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Fragwürdige Rechtsauffassung

Porno-Abmahner: „Das war erst der Anfang“

Der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann hat sich nun erstmals öffentlich zu der von seiner Kanzlei ins Werk gesetzten Abmahnwelle geäußert. Gegenüber dem Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, der zahlreiche Betroffene vertritt, kündigte Urmann an: „Das ist erst der Anfang.“

gerichtEr habe ein längeres Telefongespräch mit Urmann geführt, schreibt Solmecke auf seinem Blog. Demnach behauptet Urmann, dass die Richter am Kölner Landgericht die Auskunftsersuchen gegen zehntausende vermeintliche Pornogucker auf der Plattform Redtube.com nicht einfach durchgewunken hätten:

„In einigen Verfahren hätten die Richter noch Gutachten angefordert und sich den Sachverhalt näher erklären lassen. Erst danach habe man die Auskunft gestattet. Sollte diese Aussage des Kollegen Urmann wirklich wahr sein, dann spricht das dafür, dass einige Kölner Richter nach kursorischer Prüfung das hier vorliegende Streaming tatsächlich als illegal angesehen haben.“

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Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, wäre das eine fundamentale Einschränkung der Möglichkeiten im Internet. Da die Plattform Redtube ausdrücklich mit freiem Zugang, Einhaltung der Urheberrechte und kostenlosen (Porno-)Filmen wirbt, müsste wohl künftig jeder Nutzer offensichtlich legaler Streaming-Plattformen wie Youtube damit rechnen, dass ein Gericht seine Daten herausgibt und er Abmahnpost bekommt.

Unbedingt vor Weihnachten abmahnen

Darauf scheint Thomas Urmann auch zu setzen. Gegenüber Solmecke kündigte er an, dass dies erst der Anfang sei. Solmecke: „Er geht davon aus, dass in den nächsten Jahren noch viele Streaming Abmahnungen folgen werden.“

Die übergroße Mehrheit von Rechtsanwälten rät übrigens ausdrücklich dazu, nicht zu bezahlen und auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dennoch dürfte schon einiges Geld auf das Konto der Abmahner bzw. des Auftraggebers „The Archive AG“ geflossen sein. Allein aus Scham. Urmann ließ sich im Gespräch mit Solmecke unter anderem über Frauen aus, die ihren Männern die Hölle heiß gemacht hätten.

Man habe darüber hinaus den Großteil der Abmahnungen ausdrücklich vor Weihnachten verschicken wollen, so Urmann gegenüber Solmecke, der dies so kommentiert:

„Dahinter liegt ein logisches Kalkül der Kanzlei, nach Weihnachten haben die Menschen kein Geld mehr und können auch die geforderten 250 € nicht zahlen.“

Dennoch werden nach Weihnachten weitere Abmahnungen an vermeintliche Redtube-User folgen. Laut Urmann ist die Kanzlei aufgrund der Vielzahl bislang nur noch nicht dazu gekommen, sie alle zu verschicken.

Verwerfliche Gesinnung

U+C ist für seine dubiosen Praktiken bekannt. In einem wettbewerbsrechtlichen Zivilverfahren bescheinigte das Amtsgericht Regensburg Thomas Urmann bzw. seiner Kanzlei „sittenwidrig“ und aus „verwerflicher Gesinnung“ heraus gemeinsame Sache mit einem bekannten Internetabzocker gemacht zu haben. Das Urteil ist bislang allerdings nicht rechtskräftig. Am 18. März 2014 findet die Berufung am Landgericht Regensburg statt.

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Kommentare (7)

  • Buerger

    |

    Porno-Abmahner: „Das war erst der Anfang“.
    Was unterscheidet das zu der Aussage:”Alternativlos”?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Alternativlos

    Nach Diktat verreist
    gez. A….karte

  • ExRA

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    Und dafür ist der Herr “Kollege” nun 13 Jahre in die Schule gegangen, hat Abitur gemacht, womöglich 12 Semester Jura studiert, sein erstes juristisches Staatsexamen abgelegt, war zwei Jahre oder länger Rechtsreferendar, hat dann auch noch das zweite juristische Staatsexamen bestanden und sich schließlich als Rechtsanwalt zugelassen. Was für ein Aufwand, nur um bei verdruckten Porno-Guckern ein paar Euro abgreifen zu können! Seine Reputation kann der Herr Urmann sowieso gleich in die Tonne klopfen. Welche halbwegs seriöse Mandant wird sich mit einem Prozeßbevollmächtigten namens Urmann bei Gericht blicken lassen? Der Name Urmann wird noch in Jahrzehnten mit dem Begriff “Porno-Abmahner” verbunden sein und ob das der Herr “Kollege” wirklich überreißt, wage ich zu bezweifeln. Und daß er aus dieser Aktion derart viel Kohle zieht, um sich zur Ruhe setzen zu können, halte ich für unwahrscheinlich. Interessant wäre ja auch, zu erfahren, was denn die anderen, meines Wissens allesamt noch relativ jungen, Anwälte in der Kanzlei Urmann davon halten, ebenfalls in den schmuddeligen “Porno-Abmahntopf” geworfen zu werden. Oder arbeiten die alle fleißig mit am Leute-Abzocken? Mann, ist das alles widerlich!

  • Thomas Jahn

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    @ExRA ein Jurastudium auch von meinen Steuergledern – und wozu? ..um das Rechtssystem ad absurdum zu führen! Na toll.

  • Dolittle

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    In der Tat kommt einem die Tat dieser dubiosen “Collegen” wie ein Amoklauf vor. Gleiches gilt für die großspurigen Verlautbarungen des Herrn Urmann. Der Größenwahn eines bisher erfolgreichen berufsmäßigen Zockers im Graubereich zwischen Legalität und Illegalität? Oder Statment eines ehrbaren “unabhängigen Organs der Rechtspflege”, das sich der hehren Idee des geistigen Eigentums verpflichtet fühlt?

    Jedenfalls wurden überforderte Richter eines Landgerichts mit falschen Angaben übertölpelt. Die Telekom wurde durch Fließbandbeschlüsse gezwungen, zu irgendwelchen IP-Adressen die persönlichen Daten der Anschlussinhaber mitzuteilen. Woher die IP-Daten kamen, ob sie je “Redtube” kontaktierten oder ob sie einfach per Zufallsgenerator geriert wurden – wer weiß das und wer kann das technisch nachprüfen? Der Bürger bleibt das Opfer, die Politik bleibt unfähig oder ohne Willen, ihn zu schützen.

    Es bleibt zu hoffen, dass nicht nur dieser Fall auf den Prüfstand kommt, sondern auch die fragwürdigen Schutzbestimmungen im UrhR, die dem “Schutz des geistigen Eigentums” mehr Gewicht einräumen, als dem Geheimnis des Fernmeldeverkehrs. Und einer Rechtsprechungspraxis der Gerichte, die nicht verantwortungsvoll im Einzelfall abwägt, sondern die vorrangig vor den technischen und ökonomischen Behauptungen der Anspruchstellern kapituliert.

    Aber noch glaube ich an die Selbstreinigungskräfte unseres Rechtsstaats und bedauere es deshalb, keine Abmahnung der “Collegen” bekommen zu haben.

  • blauäugig

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    @dolittle: “die Politik bleibt unfähig oder ohne Willen, ihn zu schützen” – Sie suchen sich der Einfachheit halber de falschen Schuldigen. Es ist in unserem Land z.B. verboten, jemand anderen umzubringen, trotzdem halten sich da einige Individuen nicht daran. Genauso ist es doch hier, dass jemand (U+C etc.) sich nicht an gesellschaftliche Normen hält. Ob er auch gegen geltendes Recht verstoßen hat, wird ja hoffentlich von den ordentlichen Gerichten bald geprüft. Und natürlich hoffe ich, dass ihm schlicht die Existenzgrundlage entzogen wird.

    Oder meinen Sie mit Politik die Piraten statt den etablierten Parteien?
    Zuweilen konnte U+C ja sogar auf Unterstützung durch ein damaliges Vorstandsmitglied der örtlichen Piraten setzen. http://www.regensburg-digital.de/mittelalterliches-gebaren/30082012/

  • Dolittle

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    @blauäugig: Verbraucher und Konsumenten, ja nicht einmal der rechtskundige Experte, können derzeit abschätzen, ob, wann und wie sie im Internet Rechtsbruch begehen. Zugleich können sie aber auf dem Zivilrechtswege wesentlich härteren und unberechenbareren Folgen ausgesetzt sein wie ein banaler Ladendieb, der ein iPhone klaut. Einen solchen paradoxen Zustand haben wir in keinem anderen Rechtsgebiet. Deshalb hat die Politik versagt.

    “Geistiges Eigentum” hat Anspruch auf Schutz. Klar. Vor allem hat der Künstler einen Anspruch darauf, dass sein kreatives Werk geschützt wird. Aber nicht in der gleichen Intensität wie Sacheigentum, auch wenn der Kampfbegriff “geistiges Eigentum” (gepaart mit “Raubkopierer” oder “Videopiraten”) dies suggeriert. Der richtige Begriff wäre “immaterielle Güter”. Geschützt und beansprucht wird nur deren Vermögenswert in Gestalt von ökonomisch verwertbaren Nutzungsrechten.

    Die diversen Urheberrechtsnovellen der letzten 10 Jahre waren von den Interessen der Verwertungsindustrie diktiert und haben zu einem “Überschutz” geführt, bei dem zugleich Bürgerrechte massiv eingeschränkt wurden. Es ging um den Schutz derjenigen, die den Kreativen ihre Werke abgekauft hatten und argumentierten, das Internet verursache Milliardenschäden. Freilich waren das nur Luftbuchungen.

    Die Politik in Gestalt von CDU/CSU und SPD verweigerte sich einer Bagatell- oder Erheblichkeitsschwelle. Die Gerichte nahmen bei Tauschbörsen “gewerbliches Handeln” von Privaten schon im Wiederholungsfalle an. Das Fernmeldegeheimnis ist nur noch eine leere Hülle, sobald jemand behauptet, er hätte urheberrechtliche Ansprüche gegen mich.

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drin