Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino
KVR-Massenabmahnungen

Urmann bleibt Abzock-Prozess fern

Dieser Prozess kann für U+C teuer werden: Thomas Urmann ließ sich zum Berufungsauftakt in der KVR-Streitsache von einer Kollegin vertreten.

Von David Liese

gericht

Die KVR-Berufungsverhandlung startete am Dienstag ohne Rechtsanwalt Thomas Urmann. Foto: Archiv.

WERBUNG

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass Rechtsanwalt Thomas Urmann vorbestraft sei. Diese Aussage ist falsch: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Thomas Urmann haben gegen das Urteil des Amtsgerichts Augsburg Berufung eingelegt. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Zwei Befangenheitsanträge, Mauern gegen Fragen der Richter: So verlief am Dienstag der Auftakt der Berufungsverhandlung in der KVR-Streitsache vor dem Landgericht Regensburg.

Der als „Porno-Abmahner” bundesweit bekannt gewordene Thomas Urmann und seine Anwaltskanzlei U+C hatten im Namen des berüchtigten Internet-Abzockers Frank Drescher Massenabmahnungen wegen fehlerhafter Impressums und AGB an Onlineshop-Betreiber verschickt. In erster Instanz hatte eine Klägerin, die sich gegen die Abmahnung gewehrt hatte, vor dem Amtsgericht Regensburg Recht bekommen. Der Richter sprach damals von einer Abmahnpraxis, die „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig” sei.

Urmann lässt sich vertreten

Erst letzte Woche wurde Urmann vom Amtsgericht Augsburg unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betruges zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Es sieht so aus, als würde Urmann durch dieses Urteil seine Zulassung als Anwalt verlieren. Urmann könnte in Folge dieses Verfahrens auch seine Zulassung als Anwalt verlieren.

Eine „völlig verfehlte Rechtsauffassung”

Am Dienstag war Thomas Urmann persönlich gar nicht anwesend. Er ließ sich von einer Kollegin in der Sitzung vertreten. Die stellte zwei Befangenheitsanträge gegen den vorsitzenden Richter Karl Iglhaut und einen seiner Beisitzer. Die Gründe: Die Ablehnung einer Terminverlegung und ein Fragenkatalog des Gerichts, in dem die Drescher-Seite einen unzulässigen „Ausforschungsbeweis” sieht. Dr. Walter Felling, der die Klägerin im Berufungsverfahren vertritt, hält das für eine „völlig verfehlte Rechtsauffassung”.

Der Fragenkatalog bezieht sich auf den Geschäftsbetrieb von Dreschers angeblicher Firma KVR, ihren Geschäftszweck und ihre Mitarbeiter. Außerdem will das Gericht wissen, wie die KVR auf die Wettbewerbsverstöße – also die fehlerhaften Impressums und AGB – aufmerksam wurde, wer diese Wettbewerbsverstöße ermittelt hat, wie viele Firmen abgemahnt wurden und wie es zur Beauftragung von U + C kam.

Anwältin hat „keine Aussage machen können oder wollen”

Die Verhandlung wurde trotz der Befangenheitsanträge mit allen Richtern fortgeführt, um eine Vertagung zu vermeiden. Sollte ihnen im Nachhinein stattgegeben werden, müsste die Sitzung wiederholt werden. Felling geht nicht davon aus, dass das passiert.

Alle Versuche des Gerichts, den Fragenkatalog in der Verhandlung abzuarbeiten, scheiterten, berichtet Felling. Die Urmann vertretende Anwältin habe dazu „keine Aussage machen können oder wollen”. Mehrfach habe sie sich dabei auf ein laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landshut berufen. Dort hatte Felling 2012 Strafanzeigen und Strafanträge gegen Urmann und Drescher gestellt.

Ein Musterprozess, der teuer werden kann

Auch gegen einen Zeugen, der im erstinstanzlichen Verfahren zugunsten Urmanns und Drescher ausgesagt hatte, sei ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet worden.

Ein Termin für die Urteilsverkündung ist für Ende Oktober anberaumt worden. Das Regensburger KVR-Verfahren gilt als Musterprozess. Sollten Urmann und Drescher letztinstanzlich unterliegen, drohen den Abmahnern Klagen anderer Betroffener.

Print Friendly, PDF & Email

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (20)

  • Bernd X. Huber

    |

    Im Intersse an einer rechtsstaatlichen Justiz befürworte ich den Vorschlag, die Namen und Adressen wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung verurteilter Rechtsanwälte auf einer Internetseite zu veröffentlichen.

  • Helmut

    |

    @Bernd: Eine gute Idee. Der Porno-Pranger Urmann ist bestimmt begeistert davon, die eigene Medizin zu schlucken.

  • Bernt

    |

    Endlich werden diese Verbrecher auch einmal vor den Richter gestellt. Es bleibt nur zu hoffen, dass bei einer Verurteilung anderen Abmahnern endlich die Lust an diesem lukrativen Geschäft vergeht.

    Eine Seite mit verurteilten Abmahnern wäre zwar schön, aber wer setzt sich dem Risiko aus, dann von den Abmahnern wieder eine Abmahnung zu erhalten. Das müsste also von staatlicher Seite geschehen.

  • Buddy

    |

    Ist doch immer wieder schön, Urmann selbst in der Opferrolle zu sehen. Und “Thumbup” für die Richter, die sich diesmal nicht auf weitere Verzögerungsspielchen und Hinhaltetaktiken eingelassen haben.

  • Recht vor Gerechtigkeit

    |

    Den Pranger breuchen wir für Urmann ja jetzt nicht mehr, es ist ja nun aktenkundig und öffentlich, dass er ein Krimineller ist.

  • Bernd Lauert

    |

    Wie sich der “Herr” Urmann gebärdet nenne ich einfach feige und unmännlich.
    Erst Mist bauen und dann nicht mal manns genug sein sich seiner Verantwortung zu stellen. Was für ein Waschlappen. Bestimmt hat er sich in der Gesellschaft wo das Artikelbild entstand als ganz toller Hecht dargestellt. Ich an seiner Stelle würde weit wegziehen, sich schon mal mit den HIV-Gesetzen auseinandersetzen und demnächst die neue Arbeitsstelle als Produktionshelfer o.ä geniessen. Schad das er nichts gelernt hat, sonst könnte ich ihn noch im Tiefbau gebrauchen. Aber einen Vorbestraften möchte ich auch nicht zum Kunden mitnehmen…
    Seine “Collegen”(Was für eine bescheuerte Schreibweise übrigens) sollten doch auch lieber untertauchen.

  • Sarina

    |

    “Wie sich der “Herr” Urmann gebärdet nenne ich einfach feige und unmännlich.”

    Demnach also weiblich? Danke auch.

  • Buddy

    |

    @Sarina
    *lach*, so hat Bernd das sicher nicht gemeint. :D

    Das war einfach eine Umschreibung der männlichen Eigenschaften, die Urmann nach Bernds Ansicht nach fehlen. Das macht ihn ja nicht physisch zur Frau. Er hätte auch schreiben können: “Urmann ist ein feiges Huhn” ^^

    Man wird ja auch nicht gleich zum Außerirdischen, wenn man sich unmenschlich verhält, oder? ;)

  • Rudi S.

    |

    … hoffentlich trifft ihn die Faust des Gesetzes mit einer gigantischen, infernialischen und für ihn unerträglichen Wucht … und ich hoffe, dass die Rechtsanwaltskammer Nürnberg den Mumm und die Eier hat, das schwarze Schaf der Gilde im hohen Bogen rauszuwerfen !

    @Herr Urmann: Falls Sie das hier lesen … ja, das meine ich absolut ernst, was ich hier geschrieben habe.

  • Intermezzo (586) | Blue Archive

    |

    […] Dieser Prozess kann für U+C teuer werden: Der seit kurzem vorbestrafte Thomas Urmann ließ sich zum… […]

  • X. Pat

    |

    @Bernd, Helmut, Bernt: Doch, das geht. Wenn ein nichtdeutscher Staatsbuerger mit Wohnsitz in einem Land mit staatlich aktiv garantierter Redefreiheit (z.B. USA) oder Nichtkooperation (z.B. Russland) ueber einen dortigen Anbieter und dortigen Server eine Website betreibt. Es gibt Gratisanbieter dafuer.

  • Peter

    |

    Was für ein großes Maul Urmann vorher stets hatte und nun als vorbestrafter Betrüger taucht er einfach ab. Eine absolut jämmerliche Gestalt! Seine Anwältin setzt die lächerlichen Spielchen fort, die man von ihm, wenn es eng wird, zur Genüge kennt.

    Warum mahnt eigentlich kein Anwalt die Website von Urmann + Complizen ab? Es gibt doch nur noch eine Anwältin dort, keine Complizen mehr und Urmann selbst dürfte nach dem Urteil längst kein Anwalt mehr sein.

  • Andreas Sterntal

    |

    Tja ja, die guten alten “old-school-Abzocker”, die sooo gerne das Recht für ihre Abzocken beugen (Stichwort Abofalle, Stichwort Abmahnung), selbst aber alle Rechtsmittel bis zum Erbrechen ausnutzen, um so lange wie möglich die unvermeidliche Veruteilung hinauszuzögern und sich dabei gerne hinter der angeblichen Rechtsmässigkeit ihres Tuns verstecken.

    Was hat Frank Drescher sich doch für nette Schnitzeljagden geliefert, um dem längst überfälligen Outing als Abzocker und Stellungnahme vor laufender Kamera zu entgehen…

    Jahre später macht er sogar persönliche Hausbesuche bei einem seiner “Kritiker” und schafft es, seine mitgebrachte RAin nicht als solche, sondern seine angebliche Mitarbeiterin Katharina Schäfer vorzustellen…

    Tzztzzztzzz möchte man sagen, vor allem, wenn man seine Vita kennt… nach dem Rauswurf aus dem Abofallengeflecht war die Abmahnung unter den Fittichen eines deutschlandweit bekannten Porno-Abmahnanwalts eigentlich nur noch konsequent.

    Und dann stellt das Gericht auch noch unbequeme Fragen nach dem Sinn und Zweck der eigens fürs Abmahnen umbenannten vormaligen Abzockfirma?

    Hat der ein Glück, dass die Ermittler schlampig bis inkompetent sind…. wie würde er diese Frage noch beantworten, wenn man ihm mit den zeitnah geschalteten Stellenangebote mit eindeutiger Aufgabenbeschreibung für das Herausfiltern der angeblichen Wettbewerbsverstöße und das auch noch für im ganz großen Stil (ca. 10 Mitarbeiter/innen mit juristischen Vorkenntnissens gesucht) konfrontieren würde? Ich meine, die Frage hätte sich damit sogar erübrigt.

  • Peter

    |

    Seit gestern ist die Website urmann.com offline. Nur ein technischer Fehler, Siteupdate oder ist die Kanzlei schon in Abwicklung? Seine Zulassung hat er doch bisher noch nicht verloren…

  • Andreas

    |

    Das dürfte wohl mit technischem Fehler wenig zu tun haben. Falls es niemandem aufgefallen sein sollte: Im November waren auf der Kanzlei-Website noch 6 Anwälte verzeichnet. Im Dezember waren es noch 5. Im Frühjahr dann noch 3. Zuletzt mit Urmann selbst noch zwei.
    Das erklärt wohl alles. Welcher normal denkende Mensch würde dem noch ein Mandat erteilen wollen ?

  • Fritz Honka

    |

    Man hört leider in der Presse gar nichts über den Ausgang der diversen Anzeigen gegen den Berliner Abmahnadvokaten Rechtsanwalt Daniel Sebastian, den in der Schweiz tätigen Münsteraner Ex-Boss der dubiosen The Archive AG Philipp Wiik, die Hamburger Rektalschaustellerin Jutta Schilling in Spanien, den firmenlosen Vertragsunterzeichner Oliver Hausner in Berlin, und ganz besonders den unvergessenen Ingolstädter Andreas “Andy” Roschu der die IT mit seiner Erfindung “GLADII” in Zusammenarbeit mit Gutachter Dr. Frank Schorr vergeblich im Sinne des Thomas Urmann revolutionieren wollte.

    Wer weiß mehr?

  • Peter

    |

    Wenn das gleißende Licht der Aufklärung leuchtet, verschwinden die Schaben in den Ritzen.
    Selbst sich für unangreifbar haltende Juristen flattert dann die Düse. Hoffentlich wird dieses Schauspiel der Organisierten Kriminalität komplett aufgeklärt und alle darin Mitspielenden landen im Knast. Das würde mir ein wenig das Gefühl zurück geben, doch in einem Rechtsstaat zu leben.

  • Rudi S

    |

    @Peter: Gut geschrieben ! Ich schließe mich der Hoffnung an.

  • guckmal

    |

    @infobroker.xxdex

    Anscheinend nutzen Sie diese Plattform, um “Schleichwerbung” für Ihr Unternehmen zu machen bzw. um Backlinks zu generieren. Mal abgesehen davon, dass es einen Handelsregisterauszug zu vermutlich günstigeren Konditionen beim elektronischen Bundesanzeiger
    http://www.unternehmensregister.de
    gibt, ist das kein guter Stil.

Kommentare sind deaktiviert

drin