Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
„Verfahrensvereinfachende Absprache"

Urmann legt Geständnis ab

Per Deal zur Bewährung? Im gegen ihn geführten Augsburger Prozess wegen Insolvenzverschleppung hat der als „Porno-Abmahner” bekannt gewordene Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann am Montag ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. 

Von David Liese

Thomas Urmann

Im Rahmen einer gerichtlichen Absprache hat Thomas Urmann vor dem Amtsgericht Augsburg die Vorwürfe gegen ihn eingeräumt. Foto: Archiv.

WERBUNG

„Das ist wie bei einem Fußballspiel”, sagt Richter Roland Fink. „Es ist noch nicht abgepfiffen.” Fink führt die Verhandlung gegen den Regensburger „Porno-Abmahnanwalt” Thomas Urmann vor dem Amtsgericht Augsburg. Urmann muss sich dort unter anderem wegen Insolvenzverschleppung verantworten.

Am Montag hat Urmann nun im Rahmen einer „verfahrensvereinfachenden Absprache” ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Urmann gibt damit zu, als Geschäftsführer der Xaver Schwarz Wurst- und Fleischwarenmanufaktur noch lange nach deren Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2009 Aufträge erteilt und Waren bestellt zu haben.

„Verfahrensvereinfachende Absprache”: Geständnis gegen Bewährungsstrafe

„Verfahrensvereinfachende Absprachen” werden in der Presse häufig auch als Deal bezeichnet, weil sie dem Angeklagten eine zwischen allen Verfahrensbeteiligten vereinbarte Bewährungsstrafe zusichern. Bei Urmann sind das zwischen 20 und 24 Monaten. Im Gegenzug vereinfacht der Angeklagte durch sein Geständnis die Arbeit des Gerichts.

Gerade in Wirtschaftsprozessen, die häufig besonders komplex zu verhandeln sind, sind „verfahrensvereinfachende Absprachen” deshalb gang und gäbe. Zudem habe man hier „sehr häufig den Typ Angeklagten vor sich, bei dem die sonstigen Voraussetzungen für eine Bewährungsstrafe gegeben sind”, sagt Richter Fink. Solche Voraussetzungen seien zum Beispiel eine bisherige strafrechtliche Unauffälligkeit oder ein gefestigte gesellschaftliche Position.

Geständnis muss erst noch „das letzte Wort überleben”

Ob der Urmann-Prozess in Augsburg am Donnerstag tatsächlich im Rahmen der getroffenen Absprache zu Ende geht, steht allerdings noch in den Sternen. Es könne sein, dass sich „Herr Urmann das nochmal überlegt”, sagt Fink. Denn das abgelegte Geständnis kann noch revidiert werden. Eine „verfahrensvereinfachende Absprache” müsse vor Gericht immer erst „das letzte Wort überleben”, sei eben erst dann erfolgreich, wenn „abgepfiffen” wird.

Schon 2012 schlug Urmann eine ähnliche „Absprache” im Wurstwaren-Prozess, die ihm eine Bewährungsstrafe zugesichert hätte, aus. Nach einer Erkrankung Urmanns musste das Augsburger Verfahren, das eigentlich schon im März beginnen sollte, zudem verschoben werden. Mit einem Befangenheitsantrag gegen Roland Fink war der Angeklagte dann im Juli gescheitert. Nach der Beiordnung zweier Pflichtverteidiger, die sich erst in die Akten einarbeiten mussten, verzögerte sich der Prozess weiterhin.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Ãœberweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (16)

  • Lothgaßler

    |

    Was soll an dieser Sache “komplex” zu verhandeln sein? Die Justiz kennt in anderen Fällen auch “keine Zweifel” und zieht mitunter gnadenlos durch.
    Der angeklagte Jurist wusste genau was er tat, als er trotz Zahlungsunfähigkeit Waren bestellt, und er tat es wiederholt.
    Warum soll die Justiz einen Wirtschaftskriminellen nachsichtiger behandeln als einen notorischen Schwarzfahrer oder Ladendieb? Doch nicht etwa deswegen, weil Wirtschaftskriminelle überdurchschnittlich häufig studiert haben?

    0
    0
  • Walter Wehpunkt

    |

    Eine aalglatte Type, die natürlich alle Verfahrens-Tricks kennt und nur ein Ziel hat: ganz schnell und von konsequenter Strafverfolgung verschont einigermaßen unbeschädigt aus diesen gescheiterten, vermutlich kriminellen Deals rauszukommen.
    Um dann ganz schnell und zielstrebig die nächste ‘große Sache’ anzugehen: Geld scheffeln, Geld scheffeln und nochmals Geld scheffeln.

    0
    0
  • Recht vor Gerechtigkeit

    |

    Voraussetzungen für eine Bewerhrungsstrafe sind “eine bisherige strafrechtliche Unauffälligkeit oder ein gefestigte gesellschaftliche Position”? Eine gefestigte gesellschaftliche Position?

    Das war mir neu.

    Ich bin auch der Meinung, dass das bei Hrn. Urmann nicht zutrifft, er ist mir als die Verkörperung des Gegenteils eines sozialen Elementes bekannt.

    0
    0
  • Gesellschafter

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.

    0
    0
  • Veronika

    |

    Lobt ihn doch wenigstens ein bisschen! Es muss ihm wirklich schwer gefallen sein, ein Geständnis abzugeben, aber “Hilfe von oben” war diesmal und in diesen Zeiten eben einfach nicht zu erwarten, wo es in Bayern an allen (politischen) Ecken und Enden scheppert.

    0
    0
  • nasowas

    |

    @Lothgaßler:
    Wenn Sie sich mal die Anforderungen an die Feststellung von Zahlungsunfähigkeit bei BGH 1 StR 336/13 durchlesen:
    So pillepalleeinfach ist das eben nicht. Beim Müller-Markt das CK One klauen: weiß jeder, dass das nicht geht. Ab wann man Insolvenzantrag stellen muß: weiß nicht jeder Geschäftsführer und den genauen Zeitpunkt zu ermitteln ist nicht ganz so problemlos

    0
    0
  • Rudi S.

    |

    @Nasowas

    Unwissenheit schützt halt nicht ….

    0
    0
  • Mark

    |

    Für das Fotos fliegt hoffentlich der verantwortliche Redakteur und ihr Revolver-Blatt bekommt saftig einen übergebraten. Oder ist das eine Aufforderung von David Liese, die gesamte Leserschaft möge von ihm Partyfotos im Netz verbreiten? Geschenkt.

    0
    0
  • Lothgaßler

    |

    @nasowas
    Den “genauen Zeitpunkt” zu bestimmen ist sicher schwierig. Allerdings hat ein “Geschäftsführer” zu wissen, was die Konten und Kredite so treiben. Tut er das nicht, dann merkt er es, so wie hier, erst ein Jahr später. Ein Jahr immerzu weiter bestellen ohne zu bezahlen, das sollte auch ein Jurist als Problem erkennen. Im Grunde ist das weit frecher als der Ladendiebstahl: Der muss in den Laden gehen, hier lässt sich der Dieb die Ware/ Dienstleistung auch noch bringen!
    Die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge sind sowieso ein Ding für sich.
    Hat er nun als “Geschäftsführer” gearbeitet, oder hat er nur so getan und Gehalt bezogen?

    0
    0
  • Gesellschafter

    |

    Es gibt verschiedene Verhaltensweisen die gesellschaftlich untragbar sind. Glücklicherweise wird unsere Gesellschaft immer mündiger und selbstbewusster, verschiedene Extreme nicht mehr zu dulden. Es sollten solche Leute, die aus Gewinnstreben andere Bürger öffentlich bloßstellen und schaden wollen, von dieser Gesellschaft geächtet und ausgespuckt werden.

    0
    0
  • Harry H.

    |

    @Gesellschafter

    Stimme ich Ihnen vollkommend zu.

    Ich sehe das mit Stefan Aigner und seiner einem öffentlichen Pranger ähnlichen Plattform regensburg-digital, wo jeder andere Leute denunzieren und verbal bespucken kann, genauso wie Sie.

    0
    0
  • Gesellschafter

    |

    Manch einer macht es sich doch etwas einfach und vergleicht Abwasser mit Trinkwasser. Tatsächlich ist beides flüssig.

    0
    0

Kommentare sind deaktiviert

drin