall“ des schwerbehinderten Paares, das im „Sofortvollzug“ aus seiner Notunterkunft gejagt werden sollte, bringt immer mehr Ungereimtheiten der städtischen Obdachlosenpolitik ans Licht.
Die Stadt Regensburg will zwei Schwerbehinderte, die offenkundig Hilfe bräuchten, aus ihrer Notunterkunft werfen. Nach Informationen unserer Redaktion gibt es weitere Fälle. Auf Nachfrage mauert man bei der Stadtverwaltung.
Mehrere Urteile von Sozialgericht und Landessozialgericht interessieren das Jobcenter Regensburg ebenso wenig wie eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts: Trotz eindeutiger Rechtslage wird Forensik-Insassen die Wiedereingliederung und Resozialisierung erschwert, indem die Behörde ihnen Leistungen verweigert. Vor Gericht unterliegt man regelmäßig – auf Kosten der Steuerzahler.