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Archiv für 11. Dezember 2013

Fragwürdige Rechtsauffassung

Porno-Abmahner: „Das war erst der Anfang“

Der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann hat sich nun erstmals öffentlich zu der von seiner Kanzlei ins Werk gesetzten Abmahnwelle geäußert. Gegenüber dem Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, der zahlreiche Betroffene vertritt, kündigte Urmann an: „Das ist erst der Anfang.“

gerichtEr habe ein längeres Telefongespräch mit Urmann geführt, schreibt Solmecke auf seinem Blog. Demnach behauptet Urmann, dass die Richter am Kölner Landgericht die Auskunftsersuchen gegen zehntausende vermeintliche Pornogucker auf der Plattform Redtube.com nicht einfach durchgewunken hätten:

„In einigen Verfahren hätten die Richter noch Gutachten angefordert und sich den Sachverhalt näher erklären lassen. Erst danach habe man die Auskunft gestattet. Sollte diese Aussage des Kollegen Urmann wirklich wahr sein, dann spricht das dafür, dass einige Kölner Richter nach kursorischer Prüfung das hier vorliegende Streaming tatsächlich als illegal angesehen haben.“

Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, wäre das eine fundamentale Einschränkung der Möglichkeiten im Internet. Da die Plattform Redtube ausdrücklich mit freiem Zugang, Einhaltung der Urheberrechte und kostenlosen (Porno-)Filmen wirbt, müsste wohl künftig jeder Nutzer offensichtlich legaler Streaming-Plattformen wie Youtube damit rechnen, dass ein Gericht seine Daten herausgibt und er Abmahnpost bekommt.

Unbedingt vor Weihnachten abmahnen

Darauf scheint Thomas Urmann auch zu setzen. Gegenüber Solmecke kündigte er an, dass dies erst der Anfang sei. Solmecke: „Er geht davon aus, dass in den nächsten Jahren noch viele Streaming Abmahnungen folgen werden.“

Die übergroße Mehrheit von Rechtsanwälten rät übrigens ausdrücklich dazu, nicht zu bezahlen und auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dennoch dürfte schon einiges Geld auf das Konto der Abmahner bzw. des Auftraggebers „The Archive AG“ geflossen sein. Allein aus Scham. Urmann ließ sich im Gespräch mit Solmecke unter anderem über Frauen aus, die ihren Männern die Hölle heiß gemacht hätten.

Man habe darüber hinaus den Großteil der Abmahnungen ausdrücklich vor Weihnachten verschicken wollen, so Urmann gegenüber Solmecke, der dies so kommentiert:

„Dahinter liegt ein logisches Kalkül der Kanzlei, nach Weihnachten haben die Menschen kein Geld mehr und können auch die geforderten 250 € nicht zahlen.“

Dennoch werden nach Weihnachten weitere Abmahnungen an vermeintliche Redtube-User folgen. Laut Urmann ist die Kanzlei aufgrund der Vielzahl bislang nur noch nicht dazu gekommen, sie alle zu verschicken.

Verwerfliche Gesinnung

U+C ist für seine dubiosen Praktiken bekannt. In einem wettbewerbsrechtlichen Zivilverfahren bescheinigte das Amtsgericht Regensburg Thomas Urmann bzw. seiner Kanzlei „sittenwidrig“ und aus „verwerflicher Gesinnung“ heraus gemeinsame Sache mit einem bekannten Internetabzocker gemacht zu haben. Das Urteil ist bislang allerdings nicht rechtskräftig. Am 18. März 2014 findet die Berufung am Landgericht Regensburg statt.

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