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"Da scheint es einen Schutzschirm zu geben"

Porno-Abmahner im Glück

Der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann („Porno-Pranger“) ist ein Glückskind. Trotz dubioser Praktiken, zahlreicher Strafanzeigen und deutlicher Gerichtsurteile ist die Staatsgewalt in der Vergangenheit nicht gegen den Profi-Abmahner vorgegangen. Bei anderen werden aus weit geringerem Anlass Geschäfts- und Kanzleiräume durchsucht, Akten und Computer beschlagnahmt und das Telefon überwacht. Ein ehemaliger Geschäftspartner von Urmann, der von dieser Aktion betroffen war, sagt: „So lange wir mit Urmann zusammengearbeitet haben, schien es einen Schutzschirm gegeben zu haben. Der war danach sehr schnell weg.“ Ein Vergleich.

Hatte in der Vergangenheit oft Grund zum Feiern: Profi-Abmahner Thomas Urmann. Foto: Archiv

Hatte in der Vergangenheit oft Grund zum Feiern: Profi-Abmahner Thomas Urmann. Foto: Archiv

Derzeit macht Thomas Urmann (Kanzlei U+C) mit zehntausenden Abmahnungen gegen vermeintliche Porno-Gucker auf der Plattform Redtube von sich reden. Die Daten dafür wurden möglicherweise illegal beschafft, die Verbindungen zwischen der angeblich geschädigten Firma (Archive AG) und den Abmahnanwälten erscheinen dubios (Eine Grafik dazu). Kürzlich wurden zudem Honorarvereinbarungen öffentlich gemacht, die einem Gutachten des Kölner Juristen Christian Solmecke zufolge illegal sind. Fast täglich tauchen im Internet neue Fakten und Fragen zu den dubiosen Praktiken von U+C, die bereits seit Jahren im Abmahngeschäft aktiv sind, auf.

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Allein: Strafrechtlich blieb die Kanzlei bislang stets unbehelligt. Das betont Urmann in den wenigen Interviews, denen er sich stellt sehr gern. Ein Vergleich mit einem anderen Fall wirft Fragen auf.

Die Ausgangssituation

Rechtsanwalt Urmann und die KVR

Im vergangenen Jahr verschickte U+C im Namen einer KVR Handelsgesellschaft mindestens 1.000 Abmahnungen an angebliche Mitbewerber. Wegen fehlerhafter AGBs sollten die Betroffenen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und rund 700 Euro an Gebühren bezahlen. Der Geschäftsführer Frank Drescher beschrieb das Geschäftsmodell der KVR als ein Unternehmen, das ähnlich wie Amazon oder ein ähnliches Online-Warenhaus arbeitet. Drescher ist als Internetabzocker bekannt.

Das Regensburger Amtsgericht stellt später fest, dass die unmittelbar vor der Abmahnwelle gegründete KVR allenfalls Waren im Wert eines niedrigen vierstelligen Euro-Betrags verkauft hat, ehe sie dann recht flott insolvent ging.

Etwa zur selben Zeit als die Urmann-KVR-Aktion beginnt, ereignet sich auch Folgendes:

Revolutive Systems und Rechtsanwalt Kallert

Der Rechtsanwalt Hans-Werner Kallert verschickt im September 2012 für das Regenstaufer Unternehmen Revolutive Systems GmbH knapp 200 Abmahnungen an Konkurrenten wegen fehlenden Impressums auf deren Facebook-Seite.

Die Gebühren pro Abmahnung liegen bei 265 Euro. Ein gutes Viertel der Abgemahnten unterschreibt und bezahlt.

Revolutive Systems beschreibt sich selbst als Systemhaus für Software-Entwicklung. Seit 2009 arbeiten die beiden Geschäftsführer schon zusammen und erwirtschaften mit ihren Produkten Einkünfte im sechsstelligen Bereich. 2011 gründen sie die Revolutive Systems GmbH. Zu den Kunden gehören namhafte Versicherungsunternehmen.

Weil sie einen lukrativen Auftrag an eine Limited verloren hätten, die via Facebook den Eindruck einer GmbH erweckt habe, sei ihnen der Kragen geplatzt, sagt Geschäftsführer Florian Blischke. Mit den Abmahnungen habe man diesen Konkurrenten „einen Dämpfer“ verpassen wollen. Rechtsanwalt Kallert sagt: „Ich bin kein Abmahn-Anwalt. Das war das erste Mal, dass ich einen solchen Fall übernommen habe.“

Die Reaktion

Urmann und KVR

Mehrere Betroffene stellen Strafanzeige gegen Urmann sowie KVR-Geschäftsführer Frank Drescher. Der Jurist Dr. Walter Felling strengt für einen seiner Mandanten zusätzlich ein Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Regensburg an, das sowohl er wie auch Urmann als „Musterverfahren“ sehen. Es kommt zum Prozess vor dem Regensburger Amtsgericht. In einem deutlichen Urteil wird festgestellt, dass Urmann bzw. seine Kanzlei „sittenwidrig“ und aus „verwerflicher Gesinnung“ heraus gemeinsame Sache mit Drescher gemacht haben, um mit minimalem Aufwand auf Kosten anderer Geld zu verdienen. Das nennt sich landläufig Betrug. Beide, Drescher und die Urmann-Kanzlei, werden zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 18. März 2014 findet die Berufung am Landgericht Regensburg statt.

Hier, in der Nähe des früheren Straßenstrichs von Regensburg, residiert die Anwaltskanzlei U+C. Foto: Markus Feilner

Hier, in der Nähe des Regensburger Straßenstrichs, residiert die Anwaltskanzlei U+C. Foto: Markus Feilner

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen U+C wegen derselben Sache stellt die Staatsanwaltschaft Regensburg „mangels Tatverdacht“ ein. Die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg weist ein Beschwerde dagegen ab. Bei einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Landshut läuft es ähnlich.

Etwa zur selben Zeit:

Revolutive Systems und Kallert

Das Amtsgericht Regensburg bescheinigt der Revolutive Systems GmbH in einem ersten Zivilverfahren, rechtmäßig gehandelt zu haben. Das Urteil wird am 3. Dezember 2013 vom OLG Nürnberg aufgehoben. Die Abmahnungen seien rechtsmissbräuchlich. Eine betrügerische Gewinnerzielungsabsicht habe es mit den Abmahnungen zwar nicht gegeben, so das OLG. Aber: Die große Zahl stehe in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen, der Verstoßes gegen die Impressumspflicht sei rein formal und der Aufwand zum Erstellen der Abmahnungen sehr gering.

Das ist die eine Seite.

Gegen Revolutive Systems geht aber auch unmittelbar nach dem Verschicken der Abmahnungen im September 2012 eine (!) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Regensburg ein. Diese gibt das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Amberg ab.

Drei Monate später – kurz vor Weihnachten – werden die Geschäftsräume von Revolutive Systems durchsucht. Es werden Akten, Computer und für das Weihnachtsgeschäft verpackte Hardware beschlagnahmt. Ähnlich ergeht es Rechtsanwalt Kallert. Seine Kanzlei, die sich bei ihm zuhause befindet, wird mehrfach durchsucht. Akten und Computer – selbst der Laptop seines Sohnes – werden mitgenommen. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Bandenbetrug.

Die Telefone von Kanzlei und Unternehmen werden überwacht.

Einer Beschwerde von Kallert und Revolutive Systems gegen Durchsuchung und Beschlagnahme gibt das Landgericht Amberg später weitgehend statt. Ein Anfangsverdacht dafür, dass hier eine Betrugsabsicht vorgelegen habe, sei nicht gegeben, heißt es in dem Beschluss. Es sei klar geregelt, dass Revolutive Systems die Abmahngebühren für den Fall einer juristischen Niederlage übernehmen werde.

Die Staatsanwaltschaft Amberg indes ermittelt weiter, schickt Vernehmungsbögen an alle Abgemahnten. Die Kunden von Revolutive Systems informiert die Staatsanwaltschaft darüber, dass auch sie von der Telefonüberwachung des Unternehmens betroffen waren. Die meiste von ihnen brechen daraufhin die Geschäftsbeziehungen zu Revolutive Systems ab.

Drohungen

Revolutive Systems und Kallert

"Dann hätte er eben nicht abmahnen sollen." Schmiererei am Haus von Rchtsanwalt Kallert. Foto: privat

“Dann hätte er eben nicht abmahnen sollen.” Schmiererei am Haus von Rchtsanwalt Kallert. Foto: privat

Gegen Rechtsanwalt Kallert und die Geschäftsführer von Revolutive Systems gibt es einen Shitstorm im Netz, Drohungen und eine eigene Hassgruppe auf Facebook. Kallerts Haus wird mit einem Pentagram und der Aufschrift „Evil“ beschmiert. Der zuständige Amberger Staatsanwalt sieht keinen Grund, darauf zu reagieren. „Dann hätte er eben nicht abmahnen sollen. Dann passiert ihm so etwas nicht“, soll er zu Kallerts Sohn gesagt haben.

Die Kanzlei U+C

Auch gegen Rechtsanwalt Urmann und seine Kanzlei gibt es immer wieder Drohungen. Nach einem Drohbrief im Zuge der aktuellen Abmahnwelle sollen sich – einem Bericht des Regensburger Wochenblatts zufolge – sofort Kripo und Staatsschutz eingeschaltet und die Ermittlungen aufgenommen haben.

Mutmaßungen

Der verbliebene Geschäftsführer der Revolutive Systems GmbH heißt Florian Blischke. Er räumt gegenüber unserer Redaktion ein, früher mit der Urmann-Kanzlei zusammengearbeitet zu haben. Auch damals habe es laufend Strafanzeigen gegeben. Passiert sei nie etwas. Blischke: „Irgendwie war es, als habe es immer einen Schutzschirm für Herrn Urmann und alle, die mit ihm zusammengearbeitet haben, gegeben. Als wir uns von ihm getrennt haben war es damit vorbei.“

Als Ergänzung: Ein Bericht des BR-Magazins Quer vom Donnerstag:

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Kommentare (74)

  • Sir Sonderling

    |

    Ich finde es recht fragwürdig, dass die Revolutive-Connection hier als Schar frommer Lämmer dargestellt wird, der ach so böse mitgespielt wurde. In meinen Augen macht sich RD hier zum Fürsprecher einer äußerst zweifelhaften Connection.

    Dass die andere Bande juristisch mit Samthandschuhen angefasst wird, sei unbestritten. Die Gründe und hierfür mag man sich ausmalen, wir sind mithin in Bayern zuhause.

    Servus,
    Sir

  • Richard d. Ä.

    |

    Alles Schweinkram.

  • Markus Feilner

    |

    +Sonderling: Finden Sie? Ich fand das recht ausgewogen, wie RD hier über die Revolutive berichtet. Die wissen offensichtlich ganz genau, welche Sch*** sie gebaut haben und dass sie jetzt die gerechte (wenn auch nicht rechtlich einwandfreie) Strafe dafür bekommen. Aber das interpretiert wohl jeder ein wenig anders. Immerhin ist der Artikel ausgewogener als der Gefälligkeitstext im Wochenblatt vom Mittwoch (http://tinyurl.com/q6ob8y8)

  • Ralf Richter

    |

    Um den Anwalt zu stoppen wäre es hilfreich, wenn Regensburger, denen eventuelle “Verbindungen” zwischen Staatsanwaltschaft und U+C bekannt sind, diese leaken würden. Als Anlaufstelle käme die Piratenpartei in Betracht (siehe Nebelhorn-Radio) oder Heise-Online.

  • Ralf Richter

    |

    Wenn hier mitlesende Regensburger Erkenntnisse über persönliche Verbindungen oder Abhängigkeiten zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kanzlei U+C haben, sollten sie diese an die Piratenpartei oder vertrauenswürdige Presse (z.B. Heise Online) weitergeben. Jedes noch so kleine Indiz kann hilfreich sein.
    Bisher wurden ALLE Indizien für eine unrechtmäßige IP-Feststellung und ALLE Informationen über die Verpflechtung der beteiligten Firmen und Kanzleien von der Internet-Community aufgedeckt, und NICHTS, aber auch GARNICHTS wurde von Amts wegen ermittelt. Man weigert sich schlichtweg, hier tätig zu werden. Aus dem letzten Heise-Artikel zum Thema:
    heise online liegt die interne Verarbeitung einer solchen Strafanzeige gegen U+C vor. Am Ende des Sachbearbeiter-Textes findet sich eine Vorabbewertung des Anzeigengehalts, die nahe legt, warum keine Ermittlungen stattfinden: “Der Anzeigenerstatter teilte bei der Anzeigenerstattung mit, dass er die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat. Es ist davon auszugehen, dass das von der Kanzlei behauptete Streamen von urheberrechtlich geschützten Werken über den Anschluss bzw. mit der Nutzerkennung des Anzeigenserstatters tatsächlich so stattgefunden hat”. Weshalb davon auszugehen ist, dass die Behauptung der Kanzlei stimmt, ist in dem Text nicht weiter begründet.

  • blauäugig

    |

    @ Ralf Richter:
    Dass die Staatsanwaltschaft Regensburg nicht auf Grud der Anzeigen wegen Betrugs ermittelt, heißt ja nicht, dass sie die Abmahnungen für begründet hält oder das Streamen für nicht rechtens.
    Betrug würde m.E. voraussetzen, dass falsche Angaben in der Abmahnung gemacht wurden – und das sehe ich hier ebenso wenig wie einen Grund, dass hier irgendein Abgemahnter zahlen müsste.

    Abmahnungen sollten den Parteien ermöglichen, aussergerichtlich zivilrechtliche Forderungen zu begleichen; wenn der Abgemahnte damit nicht einverstanden ist (kann er schlicht durch Nichtzahlung signalisieren), so muss der Abmahnende den beschwerlicheren Weg der Klage gehen, die Beweislast liegt bei ihm. Wenn der Abgemahnte – anders als die meisten Juristen – die Rechtsauffassung von Urmann und Collegen teilt, dann und nur dann sollte er der Zahlungsaufforderung nachkommen und die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken.

    Ich bin allerdings sehr zuversichtlich, dass die Ermittlungen der kölner (wegen falscher eidesstattlicher Versicherung)und berliner Staatsanwaltschaften den Geldfluss an U+C versiegen lassen.

  • Mutmaßung

    |

    Zum Abschnitt Mutmaßung:

    Herr B. erinnert sich offenbar mit Schrecken an die eidesstattliche Versicherung die er in 2010 für U + X gegeben haben soll.

    Quelle:
    http://www.gulli.com/news/14684-filesharing-panne-staatsanwaltschaft-koeln-prueft-akte-2010-11-10

    Ev. werden ja auch alte Gutachten überprüft, um zu beweisen, dass es eventuell schon mehrfach zu Täuschungen am LG Köln durch die Beteiligten kam. Einer Verjährung ist vermutlich noch nicht eingetreten.

    Übrigens könnte in Sachen B. / Facebook ein wenig sauberer bereichtet werden:
    1. Bei der Hassgruppe handelte es sich um eine Gruppe von Betroffenen und deren Anwälten.
    2. Die Hassgruppe hat nach meiner Kenntnis NICHTS mit den Schmiereien am Hause Kallert zu tun.
    3. Gleichwohl ist es der Gruppe zu verdanken, dass genügend Fakten zusammengestellt wurden, um Herrn B. die Melkkuh Facebook zu vergraulen. Er hat am 03.12.2013 letztinstanzlich in Nürnberg verloren. Hängt das in den News seiner revolutionären Company in Regestauf aber nicht an die große Glocke.

  • exkoelner

    |

    Ist ja merkwürdig. War nicht auch die Staatsanwaltschaft Regensburg und Nürnberg und die dortigen Gerichte, die hier offensichtlich U+C beschützen, trotz seiner dubiosen Praktiken … auch die Gerichte, die im Fall Mollath so versagt haben? Bzw. die Hypo-Bankkunden, die Steuern mit Hilfe seiner Frau hinterzogen haben, geschütz hatten? … merkwürdig diese Gerichte dort …

  • PaLAWa » Blog Archiv » “Ich bin nur der Anwalt [..]“

    |

    […] sagt Herr Rechtsanwalt Urmann in einem Interview des Magazins Quer vom Bayrischen Rundfunk. Abrufbar im Streaming- Download-Portal Redtube.. ähm Youtube. Bemerkt habe ich diesen TV-Beitrag dank eines eingebetteten Videos am Ende des Artikels “Porno Abmahner im Glück“. […]

  • Barnabas

    |

    Er reduziert schon…vorher waren es “Wir”, jetzt sind es schon “seine Mandanten”. Technisch ist ihm ja alles egal. Die Regensburger StA sieht es dann aus unerfindlichen Gründen wohl genauso. Ich hoffe, es schlafen zumindest ein paar Leute die nächsten Wochen recht schlecht…Frohe Weihnachten, ihr…A…nwälte!

  • Der Wolf

    |

    “…vorher waren es “Wir”, jetzt sind es schon “seine Mandanten”…”

    Genau das ist doch das typische Verhalten der Massen-Abmahnanwälte. Merkwürdige Drohkulissen in den Massen-Abmahnungen und die “Erfolgsvereinbarungen” mit ihren Mandanten.
    Und wenn es schief geht, hat man von der Unrechtmäßigkeit der an die Kanzlei herangetragenen Forderungen nichts gewußt.

    Für Anwälte und Betroffen mag die Rechtmäßigkeit der Herausgabe der Daten durch das Kölner Landgericht der Hauptschauplatz sein.
    Für die nicht betroffenen Internetuser ist der Hauptschauplatz nach meiner Meinung aber das Vorgehen der in so einem Fall oft als Einzige in der Öffentlichkeit stehenden Massen-Abmahnanwälte.

    Ohne diese Anwälte könnte man so kein Geld ergaunern.

    Und hier gehen die Strafanzeigen gegen den Rechtsanwalt genau in die richtige Richtung.
    1. Die Art, wie die Drohkulisse durch die Abmahnkanzlei aufgebaut wird (Strafanzeige MMR gegen Urmann).
    2. Die Art, wie das erhaltene Geld unter den Parteien aufgeteilt wird. (RA Solmecke bereitet eine “umfangreichere” Strafanzeige vor, die wahrscheinlich auch die “möglichen illegalen Erfolgsvereinbarungen zwischen der abmahnenden Kanzlei und den Rechteinhabern” umfaßt).

  • Bananenrepublikaner

    |

    Die Behauptung, dass Streaming eine Urheberrechtsverletzung sei, mit der Argumentation, dass eine Vervielfältigung auf dem Rechner des Konsumenten des Streams stattfindet, ist alleine schon falsch.
    Damit wird eine falsche Behauptung aufgestellt, mit dem Ziel, eben diese Konsumenten abzukassieren.
    Damit ist schon der Tatbestand des Betrugs erfüllt.
    Traurig, dass man über so etwas überhaupt diskutieren muss. Ich meine, Richter und Staatsanwälte haben doch alle Abitur gemacht; und sind doch immer sol stolz auf ihre Bildung und ihre Intelligenz – insbesondere in Bayern.

    Und ja, es sind genau die Staatsawaltschaft Nürnberg und das Landgericht Regensburg, die keinen Handlungsbedarf im Fall Mollath sahen.

    Und die Argumentation, es bestehe kein Anfansverdacht in beiden Fällen wären schon Grund genug für strafrechtliche Ermittlungen gegen die zuständigen Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung und Verdunklung.

    Und das alles in einem Land, in dem wir Bürger uns gefallen lassen sollen, dass man uns umfassend überwacht, mit der Begründung, wir könnten ja Terroristen sein, oder Terroristen unterstützen.

  • Veronika

    |

    So isses eben! Aber keine Sorge, die Zeiten haben sich geändert, und Bayern ist auch nicht mehr das, was es unter FJS und Folgenden einmal war. Noch hat die CSU einen “Stamm”-Sitz, wer aber weiss wie lange noch, wenn die EU richtig “durchgreift”.

  • Veronika

    |

    Haltet Euch eben einfach an die Vorgaben der Röm.-Kath. Kirche und seht keine Pornofilme im Netz. Dann kann auch nichts passieren. ;-)

  • Mike Straub

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    Warum können Rechtsanwälte Ihr Geld nicht durch ehrliche ARBEIT verdienen?

  • Alex

    |

    @Veronika: Warum sollte ich mich als Atheist an die “Vorgaben” einer Kirche halten? Warum sollte man keine Pornos konsumieren? Weil es nicht Ihren Moral-Vorstellungen entspricht? Was sollte jemand Ihre oder die Kirchlichen Moralvorstellungen scheren? Fragen über Fragen …

  • Twix Raider

    |

    Nach der U+C-Logik wäre schon der Vorgang des Sehens an sich Streaming und daher eine Urheberrechtsverletzung. Da drängt sich die nächste Geschäftsidee auf, die Designer-Schutzbrille “Gloria” für nur 264,99 Euro, garantiert schnackselfrei! Ideen muss man nicht haben, nur gut klauen:
    http://www.n-tv.de/mediathek/sendungen/auslandsreport/Wer-ein-iPhone-hat-ist-ein-Suender-article10179911.html
    U+C-Logo drauf, schon hat die Piratenprodukt eine ausreichende Schöpfungshöhe für ein Patent. Mit Gottes Hilfe passiert dann Folgendes, sowohl Urmann als auch ein LKW-Fahrer tragen die Brille am Steuer, um die Urheberrechte der Sünderinnen rund um die Zeißstraße zu wahren. Bums, aus, Friede auf Erden, den Usern ein Wohlgefallen!

  • Gelmir

    |

    @Alex

    Ironie-Detektor kaputt? Smiley übersehen?

    ;-)

  • Der Wolf

    |

    Liebe Leute, konzentriert Euch lieber auf die Identität des möglichen “Schutzengels”.
    Wenn man die Staatsanwaltschaften, Polizei- und Justizkreise listet, die in der Vergangenheit, also bis in die Zeit, als man noch “KUV” hieß, merkwürdig zu Gunsten der Kanzlei vorgegangen sind, läßt sich der politische (und/oder monetäre) Einflußbereich des möglichen “Schutzengels” doch festlegen.

    Und wenn jetzt laut Wochenblatt “Kripo und Staatsschutz” auf die Kanzlei aufpassen, um so besser. Ich orakele mal, kommt uns so doch niemand abhanden, bis die hanseatische Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl hat.

  • blauäugig

    |

    @Bananenrepublikaner:
    Unterschiedliche Rechtsauffassungen sollten nicht so niedergebügelt werden mit dem Hinweis auf Abitur – Sie sind doch eher ein juristischer Laie, Ihre Argumentation zeugt von fehlendem Respekt vor der Meinungsfreiheit.
    @Wolf:
    Ich halte nicht viel von Verschwörungstheorien, und möchte lieber auf einen gestern veröffentlichten Kommentar verweisen, der mir zwar nicht in allen Punkten gefällt (Argumentation mit “gesunder Menschenvestand” ist nur nötig, wenn man sich der Sache nicht sicher ist) – aber der Apell im letzten Absatz, Anzeige zu erstatten, wenn der abgemahnte Film nicht über die IP-Adresse gestreamt wurde, ist wichtig.
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Juristische-Analyse-Streaming-Abmahnungen-jenseits-der-roten-Linie-2071680.html

  • Selbstleseverfahren, Band 36 - Strafakte.de

    |

    […] gleich Mord ist Juris­ti­sche Ana­lyse: Streaming-Abmahnungen jen­seits der roten Linie Porno-Abmahner im Glück Zahl der Selbst­an­zei­gen 2013 ver­drei­facht Wie arbei­ten die eigent­lich bei […]

  • Tränensack

    |

    @blauäugig,
    Warum hast du dein Wissen nicht vor 2 Tagen gepostet??? Ich habe vor einpaar Stunden überwiesen. Blauäugigen Dank.

  • blauäugig

    |

    @Tränensack: Regensburg Digital ist für mich eine Nachrichtenquelle, die sehr sauber recherchiert. Ist aber spezialisiert auf lokale Nachrichten (selbst wenn sie auch ausserhalb Regensburgs wirken).
    Für Nachrichten rund um die IT schreibe ich wiederum heise Spezialwissen und gute Recherchen zu.

    Die Kommentare anderer User (mich eingeschlossen) kommen natürlich nicht an diese Qualität heran – da kann ja jeder schreiben, was er will.

    Leider haben Sie aber anscheinend den Artikel weder von Bild noch von Heise noch in zahlreichen anderen Medien verstanden mit dem “Ende der Abmahnwelle” – die einstweilige Verfügung unterbindet ja nur weitere Abmahnungen und hat zunächst keine Wirkung auf die bereits versendeten.

    Zu denen habe ich ja auch schon am 20.12. geschrieben, dass ich keinen Grund sehe, weshalb jemand zahlen müsste.
    So viele Anwälte, wie sich in den letzten Tagen in allen möglichen Medien geäußert haben, hat doch kein einziger die Auffassung von U+C geteilt und alle haben den Tipp gegeben, nicht zu zahlen.

    Und noch viel früher hat Regensburg-Digital Juristen zu Wort kommen lassen, die eindringlich vor einer Zahlung warnten. http://www.regensburg-digital.de/wie-die-porno-abmahner-rechnen/10122013/

    Wenn Sie wirklich eine dieser Abmahnungen bekommen haben und gezahlt haben, möglicherweise sogar eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben, machen Sie bitte nicht andere dafür verantwortlich.

  • Der Wolf

    |

    Hat mal jemand bei der NSA oder der GCHQ angefragt, ob dort vielleicht auf Grund der gesammelten Meta-Daten bestätigt werden kann, daß Internetnutzer über Seiten wie Retdube oder Movfile gezielt umgeleitet wurden und ob ferner untersucht werden kann, von woher die Surfer überhaupt auf diese Seiten kamen ?

    Andererseits.
    Nicht, dass jetzt noch jemand denkt, diese Geheimdienste hätten die Abmahnwelle geplant und durchgeführt, um dann mit ihrer Unterstützung bei der Aufklärung eine Imageverbesserung zu betreiben.

    Aber fragen kostet ja nichts.

  • aesop

    |

    Ein Rabe hatte sich auf einen Baum gesetzt, um einen Käse zu verzehren, den er im Schnabel hielt. Ein Fuchs erblickte ihn und bekam Lust, im diesen Raub zu entführen. Um seinen Zweck zu erreichen, fing er an, seine schönen Federn zu loben. Als er merkte, dass dieses Lob gefiel, sagte er ferner: „Es ist ewig schade, dass dein Gesang nicht mit deinen übrigen Eigenschaften überein stimmt.”

    Der Rabe wollte den Fuchs überzeugen, dass sein Gesang nicht unangenehm sei, er fing an zu singen und ließ darüber den Käse fallen.

    Der Fuchs bemächtigte sich des Käses und fraß ihn vor des Raben Augen, der beschämt war, dass er sich von den falschen Lobsprüchen des Fuchses verführen ließ.

  • Intermezzo (510) | Blue Archive

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    […] „So lange wir mit Urmann zusammengearbeitet haben, schien es einen Schutzschirm gegeben zu haben. … […]

  • Robin

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    Wie sehen denn eigentlich die Redtube – AGB aus?

    Wir dem Nutzer da nicht alles kostenlos angeboten und dies garantiert?
    Hat die jemand ?
    Ist der Nutzer überhaupt in irgend einer Form Vertragspartner von jemand ausser Redtube?
    Wenn da etwas unerkannt zwischengemogelt wird, dass illegal erworben wurde, so ist das für den Nutzer unerkennbar.
    Das ähnelt für mich folgender realen Situation:
    Da macht ein Verkaufsmarkt am Ausgang einen Wühltisch mit alten Büchern / Katalogen u.a. Überschrift alles muss raus, gratis zum Mitnehmen!
    Nun mogelt ein von der Entlassung wegen Erfolglosigkeit betroffener “Ladendetektiv” auf den Tisch ein paar nicht kostenlose Artikel.
    Der irregeführte “Einkäufer” packt sich die Tasche von diesem Tisch voll und wird am Ausgang wegen Diebstahls abgegriffen!
    Ein toller Erfolg für den Detektiv !

    — So etwas ist natürlich frei erfunden, könnte aber passieren!

    Nichts anderes ist meiner Meinung nach bei Redtube wohl passiert?
    Es wurden wohl Fallen gestellt und dann angeblich reingetappte Abgemahnt ,wie mancher aufmerksame Leser vermutet, was natürlich hier nicht behauptet wird, sondern eine von vielen Theorien ist!
    Ich hoffe, dass Redtube für seine Nutzer durch alle Instanzen kämpft, in höchstem EigenInteresse.

    Es stellt sich auch die Frage:”Was sagen eigentlich die Werbekunden im näheren oder ferneren Umfeld von Redtube und ähnlichen PornoSeiten zu der Abmahnwelle?”

    Dort werden doch Kunden für Clubs, Bordelle,Hostessen-Vermittler und ähnlichen jetzt davon abgehalten solche Seiten zu Besuchen ! Wohl Höchst-Geschäftsschädigend für´s “Gewerbe”! — Ist bekannt ob von dieser Seite schon jemand bei den Abmahnanwelten vorstellig geworden ist?

    Die haben doch sicher “ausreichende Kriegskassen” für solche Situationen?

    Mal schauen, ob da etwas drüber bekannt wird?

  • blauäugig

    |

    @Robin:
    Warum um alles in der Welt sollte jemand bei den Abmahnanwälten vorstellig werden? Mit denen gibt es nichts zu verhandeln.

    Redtube hat nicht nur bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt, steht schon ein paar Kommentare weiter unten hier, die haben auch weitere Schritte angekündigt. Scheinen nur Sie nicht mitbekomen zu haben.

  • Robin

    |

    Auf tel. Nachfrage eines Bekannten bei “U&C” machen diese wohl ungerührt weiter, als wäre nichts passiert?

    Da besteht wohl weiterhin Handlungsbedarf für alle Beteiligten?

    Oder hat die Hamburger “Verfügung” bundesweite Relevanz bis es zu einem Haupttermin kommt?

  • Der Wolf

    |

    Aha, das Urmann-Foto wurde aus dem Artikel entfernt.
    Der Herr ist wohl mittlerweile nicht mehr so “öffentlichkeitsbemüht”.

    Konnten NSA und/oder GCHQ in ihren Metadatensammlungen mittlerweile den Weg der Zwangsumleitung nachvollziehen ?

  • Der Wolf

    |

    Die Kanzlei MMR hat auf Ihrer Internetseite das Muster einer Beschwerde gegen die Gestattungsbeschlüsse des Landgerichts Köln zur Verfügung gestellt (sprich gegen die Herausgabe der Daten durch das Landgericht Köln; Stichwort: Beweisverwertungsverbot).
    Nach Meinung der Anwälte sollte jeder (!) , der eine Abmahnung von der Kanzlei U+C in Sachen Redtube erhalten hat, diesbezüglich eine Beschwerde bis zum 14.01.2014 (!) beim Landgericht Köln einreichen.

    Quelle/Link: http://www.mueller-roessner.net/aktuell/artikel/article/mmr-mueller-mueller-roessner-stellt-in-sachen-streaming-abmahnungen-muster-fuer-eine-beschwerde-gege.html

  • Robin

    |

    Klasse Hinweis, danke! Finde ich sehr Beachtenswert und hoffe, viele Nutzer beschweren sich in Köln und die Geschichte kommt als Bummerang derart zu U&C zurück,daß diese jegliche Abmahnlust in Zukunft verlieren…

  • Der Wolf

    |

    @Robin:

    Es geht ja noch weiter.

    1. Es wird bezweifelt, daß “The Archive AG” überhaupt die Rechte an den abgemahnten Filmchen hat (siehe dazu den Forenbeitrag von “SammieFox” auf Heise; mein Link dazu hier am 23.12.2013 um 19:40 Uhr)
    Es wird angenommen, daß die Werke einfach umetikettiert wurden (anderer Filmname, anderes Cover) und gefälschte Lizenzen verkauft wurden. Möglicherweise wurde dadurch überhaupt die Basis für die Abmahnwelle geschaffen.

    2. Es steht der Verdacht im Raum, das “die ganze Bande” bereits in der Vergangenheit mit dieser Masche gearbeitet hat (siehe u.a. Forum auf lawblog.de Heiligabend)

    Ein Artikel dazu wird nach Weihnachten auf Kowabit veröffentlicht werden .
    vorläufiger Link: http://blog.kowabit.de/redtube-abmahnung-die-filmverwertungskette/

  • Der Wolf

    |

    Man könnte glatt denken, daß sich die Pornobranche und die Massen-Abmahnanwälte nach dem Rückgang der Abmahnungen in Filesharing-Fällen in den letzten Jahren (siehe u.a. Statistiken der Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn) mit Streaming-Abmahnungen ein neues Geschäftsfeld aufbauen wollen.

    Es drängen sich doch gewisse Parallelen zum Prenda Law Fall in den USA auf (Einstiegslektüre: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Roter-Alarm-fuer-Porno-Trolle-1859349.html ).
    Ob wohl die Combat Zone jemals Mandant bei Prenda Law war ?

    Die eigentlichen Probleme in Deutschland (Massenabmahnungen, unseriöse Anwälte geschützt von den Anwaltskammern – schon seit Freiherr Günnis Zeiten) lesenswert beschrieben hat die Handelszeitung aus der Schweiz:
    http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/deutsche-porno-abmahner-ueber-die-schweiz-kassieren-537838

  • Werner

    |

    Nahezu unglaublich, was sich da abspielt und das offenbar schon über Jahre.
    Bleibt die Frage wer spannt den Schutzschirm und warum?

  • Der Wolf

    |

    Mir gefällt der Begriff “Streaming Troll Bande” in Anlehnung an den Prenda Law Fall.

    Der Schutzschirm für den Regensburger Streaming Troll kann zum Beispiel durch Parteibuch-Seilschaften oder studentische Burschenschaften entstanden sein. Der Schutzengel könnte bei den Einnahmen, die solche Abmahnwellen produzieren, finanziell partizipieren.

    Die Regensburger Bevölkerung wird also dringend um Mithilfe gebeten.

  • robin

    |

    Bei Verfahrenseinstellungen vor Ort wirkt oft die Beschwerde beim zuständigen Generalstaatsanwalt…

    Wo ist die zuständige Generalstaatsanwaltschaft für Regensburg?

  • Der Wolf

    |

    @Robin

    Vergiß Regensburg.
    Freiherr Günni wurde auch in Berlin gefällt und nicht in Bayern (CSU-Mitgliedschaft, schützende Anwaltskammer)

    wichtig:
    Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat auf Grund der Strafanzeige der Kanzlei Müller, Müller, Rößner ein Ermittlungsverfahren gegen den Regensburger Frontman der Streaming Troll Bande RA Thomas Urmann eingeleitet
    ( Aktenzeichen 2408 Js 1450/13 ).

  • schorsch

    |

    es ist ja schoen, das das Justizministerium nach einer kleinen anfrage der fraktion der linken tatsaechlich dazu versteigt § 44 a UrhRG als existent zu erklaeren. das fuehrt zu :
    Streams betrachten ist “keine Urheberrechtsverletzung”
    via:
    https://netzpolitik.org

    Während sich Spiegel Online noch damit brüstet, dass ihm die Antwort vorliegt, sie jedoch nicht verlinkt, haben die Kollegen von iRights.info das PDF zur Gänze online gestellt. Darin heißt es unter anderem:

    Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung.

    iRights:
    http://irights.info/bundesregierung-das-reine-betrachten-eines-videostreams-ist-keine-urheberrechtsverletzung

    das pdf:
    http://irights.info/wp-content/uploads/2014/01/KA_Linke_Antwort_Redtube_Abmahnungen.pdf

  • Der Wolf

    |

    Urmanns Leibblättchen “Wochenblatt ” (meint: nur positive Artikel und natürlich ein direkter Draht in die Kanzlei) schreibt, daß in Hamburg als Reaktion der Strafanzeige der Kanzlei MMR bisher nur ein Aktenzeichen angelegt wurde.

    Man sollte die erste komplette Arbeitswoche schon nutzen, bei Internetkriminalität können gerichtsverwertbare Spuren schnell kalt werden.

  • Robin

    |

    Die Statsanwaltschaft Hamburg wird wohl kaum über den Stand der Ermittlungen berichten…

    “Tatbeteiligte” sollen ja wohl nicht gewarnt werden?

    Ich frage mich nach der Antwort der Bundesregierung auf eine “kleine Anfrage” zur STREAMING-Problematik, wie die Justiz jetzt überhaupt weiter verfahren wird!

  • Der Wolf

    |

    @Robin:

    Man wartet auf einen Konsens innerhalb der EU.
    Und wenn es vorher brennt, dann soll es der Europäische Gerichtshof richten.

  • Der Wolf

    |

    Aus dem Blog der Webseite von Felix Beilharz – Zitat: “Jetzt könnte der Abmahnkanzlei U+C weiterer Ärger drohen. Rechtsanwalt Daniel Nierenz, Inhaber der Siegerländer Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Nierenz & Batz – RechtsanwaltsGmbH hat einen folgenschweren Verstoß festgestellt, der das Aus für die umstrittene Regensburger Kanzlei bedeuten könnte. ”

    http://felixbeilharz.de/verstoss-gegen-rechtsanwaltsordnung-droht-der-abmahnkanzlei-uc-endgueltig-das-aus

  • Anonymous

    |

    […] […]

  • Der Wolf

    |

    Da der lustige “Zeit”-Artikel von heute (“Auf der dunklen Seite des Rechts”, Zeit online, 11.01.14) so häufig in den Kommentaren auf diesen Artikel hier verlinkt, möchte ich dem englischkundigen Leser, da ich nun einmal den Prenda Law Fall hier in die Diskussion geworfen habe (Kommentar am 30.12.13), auch auf ein kleines Zwischenresümee im Fall “Prenda Law” verweisen.

    Man beachte das Fazit dort – das ich dem “Zeit”-Artikel von heute entgegenschleudere:
    “… what may be up next for their courtroom opponents given that they didn’t seem to lose any steam after being referred to attorney disciplinary agencies, the criminal division of U.S. Attorney’s office in California and the Internal Revenue Service.
    “I have no doubt they will come up with something else,” Beasley said. “They like to ride the rollercoaster and go on to the next one.”” ( “The Madison – St. Clair Record (Metro Easts Legal Journal) vom 27.12.2013: “Defense attorneys: Prenda litigation is ‘unbelievable,’ ‘just epic’”)

    Link/Quelle: http://madisonrecord.com/issues/332-class-action/261889-defense-attorneys-prenda-litigation-is-unbelievable-just-epic

  • Wolfi

    |

    @Der Wolf.
    Auch wenn man ggf. das Wort ‘sex’ fehlerfrei english korrekt sprechen, schreiben oder tun kann, bedeutet es immer noch nicht, dass man Kommentare in fremdländischer Sprache einfach mit copy&paste eindeutscht. Oder können sie es nicht?

  • Veronika

    |

    Info für alle, mit Homepages “Online” Tätigen:

    Über ein paar Kontakte habe ich jetzt zusätzlich zur bisher genannten Sache um diese “Domain-Name-Server” erfahren, dass man diese nicht nur leicht “ausspionieren” kann, sondern dass vor allem auch in der Oberpfalz viele InternetProvider bestenfalls zwei Domain-Name-Server vorhalten, über welche auch noch sog. “root-Services” vermietet werden. Zum grossen Teil sind dann diese zwei vorgegebenen DNS-Server auch noch “gespiegelt”, d.h. in Wirklichkeit ist real nur ein DNS-Server vorhanden.
    Auf solcher “Einsparungen” soll es grds. möglich sein, nahezu alle über diese Provider gehosteten Homepages sehr gezielt “abzuhören”, damit die IP-Adressen der Zugreifenden herauszubekommen, und …
    möglicherweise vielleicht sogar Schindluder damit zu treiben, indem man Anfragende zeitweise auf andere Seiten “umlenkt”, VOIP “abhört”, oder auch einfach nur sehr leicht feststellen kann, wer bestimmte Seiten besucht/ kommentiert etc..
    Vorsicht also, wer “Konzernen” nicht traut, und sich lieber “ins Regionale” zurückzieht/ zurückgezogen hat. Hier könnte Gefahr lauern.
    ————————-
    Zu Risken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte (nicht mich), sondern eine(n) IT-Kundige(n) echte(n) System-Administratorin/ System-Administratoren.

  • Veronika

    |

    @blauäugig, alex et. al.:

    WAASSSSS??? Bin ich jetzt verklemmt? Das Ganze mit dem “sich an die Spielregeln der Kirche halten” war natürlich ironisch gemeint. Oh Leute, ich gebs auf!
    ———————————————–

  • Der Wolf

    |

    @Wolfi

    Das Zitat war eigentlich überflüssig, reizte mich aber doch zum Copy & Paste.

    Obwohl die betrügerischen amerikanischen Anwälte schon diversen zuständigen Behörden gemeldet sind, machen sie mit ihre Masche weiter und wenn sie sich in der Zukunft eben eine neue Variante einfallen lassen.

    Lesen Sie mal die Urmann-Zitate:

    ” … Art der Berichterstattung populistischen Vorgaben Genüge getan werden soll…” (Zeit-Interview; Kammern der LG Köln nehmen eventuell Auskunftsbeschlüsse zurück)

    Anmerkung dazu: Es wird oft verschwiegen, daß die beiden Kammern des LG Köln, die sich fachlich mit Urheberrecht beschäftigen, die Anträge von RA Sebastian abgelehnt haben.

    “Leider haben aber viele in unserem Beruf einen schwierigen Charakter.” (Zeit-Interview; Urmann über RAs, die ihn angezeigt haben)

    „Das muss man sehen, grundsätzlich empfinde ich es als reichlich kindisch, wenn sich Anwälte gegenseitig anzeigen“
    (Focus-Interview; Urmann über RAs, die ihn angezeigt haben)

    “Was die Regierung schreibt, spielt keine Rolle“ (sinngemäß zur Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der Partei Linke)

    “Mich spornt das eher an. Jetzt zurückzuweichen hieße bloß, mich der puren Gewalt zu beugen…” (Zeit-Interview; Urmann über die Kritik an ihm/dem Fall)

    Es gibt noch mehr schöne Zitate von Urmann in der Presse.
    Da hält sich jemand für Gott und die anderen sind nur Abschaum, die seinem göttlichen Wirken im Wege stehen.

    Sein “großer” Vorgänger Freiherr von Gravenreuth hatte auch einen großen Mund, bis er dann gerichtlich gestoppt wurde.
    Das hat er mit dem Leben bezahlt.

    Nebenbei wurde das Interview in der Zeit vom 11.01.2014 (“Auf der dunklen Seite des Rechts”) zwischen Weihnachten und Neujahr geführt (“Zwischen den Jahren ist nicht viel los, als Urmann aus dem Fahrstuhl ins Foyer tritt…”) und mit Informationen aus diesem Jahr vermischt.
    Mittlerweile ist die Luft für Urmann ja dünner.

  • Kerstin Lange

    |

    Wie nennt man diese Herrschaften klassisch? Winkeladvokaten!

  • Trasch17

    |

    Wohl eher Porno-Abmahner im Pech:

    http://www.kanzlei-nierenz.de/der-naive-ole-von-beust-wie-der-redtube-skandal-weiter-geht/

    Zitat 1. Absatz:

    “So hat der einzige Geschäftsführer dieser RA-GmbH seine Anwaltszulassung ausschließlich in Hamburg, was bei RA-GmbH gem. § 59i BRAO nicht zulässig ist. Die Rechtsanwaltskammern in Nürnberg und Hamburg haben mittlerweile entsprechende Kammerverfahren gegen die U+C und RA Urmann eingeleitet.”

    Man beachte den letzten Satz.
    Urmann scheint seine Zulassung schon so gut wie los zu sein und dann wird die Hölle los sein, denn der Schutzschirm sollte wohl dann auch weg sein.

  • Trasch17

    |

    Neues von der Abmahnfront:

    Gegen Jutta Schilling, Geschäftsführerin von Serrato, der Firma, die die Pornos angeblich produziert hat, gegen RA Sebastian, der die Anträge beim LG Köln gestellt hat und gegen Phillip Wiik von The Archive AG wurde von einem Anwalt aus Mönchengladbach Strafanzeige gestellt wegen:

    Urkundenfälschung in Tateinheit mit Prozessbetrug in 89 Fällen.

    Hier der Link zum PDF der Strafanzeige:

    http://blog.kowabit.de/wp-content/uploads/2014/01/Strafanzeige-gegen-Serrato-ano.pdf

    Notiz, wieso der Name des Rechtsanwalts nicht genannt wird:
    Stammt aus dem Kowabitartikel:
    http://blog.kowabit.de/redtube-abmahnung-die-filmverwertungskette/

    Zitat:
    “Die Dokumente stehen am Ende des Beitrages zum Download, sind aber anonymisiert, um Beratungsanfragen von Abmahnopfern zu vermeiden, da die Kanzlei andere Aufgaben hat. Pressevertreter, die bereits mit mir Kontakt hatten, erhalten gerne die Kontaktdaten.”

  • Johnny

    |

    @Veronika:

    Dann Beitrag mit den DNS Servern entbehrt leider jeder technischen Grundlage.

    Dass die gespiegelt sind, ist absolut unerlässlich, idealerweise sollten sie alle die gleichen Einträge haben, sie sind als Telefonbuch zu betrachten, die die Webadressen wie du sie kennst (www….de) in die zugehörigen IP Adressen übersetzen, unter denen sie tatsächlich zu erreichen sind. Die Spiegelung ist also keine Sparmaßnahme sondern eine Investition in die Ausfallsicherheit.

    Wenn diese unzureichend geschützt sind, können Angreifer da natürlich viele Informationen über den Datenverkehr abgreifen aber das gilt auch für viele andere Stellen der Infrastruktur. In der Regel ist es dritten nicht möglich einfach so auf solche Server zuzugreifen.

    Was das ganze jetzt noch mit “VoIP abhören” zu tun hat … kein Ahnung. Aber vielleicht sollte man sich entweder richtig kundig machen oder aber nicht versuchen andere kundig zu machen ^^

    Gruß,
    Johnny

  • Der Wolf

    |

    Physiker im Zwielicht

    Das Sachverständigengutachten im Fall der Redtube-Abmahnungen ist von der Kanzlei MMR veröffentlicht worden.
    Gutachter, promovierter Physiker und Patentanwalt RA Dr. Schorr von der Münchener Patentkanzlei Diehl & Partner, auf deren Webseite die Fachgebiete Internet und Webtechnologien nicht zu finden sind, erstellt ein zwölfseitiges Gutachten, daß von Juristen und Informatikern nur als “Witz” bezeichnet werden kann.
    Anmerkung: Immerhin bestätigt die Kanzlei dieses Gutachten in einem kurz vor Weihnachten an eine Email des Archive-Verwaltungsrates angehängten “zweiten Gutachten”.

    Aktuell hierzu die Süddeutsche Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/digital/streamseite-redtube-loechriges-gutachten-bringt-porno-abmahner-in-bedraengnis-1.1866025

    Hellseheranwalt sieht “große Abmahnwelle” “wegen Streaming” in Glaskugel voraus

    RA Dr. Thomas Schulte aus Berlin veröffentlicht bereits am 2. Dezember 2013 auf Youtube ein Video, in dem er von einer “großen” Abmahnwelle (0:10) durch die “bekannte” Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen “wegen Streaming aus dem Internet” berichtet.
    ( Link: http://www.youtube.com/watch?v=jtQ_1ozcf5E )
    Bereits vorher hatte dieses “Orakel” sich die Domain “Streaming-Abmahnung.de” gesichert, mit Inhalt gefüllt (lt. Denic.de: letzte Aktualisierung 29.11.2013) und dabei auch gleich 5 der abgemahnten Werke auf der Webseite benannt.
    Ein wirklich großes “Orakel”, sollen doch die ersten Gerüchte um vereinzelte Redtube-Abmahnungen erst um den 5. Dezember 2013 aufgetaucht sein (Tipp: Google-Suche, “Zeitraum festlegen….” 25.November 2013 – 8.Dezember 2013).
    Auffällig auch die “Nähe” zur Argumentation von RA T. Urmann.

    Diskussionsansatz im Forum ab 17. Jan. nachmittags:
    http://conlegi.de/der-beweis-abmahnung-zu-einem-zeitpunkt-ohne-rechteinhaberschaft-seitens-the-archive/

  • Urmann legt Geständnis ab | Regensburg Digital

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    […] Fink. „Es ist noch nicht abgepfiffen.” Fink führt die Verhandlung gegen den Regensburger „Porno-Abmahnanwalt” Thomas Urmann vor dem Amtsgericht Augsburg. Urmann muss sich dort unter anderem wegen […]

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